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Colonisation of secondary habitats in mining sites by Labidura riparia (Dermaptera: Labiduridae) from multiple natural source populations

Abstract Background Open cast lignite mines, sand pits and military training areas represent human-made, secondary habitats for specialized xerothermophilous and psammophilous species. Rare species, including the earwig Labidura riparia, are found in high population densities in such sites. However, it is unknown from which sources colonisation took place and how genetic variation compares to that of ancient populations on natural sites. Methods Using nine microsatellite markers, we analysed genetic variation and population structure of L. riparia in 21 populations in NE Germany both from secondary habitats such as lignite-mining sites, military training areas and a potassium mining heap, and rare primary habitats, such as coastal and inland dunes. Results Genetic variation was higher in populations from post-mining sites and former military training areas than in populations from coastal or inland dune sites. Overall population diferentiation was substantial (FST=0.08; F'ST=0.253), with stronger diferentiation among primary (FST=0.196; F'ST=0.473) than among secondary habitats (FST=0.043; F'ST=0.147). Diferentiation followed a pattern of isolation by distance. Bayesian structure analysis revealed three gene pools representing primary habitats on a coastal dune and two diferent inland dunes. All populations from secondary habitats were mixtures of the two inland dune gene pools, suggesting multiple colonization of post-mining areas from diferent source populations and hybridisation among source populations. Discussion Populations of L. riparia from primary habitats deserve special conservation, because they harbour diferentiated gene pools. The majority of the L. riparia populations, however, thrive in secondary habitats, highlighting their role for conservation. Implications for insect conservation A dual strategy should be followed of conserving both remaining natural habitat harbouring particular intraspecific gene pools and secondary habitat inhabited by large admixed and genetically highly variable populations. © The Author(s) 2021

(VG HAL) Stilllegung eines Freilagers von Abfällen

Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Eilverfahren den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehenen Stilllegungsverfügung der am Standort Teutschenthalt betriebenen Anlage zum Umschlagen, Lagern und Behandeln von Abfällen wiederherzustellen, abgelehnt.   Seit 1994 werden an dem Standort auf der Grundlage bergrechtlicher Betriebspläne Abfälle unter Nutzung ihrer bauphysikalischen Eigenschaften zur Sicherung instabiler Abbauholräume in das Versatzbergwerk eingebracht. Mit Bescheid vom 22. September 2004 erteilte  der Antragsgegner der Antragstellerin eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Umschlagen, Lagern und Behandeln von Abfällen im ehemaligen Kalibergwerk Teutschenthal. Die Genehmigung umfasste auch ein Freilager mit einer Kapazität von 8.000 m3 und enthielt die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bescheides eine Lagerhalle zu errichten sowie die Bestimmung, wonach die Genehmigung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werde. Mit Bescheid vom 21. Juli 2006 verlängerte der Antragsgegner die Frist zur Errichtung der Lagerhalle auf Antrag der Antragstellerin um weitere zwei Jahre. Die Lagerhalle wurde auch in der Folgezeit nicht errichtet. Mit Schreiben vom 27. Juni 2016 teilte die Antragstellerin dem Antragsgegner mit, dass sie Abstand von der Lagerhalle nehme und beabsichtige, eine entsprechende Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu beantragen.   Mit Bescheid vom 7. März 2019 ordnete der Antragsgegner an, dass Freilager innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheides stillzulegen und vollständig zu beräumen und führte zur Begründung aus, dass dieses ohne Genehmigung betrieben werde, weil die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für seinen Betrieb erloschen sei. Damit liege ein ungenehmigter Anlagenbetrieb vor. Die unbefristete bergrechtliche Zulassung ersetze die erforderliche immissionsrechtliche Genehmigung nicht. Die Stilllegung des Freilagers wegen formeller Illegalität sei angemessen. Das Freilager sei nicht offensichtlich materiell genehmigungsfähig. Dort würden gefährliche Stoffe gelagert, die in geschlossener Bauweise zu lagern seien.   Das Gericht hat den Antrag der Antragstellerin abgelehnt. Mit der Feststellung, dass die sofortige Stilllegung des Freilagers erforderlich sei, weil aufgrund der Beschwerden über Gerüche davon auszugehen sei, dass sich die bereits festgestellten Nachteile und Gesundheitsgefahren verstärken würden, bevor das Hauptsachverfahren abgeschlossen werden könne und damit ein weiteres Zuwarten ausgeschlossen sei, genüge die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung den an sie zu stellenden Anforderungen.   Auch in der Sache habe der Antrag keinen Erfolg. Die vom Gericht zu treffende Abwägung des Interesses der Antragstellerin an der Aussetzung der Vollziehung mit dem Interesse der Allgemeinheit an einer sofort wirksamen Gefahrenabwehr falle zu Lasten der Antragstellerin aus. Unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs der Antragstellerin in diesem Verfahren, überwiege das Vollzugsinteresse des Antragsgegners, weil nach der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung davon auszugehen sei, dass die Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben werde.   Bei dem streitgegenständlichen Freilager handele es sich um eine Anlage, die gem. § 3 Abs. 5 Nr. 3 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfe, die aber zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides am 7. März 2019 nicht (mehr) vorgelegen habe.  Die ursprünglich erteilte Genehmigung sei erloschen. Die hierfür erforderliche unbefristete Genehmigung sei auch nicht durch den bergrechtlichen Bescheid erteilt worden, weil dieser die zusätzlich erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht entfallen lasse. Ermessensfehler seien nicht ersichtlich. § 20 Abs. 2 Satz 1 BImsSchG sei seine Sollvorschrift. Danach sei ein formell illegaler Anlagenbetrieb in aller Regel einzustellen. Nur wenn ein atypischer Fall vorliege, dürfe die Behörde von einem Eingreifen absehen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Behörde begründeten Anlass für die Annahme hätte, dass die Anlage materiell genehmigungsfähig sei. Eine solche offensichtliche Genehmigungsfähigkeit liege hier nicht vor. Sie folge auch nicht aus der Duldung der Anlage über einen Zeitraum  von mehreren Jahren. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Stilllegung zu einem außergewöhnlich großen wirtschaftlichen Schaden führe. Zudem sei es Sache des Anlagenbetreibers, für die Legalisierung seiner Anlage zu sorgen. Dass sie das Freilager ohne Genehmigung betreibe könne nicht dazu führen,  dass die Anwohner nicht absehbaren Immissionen ausgesetzt werden. Auch die aus der Stilllegung resultierenden Folgewirkungen für den Betrieb Berücksichtigung finden. Gehe der Betreiber das Risiko ein, seine Anlage nicht in vollem Umfang genehmigen zu lassen, liege es in seinem Risikobereich, wenn genehmigte Anlagenbestandteile aus diesem Grund nicht betrieben werden können.   Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.   VG Halle, Beschluss vom 15.April 2019 ? 8 B 167/19 HAL       Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz   § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung   ? (2) Die zuständige Behörde soll anordnen, dass eine Anlage, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, betrieben oder wesentlich geändert wird, stillzulegen oder zu beseitigen ist. Sie hat die Beseitigung anzuordnen, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht auf andere Weise ausreichend geschützt werden kann. Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332 Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Vertrag zwischen LAGB und GTS unterzeichnet Grubenbetreiber verzichtet vorerst auf spezielles Filtratwasser beim Versatzbergbau in Teutschenthal

Im Umfeld des ehemaligen Kalibergwerks in Teutschenthal/Angersdorf ist es  im vergangenen Jahr immer wieder zu massiven Geruchsbelästigungen und zahllosen Anwohnerbeschwerden gekommen. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hatte sich im Oktober 2018 ein Bild von der Lage vor Ort gemacht und mit Anwohnern gesprochen, im Dezember begleitete er auch die Ortsbegehung zahlreicher Landtagsabgeordneter des Petitions-, Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses. Der Minister hatte das Unternehmen vor Weihnachten aufgefordert, freiwillig auf die Einleitung eines bestimmten, seitens des LAGB als ursächlich für die Geruchsbelästigung angenommenen Stoffes zu verzichten. Vor diesem Hintergrund fanden Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung der GTS Grube Teutschenthal Sicherungs Gmbh & Co. KG und dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) statt, die am vergangenen Freitag zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geführt haben. In dem Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen, vorerst auf den Einsatz eines speziellen Filtratwassers beim Versatzbergbau zu verzichten. Nach Ansicht der Experten des LAGBs ist das Filtratwasser mutmaßlich die wesentliche Ursache für die Geruchsbelastungen. GTS darf das Filtratwasser erst dann wieder einsetzen, wenn die weiteren Maßnahmen zur Minderung der Geruchsemissionen aus Sicht des LAGBs greifen und sichergestellt ist, dass die emissionsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Ende vergangenen Jahres hatte GTS eine Geruchseliminierungsanlage errichtet und in Betrieb genommen. Ob die Anlage zur wirksamen Geruchsminderung hinreichend geeignet ist, soll noch im Februar geklärt werden. Wirtschaftsminister Willingmann bezeichnete den Vertragsabschluss am Sonntag als ?Schritt in die richtige Richtung?. Der Minister betonte: ?Ein wesentlicher Anlass für die  inakzeptablen Geruchsbelastungen sollte damit beseitigt sein.  Insofern begrüße ich die vertragliche Vereinbarung als wichtige kurzfristige Maßnahme ausdrücklich.? Zugleich blieben weitere Maßnahmen vorbehalten, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintrete. Willingmann kündigte zudem an: ?Auch in diesem Jahr werde ich Teutschenthal und Angersdorf besuchen und mich selbst davon überzeugen, ob die  eingeleiteten Maßnahmen greifen und die Belastungen der Anwohner überwunden sind.? Zugleich wies der Minister darauf hin, dass GTS grundsätzlich eine wichtige Arbeit leiste, um das nicht mehr in Betrieb befindliche Bergwerk zu sichern. Das Unternehmen verfüllt die Hohlräume der ehemaligen Kaligruben mit Abfallstoffen, damit diese nicht einstürzen. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS) – Vorhaben 4717E03250

Das Forschungsvorhaben PeTroS befasst sich mit den Durchlässigkeitseigenschaften von Steinsalz bei hohen Drücken und Temperaturen. Hinblick auf experimentell und konzeptionell gesicherte Dichtheits- bzw. Integritätskriterien gegenübergestellt. Steinsalz verliert seine Integrität danach unter zwei Bedingungen: Falls durch mechanische Schädigung mit Volumenzuwachs Porosität erzeugt wird (Dilatanzkriterium) oder falls der angreifende Fluiddruck größer ist als die minimale Hauptspannung, so dass Fluide sich Wegsamkeiten entlang der Korngrenzen schaffen können (druckgetriebene Perkolation, Minimalspannungskriterium). Die Kriterien werden durch Versuche in Labor und situ, Beispiele aus dem weltweiten Salz- und Kalibergbau und der Endlagerung sowie natürliche und technische Analoga unterlegt. Es existieren allerdings Druck- und Temperaturbereiche, die zwar potentiell endlagerrelevant sind und in denen gemäß der static pore-scale theory (Lewis, Holness 1996; Ghanbarzadeh et al. 2015) hohe Permeabilitäten vorliegen sollten, die aber bisher nicht experimentell untersucht worden sind. Im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens wurde die Durchlässigkeit von Proben aus natürlichem Steinsalz mit Stickstoff und Salzlösung geprüft. Die Versuche umfassten Temperaturen von 140°C bis 180°C und Drücke von 18 MPa bzw. 36 MPa. Die Ergebnisse zeigen, dass eine erhöhte Permeabilität, wie sie aufgrund eines verbundenen Porennetzwerkes zu erwarten wäre, nicht nachzuweisen ist. Hingegen wird die druckgetriebene Perkolation auch im betrachteten Bereich als wesentlicher Mechanismus bestätigt, so dass auch die experimentelle Evidenz für die deformationsgetriebene Perkolation in Frage gestellt ist.

Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-Industrien - Vorhaben 3615S12232

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben „Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen“ auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Grundnormenrichtlinie konform sind oder ob es Bedarf für weitergehende Regelungen gibt. Die Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv/a für die Bevölkerung gilt nach Artikel 12 der Grundnormenrichtlinie für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt, was zugelassene Tätigkeiten im Sinne der Richtlinie darstellen. Für dieses Vorhaben ist diese Festlegung auch nicht erheblich, vielmehr ist es ein wesentliches Ziel, Expositionen der Bevölkerung durch Ableitungen aus NORM-Industrien zu ermitteln. Hiervon unberührt ist, ob sich daraus künftig eine Regelungsbedürftigkeit für Ableitungen ergibt oder nicht. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind. Entsprechend der Aufgabenstellung sind hinsichtlich ihrer Ableitungen potentiell relevante Industriezweige auf der Basis einer Literaturrecherche zu identifizieren, und zwar auf der Grundlage • von Anhang VI Richtlinie 2013/59/Euratom und • des Altlasten-Branchenkatalogs aus dem Jahr 2014. Darüber hinaus sind Bewertungen von Ableitungen des Kohlebergbaus, der Radonheilbäder und -stollen sowie des Kalibergbaus vorzunehmen. Eigene Erkenntnisse des Auftragnehmers flossen ebenfalls in die Bewertung ein.

Xtra-Abbau\Kali-DE-2000

Gewinnung von Kalisalzen: Die geförderten Rohsalze enthalten aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte verschiedene Salzminerale. Das Ziel der Aufbereitung nach der Förderung ist das Abtrennen der Wertstoffe als verkaufsfähige Produkte von den Mineralsalzen, die den Rückstand bilden. Dies kann in Abhängigkeit der Eigenschaften der zu verarbeitenden Rohstoffe auf unterschiedliche Weise und in den verschiedensten Verfahrenskombinationen geschehen. Bei allen Prozessen steht am Anfang das Mahlen des stückigen Rohsalzes (bis zu Korngrößen um 1 mm). Die weiteren Verfahren sind sehr stark vom Rohsalztyp, dessen spezieller Zusammensetzung und dem Verwachsungsgrad der Salzminerale abhängig (BMU 1995). Die wichtigsten Prozesse sind: (1) Heißlöseverfahren: Aus dem Rohsalz wird Kaliumchlorid mittels einer heißen , mit Natriumchlorid gesättigten Kreislauflösung gelöst und durch Kristallisation mittels Vakuumverdampfung gewonnen. Der feste Rückstand wird meistens aufgehaldet. Falls Carnallit im Rohsalz enthalten ist, fällt dies in gelöster Form an und wird entsorgt (Ableitung in den Zechstein). (2) Elektrostatische Aufbereitung (ESTA): Das Rohsalz wird mit selektiv wirkenden oberflächenaktiven Stoffen behandelt und trocken im elektrischen Feld getrennt. Es fällt kein Prozeßwasser an. Der Rückstand der ersten Stufe wird aufgehaldet, während die Produkte weiterer Stufen anderen Aufbereitungsverfahren zugeführt werden können. Die ESTA kann auch zur Abtrennung von Kieserit eingesetzt werden. (3) Flotation: Dieses Verfahren wird für Rohsalze und den Rückstand des Heißlöseverfahrens angewendet. Auch bei diesem Verfahren werden selektiv wirkende oberflächenaktive Substanzen eingesetzt. Die Trennung erfolgt in einer sog. Traglauge durch das Abschöpfen eines wertstoffreichen, schaumigen Konzentrats. Der Rückstand wird aufgehaldet, die Trennflüssigkeiten weitestgehend im Kreis geführt. (4) Kieseritwäsche: Der feste Rückstand des Heißlöseverfahrens besteht aus einem Steinsalz-Kieserit-Gemisch, aus dem das Steinsalz in einem mehrstufigen Waschvorgang herausgelöst wird und als flüssiger Rückstand anfällt. (5) Herstellung von Kaliumsulfat: Aus Kaliumchlorid und Kieserit wird durch eine zweistufige Umsetzung Kaliumsulfat hergestellt. Dabei fällt magnesiumchloridhaltiges Abwasser an (BMU 1995). Insgesamt bestehen die Aufbereitungsrückstände im wesentlichen aus Magnesiumchlorid und Steinsalz. Magnesiumchlorid fällt dabei zwangsweise im Abwasser an. Der Abwasseranfall für die verschiedenen Verfahren wird vom BMU folgendermaßen beziffert: Tab.: Spezifischer Abwasseranfall für die einzelnen Aufbereitungsverfahren (BMU 1995) Verfahren Bezug Abwasser (m³) Heißlösen t verarbeitetes Rohsalz SylvinitHartsalz+Carnallit+ je % MgCl2 <0,10,10,03-0,05 Flotation je t verarbeitetes Rohsalz+ je % MgCl2 0,10,03-0,05 Kieseritwäsche je t Kieserit 5-7 Kaliumsulfat-Herstellung je t eingesetztes Kaliumchlorid mit 60 % K2O 3-5 Die beschriebenen Verfahren werden an den verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Kombinationen je nach Vorkommen, Zusammensetzung des Salzes (Wertstoffgehalt) und Verwachsungsgrad eingesetzt. Die prägenden Rohsalztypen für die einzelnen Werke sind in der folgenden Tabelle gemeinsam mit den Produktionsdaten zusammengestellt. Tab.: Produktionskapazitäten der einzelnen Kaliwerke für 1993 incl. Produktionsstruktur (BMU 1995). Werke Rohsalz Kali Kaliumsulfat Kieserit Mio t Mio t K2O Mio t K2O Mio t Hattorf (He)H.salz/Carn. 9,6 0,7 0,38 0,1 Neuhof (He)H.salz/Carn. 3,7 0,35 - 0,6 Wintershall (He)H.salz/Carn. 9,5 0,65 0,26 0,1 Sigmundshall (Nd)Sylvinit 3,0 0,4 - - Unterbreizbach (Th)H.salz/Carn. 4,1 0,4 - 0,3 Zielitz (SA)Sylvinit 8,6 1,1 - - Summe 38,5 3,6 0,64 1,1 Der hier bilanzierte Prozess der Gewinnung von Kalisalzen umfaßt die Aufbereitung der geförderten Rohsalze zu absatzfähigen Produkten. Für die Bilanzierung standen lediglich Sekundärdaten zur Verfügung (OEKO 1992a), (BMU 1995), (Scharf 1993), (Kali 1996). Daraus ergibt sich sowohl der Grad der Aggregation als auch die weitgefaßten Systemgrenzen. Die Materialbilanzen konnten nur aus Daten hessischer Werke für den Bilanzzeitraum Anfang der 90er Jahre zur Erstellung der Kennziffern herangezogen werden. Dabei sind der Berechnung der Kennziffern die Planungsdaten für das Jahr 1993 zugrundegelegt, die aber durch reale Produktionsdaten verifiziert werden konnten. Über den Energiebedarf der Prozesse lagen keine Daten vor. Hier mußte auf statistische Daten zurückgegriffen werden (OEKO 1992a). Die hessischen Werke machen den weitaus größten Teil der westdeutschen Produktion aus. Die Förderung in den neuen Bundesländern konnte nicht berücksichtigt werden. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Werte für die anderen Werke stark abweichen kann. Je nach Zusammensetzung des Rohsalzes, der eingesetzten - meist kombinierten - Verfahren und dem Produktportfolio können andere Kenngrößen differieren. Weiterhin muß darauf hingewiesen werden, daß die Berechnungsgrundlage für die verwendeten Bilanzen nicht eindeutig geklärt ist (Scharf 1993). Dadurch können in der Bilanz auftretende Differenzen nicht abschließend erklärt werden. Eine abschließende Erklärung wäre nur im Rahmen einer weitergehenden Studie möglich, die im Rahmen von GEMIS nicht zu leisten ist. Eine weitergehende Untergliederung des Prozesses in einzelne Prozesseinheiten oder nach einzelnen oben beschriebenen Verfahren ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich gewesen. Aufgrund der mangelhaften Datenlage ist der vorliegende Datensatz nur als grobe Schätzung zu bezeichnen. Allokation: Neben den Kalisalzen Kaliumchlorid und Kaliumsulfat wird Magnesiumsulfat in großen Mengen gewonnen, das auf die Wirtschaftlichkeit der deutschen Werke einen entscheidenden Einfluß hat (Scharf 1993). Diese drei Produkte werden in der vorliegenden Bilanz gleichwertig in bezug auf die Masse als Hauptprodukt angesehen. Es findet somit eine Allokation nach Masse statt, wobei die Produkte summarisch bilanziert werden. Neben den erwähnten Produkten werden keine weiteren Produkte in der Bilanz berücksichtigt. Auch Brom wird nicht mitbilanziert, da die Bromproduktion durch die Kaliindustrie eingestellt wurde (BMU 1995). Mineralsalze in fester und gelöster Form werden als Rückstände angesehen, auch wenn teilweise Bestrebungen existieren, sie ebenso als Produkt zu verwerten. Bislang wird jedoch der Großteil verworfen. Genese der Kennziffern Massenbilanz: Bezogen auf eine Tonne Produktmix müssen nach den Planungsdaten der hessischen Werke für das Jahr 1993 8250 kg Rohsalz gefördert werden (Scharf 1993). Diese Daten können durch die realen Produktionszahlen bestätigt werden. Im Jahr 1993 mußten real zur Gewinnung einer Tonne Produktmix ca. 8120 kg Rohsalz verarbeitet werden (Kali 1996). Dieser Wert wird in der vorliegenden Studie angesetzt, da er auf Herstellerangaben beruht. Energiebedarf: Zum Energiebedarf bei der Gewinnung von Kalisalzen liegen derzeit nur sehr wenige Daten vor. Aus den Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA) und der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) sind lediglich Daten für den gemeinsamen Energieverbrauch der Kali- und der Steinsalzindustrie zu entnehmen (OEKO 1992a). Unter der Voraussetzung, daß Kali- und Steinsalz von der Masse her gleichrangig behandelt werden, ergibt sich ein vorläufiger Proporz der Kaliindustrie. Bezogen auf eine Tonne Produktmix werden daher die in der folgenden Tabelle dargestellten Daten für die Gewinnung der Kalisalze bilanziert: Tab.: Energiebedarf bei der Herstellung von Kalisalzen für das Jahr 1987 in den alten Bundesländern(OEKO 1992). Kenngröße Einheit Kali- & Steins. Kali Steinsalz Prod.menge t 1,0 E+7 2,77 E+6 7,26 E+6 Brennstoff GJ/t 1,516 0,419 1,097 Strom GJ/t 0,342 0,094 0,248 Demnach werden 0,419 GJ/t Prozesswärme und 0,094 GJ/t Strom benötigt zur Herstellung einer Tonne Produktmix benötigt. Die Werte konnten durch die überarbeitete Erklärung des Kalivereins zur Klimavorsorge von 1996 bestätigt werden. In ihr wird für das Jahr 1994 ein spezifischer Energieverbrauch von 0,528 GJ/t Rohsalz angegeben (Kaliverein 1996). Dieser wird allerdings nicht nach Energieträgern spezifiziert. Für GEMIS wird die Summe aus der Erklärung des Kalivereins angesetzt mit der Verteilung nach den statistischen Angaben zwischen den einzelnen Energieträgern. Daraus ergibt sich ein Brennstoffbedarf von 0,432 GJ/t und ein Strombedarf von 0,096 GJ/t. Als Brennstoff zur Bereitstellung der Prozeßwärme wird Gas angesetzt. Die vorliegenden Daten zum Energiebedarf der Kalisalzherstellung sind als Schätzung anzusehen (Kali 1996). Prozessbedingte Luftemissionen: Abgesehen von den Emissionen, die aus der Energiebereitstellung resultieren, werden keine weiteren Prozessemissionen bilanziert. Etwaige Staubemissionen, verursacht durch die Aufhaldung der festen Reststoffe, können hier nicht quantifiziert werden. Sie werden aber - trotz fehlender Daten - ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Wasserinanspruchnahme: Wasser wird in nahezu allen Produktionsschritten in Anspruch genommen. Insgesamt waren für 1993 5,65 m³ Wasser angesetzt bezogen auf eine Tonne des in dieser Studie berücksichtigten Produktmixes. Diese Menge teilt sich folgendermaßen auf: Tab.: Abwassermengen bei der Kalisalzgewinnung (Scharf 1993). Abwasserherkunft Menge in m³/t Produktmix Ableitung Abwasser von Halden 0,1 Versenkung Prozeßabw. KCl-Herst. 1,25 Versenkung Prozeßabw. MgSO4-Herst. 2,3 Werra Prozeßabw. K2SO4-Herst. 1,75 Versenkung Kühl- und Sielwässer 0,25 Werra Summe 5,65 Aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit wurde in der vorliegenden Studie vereinfachend die Wasserinanspruchnahme gleich der Abwassermenge gesetzt. Kühl- und Sielwässer sind in der Regel nicht oder nur gering mit Salzen belastet. Sie wurden jedoch auf Salzabwässer umgerechnet. Die real einzusetzende Wassermenge liegt also wahrscheinlich höher. Die Tendenzen in der Kaliindustrie gehen dahin, die Abwassermengen - respektive die Wasserinanspruchnahme - durch eine geeignete Verfahrensführung zu reduzieren. Das würde jedoch zwangsläufig zu größeren Mengen fester Reststoffe führen. Dieser Effekt kann hier nur qualitativ beschrieben werden. Eine quantitative Abschätzung ist hierzu nicht möglich. Abwasserinhaltsstoffe: Hinsichtlich der in dieser Studie bilanzierten organischen Summenparametern ist bei der Kalisalz-Herstellung nicht mit erheblichen Zusatzbelastungen zu rechnen. Da organische Hilfsstoffe (Flotationsmittel), die in den Prozessen eingesetzt werden, in der vorliegenden Untersuchung nicht bilanziert wurden, können über deren Auswirkungen auf die Abwasserqualität keine Aussagen getroffen werden. Daher werden die Frachten pro Tonne Produktmix für die organischen Summenparameter wie auch für die Nährstoffe hier auf Null gesetzt. Erheblich ist allerdings die Chloridfracht der Abwässer. Sie ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Tab.: Abwasseranalysen 1992 hessischer Werke (Scharf 1993). Parameter Einheit Versenkung Werra Chlorid g/l 190 160 Chlorid kg/t Produktmix 589 408 Summe kg/t Produktmix 997 Reststoffe: Aus den Planungsdaten der bilanzierten Werke für das Jahr 1993 geht hervor, daß pro Tonne Produktmix 5000 kg Haldenmaterial anfallen (Scharf 1993). Die realen Produktionszahlen für 1993 bestätigen diesen Wert. Aus ihnen geht hervor, dass pro Tonne Produkt 4710 kg aufgehaldet werden (Kali 1996). Dieser Wert wird in GEMIS als Kennziffer zugrundegelegt. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 12,3% Produkt: Rohstoffe

Xtra-Abbau\Kalisalz-DE-2000

Gewinnung von Kalisalzen: Die geförderten Rohsalze enthalten aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte verschiedene Salzminerale . Das Ziel der Aufbereitung nach der Förderung ist das Abtrennen der Wertstoffe als verkaufsfähige Produkte von den Mineralsalzen, die den Rückstand bilden. Dies kann in Abhängigkeit der Eigenschaften der zu verarbeitenden Rohstoffe auf unterschiedliche Weise und in den verschiedensten Verfahrenskombinationen geschehen. Bei allen Prozessen steht am Anfang das Mahlen des stückigen Rohsalzes (bis zu Korngrößen um 1 mm). Die weiteren Verfahren sind sehr stark vom Rohsalztyp, dessen spezieller Zusammensetzung und dem Verwachsungsgrad der Salzminerale abhängig (BMU 1995). Die wichtigsten Prozesse sind: (1) Heißlöseverfahren: Aus dem Rohsalz wird Kaliumchlorid mittels einer heißen , mit Natriumchlorid gesättigten Kreislauflösung gelöst und durch Kristallisation mittels Vakuumverdampfung gewonnen. Der feste Rückstand wird meistens aufgehaldet. Falls Carnallit im Rohsalz enthalten ist, fällt dies in gelöster Form an und wird entsorgt (Ableitung in den Zechstein). (2) Elektrostatische Aufbereitung (ESTA): Das Rohsalz wird mit selektiv wirkenden oberflächenaktiven Stoffen behandelt und trocken im elektrischen Feld getrennt. Es fällt kein Prozeßwasser an. Der Rückstand der ersten Stufe wird aufgehaldet, während die Produkte weiterer Stufen anderen Aufbereitungsverfahren zugeführt werden können. Die ESTA kann auch zur Abtrennung von Kieserit eingesetzt werden. (3) Flotation: Dieses Verfahren wird für Rohsalze und den Rückstand des Heißlöseverfahrens angewendet. Auch bei diesem Verfahren werden selektiv wirkende oberflächenaktive Substanzen eingesetzt. Die Trennung erfolgt in einer sog. Traglauge durch das Abschöpfen eines wertstoffreichen, schaumigen Konzentrats. Der Rückstand wird aufgehaldet, die Trennflüssigkeiten weitestgehend im Kreis geführt. (4) Kieseritwäsche: Der feste Rückstand des Heißlöseverfahrens besteht aus einem Steinsalz-Kieserit-Gemisch, aus dem das Steinsalz in einem mehrstufigen Waschvorgang herausgelöst wird und als flüssiger Rückstand anfällt. (5) Herstellung von Kaliumsulfat: Aus Kaliumchlorid und Kieserit wird durch eine zweistufige Umsetzung Kaliumsulfat hergestellt. Dabei fällt magnesiumchloridhaltiges Abwasser an (BMU 1995). Insgesamt bestehen die Aufbereitungsrückstände im wesentlichen aus Magnesiumchlorid und Steinsalz. Magnesiumchlorid fällt dabei zwangsweise im Abwasser an. Der Abwasseranfall für die verschiedenen Verfahren wird vom BMU folgendermaßen beziffert: Tab.: Spezifischer Abwasseranfall für die einzelnen Aufbereitungsverfahren (BMU 1995) Verfahren Bezug Abwasser (m³) Heißlösen t verarbeitetes RohsalzSylvinitHartsalz+Carnallit+ je % MgCl2 <0,10,10,03-0,05 Flotation je t verarbeitetes Rohsalz+ je % MgCl2 0,10,03-0,05 Kieseritwäsche je t Kieserit 5-7 Kaliumsulfat-Herstellung je t eingesetztes Kaliumchlorid mit 60 % K2O 3-5 Die beschriebenen Verfahren werden an den verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Kombinationen je nach Vorkommen, Zusammensetzung des Salzes (Wertstoffgehalt) und Verwachsungsgrad eingesetzt. Die prägenden Rohsalztypen für die einzelnen Werke sind in der folgenden Tabelle gemeinsam mit den Produktionsdaten zusammengestellt. Tab.: Produktionskapazitäten der einzelnen Kaliwerke für 1993 incl. Produktionsstruktur (BMU 1995). Werke Rohsalz Kali Kaliumsulfat Kieserit Mio t Mio t K2O Mio t K2O Mio t Hattorf (He)H.salz/Carn. 9,6 0,7 0,38 0,1 Neuhof (He)H.salz/Carn. 3,7 0,35 - 0,6 Wintershall (He)H.salz/Carn. 9,5 0,65 0,26 0,1 Sigmundshall (Nd)Sylvinit 3,0 0,4 - - Unterbreizbach (Th)H.salz/Carn. 4,1 0,4 - 0,3 Zielitz (SA)Sylvinit 8,6 1,1 - - Summe 38,5 3,6 0,64 1,1 Der in der vorliegenden Studie bilanzierte Prozeß der Gewinnung von Kalisalzen umfaßt die Aufbereitung der geförderten Rohsalze zu absatzfähigen Produkten. Für die Bilanzierung standen lediglich Sekundärdaten zur Verfügung (OEKO 1992a), (BMU 1995), (Scharf 1993), (Kali 1996). Daraus ergibt sich sowohl der Grad der Aggregation als auch die weitgefaßten Systemgrenzen. Die Materialbilanzen konnten nur aus Daten hessischer Werke für den Bilanzzeitraum Anfang der 90er Jahre zur Erstellung der Kennziffern herangezogen werden. Dabei sind der Berechnung der Kennziffern die Planungsdaten für das Jahr 1993 zugrundegelegt, die aber durch reale Produktionsdaten verifiziert werden konnten. Über den Energiebedarf der Prozesse lagen keine Daten vor. Hier mußte auf statistische Daten zurückgegriffen werden (OEKO 1992a). Die hessischen Werke machen den weitaus größten Teil der westdeutschen Produktion aus. Die Förderung in den neuen Bundesländern konnte nicht berücksichtigt werden. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Werte für die anderen Werke stark abweichen kann. Je nach Zusammensetzung des Rohsalzes, der eingesetzten - meist kombinierten - Verfahren und dem Produktportfolio können andere Kenngrößen differieren. Weiterhin muß darauf hingewiesen werden, daß die Berechnungsgrundlage für die verwendeten Bilanzen nicht eindeutig geklärt ist (Scharf 1993). Dadurch können in der Bilanz auftretende Differenzen nicht abschließend erklärt werden. Eine abschließende Erklärung wäre nur im Rahmen einer weitergehenden Studie möglich, die im Rahmen von GEMIS nicht zu leisten ist. Eine weitergehende Untergliederung des Prozesses in einzelne Prozeßeinheiten oder nach einzelnen oben beschriebenen Verfahren ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich gewesen. Aufgrund der mangelhaften Datenlage ist der vorliegende Datensatz nur als grobe Schätzung und damit als vorläufig zu bezeichnen. Allokation: Neben den Kalisalzen Kaliumchlorid und Kaliumsulfat wird Magnesiumsulfat in großen Mengen gewonnen, das auf die Wirtschaftlichkeit der deutschen Werke einen entscheidenden Einfluß hat (Scharf 1993). Diese drei Produkte werden in der vorliegenden Bilanz gleichwertig in bezug auf die Masse als Hauptprodukt angesehen. Es findet somit eine Allokation nach Masse statt. Wobei die Produkte summarisch bilanziert werden. Neben den erwähnten Produkten werden keine weiteren Produkte in der Bilanz berücksichtigt. Auch Brom wird nicht mitbilanziert, da die Bromproduktion durch die Kaliindustrie eingestellt wurde (BMU 1995). Mineralsalze in fester und gelöster Form werden als Rückstände angesehen, auch wenn teilweise Bestrebungen existieren, sie ebenso als Produkt zu verwerten. Bislang wird jedoch der Großteil verworfen. Genese der Kennziffern Massenbilanz: Bezogen auf eine Tonne Produktmix müssen nach den Planungsdaten der hessischen Werke für das Jahr 1993 8250 kg Rohsalz gefördert werden (Scharf 1993). Diese Daten können durch die realen Produktionszahlen bestätigt werden. Im Jahr 1993 mußten real zur Gewinnung einer Tonne Produktmix ca. 8120 kg Rohsalz verarbeitet werden (Kali 1996). Dieser Wert wird in der vorliegenden Studie angesetzt, da er auf Herstellerangaben beruht. Energiebedarf: Zum Energiebedarf bei der Gewinnung von Kalisalzen liegen derzeit nur sehr wenige Daten vor. Aus den Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA) und der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) sind lediglich Daten für den gemeinsamen Energieverbrauch der Kali- und der Steinsalzindustrie zu entnehmen (OEKO 1992a). Unter der Voraussetzung, daß Kali- und Steinsalz von der Masse her gleichrangig behandelt werden, ergibt sich ein vorläufiger Proporz der Kaliindustrie. Bezogen auf eine Tonne Produktmix werden daher die in der folgenden Tabelle dargestellten Daten für die Gewinnung der Kalisalze bilanziert: Tab.: Energiebedarf bei der Herstellung von Kalisalzen für das Jahr 1987 in den alten Bundesländern(OEKO 1992). Kenngröße Einheit Kali- & Steins. Kali Steinsalz Prod.menge t 1,0 E+7 2,77 E+6 7,26 E+6 Brennstoff GJ/t 1,516 0,419 1,097 Strom GJ/t 0,342 0,094 0,248 Demnach werden 0,419 GJ/t Prozeßwärme und 0,094 GJ/t Strom benötigt zur Herstellung einer Tonne Produktmix benötigt. Die Werte konnten durch die überarbeitete Erklärung des Kalivereins zur Klimavorsorge von 1996 bestätigt werden. In ihr wird für das Jahr 1994 ein spezifischer Energieverbrauch von 0,528 GJ/t Rohsalz angegeben (Kaliverein 1996). Dieser wird allerdings nicht nach Energieträgern spezifiziert. Für GEMIS wird die Summe aus der Erklärung des Kalivereins angesetzt mit der Verteilung nach den statistischen Angaben zwischen den einzelnen Energieträgern. Daraus ergibt sich ein Brennstoffbedarf von 0,432 GJ/t und ein Strombedarf von 0,096 GJ/t. Als Brennstoff zur Bereitstellung der Prozeßwärme wird Gas angesetzt. Die vorliegenden Daten zum Energiebedarf der Kalisalzherstellung sind als vorläufig anzusehen. Aktuellere und genauere Daten sind für die zweite Jahreshälfte des Jahres 1996 zu erwarten (Kali 1996). Prozeßbedingte Luftemissionen: Abgesehen von den Emissionen, die aus der Energiebereitstellung resultieren, werden keine weiteren Prozeßemissionen bilanziert. Etwaige Staubemissionen, verursacht durch die Aufhaldung der festen Reststoffe, können hier nicht quantifiziert werden. Sie werden aber - trotz fehlender Daten - ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Wasserinanspruchnahme: Wasser wird in nahezu allen Produktionsschritten in Anspruch genommen. Insgesamt waren für 1993 5,65 m³ Wasser angesetzt bezogen auf eine Tonne des in dieser Studie berücksichtigten Produktmixes. Diese Menge teilt sich folgendermaßen auf: Tab.: Abwassermengen bei der Kalisalzgewinnung (Scharf 1993). Abwasserherkunft Menge in m³/t Produktmix Ableitung Abwasser von Halden 0,1 Versenkung Prozeßabw. KCl-Herst. 1,25 Versenkung Prozeßabw. MgSO4-Herst. 2,3 Werra Prozeßabw. K2SO4-Herst. 1,75 Versenkung Kühl- und Sielwässer 0,25 Werra Summe 5,65 Aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit wurde in der vorliegenden Studie vereinfachend die Wasserinanspruchnahme gleich der Abwassermenge gesetzt. Kühl- und Sielwässer sind in der Regel nicht oder nur gering mit Salzen belastet. Sie wurden jedoch auf Salzabwässer umgerechnet. Die real einzusetzende Wassermenge liegt also wahrscheinlich höher. Die Tendenzen in der Kaliindustrie gehen dahin, die Abwassermengen - respektive die Wasserinanspruchnahme - durch eine geeignete Verfahrensführung zu reduzieren. Das würde jedoch zwangsläufig zu größeren Mengen fester Reststoffe führen. Dieser Effekt kann hier nur qualitativ beschrieben werden. Eine quantitative Abschätzung ist hierzu nicht möglich. Abwasserinhaltsstoffe: Hinsichtlich der in dieser Studie bilanzierten organischen Summenparametern ist bei der Kalisalz-Herstellung nicht mit erheblichen Zusatzbelastungen zu rechnen. Da organische Hilfsstoffe (Flotationsmittel), die in den Prozessen eingesetzt werden, in der vorliegenden Untersuchung nicht bilanziert wurden, können über deren Auswirkungen auf die Abwasserqualität keine Aussagen getroffen werden. Daher werden die Frachten pro Tonne Produktmix für die organischen Summenparameter wie auch für die Nährstoffe in dieser Studie 0 gesetzt. Erheblich ist allerdings die Chloridfracht der Abwässer. Sie ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Tab.: Abwasseranalysen 1992 hessischer Werke (Scharf 1993). Parameter Einheit Versenkung Werra Chlorid g/l 190 160 Chlorid kg/t Produktmix 589 408 Summe kg/t Produktmix 997 Reststoffe: Aus den Planungsdaten der bilanzierten Werke für das Jahr 1993 geht hervor, daß pro Tonne Produktmix 5000 kg Haldenmaterial anfallen (Scharf 1993). Die realen Produktionszahlen für 1993 bestätigen diesen Wert. Aus ihnen geht hervor, daß pro Tonne Produkt 4710 kg aufgehaldet werden (Kali 1996). Dieser Wert wird in GEMIS als Kennziffer zugrundegelegt. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 12,3% Produkt: Rohstoffe

Bericht: "Gewässergüte: Weser, Lesum und Wümme; Teil I: Chemie (1967-1972)"

Die vorliegende Arbeit fasst die Ergebnisse aus den Jahren 1967 bis 1972 zusammen. Die Belastung der Weser erfolgt zunächst durch organische Stoffe, die durch aerobe Mikroorganismen abgebaut werden können und damit den Sauerstoffhaushalt der Weser in Anspruch nehmen. Der mittlere Sauerstoffgehalt der Weser, Wümme und Lesum war von 1967 bis 1972 im Allgemeinen gut bis ausreichend, abgesehen von Brake, wo besonders 1969 und 1971 häufig Werte unter 4 mg/l auftraten. Sie weisen hier auf eine starke organische Belastung hin. Im Sommer sinken die Sauerstoffgehalte bei Brake sogar zeitweise auf 2 mg/l ab, so dass die Weser an dieser Stelle keine weitere organische Belastung und keine Temperaturerhöhung mehr verträgt. Insgesamt gesehen ist die Weser jedoch noch in der Lage, die organische Schmutzlast bis zur Mündung abzubauen. Die Fracht der Weser an Phospaten hat ab 1967 etwas abgenommen, desgleichen die Gesamtstickstoffbelastung. Die Phosphatfracht der Weser ist 1972 allerdings wieder leicht angestiegen. Bezüglich der Ammonium-Ionen zeigte sich 1971 ein verbesserter Zustand gegenüber den Jahren 1969/1970. Im Jahre 1972 ist jedoch wieder eine Verschlechterung eingetreten. Die Werte der Sauerstoffzehrung (48 h und 120 h) weisen für Veckerhagen, Petershagen, Mittelsbüren und Brake auf eine starke Abwasserbelastung hin. Zur anorganischen Belastung der Weser tragen die Salze aus den Kalibergwerken am Oberlauf, die Salzlaugen aus den Kavernenausspülungen und die Sulfate aus der Titandioxid- und Düngemittelherstellung bei. Mit dem Industrieabwasser werden oft Spuren von Schwermetallen abgeleitet. Die Salzfracht der Weser ist im Vergleich zu anderen deutschen Flüssen sehr hoch und besonders in den letzten Jahren von 1969 bis 1972 kontinuierlich angestiegen. Messwerte von Schwermetallen für die Weser bei Bremen werden mitgeteilt. Sie geben bezüglich der Trinkwassergewinnung aus dem Weserwasser z. Zt. Zu keiner Besorgnis Anlass. Die Rest-ß-Aktivitäten erreichen nur in wenigen Fällen in der Weser nachweisbare Werte. Die Wassertemperaturen zeigen noch keine weitergehende Belastung der Weser, Wümme und Lesum an. Ein Vergleich der Weser, Lesum und Wümme mit verschiedenen deutschen Flüssen wird angestellt.

Dialoggespräche des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt am 2. und am 4. März 2021 - Fragen an die BGE und die Antworten der BGE (PDF)

Dialoggespräche des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt am 2. und am 4. März 2021 Fragen an die BGE und die Antworten der BGE Stand 19.03.2021 Werden in dem zukünftigen Endlager nur radioaktive Abfälle aus Deutschland eingelagert? Ja, es sollen nur Abfälle aus Deutschland eingelagert werden. Es wird auch kein europäisches Endlager gesucht. Jedes Land ist selbst für seine radioaktiven Abfälle verantwortlich. Jedes europäische Land sucht im eigenen Land einen Standort für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle, wenn diese im eigenen Land erzeugt worden sind. Ist die Errichtung eines Endlagers überhaupt realistisch? Sollten nicht besser existierende Hohlräume genutzt werden? Zum Beispiel das Kalibergwerk in Zielitz? Im Standortauswahlgesetz wird die Nutzung ausgeförderter Bergwerke ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass die Erfahrungen mit dem ehemaligen Forschungsbergwerk Asse gezeigt haben, dass ein sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle in einem durch Bergbau vorgeschädigten Gestein kaum gelingen kann. Gibt es Forschungen zur Neutralisation oder Verwertbarkeit der radioaktiven Abfälle und werden diese Forschungsergebnisse ggf. berücksichtigt? Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist die Vorhabenträgerin. Ihr ist die Aufgabe „Durchführung des Standortauswahlverfahrens nach dem Standortauswahlgesetz“ übertragen. Die wissenschaftliche Forschungstätigkeit der BGE fokussiert sich auf den Endlagerbereich. Zum Stand der Technologien zur Umwandlung von sehr langlebigen Radionukliden in weniger langlebige funktionieren bisher nur im Labormaßstab. Bis aus einem wissenschaftlichen Experiment über einen Prototypen ein marktfähiges Konzept mit entsprechenden Anlagen werden könnte, vergehen noch Jahrzehnte. Die Tatsache, dass es weltweit keine signifikanten Investitionen in diese Technologie gibt, zeigt auch, wie der potentielle Erfolg eingeschätzt wird. Außerdem wäre zur Nutzung dieser Technologien im großen Stil der Wiedereinstieg in eine neue atomare Infrastruktur zur Beseitigung der alten atomaren Infrastruktur notwendig. Die Kosten sind überhaupt nicht abschätzbar. Und: Die „Verarbeitung“ der hochradioaktiven Abfälle aus Deutschland würde mehr als 100 Jahre in Anspruch nehmen, selbst wenn diese Techniken einsatzfähig wären. Zudem: Es gibt kein Konzept, das sämtliche hochradioaktiven Abfälle vernichtet, so dass die Suche nach einem Endlager so oder so notwendig wäre. 40 Prozent der Gesamtmenge der hochradioaktiven Abfälle wurden im Ausland wiederaufbereitet. Sie wurden in eine Glasmatrix eingeschmolzen und könnten mit den Verfahren der Transmutation nicht bearbeitet werden. Ein Endlager würde also in jedem Fall gebraucht. Die zuständige Behörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat den Stand der Diskussion kürzlich in einem Gutachten zusammenfassen lassen: https://www.base.bund.de/DE/themen/kt/kta- deutschland/p_und_t/partitionierung-transmutation_node.html Wie können Politik und Gesellschaft heute einen Wissenserhalt über 500 Jahre (Bergbarkeit) gewährleisten? Das Endlager soll über einen Zeitraum von 500 Jahren nach dem Verschluss wieder auffindbar sein, und es soll möglich sein, ein Rückholbergwerk zu errichten, um die Behälter wieder zu bergen, falls künftige Generationen das wollen sollten. Dafür müssen die Behälter mit den radioaktiven Abfällen mindestens 500 Jahre lang halten, damit eine Bergung möglich ist. Dafür muss insbesondere eine gute Langzeitdokumentation sichergestellt werden. Dafür ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. An einer Verordnung zur Langzeitdokumentation arbeitet das Bundesumweltministerium. Wer trägt die Kosten für die Generationen-Aufgabe „Standortsuche“? Mit dem sogenannten KenFo (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung), dem Entsorgungsfonds haben die Kernkraftwerksbetreiber und der Bund die finanzielle Verantwortung für die Endlagerung geklärt. Die Kraftwerksbetreiber haben 2018 rund 24 Milliarden Euro in den Fonds eingebracht. Die Verantwortung für die Endlagerung liegt beim Bund. Gibt es bei der Standortsuche eine europäische (und auch internationale) Zusammenarbeit sowie einen Austausch der geologischen Dienste der EU- Staaten? Die BGE ist international an Forschungsprojekten und Felslabors beteiligt und hat mit den Schwestergesellschaften in der Schweiz, Schweden, Großbritannien und Frankreich Kooperationsverträge abgeschlossen, um einzelne Aspekte der Endlagerung gemeinsam zu bearbeiten – und voneinander zu lernen. Die Altmark hat natürlich gute Salzschichten. Diese sind aber gestört durch die weitflächige Gasförderung und durch existierende Kavernen. Auch sind die Eigenschaften nicht wirklich anders als in Gorleben. Auch sind etwa 120 Frackarbeiten durchgeführt wurden. Ist dies ausreichend berücksichtigt worden? Die BGE hat im ersten Schritt der Standortauswahl teilweise Kavernen ausgeschlossen und teilweise auch bereits Gebiete aufgrund von aktivem oder historischem Bergbau, also Rohstoffförderung, ausgeschlossen. Allerdings hat die BGE in dieser ersten Auswertung nur dann einen Ausschluss vorgenommen, wenn die grobe Datenlage das sicher ermöglicht hat. Die Ausschlusskriterien werden im weiteren Verlauf der Standortauswahl erneut angewendet. Mit den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen werden ebenfalls mögliche Auswirkungen der Rohstoffförderung feiner bewertet. Teilgebiet zu sein bedeutet eben noch lange nicht, auch Standortregion werden zu können. Wie kann es sein, dass im Burgenlandkreis nur der südöstliche Teil als mögliches Gebiet ausgewiesen ist? Von der Geologie her ist der westliche Teil des Burgenlandkreis mit Kristallin genauso geeignet. Ein Großteil des Burgenlandkreises ist von drei Kristallin-Teilgebieten und einem Teilgebiet im Steinsalz in flacher Lagerung bedeckt. Die relevanten Teilgebiete sind das

lfdnr043_182_00_v01_p182.pdf

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Konzeptplanung der Schachtverschlüsse Bartensleben und Marie des ERA Morsleben Autor:Rauche, H., Sitz, P., Lukas, V., Rumphorst, K., Lippmann, G., Wagner, K., Bodenstein, J. & Teichert, T. Erscheinungsjahr:2004 Unterlagen-Nr.:P 182 Revision:00 Unterlagenteil: Konzeptplanung der Schachtverschlüsse für die Schächte Bartensleben und Marie des ERA Morsleben 9M/ 223 450 11/GHS/ TF/ 0001/00 Stand: 10.03.2004 Seite 2 von 215 BfS ZUSAMMENFASSUNG ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbH, TU Bergakademie Frei- berg, Institut für Bergbau, Kali und Salz Consulting GmbH Konzeptplanung der Schachtverschlüsse für die Schächte Bartensleben und Marie des ERA Morsleben Stichworte: ERA Morsleben, Schachtverschlusssystem, Konzeptplanung, Nachweisfüh- rung, Sicherheit Im Auftrag des BfS erarbeitete die ARGE auf der Basis des Leistungsbildes „Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen“ des § 55 der HOAI die Konzeptplanung der Schachtverschlussbauwerke für die Schächte Bartensleben und Marie des ERA Morsleben. Auf der Basis des derzeitigen Kenntnisstandes sowie gültiger Vorschriften und Gesetze wur- den für einen Betrachtungszeitraum von 30.000 Jahren und einen durch die Schachtverschlüsse durchtretenden Fluidvolumenstrom von kleiner 2 m³/a als Zielvorgabe die Bauwerksentwürfe für die beiden Schächte des ERA Morsleben konzipiert. Für die in den Bauwerksentwürfen ausgewiesenen Baustoffe wurden zunächst die Nachweise der Langzeitstabilität geführt. Darauf aufbauend wurden die Nachweise für die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der im Konzept entworfenen Schachtverschlussbauwerke er- folgreich erbracht. Abschließend erfolgte eine Wertung in Bezug auf die mit dem Bauwerksentwurf erreichten Sicherheitsniveaus. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbH Erfurt Arnstädter Strasse 28, 99096 ErfurtTU Bergakademie Freiberg Institut für Bergbau Gustav-Zeuner-Straße 1, 09596 Freiberg K+S Consulting GmbH Postfach 10 20 29, 34111 Kassel Telefon: +49 (361) 3810 220 Telefax: +49 (361) 3810 402Telefon: +49 (3731) 39 2893 Telefax: +49 (3731) 39 3581Telefon: +49 (561) 9301 1777 Telefax: +49 (561) 9301 1894 Konzeptplanung der Schachtverschlüsse für die Schächte Bartensleben und Marie des ERA Morsleben 9M/ 223 450 11/GHS/ TF/ 0001/00 Stand: 10.03.2004 Seite 3 von 215 BfS INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG2 INHALTSVERZEICHNIS3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS7 TABELLENVERZEICHNIS10 ANLAGENVERZEICHNIS12 ABKÜRZUNGEN UND SYMBOLE13 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG16 2 METHODIK19 3 ANALYSE DER GRUNDLAGEN20 3.1 Stand der Technik von langzeitsicheren Schachtverschlüssen für Grubenbaue im wasserlöslichen Gebirge 21 3.1.1 Historische Entwicklung in Deutschland 22 3.1.1.1Erste Etappe (1924 bis 1960)23 3.1.1.2Zweite Etappe (nach 1960 bis 1985)24 3.1.1.3Dritte Etappe (ab 1985)25 3.1.2Internationale Endlagerprojekte im Salinar27 3.1.3Vergleich von Konstruktionsprinzipien unter besonderer Beachtung der Langzeitfunktion30 3.1.3.1Dichtelement32 3.1.3.2Widerlager33 3.1.3.3Füllsäule35 3.1.4 Vergleich von Materialien unter besonderer Beachtung der Langzeitbeständigkeit 35 3.1.4.1Dichtelement36 3.1.4.2Widerlagersäule38 3.1.4.3Füllsäule38 3.1.5 Materialauswahl und mögliche Schachtverschlusskonzeptionen 39 3.1.5.1Homogene Füllsäule40 3.1.5.2Geschichtete Füllsäule41 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbH Erfurt Arnstädter Strasse 28, 99096 ErfurtTU Bergakademie Freiberg Institut für Bergbau Gustav-Zeuner-Straße 1, 09596 Freiberg K+S Consulting GmbH Postfach 10 20 29, 34111 Kassel Telefon: +49 (361) 3810 220 Telefax: +49 (361) 3810 402Telefon: +49 (3731) 39 2893 Telefax: +49 (3731) 39 3581Telefon: +49 (561) 9301 1777 Telefax: +49 (561) 9301 1894

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