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UBA stellt Konzept für umweltschonendes Fliegen vor

Steuerbeiträge angleichen, Lärm reduzieren, Bahn und klimaschonende Kraftstoffe fördern Das Umweltbundesamt (UBA) stellt heute ein Konzept für einen nachhaltigen Luftverkehr vor, das die Belastungen für Klima, Umwelt und die Menschen soweit wie möglich reduziert. Zu den Vorschlägen gehören eine Angleichung der steuerlichen Beiträge an die der anderen Verkehrsträger, die Vergabe von Lärmkontingenten für Flughäfen, die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene und die Förderung von klimaneutralen Kraftstoffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Fliegen ist die umweltschädlichste Art, sich fortzubewegen. Wir wollen daher die Zahl der Flüge durch Verlagerung auf die Schiene reduzieren, aber auch die Umweltauswirkungen des Fliegens soweit wie möglich senken. Ein erster wichtiger Schritt ist es, die Steuerbeiträge beim Fliegen an Bahn und Auto anzupassen. Bislang zahlt der Luftverkehr nur etwa ein Zehntel dessen, was andere Verkehrsträger an Steuern leisten. Das Billig-Ticket für den Städtetrip ist massiv subventioniert.“ Allein 2017 verzichtete der Staat auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge. Das Umweltbundesamt schlägt vor, die Luftverkehrsteuer kurzfristig mindestens zu verdoppeln und bis 2030 so weit zu erhöhen, dass die Steuerausfälle durch die Mehrwertsteuerbefreiung grenzüberschreitender Flüge ausgeglichen werden. Aktuell machen die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer rund 1,2 Milliarden Euro aus – der Vorschlag entspräche daher einer Erhöhung der Luftverkehrsteuer um etwa den Faktor 3,5. Für einen Fernflug müssten dann etwa 150 Euro Ticketsteuer statt bisher 41,49 Euro bezahlt werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen einer Reform die Entfernungsklassen überarbeitet und verursachergerechter gestaltet werden. Würde die Ticketsteuer zudem danach gestaffelt, wieviel Lärm und Emissionen die eingesetzten Flugzeuge verursachen, würden sauberere und leisere Flugzeuge deutlich wirtschaftlicher. Zudem schlägt das ⁠ UBA ⁠ vor, eine nationale Kerosinsteuer einzuführen, die bis 2030 auch auf die EU ausgeweitet wird. Die CO 2 -Bepreisung des Luftverkehrs sollte, so das Konzept, im europäischen Emissionshandel verankert sein. Allerdings sollten die Anforderungen bis 2030 verschärft werden, indem die Emissionsmengen entsprechend den Klimaschutzzielen reduziert und die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Fluggesellschaften aufgehoben werden. Weitere Klimaeffekte des Luftverkehrs, die durch Nicht-CO 2 -Emissionen in Reiseflughöhe entstehen, sind ebenfalls in das Handelssystem einzubeziehen. Die direkten CO 2 -Emissionen der Flugzeuge können mit dem Kerosinersatz Power-to-Liquid (⁠ PtL ⁠), das aus erneuerbaren Strom und CO 2 hergestellt wird, auf Null reduziert werden. Damit diese E-Fuels schnell in den Markt kommen, schlägt das UBA eine staatliche Förderung für die Entwicklung und Erprobung von Anlagen im In- und Ausland vor. Zudem sollte eine Beimischquote von nachhaltigem PtL in Europa dafür sorgen, dass die Kraftstoffe schneller in den Markt kommen. Um dies zu finanzieren sollte ein „Innovations- und Demonstrationsfond Luftverkehr“ aufgelegt werden. Maria Krautzberger: „Der Fond kann finanziert werden durch steigende Einnahmen aus Luftverkehr- und Kerosinsteuer sowie Emissionshandel. Der Fond sollte aber auch genutzt werden, um Alternativen zum Fliegen zu fördern – denn weniger fliegen, hilft der Umwelt und dem ⁠ Klima ⁠ am besten.“ Zum umweltschonenden Luftverkehr gehört neben ⁠ Klimaschutz ⁠ vor allem konsequenter Lärmschutz. Das UBA schlägt hierzu eine Kombination vor aus umweltorientierter Planung von Flughäfen und Flugrouten und einer Lärmkontingentierung für einzelne Flughäfen. Maria Krautzberger: „Die Planung der Flughafenstandorte muss zukünftig stärker als bisher durch den Bund erfolgen. So könnten beispielsweise gezielt Flughäfen in dünnbesiedelten Gebieten für den Nachtflugbetrieb ausgebaut werden. Dafür könnte zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an allen stadtnahen Flughäfen der reguläre Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr ruhen.“ Mit Lärmkontingenten für den Tagesbetrieb würde sichergestellt, dass trotz wachsendem Luftverkehr die Lärmbelastung abnimmt. Die beste Alternative zum Fliegen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder ist der Zug. Das UBA-Konzept sieht vor, dass Schienenverbindungen zwischen den Ballungszentren bis 2030 so verbessert werden, dass diese innerhalb von vier Stunden erreichbar sind und Flüge überflüssig werden. Durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn werden an den Flughäfen Kapazitäten frei; ein Ausbau der Flughäfen wird dadurch unnötig. Maria Krautzberger: „Bis 2050 soll das Schienennetz in Deutschland so gut ausgebaut sein, dass alle Linienflüge zwischen deutschen Verkehrsflughäfen und Ballungszentren durch die Bahn ersetzt werden. Das gilt auch für viele der kürzeren grenzüberschreitenden Flugverbindungen. Bei längeren Flugstrecken macht die Verknüpfung von Bahnfahrt und Flug mit einem einzigen Ticket die Anreise mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto überflüssig.“ Von einer leistungsfähigen Schiene profitiert auch der Güterverkehr: Bis 2050 ersetzen schnelle Güterzüge, die auch nachts unterwegs sind, nationale Frachtflüge. Das UBA Konzept zum nachhaltigen Fliegen wird im Rahmen der Konferenz „Luftverkehr der Zukunft“ am 6. und 7. November in Berlin vorgestellt und diskutiert.

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Fast 42 Milliarden Euro Subventionen schaden dem Umweltschutz

Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die ⁠ UBA ⁠-Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie  ⁠ Klimaschutz ⁠ und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

Umweltschonender Luftverkehr

Ein "weiter so" ist im Luftverkehr nicht möglich, sonst verfehlen wir die Klimaschutzziele und kommen in der Minderung des Fluglärms nicht weiter. Darum hat das Umweltbundesamt (UBA ) in dieser Studie eine Strategie erarbeitet, wie ein umwelt- und klimaschonender, treibhausgasneutraler und lärmarmer Luftverkehr in Zukunft möglich wäre. Die Politik - auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene - kann so für Kostengerechtigkeit hinsichtlich der ökonomischen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Verkehrsarten sorgen, die Planung und Nutzung der Flughafeninfrastruktur nach Umweltgesichtspunkten optimieren, den Luftverkehr auf nachhaltige Treibstoffe umstellen und die Lärmbelastung deckeln und schrittweise abbauen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

Kraftstoffverbrauch des Flugverkehrs - CO2- und Schadstoffemissionen von Flugzeugen bezogen auf die erbrachte Befoerderungsleistung

Das Projekt "Kraftstoffverbrauch des Flugverkehrs - CO2- und Schadstoffemissionen von Flugzeugen bezogen auf die erbrachte Befoerderungsleistung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Gegenwaertig gibt es kein allgemein zugaengliches Erfassungssystem fuer die verbrauchten Kraftstoffmengen von Flugzeugen, die eine individuelle Zuordnung zu den Flugbefoerderungsleistungen gestattet. Um einen staatlichen Einfluss auf eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauches und der CO2-Emissionen bezogen auf die Befoerderungsleistung nehmen zu koennen, ist es erforderlich, eine Moeglichkeit zur konkreten Erfassung der Daten fuer jeden Flug zu schaffen. Die Kenntnis des Kraftstoffverbrauches gestattet es, die damit verbundenen CO2-Emissionen und die Emissionen der uebrigen Schadstoffe z.B. NOx abzuschaetzen und als Grundlage fuer eine moegliche Abgabenregelung als Alternative zu einer Kerosinbesteuerung zu verwenden. Deshalb sind Moeglichkeiten zu untersuchen und es ist eine Methode zu entwickeln, mit der aus den allgemein zugaenglichen Daten oder aus Daten der Fluggesellschaften fuer einen konkreten Flug der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen ermittelbar sind. Bisher werden lediglich die Schadstoffemissionen der Triebwerke unter sogenannten LTO-Bedingungen gemessen und hinsichtlich der Einhaltung der ICAO-Grenzwerte betrachtet. Der LTO (Landing Take off Cycle)-Zyklus erfasst die Phasen der Flugzeugbewegungen auf dem Rollfeld, die Start- und Steigphase bis zu einer Flughoehe von ca. 1000 m sowie den Landeanflug ab einer Hoehe von ca. 1000 m. Emissionen im Reiseflug (Flug nach Erreichen der vorgeschriebenen Reiseflughoehe) werden also von den Emissionsmessungen im LTO-Zyklus nicht erfasst und bewertet. Da Triebwerke unabhaengig von ihrem spaeteren Einsatzfall geprueft werden, koennen diese Triebwerke bei unterschiedlichen Flugzeugmustern zu unterschiedlichen Schadstoffemissionen pro erbrachter bzw. angebotener Befoerderungsleistung fuehren. Aus diesem Grunde soll im Rahmen einer Studie eine Methode entwickelt werden, die einen Nachweis der spezifischen Kraftstoffverbraeuche und Schadstoffemissionen ueber den gesamten individuellen Flug gestattet. Dabei sind typische Flugzeuge und Einsatzfaelle (Kurzstecke; Mittelstrecke; Langstrecke) unter Beruecksichtigung des Standes der Technik zu erfassen. Gleichzeitig ist das Minderungspotential beim Kraftstoffverbrauch und bei den Schadstoffemissionen, insbesondere NOx, durch technische und nichttechnische Massnahmen einzuschaetzen. Im Rahmen einer Studie sind dazu auch die vorliegenden Erkenntnisse und Materialien zur Minderung der Schadstoffemissionen von Triebwerken auszuwerten. Der Forschungsnehmer soll erforderlichenfalls die Ergebnisse der Studie in internationalen Sitzungen vertreten koennen.

Rechtliche Machbarkeit einer Luftverkehrsemissionsabgabe

Das Projekt "Rechtliche Machbarkeit einer Luftverkehrsemissionsabgabe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Mit der Bedeutung des Luftverkehrs als Verkehrstraeger ist auch dessen Umweltrisiko gewachsen. Das Rechtsgutachten untersucht, wie die Einfuehrung einer Luftverkehrsemissionsabgabe zur Reduktion des Schadstoffausstosses rechtlich machbar ist. Verschiedene Konzeptionen einer solchen Abgabe werden vorgestellt. Deren Integration in das bestehende Abgabensystem wird eingehend verfassungsrechtlich untersucht. Beleuchtet werden anschliessend einschlaegige europarechtliche Rahmenbedingungen und Aspekte des Voelkerrechts.

Maßnahmen zur verursacherbezogenen Schadstoffreduzierung des zivilen Flugverkehrs

Das Projekt "Maßnahmen zur verursacherbezogenen Schadstoffreduzierung des zivilen Flugverkehrs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. Für Deutschland werden zunächst für das Basisjahr 1995 und den Prognosehorizont 2020 die Abgasemissionen des zivilen Flugverkehrs nach 2 Abgrenzungskriterien berechnet. Zur Reduzierung der Schadstoffbelastung werden Maßnahmen diskutiert und deren rechtliche Umsetzung gewürdigt. Die europaweite Einführung einer Kerosinsteuer und/oder Emissionsabgabe in 2 verschiedenen Ausprägungen und eines festgelegten Maßnahmebündels wird bewertet hinsichtlich der Veränderung von Verkehrsleistungen, Kraftstoffverbrauch und Emissionen für den Horizont 2020.

UBA stellt Konzept für umweltschonendes Fliegen vor

UBA stellt Konzept für umweltschonendes Fliegen vor Steuerbeiträge angleichen, Lärm reduzieren, Bahn und klimaschonende Kraftstoffe fördern Das Umweltbundesamt (UBA) stellt heute ein Konzept für einen nachhaltigen Luftverkehr vor, das die Belastungen für Klima, Umwelt und die Menschen soweit wie möglich reduziert. Zu den Vorschlägen gehören eine Angleichung der steuerlichen Beiträge an die der anderen Verkehrsträger, die Vergabe von Lärmkontingenten für Flughäfen, die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene und die Förderung von klimaneutralen Kraftstoffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Fliegen ist die umweltschädlichste Art, sich fortzubewegen. Wir wollen daher die Zahl der Flüge durch Verlagerung auf die Schiene reduzieren, aber auch die Umweltauswirkungen des Fliegens soweit wie möglich senken. Ein erster wichtiger Schritt ist es, die Steuerbeiträge beim Fliegen an Bahn und Auto anzupassen. Bislang zahlt der Luftverkehr nur etwa ein Zehntel dessen, was andere Verkehrsträger an Steuern leisten. Das Billig-Ticket für den Städtetrip ist massiv subventioniert.“ Allein 2017 verzichtete der Staat auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge. Das Umweltbundesamt schlägt vor, die Luftverkehrsteuer kurzfristig mindestens zu verdoppeln und bis 2030 so weit zu erhöhen, dass die Steuerausfälle durch die Mehrwertsteuerbefreiung grenzüberschreitender Flüge ausgeglichen werden. Aktuell machen die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer rund 1,2 Milliarden Euro aus – der Vorschlag entspräche daher einer Erhöhung der Luftverkehrsteuer um etwa den Faktor 3,5. Für einen Fernflug müssten dann etwa 150 Euro Ticketsteuer statt bisher 41,49 Euro bezahlt werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen einer Reform die Entfernungsklassen überarbeitet und verursachergerechter gestaltet werden. Würde die Ticketsteuer zudem danach gestaffelt, wieviel Lärm und Emissionen die eingesetzten Flugzeuge verursachen, würden sauberere und leisere Flugzeuge deutlich wirtschaftlicher. Zudem schlägt das ⁠ UBA ⁠ vor, eine nationale Kerosinsteuer einzuführen, die bis 2030 auch auf die EU ausgeweitet wird. Die CO 2 -Bepreisung des Luftverkehrs sollte, so das Konzept, im europäischen Emissionshandel verankert sein. Allerdings sollten die Anforderungen bis 2030 verschärft werden, indem die Emissionsmengen entsprechend den Klimaschutzzielen reduziert und die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Fluggesellschaften aufgehoben werden. Weitere Klimaeffekte des Luftverkehrs, die durch Nicht-CO 2 -Emissionen in Reiseflughöhe entstehen, sind ebenfalls in das Handelssystem einzubeziehen. Die direkten CO 2 -Emissionen der Flugzeuge können mit dem Kerosinersatz Power-to-Liquid (⁠ PtL ⁠), das aus erneuerbaren Strom und CO 2 hergestellt wird, auf Null reduziert werden. Damit diese E-Fuels schnell in den Markt kommen, schlägt das UBA eine staatliche Förderung für die Entwicklung und Erprobung von Anlagen im In- und Ausland vor. Zudem sollte eine Beimischquote von nachhaltigem PtL in Europa dafür sorgen, dass die Kraftstoffe schneller in den Markt kommen. Um dies zu finanzieren sollte ein „Innovations- und Demonstrationsfond Luftverkehr“ aufgelegt werden. Maria Krautzberger: „Der Fond kann finanziert werden durch steigende Einnahmen aus Luftverkehr- und Kerosinsteuer sowie Emissionshandel. Der Fond sollte aber auch genutzt werden, um Alternativen zum Fliegen zu fördern – denn weniger fliegen, hilft der Umwelt und dem ⁠ Klima ⁠ am besten.“ Zum umweltschonenden Luftverkehr gehört neben ⁠ Klimaschutz ⁠ vor allem konsequenter Lärmschutz. Das UBA schlägt hierzu eine Kombination vor aus umweltorientierter Planung von Flughäfen und Flugrouten und einer Lärmkontingentierung für einzelne Flughäfen. Maria Krautzberger: „Die Planung der Flughafenstandorte muss zukünftig stärker als bisher durch den Bund erfolgen. So könnten beispielsweise gezielt Flughäfen in dünnbesiedelten Gebieten für den Nachtflugbetrieb ausgebaut werden. Dafür könnte zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an allen stadtnahen Flughäfen der reguläre Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr ruhen.“ Mit Lärmkontingenten für den Tagesbetrieb würde sichergestellt, dass trotz wachsendem Luftverkehr die Lärmbelastung abnimmt. Die beste Alternative zum Fliegen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder ist der Zug. Das UBA-Konzept sieht vor, dass Schienenverbindungen zwischen den Ballungszentren bis 2030 so verbessert werden, dass diese innerhalb von vier Stunden erreichbar sind und Flüge überflüssig werden. Durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn werden an den Flughäfen Kapazitäten frei; ein Ausbau der Flughäfen wird dadurch unnötig. Maria Krautzberger: „Bis 2050 soll das Schienennetz in Deutschland so gut ausgebaut sein, dass alle Linienflüge zwischen deutschen Verkehrsflughäfen und Ballungszentren durch die Bahn ersetzt werden. Das gilt auch für viele der kürzeren grenzüberschreitenden Flugverbindungen. Bei längeren Flugstrecken macht die Verknüpfung von Bahnfahrt und Flug mit einem einzigen Ticket die Anreise mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto überflüssig.“ Von einer leistungsfähigen Schiene profitiert auch der Güterverkehr: Bis 2050 ersetzen schnelle Güterzüge, die auch nachts unterwegs sind, nationale Frachtflüge. Das UBA Konzept zum nachhaltigen Fliegen wird im Rahmen der Konferenz „Luftverkehr der Zukunft“ am 6. und 7. November in Berlin vorgestellt und diskutiert.

Rechtsgutachten zur Einführung der Kerosinsteuer

Das Projekt "Rechtsgutachten zur Einführung der Kerosinsteuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Eckhard Pache durchgeführt.

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