Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel betreibt zur Klärschlammbehandlung auf der Kläranlage derzeit eine Schlammfaulung (Kompaktfaulung) und eine Kammerfilterpresse zur Entwässerung des Faulschlammes. Der entwässerte Schlamm wird anschließend über ein Entsorgungsunternehmen zur landwirtschaftlichen Verwertung abgegeben. Dieser enthält neben dem Wertstoff Phosphor jedoch auch Spuren organischer Schadstoffe (z. B. Arzneimittelreste). Ziel des Projektes ist es, die organischen Stoffe zu eliminieren und den Phosphor unter Einhaltung der Grenzwerte nach der Düngemittelverordnung in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Hierzu errichtet der Zweckverband eine spezielle thermische Klärschlammbehandlungsanlage, die sogenannte PYREG-Anlage. Der Klärschlamm wird dabei zunächst getrocknet und anschließend im PYREG-Reaktor erhitzt. Die überschüssige Abwärme wird zur Trocknung des Klärschlamms genutzt. Die kohlenstoffhaltige und phosphorreiche Asche kann zur Düngemittelproduktion eingesetzt werden, gleichzeitig werden die organischen Belastungen signifikant verringert. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2014 Status: Laufend
Antrag der Firma Bürger GmbH & Co. KG, Ostheide 4, 59609 Anröchte, (Standort: Windweg 1) vom 16.02.2023 auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor-, Gärrestlager- und Klärschlammtrocknungsanlage wie auch zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage
Die Firma Rubin GmbH, Patschenweg 10 in 01979 Lauchhammer, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück An den Wolfsbergen 1, 01979 Lauchhammer in der Gemarkung Kleinleipisch, Flur 6, Flurstück 1 eine Anlage zur Trocknung und thermischen Verwertung von Klärschlammen sowie eines holzbefeuerten Heizkessels (Biomasse-Heizkraftwerk) mit dazugehörigen Nebenanlagen zu errichten und zu betreiben. Bestandteile der zukünftigen Klärschlammtrocknungsanlage sind eine Klärschlammtrocknung mit einer Kapazität von 91 Tonnen pro Tag, eine Klärschlammverbrennungsanlage mit einer Kapazität von 1 Tonne pro Stunde sowie einem Biomasse-Heizkraftwerk mit einer Kapazität von 1,33 Tonnen pro Stunde. Bei dem Vorhaben handelt es sich um Anlage der Nummern 8.10.2.1 GE, 8.1.1.4 V und 8.1.1.5 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 8.1.1.3 A und 8.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen. Die Genehmigung wurde erteilt.
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN), Kanalstraße, 31137 Hildesheim hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Genehmigungsverfahren eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage am Standort Kanalstraße, 31137 Hildesheim, Gem. Hildesheim, Flur 86, Flurstücke 12/10 und 5/8 beantragt. Der Antrag erstreckt sich auf die Errichtung folgender wesentlicher Anlagenteile und Nebeneinrichtungen einschließlich ihres Betriebes: • MKVA Hildesheim • Klärschlammlagerung / Logistikfläche • Klärschlammtrocknung • Logistikfläche (Umschlag) Für das Vorhaben ist nach § 9 i. V. m. § 5 und Nr. 8.1.1.2 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Einen UVP-Bericht gem. § 16 UVPG hat die Antragsstellerin vorgelegt.
Antrag der Firma Bürger GmbH & Co. KG, Windweg 1, 59609 Anröchte, auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor-, Gärrestlager- und Klärschlammtrocknungsanlage wie auch zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage
Die bestehende Klärschlammtrocknung nutzt die Abwärme, welche bei der Verstromung des anfallenden Klärgases entsteht. Dadurch reduziert sich die zu entsorgende Klärschlammmenge von etwa 14.000 t/a auf derzeit etwa 7.200 t/a künftig. Geplantes Ziel ist die Menge auf ca. 4.800 t/a zu reduzieren. Die vorhandene Klärschlammtrocknung ist aus Kapazitätsgründen (Verdampfungsleistung bei max. 75 %) nicht mehr in der Lage den kompletten anfallenden Klär-schlamm zu trocknen. Daher wurden verschiedene Varianten untersucht. Letztendlich hat der AVKE sich für die Thermalöltrocknung entschieden. Die Wärme mit einer Größenordnung von 300 kW wird in dem bestehenden BHKW 3 erzeugt, die andere in einem bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Thermalölkessel. Die Kondensationswärme wird zur Versorgung des vorhandenen Bandtrockners eingesetzt. Somit ersetzt die entstehende Verdampfungs-wärme der Thermalöltrocknung beim Bandtrockner, die ansonsten zusätzliche erforderliche Wärmemenge. Die Abluft wird direkt an den Entstehungsorten abgesaugt und in Richtung der Tropfkörper geleitet. Dort werden die Tropfkörper verfahrenstechnisch als Abluftwäscher eingesetzt. Somit handelt es sich bei den Umbauarbeiten im Gebäude der Schlammentwässerung größtenteils um verfahrenstechnische Änderungen. Die Trocknung des Klärschlamms erfolgt mittels Thermalöl bei einer Temperatur von ca. 250 °C. Der Trockner selbst ist ca. 12,5 m lang und insgesamt knapp 6 m hoch. Der Trockner besitzt drei beheizte Schnecken. Die Aufgabe des vorher mittels Zentrifuge entwässerten Faulschlamms auf etwa 35 % Trockensubstanz erfolgt auf der obersten Ebene und wird aufgrund der hohen Temperatur schlagartig an der äußeren Schicht getrocknet (ähnlich beim Frittieren). Durch die Schnecken wird das zu trocknende Gut gebrochen und weiter transportiert. Die entstehenden ca. 1-3 cm großen Fragmente fallen dann in die nächste „Schneckenebene“ und werden weiter getrocknet. Unterhalb der untersten Ebene wird das getrocknete Material dann wieder nach oben gefördert und anschließend mit einem Becherhebewerk in die beiden Trockengutsilos transportiert. Die beiden vorgenannten Zentrifugen können etwa 20 m³/h Faulschlamm mit einem Eingangs-Trockensubstanzgehalt von etwa 2,5-3 % auf bis zu 35 % Trockensubstanzgehalt entwässern. Jährlich fallen etwa 12.000 t entwässerter Klärschlamm an. Zur Schlammentwässerung ist der Einsatz von Flockungshilfsmitteln erforderlich. Dieses Polymer wird in Big-Bags als Trockengranulat angeliefert und mit Wasser angesetzt. Die beiden Ansetzstationen wurden innerhalb des Gebäudes aufgestellt.
Waldumwandlung (dauerhaft) auf 0,85 Hektar zum Zweck der Nutzung als solare Schlammtrocknung Kumulierend mit früheren Vorhaben auf insgesamt 4,98 Hektar.
Die Firma Berliner Wasserbetriebe AöR, Neue Jüdenstraße 1 in 10179 Berlin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 12529 Schönefeld OT Waßmannsdorf in der Gemarkung Waßmannsdorf, Flur 3, Flurstück 45 eine Klärschlammverwertungsanlage zu errichten und zu betreiben. Bestandteile der zukünftigen Klärschlammverwertungsanlage sind eine Klärschlammverbrennung mit einer Kapazität von 10,2 Tonnen pro Stunde, eine Klärschlamm- und Rechengutlagerung von 8 730 m3 und eine Klärschlammtrocknung mit einer Kapazität von 1 112,64 Tonnen pro Tag. Die Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten geplant: BE1 Maschinelle Schlammentwässerung BE2 Schlammbereitstellung BE3 Schlammtrocknung und Brüdenkondensation BE4 Nebenanlagen Schlammaufbereitung BE5 Schlammverbrennung BE6 Abhitzeverwertung BE7 Rauchgasreinigung BE8 Abluftbehandlung BE9 Wasseraufbereitung BE10 Brüdenkondensatbehandlung BE11 Abwassersystem BE12 Nebenanlagen Rauchgasreinigung BE13 Chemikalienlager BE14 Peripherieanlagen BE15 Elektrische Systeme und Einrichtungen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Die erste Teilgenehmigung umfasst dabei die Errichtung einschließlich der Funktionsprüfung aller baulichen Anlagenteile und der dazugehörigen Anlagentechnik mit Ausnahme der Anlagenteile, die der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung sollen die Errichtung der Dampfkesselanlage sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein. Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 8.1.1.3 GE, 8.10.2.1 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben fällt weiterhin gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im September 2024 vorgesehen. Der für den 09.03.2022 vorgesehene Erörterungstermin wurde ersatzlos abgesagt.
Im Zuge dieses Forschungsvorhabens wurde die Datenbasis für den Anlagenbestand zur Trocknung und Kompostierung von kommunalen Klärschlämmen aktualisiert sowie die künftige Relevanz der Klärschlammtrocknung unter Berücksichtigung der novellierten Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) abgeschätzt. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, die Auswirkungen der vermehrten Klärschlammtrocknung bezüglich Emissionen und Ressourcenverbrauch zu analysieren und vorhandene Optimierungspotentiale für die Klärschlammtrocknung aufzuzeigen. Veröffentlicht in Texte | 87/2023.
Die Biogasanlagen Fischer KG, vertreten durch Herrn Herrmann Fischer, beantragt die Errichtung und den Betrieb von zwei Blockheizkraftwerken, eines Biogasspeichers, einer Klärschlammtrocknung, eines Wärmespeichers und von Leitungen für Gas und Wärme auf dem Grundstück Fl.Nr. 976 der Gemarkung Unterpleichfeld. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und befindet sich ca. 360 m südwestlich der Ortslage Unterpleichfeld und rund 800 m südlich des Ortsteils Burggrumbach. Die östliche und südliche Begrenzung des Anlagenstandorts bilden landwirtschaftliche Nutzflächen. Westlich befindet sich eine Lagerhalle des Anlagenbetreibers sowie ein Fahrsilo. Die nächstgelegenen Bebauungen sind ca. 500 m in nördlicher und nordöstlicher Richtung entfernt (Unterpleichfeld Flur-Nr. 964/2 und Flur-Nr. 861/2). Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Mit dem Antrag auf eine Neugenehmigung soll es laut Angaben der Antragstellerin u.a. in Zukunft ermöglicht werden, die Vorgaben der EEG zu erfüllen. Die Anforderung aus dem neuen EEG ist die Möglichkeit einer flexiblen Stromproduktion, indem das Biogas in größeren Gasspeichern gelagert wird und bevorzugt zu Zeiten mit erhöhtem Strombedarf, wenn andere erneuerbaren Energien nicht zu Verfügung stehen, verwertet wird. Dazu soll ein zusätzliches BHKW errichtet werden. Laut Antragsunterlagen soll das bestehende BHKW 1 der Biogasanlage an den neuen südöstlich der Biogasanlage gelegenen Standort auf Flurnr. 976 versetzt werden. Gleichzeitig soll die bislang genehmigte Leistung des BHKW 1 von 360 kWel auf künftig 380 kWel (≈932 kWFWL) erhöht werden. Weiterhin soll am neuen Standort ein zweites BHKW 2 mit einer elektrischen Leistung von 530 kWel (≈1.355 kWFWL) genehmigt werden, sodass die installierte Gesamtfeuerungsleistung der Verbrennungsmotoranlage künftig 2.287 kWFWL beträgt. Sie sollen über eine neu zu errichtende Fernleitung mit dem Biogas der Biogasanlage versorgt werden. Dieses Biogas soll für den flexiblen Betrieb in einem neuen Biogasspeicher am BHKW-Standort auf Flurnr. 976 der Gemarkung Unterpleichfeld zwischengespeichert werden. Zudem soll ein neuer Wärmespeicher für eine zuverlässige Wärmeversorgung und eine neue Wärmeleitung vom BHKW-Standort zur Biogasanlage errichtet werden. Die Abwärme der BHKW soll außerdem in der neuen Klärschlammtrocknungsanlage zur Trocknung des angelieferten Klärschlamms genutzt werden.
Origin | Count |
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Boden | 92 |
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