Im Rahmen des Projektes wurde das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Der Artlenburger Deichverband beabsichtigt den Deichverteidigungsweg des rechten Schutzdeiches des Ilmenaukanals im Bereich Laßrönne (Gemeinde Winsen/Luhe, Landkreis Harburg) von Deich-km 0+240 – 1+270 entsprechend der Bestickfestsetzung „Festsetzung der Deichabmessungen gemäß § 4 Abs. 1 NDG für den rechten Schutzdeich der Ilmenau und des Neetzekanals in den Landkreisen Harburg und Lüneburg“ vom 12.04.2018 (Nds. MBl. Nr. 15/2018 vom 25.04.2018, S.314) herzustellen. Die beabsichtigte Baumaßnahme dient der Verbesserung der Deichsicherheit.
Die Bundesstraße 257 (B 257) ist die überregionale Süd-Nord-Verbindung zwi-schen Echternach an der Sauer (Deutsch-luxemburgische Grenze) und der B 51 bei Bitburg bzw. dem Nürburgring. Sie tangiert die Orte Irrel, Alsdorf, Wolsfeld und führt im weiteren Verlauf durch Bitburg, Badem, Meisburg und Daun. Die Ausbaustrecke der B 257 AS Messerich beginnt ca. 500 m vor dem derzeitigen höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 östlich von Messerich aus Richtung Bitburg kommend in Höhe des Gewerbegebietes Messerich mit Bau-km. 0+000,000 und endet nach ca. 850 m in Fahrtrichtung Echternach ca. 125 Meter vor dem eben-falls höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 „Bergstraße“ südlich der Ortsla-ge Messerich. Die Planung beinhaltet den kreuzungsfreien Ausbau der Anschluss-stelle Messerich Ost an die K 23 durch den Bau eines Überführungsbauwerkes B 257/ K 23 bei Bau-km. 0+468. Mit der vorliegenden Planung werden zwei bisher höhengleiche Einmündungen an einem Punkt zusammengefasst und künftig hö-henfrei ausgebildet. Der neue KVP Messerich-Ost bündelt mehrere Äste des bestehenden (K 23/ Ge-werbegebiet Messerich) und künftigen Straßennetzes (K 23 neu/ B 257 Rampen), die aufgrund der Schließung der höhengleichen Einmündung der K 23 „Bergstra-ße“/ B 257 südlich der Ortslage Messerich und des höhenfreien Umbaus der wei-teren Einmündung der K 23 in Höhe Gewerbegebiet Messerich neu geordnet wer-den müssen. Nach Fertigstellung der neuen „AS Messerich“ entfallen die vorhan-denen Einmündungen der K 23 aus Richtung Niederstedem und der Gemein-destraße „Am Gewerbegebiet“ Messerich bei Bau-km. 0+490 sowie der K 23 „Berg-straße“ südlich von Messerich bei Bau-km. 0+985. Der neue KVP Messerich-West bündelt die künftige Gemeindestraße (ehemalige K 23), die K 23 „Bergstraße“ aus dem Bereich der Ortslage Messerich und den Neu-anschluss eines geplanten Baugebietes der Gemeinde Messerich in Höhe des Nimstal-Radweges. Bedingt durch die Schließung und Umgestaltung der beiden Einmündungen der B 257/ K 23 muss von Bau-km. 0+055 bis 0+340 ein neuer Verbindungsast der K 23 zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen gebaut werden. Die beiden Planungsmaßnahmen „Rückbau der Einmündung K 23 „Bergstraße“/ B 257 bei Bau-km. 0+970 mit Neuanschluss der K 23 über die Kreisverkehrsplätze Ost und West“ und „Umbau der höhengleichen Kreuzung der K 23 aus Richtung Gewerbegebiet Messerich und K 23 aus Richtung Niederstedem zu einem höhen-freien Knotenpunkt” beruhen auf einer Planungskonzeption und sind Folgemaß-nahmen aus den geplanten Änderungen der Einmündungen K 23/ B 257 in Höhe Messerich und B257/ K 23/ Gemeindestraße in Höhe Niederstedem/ Gewerbegebiet Messerich. Ebenfalls daraus resultiert die Neuanbindung der „Burgstraße“ der Ortslage Nie-derstedem (Bau-km. 0+000 bis 0+173) und des dortigen Wirtschaftsweges an den künftigen kreuzungsfreien Knotenpunkt B 257/ K 23. Die Lage der neuen Anschlussstelle ist durch die vorhandenen Zwangspunkte Trasse der K 23, Ortslagen Messerich und Niederstedem, vorhandene Kapelle (Bau-km. 0+505 rechts) sowie der Topographie weitgehend vorgegeben. Die gewählte Knotenpunktform mit Parallelrampen, die dicht an die B 257 angelegt sind, ist hinsichtlich ihrer Geländeinanspruchnahme als sehr flächensparend an-zusehen - im Gegensatz zu möglichen Kleeblattvarianten. Die vollständigen festgestellten Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungs-verfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.
Frau Veronika und Herr Tom Roßhuber haben für das im Betreff genannte Vorhaben die Erteilung einer abgrabungsrechtlichen Genehmigung beantragt. Hierfür ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 5,3 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen – unabhängig von deren Betreiber - hinzuzurechnen sind und damit der Schwellenwert von 10 ha deutlich überschritten wird. Da die Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche aufgeführt wird, ist kein Raumordnungs- oder landesplanerisches Verfahren erforderlich. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gilt der Fünfte Teil, Abschnitt III des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG. Gemäß Art. 78 a BayVwVfG gelten Teile der Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend, wobei dort genannte Verweisungen in das Verwaltungsverfahrensrecht sich auf das BayVwVfG beziehen. Im Anhörungsverfahren hat zunächst die Auslegung der Antragsunterlagen und deren vorherige öffentliche Bekanntmachung in den und durch die Gemeinden zu erfolgen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auf Recht oder rechtlich geschützte Interessen Dritter auswirkt; dies ist hier für die Gemeinde Siegsdorf und Vachendorf erfüllt (§ 18 Abs. 1 UVPG i.V.m.Art. 73 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 BayVwVfG).
Frau Veronika und Herr Tom Roßhuber beabsichtigen den Abbau von Kies auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet Gemeinde Siegsdorf in der Gemarkung Haslach an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Vachendorf. Zum Abbau beantragt wird eine Gesamtfläche von 5,31 ha. Beabsichtigt ist ein Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung. Die Wiederverfüllung soll mit gewässerunschädlichem Erdaushub erfolgen (sog. Z 0-Material). Da die Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche aufgeführt wird, ist kein Raumordnungs- oder landesplanerisches Verfahren erforderlich. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. Für das beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 5,31 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen – unabhängig von deren Betreiber - hinzuzurechnen sind und damit der Schwellenwert von 10 ha deutlich überschritten wird. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gilt der Fünfte Teil, Abschnitt III des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG. Gemäß Art. 78 a BayVwVfG gelten Teile der Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend, wobei dort genannte Verweisungen in das Verwaltungsverfahrensrecht sich auf das BayVwVfG beziehen. Im Anhörungsverfahren hat zunächst die Auslegung der Antragsunterlagen und deren vorherige öffentliche Bekanntmachung in den und durch die Gemeinden zu erfolgen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auf Recht oder rechtlich geschützte Interessen Dritter auswirkt; dies ist hier für die Gemeinde Siegsdorf und Vachendorf erfüllt (§ 18 Abs. 1 UVPG i.V.m.Art. 73 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 BayVwVfG). Die öffentliche Auslegung wird nun auch in der Gemeinde Vachendorf durchgeführt. Daher wird sie auch für die Gemeinde Siegsdorf wiederholt.
Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht durchgeführt. 1. Vorhabensziel Ziel des Forschungsvorhabens ist die Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens der Förderung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor durch die kommunalen Selbstverwaltungsträger zum Zweck des globalen Klimaschutzes. Die Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Bauleitplanung und der Betrieb kommunaler Wärmenetze. Zahlreiche in der Praxis umstrittene Fragen des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen sollen einer überzeugenden Lösung zugeführt werden. 2. Arbeitsplanung In einem ersten Schritt soll der Bestand sämtlicher Rechtsvorschriften mit Bezügen zu den Möglichkeiten des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen erfasst werden. In einem zweiten Schritt sind etwaige Regelungsdefizite, Überregulierungen oder Dysfunktionalitäten der bestehenden Rechtsordnung mit Blick auf den kommunalen Klimaschutz zu ermitteln. Schließlich sollen die gewonnenen Ergebnisse in einer Abschlussmonographie zusammengefasst und im Wege von Tagungvorträgen vorbereitet werden.
Der Leda-Jümme-Verband, Reimersstraße 19, 26789 Leer, hat mit Datum vom 24.01.2022 die Planfeststellung für die Bestickherstellung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief von Stat. 4+280 bis Stat. 5+500 bei Bucksande in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Verstärkung und Erhöhung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief entlang des ungeregelten Polders Bucksande in der Gemeinde Apen im Landkreis Ammerland. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Apen, der Gemeinde Dunum, Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel beansprucht.
Das Projekt "Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mannheimer Swartling Advokatbyra AB durchgeführt. Zur Vorbereitung des im Herbst 2011 vom BMU vorzulegenden Berichts sollen nun im Rahmen einer Projektstudie die geltenden rechtlichen Vorschriften für die Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme auf kommunaler Ebene sowie in den Bereichen Gebäude und Industrie/Gewerbe untersucht und geprüft werden, ob und wie diese verbessert werden können. Im Einzelnen: Förderung der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme - durch die Kommunen (Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht Kommunalrecht und Wegenutzungs- und Konzessionsabgabenrecht) - im Gebäudebereich Anknüpfung an Vorschriften (insbesondere EEWärmeG, EnEG, EnEV, Mietrecht sowie im Allgemeinen Energierecht (Contracting). - in der Industrie bzw. im Gewerbe (insbesondere Einführung bzw. Erweiterung der Verpflichtungen für Anlagenbetreiber zu Energieeinsparmaßnahmen sowie zur Nutzung und Einspeisung von Abwärme; Ausgangspunkt ist die Regelung zur Nutzung von Abwärme in Abfallverbrennungsanlagen in Paragraph 8 der 17. BImSchV).
Der Artlenburger Deichverband beabsichtigt im Bereich Laßrönne, Ortsteil der Gemeinde Winsen, Landkreis Harburg, am rechten Schutzdeich des Ilmenaukanals beginnend am Übergang zur Kreisstraße 50 auf einer Teilstrecke von 300 m die Deichböschung abzuflachen, den auf der Deichkrone verlaufenden 100 m langen Deichverteidigungsweg instandzusetzen und auf der anschließenden Strecke mittels einer Übergangsrampe auf der binnenseitigen Deichböschung neuzubauen. Zweck der Maßnahme ist es, den vorhandenen Deich in seinen Abmessungen an die „Festsetzung der Deichabmessungen gemäß § 4 Abs. 1 NDG für den rechten Schutzdeich der Ilmenau und des Neetzekanals in den Landkreisen Harburg und Lüneburg“ (Nds. MBl. Nr. 15/2018 vom 25.04.2018, S. 314 f.) anzupassen.
Das Projekt "Photovoltaik-Demonstrationsanlage Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Walsrode" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Düshorn durchgeführt. Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Für die beantragte 5 kWp-Photovoltaikanlage wurden im Garten des Pfarrhauses der Kirchengemeinde 2 Holzschuppen in einer Größe von etwa 7,30 m mal 2,50 m errichtet, deren nach Süden ausgerichtete Dächer in einer Neigung von 30 Grad von je 25 qm Siemens-Modulen gebildet werden. Die Holzschuppen stehen schräg versetzt hintereinander in einem Abstand von etwa 8 m, so dass eine gegenseitige Verschattung minimiert wird. In jedem Holzschuppen ist ein Wechselrichter Sunnyboy installiert, von dem über eine Erdleitung der erzeugte Wechselstrom über einen im Pfarrhaus installierten Zähler in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. An der Südseite des Pfarrgartens wurde eine Informationstafel mit einer Beschreibung unserer Anlage einschließlich der Leistungsziffern aufgestellt. Auf dem Pfarrhof neben dem Pfarrhaus wurde die Visualisierung nach den Vorgaben der DBU aufgestellt. Auf den beiden Holzschuppen bilden jeweils 18 Siemens-Module SP 140 zwei parallele Reihen von je neun Modulen. Beide Reihen bilden dann das Schrägdach je eines Holzschuppens, so dass auf beiden Schuppen insgesamt 36 Module der Firma Siemens SP 140 installiert sind. Fazit: Zuerst möchten wir uns an dieser Stelle für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung unserer PV-Anlage bedanken. Der Weg bis zur fertigen PV-Anlage war nicht immer sehr einfach, aber wir sind froh, uns dafür entschieden zu haben, ein Vorbild für die Stadt Walsrode und natürlich auch für unsere Gemeinde zu sein. Allerdings sollte solch ein Projekt rechtzeitig ausführlich geplant werden. Vor allem wie in unserem Fall, über die Bestimmungen des Denkmalschutzes. Wir wollten unserer PV-Anlage Ende 2001 fertig gestellt haben, da wir nicht rechtzeitig geplant hatten, war es ein Kampf mit der Zeit. Vor allem freiwillige Helfer zu finden, da wir soviel wie möglich in Eigenleistung erbringen wollten. Auch die Verbreitung des Projektes ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir haben festgestellt, dass die beste Werbung das Gespräch ist. Gerade durch unsere Gesprächskreise und durch Ankündigungen in der Kirche sowie andere zahlreiche Veranstaltungen in der Gemeinde hatte sich unser Projekt recht schnell herumgesprochen. Einige boten uns Ihre Hilfe an, andere waren bereit dafür zu spenden. Besonders gefreut hat uns, dass wir die Idee einer Firma einer anderen Kirchengemeinde näher bringen konnten. Abschließend können wir sagen, dass der Weg bis zur Fertigstellung der PV-Anlage nicht immer einfach war, aber wir uns jederzeit wieder dafür entscheiden würden. Die PV-Anlage erfüllt uns mit Stolz und ist auf jeden Fall eine Bereicherung für unsere Gemeinde.
Origin | Count |
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Bund | 17 |
Land | 47 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 10 |
Gesetzestext | 1 |
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License | Count |
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