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Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7910 Freiburg - Nord

Blatt Freiburg-Nord zeigt den südlichen Oberrheingraben mit seinen beiden Flanken: den Vogesen im Westen und dem Schwarzwald im Osten. Der Schwarzwald, an der Ostflanke des Oberrheingrabens, wird von variszischen Graniten, Gneisen und Anatexiten aufgebaut. Bei der variszischen Faltung kam es zur Metamorphose präkambrischer Sedimentgesteine; zudem drangen im Oberkarbon granitische Tiefengesteinsplutone auf. Permische Rhyolithe (Quarzporphyre), die an mehreren Stellen des mittleren und nördlichen Schwarzwald zu finden sind, werden als Ignimbrite interpretiert. Nach Norden und Osten tauchen die Kristallingesteine des Schwarzwaldes unter das permo-mesozoische Deckgebirge. Am Westrand des Kartenblattes ist ein kleiner Teil der Nordvogesen angeschnitten. Der ebenfalls variszisch geprägte Gebirgszug ist von Struktur und Gesteinsaufbau dem Schwarzwald sehr ähnlich, jedoch sind größere Vorkommen paläozoischer Sedimente erhalten geblieben. So sind im Kartenausschnitt neben Graniten, Dioriten und Paragneisen auch kambrische bis silurische Schiefer sowie Schuttsedimente des Rotliegenden erfasst. Der Oberrheingraben durchzieht das Blatt von Südsüdwest nach Nordnordost. Die Grabenstruktur ist mit tertiären Sedimenten verfüllt. Das Tertiär tritt jedoch nur vereinzelt unter der quartären Deckschicht aus Löss- und Flugsanden, fluviatilen bzw. glazifluviatilen Ablagerungen, Verwitterungs- und Schwemmlehm zu Tage. Der Grabenrandbereich wird von den äußeren Randverwerfungen, an denen der vertikale Hauptversatz der Grabenstruktur stattfand, und Bruchfeldern mit Staffelbrüchen geringerer Verwurfshöhe gebildet. In den sogenannten Vorberg-Zonen sind Grundgebirge und permo-mesozoische Bedeckung staffelförmig gegen das Grabeninnere abgesunken und somit, vor Abtragung geschützt, erhalten geblieben. Am Westrand des Oberrheingrabens ist das Bruchfeld von Ribeauvillé, südlich der Vogesen, und das Bruchfeld von Zabern, in der Nordwest-Ecke des Kartenblattes, angeschnitten. Am Ostrand des Grabens sind die Vorbergzone von Emmendingen-Lahr und die Freiburger Bucht erfasst. Mit der Grabenbildung im Tertiär ging ein verstärkter Vulkanismus einher, der seinen Höhepunkt in der Förderung Olivin-nephelinitischer Schmelzen im Vulkangebiet des Kaiserstuhls fand. Die heute stark abgetragene Vulkanruine aus miozänen Vulkaniten und Tuffen ist von pleistozänem Löss ummantelt und teilweise überlagert. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, verdeutlicht eine tektonische Übersichtskarte die geologischen Großeinheiten im Kartenausschnitt. Ein geologischer Schnitt gewährt zusätzliche Einblick in den Aufbau des Untergrundes. Das West-Ost-Profil kreuzt den Oberrheingraben mit dem Kaiserstuhl und der Freiburger Bucht sowie die Kristallingesteine des Schwarzwaldes.

Radioaktivität messen mit Hubschraubern: Spezialkräfte trainieren bei Freiburg

Radioaktivität messen mit Hubschraubern: Spezialkräfte trainieren bei Freiburg Gemeinsame Presseinformation des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Bundespolizei Radioaktivitätsmessung mit einem Hubschrauber der Bundespolizei Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Bundespolizei trainieren vom 4. bis 6. Juli 2023 in der Umgebung von Freiburg, die Radioaktivität am Boden von Hubschraubern aus zu messen. Dafür verlegen Spezialist*innen des BfS ihre Messtechnik in Hubschrauber der Bundespolizei. Damit die Zusammenarbeit mit den Pilot*innen bei einem realen Einsatz reibungslos ablaufen kann, finden regelmäßig gemeinsame Messübungen statt. Gelangen radioaktive Stoffe in die Umwelt, etwa durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk , können sie sich über weite Gebiete verteilen – auch über Grenzen hinweg. Um die Bevölkerung effizient zu schützen, benötigen die Behörden in solchen Fällen schnell zuverlässige Informationen über die Kontamination der Bodenoberfläche. Messungen von Hubschraubern aus können diese Informationen liefern. Mit ihrer Hilfe lässt sich innerhalb kurzer Zeit ermitteln, ob und wie stark ein Gebiet betroffen ist, welche radioaktiven Stoffe und welche Mengen an radioaktiven Stoffen sich auf dem Boden abgelagert haben. Übungsflüge ermitteln natürlich vorhandene Radioaktivität Übersichtskarte der Messgebiete Während der Übung wird die natürlich am Boden vorhandene Radioaktivität erfasst und kartiert. Dafür werden insgesamt vier Messgebiete systematisch überflogen. Eines der Gebiete – mit Breisach im Zentrum – verläuft direkt entlang des Rheins. Drei weitere Gebiete liegen nordöstlich und südöstlich von Freiburg im Schwarzwald. Ausgangspunkt der Messflüge ist der Flugplatz Freiburg. Die Messungen finden an allen drei Tagen jeweils zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Dabei überfliegen zwei Hubschrauber der Bundespolizei die Messgebiete in einer Höhe von etwa 90 Metern. Während der Übung werden verschiedene Einsatzverfahren trainiert: Die Teams aus Beschäftigen des BfS und der Bundespolizei können die Messgebiete beispielsweise mit parallelen oder mit spiralförmigen Flugbahnen untersuchen. Zusammenarbeit von BfS und Bundespolizei Zur hubschraubergestützten Bestimmung radioaktiver Stoffe am Boden arbeiten das BfS und die Bundespolizei seit vielen Jahren eng zusammen: Die Bundespolizei stellt die Hubschrauber und deren Besatzung zur Verfügung. Expert*innen des BfS führen die Messungen durch und stellen den Strahlenschutz aller Beteiligten sicher. In einem radiologischen Notfall kann eine Fläche von rund 100 Quadratkilometern innerhalb von etwa drei Stunden überflogen und kartiert werden. Die Messergebnisse liegen bereits kurz nach der Landung vor. Die Messgebiete im Detail Messgebiet 1 (Denzlingen – Waldkirch – Elzach) befindet sich nordöstlich von Freiburg und misst etwa 20 mal 20 Kilometer. Im Nordwesten des Gebiets liegt die Gemeinde Freiamt, im Nordosten Elzach, im Südosten Simonswald. Denzlingen und Teile von Gundelfingen schließen das Gebiet im Südwesten ab. Weitere Städte und Gemeinden im Untersuchungsbereich sind Waldkirch, Gutach im Breisgau und Winden im Elztal. Messgebiet 2 (Schauinsland) ist etwa 10 mal 10 Kilometer groß. Südöstlich des Stadtgebietes Freiburg gelegen, umfasst es das Kloster St. Lioba im nordwestlichen Bereich, Kirchzarten im Nordosten, St. Wilhelm (Oberried) im Südosten sowie den Freiburger Hausberg Schauinsland. Oberried und Horben sind ebenfalls enthalten. Messgebiet 3 (Breisach am Rhein) verläuft mit etwa 10 mal 20 Kilometern westlich von Freiburg entlang des Rheins. Im Norden endet das Gebiet knapp über Vogtsburg im Kaiserstuhl. Im Osten wird es von Bötzingen, Waltershofen und Mengen begrenzt. In seiner südöstlichen Ecke liegt Bad Krozingen. Breisach am Rhein, Ihringen, Merdingen und Hartheim am Rhein sind Teil des Untersuchungsbereichs. Messgebiet 4 (Bernau im Schwarzwald) befindet sich südöstlich von Freiburg zwischen Todtnau im Nordwesten, dem Schluchsee im Nordosten und St. Blasien im Südosten, die jeweils knapp außerhalb des Gebiets liegen. Innerhalb des etwa 10 mal 8 Kilometer großen Bereichs sind Bernau im Schwarzwald, Präg und Menzenschwand gelegen. Stand: 30.06.2023

Sven Schulze: „Die Winzer erwarten von der Politik verlässliche Lösungen, die eine effektive Bewirtschaftung ermöglichen.“

Brüssel. Auf Einladung von Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze , der Europaabgeordneten Christine Schneider und des Deutschen Weinbauverbandes e.V ., sind heute in Brüssel Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Landwirtschaft zu einem Weinbaupolitischen Gespräch zusammengekommen. Im Mittelpunkt des Austausches stand die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation, SUR) und die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL). Die Umsetzung der Verordnungsentwürfe würde für die Winzerinnen und Winzer tiefgreifende Einschränkungen in der Praxis bis hin zur Betriebsaufgabe bedeuten. Unter anderem wäre durch das drohende Totalverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten „empfindlichen Gebieten“ (Naturschutz- und Wasserschutzgebiete) laut dem Deutschen Weinbauverband auf einem Drittel der bundesweiten Rebfläche kein Weinbau mehr möglich. Minister Sven Schulze positioniert sich hierzu deutlich: „Seit Erscheinen der beiden Verordnungsentwürfe werden diese kritisch diskutiert. Die Winzerinnen und Winzer arbeiten seit Generationen mit der Natur - diese sichert ihre Existenzgrundlage. Allerdings müssen die vorgeschlagenen Regelungen eine effektiv und ökonomische Bewirtschaftung ermöglichen. Die Unternehmen erwarten von der Politik verlässliche Rahmenbedingungen. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine praxisnahe und bürokratiearme Lösung für die Zukunft des europäischen und des deutschen Weinbaus zu finden.“ Christine Schneider, Mitglied des Europäischen Parlaments , sagt: „Mit dem Vorschlag von Sarah Wiener wird Weinbau in Schutzgebieten nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich sein. Damit wird bestehenden Wirtschaftszweigen die Betriebsgrundlage entzogen und wir machen uns abhängig von Importen aus Drittländern mit geringeren Umwelt- und Sozialstandards. Pauschalverbote sind für mich der falsche Weg – es muss ein Miteinander von Naturschutz und Landbewirtschaftung geben." DWV-Präsident Klaus Schneider stellte die Folgen für den Berufsstand und die weinbaulichen Gebiete heraus: „Ich möchte Ihnen einen Ausblick in eine Zukunft geben, in der die Verordnungsentwürfe wie vorgeschlagen umgesetzt werden: Mindestens ein Drittel der deutschen Rebfläche wird nicht mehr bewirtschaftet werden können, weil Betriebsleiter sich das wirtschaftliche Risiko eines Erntekomplettausfalls nicht leisten können. Wir werden ein Betriebssterben sondergleichen erleben. Und das hat wiederrum Auswirkungen auf die Anbaugebiete, auf die wirtschaftliche Situation im ländlichen Raum, auf den Weintourismus, auf den die Gebiete nicht verzichten können. Sieht so eine Förderung der ländlichen Gebiete aus? Von wie vielen Wanderern reden wir denn noch, wenn zum Beispiel der gesamte Kaiserstuhl in Baden verbuscht ist, weil hier kein wirtschaftlicher Weinanbau, sei es konventionell oder ökologisch, mehr möglich ist? Rebflächenpflege ist Landschaftspflege.“ Der DWV und seine Mitglieder stehen im engen Kontakt mit den Kreisverwaltungen der Weinbaugebiete, die an Resolutionen gegen die Verordnungsentwürfe mitgewirkt hätten und ebenfalls eine inhaltliche Kürzung der vorgeschlagenen Reformen forderten. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bickensohl (Flurstück 762/1)"

Aktenzeichen: BASE21102/01-A#1272 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bickensohl Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Schreiben vom 02.02.2023 (Aktenzeichen: 430.3.11-692.226) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bickensohl (Flurstück 762/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 127 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald beigefügten Stellungnahme vom 24.01.2023 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes 032_02IG_T_f_jmOPT befindet. Weiterhin kann das Vorhaben zugelassen werden, da den Bohrungen keine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten mit potentiell langfristiger Schutzwirkung oder Barrierewirksamkeit zu unterstellen ist. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LGRB und des Landratsamts Breisgau- Hochschwarzwald im Breisgau sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 07.02.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

30 Jahre Arten- und Biotopschutzprogramm (ASP) Baden-Württemberg:

null 30 Jahre Arten- und Biotopschutzprogramm (ASP) Baden-Württemberg: GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINSTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Gültlingen/Karlsruhe/Stuttgart. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Arten- und Biotopschutzprogramms (ASP) besuchten heute die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker MdL und Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, eines der letzten Vorkommen des Kreuzenzians in Baden-Württemberg auf dem Killberg bei Gültlingen. Die Nahrungspflanze für den Kreuzenzian-Ameisenbläuling, eine Schmetterlingsart, die ebenfalls stark bedroht ist, fördert nicht nur die verbliebenen Populationen, sondern trägt auch zum Erhalt der Biodiversität in Baden-Württemberg bei. Ziel der Landesregierung ist das Stoppen des Artensterbens „Das Arten- und Biotopschutzprogramm dient dem Schutz von hochgradig gefährdeten Arten. Für diese Arten brauchen wir schnelle Lösungen. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist quasi das Feuerwehrprogramm des Artenschutzes im Land - schlagkräftig, umsetzungsschnell und in Umfang und Dauer bundesweit einzigartig“, lobt Umweltministerin Thekla Walker in ihrer Rede die Bedeutung dieses Instrumentes für den Naturschutz. Das Programm sei unverzichtbarer Baustein für das Ziel der Landesregierung, das Artensterben in Baden-Württemberg zu stoppen und stark zurückgegangene sowie in Europa streng geschützte Arten wieder zu stabilisieren. Deshalb werde es auch weitergeführt. „Sie können sicher sein, dass ich mich mit Nachdruck dafür einsetze, die Biologische Vielfalt in unserem Land zu erhalten und zu stärken.“ Weitere Bausteine sind der landesweite Biotopverbund sowie die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. „In Zeiten von Klimawandel und eines rasant voranschreitenden Insektensterbens, das bereits drastisch an den noch häufigen Allerweltsarten spürbar ist, trifft es die seltenen Arten natürlich noch härter. Wir müssen die Schutzbemühungen weiterführen und intensivieren“, erläutert die Präsidentin der LUBW in ihrer Rede und betont ebenfalls, dass „der Biotopvernetzung eine ganz besondere Bedeutung zukommt.“ LUBW koordiniert das landesweite Schutzprogramm Die LUBW koordiniert das Arten- und Biotopschutzprogramm in Baden-Württemberg. Sie trifft die Auswahl und die Priorisierung der zu berücksichtigenden Arten, beauftragt deren regelmäßige Erfassung und stellt die gewonnenen Daten der landesweiten Naturschutzverwaltung zur Verfügung. Zuständig für die Umsetzung und das Management der Arten- und Biotopschutzmaßnahmen sind die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Die Standorte sind im gesamten Land verteilt, wobei in Gebieten mit besonders vielseitiger und wertvoller Biotopausstattung, wie z. B. Kaiserstuhl, Oberrheinische Tiefebene, Südschwarzwald, Schwäbische Alb, nördliches Tauberland, Hegau und Oberschwaben, naturgemäß starke Konzentrationen auftreten. Seit der Initiierung des „Feuerwehrprogramms“ zur Rettung der letzten Vorkommen einer Art wurden rund 8.600 Erhebungen zu mehr als 1.000 seltenen Arten erfasst und - wo nötig - gezielte Schutzmaßnahmen umgesetzt. Das Artenspektrum wurde im Laufe der Jahre immer stärker erweitert und an die sich ändernde Bedrohungslage einzelner Arten angepasst. Grundlagenwerk mit mehr als 50 Einzelbänden ist bundesweit einzigartig Bundesweit einzigartig und anerkannt sind die in den letzten dreißig Jahren im Zusammenhang mit dem Schutzprogramm erarbeiteten Grundlagenwerke, in denen das Wissen zur Biologie, Ökologie und Verbreitung sowie den Gefährdungsursachen der Arten zusammengefasst ist. Sie bilden das wissenschaftliche Fundament für die konkreten Schutzmaßnahmen. Bis heute sind mehr als 50 Einzelbände zu 13 Artengruppen erschienen. Die Bücher werden von der LUBW in Zusammenarbeit mit den Autorinnen und Autoren sowie mit Unterstützung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg herausgegeben und erscheinen im Verlag Eugen Ulmer. Weiterführende Informationen sind auf den LUBW-Webseiten zu finden: - Arten- und Biotopschutzprogramm - Feuerwehrprogramme: Erste Hilfe für bedrohte Arten (PDF-Datei) Stiftung-Naturschutzfonds Baden-Württemberg: - Grundlagenwerke zum Artenschutz Foto zeigt: Umweltministerin Thekla Walker MdL auf dem Killberg bei Gültlingen anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Arten- und Biotopschutzprogramms Baden-Württemberg. Quelle: LUBW Foto zeigt: Blau blühender Kreuzenzian inmitten eines violetten Thymian-Teppichs auf der Wacholderheide am Killberg bei Wildberg-Gültlingen. Quelle: Heiner Götz Foto zeigt: Trafen sich anlässlich des 30-jährigen Bestehens des baden-württembergischen Arten- und Biotopschutzprogrammes v.l.n.r.: LUBW-Präsidentin Eva Bell, Schäfer Markus Kleinbeck, dessen Tiere die geschützte Fläche des ASP auf dem Killberg pflegen, Umweltministerin Thekla Walker MdL, Landrat Helmut Riegger (Landkreis Calw), Bürgermeister Ulrich Bünger (Wildberg). Quelle: LUBW

Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach/Burkheim

Das Land Baden-Württemberg plant den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach/Burkheim auf baden-württembergischer Rheinseite als eine von insgesamt 13 Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein im Zuge des Integrierten Rheinprogramms. Der Rückhalteraum erstreckt sich zwischen Rhein-km 228,150 und Rhein-km 236,400 auf einer Gesamtfläche von 634 Hektar auf Flächen der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie im nördlichen Bereich auf Flächen der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl. Er wird im Osten begrenzt durch den bestehenden Hochwasserdamm III und im Westen vom bestehenden rechten Rheinseitendamm der Staustufe Marckolsheim.

Insekt des Jahres 2017 ist die Gottesanbeterin

Die Gottesanbeterin (Mantis religiosa ) ist das Insekt des Jahres 2017. Ursprünglich stammt die Gottesanbeterin aus Afrika. Von dort haben sich die Fangschrecken über Südeuropa immer weiter in Richtung Norden ausgebreitet. In Deutschland kam die Gottesanbeterin lange Zeit nur in Wärmeinseln wie dem Kaiserstuhl bei Freiburg vor. Mittlerweile aber wurde das Insekt des Jahres 2017 mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits in allen deutschen Bundesländern nachgewiesen. Insgesamt ist die Art ein gutes Beispiel für die Auswirkung des globalen Klimawandels auf die mitteleuropäische Tierwelt. In Deutschland, der Schweiz und Österreich wird Mantis religiosa als bedrohte Art geführt. Das könnte sich aber in absehbarer Zeit mit steigender Temperatur ändern, denn sie besiedelt immer mehr Orte.

PLENUM-Projektgebiet

PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in folgenden 5 Projektgebieten umgesetzt: Westlicher Bodensee, Allgäu-Oberschwaben, Kreis Reutlingen, Heckengäu und Naturgarten Kaiserstuhl. Die Gebiete nehmen 13 % der Landesfläche ein.

Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl

null Gottesanbeterin fühlt sich im Ländle wohl Zunehmend werden die Erkenntnisse von fachlich versierten Laiinnen und Laien von Wissenschaft und Verwaltung geschätzt und in Studien miteinbezogen. So auch bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie setzt auf bürgerschaftliches Engagement bei der Erfassung von leicht erkennbaren Arten. Aus Anlass der heutigen Begehung des Michaelsbergs bei Untergrombach mit Umweltstaatsekretär Dr. Andre Baumann erläuterte die LUBW den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie Medien das Vorgehen am Beispiel der heimischen Gottesanbeterin, die sich in Baden-Württemberg zunehmend wohler fühlt. Bürgermeister Andreas Glaser begrüsste die Interessierten. Staatssekretär Baumann: Baden-Württemberg trägt besondere Verantwortung für Gottesanbeterin „Baden-Württemberg trägt eine besondere Verantwortung für diese faszinierende Art, da das Land mit den Vorkommen entlang der Rheinschiene und hier insbesonde­re rund um den Kaiserstuhl den Hauptteil des bundesdeutschen Gesamtbestandes der Europäischen Gottesanbeterin beher­bergt“, erläuterte Staatssekretär Andre Baumann. Er betonte, dass die Biomasse der Insekten einer aktuellen Studie zufolge im Verlauf der letzten 27 Jahre um 75 Prozent eingebrochen sei. „Um den Verlust der Artenvielfalt im Land zu stoppen und die einzigartigen baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaften zu stärken, investiert die Landesregierung mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt daher in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 36 Millionen Euro.“ Die sonnenexponierten Gras- und Buschlandschaften mit den charakteristischen Lesesteinwällen des Michaelsbergs bieten gute Lebensbedingungen für die Europäische Gottesanbeterin. Die Gottesanbeterin ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und auf der Roten Liste der gefährdeten Arten Baden-Württembergs in Kategorie 3, das bedeutet gefährdet, eingestuft. Meldeplattform der LUBW für die Gottesanbeterin Nur was man kennt, kann man auch schützen. Deshalb sind die Kartierungen eine wichtige Grundlage für den Artenschutz. Seit rund einem Jahr erfasst die LUBW das Vorkommen der leicht erkennbaren Gottesanbeterin mithilfe von interessierten Laiinnen und Laien über ihre Artenmeldplattform. „Die Qualität der 767 Fundmeldungen ist insgesamt sehr hoch,“ beurteilt Eva Bell, Präsidentin der LUBW, die Daten. Die Meldungen werden von den Fachleuten der LUBW plausibilisiert und in das zentrale Arten-Informationssystem des Landes überführt, wo sie der gesamten Naturschutzverwaltung zur Verfügung stehen. Die Funde entsprechen zwar nicht exakt der aktuellen Verbreitung der Art, da die Beobachtungen meist zufällig zustande kommen. Je höher die Anzahl der eingegangenen Beobachtungen ist, umso besser wird deren Aussagekraft. „Jede Sichtung hilft. Dank der Meldeplattform zur Gottesanbeterin konnten wir erhebliche Erkenntnisse zu ihrer Verbreitung und zu den Lebensräumen gewinnen“, so Bell. Gottesanbeterin Profiteur des Klimawandels In Baden-Württemberg ist sie in wärmebegünstigten Lebensräumen zu finden. Im Zuge des voranschreitenden Klimawandels wird sich ihr Verbreitungsgebiet voraussichtlich ausdehnen und sie wird häufiger anzutreffen sein. Sie kann also als Profiteur des Klimawandels gesehen werde. Die momentan gültige Rote Liste der Fang- und Heuschrecken basiert auf einer Erhebung von vor 20 Jahren und wird derzeit im Auftrag der LUBW im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms aktualisiert. „Bei der Gottesanbeterin dürfte es sich um eine der wenigen Insektenarten handeln, deren Bestände sich in den letzten Jahrzehnten positiv entwickelt haben“, betont Michael Waitzmann, Leiter des Sachgebietes Artenschutz der LUBW. Die Gottesanbeterin steht als Schirmart stell­vertretend für extensiv genutzte Offenlandlebensräume und die Großinsektenfauna unserer wärmebegünstigten Kulturlandschaften. Franz Untersteller, der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, hat die Schirm­herrschaft für das Insekt im vergangenen Jahr übernommen. Durch den Schutz der Schirmart, z. B. durch Landschaftspflegemaßnahmen oder Verzicht auf Insektizide, werden automatisch viele andere Arten geschützt, wie zum Beispiel der wärmeliebende Bläuling, Prachtkäfer oder die Wildbienen. Hintergrundinformation Artenmeldeplattformen der LUBW Die LUBW erfasst mithilfe ihrer Meldeplattformen seltene und leicht zu erkennende Arten in Baden-Württemberg, derzeit sind es Laubfrosch, Feuersalamander, Hirschkäfer und Weinbergschnecke. Online stehen auf den Meldeplattformen konkrete Bestimmungshilfen sowie viele weitere Informationen zur Biologie und Ökologie dieser Arten aber auch zu Gefährdungsursachen und Schutzmöglichkeiten zur Verfügung. Die bisherigen plausibilisierten Meldungen können hier eingesehen werden. Die Meldeplattformen leben von der Beteiligung der Öffentlichkeit. „Bürgerwissenschaft“ oder „Citizen Science“ heißt das Zauberwort, mit der die sogenannte Schwarmintelligenz bezeichnet wird. Das Wissen von naturinteressierten Personen wird genutzt und gefördert. Bürgerinnen und Bürger können über die Artenmeldeplattform auf der Webseite der LUBW ihr Funde am besten mit einem Foto melden. Wer die Umwelt-App des Landes Baden-Württemberg auf seinem Smartphone hat, kann seinen Artenfund auch direkt vom Fundort übermitteln. Weiterführende Informationen zu den Meldeplattformen der LUBW finden Sie auf der Webseite „ Meldeplattformen “. Funde können Sie über die hier verlinkte Eingabemaske melden: Artenfund melden . Bitte beachten Sie, dass dafür auf jeden Fall ein Foto des gefundenen Exemplars bzw. der Exemplare erforderlich ist. Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

Gottesanbeterin bitte melden! Neue Meldeplattform der LUBW

null Gottesanbeterin bitte melden! Neue Meldeplattform der LUBW Die Europäische Gottesanbeterin rückt in den Fokus des aktuellen Meldeaufrufes der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Neben Feuersalamander, Laubfrosch, Hirschkäfer und Weinbergschnecke können Bürgerinnen und Bürger das Insekt des Jahres 2017 ab sofort über die neue Meldeplattform der LUBW erfassen. Jede Sichtung hilft, einen fundierten Überblick über die Verbreitung der Art zu erhalten. Sichtungen aus den letzten Jahren sind ebenfalls relevant und sollten gemeldet werden, wenn sie beispielsweise mit Fotos belegt werden können. Anhand der Daten können zum Beispiel die Auswirkungen des Klimawandels beobachtet sowie die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der Einsatz von Pestiziden dokumentiert werden. „Deshalb ist es wichtig, dass wir ein genaues Bild davon haben, wie es der Gottesanbieterin bei uns geht. Sie steht stellvertretend für viele wärmeliebende Insektenarten in unserer Kulturlandschaft“, erläutert der Schirmherr der Aktion, Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller, die Aufnahme der Art in die Meldeplattform der LUBW. „Die Mantis religiosa ist eine heimische Art in Baden-Württemberg. Das wärmeliebende Insekt lebt seit Jahrzehnten am Kaiserstuhl – der wärmsten Region in Deutschland. In der Zwischenzeit trifft man sie aufgrund des Klimawandels auch in nördlicheren Regionen Deutschlands an. Der Verbreitungsschwerpunkt ist jedoch nach wie vor der Kaiserstuhl“, erläutert Margareta Barth, Präsidentin der LUBW. Meldeplattform im Internet Die ausgewachsenen Tiere sind von Juli bis November zu beobachten. Jeder, der eine Gottesanbeterin findet, kann die Funddaten über die neue Meldeplattform im Internet schnell erfassen. Sie ist über die Webadresse www.gottesanbeterin-bw.de zu erreichen. Hier sind auch die weiteren Meldeplattformen für die anderen Arten verlinkt. Mit der App „Meine Umwelt " können Funde schnell von vor Ort gemeldet werden. Informationen zur App stehen auf der folgenden Webseite zur Verfügung: http://www.umwelt-bw.de/meine-umwelt . Android-Nutzer können die App kostenlos über Google Play herunterladen. iOS- und Windows Phone 8-Nutzer finden die aktuelle kostenfreie Version im Apple App Store und im Windows Phone Store . Meldungen sind auch postalisch möglich über die Adresse LUBW, Stichwort Gottesanbeterin, Postfach 100163, 76231 Karlsruhe oder per eine E-Mail an arten-melden@lubw.bwl.de . Bei einem Fund von Gottesanbeterin & Co. sollten die Tiere nicht unnötig gestört werden. Jegliches Einfangen der jeweiligen Tiere, auch kurzzeitig, ist verboten. Foto zeigt: Die Europäische Gottesanbeterin ( Mantis religiosa ) ist die einzige heimische Gottesanbeterinnenart. Bildautor: Michael Waitzmann. Weiterführende Informationen zu den Meldeplattformen der LUBW finden Sie auf der Webseite „ Meldeplattformen “. Funde können Sie über die hier verlinkte Eingabemaske melden: Artenfund melden . Bitte beachten Sie, dass dafür auf jeden Fall ein Foto des gefundenen Exemplars bzw. der Exemplare erforderlich ist. Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

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