Die Firma Tönissteiner Sprudel, Dr. C. Kerstiens GmbH & Co. KG betreibt in Brohl-Lützing einen Abfüllbetrieb für natürliche Mineralwässer und Erfrischungsgetränke. Auf dem Betriebsgelände wird zur Gewinnung von quelleigener Kohlensäure u. a. der Brunnen „Schauquelle“ genutzt.
Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb eines Gär- und Lagerkellers als Gebäude mit unterirdischem Verbindungsgang zur prozesstechnischen Anbindung des Neubaus an das Bestandsgebäude. Einzige Emissionsquelle ist eine Abluftanlage (CO2), welche mit Schalldämpfern ausgestattet wird. Die im Gärprozess entstehende Kohlensäure wird im geschlossenen Rohrsystem zur CO2-Rückgewinnungsanlage im Bestand abgeleitet.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränkeverpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung. Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse oder diätetische Getränke für Säuglinge und Kleinkinder enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Hersteller und Händler von bestimmten Einweggetränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld. Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und - verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden. Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden. Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Stand: 08.02.2023
Beitrag im Rahmen der FKTG: Im Keil zwischen Emmingen-Liptingen und Hattingen (Landkreis Tuttlingen), Baden-Württemberg, nach Norden hin überlagern sich die zwei als günstig bewertete Teilgebiete: Opalinuston Formation + Moldanubikum. 1. Bedeutet eine Überlagerung zweier als günstig beurteilter Schichten zu einer intensiveren Endlagersuche als in Gebieten, die nur eine Schicht aufweisen? 2.. Inwieweit ist/ wird hier betrachtet, dass sich durch Kohlensäure + Witterung sich leicht zersetzendes Juragestein vorliegt, welches in diesem Gebiet (vom Witthoh Richtung Rabental in jenem Keil) a) zu Dolinen führt b) in größerer Tiefe unterirdische und in geologischen Maßstäben zeitlich schnell wachsende Wasserabflüsse über eine Ost-West-Distanz von ca. 30 km (ca. Immendingen bis Fridingen) von der nördlich gelegenen Donau zur südlich gelegenen Aachquelle in Aach bei Engen führt ("Donauversickerung")? Führen solche Gegebenheiten ( a) + b)) zu einem Ausschluss? Danke für eine Antwort und danke für diese Seite (gut gemacht!) Stellungnahme der BGE: Die Anzahl an Teilgebieten hat auf die Intensität der Endlagersuche keine Auswirkungen. Für beide Teilgebiete wird geprüft, ob der sichere Einschluss gewährleistet werden kann. Als Besonderheit muss hier bewertet werden, ob das Endlagerkonzept als überlagernder ewG in Frage kommt. Dies wird im Rahmen der Bearbeitung von Schritt 2 der Phase I betrachtet. Zu einer Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ führen Dolinen und andere Atektonische Ergeignisse nur, wenn sie sich einer Tiefe größer als 300 m befinden und den endlagerrelevanten Bereich potentiell beeinflussen können (siehe Hyperlink). Jedoch wird der geogene Prozess der Subrosion im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Si-cherheitsuntersuchungen sowie in der geowissenschaftlichen Abwägung (Anlage 11) in Schritt 2 der Phase I berücksichtigt. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Die Löslichkeit von Radionukliden kann in Gegenwart von Kohlensäure, von Karbonat plötzlich signifikant ansteigen. Die Frage ist, ob und wie man das absichern und quantifizieren kann, diese Unsicherheit, die daraus möglicherweise resultiert, wenn man nicht weiß, ob in einem zukünftigen Endlager Karbonat vorhanden sein wird oder wie viel. Stellungnahme der BGE: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Karbonatkonzentration im Tiefenwasser ist ein wichtiger Aspekt der hydrochemischen Verhältnisse und wird in Anlage 10 der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien bewertet. In der Transportmodellierung in Schritt 2 Phase I zur Berechnung des Massen- und Stoffmengenaustrags wird eine Löslichkeitslimitierung momentan nicht berücksichtigt, Radionuklide können sich im Modell also unbegrenzt im Grundwasser lösen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
: Die Fa. Sinziger Mineralbrunnen GmbH hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, Grundwasser aus den Brunnen Barbaorssa1 und Barbrossa 2 flach und tief, Gemarkung Sinzig, Flur 25, Flurstücke 93 und 115, zum Zweck der Abfüllung von Mineralwasser, zur Herstellung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Gewinnung von natürlicher Kohlensäure zu entnehmen.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
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