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NIP II - FuE - Entwicklung einer fluorfreien katalysatorbeschichteten Membran zur Anwendung in PEM-Brennstoffzellen

Support in the preparatory work for ecodesign and energy labelling measures including tyres labelling and Energy Star labelling programme from: Lot 1: Consumer NGOs: stakeholder representation

Nachhaltige Energiewende in der Keramik-Herstellung und -Recycling

Effizienzsteigerungen bei erdgasbetriebenen Lkw Effizienzsteigerungen bei erdgasbetriebenen Lkw

Zwei bereits 2017 veröffentlichte Baureihen eines Lkw-Herstellers weisen eine um 7 % verbesserte Kraftstoffeffizienz und ein um mindestens 100 kg verringertes Fahrzeuggewicht im Vergleich zum jeweiligen Vorgängermodell auf. Dadurch kann die Nutzlast erhöht und die Effizienz zusätzlich gesteigert werden. Entscheidend bei der Entwicklung des neuen Trucks war die Verringerung der Motordrehzahl bei gleichzeitiger Erhöhung des maximalen Drehmoments, das schon bei 900 Umdrehungen pro Minute zur Verfügung steht. Die neuen Fahrzeugmodelle wurden dank ihrer Effizienz im Straßentransport zum „International Truck of the Year 2018“ gekürt.

SAMSON - Schiffbauliche Anwendungen von Methoden zur Strömungskontrolle, Vorhaben: DEUSS - Design und experimentelle Untersuchung von Strömungskontrolle im Schiffbau

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Towards circular economy in the plastic packaging value chain (CIRC-PACK)

H2020-EU.3.3. - Societal Challenges - Secure, clean and efficient energy - (H2020-EU.3.3. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung), Development of a new and highly efficient micro-scale CHP system based on fuel-flexible gasification and a SOFC (FlexiFuel-SOFC)

The project aims at the development of a new innovative highly efficient and fuel flexible micro-scale biomass CHP technology consisting of a small-scale fixed-bed updraft gasifier, a compact gas cleaning system and a solid oxide fuel cell (SOFC). The technology shall be developed for a capacity range of 25 to 150 kW (fuel power) and shall be characterised by a wide fuel spectrum applicable (wood pellets and wood chips of various sizes and moisture contents, SCR, selected agricultural fuels), high gross electric (40%) and overall (85-90%) efficiencies as well as almost zero gaseous and PM emissions. This aim shall be reached by the combination of a fuel-flexible updraft gasification technology with ultra-low particulate matter and condensed alkaline compound concentrations in the product gas, which reduces the efforts for gas cleaning, an integrated gas cleaning approach for dust and HCl removal, desulphurisation and tar cracking as well as a SOFC system which tolerates certain amounts of tars as fuel. It is expected to achieve at the end of the project a TRL of 5. The objectives of the project are highly relevant to the work programme since they focus on the development of a micro-scale CHP technology with extended fuel flexibility which shall be cost efficient and robust and shall distinguish itself by high electric and overall efficiencies as well as almost zero emissions. To fulfil these goals an overall methodology shall be applied which is divided into a technology development part (based on process simulations, computer aided design of the single units and the overall system, test plant construction, performance and evaluation of test runs, risk and safety analysis) as well as a technology assessment part covering risk, techno-economic, environmental and overall impact assessments, market studies regarding the possible potentials for application of the new technology as well as dissemination activities.

1. Navigation

1. Navigation 1.1 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Reisen zu planen und auf Binnenwasserstraßen zu navigieren; dazu gehört auch die Fähigkeit, unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrsregeln und der geltenden vereinbarten Regeln im Bereich der Binnenschifffahrt die logischste, wirtschaftlichste und umweltfreundlichste Reiseroute zum Be- bzw. Entladeziel auszuwählen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. auf europäischen Binnenwasserstraßen mit Schleusen und Schiffshebewerken gemäß den Frachtverträgen mit dem Spediteur zu navigieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der durch die Binnenschifffahrt genutzten nationalen und internationalen Wasserstraßen, der geografischen Lage von Flüssen, Kanälen, Seehäfen, Binnenhäfen und des Zusammenhangs mit den Ladungsströmen. Kenntnis der Binnenwasserstraßenklassifizierung der CEMT ( Conférence européenne des ministres des transports ) und der Abmessungen der Wasserstraße im Verhältnis zu den Fahrzeugabmessungen unter Einsatz moderner Informationssysteme. Fähigkeit, unter Einsatz relevanter Informationsquellen Wasserstände, Tiefe sowie Tiefgang und Brückendurchfahrtshöhe zu berechnen. Fähigkeit, Entfernungen und Fahrzeit unter Verwendung von Informationsquellen zu Entfernungen, Schleusen, Beschränkungen, Fahrgeschwindigkeit oder Fahrzeit zu berechnen. Kenntnisse zu Haftung und Versicherung. Fähigkeit, Besatzungsmitgliedern und Bordpersonal Anweisungen für die sichere Ausführung von Aufgaben zu erteilen. 2. die für die Navigation auf Binnenwasserstraßen geltenden Verkehrsregeln zu beachten und anzuwenden, um Schäden zu vermeiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Fahrregeln wie der geltenden vereinbarten Regeln im Bereich der Binnenschifffahrt für die befahrene Binnenwasserstraße, um Schäden zu vermeiden ( z. B. durch Kollision). Fähigkeit, die einschlägigen für die befahrene Wasserstraße geltenden Verkehrsregeln anzuwenden. 3. die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Fahrzeugbetriebs für eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Fahrzeugs zu berücksichtigen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Umweltaspekte bei der Fahrt auf Binnenwasserstraßen. Fähigkeit, nachhaltige und ökonomische Schifffahrt zu treiben im Hinblick auf z. B. Kraftstoffeffizienz, Bunkervorgang, Emissionswerte, Flachwassereffekte, Anschluss an die Landstromversorgung und Abfallentsorgung. 4. den technischen Bauwerken und Profilen der Wasserstraßen Rechnung zu tragen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Einflusses von Wasserbauwerken, Wasserstraßenprofilen und Schutzbauten auf die Navigation. Fähigkeit, verschiedene Arten von Schleusen mit verschiedenen Schleusungsvorgängen, verschiedene Arten von Brücken, Kanal- und Flussprofilen zu durchfahren sowie "sichere Häfen" und Übernachtungshäfen zu nutzen. 5. mit aktuellen Karten, Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer sowie anderen Veröffentlichungen zu arbeiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Navigationshilfen. Fähigkeit, gegebenenfalls Navigationshilfen zu verwenden, z. B. Satellitenpositionssystemnavigation. Fähigkeit, nautische Karten unter Berücksichtigung von Faktoren im Zusammenhang mit Genauigkeit und Kartenangaben, wie Kartendatum, Symbolen, Tiefeninformationen, Bodenbeschreibung, Tiefen und Datum ( WGS 84), und internationale Kartenstandards wie Inland ECDIS zu nutzen. Fähigkeit, nautische Veröffentlichungen wie Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer zu nutzen, um die erforderlichen Informationen für eine sichere Navigation zu sammeln, sodass jederzeit die Gezeitenhöhe, Informationen zu Vereisung, Hochwasser oder Niedrigwasser, Liegeplätzen und Hafenverzeichnissen verfügbar sind. 6. die einschlägigen Verkehrsüberwachungsinstrumente zu nutzen und anzuwenden. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Signale. Fähigkeit, Tag- und Nachtzeichen wie Leitfeuer zu nutzen. Kenntnis von Inland AIS , Inland ECDIS, elektronischen Meldungen und Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer, Binnenschifffahrtsinformationsdiensten ( river information services - RIS ), überwachten und unüberwachten Schiffsverkehrsdiensten ( vessel traffic services - VTS ) und deren Komponenten. Fähigkeit, Verkehrsinformationsinstrumente zu nutzen. 1.2 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, seine Kenntnisse der geltenden Besatzungsvorschriften, einschließlich seiner Kenntnisse über Ruhezeiten und die Zusammensetzung der Mitglieder einer Decksmannschaft, anzuwenden. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die erforderlichen Qualifikationen und Besatzungsmitglieder anhand der anwendbaren Vorschriften für die Besatzung von Fahrzeugen auszuwählen; dies schließt Kenntnisse über Ruhezeiten und die Zusammensetzung der Mitglieder einer Decksmannschaft ein. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Mindestbesatzungsanforderungen und vorgeschriebenen Berufsqualifikationen von Besatzungsmitgliedern und Bordpersonal. Kenntnis der Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit und die medizinischen Untersuchungen von Besatzungsmitgliedern. Kenntnis des administrativen Verfahrens für die Erfassung von Daten in Schifferdienstbüchern. Kenntnis der anwendbaren Betriebsarten und der Mindestruhezeit. Kenntnis des administrativen Verfahrens für die Erfassung von Daten im Bordbuch. Kenntnis der Vorschriften über die Arbeitszeit. Kenntnis der Anforderungen für besondere Berechtigungen. Kenntnis der speziellen Besatzungsanforderungen für Schiffe, die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ) unterliegen, Fahrgastschiffe und mit Flüssigerdgas betriebene Fahrzeuge, sofern anwendbar. Fähigkeit, den Besatzungsmitgliedern Anweisungen hinsichtlich Dienstantritt und Dienstende zu erteilen. 1.3 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, bei Gewährleistung des sicheren Betriebs des Fahrzeugs unter allen Bedingungen auf Binnenwasserstraßen Fahrzeuge zu führen und zu manövrieren; dies gilt auch für Situationen mit hohem Verkehrsaufkommen oder Situationen, in denen andere Fahrzeuge Gefahrgut befördern, wofür Grundkenntnisse des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) erforderlich sind. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. unter Berücksichtigung der geografischen, hydrologischen, meteorologischen und morphologischen Eigenschaften der Hauptbinnenwasserstraßen auf diesen zu fahren und zu manövrieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse zu den hydrologischen und morphologischen Eigenschaften der Hauptwasserstraßen, z. B. Einzugsgebiet und Wasserscheide, Flussarten nach Wasserquelle, Flussgefälle und -lauf, Fließgeschwindigkeit und Strömungsmuster, menschliche Eingriffe in den Flusslauf. Kenntnisse zu den meteorologischen Auswirkungen auf die Hauptbinnenwasserstraßen, z. B. Wetterbericht und Warndienste, Beaufort-Skala, regionale Einteilung für Wind- und Unwetterwarnungen mit Faktoren wie Luftdruck, Windstärke, Hoch- und Tiefdruckgebieten, Wolken, Nebel, Arten und Durchzug von Wetterfronten, Eiswarnungen und Hochwasserwarnungen. Fähigkeit, die geografischen, hydrologischen, meteorologischen und morphologischen Informationen anzuwenden. 2. Anweisungen für das Festmachen und Ablegen des Fahrzeugs und das Verholen und Schleppen zu erteilen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anforderungen und Dokumente zum Festmachen und Verholen. Fähigkeit, die Verfahren für Festmach- und Ablegemanöver einzuleiten und sicherzustellen, dass die Ausrüstung auf verschiedenen Arten von Fahrzeugen mit den Anforderungen des Zeugnisses des Fahrzeugs übereinstimmt. Fähigkeit, mit der Decksmannschaft zu kommunizieren, z. B. Kommunikationssysteme und Handzeichen zu verwenden. 3. für einen sicheren Zugang zum Fahrzeug zu sorgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anforderungen an Einrichtungen für den Fahrzeugzugang. Fähigkeit, einen sicheren Zugang zum Fahrzeug im fahrenden, festgemachten Zustand und vor Anker zu organisieren und z. B. Treppen, Landungsstege, Beiboote, Absturzsicherung und Beleuchtung zu verwenden. 4. moderne elektronische Navigationshilfen zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Funktionen und Bedienung von Navigationshilfen. Kenntnis der Bedienungsgrundlagen, Beschränkungen und Fehlerquellen von Navigationshilfen. Fähigkeit, nautische Sensoren und Anzeigen, die nautische Informationen bereitstellen, z. B. (D)GPS , Positions-, Steuerkurs-, Kurs-, Geschwindigkeits-, Abstands-, Tiefenanzeiger, Inland ECDIS, Radar, zu verwenden. Fähigkeit, Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) und -technologien, z. B. Inland AIS, Inland ECDIS, elektronische Meldungen und Nachrichten für die Binnenschifffahrt, Wasserstraßeninformationsdienste ( Fairway Information Services - FIS ), Verkehrsinformationen ( Traffic Information Services - TIS ), Verkehrsmanagementdienste ( Traffic Management Services - TMS ), Havariemanagementdienste ( Calamity Abatement Services - CAS ), Informationen für Transportlogistik ( Information for Transport Logistics - ITL ), Informationen für Strafverfolgung ( Information for Law Enforcement - ILE ), Statistiken, Informationen zu Schifffahrtsabgaben und Hafengeldern ( Waterway Charges and Harbour Dues - WCHD ), Abstand, Tiefe, auch in Verbindung mit Radar, zu verwenden. Fähigkeit, fehlerhafte Anzeigen zu erkennen und Methoden zur Korrektur anzuwenden. 5. die technischen Anforderungen an die Binnenschifffahrt zu beachten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Aufbaus und Inhalts der anwendbaren technischen Anforderungen und des Inhalts des Zeugnisses des Fahrzeugs. Fähigkeit, Prüfungen und Zertifizierungsverfahren einzuleiten. 6. die Auswirkungen von Strömung, Wellengang, Wind und Wasserständen im Zusammenhang mit den Wechselwirkungen beim Kreuzen, Begegnen und Überholen von Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeug und Ufer (Kanalwirkung) zu berücksichtigen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Einflusses von Wellengang, Wind und Strömung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug, einschließlich der Auswirkungen von Wind, z. B. Seitenwind, beim Manövrieren, u. a. auf nautische Aufbauten, oder beim Einfahren in oder Ausfahren aus Häfen, Schleusen und Nebenwasserstraßen. Kenntnis des Einflusses der Strömung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug auf durch die Binnenschifffahrt genutzten Wasserstraßen, wie die Auswirkungen der Strömung z. B. beim Manövrieren zu Berg und zu Tal oder im leeren oder beladenen Zustand und z. B. beim Einfahren in und Ausfahren aus Häfen, Schleusen oder Nebenwasserstraßen. Kenntnis des Einflusses der Wasserbewegung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug, wie des Einflusses der Wasserbewegung auf den Tiefgang in Abhängigkeit der Wassertiefe, und der Reaktion auf Flachwassereffekte, z. B. durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Fähigkeit, die Wechselwirkungen auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug in Fahrwasserengen zu berücksichtigen und die Wechselwirkungen im Zusammenhang mit einem leeren oder beladenen Fahrzeug zu erkennen. Kenntnis der Auswirkungen von Ladungsumschlag und Stauungsbedingungen auf die Stabilität des fahrenden, manövrierenden oder stillliegenden Fahrzeugs. Fähigkeit, Trimmung, Krängung, Flutung, Hebelarm und Schwerpunkte zu berücksichtigen. 7. die Antriebs- und Manövriersysteme sowie geeignete Kommunikations- und Alarmsysteme zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Antriebs-, Steuerungs- und Manövriersysteme und ihres Einflusses auf die Manövrierfähigkeit. Fähigkeit, die Antriebs-, Steuerungs- und Manövriersysteme zu benutzen. Kenntnis der Ankervorrichtungen. Fähigkeit, Anker unter verschiedenen Umständen zu benutzen. Kenntnis der Kommunikations- und Alarmsysteme. Fähigkeit, erforderlichenfalls Anweisungen im Falle eines Alarms zu erteilen. 8. Fahrzeuge auch in Situationen mit hohem Verkehrsaufkommen oder Situationen, in denen andere Fahrzeuge Gefahrgut befördern, zu führen und zu manövrieren, wofür Grundkenntnisse des ADN erforderlich sind. Kenntnisse und Fertigkeiten Grundlegende Kenntnis des Aufbaus des ADN, der ADN-Dokumente und -Anweisungen sowie der im ADN vorgeschriebenen optischen Signalzeichen. Fähigkeit, Anweisungen im ADN zu finden und optische Signalzeichen für dem ADN unterliegende Fahrzeuge zu erkennen. 1.4 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, auf navigatorische Notfälle auf Binnenwasserstraßen zu reagieren. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. im Notfall beim absichtlichen Aufgrundsetzen eines Fahrzeugs Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung größerer Schäden zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis von flachen Stellen und Sandbänken, die für ein Aufgrundsetzen des Fahrzeugs genutzt werden können. Fähigkeit, Maschinen oder Ankervorrichtungen im Falle eines erforderlichen Aufgrundsetzens angemessen einzusetzen. 2. ein auf Grund gelaufenes Fahrzeug mit und ohne Hilfe wieder in Fahrt zu bringen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der im Falle eines Auflaufens zu ergreifenden Maßnahmen, einschließlich des Abdichtens von Leckagen und der erforderlichen Maßnahmen, um das Fahrzeug wieder in die Fahrrinne zu lenken. Fähigkeit, Leckagen abzudichten, das Fahrzeug mithilfe anderer Fahrzeuge, z. B. Schlepp- oder Schubboote, zu bewegen. 3. bei einem bevorstehenden Zusammenstoß geeignete Maßnahmen zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der bei einem bevorstehenden Zusammenstoß oder Unfall anwendbaren Vorschriften. Fähigkeit, das Fahrzeug bei einem unvermeidbaren Zusammenstoß so zu führen, dass der Schaden für Personen, z. B. Fahrgäste und Besatzungsmitglieder, das eigene Fahrzeug und das andere Fahrzeug, die Ladung und die Umwelt so gering wie möglich bleibt. 4. nach einem Zusammenstoß und einer Bewertung des Schadens angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der nach einem Zusammenstoß oder Unfall anwendbaren Vorschriften. Fähigkeit, die geeigneten Maßnahmen im Falle eines Schadens, Zusammenstoßes oder Auflaufens zu ergreifen, einschließlich Bewertung des Schadens, Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Einholen der Erlaubnis, in eine sichere Position zu fahren. Stand: 07. Dezember 2021

Effects of copper ions on non-target species: a case study using the Grazer Theodoxus fluviatilis (Gastropoda: Neritidae)

The heavy metal copper has been widely used in industrial processes as well as a pesticide product in agriculture or as biocide. Anthropogenic activities by which copper can enter the environment are rather diverse including mining, metal finishing factories, discharging in industry, or sewage treatment plants. In agriculture, copper compounds are used mainly as fungicides or herbicides (e.g. reviewed by Flemming and Trevors 1989). Furthermore, it was formerly used in reservoirs, streams and ponds for controlling algae blooms and is now commonly used as a biocide in antifouling paintings for ships to protect hulls from corrosion and for fuel efficiency (Piola et al. 2009; Watermann et al. 2017). When copper is released into freshwater systems, for example via agricultural runoff, it exists in surface waters in the form of free ions (Cu2+), complexed with ligands or bound to particles, occurring at median water concentrations often ranging between 4 to 10 Ìg Cu2+/L (ATSDR 2004). As a persistent element, copper is able to accumulate in biofilms (Morin et al. 2008) and sediments of rivers, lakes and estuaries, from where it can also be remobilised (Watermann et al. 2017). Absorption of copper ions into biofilms increases with increasing ion concentration (Bhaskar and Bhosle 2006), leading to highly contaminated biofilms in polluted environments. © 2020 Springer Nature Switzerland AG

H2020-EU.3.3. - Societal Challenges - Secure, clean and efficient energy - (H2020-EU.3.3. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung), Development of a new highly efficient and fuel flexible CHP technology based on fixed-bed updraft biomass gasification and a SOFC (HiEff-BioPower)

Within the project a new highly efficient biomass CHP technology consisting of a fuel-flexible fixed-bed updraft gasifier, a novel compact gas cleaning system and a solid oxide fuel cell (SOFC) shall be developed for a capacity range of 1to 10 MW (total energy output). The technology shall distinguish itself by a wide fuel spectrum applicable (wood pellets, wood chips, SRC, selected agricultural fuels like agro-pellets, fruit stones/shells), high gross electric (40%) and overall (90%) efficiencies as well as equal-zero gaseous and PM emissions. The system shall consist of a fuel-flexible updraft gasification technology with ultra-low particulate matter and alkali metal concentrations in the product gas (which reduces the efforts for gas cleaning), an integrated high temperature gas cleaning approach for dust, HCl and S removal and tar cracking within one process step as well as a SOFC system which tolerates certain amounts of tars as fuel. It is expected to achieve at the end of the project a TRL of 5 and a MRL of at least 5. To fulfill these goals a methodology shall be applied which is divided into a technology development part (process simulations, computer aided design of the single units and the overall system, test plant construction, performance and evaluation of test runs, risk and safety analysis) as well as a technology assessment part covering techno-economic, environmental and overall impact assessments and market studies regarding the potentials for application. Moreover, a clear dissemination, exploitation and communication plan is available. The novel technology shall define a new milestone in terms of CHP efficiency and equal-zero emission technology in the medium-scale capacity range and shall contribute to a stronger and future-oriented EU energy supply based on renewables. Its fuel flexibility shall ensure high attractiveness and market application potential and thus strengthen the industrial base in the EU as well as the technological leadership.

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