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Vipera berus (Linnaeus, 1758) Kreuzotter Reptilien Stark gefährdet

In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.

LSG Westfläming Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG „Westfläming“ erfasst in weiten Bereichen den nordwestlichen Teil des früheren LSG „Fläming“. Es wurde gegenüber diesem entlang der Gemeindegrenze der Verwaltungsgemeinschaft Rosseltal abgetrennt. Die östlichste Grenze verläuft entlang der Straße von Stackelitz nach Medewitz, etwa ab der Kreuzung der Eisenbahnstrecke Roßlau-Wiesenburg bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Die südliche Grenze verläuft unter Aussparung der Ortslagen von der o. g. Straße nach Garitz, dann über Bärenthoren, Polenzko, Mühro, Dobritz nach Deetz. Die westliche Grenze folgt vom Deetzer Teich der Straße von Deetz nach Nedlitz. Nedlitz wird großzügig von der Grenzlinie umgangen. Von Nedlitz aus verläuft die Grenze entlang eines Weges in nordwestliche Richtung und wendet sich dann entlang der Gemeindegrenze im Norden bis zur Landesgrenze. Die Landesgrenze zu Brandenburg bildet die Nordostgrenze. Die aus dem Landschaftsschutzgebiet austretenden Bachtäler werden ebenfalls geschützt und sind als LSG „Zerbster Nuthetäler“ ausgewiesen. Das LSG erfasst Flächen der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming und des sich nördlich anschließenden Hochflämings. Der Westfläming ist eine Waldlandschaft, die durch den Wechsel von weiten Kiefernforsten mit ackerbaulich genutzten Flächen, die als Rodungsinseln die Ortlagen umgeben, aufgelockert wird. Den besonderen landschaftlichen Reiz bestimmen aber die Nuthetäler, die von Nordosten nach Südwesten die Landschaft durchziehen. Die weite Niederung östlich Deetz wird durch die im Deetzer Teich aufgestaute Nuthe bestimmt. Die Kiefernforsten sind wenig abwechslungsreich. Dort, wo flache Hügel das Relief beleben, wie beispielsweise am Weinberg nordöstlich Bärenthoren, gewinnen auch die Kiefernforsten an Reiz. Das Waldbild ändert sich im Übergang zum Hohen Fläming. Hier treten nordöstlich von Grimme und nördlich von Reuden Traubeneichen-Buchenwälder auf. Die strukturreichen Laubmischwälder bis Hainbuchenwälder werten das Landschaftsbild auf und kennzeichnen den Wechsel der Landschaftseinheiten. Bemerkenswert sind die zahlreichen Alleen aus Berg-Ahorn, Rotbuche und anderen Baumarten, die die Flämingstraßen begleiten. Zwischen Nedlitz und Reuden begleitet eine Wacholderallee und zwischen Dobritz und Reuden eine Buchenallee die Straße. Die Täler unterstreichen neben ihrer deutlichen morphologischen Gestalt ihren Charakter durch das verbreitete Auftreten von Grünland. In den letzten Jahrzehnten haben sich aber die Ackerflächen weit in die Täler vorgeschoben. Dennoch ist das Grünland prägend. Es wird durch Solitärbäume, Gehölzgruppen und Gehölzreihen gegliedert. Die Bachläufe haben, wenn sie nicht durch meliorative Eingriffe in geradlinige Wasserläufe mit Regelprofilen umgewandelt wurden, sondern mäandrieren und von Ufergehölzen begleitet werden, einen landschaftsprägenden Charakter. Im Bereich des Deetzer Teiches haben sich naturnahe Wälder erhalten. Hier kommen an den Talflanken Eichen-Hainbuchenwälder und an feuchten bis nassen Standorten Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder vor. Auf die zutreffenden Passagen im LSG-Buch auf S. 153 unter LSG „Fläming“ wird verwiesen. Aus der Zeit der deutschen Ostexpansion im 10. Jh. stammen die Reste eines Grenzwalls, der nordöstlich der Ortschaften Lindau-Dobritz-Bärenthoren verlief. Viele der damals entstandenen Dorfstellen wurden im Mittelalter wieder aufgegeben und sind nur durch die Namen der Forstorte überliefert. Ihre Spuren finden sich im Boden, so bei Golmenglin und Grimme; Waldrodung und Aufgabe der Ackernutzung sind die Ursachen, die zur Ausbildung weiter Heideflächen führten. Seit 1707 begann man staatlicherseits mit einer gezielten waldbaulichen Entwicklung. Die Verheidung konnte aber erst mit der Entwicklung der modernen Forstwirtschaft im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jh. abgelöst werden. Für das etwa 600 ha große Forstrevier Bärenthoren wurde 1926 angegeben, dass 250 ha Wald aus Erstaufforstungen von Hutungsflächen aus der Zeit von 1790 bis 1810, weitere 104 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1850 und nochmals 31 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1875 stammen. Noch im 19. Jh. wurden die Wälder streugenutzt. Dazu wurde in zeitlichen Abständen die sich sammelnde Streu mittels Harken entfernt, abtransportiert und als Einstreu in den Ställen verwendet. Im Revier Bärenthoren beispielsweise wurden 1850 insgesamt 800 Fuhren von etwa 100 ha streugenutzter Fläche geholt, so dass bei der Reviergröße alle sechs bis sieben Jahre die gesamte Fläche von Streuentblößt wurde. Diese Streunutzung ließ die Waldböden extrem an Nährstoffen verarmen. Dies förderte die Ausbreitung, ja das Massenauftreten bestimmter Pilze, z. B. des Pfifferlings, oder die Ausbreitung von Pflanzenarten, wie Flachbärlapp- oder Wintergrünarten. Erst mit Einstellung der Streunutzung konnte eine langsame Verbesserung der Waldböden erreicht werden. Durch die Aufforstungen schloss sich im 19. Jh. der Wald um die Siedlungen, so dass diese heute innerhalb von Rodungsinseln liegen, die aber ursprünglich weit ausgedehnter waren. Es bildete sich die heutige Wald-Feld-Verteilung heraus. Nach forstlichen Zielstellungen der Reinertragslehre entwickelten sich die großen schlagweisen Kiefernforsten des Flämings, wie sie im 20. Jh. die Flächen absolut dominierten. Insbesondere in den 1960er bis 1980er Jahren wurden die Wälder durch immer größere Kahlschläge und anschließende Aufforstung mit Kiefer genutzt. Laubwälder blieben nur sehr kleinflächig erhalten, insbesondere dort, wo Nässe und Moor die Bruchwälder und Eichenwälder sicherten. Anders in den niederschlagsreicheren Teilen des Hochflämings, in denen die Buchen- und Traubeneichenwälder erhalten blieben. Dennoch muss der z. T. hohe Anteil an Trauben-Eiche als nutzungsbedingt angesehen werden. Seine Ursache besteht in der Verlichtung der Wälder und in der gezielten Förderung der Trauben-Eichen. Infolge der intensiven agrarischen Nutzung kam es in den 1960er bis 1980er Jahren, insbesondere durch die Bildung von sehr großen Ackerschlägen, zur Ausräumung von Gehölzen und anderen landschaftsgliedernden Strukturen in den Offenlandschaften. Die Grünländer verarmten durch Entwässerung, Düngung und Überweidung stark an Arten. Ab den 1990er Jahren fielen zahlreiche ertragsschwache Acker- und Grünlandflächen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung heraus und verbrachten. Die Rinder- und Schafbestände waren stark rückläufig. Andererseits erfolgte eine fortgesetzte Intensivierung der weiterhin nutzbaren Flächen bis hin zurradikalen Grünlanderneuerung durch chemische Abtötung der bestehenden Narben und Neuansaat. Ende der 1980er und zu Beginn der 1990er Jahre gewann der Westfläming an Bedeutung für die Wassergewinnung. Entsprechende Brunnengalerien wurden errichtet, um das qualitativ hochwertige Flämingwasser zu nutzen. In der Folge sank der Grundwasserspiegel erheblich ab, so dass grundwasserabhängige Lebensräume, welche größtenteils in Naturschutzgebieten liegen, trocken fielen und degradierten, Fließgewässer einen deutlich verringerten Abfluss aufwiesen und es infolge von ungelösten Abwasserentsorgungen zu Güteproblemen in den Restgewässern kam und in der Land- und Forstwirtschaft Ertragsdefizite auftraten sowie Wälder deutliche Schäden zeigten. Dieses Problem ist z. Z. noch nicht befriedigend gelöst und kann nur durch eine deutlich geringere Fördermenge an Wasserbehoben werden, die die Grundwasserneubildungsrate in dem niederschlagsschwachen Gebiet nicht überschreitet. Das LSG erfasst den Westen des Flämings, der seine heutige Form dem warthestadialen Inlandeis der Saalekaltzeit zu verdanken hat. Das in mehreren Phasen rückschmelzende und wieder vorrückende Gletschereis schufmehrere, z. T. ineinander verschachtelte Endmoränengenerationen. Die höchsten Bereiche des LSG liegen mit ca. 160 m ü. NN zwischen Grimme und Medewitz an den Gorrenbergen. Sie sind Teil der Reetz-Medewitz-Setzsteiger Hauptendmoräne. Auch der Weinberg nordöstlich Bärenthoren (136,5 m ü. NN) ist Überbleibsel einer Endmoränenstaffel. Die Endmoränen des Westflämings bestehen aus teils kiesigem Schmelzwassersand, Schmelzwasserkiesen und dichten Geschiebepackungen, die im heutigen Relief Hügelketten bilden. Nordöstlich Bärenthoren kam Braunkohle in einer Grube vor. Das Vorkommen belegt Stauchungen der Lockergesteine im Untergrund durch das Gletschereis. Die tieferliegenden Gebiete zwischen den Endmoränenlagen wurden überwiegend durch Schmelzwasser geformt, das von den Eisrandlagen zu den Urstromtälern floss und dabei das ältere Relief erodierte oder verschüttete. Durch die Erosionsprozesse tritt der Geschiebemergel als morphologische Erhebung zu Tage. Beispiele dafür sind der Nordwestrand der Nuthe-Niederung und der flache Höhenrücken zwischen Deetz und Reuden. Landschaftsprägend waren die weichselzeitlichen periglazialen Prozesse. Auf Dauerfrostboden entstanden auch in den sonst gut wasserdurchlässigen Sanden oberirdische Abflussbahnen, die heutigen Trockentäler. Durch Bodenfließen und Sand- bzw. Lösssand-Einwehungen bildete sich im Spätglazial eine fast geschlossene Decke aus Geschiebedecksand und Lösssand. Der Westrand des LSG ist durch die Quellen der Nuthezuflüsse gekennzeichnet. Hier bildet ein wahrscheinlich älterer Geschiebemergel einen Quellhorizont, über dem im Bereich der Wasseraustritte mächtige Quellmoore entwickelt sind. Zwischen den Quellen ist der Sand-Boden in einem breiten Streifen im Untergrund rostfleckig, d. h. vergleyt. Auf Grund des geringen Gefälles ist der Wasserabfluss in den Nuthetälern verzögert. Dadurch bildeten sich im Holozän Niedermoore. Das LSG gehört zu den Bodengroßlandschaften der sandigen Endmoränen in den Altmoränenlandschaften. Es befindet sich auf der Fläminghochfläche und erfasst im Westen die Quellbereiche der Nuthe-Zuflüsse, die eine eigene Bodenlandschaft bilden. Im LSG herrschen Sand-Böden vor. Es sind Braunerden bis Braunerde-Podsole, seltener Podsole. Die Böden sind in Substratprofilen entwickelt, die aus 0,4 bis 0,8 m mächtigem, unsortiertem Geschiebedecksand bis gut sortiertem Treibsandüber periglaziären Sanden und Kiessanden bzw. (kiesigen) Schmelzwassersanden (teilweise Bändersanden) bestehen. Die Ausprägung der Böden ist eine Folge ihrer Nutzung, des Waldbestandes und der Waldbewirtschaftung sowie der Substrate in der Deckschicht. Acker-Braunerden sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu finden. Sie sind durch Pflügen und Düngen verändert. Podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden sind unter Wald in Geschiebedecksand und Lösssand über Schmelzwassersand entwickelt. Braunerde-Podsole bis Podsole sind in Gebieten historischer Ackerflächen und Heidevegetation verbreitet und haben sich in Profilen aus Flugsand über Schmelzwassersand entwickelt. Die Unterschiede in der Ausbildung der Bodenprofile sind so deutlich und typisch, dass in diesem Bereich drei Bodenformen der Forstlichen Standortserkundung definiert wurden: die Nedlitzer Sand-Braunerde, die Dobritzer Sand-Braunerde und der Bärenthorener Sand-Braunpodsol. An die Geschiebelehm-Vorkommen sind vernässungsfreie (podsolige) Braunerde-Fahlerden aus Sand über Lehm, schwachstauwasserbeeinflusste lehmunterlagerte Sand-Böden, aber auch Pseudogley-Braunerden bis Parabraunerde-Pseudogleye gebunden. Die Böden weisen in der Folge ihrer Aufzählung zunehmenden Stauwassereinfluss auf. Die Nuthe-Täler haben Niederungscharakter. Hier kommen Quell- und Niedermoore sowie Humusgleye bis Anmoorgleye vor. Diese werden an den Rändern von Gleyen und Gley-Braunerden begleitet. Auf den durchlässigen Sandböden findet eine gute Grundwasserneubildung statt, die jedoch mengenmäßig durch die relativ geringen Niederschläge im Gebiet begrenzt ist. Wenn gleich die Hochlagenstandorte auch grundwasserfern sind, so befinden sich in der Tiefe mächtige und ergiebige Grundwasserleiter. Im Übergang vom Hohen Fläming zum Vorfläming treten Quellen aus und bilden in der Regel in den Tälern nach Südwesten abfließende Bäche. In den Tälern steht das Grundwasser oberflächennah an. Der Westfläming gehört zum Einzugsgebiet der Nuthen. Lindauer und Deetzer Nuthe durchfließen das LSG, die Boner Nuthe, die ihr Quellgebiet bei Stackelitz hat, tangiert das Gebiet im Süden. Hinzu kommt der Mührobach. Klimatisch stellt der Westfläming als Teil des Rosslau-Wittenberger Vorflämings und des Hochflämings ein klimatisches Übergangsgebiet vom mehr subkontinental getönten Klima des Elbetals zum mehr subatlantisch getönten Klima des Hochflämings dar. Der mittlere Jahresniederschlag liegt im Vorfläming zwischen 560 bis 580 mm und steigt im Hochfläming auf 600 mm und mehr. Die Jahresmitteltemperatur im Vorfläming von 8,5 °C und einem Julimaximum um 18 °C weist auf die regionale Klimagunst, die jedoch im Hochfläming bei einer Jahresmitteltemperatur von 8,1 °C deutlich verloren geht. Der Westfläming weist die charakteristische Folge der Pflanzengesellschaften vom Vorfläming zum Hochfläming auf, wie sie von der Potentiell Natürlichen Vegetation eingenommen wird. Die trockenen Hochflächen des Vorflämings werden je nach Nährstoffkraft des Bodens von Knäulkraut-Linden-Hainbuchenwald oder Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald eingenommen. In den Tälern treten auf Moorstandorten Walzenseggen- und Brennnessel-Erlenbruchwald sowie auf den Gleystandorten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf .Zu den Talrändern hin werden diese Wälder von Pfeifengras-Stieleichenwald und Geißblatt-Stieleichen-Hainbuchenwald sowie Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald abgelöst. Im Übergang zum Hohen Fläming tritt auch armer Straußgras-Traubeneichenwald auf, in dem mit zunehmendem Niederschlag im Hochfläming die Rotbuche die Oberhand gewinnt. Großflächig bilden sich dann in Abhängigkeit von der Nährkraft des Bodens Waldmeister-Buchenwald und Schattenblümchen-Buchenwald aus. Die ärmsten Dünenstandorte nimmt Heidelbeer-Traubeneichen-Buchenwald ein. Die Pflanzenwelt des Flämings weist eine Häufung subatlantisch verbreiteter Arten auf. Den pflanzengeographischen Charakter des Gebietes verdeutlichen die Vorkommen von Glocken-Heide, Trollblume, Rippenfarn, Königsfarn, Deutschem Geißblatt und Wald-Rispengras. Einige dieser Arten sind sehr selten, regional vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden. An alten Siedlungsplätzen, z. B. an der Schleesenkirche nördlich Stackelitz, innerhalb der Buchenwälder kommt es zu nährstoffreichen Ausbildungen der Bodenvegetation mit Kleinem Immergrün, Christophskraut, Waldmeister, Ähriger Teufelskralle, Waldgerste und Sanikel. In sehr armen Kiefernforsten treten Dolden-Winterlieb, Birngrün, Einblütiges Wintergrün, Gemeiner Flachbärlapp, Zeilers Flachbärlapp und Sprossen der Flachbärlapp auf. In kleineren Mooren wächst zwischen Torfmoosen die Gemeine Moosbeere und Rundblättriger Sonnentau. Der größte Artenreichtum des Westflämings ist in den naturnahen Wäldern, auf den extensiv genutzten Wiesen und an den Gewässern der Täler zu finden. Bemerkenswerte Arten sind hier beispielsweise Märzenbecher, Wechselblättriges Milzkraut, Großes Zweiblatt und Leberblümchen. In den Wiesen sind vereinzelt Wiesen-Schlüsselblume, Bach-Nelkenwurz, Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut zu finden. Die oft noch bunten Magerrasen an den Wegrändern enthalten Gemeines Katzenpfötchen, Sand-Strohblume, Berg-Jasione und das im Spätsommer blühende Heidekraut. Neben den häufigen und verbreiteten jagdbaren Tieren, von denen das Damwild des Hochflämings erwähnenswert ist, treten auch die stark gefährdeten Arten Baummarder und Waldiltis auf. Von den Fledermausarten sind Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr und Graues Langohr als Besiedler bekannt. Seltene Brutvögel sind Schwarzstorch und Kranich. Stark gefährdet sind Ziegenmelker, Raubwürger und Ortolan. Schwarzspecht, Hohltaube und Waldlaubsänger sind charakteristische Arten der Buchenwälder. Von den ehemaligen Brutvögeln Wiedehopf und Steinkauz sind keine aktuellen Vorkommen mehr bekannt. In den naturnahen Abschnitten der Nuthen treten charakteristische Fließgewässer-Lebensgemeinschaften auf. Zu den typischen Pflanzenarten zählen Gemeiner Wasserstern, Bachbunge, Brunnenkresse, Wasserfeder, Wasserpest, Fluten der Hahnenfuß und Quellmoos. Hier leben Bachforelle, Schmerle, Steinbeißer, Quappe und Bachneunauge. Während die Gebirgsstelze und der Eisvogel zu den regelmäßigen Brutvögeln zählen, tritt die Wasseramsel nur als seltener Gastvogel auf. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Westfläming“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion sichern. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. In den Tälernsollen Erlenbruchwald, Erlen-Eschenwald, Stieleichen-Hainbuchenwald und Birken-Stieleichenwälder, auf den Hochflächen des Vorflämings Linden-Eichen-Hainbuchenwälder und im Hohen Fläming Traubeneichen-, Traubeneichen-Buchen- und Buchenwälder entwickelt werden. Die wasserwirtschaftliche Nutzung des Gebietes, insbesondere die Trinkwassergewinnung, darf keine Grundwasserabsenkungen bewirken, die Schäden an der Landschaft, den Wäldern und den landwirtschaftlichen Nutzflächen verursachen. Bereits aufgetretene Schäden sind zu revidieren. Die fischereiwirtschaftliche Nutzung im Deetzer Teich soll unter Einbindung touristischer Zielstellungen die Sicherung der ökologischen Qualität des Gewässers garantieren. Die Stadt Zerbst Wanderungen oder Fahrten in den Westfläming beginnen i. d. R. von Zerbst oder Lindau. Die Stadt Zerbst liegt etwa 8 km westlich vom LSG „Westfläming”. Die seit 1250 anhaltische Stadt Zerbst wurde zuerst 1209 urkundlich erwähnt, nachdem bereits seit 949 Aufzeichnungen über einen Gau „Ciervesti” vorliegen. Im 13. und 14. Jh. bestanden in Zerbst vier Klöster. Auf die frühe Bedeutung der Stadt, ihre städtische Freiheit und Gerichtsbarkeit, weist ein erster hölzerner Roland hin, der 1445 durch den heute noch vorhandenen steinernen Roland ersetzt wurde. Die Stadtmauer wurde 1430 errichtet. Sie ist noch nahezu vollständig erhalten. Als Folge der Reformation wurden die Klöster aufgelöst. Ab 1681 errichtete man das Zerbster Schloss. Aus diesem Hause ging die Prinzessin SOPHIE FRIEDERIKE AUGUSTE hervor, die 1744 nach Russland reiste und 1745 als KATHARINA den russischen Thronfolger PETER III. heiratete. 1762 bestieg sie selbst den Zarenthron und regierte bis zu ihrem Tode im Jahre 1796 Russland. Aufgrund der Zerstörung der Stadt im II. Weltkrieg und eines nicht an den historischen Strukturen und Formen orientierten Wiederaufbaus nach 1945 kann das historische Bild von Zerbst von den Besuchern nur teilweise erlebt werden. So ist beispielsweise das Schloss nur als Ruine erhalten. Dennoch gibt es zahlreiche sehenswerte Baudenkmäler, so die Ruine der spätgotischen Stadtkirche St. Nikolai oder die wiederhergestellte frühbarocke Trinitatiskirche mit teilweise erhaltener originaler Ausstattung. Wanderungen Im Fläming und somit auch im LSG „Westfläming“ besteht ein ausgedehntes Netz von Wanderwegen, das sowohl von Fuß- als auch von Radwanderern genutzt wird. Bei der Planung von längeren Ausflügen sollten auch Zielpunkte im Hochfläming, z. B. die Töpferstadt Görzke, die Stadt, das Schloss und der Park Wiesenburg oder Belzig mit seiner restaurierten Burg, berücksichtigt werden. Sehr schöne Wanderungen erschließen sich entlang oder durch die Nuthetäler. Sehr beeindruckend ist ein Besuch der Buchenwälder im hohen Fläming bei Golmenglin oder Reuden. Alljährlich zum Abfischen des Deetzer Teiches findet ein viel besuchtes Fischerfest statt. Besondere kulturhistorische Bedeutung haben die spätromanischen Kirchen in Deetz, Dobritz, Polenzko und Grimme. Hagendorfer Dickten und der Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren Von forsthistorischer Bedeutung sind die „Hagendorfer Dickten“, ein Gebiet mit naturnahen Eichen-Kiefern-Bestockungen aus 200 bis 300jährigen Bäumen mit Kiefernnaturverjüngung. Wenngleich Eichen-Kiefernwälder heute nicht mehr als natürliche Vegetation des Flämings angesehen werden, so kann doch von natürlichen Kiefernvorkommen in dieser Landschaft ausgegangen werden. Den Kiefernüberhältern des Gebietes kommt so eine Bedeutung als mögliche autochthone Bäume zu. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ hat unter forsthistorischen Gesichtspunkten eine herausragende Bedeutung. 1884 übernahm FRIEDRICH VON KALITSCH das Gut und die Bewirtschaftung des Forstreviers, in dem seinerzeit kaum hiebsreife Altbestände vorhanden waren, das durch die Streugewinnung belastet war und dadurch trockene, verheidete und verhärtete Böden aufwies. Diese Situation ließ ihn zu der Überzeugung kommen, dass die Kahlschlagwirtschaft nicht fortgesetzt werden sollte und die Leistungsfähigkeit der Waldböden nur durch die Verbesserung des Wasser- und Humushaushalts erreicht werden kann. Deshalb wurde jede Streunutzung und die Raff- und Leseholzentnahme sofort eingestellt und alles anfallende Reisigmaterial, insbesondere auch aus den Läuterungen, in den Beständen belassen. In die am stärksten aufgelichteten Kiefernbestände sind zuerst Buchen auf 18 ha als Bodenschutz eingebracht worden. Auch Birkenunterbau und das Einsprengen von Schatthölzern, Sträuchern und Wildobst wurde durchgeführt. Dies führte zu vielgestaltigen Waldbildern. Die Nutzung erfolgte auf der ganzen Fläche einzelstammweise. Jeder plötzliche stärkere Eingriff wurde vermieden. Schlechte Stammformen, unterdrückte Stämme und Protzen wurden entnommen. Die Bestände sollten zur Erziehung astreiner Stämme dicht schließen. In etwa 50 Jahren sollte die Länge des astreinen Stammes erreicht worden sein. Dann wurde durch Pflegehiebe den Bäumen so viel Raum zugewiesen, dass sie einigermaßen wachsen konnten. Damit sollten Lücken im Kronendach vermieden werden. Diese Bewirtschaftung führte zu sehr gut gepflegten Stangenhölzern, die aber mit zunehmendem Alter stark aufgelichtet wurden, da die notwendigen Holzentnahmen zur wirtschaftlichen Sicherheit des Gutes beitragen mussten. Diese lockeren Bestände führten bei der schütteren Bodenvegetation zur Naturverjüngung der Kiefer, wodurch zweischichtige Bestände entstanden. Die Besserung des Bodenzustandes zeigte sich zunächst in der Entwicklung einer Moosvegetation, die allmählich von „Heide und Hungermoose und Rentierflechte“ dominiert wurde. Dennoch wurden noch bis 1902 Bienen aus Mühro und Dobritz zur Heideblüte in den Bärenthorener Wald gebracht. Auf die von F. V. KALITSCH praktizierte Kieferndauerwirtschaft wurde ALFRED MÖLLER aufmerksam gemacht, der die natur- und forstwissenschaftliche Lehre vom Dauerwald und deren philosophische Begründung entwickelt hatte und durch den Bruch mit der Kahlschlagwirtschaft die Bodenreinertragslehre durchsetzen wollte. Im Herbst 1911 besuchte MÖLLER erstmalig Bärenthoren. Er war von der ökologischen, waldbaulichen und wirtschaftlichen Betriebsführung gefesselt und veranlasste in den Jahren 1913 bis 1914 eine Bestandsbeschreibung. Verzögert durch den I. Weltkrieg, veröffentlichte MÖLLER 1920 erstmalig über „Kiefern-Dauerwaldwirtschaft. Untersuchungen aus der Forst des Kammerherrn  VON KALITSCH in Bärenthoren, Kreis Zerbst - Dem Andenken des verstorbenen Oberförsters SEMPER gewidmet“. Wichtige Aussagen darin waren, dass es in der Zeit von 1884 bis 1913 fast zu einer Verdreifachung des Vorrates an Derbholz kam, wobei der Derbholzeinschlag über der Planung lag, eine Bonitätsverbesserung der Bestände erreicht wurde und der Gesamtderbholzzuwachs stark angestiegen war. Am Beispiel von Bärenthoren konnte MÖLLER seine Vorstellungen von waldbaulichem Handeln praktisch belegen. Die von ihm konzipierte Dauerwaldwirtschaft als Abkehr vom Kahlschlag war gekennzeichnet durch genügend Vorrat zur unmittelbaren Holzwerterzeugung, Mischwald, Ungleichaltrigkeit sowie Gesundheit und Tätigkeit des Bodens. Nach MÖLLERS Ansicht war die Stetigkeit des Waldes oberstes Prinzip. Bäume sollten nicht geschlagen werden, weil sie eine Hiebsreife als definiertes Altersziel erreicht hatten oder weil Verjüngung eingeleitet werden sollte. Für ihn galt der Satz: „Das Holz muss geerntet werden als Frucht des Waldes, der Wald muss bleiben. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ blieb bis heute erhalten. Dennoch veränderten sich die Bedingungen erheblich, da mit der fortschreitenden Bodenverbesserung und dem Deckungsgrad der Bodenvegetation die Verjüngungsmöglichkeiten für die Kiefer verloren gingen. Darin zeigt sich auch die Richtigkeit der Einschätzung, dass der naturnahe Wald im Vorfläming nicht von der Kiefer, sondern von einem Linden-Eichen-Hainbuchenwald eingenommen wird und der Kiefernwald ausschließlich Produkt der extremen Übernutzung und Degradierung der Standorte war und ist. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Der Einfluß von Landnutzungsintensität auf die Biodiversität und funktionelle Rolle biologischer Bodenkrusten unter besonderer Berücksichtigung der biogeochemischen Kreisläufe von Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor - CRUSTFUNCTION III

Biologische Bodenkrusten (Biokrusten) sind Hotspots an mikrobieller Diversität und Aktivität, die als 'Ökosystemingenieure' biogeochemische Kreisläufe (N, P) kontrollieren und die Bodenoberfläche stabilisieren. Biokrusten sind ein komplexes Netzwerk vielfältiger, interagierender Mikroorganismen mit verschiedensten Lebensweisen. In den gemäßigten Breiten ist wenig über die Einflussfaktoren auf Struktur und Funktion der Biokrusten bekannt. Daher wollen wir die Diversität der Mikroorganismen in Biokrusten (Bakterien, Protisten, Pilze und Algen) und ihre biogeochemische Funktion in den Waldflächen der Biodiversitätsexploratorien (BE) entlang von Landnutzungsgradienten untersuchen, um deren Beeinflussung durch Landnutzung und Umweltfaktoren zu verstehen.Das zentral organisierte, neue Störexperiment in den Waldflächen ist eine hervorragende Möglichkeit, um die Entwicklung einer Biokruste unter natürlichen Bedingungen nach einer starken Störung zu verfolgen. Eine Teilfläche simuliert Kahlschlag (die Stämme werden entfernt), die andere Teilfläche einen zukünftig häufiger auftretenden Orkan (Stämme verbleiben auf der Fläche). Wir werden die Entwicklung der Bodenkrusten von einem jungen zu einem reifen Stadium visuell (Flächenbedeckung) und durch Probenahme (Biomasse, Nährstoffe, Bodenorganik, Mikrobiota) mittels Feld-, analytischen und molekularen Methoden regelmäßig über zwei Jahre verfolgen. Außerdem werden wir an der zentralen Bodenbeprobungskampagne in allen 150 Waldflächen teilnehmen und parallel Biokrusten sammeln. Wir werden die mikrobielle Biomasse in der Biokruste quantifizieren, ihre Gemeinschaftsstruktur mittels Hochdurchsatzsequenzierung beschreiben und dies mit dem Umsatz von Stickstoff- und Phosphorverbindungen verschneiden. Um Schlüsselorganismen dieser Prozesse zu identifizieren und in hoher räumlicher Auflösung zu visualisieren, wird zusätzlich ein Laborexperiment unter Anwendung von stable isotope probing und NanoSims durchgeführt. Die Daten zur Biodiversität und funktionellen Genomik werden mit den Nährstoffstatus der Biokrusten (Konzentration und chemische Speziierung von C, N und P) verknüpft. Das Laborexperiment mit stabilen Isotopen wird unser Verständnis von Biokrusten Schlüsselorganismen im N- und P-Nährstoffkreislauf und den Einfluss der räumlichen Heterogenität fundamental verbessern. Diese Daten erlauben zum ersten Mal die quantitative und qualitative Rekonstruktion der wichtigsten Stoffkreisläufe und mikrobiellen Interaktionsmuster in Biokrusten als Reaktion auf Landnutzung und Störung. Abschließend werden die ermittelten Daten in das gemeinsame bodenkundliche Netzwerk der BE integriert und dienen dann als Keimzelle für ein Synthese-Vorschlag mit dem Ziel, die Leistung der Biokruste quantitativ und qualitativ mit anderen Hotspots in Böden, wie Detritus- oder Rhizosphäre, zu vergleichen.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Die vorliegende Karte bezieht sich, wie die Karte des Umweltatlas von 1985, nur auf die Darstellung der Hauptbaumschicht und soweit vorhanden auf Restvorräte bzw. Überhälter. Im Altersklassenwald wird unter der Hauptbaumschicht die Schicht des Waldes verstanden, die unter forstlichen Gesichtspunkten die wichtigste und unter optischen Gesichtspunkten die bestandsprägende Schicht ist. In der Hauptbaumschicht wachsen die forstlich gepflegten Bäume bis zur Schlagreife heran. Das Alter der Hauptbaumschicht kann stark variieren. Nach der Aufforstung eines Kahlschlags bilden die einjährigen Pflänzchen bereits die Hauptbaumschicht, während alte geschlossene Bestände auch 140 Jahre und älter sein können. Mit dem zunehmenden Aufbau eines naturnahen, altersgemischten Waldes wird das Einhalten der unter forstlichen Gesichtspunkten entwickelten Kartiermethode von Hauptbaumschicht und Unterwuchs immer schwieriger, weil die klar erkennbare Schichtung gewollt aufgelöst wird. Die Hauptbaumschicht ist in Haupt- und Nebenbaumarten gegliedert. Die Hauptbaumart ist die derzeit den Bestand prägende Baumart. Die Nebenbaumarten sind Begleitbaumarten, die neben der Hauptbaumart in der Hauptbaumschicht vorkommen. Überhälter sind Bäume, die im Alter über der Hauptbaumschicht stehen (meist Einzelbäume). Restvorräte sind Bäume einer anderen Baumart, die nur noch vereinzelt in der Hauptbaumschicht stehen. Beide dienen meist als Samenträger für den natürlichen Nachwuchs. Als Unterwuchs wird die Schicht der jungen, noch nicht bestandsbildenden Bäume bezeichnet. Im naturnahen Waldbau sollte sie sich hauptsächlich aus der Naturverjüngung (z.B. durch Aussamung von Überhältern) aufbauen. Im Unterwuchs lässt sich zuerst eine Änderung der Artenzusammensetzung, wie die ersten Erfolge aus 14 Jahren naturnahem Waldbau, ablesen. Diese Schicht bleibt aus darstellerischen Gründen in der Karte unberücksichtigt. Auch die Krautschicht wird nicht dargestellt, weil sie bei der forstlichen Bestandsaufnahme nicht erhoben wird. Im Gegensatz zum Umweltatlas 1985 werden die Baumarten in florenfremde und florengerechte Arten bzw. Artengruppen eingeteilt. Zur Gestaltung eines naturnahen Waldes sollten nur standort- und florengerechte Baumarten eingesetzt werden. Im Berliner Raum gehören vor allem Kiefer und Eiche zu den heimischen Arten. Die Weichholzlaubarten der feuchten Standorte Erle, Esche, Pappel und Weide sind ebenso in einer Kategorie zusammengefasst wie die Edellaubholzarten Rüster, Linde, Hainbuche, Ahorn, Aspe, Kastanie und Eberesche, welche in den Berliner Wäldern traditionell als Mischbaumarten vorkommen. Ein Beispiel für eine florenfremde (d.h. nicht einheimische), aber standortgerechte Art ist die Spätblühende Traubenkirsche. Die Douglasie kann als florenfremd und standortfremd bezeichnet werden. Sie wurde wegen ihres schnellen Ertrags angepflanzt, kann sich unter den Berliner Standort- und Klimaverhältnissen aber nicht selbst verjüngen. Als Folge der neuen Einteilung und damit der veränderten Legende im Umweltatlas wurde beispielsweise die Roteiche aus der Kategorie der Eiche herausgenommen und den florenfremden Baumarten hinzugefügt (vgl. Tab. 3 und Tab. 10). Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Legende in Tabelle 3 verdeutlicht die Veränderungen. Die Darstellung der Altersstruktur erfolgt in drei Altersklassen (Akl.): Altersklasse : 1 0 – 40 Jahre, Altersklasse : 2 41 – 80 Jahre, Altersklasse : 3 > 80 Jahre. Im Gegensatz zum Umweltatlas 1985 werden in dieser Karte auch die Nebenbaumarten entsprechend ihrer jeweiligen Altersklasse abgebildet. Die Hauptbaumschicht mit den Haupt- und Nebenbaumarten wird in dem jeweiligen Revier in der dazugehörigen Abteilung und Unterabteilung (soweit vorhanden), d.h. in der jeweiligen Forstadresse dargestellt. Um die Menge der vorliegenden Informationen zu einer in einer Karte lesbaren Darstellung zu bündeln, wurde die Datenauswertung nach folgenden Kriterien vorgenommen: Die prozentualen Anteile (Mischungsverhältnis) der verschiedenen Baumarten an der Bezugsfläche (Gesamtfläche der Forstadresse) werden gerundet auf 5 % – Schritte dargestellt. Der Mindestanteil für die Darstellung einer Kategorie beträgt 10 %; ist der Anteil kleiner, wird diese Kategorie zum Anteil der Hauptbaumart hinzugezählt. Ergeben davon mehrere Kategorien einen Flächenanteil über 10 %, werden sie als “Sonstige Baumarten” ohne Altersangabe dargestellt (vgl. 1 in Tab. 4). Gleiche Baumarten unterschiedlicher Altersklassen innerhalb einer Bezugsfläche, die jeweils unter 10 % Flächenanteil liegen, werden zusammengefasst und in der älteren Altersklasse dargestellt (vgl. 2 in Tab. 4). Bei gleichen Baumarten unterschiedlicher Altersklassen, bei denen eine (oder zwei) einen Flächenanteil unter 10 % hat, wird diese der flächenmäßig größeren zugeordnet (vgl. 3 in Tab. 4). Aus dem Datenspeicher Waldfonds ist das Mischungsverhältnis der Baumarten einer Forstadresse nicht direkt zu entnehmen, sondern wurde gesondert berechnet (vgl. Tab. 5). In der Erhebung zur West-Berliner Forsteinrichtung wurde nach Beständen unterschieden, die jedoch in der entsprechenden Karte nicht räumlich abgegrenzt wurden. So wurden die jeweils vorkommenden Arten auf Unterabteilungs- oder Unterflächenebene zusammengefasst und das Mischungsverhältnis neu berechnet. Für die Beispielsfläche (vgl. Tab. 6) wurden vier Bestände und Bezugsgrößen für Mischungsverhältnisse unterschieden, die sich in der Gesamtfläche jedoch alle auf die Abteilung 67 a beziehen. Dementsprechend wurden für die Darstellung in der Karte das Vorkommen der Arten zusammengefasst. Mit Ausnahme einiger Bundesforstflächen werden nur Flächen dargestellt, die den Berliner Forsten gehören und als Forsten genutzt werden. Dazu gehören auch Nichtholzbodenflächen (Besitz der Forsten, aber kein Forst). Diese werden, wenn sie einen waldartigen Charakter aufweisen (z.B. Naturschutzgebiete im Wald), in Abstimmung mit dem Landesforstamt in die Darstellung einbezogen.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.

Zootoca vivipara (Lichtenstein, 1823) Waldeidechse Reptilien Vorwarnliste

Die Waldeidechse kommt in Deutschland in allen Bundesländern vor. Im nördlichen Deutschland fehlt sie weitgehend in zentralen Gebieten Sachsen-Anhalts. Geringe Fundortdichten weisen das östliche Brandenburg, Teile Mecklenburg-Vorpommerns sowie die Marschlandschaften und das Elbtal Niedersachsens auf. Markante Verbreitungslücken bestehen daneben in Rheinhessen, dem nördlichen BadenWürttemberg und im östlichen Bayern. Die TK25-Q-Rasterfrequenz in Deutschland beträgt 40,22 % (Zeitraum 2000 – 2018) und liegt damit knapp über der Schwelle für die Einstufung in die Kriterienklasse „häufig“. Der langfristige Bestandstrend ist sowohl im Tiefland als auch im Mittelgebirge durch einen starken Rückgang gekennzeichnet, was u. a. mit sinkenden Grundwasserständen (Feuchtigkeitsverluste in Wiesen-, Heide- und Moorhabitaten) und Veränderungen der Waldwirtschaft bzw. Waldstruktur in diesem Zeitraum zu erklären ist. Der Rückgang verschärfte sich infolge der Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft etwa seit Mitte der 1980er-Jahre, weil Waldlücken, auf die die Art angewiesen ist, seither nur noch selten entstehen. Zum Mangel an Waldblößen trugen auch die zunehmenden Stickstoffeinträge aus der Luft und die vielerorts vorgenommenen Waldkalkungen bei. Die Auswirkungen auf die Eidechsen-Populationen waren während der Vorarbeiten zur Roten Liste von 2009 erst in Ansätzen erkennbar und spiegelten sich in den Verbreitungsdaten noch nicht wider. Die genannten Faktoren halten bis in die Gegenwart an. Für den kurzfristigen Bestandstrend wird insgesamt eine mäßige Abnahme angenommen. Stärkere Abnahmen sind dabei in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz zu beobachten. Hier spielen neben den erwähnten Veränderungen in Wäldern die weitere Intensivierung der Landwirtschaft und die zunehmende Bebauung eine Rolle. Auffällig ist in allen Gebieten der deutliche Schwund der Funddichte auch innerhalb noch besiedelter TK25-Q. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Durch die Neubewertung des langfristigen Bestandstrends fällt die Art in die Kriterienklasse „starker Rückgang“ (zuvor Kriterienklasse „mäßiger Rückgang“). Der kurzfristige Bestandstrend wird aktuell als mäßige Abnahme eingeschätzt. In der letzten Roten Liste wurde er als mäßige oder im Ausmaß unbekannte Abnahme beurteilt. Die Rote-Liste-Kategorie verändert sich von „Ungefährdet“ in der RL 2009 zur aktuellen Einstufung in die „Vorwarnliste“.Das breite Habitatspektrum der Waldeidechse bedingt auch eine Vielzahl von Gefährdungen in den unterschiedlichen Lebensräumen. Spezielle Gefährdungsursachen ausschließlich für die Waldeidechse gibt es nicht (Thiesmeier 2013, Große 2015).Folgende Faktoren gefährden die Waldeidechse: Aufgrund der engen Bindung an Waldstandorte ist die Art durch Veränderungen in der Waldbewirtschaftung, der -struktur und der -qualität vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt; insbesondere die rasche Aufforstung von Kahlschlägen sowie der Verlust von Saumstrukturen (z. B. durch Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen) und Lichtungen führt zum Verschwinden der Art. Auch das Zuwachsen offener Böden in Folge von Eutrophierung ist ein zunehmendes Problem. Waldsäume und Lichtungen wachsen deutlich schneller zu; die Anlage großer zusammenhängender Bearbeitungsflächen im Ackerbau und im Grünland führt zum Verlust von kleinflächigen Habitaten mit ihren für die Art überlebenswichtigen Strukturen wie Hecken, Gehölzgruppen, Wegrandstreifen und Gräben; bei Eingriffen durch Bebauung, Aus- oder Neubau von Verkehrswegen oder Nutzungsänderungen der Landwirtschaft werden die Habitatansprüche der Waldeidechse oft nicht berücksichtigt, da die Art gemäß BNatSchG nicht zu den streng geschützten Arten zählt. Dies gilt besonders bei Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn (in immer kürzer werdenden Abständen), beim Bau von Lärmschutzwänden (Trennung von Teilhabitaten, Beschattung) und regional beim Bau von Photovoltaikanlagen; das Trockenlegen von Mooren (besonders durch Torfabbau) und Feuchtstellen in Heiden führt zur Verbuschung oder Bewaldung und damit zur Entwertung ehemals wertvoller Habitate. Dabei ist auch der Feuchtigkeitsverlust in den Waldeidechsenhabitaten durch den Klimawandel ein möglicher Grund für den regional starken Rückgang. Ziel für die Entwicklung von Waldeidechsen-Habitaten muss die Erhaltung eines abwechslungsreichen Vegetationsmosaiks mit strukturreichen Freiflächen (unterschiedlich hohe Vegetation und Reichtum an Kleinstrukturen wie Altholz, Lesesteinhaufen etc.) und kleinen Gehölzflächen sein. In Wäldern haben innere und äußere Saumstrukturen besondere Bedeutung. Weitere Schutzmaßnahmen sind: Aufbau und Förderung linearer Strukturen wie Hecken oder ungenutzten Wegrändern sowie Gräben mit Kraut- und Grassäumen in der Agrarlandschaft; Erhaltung lichter Randstrukturen im Bereich der Gewässer und Moore; Gehölzreduzierung auf Freiflächen in mehrjährigem Abstand; Belassen von Kleinstrukturen auf Brachen und am Rand von Agrarflächen; Erhaltung von Randstreifen bei der Böschungsmahd an Weg- und Grabenrändern im Sommer; Berücksichtigung der Lebensansprüche der Art bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Verkehrstrassen und weiteren Sekundärlebensräumen.

Erwin Manz „FSC-Zertifizierung sorgt für klimaschützenden und klimaangepassten Wald und macht Handeln der Forstleute transparent“

Nachhaltigkeits-Siegel überprüft, was Forstleute dazu beitragen, um Wälder auch in Zukunft klimaresilient zu machen / Klimaschutzstaatssekretär begleitet FSC-Audit am Forstamt Donnersberg „Wir nehmen den Erhalt unserer Wälder ernst. Damit das nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gilt, lassen wir die staatseignen Wälder von Rheinland-Pfalz extern begutachten und stellen uns dem kritischen Blick von Auditoren, die jährlich das Einhalten der Nachhaltigkeitsstandards von FSC kontrollieren. Somit stellen wir sicher, dass sich die Forstleute landesweit für klimaresiliente Wälder einsetzen. Bei Landesforsten ist das Wohl unserer Wälder gelebte Praxis. Denn nur wenn wir für den Wald sorgen, sorgt er auch für uns. Damit behördliches Handeln nachvollziehbar ist, legen wir die Karten auf den Tisch – jede und jeder kann in einem Webportal einsehen, wo die Auditoren etwas gutheißen und wo sie etwas bemängeln. Das ist bundesweit das höchste Maß an Transparenz“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Montag bei einem Besuch am Forstamt Donnersberg. Dort begleitete er die Kontrolle eines Zertifizierers. Nachhaltigkeitslabel bescheinigt ökologische und soziale Standards FSC ist ein weltweites Nachhaltigkeitszertifikat für Holz und Holzprodukte. Das Label gibt es weltweit in 89 Ländern und ist damit das am meisten verbreitete Holz-Zertifikat für Nachhaltigkeit. FSC setzt sich für die Mehrung natürlicher Mischwälder mit möglichst heimischen Baumarten, die Schonung des Waldbodens, für den Schutz seltener Arten und Ökosysteme ein. Pestizide, Monokulturen und Kahlschläge sind verboten, auch soziale Standards wie der Arbeitsschutz wird kontrolliert, etwa, ob Schutzkleidung getragen wird, Schulungen stattfinden und beim Fällen von Bäumen auf lockere Äste geachtet wird, die zu gefährlichen Geschossen werden könnten. Bei seinem Besuch am Forstamt Donnersberg begleitete Manz ein FSC-Audit. Dabei lässt sich der Auditor zeigen, wie der Wald vor Ort bewirtschaftet wird. Dazu werden einzelne Waldstücke ausgewählt, die dem Forstamt vorher nicht bekannt sind. Dazu wählte Auditor Gerhard Kuske ein Waldstück mit Douglasien – einer nicht einheimischen Baumart. Diese zeigen massive Absterbeprozesse auf, die Nadeln sind rot, die Kronen kahl. Grund dafür sind Wassermangel und hohe Temperaturen, die den Flachwurzlern ähnlich wie den Fichten zu schaffen machen. Ursprünglich wurden diese vor 65 Jahren gepflanzt. Nun nutzt das Forstamt die entstandenen Lücken, um heimische Baumarten einzubringen. „Mischwälder halten Veränderungen, zum Beispiel durch den Klimawandel oder Schädlinge, besser stand“, so Forstamtsleiter Andreas Grauer. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der FSC-Zertifizierung ist „die Bewertung von Maßnahmen im Wald, die Ermittlung negativer Auswirkungen und deren Minderung durch effektive Maßnahmen“, wie das Kriterium heißt – oder vereinfacht ausgedrückt: Was wird beispielsweise unternommen, um mehr Wasser im Wald zu halten, damit er besser vor Hochwasser schützen und gleichzeitig selbst besser mit Wasser versorgt wird? Hier zeigte Forstamtsleiter Andreas Grauer, wie eine geschickte Wegearchitektur helfen kann, dass Wasser besser in den Wald zu leiten. So kann beispielsweise das Wasser in Mulden am Wegesrand in den angrenzenden Waldbestand gezielt abgeleitet werden, wo es wieder versickert, statt gebündelt und mit voller Wucht ins Tal zu schießen. „Die Mulden sind Kernbestandteil unseres Wassermanagements, so unterstützen wir die Grundwasserbildung und reduzieren die Hochwassergefahr. Gleichzeitig bilden die Mulden ein perfektes Habitat Amphibien wie den Springfrosch oder Erdkröten und andere Tiere, etwa Libellen“, so der Forstamtsleiter. Klimawandelbedingt fielen immer mehr kleine Gewässer trocken. Da sich durch den zu den Mulden hin abfallendem Weg, mehr Wasser sammeln kann, trocknen diese weniger schnell aus. „Ohne Wälder hätten wir weniger Grundwasser, weniger Klimaschutz, weniger Hochwasserschutz und weniger Erosionsschutz, deshalb ist es so wichtig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um möglichst viel Wasser im Wald zu halten. Denn der wirkt wie ein Schwamm und gibt das Wasser nur nach und nach ab. So kann Wasser besser versickern, die Grundwasser Vorräte füllen und Pflanzen versorgen, statt oberirdisch – und damit weitestgehend ungenutzt – abzufließen“, so der Klimaschutzstaatssekretär. Mit dem Auditor wurde zudem diskutiert, ob das angedachte Projekt „Leischbach“ wasserbaulich und ökologisch nachhaltig umgesetzt werden kann. Mit dem Projekt soll die Hochwassergefahr am Leischbach durch die Ausgestaltung eines Retentionsbeckens sowie der Umgestaltung der Gewässersohle reduziert werden. Bislang standen auf der Fläche Douglasien, die klimawandelbedingt ausgefallen sind. Nun soll hier ein Polder entstehen, der geflutet werden kann. Das Projekt steckt noch in einer sehr frühen Planungsphase so kann von Beginn an auf die Expertise des Auditors zurückgegriffen werden. „Ich bin stolz, dass in Rheinland-Pfalz alle Wälder in Landesbesitz FSC-zertifiziert sind. Insgesamt sind dies 213.200 Hektar landeseigener Wald, auf denen nachweislich nachhaltig gewirtschaftet wird. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick in andere Bundesländer zeigt“, so Manz. Hintergrund Unter www.audit.fsc.wald.rlp.de ist öffentlich einsehbar, zu welchem Ergebnis die Auditorinnen und Auditoren wann und bei welchem Forstamt gekommen sind. Filter erleichtern die Suche nach Ort, Datum und nach Art der Feststellung, also ob es sich um einen Beobachtungsfall oder eine größere Abweichung handelt. Auch Best-Practice-Beispiele werden hier veröffentlicht. Dabei wird jeweils ein Foto samt Geo-Daten und einer kurzen Beschreibung in das Portal eingestellt. Grundlage dafür ist eine georeferenzierte App, die alle Auditorinnen und Auditoren stets dabei haben, um sich vor Ort Notizen zu machen. Einfache Abweichungen vom Standard müssen binnen eines Jahres, schwerwiegende binnen einer Frist von drei Monaten behoben werden. Wird in zu hohem Maße oder zu oft gegen den Standard verstoßen, kann die Aberkennung des FSC-Zertifikats folgen. Das Holz kann dann entsprechend nicht weiter höherwertig vermarktet werden. Der Forest Stewardship Council (FSC) entstand aus einer Initiative von Umweltverbänden und Menschenrechtsorganisationen 1990 in Kalifornien. Die Gründungsveranstaltung des FSC International fand im Oktober 1993 in Toronto/ Kanada statt, im Rahmen der Folgeprozesse nach der UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime

Anguis fragilis Linnaeus, 1758 Westliche Blindschleiche Reptilien Ungefährdet

Seit den genetischen Untersuchungen von Gvoždík et al. (2010) wird die ehemalige östliche Unterart Anguis fragilis colchica (Nordmann, 1840) nun als eigenständige Art, Anguis colchica (Nordmann, 1840) (Östliche Blindschleiche), geführt. Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Blindschleiche ist damit kleiner als das der früher weit gefassten Art. Deutschland liegt im Arealzentrum der Westlichen Blindschleiche und der deutsche Anteil am Gesamtareal beträgt mehr als 10 %. Daher ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Westlichen Blindschleiche verantwortlich. Die Westliche Blindschleiche ist in allen Bundesländern anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte finden sich in den Mittelgebirgsregionen; zum Norddeutschen Tiefland hin wird die Verbreitung lückiger. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) liegt bei 42,18 %. Damit ist die Westliche Blindschleiche als häufig einzustufen. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Zerschneidung und Isolation der Habitate, Folgen der Eutrophierung, aber auch Todesfälle durch zunehmenden Verkehr (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) wirkten und wirken sich negativ auf die Bestände aus. Daher ist für die Art langfristig ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen, wobei hier die landwirtschaftlich geprägten Regionen gegenüber den Waldgebieten deutlich stärker betroffen sind. Auch für den kurzfristigen Bestandstrend ist eine mäßige Abnahme aufgrund von Habitatverlusten und den oben beschriebenen Veränderungen zu verzeichnen. Trotz der negativen Entwicklungen wird die Westliche Blindschleiche wegen ihrer weiten Verbreitung noch in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft. Seit der letzten Roten Liste haben sich bei der Westlichen Blindschleiche kaum Änderungen der Kriterieneinschätzungen ergeben. Die Definitionen der Kriterienklassen des kurzfristigen Bestandstrends haben sich zwischenzeitlich geändert und es kann präzisiert werden, dass das Ausmaß der Bestandsabnahme nicht unbekannt oder mäßig sondern eindeutig mäßig ist. Die Westliche Blindschleiche ist vorrangig durch die Zerstörung bzw. durch negative Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Hierzu zählen insbesondere: Entwicklung lichter Wälder zu dichten Beständen; Aufforstung bzw. Verlust von Waldlichtungen und kleinen Kahlschlägen, Windbruch- und Windwurfflächen; Begradigung und Beschattung von unregelmäßig verlaufenden Waldrändern durch Aufforstung und Vorpflanzungen; Waldsäume gehen auch durch intensive Landwirtschaft bis direkt an den Waldrand verloren; Intensivierung der Landwirtschaft mit immer größeren Bearbeitungseinheiten und damit einhergehend weiterem Verlust von Ackerbrachen sowie Klein- und Saumstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen, Lesesteinhaufen oder Feldrainen; Eutrophierung der Landschaft mit der Folge, dass hochwüchsige arten- und strukturarme Gras- und Staudenfluren ehemals artenreiche und vielfältig strukturierte Säume, Lichtungen, Schonungen und andere Lebensräume zunehmend verdrängen; Verlust geeigneter Sekundärhabitate wie Kies- und Sandgruben durch nicht reptilienfreundliche Rekultivierung oder ausbleibende Pflege, was zu Verbuschung und Beschattung führt; Mahd von Böschungen entlang von Gräben, Straßen, Bahnstrecken und Wegen dicht über dem Boden während der Aktivitätszeit der Blindschleichen; Verlust strukturreicher Gärten im Siedlungsbereich; Tötung durch intensives Mähen der Rasenflächen und den Einsatz von Mährobotern; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften (z. B. Schneckenkorn); hohe Anzahl von freilaufenden Hauskatzen; Individuenverluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) und deutlich gestiegene Wildschweinbestände. Grundsätzlich dürften sich auch weitere Gefährdungsfaktoren, die vor allem bei Kreuzotter und Schlingnatter sowie bei Wald- und Zauneidechse genannt sind, negativ auf die Bestände der Westlichen Blindschleiche in Deutschland auswirken. Wesentliche Maßnahmen für den Schutz der Westlichen Blindschleiche sind zum einen die Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wälder und Offenland) sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr und der Lebensraumzerschneidung. Eine Vernetzung der Lebensräume im Offenland oder zwischen Wald und Offenland ist durch geeignete, meist lineare Landschaftsstrukturen wie Hecken oder Wegraine sowie eine Ausweitung derartiger Saumstrukturen zu fördern. Zum anderen ist Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um das Nachstellen und Töten dieser für den Menschen völlig harmlosen Echse zu verhindern. In Gärten im Siedlungsbereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften zu unterlassen. Des Weiteren sollte das Mähen von Rasenflächen mit ausreichendem Abstand zum Boden erfolgen. Als Art mit breitem Habitatspektrum profitiert die Westliche Blindschleiche auch von Schutzmaßnahmen, die für andere einheimische Reptilienarten durchgeführt werden.

Lacerta agilis Linnaeus, 1758 Zauneidechse Reptilien Vorwarnliste

Neuere Untersuchungen (Kalyabina-Hauf & Ananjeva 2004, Andres et al. 2014) weisen darauf hin, dass die Unterarten Lacerta agilis agilis und Lacerta agilis argus möglicherweise nur schwach differenziert sind. Untersuchungen auf der Grundlage einer größeren Stichprobe liegen aber noch nicht vor. Der bekannte deutsche Arealanteil der Unterart L. a. agilis ist nach Bischoff (1988) größer als 1/10 des Weltbestandes, zudem liegt er im Arealzentrum. Somit ist Deutschland für die weltweite Erhaltung der Nominatunterart L. a. agilis in hohem Maße verantwortlich. Für die Art insgesamt hat Deutschland eine allgemeine Verantwortlichkeit. Die Zauneidechse kommt in allen Bundesländern autochthon vor. Im durch atlantisches Klima geprägten Nordwesten ist die Dichte deutlich geringer als in den kontinentalen Regionen. Die Höhenverbreitung erstreckt sich von den Küstendünen bis auf circa 1.700 m über NHN, Schwerpunkte bestehen aber in den planaren und kollinen Lagen (Blanke 2010). Für den Zeitraum 2000 bis 2018 beträgt die TK25-Q-Rasterfrequenz 50,01 %, die Art ist somit als häufig einzustufen. Für den langfristigen Bestandstrend wird ein starker Rückgang eingeschätzt. Beim Kulturfolger Zauneidechse lässt sich dieser auf den gravierenden Landschaftswandel im vergangenen Jahrhundert zurückführen (Industrialisierung der Landwirtschaft, Verlust von Saum- und Übergangsbereichen durch Flurbereinigungen, zunehmende Versiegelung und Isolation u. v. m.). Anscheinend ist die Art von der zunehmenden Monotonisierung der Landschaft besonders stark betroffen. Eine wesentliche Gefährdung von Zauneidechsen liegt in unzureichenden oder gar ungeeigneten Schutzmaßnahmen. Im kurzfristigen Bestandstrend wird eine starke Abnahme beobachtet, die sich in einer geringeren Rasterfrequenz widerspiegelt. Da die Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bei vielen Eingriffen erfasst werden muss und seit der Novelle des BNatSchG im Jahr 2010 von einem deutlich erhöhten Erfassungsgrad auszugehen ist, scheiden Erfassungsdefizite als Grund für die abnehmende Rasterfrequenz aus. Die merklichen Rückgänge in der Vergangenheit und die aktuell noch häufigen Vorkommen führen zu einer Einstufung der Zauneidechse als Art der „Vorwarnliste“. Der kurzfristige Bestandstrend hat sich zu einer starken Abnahme verschärft. Der langfristig starke Rückgang und die Rote-Liste-Kategorie bleiben unverändert. Die Zauneidechse ist vor allem aufgrund folgender Ursachen gefährdet: Direkte Verluste von Habitaten durch Eingriffe (z. B. Bau von Siedlungen, Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, Photovoltaik-Anlagen) und/oder deren Folgemaßnahmen (Verfüllung von Abgrabungen, Ersatzaufforstungen in bestehenden Lebensräumen etc.); Verkleinerung und Isolation von Habitaten; kürzere Intervalle bei der Instandhaltung von Verkehrswegen (v. a. Maßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn); Zerschneidung von Teilhabitaten (z. B. durch Lärmschutzwände an Verkehrswegen); unwirksame oder kontraproduktive „Schutzmaßnahmen“ in Folge von Eingriffen: Umsiedlungen in ungeeignete oder bereits besiedelte Flächen (meist kombiniert mit viel zu kurzen Fangzeiträumen), Ersatzlebensräume in geringerer Qualität und Größe, nicht funktionsfähige Artenschutzmaßnahmen (für die ortstreue Zauneidechse nicht erreichbar, ihren Habitatansprüchen nicht genügend); Änderungen in Waldbewirtschaftung und -struktur: Abkehr von Kahlschlägen, Aufforstung von Lichtungen in Wäldern und Begradigung von Waldrändern, Änderungen der Pflanzenartenzusammensetzung, Aus- und Neubau von Forstwegen; Änderungen in der Landwirtschaft: Flurbereinigungsverfahren ohne oder mit unzureichender Berücksichtigung naturschutzfachlicher Anforderungen, Verlust oder Verschmälerung von Säumen, Randstreifen, Brachen, Wiesen; Anbau von Wintergetreide und hochwüchsigen Energiepflanzen statt Hackfrüchten und Sommergetreide; Ausbau von Wirtschaftswegen; Verbrachung und Verbuschung von Habitaten aufgrund fehlender oder nicht angepasster Pflege (zu großflächige, zu häufige und tiefe Mahd; zunehmende extensive Beweidung in Schutzgebieten u.a.); Qualitätsminderung von Habitaten durch hochwüchsige und dichte Vegetation infolge von Eutrophierung oder der Ausbreitung invasiver Neophyten; Verlust von Kleinstrukturen und Beschattung. Entscheidend für den Erhalt bestehender Populationen und ihrer Lebensräume ist die konsequente Anwendung des geltenden Artenschutzrechtes bei Eingriffen, aber auch bei der land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung. Besondere Rücksicht ist auch bei Maßnahmen an den Böschungen und Rändern von Straßen, Feld- und Waldwegen sowie in Abgrabungen notwendig. Der zunehmenden Monotonisierung der Landschaft sollte im Rahmen der Raumplanung entgegengewirkt werden. An Bahnstrecken finden sich oft die letzten Populationen; insbesondere hier müssen Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn verträglich gestaltet werden. Im Schutzgebietsmanagement müssen die Ansprüche der Zauneidechse in für die Art bedeutsamen Bereichen berücksichtigt werden; das beinhaltet auch die Tolerierung bestimmter, aus Sicht des Biotop- und Pflanzenartenschutzes häufig unerwünschter Biotopausprägungen (oft ruderalisiert oder mit sogenannten „Problemgräsern“ wie Drahtschmiele oder Pfeifengras). Bei der Offenhaltung von Lebensräumen der Zauneidechse sind verschiedene mechanische Verfahren gut geeignet, so z. B. nicht-bodennahe Streifenmahd. Dagegen gibt es deutliche Hinweise auf Gefährdungen bei schon sehr behutsamer Beweidung (Blanke 2019). Entwicklungsziel sollten jeweils möglichst kleinteilige Vegetationsmosaike sein. Wichtig ist dabei eine strukturreiche und eher dichte, aber nicht völlig geschlossene Krautschicht. Angrenzende Wälder und Hecken oder eingestreute Gehölze sind günstig.

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