Das Projekt "Wissenschaftliche Ansätze und Instrumente für Kreislaufwirtschaftsinnovationen, TP3: Rohstoffbörse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH.
Der Schutz von Umwelt und Klima hat für die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2024 beurteilen 54 Prozent den Umwelt- und Klimaschutz als sehr wichtig. Allerdings nimmt die Bedeutung des Themas ab. Als wichtiger empfinden viele die Situation im Gesundheits- oder Bildungssektor und die wirtschaftliche Entwicklung. Das Umweltbewusstsein in Deutschland Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt lassen seit 1996 alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen Umfrage nach ihren Einschätzungen zum Zustand der Umwelt, ihrem eigenen umweltrelevanten Verhalten sowie zu aktuellen Themen der Umweltpolitik befragen. Die neue Studie aus dem Jahr 2024 zeigt: Die Wichtigkeit des Umwelt- und Klimaschutzes ist angesichts der vielfältigen Krisen zurückgegangen. Das Thema hat aber weiterhin einen hohen Stellenwert für die Menschen in Deutschland. Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre haben die Politik, die gesellschaftliche Stimmung und das Leben der Menschen stark geprägt. Die damit verbundenen Herausforderungen scheinen aktuell den gesellschaftlichen Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes zu überlagern. Bei der Frage, wie wichtig die Teilnehmenden der Umweltbewusstseinsstudie verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen finden, stufen 54 % Umwelt- und Klimaschutz als sehr wichtiges Thema ein. Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen: 2022 schätzten noch 57 %, 2020 sogar 65 %, den Schutz von Umwelt und Klima als sehr wichtig ein. Die Themen Gesundheitswesen, Kriminalität und öffentliche Sicherheit sowie die wirtschaftliche Entwicklung dagegen sind im Vergleich zu 2022 deutlich wichtiger geworden (siehe Abb. „Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes im Zeitvergleich“). Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen Vor diesem Hintergrund ist auch die Ansicht, dass der Schutz von Umwelt und Klima in anderen Politikfeldern einen größeren Stellenwert haben sollte, im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Nur noch die knappe Hälfte der Befragten (47 %) findet, dass Umwelt- und Klimaschutz eine übergeordnete Bedeutung bei Entscheidungen in der Energiepolitik haben sollte. 2022 vertraten noch 65 % diese Ansicht. Auch bei der Landwirtschaftspolitik hat sich das Bild geändert: 44 % sprechen sich für eine übergeordnete Bedeutung aus, 2022 waren es noch 55 %. Ein Rückgang des Stellenwerts zeigte sich auch bei der Verkehrspolitik (36 %; 2022: 41 %), der Wirtschaftspolitik (30 %; 2022: 41 %) sowie Städtebaupolitik / Stadt- und Regionalplanung (40 %; 2022: 44 %). Einen positiven Trend gibt es dagegen bei der Gesundheitspolitik (39 %; 2022: 33 %) (siehe Abb. „Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen“). Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich Bei der Bewertung der Arbeit relevanter Akteure für den Umwelt- und Klimaschutz hat sich das Bild teilweise etwas verbessert. Dass die Bundesregierung genug oder eher genug für den Umwelt- und Klimaschutz tut, meinen laut aktueller Studie 28 % der Befragten. Dies ist ein ähnlicher Wert wie im Jahr 2022 (30 %). Bezogen auf die Städte und Gemeinden steigt der Wert im Vergleich zu 2022 um acht Prozentpunkte, von 27 % auf 35 %. Auch bei Industrie und Wirtschaft lässt sich eine Steigerung feststellen, und zwar von 15 % auf 22 %. Die Zufriedenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern steigt im Vergleich zu 2022 ebenfalls, von 23 % auf 26 %. Insgesamt betrachtet zeigt sich aber weiterhin, dass über zwei Drittel der Befragten von Wirtschaft und Industrie, der Bundesregierung sowie Bürgerinnen und Bürgern nicht genug Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz wahrnehmen. Nur zwei Akteursgruppen werden überwiegend positiv bewertet, allerdings mit rückläufigem Trend: 62 % finden, dass Umweltverbände genug tun; 2022 waren 69 % dieser Ansicht. 49 % bewerten das Engagement der Wissenschaft positiv; im Jahr 2022 57 % (siehe Abb. „Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich“). Bewertung der Umweltqualität Den Zustand der Umwelt bewerten die Befragten in der Umweltbewusstseinsstudie 2024 leicht abweichend zur letzten Erhebung im Jahr 2020. Die Umweltqualität in der eigenen Stadt oder Gemeinde schätzten im Jahr 2024 79 % der Befragten als sehr gut oder recht gut ein. Dies stellte eine Zunahme um fünf Prozentpunkte gegenüber 2016 dar. 55 % der Befragten beurteilten die Umweltqualität in Deutschland als gut, bei der Befragung 2020 waren es noch 60 %. Die globale Umweltqualität schätzten die Befragten weiterhin deutlich pessimistischer ein als die lokale Umweltqualität. Mit sieben Prozent der Befragten, die den Zustand der Umwelt weltweit als gut beurteilten, ist dieser Wert gegenüber den Vorjahren leicht gesunken (siehe Abb. „Bewertung der Umweltqualität im Zeitvergleich“). Belästigung durch Lärm Eine der Umweltbelastungen, von denen sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland am meisten betroffen fühlen, ist Lärm. Dabei steht der Straßenverkehr als Hauptlärmquelle weiterhin mit Abstand an erster Stelle. Insgesamt fühlten sich 67 % der Befragten 2024 durch Straßenverkehrslärm „zumindest etwas gestört oder belästigt“ (siehe Abb. „Belästigung durch einzelne Lärmquellen 2024“). Die Summe setzte sich wie folgt zusammen: 18 % der Befragten fühlten sich durch Straßenverkehrslärm „äußerst gestört oder belästigt“ oder „stark gestört oder belästigt“; weitere 49 % fühlten sich „mittelmäßig gestört oder belästigt“ oder „etwas gestört oder belästigt“. Klimabewusster Konsum Die hohe Bedeutung des Klimaschutzes spiegelt sich zumindest teilweise im Konsumverhalten der Befragten wider. Dazu drei Beispiele: Im Jahr 2024 gaben 49 % der Befragten an, derzeit Ökostrom zu beziehen. Dieser Anteil liegt um drei Prozentpunkte höher als im Jahr 2022, in dem dies 46 % bejahten. Im Vergleich zum Jahr 2018 liegt der Anteil um elf Prozentpunkte höher. Damals bejahten 38% diese Aussage. In den Jahren 2016 und 2014 bewegte sich der Anteil der Befragten, die angaben, schon einmal Ökostrom bezogen zu haben, mit 39 % auf einem ähnlichen Niveau. Dass sie beim Kauf von Haushaltsgeräten immer Geräte mit einer besonders guten Energieeffizienzklasse wählen, gaben 2024 15 % der Befragten an. Hinzu kommen weitere 19 %, die sehr oft zu einer besonders energieeffizienten Variante greifen. Im Jahr 2022 waren es noch 30 %, die sich immer, sowie 30 %, die sich häufig beim Kauf von Haushaltsgeräten für energieeffiziente Geräte entschieden. Seit 2018 lässt sich hier also ein Abwärtstrend erkennen. Ein leichter Rückgang lässt sich auch bei der Nutzung umwelt- und klimafreundlicher Verkehrsmittel feststellen. 15 % der Befragten gaben 2024 an, für ihre alltäglichen Wege das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder zu Fuß zu gehen. Weitere 19 % sagten, dass sie dies sehr oft tun. 2022 waren es ähnlich viele, in den Erhebungen der Jahre zuvor aber etwas mehr (siehe Abb. „Bereitschaft zu klimaschonendem Handeln im Zeitvergleich“). Umweltbewusstsein Jugendlicher Das Problembewusstsein für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes Jugendlicher und junger Erwachsener wurde in den letzten Jahren gezielt mittels der Studienreihe „ Zukunft? Jugend fragen! “ erhoben. Die Untersuchung aus dem Jahr 2023 ergab, dass 78 % der 14- bis 22-Jährigen den Schutz von Umwelt und Klima für sehr wichtig oder eher wichtig hielten. Im Vergleich zur Vorstudie aus dem Jahr 2021 stellte dies einen Rückgang um sieben Prozentpunkte dar. Andere Themen wie der Zustand des Bildungswesens, soziale Gerechtigkeit sowie die gestiegenen Preise waren für rund 90 % Befragten wichtig und haben gegenüber den Vorjahren an Bedeutung gewonnen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Die Termine sind geordnet nach Kombinierten Deich- und Gewässerschauen reinen Deichschauen sowie reinen Gewässerschauen Die Tabellen sind landkreisweise erstellt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument: Termine der Deich- und Gewässerschauen im Flussbereich Sangerhausen . Termine der kombinierten Deich- und Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 3.4. 9 Uhr Helme I Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen Deich Kelbra, rechts Deich Thürungen, links Deich Roßla, links; 9 Uhr ehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre; 10.30 Uhr Wehr Roßla 11.30 Uhr Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts 8.4. 9 Uhr Helme II Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth Deich Hohlstedt, links; Deich Jahrfeld, rechts; Deich Wallhausen, links; Deich Brücken, rechts; Deich Martinsrieth, rechts; 9 Uhr Brücke Bennungen 10.15 Uhr Brücke Hohlstedt 10.45 Uhr Brücke Schachtstraße 11.15 Uhr Brücke Brücken / Wallhausen 10.4. 9 Uhr Helme III Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen Deich Martinsrieth, rechts; Deich Oberröblingen, rechts; Deich Niederröblingen, rechts; Deich Katharinenrieth, rechts; 9 Uhr Brücke Martinsrieth 10.30 Uhr Brücke Oberröblingen 12 Uhr Brücke Katharinenrieth Termine der Deichschauen im Burgenlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 6.3. 9 Uhr Unstrut I Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deichunterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche) Schleuse Wendelstein 11.3. 9 Uhr Unstrutflutkanal/ Röstbach Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut Flutkanalbrücke Memleben Termine der Deichschauen im Saalekreis/Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 18.3. 9 Uhr Wipper 4 Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m /rechts 1000 m; Deich Großörner bis Altdorf links 400 m Parkplatz am Sportplatz Großörner 1.4. 9 Uhr Weida 3 Deich Röblingen I, rechts; von Fußgängerbrücke Ottilie bis Sohlgleite Nullschleuse Deich Röblingen II, links; von Sohlgleite Nullschleuse bis Brücke Schmiergraben Parkplatz vor Gemeinde Seegebiet Röblingen Termine der Deichschauen im Salzlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 20.3. 9 Uhr Wipper 5 Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m; Deich Ortslage Drohndorf 700 m rechts neu; Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m; Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m; Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 25.3. 9 Uhr Wipper 6 Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts 2000 m / links 400 m; Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m; Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m; Deich Klein Schierstedt, links 500 m; Deich Klein Schierstedt rechts 700m; Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m; Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m / rechts 2200 m; Deich Mühlgraben Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m; Wehr Groß Schierstedt 27.3. 9 Uhr Wipper 7 Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m; Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m; Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m; Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m; Sportplatz Amesdorf Termine der Gewässerschauen im Burgenlandkreis Datum Gewässer Beschreibung Treffpunkt 13.3. 9 Uhr Biberbach von Bad Bibra bis Burgscheidungen 9 Uhr, Einkaufszentrum Bad Bibra 10:15 Uhr, Höhe Wasserwerk Thalwinkel 11:15 Uhr, Imbiss Alte Eiche Termine der Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer Beschreibung Treffpunkt 6.3. 9 Uhr Solgraben Kelbra Gesamtverlauf Solgraben Parkplatz Sachsenhof Kelbra 6.3. 12 Uhr Mühlgraben Bennungen Gesamtverlauf Mühlgraben Bennungen Wehr Bennungen, Abschlag Mühlgraben 18.3. 9 Uhr Mühlgraben Roßla Gesamtverlauf Mühlgraben Roßla Wehr Roßla, Abschlag Mühlgraben 20.3. 9 Uhr Kleine Helme Kleine Helme von Einlauf Brücken bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen 9 Uhr, Einlauf Kleine Helme 10 Uhr, Wüster Gang 11:15 Uhr, ehemalige Pumpstation Riethnordhausen 11:45 Uhr, Feldmühle Riethnordhausen 25.3. 9 Uhr Rohne 1 Mündung Sandgraben - Straßenbrücke Wolferstedt L218 9 Uhr, Straße Holdenstedt -Osterhausen, Ortseinfahrt Bornstedt 10:15 Uhr, Straßenbrücke Osterhausen 27.3. 9 Uhr Rohne 2 Straßenbrücke Wolferstedt L 218 - Mündung Landesgrenze Sachsen-Anhalt/thüringen 9 Uhr, Straßenbrücke Wolferstedt L218 9.45 Uhr, Hornmühle
Die Bundesstraße 257 (B 257) ist die überregionale Süd-Nord-Verbindung zwi-schen Echternach an der Sauer (Deutsch-luxemburgische Grenze) und der B 51 bei Bitburg bzw. dem Nürburgring. Sie tangiert die Orte Irrel, Alsdorf, Wolsfeld und führt im weiteren Verlauf durch Bitburg, Badem, Meisburg und Daun. Die Ausbaustrecke der B 257 AS Messerich beginnt ca. 500 m vor dem derzeitigen höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 östlich von Messerich aus Richtung Bitburg kommend in Höhe des Gewerbegebietes Messerich mit Bau-km. 0+000,000 und endet nach ca. 850 m in Fahrtrichtung Echternach ca. 125 Meter vor dem eben-falls höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 „Bergstraße“ südlich der Ortsla-ge Messerich. Die Planung beinhaltet den kreuzungsfreien Ausbau der Anschluss-stelle Messerich Ost an die K 23 durch den Bau eines Überführungsbauwerkes B 257/ K 23 bei Bau-km. 0+468. Mit der vorliegenden Planung werden zwei bisher höhengleiche Einmündungen an einem Punkt zusammengefasst und künftig hö-henfrei ausgebildet. Der neue KVP Messerich-Ost bündelt mehrere Äste des bestehenden (K 23/ Ge-werbegebiet Messerich) und künftigen Straßennetzes (K 23 neu/ B 257 Rampen), die aufgrund der Schließung der höhengleichen Einmündung der K 23 „Bergstra-ße“/ B 257 südlich der Ortslage Messerich und des höhenfreien Umbaus der wei-teren Einmündung der K 23 in Höhe Gewerbegebiet Messerich neu geordnet wer-den müssen. Nach Fertigstellung der neuen „AS Messerich“ entfallen die vorhan-denen Einmündungen der K 23 aus Richtung Niederstedem und der Gemein-destraße „Am Gewerbegebiet“ Messerich bei Bau-km. 0+490 sowie der K 23 „Berg-straße“ südlich von Messerich bei Bau-km. 0+985. Der neue KVP Messerich-West bündelt die künftige Gemeindestraße (ehemalige K 23), die K 23 „Bergstraße“ aus dem Bereich der Ortslage Messerich und den Neu-anschluss eines geplanten Baugebietes der Gemeinde Messerich in Höhe des Nimstal-Radweges. Bedingt durch die Schließung und Umgestaltung der beiden Einmündungen der B 257/ K 23 muss von Bau-km. 0+055 bis 0+340 ein neuer Verbindungsast der K 23 zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen gebaut werden. Die beiden Planungsmaßnahmen „Rückbau der Einmündung K 23 „Bergstraße“/ B 257 bei Bau-km. 0+970 mit Neuanschluss der K 23 über die Kreisverkehrsplätze Ost und West“ und „Umbau der höhengleichen Kreuzung der K 23 aus Richtung Gewerbegebiet Messerich und K 23 aus Richtung Niederstedem zu einem höhen-freien Knotenpunkt” beruhen auf einer Planungskonzeption und sind Folgemaß-nahmen aus den geplanten Änderungen der Einmündungen K 23/ B 257 in Höhe Messerich und B257/ K 23/ Gemeindestraße in Höhe Niederstedem/ Gewerbegebiet Messerich. Ebenfalls daraus resultiert die Neuanbindung der „Burgstraße“ der Ortslage Nie-derstedem (Bau-km. 0+000 bis 0+173) und des dortigen Wirtschaftsweges an den künftigen kreuzungsfreien Knotenpunkt B 257/ K 23. Die Lage der neuen Anschlussstelle ist durch die vorhandenen Zwangspunkte Trasse der K 23, Ortslagen Messerich und Niederstedem, vorhandene Kapelle (Bau-km. 0+505 rechts) sowie der Topographie weitgehend vorgegeben. Die gewählte Knotenpunktform mit Parallelrampen, die dicht an die B 257 angelegt sind, ist hinsichtlich ihrer Geländeinanspruchnahme als sehr flächensparend an-zusehen - im Gegensatz zu möglichen Kleeblattvarianten. Die vollständigen festgestellten Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungs-verfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.
Der Leda-Jümme-Verband, Reimersstraße 19, 26789 Leer, hat mit Datum vom 24.01.2022 die Planfeststellung für die Bestickherstellung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief von Stat. 4+280 bis Stat. 5+500 bei Bucksande in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Verstärkung und Erhöhung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief entlang des ungeregelten Polders Bucksande in der Gemeinde Apen im Landkreis Ammerland. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Apen, der Gemeinde Dunum, Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel beansprucht.
2Die Gemeinde Stemwede, Buchhofstraße 13, 32351 Stemwede, hat bei der Bezirksregierung Detmold die Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung dahingehend beantragt, die Gewinnungsanlagen um einen Brunnen 5 zu erweitern und die jährliche Entnahmemenge auf 675.000 m³ zu erhöhen. Mit Bewilligung vom 02. April 2014 wurde der Gemeinde Stemwede das Recht erteilt, aus den Brunnen 1A, 2A, 3A und 4A Grundwasser in einer Menge von bis zu 636.000 m³/a zu entnehmen. Zur Gewährleistung einer stabilen Versorgungssicherheit, insbesondere in Trockenzeiten, beabsichtigt die Gemeinde Stemwede den Betrieb eines zusätzlichen Brunnens im Bereich des Wasserwerks Dielingen. Geplanter Standort: Gemarkung Drohne, Flur 1, Flurstück 11 (teilweise) Entsprechend des aktualisierten Bedarfsnachweises wird gleichzeitig eine Erhöhung der Entnahmemenge auf 675.000 m³/a beantragt. Diese Entnahmemenge entspricht der bis 2013 bereits zugelassenen Fördermenge.
ID: 4806 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist die Sicherung eines Felshangs an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Der zu sichernde Hang verläuft entlang der Eisenbahnstrecke 4860 Stuttgart – Horb am Neckar in den Gemeinden Eutingen im Gäu und Horb am Neckar im Landkreis Freudenstadt nördlich der Gemeinde Mühlen am Neckar in dem Abschnitt von Bahn-km 62,500 bis Bahn-km 63,315 rechts der Bahn. Die steilen Hangabschnitte sollen mittels einer Drahtnetzverhängung und einer Fangschürze im oberen Hangbereich gesichert werden. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.08.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Karlsruhe Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland Vorhabenträger DB InfraGO AG Schwarzwaldstraße 86 76137 Karlsruhe Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 24.02.2025 Enddatum der Auslegung 24.03.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse Kanzlei-Sb1-kar-stg@eba.bund.de zur Verfügung. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.04.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.02.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
Bebauungsplan "Rechts und Links der K 26" der Gemeinde Langenscheid
Magdeburg. Lebendige Dörfer sind das Rückgrat des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt. Um die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt zu sichern, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Investitionen in den ländlichen Wegebau mit insgesamt 2,7 Millionen Euro. Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt , sagt: „Die Bevölkerung auf dem Land profitiert von gut ausgebauten Wegen. Mit dem Ausbau können wir dazu beitragen, das Mobilitätsbedürfnis der Menschen zu unterstützen. Außerdem investieren wir in noch ungenutzte Potenziale in den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus.“ Hintergrund : Die Mittel stehen im Rahmen des EU-Förderprogramms „ländlicher Wegebau“ zur Verfügung. Antragsfrist ist der 28. Mai 2023. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und Wasser- und Bodenverbände (sowie vergleichbare Körperschaften). Das Förderprogramm ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil A - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Ländlicher Wegebau, insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotenziale - in der jeweils geltenden Fassung. Anträge, die am 28. Mai 2023 (Ausschlussfrist) vorliegen und die spätestens am 28. Juni 2023 bewilligungsfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget hierfür beträgt 2,7 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter ELAISA (Formulare Ländlicher Wegebau, FP 6302). Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung ( Übersicht ÄLFF ). Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin
Origin | Count |
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Bund | 29 |
Land | 58 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 11 |
Gesetzestext | 1 |
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unbekannt | 25 |
License | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 33 |
Lebewesen & Lebensräume | 58 |
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