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WFS Digitales Feldblockkataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Landschaftselemente Schleswig-Holstein

Landschaftselemente in Schleswig Holstein zum Stichtag 01.01.2025.

Feldblöcke Schleswig-Holstein

Feldblöcke in Schleswig-Holstein für den Stichtag 01.01.2025.

Thüringer Flächenreferenzsystem Feldblock

Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.

Digitales Feldblock Kataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

InVeKoS Feldblöcke Sachsen

Im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems InVeKoS werden in Sachsen seit 2005 die Feldblöcke und Landschaftselemente als Referenzflächen gepflegt und bereit gestellt. Neben der Referenz des aktuellen Antragsjahres können auch weiterführende Informationen über die Internetanwendung InVeKoS Online GIS bezogen werden.

InVeKoS förderfähige Elemente Sachsen

Im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems InVeKoS werden in Sachsen seit 2005 die Feldblöcke und Landschaftselemente als Referenzflächen gepflegt und bereit gestellt. Neben der Referenz des aktuellen Jahres können auch weiterführende Informationen über die Internetanwendung InVeKoS Online GIS bezogen werden.

Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Kenntnis und begrüßt, dass - der deutsche GAP-Strategieplan alle von Rheinland-Pfalz, insbesondere für die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik eingebrachten Interventionen umfasst und - mit rd. 1,2 3 Milliarden € an EGFL -/ELER-Mitteln (davon ELER: ca. 337,48 Mio. €) in Rheinland - Pfalz in der Förderperiode ab 2023 mehr Mittel als in der letzten Förderperiode für Landwirtschaft und Weinbau, Umwelt-, Natur-und Klimaschutz, Waldwirtschaft sowie für dieEntwicklung ländlicher Räume zur Verfügung stehen. 2. Der Ministerrat bekräftigt seine Erwartung, dass die Europäische Kommission innerhalb von 3 Monaten zu dem am 21. Februar 2022 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingereichten deutschen GAP-Strategieplan eine Stellungnahme abgibt. Rheinland-Pfalz wird im Rahmen der Möglichkeiten den eigenen Anteil dazu beitragen, damit der deutsche GAP -Strategieplan rechtzeitig zum Start am 01. Januar 2023 genehmigt ist. 3. Der Ministerrat betont, dass sich die im Rahmen der Partnerschaft in Rheinland- Pfalz durchgeführten vier Anhörungen der Wirtschafts- und Sozialpartner bewährt haben und beauftragt das MWVLW, für die Begleitung der Umsetzung einen regionalen Begleitausschuss nach Art. 124 (5) der Verordnung (EU) 2021/2115 einzusetzen. 4. Das MWVLW wird nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen beauftragt, - bei der weiteren Umsetzung die im Ministerratsbeschluss vom 13. Juli 2021 formulierten strategischen Ziele zu berücksichtigen und - als federführendes Ressort in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Interventionen und Umsetzungsvorschriften zum GAP- Strategieplan für die EU-Förderperiode 2023-2027 umzusetzen. 5. Der Ministerrat unterstreicht, dass beim Aufbau der erforderlichen neuen Strukturen zur Umsetzung des Verwaltungs-und Kontrollsystems nach Art. 123 der Verordnung (EU) 2021/2115 und der Verwaltungseinrichtungen gemäß Titel II Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2116 die Einrichtungen benannt werden sollen, die auch bislang die EGFL-ZELER-Förderung durchgeführt haben. Insbesondere bedeutet dies: - Die ELER-Verwaltungsbehörde nach Artikel 65 Abs. 2 Buchst, a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 im MWVLW nimmt auch die Aufgaben der regionalen Verwaltungsbehörde nach Art. 123 der Verordnung (EU) 2021/2015 wahr. - Als zuständige Behörde auf Ministerebene nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/2016 wird weiterhin das MWVLW benannt. Die Erweiterung der Zulassung für neue Interventionen ist noch 2022 vorzunehmen. - Die zugelassene EGFL-/ELER-Zahlstelle nach Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 im MWVLW nimmt auch die Aufgaben der Zahlstelle nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/2016 wahr. Die Aufgaben der Bescheinigende Stelle (BS) nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2016 werden wie in der laufenden Förderperiode extern vergeben. - Mit der Prüfung und Bewilligung von Förder-und Zahlungsanträgen einschließlich möglicher Kürzungen und Verwaltungssanktionen, der Durchführung von Verwaltungs-und Kontrollen vor Ort sowie der Auszahlung der Fördermittel sind grundsätzlich die Stellen zu beauftragen, die bislang EGFL- und ELER-Mittel bewirtschaften. - Das MVWLW wird beauftragt, eine entsprechende Zuständigkeitsverordnung vorzubereiten. In diesem Kontext sind auch von der Art vergleichbare rein national finanzierte flächenbezogene Interventionen in Abstimmung mit dem MKUEM zu berücksichtigen. 6. Der Ministerrat beauftragt das MVWLW, in Abstimmung mit dem MKUEM die erforderlichen förderrechtlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um den unionsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sind zwei Mantelverwaltungsvorschriften für die Förderung von flächenbezogenen Maßnahmen sowie für die übrigen Interventionen vorzubereiten. Diese sollen in Analogie zur W EPLR EULLE einschließlich allgemeiner Nebenbestimmungen (AN Best GAP-SP) erstellt werden. Die Details der Interventionen sind -wie bislang -in Kurzbeschreibungen der jeweiligen (Teil)lnterventionen zur Sicherstellung der unionsrechtlichen Veröffentlichungspflichten auf einer spezifischen Webseite zur Verfügung zu stellen. 7. Der Ministerrat stimmt zu, dass die bisherigen Verwaltungs-und Kontrollstrukturen beibehalten werden, weil das Entwicklungsprogramm EULLE unionsrechtlich um zwei Jahre verlängert wurde und damit bis 2025 läuft (Schlussabrechnung und ex-post Bewertung 2026).

Feldblöcke in NRW

Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Historische Feldblöcke in NRW

Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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