Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie wissen nicht genau, welche Abfälle in die Speiseresttonne gehören. Häufig werden Essensreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen fälschlicherweise in die Restmülltonne geworfen. Zusätzlich erschweren Zeitnot und Stress das sorgfältige Sortieren im laufenden Gastronomiebetrieb. Dabei sind es gerade die kalorienreichen Küchenabfälle und Tellerreste, die voller Energie stecken und in der Vergärungsanlage besonders viel Biogas produzieren – deshalb ist eine korrekte Entsorgung ein Beitrag zum Klimaschutz, wie auch unten detailliert beschrieben wird. Die Tafel “Sortierhilfe für Speisereste” listet auf, welche Abfälle in die Speiseresttonne dürfen und welche darin nichts zu suchen haben. Bei der Entsorgung von gastronomischen Speiseresten gelten im Vergleich zu Bioabfällen aus Privathaushalten besondere Hygienevorschriften (siehe auch Merkblatt der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, PDF, 32 kB ). Aufgrund der größeren Mengen an tierischen Bestandteilen geht von Speiseresten aus der Gastronomie ein erhöhtes Risiko durch Krankheitserreger aus. Eine energetische Vorbehandlung tötet diese Erreger ab. Diese Behandlungsschritte sind aufwändig, weshalb auch die Kosten für die Speiseresttonne höher sind als für die reguläre Biotonne. Nach der einstündigen Hygienisierung und anschließender Vergärung wird aus den Speiseresten klimafreundliches Biogas hergestellt. Biogas ist als erneuerbarer Energieträger vielseitig nutzbar. Es lässt sich z.B. für CO 2 -neutrale Mobilität nutzen: In Berlin zum Beispiel werden die Müllfahrzeuge der Berliner Stadteinigungsbetrieben (BSR) mit Sprit aus der Biogasanlage betankt. Ebenso wird Komposterde als natürliches Düngemittel für die Landwirtschaft gewonnen. Die Sortierhilfe-Tafel können Sie hier in verschiedenen Sprachen downloaden und für Ihren Betrieb verwenden.
Die “Zero-Waste”-Strategie des Landes Berlin verfolgt das Ziel, durch verstärkte Vermeidung und stoffliche Verwertung von Abfällen in Haushalten und Gewerbe die Menge an Restmüll um 20 % zu senken. Damit setzt das Land Berlin die umweltentlastende Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes um: Dies erfolgt in Berlin über breitgespannte Aktivitäten, die im Abfallwirtschaftskonzept 2030 des Landes Berlin näher beschrieben sind. Die Reduzierung des stofflich nicht mehr nutzbaren Abfalls betrifft auch die verschiedenen Gewerbebereiche, und darunter die gastronomischen Betriebe. In gastronomischen Betrieben fallen sehr große Mengen organischer Abfälle während der Zubereitung der Speisen in Form von Schnittresten von Obst, Gemüse aber auch Fleisch-, Fisch- und Tellerresten der Gäste an. In Großküchen, Kantinen, Cateringbetrieben und Hotels werden diese wegen des deutlich höheren Anfalls eher getrennt erfasst, häufig jedoch nicht in Restaurants. Dort gelangen in Berlin nach wie vor pro Jahr mindestens 30.000 Tonnen Speisereste ungetrennt in den Restabfall, der bis zu 70 Gewichtsprozent davon enthält. Was viele nicht wissen: Speisereste sind kein “Müll”, denn als bedeutende Ressource werden sie in Biogasanlagen energetisch verwertet. So wird aus den Speiseresten zunächst klimaentlastendes Biogas erzeugt. In einem zweiten Verwertungsschritt wird der Rückstand zu einem natürlichen Düngemittel verarbeitet, der in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Speisereste sind aber auch keine „normalen” Bioabfälle, denn aufgrund von Hygienevorschriften wie dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung müssen sie nicht nur separat gesammelt, sondern auch anschließend so erhitzt werden, dass von ihnen keine gesundheitlichen Risiken mehr ausgehen (siehe auch Merkblatt der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ). Speisereste aus Gastronomiebetrieben dürfen also nicht über die Biotonne entsorgt werden! Doch durch Unkenntnis oder Desinteresse landen leider immer noch zu viele dieser Abfälle in der Restmülltonne (graue Tonne) und werden einfach nur verbrannt. Um die dahinterliegenden Gründe besser verstehen zu können und die Gastronominnen und Gastronomen in der Umsetzung dieser Vorschriften zu unterstützen, hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” initiiert – mit beachtlichen ersten Erfolgen. Zum Start dieses Projektes 2019 wurden in zwei Modellgebieten von Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf insgesamt rd. 150 größere gastronomische Betriebe informiert und auf Wunsch beraten. Die geringe Nutzung der Speiseresttonne durch anfangs nur rd. 29 % der Betriebe konnte in diesem Projekt auf teilweise über 85 % gesteigert werden. Daher wurde das Projekt ab 2020 auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Details dazu finden sich im Kapitel “ Das Modellprojekt ”. Noch besser als die Verwertung des Abfalls ist dessen Vermeidung, denn deutlich zu viele noch verzehrbare Lebensmittel werden derzeit als Abfall entsorgt. In Kapitel Tipps und Best Practices finden Sie Hinweise zur “Lebensmittelrettung”. Bild: Joris Felix Patzschke für RESTLOS GLÜCKLICH e. V. Das Modellprojekt Das Modellprojekt "Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie" sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Bereichen motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. Weitere Informationen Bild: Icons: JokoSusanto, Suesse / stock.adobe.com Was kommt in die Speiseresttonne? Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie wissen nicht genau, welche Abfälle in die Speiseresttonne gehören. Häufig werden Essensreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen fälschlicherweise in die Restmülltonne geworfen. Weitere Informationen Bild: ICU / Steins Getrennt sammeln spart Kosten Einige gastronomische Betriebe praktizieren bereits erfolgreich die vollständige, getrennte Sammlung von Speiseresten, Glas, Papier und Verpackungen. Wenn Sie noch keine Speiseresttonne nutzen, können Sie sich bei einem der Anbieter, die das Modellprojekt aktiv unterstützen, ein Angebot einholen. Weitere Informationen Bild: Gabriel / stock.adobe.com Tipps und Best Practices Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt. Weitere Informationen
Seit 2015 ist die Biotonne in Deutschland Pflicht – und das aus gutem Grund: Rund 40 Prozent der Abfälle in den grauen Restmülltonnen bestehen heute noch aus Bioabfällen aus Küche und Garten. Auch in Wohnanlagen fallen große Mengen des wertvollen Rohstoffs „Biogut“ an. Eine konsequente Trennung in der Biotonne ermöglicht es, diese Ressource sinnvoll weiterzuverarbeiten, anstatt sie unnötig im Restmüll zu verschwenden. Gleichzeitig ist die Sammlung der organischen Abfälle in Wohnanlagen besonders anspruchsvoll und ein wenig aufwendig, müssen doch die feuchten Küchenabfälle ohne Kunststoffumhüllung in die gemeinschaftlich genutzten Biotonnen im Innenhof eingefüllt werden. Als Folge landet leider immer noch viel zu viel Biogut in der Hausmülltonne. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Biogut ist kein “Müll”, sondern ein wertvoller Rohstoff für die Gewinnung von Biogas und Komposterde – ein natürliches Düngemittel für die Landwirtschaft. Aufbereitetes CO 2 -neutrales Biogas aus Berliner Biogut wird in das Berliner Gasnetz eingespeist und ersetzt 1:1 fossiles Erdgas, das in vielen Wohnungen zum Heizen und für warmes Wasser genutzt wird. Wenn jede Berlinerin und jeder Berliner pro Woche 1 Kilogramm Biogut in der Biotonne sammelt, könnte damit der jährliche Gasbedarf von 8.000 3-Raum-Wohnungen gedeckt werden. Die hochwertige Verwertung zu Biogas und Kompost trägt somit aktiv zum Klimaschutz bei (Basis-Szenario des Berliner Abfallwirtschaftskonzepts 2030). Fremdstoffe wie Bioplastiktüten und andere Kunststoffe verunreinigen das Biogut und können in der Kompostierungsanlage nicht sicher aussortiert werden. Viele Plastikteile verbleiben in der Komposterde und mindern deren Qualität für die Landwirtschaft. Falsch befüllte Biotonnen werden bei zu hohem Fremdstoffanteil deshalb häufig nicht als Biogut entleert und müssen stattdessen als Restmüll entsorgt werden. Dies führt zu höheren Abfallgebühren für die Mieterinnen und Mieter. Um Fremdstoffe in der Biotonne zu vermeiden, sammeln Berlinerinnen und Berliner am besten lose in einer Schüssel oder in einer Papiertüte. Plastiktüten und auch Bioplastiktüten sind in der Biotonne tabu. Bild: Yeşil Çember Was kommt in die Biotonne? Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste in die Hausmülltonne oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Biotonne geworfen. Weitere Informationen Bild: lichtl Ethics & Brands GmbH Aktionen und Termine Die sprechende Biotonne: In diesem Jahr lassen wir die Biotonne selbst mit den Bewohnerinnen und Bewohnern in Berliner Wohnanlagen sprechen! Wer den Deckel der Tonne öffnet und genau zuhört, der wird erfahren, welche Abfälle die Biotonne gerne mag und welche Dinge ihr „Bauchschmerzen“ bereiten. Ergänzend dazu beraten wir Besucherinnen und Besucher persönlich zur Nutzung der Biotonne und halten die wichtigsten Infos in vielen Sprachen bereit. Weitere Informationen Bild: Yeşil Çember Rückblick auf Aktionen zur Biotonne in Wohnanlagen Mit vielfältigen Aktionen wurden Bewohnerinnen und Bewohner von innerstädtischen Wohnanlagen in Berlin informiert, warum es sinnvoll ist Lebensmittelabfälle zu reduzieren und wie aus ihrem Biogut in der Biotonne Biogas und Kompost gewonnen wird. Weitere Informationen Bild: Joris Felix Patzschke für RESTLOS GLÜCKLICH e.V. Modellprojekt „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ 2019–2021 In Wohnanlagen gibt es zwar ein großes Potenzial für die Sammlung von Bioabfällen, leider wird dort die Biotonne aus verschiedenen Gründen jedoch nicht richtig oder überhaupt nicht genutzt. Die Kampagne „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ informierte Bewohnerinnen und Bewohner über die richtige Mülltrennung in Berlin. Weitere Informationen
Eines der großen “Recycling-Projekte” Berlins ist die Biotonne. Immerhin sind knapp 40 Prozent der Abfälle in der grauen Restabfalltonne Bioabfälle, also organische Abfälle wie Koch- oder Essensreste oder Abfälle aus dem Garten. Das sind jährlich rund 400.000 Tonnen Bioabfälle, die über die Biotonne verwertet werden könnten. Die Informationskampagne in den gartenreichen Außenbezirken Berlins motiviert vor allem die rund 100.000 Berlinerinnen und Berliner, die selber kompostieren, zusätzlich zum Komposthaufen im Garten eine Biotonne zu bestellen. Über 90 Prozent der Berliner Gärten sind überdüngt, weil zu viele Bioabfälle auf den Komposthaufen gegeben werden. Die gewonnene Komposterde wird auf zu kleinen Flächen, meist den Nutzbeeten, ausgebracht, wodurch hier ein Überschuss an Nährstoffen entsteht. Wer einen Teil der Bioabfälle in der Biotonne sammelt, reduziert den Nährstoffgehalt im Boden und kann der Überdüngung entgegenwirken. Darüber hinaus eignet sich die Biotonne auch für die Sammlung von Essensresten, die auf dem Komposthaufen nichts zu suchen haben. Weitere Infos zur Eigenkompostierung . Besitzerinnen und Besitzer einer Biotonne profitieren außerdem von einem Sparvorteil. Denn wer eine Biotonne nutzt, kann die 60-Liter-Hausmülltonne auf eine vierwöchentliche Leerung umstellen und so bis zu 12 Prozent Müllgebühren sparen! Die gesammelten Bioabfälle in der Biotonne werden in zwei hochwertige Recyclingprodukte verwandelt: Vergärungsanlagen erzeugen aus Bioabfällen sogenanntes “Biogas” . Würden alle Berlinerinnen und Berliner jede Woche 1 Kilogramm Biogut in der Biotonne sammeln, könnten mit dem daraus gewonnenen Biogas 4.700 Einfamilienhäuser für ein Jahr beheizt und mit warmem Wasser versorgt werden. In einem weiteren Verwertungsverfahren werden die übriggebliebenen “Gärreste” zu Kompost verarbeitet. In der Landwirtschaft und im Gartenbau ersetzt diese Komposterde großflächig Torf, dessen Abbau klimaschädlich ist. Würden die Berlinerinnen und Berliner konsequent organische Abfälle in der Biotonne sammeln anstatt im Restmüll, ergäbe sich durch die Verwertung zu Biogas und Kompost eine jährliche Einsparung von 24.000 Tonnen schädlicher Klimagase pro Jahr. Das entspricht dem durchschnittlichen CO 2 -Fußabdruck von rund 2.200 Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands. (Die Berechnungen zu den Einsparungen beziehen sich auf das Basis-Szenario des Abfallwirtschaftskonzepts für 2030 von Berlin.) Bestellen können Sie die Biotonne bequem bei der Berliner Stadtreinigung (unter “Tonne bestellen”) oder über die Hotline (030) 7592-4900. Bild: u.e.c. Berlin – Umwelt- und Energie-Consult GmbH Was kommt in die Biotonne? Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Restmülltonne geworfen. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Aktionen und Termine An den Aktionsständen zur Biotonne werden Berlinerinnen und Berliner beraten, wie sich die Biotonne und der Komposthaufen im Garten am besten für die Sammlung von Küchen- und Gartenabfällen ergänzen. Die neuen Aktionen werden rund um den Tag der Biotonne Ende Mai 2025 durchgeführt. Weitere Informationen Bild: ajlatan / Shutterstock.com Eigenkompostierung Was viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer in Berlin nicht wissen: Die Biotonne ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Komposthaufens im eigenen Garten – eben das perfekte Paar. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Marc Vorwerk Rückblick vergangener Kampagnen Seit 2019 führt die Senatsumweltverwaltung vielfältige Aktionen durch, um die Sinnhaftigkeit der Sammlung und Verwertung von organischen Abfällen anschaulich zu vermitteln und sie für das Thema Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren, zuletzt unter dem Motto „Sparen mit der Biotonne“. Weitere Informationen
Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf. Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf. Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer UBA -Umwelttipps. Nutzen Sie die Bewertungsportale Siegelklarheit.de und label-online.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind. Gewusst wie Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit und Label-online bereits entsprechende Angebote. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können. Umweltsiegel nutzen Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen. Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen: Die Anforderungen des Siegels gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinaus. Idealerweise wird bei der Beurteilung von Produkten ihr gesamter Lebensweg betrachtet. Das Siegel hat klar definierte, öffentlich zugängliche Umweltkriterien und Nachweisregelungen. Die Kriterienentwicklung erfolgt transparent mit hoher Expertise und die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet. Die Einhaltung der Siegelstandards werden durch unabhängige Prüfinstitutionen kontrolliert und die Vergabe ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich. TOP-Umweltsiegel kennen und beachten Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden: EU-Energielabel (Elektrogeräte u.ä.m.) Bio-Siegel (Lebensmittel) EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) Blauer Engel (verschiedene Alltagsprodukte) Grüner Knopf (Bekleidung). Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen … eine Vielzahl von verschiedenen Produktkategorien und relevante Konsumbereiche abdecken, weit verbreitet sind, und von staatlichen Institutionen vergeben werden. Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor. EU-Energielabel Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber: Fernseher, Bildschirm – Geschirrspüler – Kühlgeräte – Gefriergeräte – Waschmaschine – Wäschetrockner – Gasheizung – Ölheizung – Kaminofen – Pelletkessel – Wärmepumpe Weitere Informationen: EU-Energielabel ( UBA -Themenseite) UBA-Broschüre Ökodesign & Energielabel Das neue EU-Energielabel (BMWK) Energy efficient products (Webseite der Europäischen Kommission) EcoTopTen : Plattform für energieeffiziente Produkte (Öko-Institut) Daten zur Umwelt : Energieeffiziente Produkte (UBA) Bio-Siegel Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium. Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber: Biolebensmittel Weitere Informationen: EU-Bio-Logo (EU-Kommission) Das Bio-Siegel (BMEL) EU Ecolabel Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber: Blumenerde (torffrei) – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: EU Ecolabel (RAL gGmbH) Der Blaue Engel Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle. Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber: Bekleidung – Carsharing – Computer (PC, Laptop) – Gartenhäcksler – Kaminöfen – Mehrwegflaschen – Papiertaschentücher, Hygienepapiere – Papier, Recyclingpapier – Plastiktüten – Spanplatten und andere Holzwerkstoffe – Smartphones – Streumittel/ Streusalz – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: Blauer Engel (Website von UBA und RAL gGmbH) Grüner Knopf Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( BMZ ). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber: Bekleidung Weitere Informationen: Grüner Knopf (BMZ) Produktspezifische Tipps beachten Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird: Was ist die für mich passende Gerätegröße z.B. bei einem Kühlschrank? Brauche ich überhaupt Geräte wie einen Wäschetrockner? Reicht mir vielleicht ein Wäscheständer? Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun: Wie dosiere ich z.B. Waschmittel? Wie nutze ich die Waschmaschine möglichst umweltschonend? Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der UBA-Umwelttipps geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden. In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. MSC -Label bei Fisch , Grüner-Strom- und ok-power-Label bei Ökostrom , FSC- und PEFC-Label bei Holzprodukten oder Goldstandard bei freiwilligen Kompensationszahlungen . Siegeldatenbanken nutzen Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf Siegelklarheit.de (Initiative der Bundesregierung) und Label-online.de von der Verbraucher Initiative e.V. (gefördert vom BMJ). Weitere Informationen: Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer UBA-Denkwerkstatt Konsum : Was macht ein gutes Siegel aus? Welche Siegelarten gibt es? Warum gibt es so viele Siegel?
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand", welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Viele Berlinerinnen und Berliner wissen nicht genau, welche Küchenabfälle in die Biotonne sollen: Häufig werden fälschlicherweise Essenreste in die Hausmülltonne oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen in die Biotonne geworfen. Dabei sind es gerade die kalorienreichen Küchenabfälle und Essensreste, die voller Energie stecken und in der Vergärungsanlage besonders viel Biogas produzieren. Im Folgenden finden Sie eine genaue Liste mit den Abfällen, die in die Biotonne dürfen und solche, die nichts in der Biotonne zu suchen haben (Quelle: BSR): Mit Küchenabfällen gefüllte Papiertüten dürfen in die Biotonne. Verstärken Sie die Papiertüten für den Transport zur Biotonne am Boden mit einer Lage Zeitungspapier. Bioabfälle in dicht verschließbaren Gefäßen sammeln und am besten alle 2 bis 3 Tage in die Biotonne leeren. Zum Beispiel gibt es den BSR-Vorsortierbehälter . Tabu: Plastik, Glas und Metall sowie große Papiermengen dürfen nicht in die Biotonne. Sie stören die Vergärung zu Biogas und verunreinigen den Kompost für die Landwirtschaft. Hierzu gehören auch Tüten aus biologisch abbaubaren (kompostierbaren) Kunststoffen. Entsorgen Sie Ihre mit Bioabfällen gefüllten Papiertüten direkt in die Biotonne. Halten Sie den Deckel der Biotonne stets geschlossen, um Gerüche und das Einnisten von Ungeziefer zu vermeiden. Verlassen Sie den Tonnenstellplatz stets so, wie Sie ihn vorfinden möchten. Das erleichtert Ihnen und Ihren Nachbarn die gemeinschaftliche Nutzung der Tonnen. Weitere Sammelhinweise zu Bioabfällen gibt es unter BSR: Biogut . Zudem finden Sie kurze Erklärfilme unter #BioTrennt auf dem YouTube-Kanal der BSR. Auf der Website der Berliner Stadtreinigung (BSR) finden Sie ausführliche Hinweise zur Getrenntsammlung. Besuchen Sie die Rubrik “Entsorgung und Recycling” , um sich ausführlich darüber zu informieren, was Sie wie entsorgen können.
Umweltwärme und Wärmepumpen Abwärme Solarthermie Photovoltaisch-Thermische (PVT) Module Oberflächennahe Geothermie Eisspeicher Biomasse Biogas / Bio-Methan Die neuen Generationen von Wärmenetzen ermöglichen es, Wärme aus der Umgebung für die Versorgung von Gebäuden nutzbar zu machen, die für konventionelle Wärmenetze der älteren Generationen nicht erschlossen werden konnte. Schlüsseltechnologie, um diese Wärmequellen zu nutzen, ist die Wärmepumpe. Das grundlegende Funktionsprinzip einer Wärmepumpe ähnelt einem Kühlschrank, nur, dass der thermodynamische Kreisprozess in die umgekehrte Richtung läuft. Während im Kühlschrank die Wärme aus dem Inneren abgeführt und an die Umgebung übertragen wird, entzieht die Wärmepumpe einer Wärmequelle Energie und hebt diese, angetrieben meist durch Elektrizität, auf ein höheres Temperaturniveau, sodass sie zum Heizen genutzt werden kann. Die Wärmepumpe besteht aus einem geschlossenen Kreislauf, in dem ein Kältemittel zirkuliert und einen thermodynamischen Kreisprozess durchläuft. Die wesentlichen Komponenten einer Wärmepumpe sind Verdampfer, Verdichter, Kondensator und Drosselventil. Der Verdampfer ist ein Wärmeübertrager, in dem die Wärme der externen Wärmequelle an das Kältemittel in der Wärmepumpe übergeht, wodurch dieses verdampft. Durch den Verdichter wird der Druck des nun gasförmigen Kältemittels erhöht. Dadurch kommt es auch zu einer Erhöhung der Temperatur des Kältemittels. Diese muss oberhalb der zu erreichenden Heiztemperatur liegen, damit es im Kondensator, einem weiteren Wärmeübertrager, zur Abgabe der Wärme an das Heizwasser kommt. Durch die Wärmeabgabe kondensiert das Kältemittel im Kondensator und liegt wieder flüssig vor. Der Kondensator wird daher auch oft als Verflüssiger bezeichnet. Das Drosselventil reduziert den Druck des Kältemittels, wodurch die Temperatur weiter abfällt und der Kreisprozess mit Wiedereintritt in den Verdampfer von vorn beginnen kann. Zu den möglichen Wärmequellen zählen unter anderem Außenluft, Oberflächengewässer und Grundwasser sowie die oberen Schichten des Erdreichs (oberflächennahe Geothermie). Entsprechend kommen folgende Wärmepumpen-Typen zum Einsatz: Luft-Wasser-WP; Außenluft oder Abluft einer technischen Anlage Sole-Wasser-WP; Erdkollektoren und -sonden, PVT, Eisspeicher, etc Wasser-Wasser-WP; Grundwasser, Flusswasser, Abwasser, Kühlwasser Weiterführende Informationen Umweltbundesamt Bundesverband Wärmepumpe zur grundlegenden Funktionsweise von Wärmepumpen Bundesverband Wärmepumpe zur Rolle von Wärmepumpen in Nah- und Fernwärmenetzen Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einem Prozess entsteht, dessen Hauptziel die Erzeugung eines Produktes, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Energieumwandlung ist, und ungenutzt an die Umwelt abgeführt werden müsste . Kann die Abwärme nicht durch eine Optimierung der Prozesse, bei denen sie entsteht, vermieden werden, wird sie als unvermeidbare Abwärme bezeichnet. Aus Effizienzgründen sollte eine hierarchisierte Verwendung mit Abwärme angestrebt werden: 1. Verfahrensoptimierung/ Vermeidung, 2. prozess- bzw. anlageninterne Nutzung, 3. betriebsinterne Nutzung, 4. außerbetriebliche Nutzung. Je nach Temperaturniveau der Abwärme lässt sie sich für unterschiedliche Zwecke nutzen. Abwärme kann bei ausreichend hohen Temperaturen direkt in Fern- und Nahwärmenetze eingespeist werden oder über Wärmepumpen auf das benötigte Temperaturniveau angehoben werden. Bei niedrigen Temperaturen ist die Nutzung in LowEx- oder teilweise auch kalten Nahwärmenetzen möglich. Unvermeidbare und damit extern nutzbare Abwärme fällt typischerweise in Industrieprozessen an. Aber auch die Abwärme von Kälteanlagen, die beispielsweise zur Kühlung von Rechenzentren oder großer Büro- und anderer Nichtwohngebäude genutzt werden, lässt sich sinnvoll in Wärmenetzen nutzen. Abwasserwärme ist eine weitere übliche Abwärmequelle in urbanen Gebieten, die ganzjährig eine Temperatur zwischen etwa 12 °C und 20 °C aufweist. Sie eignet sich daher besonders für die Nutzung als Wärmequelle für Wärmepumpen oder in kalten Netzen. Eine Herausforderung bei der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme können Schwankungen im Wärmeangebot sein. So fällt Abwärme von Kälteanlagen zur Büroklimatisierung hauptsächlich im Sommer an und auch Abwärme aus Industrieprozessen kann z.B. bedingt durch Produktionszyklen volatil sein. Hier ist in der Detailplanung des Nahwärmenetzes darauf zu achten, dass ein unregelmäßiges Abwärmeangebot durch entsprechende Speicher oder andere, regenerative Quellen ausgeglichen werden kann. Weiterführende Informationen Informationen rund um Abwasserwärme der Berliner Wasserbetriebe Analyse zum Abwärmepotenzial der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Die Einstrahlung der Sonne kann zur direkten Erwärmung eines Wärmeträgermediums genutzt werden. Diese Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie über Kollektoren wird Solarthermie genannt. Dabei kommen hauptsächlich Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren zum Einsatz. Bei Flachkollektoren sind Kupferrohre in eine verglaste Absorberebene eingelassen. Vakuumröhrenkollektoren zeichnen sich durch einzelne, parallele und vakuumierte Glasröhren aus, in denen das Heizrohr mit Absorber verläuft. In den Kollektoren strömt in der Regel ein Wasser-Glykol-Gemisch, auch Sole, Solarflüssigkeit oder Wärmeträgerflüssigkeit genannt. Das beigemischte Glykol dient als Frostschutz, um bei geringer Einstrahlung und Außentemperatur ein Einfrieren im Winter zu verhindern. Mit Vakuumröhrenkollektoren können höhere Temperaturen und damit höhere Erträge pro Kollektorfläche erzielt werden. Besondere Bauformen besitzen auch Parabolspiegel, die das Sonnenlicht stärker auf die Absorber konzentrieren. Auch Systeme, die Wasser statt Sole führen, werden eingesetzt. Der Vorteil besteht in der höheren Wärmekapazität von Wasser gegenüber Sole, wodurch höhere Erträge und Temperaturen erzielt werden können. In wasserführenden Systemen findet im Winter bei fehlender Einstrahlung in regelmäßigen Abständen eine Zwangsumwälzung des Wassers statt, wodurch ein Einfrieren des Wärmeträgermediums in den Rohren vermieden wird. Mit einem Jahresertrag pro benötigte Grundfläche von 150 kWhth/(m²*a), ist die durchschnittliche Flächeneffizienz von ST-Anlagen beispielsweise um den Faktor 30 höher als die von Biomasseheizwerken bei der Verwendung von Holz aus Kurzumtriebsplantagen. In den letzten Jahren werden Solarthermie-Projekte zur Einspeisung in großstädtische Wärmenetze verstärkt umgesetzt. Bei der Einbindung von Solarthermischen Anlagen in Wärmenetze bietet sich sowohl die zentrale als auch die dezentrale Variante an. Zentrale Systeme speisen am Standort des Hauptwärmeerzeugers oft in einen vorhandenen Wärmespeicher ein. Dazu wird die Wärme von der Anlage über ein separates Rohrsystem zu der Heizzentrale geführt. Zu beachten: Im Sommer kann eine solarthermische Anlage die Deckung der gesamten Wärmelast übernehmen und je nach Auslegung auch einen Wärmespeicher füllen. Im Winter wird in der Regel ein weiterer Wärmeerzeuger eingesetzt, da Leistung und Wärmemenge aus der Solaranlage oft nicht ausreichen. Die Solarthermie kann in Wärmenetzen in Konkurrenz zu Grundlastquellen oder -Erzeugern stehen, z.B. Abwärme, Biomasse oder Blockheizkraftwerk (BHKW) und so den Bedarf an nötigem Wärmespeichervolumen erhöhen Eine Nutzung als Wärmequelle in kalten Netzen gestaltet sich schwierig, da die Sommertemperaturen zu hoch sind Weiterführende Informationen Solarthermie Wärmenetze PVT-Kollektoren sind ein Spezialfall der Sonnenenergienutzung. Sie kombinieren Photovoltaikzellen und solarthermische Kollektoren, um so Wärme und Strom in einem Modul zu erzeugen. Die verfügbare Dachfläche wird so optimal ausgenutzt. Die Kollektoren bestehen aus einem PV-Modul und einem rückseitig montiertem Wärmeübertrager. Dadurch, dass zeitgleich zur Stromerzeugung Wärme abgeführt wird, entsteht ein Kühleffekt, der zu einem höheren Stromertrag führt, da die Effizienz von PV-Modulen temperaturabhängig ist. PVT-Module gibt es in mehreren Varianten, die sich vor allem durch das Temperaturniveau der erzeugten Wärme unterscheiden. Für die Erzeugung hoher Temperaturen wird der Wärmeübertrager vollständig mit Wärmedämmung eingehaust. Dadurch geht jedoch der stromertragssteigernde Kühleffekt an den PV-Zellen verloren, sodass diese Module vor allem zur Erzeugung von Prozesswärme eingesetzt werden. Als Wärmequelle für Wärmepumpen in Nahwärmenetzen eignen sich daher vor allem ungedämmte sogenannte unabgedeckte PVT-Kollektoren, bei denen die Rohre des Wärmeübertragers mit zusätzlichen Leitblechen für einen Wärmeübergang aus der Luft optimiert sind. Diese liefern ganzjährig Energie, die beispielsweise direkt in ein kaltes Nahwärmenetz eingespeist werden kann. Weiterführende Informationen Informationen zu PVT-Modulen und Wärmepumpen im Rahmen des Forschungsprojektes integraTE Verwendung von PVT-Modulen im degewo Zukunftshaus In den oberen Erdschichten folgt die Bodentemperatur der Außenlufttemperatur. Mit zunehmender Tiefe steigt die Temperatur an und ist ab ca. 15 m unter Gelände Oberkante nahezu konstant. Die Wärme aus dem Erdreich kann über verschiedene horizontale und vertikale Erdwärmeübertrager oder auch Grundwasserbrunnen gewonnen und als Wärmequelle für Wärmepumpen genutzt werden. Horizontale Erdwärmeübertrager werden Erdkollektoren genannt. Es handelt sich hierbei um Rohrregister, üblicherweise aus Kunststoff, die horizontal oder schräg, spiral-, schrauben- oder schneckenförmig in den oberen fünf Metern des Untergrundes verlegt werden. Bei der häufigsten Nutzung der Erdwärme werden Erdsonden – meist Doppel-U-Rohrleitungen in vertikalen Tiefenbohrungen bis 100 m verwendet. Ab Tiefen über 100 m gilt Bergbaurecht, womit komplexere Genehmigungsverfahren verbunden sind, die eine Nutzung in kleinen, dezentralen Netzen in der Regel ausschließen. Perspektivisch wird durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz voraussichtlich die oberflächennahe Geothermie bis 400 m nicht mehr unter das Bergrecht fallen. Es können mehrere Sonden zu einer Anlage vereint werden. Hierbei ist durch einen ausreichenden Abstand der Sonden untereinander eine gegenseitige Beeinflussung auszuschließen. Auch zu benachbarten Grundstücken muss ein entsprechender Abstand gewahrt bleiben. In Erdwärmeübertragern wird ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, verwendet, da die Temperatur der Sole auch unter 0 °C fallen kann. Aufgrund des Einsatz Wassergefährdender Stoffe und weil der Eingriff in den Wärmehaushalt nach geltendem Recht eine Gewässernutzung darstellt, ist für Erdwärmesonden im Allgemeinen und Erdwärmekollektoren, die weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand verlegt werden, in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Als Alternative zu Erdsondenanlagen kommen bei größeren Anlagen auch Grundwasserbrunnen in Frage, bei denen über zwei Bohrungen die im Grundwasser enthaltene Wärme genutzt wird. Dabei dient eine Bohrung der Entnahme und eine weitere der Rückspeisung des entnommenen Wassers. Die Eignung des örtlichen Grundwasserleiters für eine Wärmeanwendung muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. Für eng bebaute Gebiete eignet sich auch ein Koaxialsystem in Form eines Grundwasserzirkulationsbrunnens, welcher aus nur einer Bohrung besteht. Weiterführende Informationen Informationen und Anforderungen zur Erdwärmenutzung in Berlin Energieatlas mit geothermischen Potenzialen Informationen zur oberflächennahen Geothermie Beim Phasenübergang von flüssig zu fest gibt Wasser bei konstantem Temperaturniveau Energie in Form von Wärme ab. Diese Wärme, die allein bei der Aggregatzustandsänderung transportiert wird, wird als latente Wärme bezeichnet. Bezogen auf die Masse von 1 kg handelt es sich um die Erstarrungsenthalpie eines Stoffes, die bei Wasser in etwa der Energiemenge entspricht, die auch benötigt wird, um dasselbe 1 kg Wasser von 0 °C auf 80 °C zu erwärmen. Zu- oder abgeführte Wärme, die eine Temperaturveränderung bewirkt, wird als sensible Wärme bezeichnet. In Eisspeichern wird eine Wassermenge, z.B. in einer unterirdischen Betonzisterne durch Wärmeentzug vereist. Dazu strömt ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, mit geringerer Temperatur als dem Gefrierpunkt von Wasser durch Rohrspiralen im Speicher. Durch den Temperaturgradienten kommt es zum Wärmetransport zwischen dem erstarrenden Wasser in der Betonzisterne und der Sole in den Rohrspiralen. Die latente Wärme aus dem Phasenübergang des Wassers wird an die Sole übertragen, welche sich dadurch erwärmt. Die erwärmte Sole dient wiederum einer Wärmepumpe als Wärmequelle. Am Verdampfer der Wärmepumpe gibt die Sole die Wärme wieder ab und kann anschließend erneut Wärme aus dem Eisspeicher aufnehmen. Durch Kombination mit Solarkollektoren kann die Effizienz der Anlage erhöht werden, wenn die damit gewonnene thermische Energie zur Regeneration des Eisspeichers genutzt wird. Weiterführende Informationen Informationen zu Eisspeichern Funktion und Kosten von Eisspeichern im Überblick Bei der Wärmebereitstellung durch Biomasse kommen in der Regel Anlagen zum Einsatz, in denen holzartige Biomasse verfeuert wird. Hierfür gibt es verschiedene Brennstoffe, die sich in Qualität und Kosten z.T. deutlich unterscheiden. Holzpellets sind kleine hochstandardisierte Presslinge mit einer Länge von 2-5 cm, die in unter anderem aus Resten der Holzverarbeitung gepresst werden. Ihr Einsatz in Pelletkessel ist hoch automatisiert und damit nur wenig störanfällig. Dennoch sind jährlich kleinere Arbeiten durch z.B. Ascheaustragung o.ä. erforderlich. Zudem ist eine entsprechende Lagerhaltung in einem sogenannten Bunker inkl. Fördersystem erforderlich. Der Einsatz von Holzhackschnitzeln ist etwas arbeitsaufwändiger, da sowohl Brennstoff als auch das Gesamtsystem zur Wärmeversorgung weniger automatisierbar ist. Die Beschaffung des etwa bis zu 10 cm großen, mechanisch zerkleinerten Holzpartikel ist deutlich günstiger und sie können zudem auch in außenliegenden, überdachten Lagerbereichen oder Wirtschaftsgebäuden gelagert werden. Jedoch bestehen größere Anforderungen an die Einbringtechnik und den Betrieb einer Feuerungsanlage. Durch den gröberen Brennstoff, unterschiedliche Brennstoffqualitäten und Ascheaustrag, kann es gegenüber einem Pelletkessel zu häufigerem Arbeitsaufwand kommen, sodass regelmäßige Präsenzzeiten zur Betreuung erforderlich sind. Des Weiteren kann zur Verteilung des Brennstoffes auch schweres Arbeitsgerät vor Ort erforderlich werden. Neben einer reinen Verbrennung der Holzbrennstoffe kann in einem Vergaser auch Holzgas aus der Biomasse gewonnen werden, um diese anschließend in einem speziellen BHKW in Wärme und Strom umzuwandeln. Holz als Brennstoff ist ein vergleichsweise günstiger und preisstabiler Brennstoff, der jedoch einen gewissen Arbeitsaufwand mit sich bringt. Hierbei sind auch die gegenüber der Verbrennung von gasförmigen Energieträgern erhöhten Staubanteile im Abgas zu beachten, welche im urbanen Bereich stärkere Anforderungen an die Abgasreinigung und Ascheentsorgung mit sich bringen. Auch ist bei der Verwendung von nicht lokal verfügbarer Biomasse ein umfangreicher Logistikaufwand zu betreiben, was zu mehr Verkehr auf den Straßen und einer zusätzlichen Belastung durch Emissionen führt. Ebenso ist bei der Abwägung, ob die Wärme für ein Nahwärmenetz mit Holz erzeugt werden soll, zu berücksichtigen, dass Holz nur bedingt als „klimaneutral“ bezeichnet werden kann. Die Verbrennung setzt neben Feinstaub auch Treibhausgase wie CO 2 und Methan frei. Die Annahme, dass die Wärmeerzeugung mit Holz klimaneutral ist, setzt eine nachhaltige Waldbewirtschaftung voraus, bei der mindestens genauso viel Kohlenstoff durch das Wachstum neuer Bäume gebunden wird, wie durch die Verbrennung von Holz freigesetzt wird. Wird Holz aus nicht nachhaltiger Waldbewirtschaftung (beispielsweise der Abholzung von Urwäldern) für die Wärmeerzeugung verwendet, dann fällt die Bilanz der Umweltauswirkungen negativ aus. Eine stärkere Reduktion von Treibhausgasen kann zudem erreicht werden, wenn das Holz für langlebige Produkte (beispielsweise als Bauholz) verwendet wird, da der Kohlenstoff dann dem natürlichen Kreislauf auf längere Zeit entzogen wird und nicht als CO 2 in die Atmosphäre gelangt. Empfehlenswert für die Wärmeerzeugung ist daher vor allem Restholz aus Produktionsprozessen, das nicht für andere Nutzungen geeignet ist, sowie Altholz, das am Ende der Nutzungskaskade angekommen ist. Die Qualität von Holzbrennstoffen lässt sich verschiedenen Normen in Güteklassen einteilen. Hierfür dient bspw. die DIN EN ISO 17225 oder das DINplus-Zertifizierungsprogramm, um Vergleichbarkeiten zu ermöglichen und eine entsprechende Brennstoffqualität sicherzustellen. Des Weiteren sollten Nachweise über die Herkunft der Biomasse bei den Lieferanten angefragt werden, um möglichst regionale Produkte zu nutzen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat zu den Potenzialen von Biomasse in Berlin eine Untersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse hier einzusehen sind: Biomasse . Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Bundesumweltministerium: BMUV: Klimaauswirkungen von Heizen mit Holz sowie beim Umweltbundesamt: Heizen mit Holz . Weiterführende Informationen Hackschnitzel: Qualität und Normen FNR – Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Für die Wärmeerzeugung aus Biogas existieren regionale unterschiedliche Möglichkeiten. Im ländlichen Raum kann häufig direkt Biogas aus Gärprozessen aus der Landwirtschaft verwendet werden. Abfallstoffe wie z.B. Gülle können dafür genutzt werden, wie auch eigens dafür angebaute Energiepflanzen. Die Verwendung von Anbaubiomasse zur Produktion von Biogas steht jedoch in starker Kritik und kann ebenso wie die Produktion von flüssigen Energieträgern auf die Formel ‚Tank oder Teller‘ reduziert werden. Daher wurde mit den letzten Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Nutzung von Anbaubiomasse zu Biogasproduktion immer weiter eingeschränkt (Stichwort ‚Maisdeckel‘). Biogas kann vor Ort genutzt und in Wärme und Strom umgewandelt und verbraucht bzw. über ein kleines Nahwärmenetz verteilt werden. Für eine Einspeisung in das Erdgasnetz ist eine Methan-Aufbereitung des Gases erforderlich. In Berlin besteht die Möglichkeit, ein Biogas- bzw. Biomethanprodukt eines beliebigen Lieferanten aus dem öffentlichen Gasnetz zu beziehen. Dieses Biomethan ist in der Regel aufbereitetes Biogas, z.B. aus Reststoffen oder Kläranlagen, welches in das Netz an einem anderen Verknüpfungspunkt eingespeist wird. Vor Ort zur (Strom- und) Wärmeerzeugung wird dann bilanzielles Biomethan eingesetzt – ähnlich dem Bezug von Ökostrom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Der tatsächliche Anteil von Biomethan im Erdgasnetz entsprach im Jahr 2022 lediglich etwa 1 %. Bei dem Kauf gibt es entsprechende Nachweiszertifikate (z.B. “Grünes Gas Label” – Label der Umweltverbände oder TÜV) der Anbieter. Die Umsetzung in Wärme (und Strom) erfolgt dann klassisch über Verbrennungstechnologien wie Gaskessel oder BHKW.
Lebensmittel sind in unserer heutigen Gesellschaft vielerorts zu einfachen Konsumgütern geworden, denen nicht so viel Wertschätzung entgegengebracht wird, wie sie verdienen. Deshalb ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts Lebensmittel wieder mehr wertschätzen und zukünftig noch mehr Lebensmittelabfälle im Land vermieden werden. Bei "Zu gut für die Tonne!" handelt es sich um die Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , die auf anschauliche Art und Weise das Thema der Vermeidung von Lebensmittelabfällen beleuchtet. Es werden Tipps und Tricks gegeben, damit jedermann im persönlichen Umfeld Lebensmittel vor der Tonne bewahren kann. Schon neugierig geworden? Dann geht es gleich hier zur Initiative Zu gut für die Tonne! Mit der Kampagne „Sachsen-Anhalt macht mit.“ will Sachsen-Anhalt aktiv dazu beitragen, die Initiative Zu gut für die Tonne! des Bundes im Land Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Dazu werden Informationen über und Materialien der Initiative Zu gut für die Tonne! in landeseigenen Aktionen und Veranstaltungen integriert. Streuobstwiesen, Obstbäume und -sträucher in Alleen, in Gärten und an Wegesrändern liefern eine Vielzahl schmackhafter Früchte, die mitunter allein nicht geerntet werden können. Durch die Markierung mit einem gelben Band wird signalisiert, dass für den Eigenbedarf gratis gepflückt werden kann. Ziel ist es, für die regionale Nutzung und Wertschätzung heimischer Produkte zu werben, ihre Weiterverarbeitung zu unterstützen und vor allem Kindern die Verwertung saisonaler Lebensmittel nahe zu bringen. Beteiligen können sich alle, denen Bäume und Sträucher gehören: Kommunen, Vereine und Verbände oder private Eigentümer... Gelbe Bänder, Informationsmaterial und Hinweistafeln werden (solange der Vorrat reicht) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dafür ist ein Teilnehmerbogen auszufüllen, den Sie unter www.GelbesBandLSA(at)mwu.sachsen-anhalt.de anfordern können. Radweg von Elbenau nach Randau und Apfelwerder: Äpfel, Birnen, Pflaumen Schönebeck, Wilhelm-Dümling-Straße, Auffahrt Schießplatz: Äpfel Schönebeck, Parkplatz Magdeburger Straße Höhe Westfriedhof: Nüsse Schönebeck, Blauer Steinweg zwischen Wohngebiet und Industriepark: Äpfel, Kirschen Schönebeck, Spielplatz Luisenstraße: Haselnüsse Streuobstwiese Bierer Berg am Parkplatz: Äpfel, Birnen, Kirschen, Brombeeren ländlicher Weg Lostau – Gerwisch, alter Bahndamm Richtung Ziegelei: Äpfel, Birnen, Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen ländlicher Weg Möser – Pietzpuhl: Äpfel, Pflaumen verschiedene Straßen und Wege in der Ortslage und an Feldwegen rund um Rochau: Äpfel, Pflaumen, Süß- und Sauerkirschen, Birnen Bitte beachten: Nur auf gekennzeichneten Flächen ernten! Sorgsam mit fremden Eigentum umgehen! Keine Pflanzen beschädigen! Vorsichtig sein, um Verletzungen zu vermeiden! Im Rahmen der Initiative hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt gemeinsam mit einigen lokalen Entsorgern die Aktion "Lebensmittel wertschätzen! Sachsen-Anhalt macht mit" gestartet. Ziel dieser Aktion ist es, die Bürgerinnen und Bürger des Landes für das Thema der Lebensmittelabfälle zu sensibilisieren. Mehr Informationen für die Entsorgung von Abfällen vor Ort beim zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger . Zu gut für die Tonne! – Bundespreis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für herausragende Projekte und Ideen, Pioniergeist und Engagement zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Ausgezeichnet werden je ein Projekt aus den Kategorien Landwirtschaft & Produktion, Handel, Gastronomie, Gesellschaft & Bildung sowie Digitalisierung. Aktionswoche Deutschland rettet Lebensmittel : Aufruf zu Mitmach-Aktionen vor Ort oder Online-Formate für kreative Ideen, wie Lebensmittel insbesondere in Privathaushalten gerettet, sinnvoll verwertet und so wertgeschätzt werden können Die Erzeugung von Lebensmitteln benötigt Fläche und Wasser. Zusätzlich entstehen Emission beim Anbau und Transport, um nur einige relevante Umweltaspekte zu benennen. Werden Lebensmittel nun zu Abfall, wurden all die zuvor genannten Ressourcen umsonst verwendet und klimaschädliche Emissionen unnötig erzeugt. Deutschland hat sich verpflichtet bis 2030 die Menge an Lebensmittelabfällen entlang der Wertschöpfungskette deutlich zu reduzieren. Auch das Land Sachsen-Anhalt will seinen Teil zur Zielerreichung beitragen. Doch was sind überhaupt Lebensmittelabfälle? Wie viel Lebensmittelabfälle fallen deutschlandweit an und wie viele Lebensmittel landen bei den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt in der Tonne? Die wichtigsten Antworten sind auf unserer Seite Lebensmittelabfälle zu finden. Ein Überblick zum Thema der Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt ist hier dargestellt. Damit ein Lebensmittel zu Hause oder in der Kantine landet, muss es zunächst angebaut, verarbeitet und verkauft werden. An all diesen Schritten treten Verluste auf, die es zu reduzieren gilt. Daher müssen in allen fünf Stufen der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln Maßnahmen erarbeitet und durchgeführt werden, um die gesetzten Reduktionsziele zu erreichen. Um eine bestmögliche Zusammenarbeit zu ermöglichen, wurde vom Bund unter Beteiligung der Länder eine " Nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung " erarbeitet. Sie stellt eine Plattform zur Koordination von Maßnahmen dar und dient der Verbreitung von Best-Practice-Beispielen. Eine Übersicht über bereits stattfindende Maßnahmen im Bundesgebiet gibt es hier . Bessere Aufklärung der Verbraucher und Erhöhung der Wertschätzung der Lebensmittel stehen im Land an oberster Stelle. Unter Einbeziehung aller Akteure vom Erzeuger bis zum Verbraucher möchte die Landesregierung deshalb auf breiter Basis informieren, Dialogprozesse anstoßen und Maßnahmen initiieren. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen im Land zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu optimieren und Akteure zusammenzuführen. Mit mehr Öffentlichkeitsarbeit soll die Wertschätzung von Lebensmitteln gesteigert werden. In der Aus– und Fortbildung, in den Unterricht von Schulen und in den Kindergärten soll das Thema noch besser integriert werden. Hierbei kommt es auf vier wichtige Fragen an: Wie viel? – Wie viele Lebensmittel werden wirklich benötigt? - Bedarfsgerechtes Einkaufen rettet Lebensmittel und spart Geld! Wie lang? – Wie lange sind die Lebensmittel haltbar? - ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Todesurteil, sehen, riechen und schmecken rettet Lebensmittel! Wohin? – Wie werden verschiedene Lebensmittel richtig gelagert? - Kühlschrank, Brotkorb oder Etagere, jedes Lebensmittel hat seinen Lieblingsplatz! Wozu? – Wofür können Reste kreativ verwendet werden? - Altes Brot kann mehr als schimmeln! Antwort auf diese Fragen und viele weitere Anregungen gibt es auf " Zu gut für die Tonne! ". Wer über das Thema nicht nur lesen, sondern es auch sehen möchte, dem sei der Film „TASTE THE WASTE“ (zu Deutsch: „Probiere den Müll“) auf der gleichnamigen Website von Valentin Thurn empfohlen. In 90 Minuten zeigt dieser, welches Ausmaß die Lebensmittelverschwendung annehmen kann. Das REFOWAS-Projekt zeigt viele Möglichkeiten auf, Lebensmittelverluste im Außer-Haus-Verzehr zu reduzieren. Speziell für die Schulverpflegung, wurden wichtige Untersuchungen durchgeführt sowie ansprechende Materialien und Hilfsmittel erarbeitet. Unter dem Titel „Klimagesunde Schulverpflegung“ hat die Verbraucherzentrale NRW, einen hilfreichen Leitfaden erarbeitet: zur Klimagesunden Schulverpflegung . Die Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung führt den Dialog in der Branche zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Sie überprüft und dokumentiert die Erfolge bei der Umsetzung der Zielvereinbarung des Sektors. Im Bereich des Handels können Best-Practice-Beispiele auf der Bund-Länder-Seite gefunden werden, die sich vielleicht auch in Ihrem Bereich durchführen lassen. Für Bäckereibetriebe, wird auf der mit dem „Zu gut für die Tonne!“-Bundespreis 2019 ausgezeichneten Website www.foodtracks.de ein speziell abgestimmtes Controlling-System angeboten, das es ermöglicht, Lebensmittelverluste in diesem Bereich zu minimieren. " Food Promotions - ein Leitfaden für Hersteller " erklärt, wie man Werbeaktionen für Lebensmittel entwickelt, die helfen Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Nützlich Anregungen finden sich auf der Seite: https://zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen/verarbeitung Nützlich Anregungen finden sich auf der Seite: https://zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen/primaerproduktion Neben „Zu gut für die Tonne!“ gibt es noch viele weitere Seiten, die wichtige Informationen zur Wertschätzung von Lebensmitteln oder zur Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln haben. WWF Das große Wegschmeißen Themenseite und Studie der World Wide Found For Nature Stiftung zum Stand der Lebensmittelverschwendung in Deutschland Ausstellung „ÜberLebensmittel“ Wanderausstellung zum Thema Lebensmittel der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Mehrwert NRW Infoportal der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, das sich ausführlich mit dem Thema Lebensmittelverschwendung befasst
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