Am 15. Dezember 2016 wies das Landgericht Essen die "Klimaklage" des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ab. Das Zivilgericht begründete dies unter anderem mit einer fehlenden "rechtlichen Kausalität", räumte aber gleichwohl eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein. Der Kläger und seine Anwältin hatten auf eine Beweisaufnahme zu der Frage gehofft, ob Mitverursacher des Klimawandels für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge des globalen Klimawandels entstehen.
Am 23. Juni 2015 beschloss die österreichische Bundesregierung offiziell ihre Klage gegen die Förderung des britischen AKWs Hinkley Point mit Mitteln der Europäischen Union. Formal wurde diese am 29. Juni 2015 eingebracht. Bereits die luxemburgische Regierung, Greenpeace Energy und eine Gruppe von deutschen kommunalen Energieversorgern haben Klage beim Gerichtshof eingereicht. Aus Sicht der Atomkraftgegner verstoßen die britischen Beihilfen von rund 22 Milliarden Euro für den Bau von zwei weiteren Reaktoren gegen bestehendes EU-Recht. Die EU-Kommission hatte letztes Jahr entschieden, dass der garantierte Abnahmepreis, die die britische Regierung dem Energiekonzern EDF für den Neubau des Atomreaktors zugesagt hat, nicht gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.
Das Projekt "Gentechnisch veraenderte Lebensmittel: Anforderungen an gentechnisch veraenderte Lebensmittel nach der Novel Food-Verordnung und deren Durchsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit den Anforderungen an die Kennzeichnung gentechnisch veraenderter Lebensmittel und deren Durchsetzung. Untersucht wurden insbesondere Klagemoeglichkeiten von Verbrauchern und Verbraucherschutzverbaenden.