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Bauabfälle

<p>Bauabfälle</p><p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p>Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen</p><p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p><p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des<a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&amp;qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie</a>oder des<a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a>erreicht werden.</p><p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p><p>Mineralische Bauabfälle</p><p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p><p>Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch</p><p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p><p>Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle</p><p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p><p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio.&nbsp;t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio.&nbsp;t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p><p>Recycling Baustoffe</p><p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p><p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-von-ressourcenschonungspotenzialen-bei">Umweltbundesamt</a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p><p>Baustoffrecycling wird gefördert</p><p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a>wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p>

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG; Fa. RI Research Instruments GmbH

Die RI Research Instruments GmbH hat gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 Kubikmeter bis weniger als 30 Kubikmeter bei der Behandlung Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure in 51429 Bergisch Gladbach, Heinz-Fröling-Straße 8, Gemarkung Bensberg Honschaft, Flur 9, Flurstücke 710 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet in der Hauptsache die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 3.9.2 der Anlage 1 des UVPG. Für das Neuvorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der sich in der Nähe befindlichen Schutzgebiete und Naturschutzgüter nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Deutschland, Jahre, Abfallarten (EAV 2- und 6-Steller)

Teil der Statistik "Erhebung der gefährlichen Abfälle" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu führen sind (EVAS-Nr. 32151). 1.2 Grundgesamtheit Zur Grundgesamtheit gehören alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, deren Entsorgung der Überwachung unterliegt und über die Nachweise zu führen sind. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die für die Überwachung der Nachweisführung zuständigen Behörden (Landesumweltbehörden). Darstellungseinheit sind die erzeugten gefährlichen Abfälle nach Abfallarten, Wirtschaftszweigen, Ländern und Jahren (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie - Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftgebenden zustimmen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). –Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die Statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheim zuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. Aufgrund der statistischen Geheimhaltung stimmen einzelne Summen nicht immer mit der Addition der dazugehörenden Einzelangaben überein. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger ausgewählter Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA) sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung der Abläufe der Statistiken. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Die elektronische Nachweisführung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle wird in der Nachweisverordnung (NachwV) geregelt. Die Zulässigkeit der Entsorgung gefährlicher Abfälle wird mittels (Sammel-)Entsorgungsnachweisen geprüft. Der Nachweis der durchgeführten Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle wird in §10 NachwV in Form von Begleitscheinen geregelt. Die für die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle zuständigen Landesbehörden übermitteln die Auswertung der Begleitscheindaten an die Statistischen Ämter der Länder (siehe Kapitel 2.1.3.) und es erfolgt eine Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt. Die Qualität der Ergebnisse wird daher als sehr hoch bewertet. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erfasst werden alle der Überwachung unterliegenden gefährlichen Abfälle, soweit sie im Inland erzeugt wurden. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist seit dem Berichtsjahr 2002 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt seit dem Berichtsjahr 2008 nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (siehe (www.destatis.de > Güter- und Wirtschaftsklassifikationen). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen In der Erhebung der gefährlichen Abfälle im Inland werden jährlich sekundärstatistische Auswertungen der Begleitscheine durchgeführt. Die Begleitscheine sind gemäß § 10 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) für alle gefährlichen Abfälle, die das Betriebsgelände verlassen, zu führen. Dies hat seit dem 01.04.2010 auf elektronischem Weg über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu erfolgen. Gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die mit Sternchen (*) versehenen Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung. Primärerzeuger/Sammelentsorger sind die nachweispflichtigen Abfallerzeugern, bei denen der Abfall erstmalig anfällt und die Begriffsmerkmale des §3 Abs. 1 KrwG erfüllt werden. Aus statistischen Gründen lassen sich die Primär- nicht immer eindeutig von den Sekundärerzeugern trennen, so dass die Zuordnung nach dem Schwerpunkt erfolgen muss. Kleinere Mengen von Abfällen können auch durch die Einsammelnden der Abfälle (= Sammelentsorger) nachgewiesen werden. Da sie bei den ursprünglichen Erzeugern nicht gezählt wurden, gelten hier die Sammelentsorger als Primärerzeuger. Sekundärerzeuger sind in der Regel Zwischenlager oder Abfallentsorger, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Das sind beispielsweise Entsorgungsunternehmen, die angefallenen Abfall behandeln oder vermischen und damit deren Natur und Zusammensetzung verändern. Diese Unternehmen übernehmen Abfälle von anderen Erzeugern (Primärerzeuger, Einsammlern) und geben dabei neue Abfälle zur Beseitigung / Verwertung ab. Aus statistischen Gründen lassen sich die Sekundärerzeuger nicht immer eindeutig von den Primärerzeugern trennen, so dass die Zuordnung nach dem Schwerpunkt erfolgen muss. Die Herkunft der gefährlichen Abfälle ist ein wesentlicher Bestandteil für den Bericht der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 4 Nr. 1 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Behörden, die für die Nachweise gefährlicher Abfälle zuständig sind, auskunftspflichtig. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Die für die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle zuständigen Behörden übermitteln den Statistischen Ämtern das aus dem Überwachungsverfahren bereits vorliegende Datenmaterial zur statistischen Auswertung. Die in den Statistischen Ämtern erstellten Länderergebnisse werden an das Statistische Bundesamt weitergeleitet, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Sekundärstatistik auf der Basis der bereits vorliegenden Begleitscheindaten ist diese Erhebung mit wenig Erhebungsaufwand verbunden. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Eine gute Qualität wird u. a. durch (maschinelle) Plausibilitätskontrollen (oder ggf. auch Rückfragen bei den Auskunftspflichtigen) erreicht. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Erhebung erfasst alle von den Abfallüberwachungsbehörden der Länder registrierten und geprüften Abfallbegleitscheine. Die Datenlieferung an die Statistischen Ämter erfolgt in einem bundeseinheitlichen Datensatz über das Gemeinsame Abfall-Datenverarbeitungssystem (GADSYS), so dass Erfassungsfehler bei der statistischen Aufbereitung grundsätzlich nahezu ausgeschlossen sind. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Statistischen Ämter der Länder erhalten durchschnittlich acht Monate nach Ende des Berichtsjahres die Begleitscheindaten von den Landesumweltbehörden. Die Auswertungen der Begleitscheine durch die Statistischen Ämter der Länder liegen dem Statistischen Bundesamt in der Regel im zweiten Quartal des zweiten Jahres nach dem Berichtsjahr vor. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden planmäßig 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten beiden Berichtsjahren konnte trotz Personalengpässen einzelner Länderbehörden die Erhebung pünktlich veröffentlicht werden. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in der Zeitreihe vor. Zum einen kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallartenkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zugrunde lag. Zum anderen kam es mit dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallartenverzeichnis (EAV) 2002 zu einer Ausweitung der Anzahl der gefährlichen Abfallschlüssel und damit wiederum zu Mengenverschiebungen. Weiterhin wurden ab dem Berichtsjahr 2003 und dann wieder ab 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der Datenreihe ab 1996 bis zum aktuellen Berichtsjahr Datenvergleiche nur mit einigen Einschränkungen durchgeführt werden. Datenvergleiche bezüglich des Verbleibs der Abfallmengen (Entsorger) sind ab dem Berichtsjahr 2006 nicht mehr möglich, da § 4 UStatG durch Artikel 1 des Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 dahingehend geändert wurde, dass ab dem Berichtsjahr 2006 nur noch das Abfallaufkommen (Abfallerzeugung) erfasst wird. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Bei den Erhebungen über die Abfallentsorgung gemäß § 3 Absatz 1 UStatG sowie § 5 Absatz 1 UStatG werden alle in Abfallentsorgungsanlagen behandelten und entsorgten gefährlichen Abfälle erfasst. Die Erhebung nach § 4 Nr. 1 UStatG erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der Begleitscheinpflicht unterliegen. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über gefährliche Abfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren und Eurostat-Datenbanken. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2005 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32151 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Abfallüberwachungssystem ASYS im Land Brandenburg

Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen

Gesetze, Berichte, Studien, Leitfäden zum Thema NORM

Gesetze, Berichte, Studien, Leitfäden zum Thema NORM Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an weiterführender Literatur zum Thema "Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität" ( NORM ). Neben internationalen Richtlinien und Empfehlungen sowie gesetzlichen Regelungen in Zusammenhang mit NORM in Deutschland finden Sie hier auch Untersuchungsberichte aus Forschungsvorhaben im Rahmen des Ressortforschungsplans ( REFOPLAN ). Außerdem haben wir Verweise auf Messanleitungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität in die Linkliste aufgenommen. Untersuchungsberichte von Forschungsvorhaben im Rahmen des REFOPLAN Kunze, C., Ettenhuber, E., Schellenberger, A. (2018): "Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM -Industrien" (Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz-Vorhaben 3615S12232) Gellermann. R., Nickstadt, K., Ahrens, C. (2018): "Ermittlung und Bewertung der Strahlenexposition an Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien ( NORM ) (Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz-Vorhaben 3616S12343) Hummrich, H., Schulz, H., Flesch, K., Gellermann, R. (2010): "Freisetzbarkeit natürlicher Radionuklide aus überwachungsbedürftigen Rückständen mit dem Sickerwasser" (Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben 3607S04552 und 3608S052/1) Mengenaufkommen an NORM-Rückständen für das deutsche Entsorgungskonzept (SR 2416) (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) Erfassung und radiologische Bewertung von Hinterlassenschaften mit NORM -Materialien aus früheren Tätigkeiten und Arbeiten einschließlich der modellhaften Untersuchung branchentypischer Rückstände Teil 1: Historische Recherche zur Ermittlung der radiologischen Relevanz von NORM -Rückständen und Konzepte zur Standortidentifikation Teil 2: Radiologische Bewertung von NORM -Rückständen Teil 3a: Bergbauliche Hinterlassenschaften der Steinkohle-Gewinnung Teil 3b: Industrielle Hinterlassenschaften der Rohphosphat-Verarbeitung Teil 4a: Orientierende radiologische Untersuchungen an bergbaulichen Hinterlassenschaften der Steinkohle-Gewinnung Teil 4b: Orientierende radiologische Untersuchungen an industriellen Hinterlassenschaften der Rohphosphat-Verarbeitung Methodische Weiterentwicklung des Leitfadens zur radiologischen Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten und Erweiterung des Anwendungsbereichs –Teil B: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf NORM -Rückstände Bericht I: Vorkommen und Entstehung von radiologisch relevanten Bodenkontaminationen aus bergbaulichen und industriellen Prozessen Bericht II: Untersuchung von Modellgebieten Gesetzliche Grundlagen zum Thema NORM Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) (enthält unter anderem Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (befasst sich mit dem Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und der Sanierung von Altlasten) European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (in englischer Sprache) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) Internationale Richtlinien und Empfehlungen Grundnormen der Europäischen Union (EU): Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlung Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ): International Basic Safety Standards for Protection Against Ionizing Radiation and for the Safety of Radiation Sources. IAEA Safety Series No. 115 Messanleitungen für die Überwachung der Umweltradioaktivität Für die Überwachung der natürlichen Umweltradioaktivität hat das Bundesumweltministerium ( BMUKN ) "Messanleitungen" herausgegeben. Diese Anleitungen stehen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums zum Download bereit. Zur Umsetzung der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau) hat die beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) eingerichtete " Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität " alle relevanten Messverfahren und -anleitungen zusammengestellt. Stand: 04.07.2025

Abfallbilanz 2021 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2021.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Neben der Abfallbilanz als PDF-Dateie enthält dieser Datensatz auch eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2021. Außerdem werden die Vergleichsdaten seit 2018 in der Datei aufgeführt.</p> <p>In maschinenlesbarer Form enthält die CSV-Datei Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei.</p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr</p>

Abfallbilanz 2022 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2022.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Dieser Datensatz enthält:</p> <ol> <li>Eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2022 als Excel-Datei im Format XLSX. In der Datei werden außerdem die Vergleichsdaten seit 2018 aufgeführt.</li> <li>Einem Link zur Abfallbilanz als interaktive Webseite mit weiteren Erläuterungen zu den Zahlen.</li> </ol> <p>Die maschinenlesbare Excel-Datei enthält Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der interaktiven Abfallbilanz.</p> <p>Eine Visualisierung dieser Daten finden Sie u.A. im <a href="https://klimadashboard.ms/sammlung/suffizienz-weniger-ist-mehr">Klimadashboard Münster</a> in der Kachel <a href="https://klimadashboard.ms/share/climate-garbage">"Abfall pro Kopf"</a></p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr, AWM, Bericht</p>

3R-Studie - Reduce, Reuse, Recycle für die G8-Staaten

bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.

Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen

Die Firma Sandaufbereitung Velsen (SAV) GmbH, An der Landstraße 163, 66333 Völklingen, hat am 04.11.2022 zuletzt geändert am 24.11.2023 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 KrWG Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 DepV zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen gestellt. Gegenstand ist die Nachnutzung von Flächen des derzeitigen Sandabbaus Velsen als Deponie der Klasse I. Die geplante Deponie umfasst eine Fläche von ca. 14,5 ha und ein Ablagerungsvolumen von rund 1.563.000 m³. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 12.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Antrag beinhaltet den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.

Herstellung von Kalksandsteinen aus Bruchmaterial von Kalksandsteinmauerwerk mit anhaftenden Resten von Daemmstoffen sowie weiterer Baureststoffe

Fuer eine umweltvertraegliche Mauersteinproduktion sind Fragen der Wiederverwertung von Abbruchmaterial aus Bauwerken von wichtiger Bedeutung. Fruehzeitig hat sich deshalb die Kalksandsteinindustrie entschlossen, Forschungsaktivitaeten auf das Recyclingverhalten von Kalksandsteinen zu konzentrieren. Damit bekennt sie sich zu dem Ziel des im Herbst 1996 verabschiedeten Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das eine moeglichst weitgehende Wiederverwertung von Baurestmassen anstrebt. Neben der Entlastung der Deponien von wiederverwertbarem Abfall kann durch das Recycling von Kalksandsteinmauerwerk eine Schonung wertvoller Rohstoffressourcen erreicht werden. Die Zugabe von reinem KS-Bruchmaterial zur KS-Rohmischung und dessen Auswirkung auf die qualitaetskennzeichnenden Eigenschaftswerte von Kalksandsteinen wurde mit dem Forschungsvorhaben 'Wiederverwertung von Kalksandsteinen aus Abbruch von Bauwerken bzw aus fehlerhaften Steinen aus dem Produktionsprozess' (erschienen im August 1994, Forschungsvereinigung Kalk-Sand eV) ausfuehrlich untersucht. Das Ergebnis dieses ersten Forschungsvorhabens zum Recycling von Kalksandstein besteht in der Erkenntnis, dass die Zugabe von reinem KS-Buchmaterial ohne wesentliche Aenderungen der Eigenschafswerte der KS-Pruefkoerper grundsaetzlich moeglich ist. Einbussen bei der Steindruckfestigkeit kann mit Hilfe von gezielten - jedoch kostenintensiven - produktionstechnischen Massnahmen (zB Erhoehung der Kalkdosis, Verlaengerung der Haertezeit) entgegengewirkt werden. Die vorliegende Arbeit ist die Fortsetzung des og Forschungsvorhabens und beschreibt die Untersuchungen ueber die Verwertung von Kalksandsteinbruchmaterial mit Resten anhaftender anderer Baustoffe als Zuschlagstoff fuer die KS-Herstellung. Die grundsaetzlichen Auswirkungen unterschiedlicher Zugabemengen an verunreinigtem Bruchmaterial auf wesentliche Eigenschaften von Kalksandsteinen werden nach baustofftechnischen Gesichtspunkten untersucht. Insgesamt zeigen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse, dass die Herstellung von Kalksandsteinen unter Verwendung von zerkleinertem KS-Bruchmaterial mit Resten anhaftender anderer Baustoffe in den meisten Faellen prinzipiell moeglich ist. Im allgemeinen resultieren aus der Zugabe von KS-Bruchmaterial mit Fremdtoffen zur KS-Rohmischung zum Teil jedoch erhebliche Einbussen bei den qualitaetskennzeichnenden Eigenschaftswerten der Kalksandsteine und bei produktions- und umweltrelevanten Kenndaten (zB Einbussen bei der Steindruckfestigkeit). Im Einzelfall werden dagegen ebenfalls geringfuegige Verbesserungen bei der Steindruckfestigkeit festgestellt (zB Zugabe von KS-Bruchmaterial mit Normalbeton bzw Porenbeton). Die Messwerte der Waermeleitfaehigkeit und die Schwindwerte liegen im allgemeinen in der Groessenordnung handelsueblicher Kalksandsteine. Die Mindesthaftscherfestigkeit nach DIN 1053 wird in nahezu jedem Fall eingehalten....

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