Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten der Abfallwirtschaft im Saarland dar.:Der Datensatz visualisiert die Ausbringungsflächen von Klärschlamm nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.
Der Kartendienst stellt Daten der Abfallwirtschaft im Saarland dar.:Der Datensatz visualisiert die Ausbringungsflächen von Klärschlamm nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.
Klärschlammverfahren SL (Klärschlammrichtlinie, 86/278/EG) Der Datensatz enthält die Ausbringungsflächen von Klärschlamm. Nach Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (AbfKlärV von 2017). Die mit Klärschlamm gedüngten Flächen werden graphisch dargestellt.
The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Normung von Analyseverfahren ermöglicht, dass Parameter unter standardisierten Bedingungen qualitätsgesichert ermittelt werden können. Insbesondere dann, wenn Verfahren in gesetzliche Regelwerke einfließen, ist es notwendig, dass die Ergebnisse sicher und vergleichbar sind und der Aufwand im Vollzug vertretbar ist. Derzeit werden viele Parameter in verschiedenen Verordnungen nach unterschiedlichen genormten Verfahren analysiert, was die Überwachungsarbeit erschwert und zudem unnötig teurer macht. Aus diesem Grund wir eine sogenannte horizontale Normung angestrebt, bei der geeignete Analyseverfahren auch Matrices-übergreifend genormt und anschließend EU-weit zitiert werden können. Grundvoraussetzung für die Verabschiedung als Norm ist die Validierung der Verfahren. Bereits vor einigen Jahren erteilte die EU ein Mandat an CEN (Europäisches Komitee zur Normung), um umweltrelevante Parameter Matrices-übergreifend zu validieren. Allerdings konnten nicht alle für diverse Verordnungsnovellen (z.B. Klärschlammverordnung) wichtigen Parameter im Rahmen dieses Projekts validiert werden. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Vorhaben in den Umweltforschungsplan des BMUB aufgenommen und von der BAM durchgeführt. Im Forschungsvorhaben konnten im Bereich der anorganischen Parameter die CEN/TS 16170 (Elemente mit ICP-OES), CEN/TS 16171 (Elemente mit ICP-MS) und CEN/TS 16175-2 (Quecksilber mit CV-AFS) sowie im Bereich der organischen Parameter die CEN/TS 16181 ( PAK mit HPLC und GC), die CEN/TS 16167 ( PCB mit GC-MS und GC-ECD) und die CEN/TS 16190 ( Dioxine , Furane und dl-PCB mit HR-GC-MS) für die Analyse von Klärschlamm, behandeltem Bioabfall und Boden erfolgreich validiert werden. Die validierten Verfahren stehen nun kurz vor der Verabschiedung als EN (Europäische Norm). Veröffentlicht in Texte | 42/2015.
Am 03.10.2017 trat die novellierte Klärschlammverordnung in Kraft. Demnach dürfen Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten. Danach sind Klärschlämme mit mindestens 20 g Phosphor/kg sowie Klärschlammverbrennungsaschen einer Phosphorrückgewinnung zu unterziehen. Schon heute wird der überwiegende Teil der ca. 1,8 Mio. Tonnen kommunaler Klärschlämme nicht mehr landwirtschaftlich eingesetzt, sondern thermisch in Mono- und Mitverbrennungsanlagen behandelt. Die vorliegende Broschüre fasst den aktuellen Stand der Klärschlammentsorgung in Deutschland zusammen und zeigt Möglichkeiten für deren nachhaltige Verwertung auf. >> Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser. << Veröffentlicht in Broschüren.
Umweltbundesamt empfiehlt Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit Die Meldungen über per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt reißen nicht ab. Neue Messungen in Kläranlagen, Gewässern, im Trinkwasser, in der Innenraumluft und vor allem im menschlichen Blut halten die Diskussion in Gang. Zwar werden toxikologisch kritische Konzentrationen nur in einzelnen Fällen erreicht, aber: „Perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut sind bedenklich, auch weil wir sie oft an entlegenen Orten finden, fernab der Produkte, die mit perfluorierten Chemikalien behandelt sind. Diese Fremdstoffe gehören eindeutig nicht in die Umwelt und schon gar nicht ins Blut von Menschen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich der Veröffentlichung „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden - Umwelt schützen”. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit empfehlen das UBA und die Trinkwasserkommission (TWK) die Einhaltung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes von 0,3 Mikrogramm PFC pro Liter Wasser. Als Vorsorgewert schlagen die Expertinnen und Experten einen Jahresmittelwert von maximal 0,1 Mikrogramm PFC pro Liter vor. Wegen ihrer wasser-, schmutz- oder fettabweisenden Eigenschaften kommen verschiedene PFC in Bekleidung und anderen Textilien, Kochgeschirr, Papier oder vielen anderen Verbraucherprodukten zum Einsatz. Neue Studien zeigen: Flüchtige PFC können aus Verbraucherprodukten entweichen und eingeatmet werden. Der Körper wandelt diese Vorläuferverbindungen dann zu langlebigen PFC um. Weltweit finden sich perfluorierte Chemikalien aus verschiedenen Quellen im Blut der Menschen, werden nur langsam wieder ausgeschieden und reichern sich so im Laufe der Zeit dort an. PFOS , ein prominenter Vertreter der PFC, wurde deshalb jüngst in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen. PFC gelangen auch über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke. Da die meisten PFC chemisch sehr stabil sind, werden sie nicht abgebaut. Wasserlösliche PFC werden so in Flüsse, Seen und das Meer eingetragen. PFC reichern sich auch im Klärschlamm an. Wird derart kontaminierter Klärschlamm dann landwirtschaftlich verwertet, könnten perfluorierte Chemikalien auch in Boden, Oberflächen- oder Grundwasser gelangen. Dass PFC auf diese Weise auch ins Trinkwasser für den Menschen gelangen können, zeigte sich im Jahr 2006 am Möhnestausee in Nordrhein-Westfalen: Landwirte setzten Bodenverbesserer in der Nähe dieses Trinkwasserspeichers ein, die - für sie unerkannt - mit stark PFC-haltigen als Bioabfallgemisch deklariertem Klärschlamm versetzt waren. In der Folge gelangten die PFC bis ins Trinkwasser - und dann auch ins Blut der Bevölkerung. Obwohl dies ein Einzelfall war, steht er doch beispielhaft für die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Klärschlamm-Verwertung: Da Klärschlamm eine universelle Schadstoffsenke ist, besteht die Gefahr, dass auch bei Einhaltung aktuell gültiger Grenzwerte und sonstiger Beschränkungen neue, bislang nicht bekannte und geregelte Schadstoffe in unbekannter Menge in Wasser und Böden gelangen. Um die negativen Eigenschaften der PFC bereits an der Wurzel zu packen, schlägt das UBA rechtlich verbindliche Qualitätsstandards und Minderungsziele für Gewässer, Abwasser, Klärschlamm und Böden vor. In der Düngemittelverordnung wurde bereits ein Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Trockensubstanz aufgenommen. Ergänzend sollten zum Beispiel in die Abwasserverordnung und die Klärschlammverordnung abgestimmte PFC-Grenzwerte aufgenommen werden. Für industrielle Prozesse, etwa in der Textil- oder Papierindustrie, setzt sich das UBA für geschlossene Wasserkreisläufe ein. Außerdem sollten Länderbehörden Gewässer, Abwasser und Klärschlämme routinemäßig auf PFC untersuchen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau überlegen, ob schmutz-, fett- und wasserabweisende Eigenschaften in alltäglichen Produkten wie Textilien wirklich notwendig sind. „Perfluorierte Chemikalien begegnen uns täglich und die Segnungen der Fluorchemie sind unbestritten. Doch wie immer gilt: Weniger ist manchmal mehr und unbehandelte Haushaltsprodukte und -textilien sind für viele Zwecke völlig ausreichend”, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit ( BMG ), die beim UBA angesiedelt ist. Sie berät beide Behörden in den Fragen der Trinkwasserhygiene. Das BMG beruft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) und der zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für drei Jahre. Dessau-Roßlau, den 02.07.09
Bei der Behandlung von Abwasser werden viele Stoffe, sowohl Nähr- als auch Schadstoffe, sowie Bakterien in den Klärschlamm überführt. Viele Bakterien weisen Antibiotikaresistenzen auf bzw. sind Träger mobiler genetische Elemente, die den Austausch von Antibiotika-Resistenzgenen zwischen Bakterien ermöglichen. Ab 2029 wird die bodenbezogene Klärschlammverwertung eingeschränkt und stufenweise darf nur noch Klärschlamm aus kleineren Kläranlagen (< 50.000 EW) ausgebracht werden (Klärschlammverordnung 2017). In der Studie des Julius-Kühn-Instituts wurde untersucht, ob die Ausbaugröße von Kläranlagen einen Einfluss auf den Klärschlamm hat und künftig weitere Regulierungen Sinn machen könnten. Insbesondere wurde die Rolle des Klärschlamms als Eintragspfad für bakterielle Resistenzen und selektiv auf Bakterien wirkenden Substanzen in Böden analysiert. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 03/2022.
Das Vorhaben beschäftigt sich mit Umsetzungsfragen der Klärschlammverordnung von 2017. Zunächst wird der Frage nachgegangen, ob die kommenden gesetzlichen Vorschriften (Phosphor-Rückgewinnungspflicht) zu einer besseren Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffpotentiale führen. Nicht erfasste Potentiale sollen ermittelt werden. Betrachtet werden sowohl kommunale Klärschlämme als auch industrielle Abwässer, insbesondere der Nahrungsmittelbranchen. Ferner werden Fragen zur Gleichwertigkeit der Analysemethoden zur P-Bestimmung und zur Untersuchungshäufigkeit zwecks Ermittlung einer sicheren Unterschreitung der P-Rückgewinnungspflicht bearbeitet und wichtige Erkenntnisse für den Vollzug gewonnen. Veröffentlicht in Texte | 156/2022.
Im Zuge dieses Forschungsvorhabens wurde die Datenbasis für den Anlagenbestand zur Trocknung und Kompostierung von kommunalen Klärschlämmen aktualisiert sowie die künftige Relevanz der Klärschlammtrocknung unter Berücksichtigung der novellierten Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) abgeschätzt. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, die Auswirkungen der vermehrten Klärschlammtrocknung bezüglich Emissionen und Ressourcenverbrauch zu analysieren und vorhandene Optimierungspotentiale für die Klärschlammtrocknung aufzuzeigen. Veröffentlicht in Texte | 87/2023.
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