s/kernernergienutzung/Kernenergienutzung/gi
The Federal Environment Agency believes a speedy phase-out of nuclear energy use as of 2017 is both feasible and compatible with the goals of climate protection1. The Federal Environment Agency recommends adoption of a tiered approach. Complete abandonment of nuclear energy starting 2017 would significantly reduce the dangers and risks associated with this source of energy, the social advantages of which would compensate any moderate rises in electricity price. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Der Autor Robert Jungk wendet sich in seinem Buch gegen die Nutzung der Kernenergie und bestärkt die Kernenergie-Gegner.
Das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" ändert das Atomgesetz von 1959 grundlegend: Statt der Förderung der Kernenergie ist nunmehr ihre geordnete Beendung Zweck des Gesetzes. Es sichert die "Austiegsvereinbarung" zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14.Juni 2000 juristisch ab. Zu den Kernpunkten der Novelle gehören das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das neue Gesetz eine maximal zulässige Reststrommenge fest.
Im Sommer 2011 beschloss der Bundestag mit dem "Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" einen vorzeitigen Ausstieg aus der Atomenergie. Acht Atomkraftwerken wurde mit dem Gesetz sofort die Betriebserlaubnis entzogen. Für alle anderen wurde eine genaue Restlaufzeit festgelegt. Gestaffelt wird auch ihnen nach und nach die Betriebserlaubnis entzogen. Gegen diesen beschleunigten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie richten sich die die Verfassungsbeschwerden der Energieversorger E.on und RWE sowie die Kernkraftwerksbetriebsgesellschaft Krümmel, zu der auch Vattenfall gehört. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich am 15. und 16. März 2016 mit den Klagen der Energiekonzerne gegen den Atomausstieg. Die Richter in Karlsruhe prüfen, ob die Regierung Grundrechte verletzt hat.
§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist, 1. die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern, 2. Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen, 3. zu verhindern, dass durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird, 4. die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.
Die Bundesregierung und die führenden Energieversorgungsunternehmen haben einer Vereinbarung parafiert, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland geordnet zu beenden. Die Eckpunkte dieser Vereinbarung sind eine Befristung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, die zeitliche Begrenzung der Wiederaufarbeitung als Entsorgungsweg bis zum 1. Juli 2005, die Errichtung dezentraler Zwischenlager an den Standorten der Kernkraftwerke zur Minimierung der Transporte sowie der Stopp der Erkundung des Endlagers Gorleben.
Der vorliegende Bericht mit dem Stand 31.12.2022 gibt einen Überblick über die Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland. Im Bericht aufgeführt sind die wesentlichen Daten aller Kernkraftwerke, For- schungsreaktoren und der Anlagen der nuklearen Ver- und -entsorgung. Im Berichtszeitraum waren drei Kernkraft- werke in Betrieb. Die Stromerzeugung durch Kernenergie im Jahr 2022 betrug insgesamt ca. 34,7 TWh (2021: 69,1 TWh). Der Anteil der Kernenergie an der Gesamt-Brutto-Stromerzeugung betrug ca. 6 % (2021: ca. 11,8 %).
Der vorliegende Bericht mit dem Stand 31.12.2015 gibt einen Überblick über die Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland. Im Bericht aufgeführt sind die wesentlichen Daten aller Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und der Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung. Zum Berichtszeitpunkt 31.12.2015 waren acht Kernkraftwerksblöcke in Betrieb. Die Stromerzeugung durch Kernenergie im Jahr 2015 betrug insgesamt ca. 91,8 TWh (2014: 97,1 TWh). Der Anteil der Kernenergie an der Gesamt-Brutto-Stromerzeugung betrug 14,1 % (2014: 15,8 %).
In vielen Staaten der Welt wächst derzeit das Interesse an der Kernenergie. Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, eine realistische Einschätzung der künftigen weltweiten Nutzung der Kernenergie bis zum Jahr 2030 vorzunehmen. Dabei wird die Frage beantwortet, ob es voraussichtlich zu einer Renaissance ihrer Nutzung kommen wird.
Der vorliegende Bericht mit dem Stand 31.12.2012 gibt einen Überblick über die Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland. Im Bericht aufgeführt sind die wesentlichen Daten aller Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und der Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung. Zum Berichtszeitpunkt 31.12.2012 waren noch neun Kernkraftwerksblöcke in Betrieb. Die Stromerzeugung durch Kernenergie im Jahr 2012 betrug insgesamt ca. 99,5 TWh (2011: 108,0 TWh). Der Anteil an der Gesamt-Brutto- Stromerzeugung betrug 16,1 % (2011: 17,7 %)1. Für die Kernkraftwerke enthält der Bericht in zusammengefasster Form die wesentlichen Betriebsergebnisse und Hinweise auf die im Berichtsjahr erteilten atomrechtlichen Genehmigungen. Zu den abgeschalteten bzw. stillgelegten Kernkraftwerken sowie den eingestellten Vorhaben wird eine Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Status gegeben. Für die Forschungsreaktoren mit einer thermischen Dauerleistung größer als 50 kWth sind die wesentlichen Angaben zum Typ, den Kenndaten (thermische Leistung, thermischer Neutronenfluss) und dem Nutzungszweck der Anlage dargestellt. Des Weiteren wird ein Überblick über die Genehmigungs- und Betriebshistorie sowie den aktuellen Betriebszustand gegeben. Zu den Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung werden Angaben zu Zweckbestimmung und Leistungsgröße gemacht. Dargestellt werden weiterhin die Genehmigungshistorie und der momentane Betriebs- und Genehmigungszustand. Die Arbeiten zu den laufenden Endlagerprojekten werden vorgestellt. Die Informationen sind am Ende des Berichts zu einer Übersicht in Tabellenform zusammengefasst. Der Bericht wird jährlich in aktualisierter Form herausgegeben.
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Bund | 142 |
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