Die sozio-ökonomische Folgenabschätzung des Projektionsberichts 2024 vergleicht das Mit-weiteren-Maßnahmen- Szenario (MWMS) mit dem Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) hinsichtlich Investitionsbedarf, Kosteneinsparungen und gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen. Analysiert werden Veränderungen in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr, ergänzt durch die Abschätzung von Arbeitsmarkteffekten sowie durch die Verteilungsanalyse der Instrumentenwirkungen auf verschiedene Haushaltsgruppen in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Die Studie zeigt, dass im MWMS zusätzliche Investitionen in Gebäudehüllen, erneuerbare Heiztechnologien, Energiespeicher und elektrische Fahrzeuge erforderlich sind. Diese Investitionen bieten positive gesamtwirtschaftliche Effekte und stärken das BIP, während sie zugleich eine höhere Nachfrage nach Arbeitskräften, insbesondere in der Gebäudesanierung und Elektromobilität, schaffen. Die Verteilungsanalyse weist darauf hin, dass gerade im Bereich der Sanierung die bestehenden Förderprogramme oft noch nicht ausreichen, damit diese sich, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, lohnen. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Phase I: Das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Gebieten motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. In das Projekt wurden 2019 Gastronomen im Bereich der Sonnenallee im Bezirk Neukölln sowie rund um den Savignyplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf einbezogen. In diesen Modellgebieten wurden insgesamt rd. 140 größere gastronomische Betriebe ausgewählt und unter diesen diejenigen ermittelt, die bislang nicht über eine Speisresttonne verfügten. Für das Projekt wurden ein Flyer erstellt und eine Landingpage entwickelt. Der deutschsprachige Flyer enthält eine Zusammenfassung in Englisch, Türkisch und Arabisch. Darüber hinaus sind die Informationen in den jeweiligen Sprachen auf der Landingpage abrufbar. Im Mai 2019 versandte die Senatsumweltverwaltung an die Betriebe ohne Speiseresttonne den Flyer mit mehrsprachigem Anschreiben, in dem eine kostenlose Beratung zu Fragen der Abfalltrennung und Energieeinsparung angeboten wurde. Dieses Beratungsangebot wurde von zahlreichen Betrieben wahrgenommen und für nützlich erachtet: In den Beratungsgesprächen wurden die gesetzliche Pflicht, der Umweltnutzen in Form von Klimaentlastung und Düngergewinn und Möglichkeiten der getrennten Sammlung auch von Speiseresten vermittelt. Darüber hinaus offenbarte die gemeinsame Durchsicht der Rechnungen für Energie und Abfallentsorgung, dass durch einen kontrollierter Energieeinsatz Kosteneinsparungen erzielt werden können, die die notwendigen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste übertreffen. Ergänzend wurde ein mehrsprachiges Plakat entwickelt, das die sachgerechte Sortierung von Wertstoffen und Restabfall veranschaulicht. Es kann in den jeweiligen Küchen angebracht werden und erleichtert damit durchgehend und praxisnah an die Abfalltrennung. Im weiteren Projektverlauf unterstützten die zuständigen Bezirksämter: Über eine ausgesandte Dokumentations-Anfrage nach der Gewerbeabfallverordnung zur verordnungsgerechten Abfalltrennung und Nachkontrolle des Erfüllungsstandes wurde nochmals eine erhöhte Bewusstheit zur gesetzlichen Verpflichtung erzeugt, die zu deutlich steigenden Bestellungen der Speiseresttonne führte. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit den Unternehmen BRAL , ALBA , Berlin Recycling , Refood , Jakob-Becker-Gruppe , REMONDIS , veolia und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben sowie den beiden bezirklichen Umweltämtern und dem deutsch-türkischen Umweltverband Yeşil Çember . Erfolgsbilanz : In die Untersuchung wurden jeweils rd. 70 Betriebe (+/-1) einbezogen, bei denen zum Start des Projektes nach Betriebsgröße ein relevantes Speiserestaufkommen zu erwarten war. Über die Nachfragen und Ortsbesuche der Bezirksämter bei den Betrieben stellten sich dann konkret Bedarf und Aufstellmöglichkeiten der Speiseresttonne heraus – in Neukölln konnte mit 22 Betrieben ein deutlich höherer Anteil den Verzicht auf die Speiseresttonne begründen als in Charlottenburg-Wilmersdorf mit nur sechs solcher Betriebe. Alle Betriebe mit berechtigtem Verzicht müssen von der Gesamtanzahl abgezogen werden, um den relativen Nutzungs-Anstieg bei den Betrieben mit Realbedarf an der Speiseresttonne ausweisen zu können. Zu berücksichtigen ist auch, dass in dem längeren Ermittlungszeitraum in Neukölln Corona-bedingt 7 der Betriebe schließen mussten. Der Ausstattungsanteil “Oktober 2020” bezieht sich demnach dort auf die dann noch existierenden Betriebe. Da in Charlottenburg-Wilmersdorf die Bilanz vorher abgeschlossen wurde, ist dort eine Anzahl der danach geschlossenen Betriebe nicht analog ausweisbar. Nach diesen Randbedingungen verdeutlichen die nachstehenden Abbildungen die im Projektverlauf steigende Nutzung der Speiseresttonne. Ergebnisse der Phase I des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in zwei Gebieten der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Die Anschlussdynamik war in beiden Bezirken sehr ähnlich und zeigte nach dem Eingriff der Bezirksämter ab November 2019 einen deutlichen Anstieg – von zu Beginn der Untersuchung jeweils rund 30 % in Charlottenburg-Wilmersdorf auf rund 85 % der Betriebe, in Neukölln auf knapp 70 %. Der geringere erreichte Anstieg in Neukölln war nach Auskunft des Bezirksamtes auch dadurch begründet, dass bei verschiedenen Groß-Imbissen derzeit noch die Reste des Verzehrs durch Gäste als Mischung von Speiseresten, Aluminiumfolien, Plastiktrinkbechern und -besteck in die Abfallbehälter gegeben werden und sich damit dem trennenden Zugriff eines Servierpersonals entziehen. Dem muss künftig abgeholfen werden, durch Reduzierung vergärungsstörender Verpackungsmaterialien, Einsatz von Mehrweggeschirr und -besteck, Aufstellung separater Abfallbehälter im Verzehrbereich sowie auffordernde Information der Gäste über z.B. entsprechend ausgehängte Trenn-Hinweise. Phase II: Nach diesen erzielten, deutlichen Erfolgen wurde das Projekt auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Ziel war die Erhöhung des Anschlussgrades an die Speiseresttonne sowie die Steigerung der Menge und Qualität an gesammelten Speiseresten. Dazu wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Aktualisierung der Informationsmedien (Flyer/Landingpage) sowie Fortsetzung des Beratungsangebotes. Kooperation und Konsens mit den relevanten Gewerbeabfallentsorgern, dass die Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen bei gastronomischen Betrieben an das Vorhandensein einer Speiseresttonne gekoppelt wird. Anschreiben der zuständigen Bezirksämter an die gastronomischen Betriebe über die gesetzliche Pflicht der Speiseresttonnen-Nutzung. Identifikation von vorbildlich agierende Akteuren im Kontext von Lebensmittelrettung und Zusammenstellung von Best practice Beispielen Dokumentation des Mengenanfalls verschiedener Abfallfraktionen, um die Veränderung des Aufkommens von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen durch die Nutzung einer Speiseresttonne zu bilanzieren. Verwiegung der Behälter des gemischten gewerblichen Siedlungsabfalls, um überschwere Behälter als ein Indiz für die fehlende Getrenntsammlung von Speiseresten bei gastronomischen Betrieben zu ermitteln. Ergebnisse der Phase II des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Zum Projektabschluss wurden durch die die relevanten Speiserestentsorger die finalen Informationen zum Kundenbestand für die beiden Bezirke übermittelt. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen den Anstieg des Kundenbestandes um 36 % in Neukölln bzw. 28 % in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Anschlussgrad erhöhte sich je Bezirk um 10 %-Punkte. Weiterhin zeigte sich bei einem Vergleich von Einzelbetrieben mit und ohne Speiseresttonne, dass die Restabfallmenge durch Einsatz der Speiseresttonne auf rund 50 Gewichtsprozent gesenkt werden kann. Darüber hinaus konnte veranschaulicht werden, wie sich durch konsequente Trennung von Speiseresten das Restabfallvolumen und damit die Entsorgungskosten reduzieren lassen. Fazit des Modellversuches: Durch intensive Aufklärung und Beratung der gastronomischen Betriebe, konsequenten Vollzug der gesetzlichen Vorschriften und Kooperationen zwischen Administrative und Entsorgungsunternehmen wird ein hoher Anschlussgrad an die Speiseresteentsorgung erreicht.
Die Zustandsbestimmung der Oberflächenwasserkörper (OWK) und Grundwasserkörper (GWK) entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den 2. Bewirtschaftungsplan hat gezeigt, dass weiterhin Umweltqualitätsnormen und Schwellenwerte für Schadstoffe überschritten werden. Diese sind in erster Linie durch historische Schadstoffeinträge aus Industrie und Bergbau sowie Altlasten bedingt. Sie spiegeln sich heute noch vielfach in einer hohen Sedimentbelastung wider. Aktuelle Einträge wie zum Beispiel aus urbanen Bereichen oder aus der Landwirtschaft sind im Vergleich dazu wesentlich geringer. Für die betroffenen Wasserkörper sind Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie abzuleiten und umzusetzen. Sollte dies nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig sein, ist die Inanspruchnahme weniger strenger Bewirtschaftungsziele für die betroffenen OWK zu prüfen. Ziel des Schadstoffkonzeptes Sachsen-Anhalt 2015-21 ist die Schaffung von Grundlagen zur Planung von zielgerichteten Maßnahmen und deren Umsetzung im Rahmen der Bewirtschaftungszeiträume sowie für gegebenenfalls erforderliche Ableitung, Festlegung und Begründung weniger strenger Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das Schadstoffkonzept 2015-2021 können Sie hier hier herunterladen (pdf, ca. 0,1 MB). Im Einzelnen soll das Schadstoffkonzept eine Übersicht über die Schadstoffbelastung der betroffenen Wasserkörper unter Einbeziehung aller in Sachsen-Anhalt verfügbaren Daten liefern, die Darstellung bzw. ggf. die Ermittlung der Ursachen und Quellen von Schadstoffbelastungen in den betroffenen Wasserkörpern beinhalten, den Bedarf für ein Ermittlungsmonitoring bzw. weitere erforderliche Untersuchungen aufzeigen, Maßnahmen und Kosten zur Reduzierung der Schadstoffbelastung im zweiten und ggf. dritten Bewirtschaftungszeitraum benennen, eine Abschätzung der Wirkung von Maßnahmen einschließen sowie die Grundlage für die Inanspruchnahme von Ausnahmen gemäß Artikel 4 EG-WRRL liefern, Auswirkungen auf weitere Planungen betrachten. Die Koordinierung / Begleitung der Arbeiten zur Umsetzung des Schadstoffkonzeptes erfolgt durch die Ad hoc AG Schadstoffe unter Leitung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW). In der Ad hoc AG Schadstoffe arbeiten nachfolgende Institutionen mit: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen Anhalt (MULE) Landesverwaltungsamt (LVwA) Landesamt für Umweltschutz (LAU) Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) Im Bearbeitungszeitraum 2009 bis 2015 erfolgten umfangreiche Arbeiten zur Darstellung der Schadstoffbelastung in den betroffenen Wasserkörpern und zur Identifizierung der Ursachen und Quellen von Schadstoffbelastungen. Darauf aufbauend werden in das Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt seit 2011 erforderliche Untersuchungen zu Ermittlungszwecken aufgenommen. Außerdem wurden ab 2011/12 mehrere Detailuntersuchungen zur Schließung von Kenntnislücken durch beauftrage Ingenieurbüros ausgeführt. Für einzelne OWK und GWK sind die Untersuchungen abgeschlossen und Maßnahmevorschläge bzw. angepasste Umweltziele erarbeitet. Der sich aus dem Schadstoffkonzept ergebende Leistungsumfang für den 2. Bewirtschaftungszeitraum (2015-2021) wurde durch Priorisierung der Ergebnisse aus der Ursachenermittlung abgeleitet und in Form einer konkretisierten Maßnahmeplanung wasserkörperbezogen aufbereitet. Schwerpunkte bei der Umsetzung bis 2021 bilden: OWK mit Altlastenbezug, OWK / GWK mit Pflanzenschutzmittel-Belastungen, OWK mit unklaren Belastungsursachen Fertigstellung: 2015 Auftragnehmer: Tauw GmbH Im Ergebnis der in 2015 fertiggestellten Gewässersystemanalyse zur Schadstoffsituation im Gewässer Wipper konnten Schadstoffquellen und Gewässerabschnitte als Haupteintragsbereiche für den Schadstofftransfer in die Wipper identifiziert und abgegrenzt werden. Die Abschlussdokumentation finden Sie hier . Detaillierte Informationen zum erreichten Arbeitsstand im 1. Bewirtschaftungszeitraum 2009- 2015 finden Sie hier: Sachstandsbericht 2013 Oberflächengewässer (pdf, ca. 0,3 MB) Sachstandsbericht 2013 Grundwasser (pdf, ca. 0,6 MB) Informationen zur Umsetzung des Sedimentmanagementkonzeptes finden Sie hier .
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Umweltallianz Sachsen-Anhalt hat Staatssekretär Steffen Eichner vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU) am 21. Februar 2024 gemeinsam mit Vertretern und Partnern der Umweltallianz die LEUNA-Harze GmbH vor Ort besucht. Das Unternehmen mit derzeit ca. 200 Mitarbeitern engagiert sich in der Umweltallianz bereits seit ihrer Gründung. Die LEUNA-Harze GmbH betreibt ein nach EMAS zertifiziertes Umweltmanagementsystem. Das Unternehmen ist unter anderem bestrebt, anstelle von erdölbasierten Rohstoffen für die Herstellung seiner Produkte nachwachsende Rohstoffe zu verwenden. So sind seit 2021 neben den bisherigen Varianten der Produkte für viele Harze und Reaktivverdünner auch nachhaltige Alternativen erhältlich. Dafür kommen in der Produktion nachwachsende Rohstoffe und ein speziell entwickeltes Verfahren zur Anwendung, sodass die finalen Produkte einen Kohlenstoffanteil aus nachwachsenden Rohstoffen enthalten. Damit kann vor und während der Produktion der CO 2 -Ausstoß gegenüber den bisherigen Produkten signifikant gesenkt werden. Diese nachhaltigen Produkte sind hinsichtlich ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften identisch mit den bisherigen Produkten und können so in bereits bestehenden Formulierungen verwendet werden. Damit werden – bei sofortiger Reduzierung des CO 2 -Fußabdrucks – Mehraufwand und Kosten beim Kunden vermieden. Auch für die Zukunft hat die LEUNA-Harze GmbH hochgesteckte Ziele. So möchte das Unternehmen bis 2035 komplett auf erneuerbare Energien in den Produktionsprozessen umsteigen. Von Seiten der LEUNA-Harze GmbH haben neben Klaus Paur, als geschäftsführendem Gesellschafter, weitere Unternehmensvertreter sowie ein Vertreter der InfraLeuna GmbH am Treffen teilgenommen. Seitens der Umweltallianz waren neben dem MWU auch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau sowie die Geschäftsstelle der Umweltallianz vertreten. Bei einem Austausch zur bisherigen Entwicklung des Unternehmens, zu aktuellen Themen und einem Ausblick in die Zukunft sowie einer anschließenden Betriebsbesichtigung konnten sich die Vertreter der Umweltallianz und Landesbehörden einen Eindruck von den modernen Produktionsanlagen und den vielfältigen, innovativen und nachhaltigen Produkten des Unternehmens verschaffen.
Ammoniakemissionen, Minderungsoptionen und damit verbundene Kosten wurden für den deutschen Agrarsektor berechnet. Überprüft wurde, inwieweit eine nationale Emissionsminderung gemäß der europäischen NEC-Richtlinie um 29 % im Jahr 2030 erreicht werden. Berechnet wurden Agrarstrukturdaten, Emissionen, Minderungsoptionen und deren Kosten auf Kreisebene. Mit der Einhaltung der Minderungsziele bis 2030 sind Erfüllungskosten von 1,33 Mrd. Euro zu erwarten. Die beste Kosteneffizienz wird mit der Optimierung der Fütterung erzielt. Kosten für Maßnahmen bei der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern liegen bei weniger als 2 Euro je kg Ammoniak. Stallintegrierte Maßnahmen führen zu Kosten von zum Teil über 10 EURO je kg Ammoniak. Veröffentlicht in Texte | 105/2024.
Die sozio-ökonomischen Folgenabschätzung 2023 vergleicht insbesondere das MWMS, das zusätzliche Klimaschutzinstrumente und dementsprechend Mehrinvestitionen enthält, mit dem MMS. Es werden Investitionsbedarfe, Kosteneinsparungen, gesamtwirtschaftliche Wirkungen und Effekte auf den Arbeitsmarkt untersucht. Ergänzt wird diese Analyse durch die Analyse von Verteilungswirkungen verschiedener Instrumente in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Es lassen sich Rückschlüsse auf die (sozial ausdifferenzierte) Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen, z.B. CO 2 -Bepreisung oder Förderprogramme zur Gebäudesanierung, ziehen. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2024.
In Berlin fallen jährlich rund 450.000 t gemischte Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle an. Diese werden nur marginal (3,8 %) stofflich verwertet. Der größte Teil wird energetisch verwertet oder abgelagert. Die Stoffstrom-, Klimagas- und Abfallbilanz des Landes Berlin zeigt deutlich auf, dass bei einer optimierten Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen durch eine Steigerung der Separierung von Wertstoffen erhebliche Klimagas- und Umweltentlastungspotentiale bestehen. Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der bisherige Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung -, Beseitigung). Die neue Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten. Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist. Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Straßenrechtliche Sondernutzung Baustelleneinrichtung Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Wiederverwendung ist eine zentrale Maßnahme einer modernen Kreislaufwirtschaft. Abfälle müssen entsprechend der europäischen Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Ebenso sieht das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder vor, dass auf lokaler Ebene Strukturen geschaffen werden, um die Wiederverwendung und Mehrfachnutzung von Produkten zu fördern. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land Berlin das Leitbild “Zero Waste”. Danach sollen nachhaltige Stoffkreisläufe aufgebaut werden, um die Berliner Abfallwirtschaft in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat daraufhin ein umfassendes Projekt gestartet, um das in Berlin vorhandene Recycling-Potential zu nutzen und den Bereich gewerblicher Abfälle in die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechend dem Leitbild “Zero Waste” einzubinden. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Hierzu wird die Verwendung der Dokumentationshilfen empfohlen. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030
Wirtschaft und Umwelt Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das UBA arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und Klimaschutz . Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle Klima - und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien muss das deutsche Stromnetz erweitert werden. Um insbesondere Windstrom aus dem Norden und Osten in den Süden Deutschlands zu transportieren, verlegen Übertragungsnetzbetreiber aufgrund entsprechender Vorgaben der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 vor allem Erdkabel. Aus Sicht von Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann geht der Ausbau des Stromnetzes mit Erdkabeln jedoch nicht schnell genug voran und ist zugleich teuer. Der Minister hat deshalb am Dienstag im Landtag seine Forderung an den Bund bekräftigt, die seit 2015 geltende Vorrangregelung für Erdkabel abzuschaffen und bei der Planung von Stromtrassen verstärkt auf Freileitungen zu setzen. „Wir müssen beim Ausbau der Stromnetze in Deutschland schneller vorankommen, damit wir den Ausbau der Erneuerbaren nicht unnötig abbremsen“, betonte der Minister. „Der Wegfall des Erdkabelvorrangs würde zudem maßgeblich dazu beitragen, den Anstieg der ohnehin schon hohen Netzentgelte zu dämpfen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben gerade wieder berichtet, dass sie bei jedem Vorhaben bis zu ein Jahr Realisierungszeit einsparen könnten. Zudem sind die Kosten für Erdkabel bis zu acht Mal höher als die für Freileitungen.“ Schätzungen der Energiewirtschaft zufolge könnten flexiblere Vorgaben für Stromtrassen Kosteneinsparungen von 20 Milliarden Euro erbringen. Für im Bau befindliche Projekte würde der Wegfall des Vorrangs für Erdkabel keine Auswirkungen mehr haben. Das gilt etwa für die SüdOstLink-Trasse, die von Wolmirstedt bis ins bayerische Landshut führen wird. Dem Betreiber zufolge sind die Planungen hier inzwischen zu weit gediehen, so dass ein Umplanen zu erheblichen Verzögerungen führen würde. Relevanter könnte der Wegfall der Vorrangregelung hingegen für den geplanten OstWestLink von Ostfriesland über Sachsen-Anhalt nach Sachsen sein. „Es ist wichtig, dass wir bei diesem Thema jetzt zeitnah zu Entscheidungen kommen“, betonte Willingmann. „Hier ist die Bundesregierung gefragt. Je weiter die Planungsverfahren für Erdkabel voranschreiten, desto geringer wird der Zeitgewinn durch ein Umschwenken auf Freileitungen.“ Mit dem Ende 2015 verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetzes hatte der Bund die Vorrangregelung für Erdkabel bei Gleichstromtrassen eingeführt. Ziel war es seinerzeit, die Akzeptanz für den Ausbau des Stromnetzes zu steigern. „Wir konnten in den vergangenen Jahren allerdings beobachten, dass weder Erdkabel- noch Freileitungsprojekte auf größere Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung gestoßen sind“, so Willingmann. „Hier kommt es doch eher auf die rechtzeitige Kommunikation der Vorhaben und die adäquate Einbindung der Bevölkerung vor Ort an.“ Aktuell gibt es in Deutschland rund 37.000 Kilometer Hochspannungsleitungen, 14.000 sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur noch hinzukommen. Die Behörde will die Schlagzahl bei Genehmigungen deshalb auch erhöhen. 2023 wurden 500 Kilometer Leitungen genehmigt, im laufenden Jahr sollen es 2.400 Kilometer sein, ab 2025 dann 4.500 Kilometer. Der für den Ausbau der erneuerbaren Energien notwendige Netzausbau hat in den vergangenen Jahren zu steigenden Netzentgelten geführt, weil die Investitionskosten auf die Stromkunden umgelegt werden. Aktuell zahlt ein Haushalt in Sachsen-Anhalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden etwa 507 Euro an Netzentgelten. Haushalte in Schleswig-Holstein zahlen 645 Euro, in Bremen 401 Euro. Aktuell liegt Sachsen-Anhalt bei Netzentgelten zwar nicht mehr in der Spitzengruppe. Der Minister betonte im Landtag aber, dass die Haushalte hierzulande über Jahre hinweg deutlich höhere Entgelte zahlen mussten als andernorts und damit überproportional belastet wurden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Ammoniakemissionen, Minderungsoptionen und damit verbundene Kosten wurden für den deutschen Agrarsektor berechnet. Überprüft wurde, inwieweit eine nationale Emissionsminderung gemäß der europäischen NEC-Richtlinie um 29 % im Jahr 2030 erreicht werden. Berechnet wurden Agrarstrukturdaten, Emissionen, Minderungsoptionen und deren Kosten auf Kreisebene. Mit der Einhaltung der Minderungsziele bis 2030 sind Erfüllungskosten von 1,33 Mrd. Euro zu erwarten. Die beste Kosteneffizienz wird mit der Optimierung der Fütterung erzielt. Kosten für Maßnahmen bei der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern liegen bei weniger als 2 Euro je kg Ammoniak. Stallintegrierte Maßnahmen führen zu Kosten von zum Teil über 10 EURO je kg Ammoniak.
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