API src

Found 3 results.

Related terms

Gentechnische Gewinnung sowie funktionelle und strukturelle Charakterisierung molekularer Strukturen parasitaerer Krankheitserreger

Das Projekt "Gentechnische Gewinnung sowie funktionelle und strukturelle Charakterisierung molekularer Strukturen parasitaerer Krankheitserreger" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie durchgeführt. Am Beispiel von Milbeninfektionen bei Mensch und Tier sei der Bedarf fuer entsprechende Forschungen kurz skizziert. Infektionen mit Sarcoptes spp. bei Tieren sowie mit Sarcoptes scabiei beim Menschen fuehren haeufig zu subklinisch chronischem Befall oder zu einem klinisch manifesten, chronischen Krankheitsgeschehen mit monatelanger bis jahrelanger Persistenz. Die Ursachen fuer Manifestation und Persistenz des diesem Befund zugrunde liegenden Wirt Parasit Gleichgewichts sind bislang unklar. Zur Aufdeckung des Phaenomens bedarf es der Untersuchung von Wirkungen definierter Milbenantigene auf einzelne Komponenten des Immunsystems des Wirtes und umgekehrt. Der bisher einzige Weg zur Gewinnung von Milbenantigenen fuehrte ueber die experimentelle Infektion (eine Methode zur in-vitro Zuechtung existiert bisher nicht), was hinsichtlich des Milbenertrages hoechst unberechenbar und aus Gruenden des Tierschutzes bedenklich ist. Rekombinante Sarcoptes Antigene eroeffnen die Moeglichkeit von systematischen und reproduzierbaren Untersuchungen der Interaktionen von Parasitenantigenen und Immunsystem des Wirtes auf zellulaerer und molekularer Ebene. Da das weitere Grundlagenwissen noch sehr lueckenhaft ist soll an diesem Modellbeispiel die Vorgehensweise auch in anderen klinisch interessanten Faellen demonstriert werden. So ist es notwendig, zunaechst eine Sarcoptes suis cDNA Expressions Genbank anzulegen, ehe in spaeteren Experimenten eine Charakterisierung exprimierter Proteine hinsichtlich ihrer antigenen Reaktivitaet moeglich ist. Langfristig soll es mit Hilfe dieser Arbeiten ermoeglicht werden, fuer die Untersuchung der Wirt Parasit Interaktionen auf zellulaerer und molekularer Ebene ausreichende Mengen definierter Parasitenantigene zur Verfuegung zu stellen. Mit der Herstellung rekombinanter Milbenantigene bietet sich eine Alternative zum Tierversuch, die darueber hinaus wesentliche Vorteile fuer Folgeuntersuchungen bietet: Einerseits werden gleichzeitig die Grundlagen geschaffen, antigene Molekuele hinsichtlich Wirkung und genetischer Struktur zu charakterisieren. Andererseits bieten rekombinante Antigene die Gewaehr einer staendigen Verfuegbarkeit in definierter Qualitaet und beliebiger Quantitaet und sind somit zukuenftig fuer die Loesung weiterer bislang ungeloester Fragestellungen der Sarcoptose verfuegbar (Speziesspezifitaet von Sarcoptes Milben, spaeter Immundiagnose, Immunisierung gegen Sarcoptose u.a.). Basierend auf den Ergebnissen dieser Arbeiten sollen in den spaeteren Projektphasen die Untersuchungen auf weitere parasitisch-induzierte Erkrankungen bei Mensch und Tier ausgedehnt werden.

Die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen - Neues zur Anerkennung von Mitteln und Verfahren nach § 18 Infektionsschutzgesetz

Globale Veränderungen beeinflussen auch das Vorkommen und die Verbreitung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen. Eine Bekämpfung bei behördlich angeordneten Maßnahmen in Deutschland wird durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Unter anderem dürfen bei angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die in einer entsprechenden Liste gemäß § 18 IfSG aufgeführt sind. Durch die Novellierung des IfSG ist das Listungsverfahren neu geregelt worden. Wesentliche Änderungen sind die Veröffentlichung der Liste im Internet mit der Möglichkeit einer raschen Aktualisierung, die Berücksichtigung bestehender Zulassungen von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln für den Listungsprozess und die Regelung der Aberkennung aufgrund neuer Tatsachen und Erkenntnisse. In der aktuellen Liste finden sich nun auch Medikamente gegen Skabies, Insektizide gegen Stechmücken zur Anwendung im Flugzeug und nicht-chemische Verfahren zur Nagetierbekämpfung. Quelle: UMID : Umwelt und Mensch - Informationsdienst ; Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin, Verbraucherschutz / Boden- und Lufthygiene (Berlin) Institut für Wasser- - (2020), Heft 1, Seite 95

Infektionsschutz

Infektionsschutz Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.

1