Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen
<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2021.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Neben der Abfallbilanz als PDF-Dateie enthält dieser Datensatz auch eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2021. Außerdem werden die Vergleichsdaten seit 2018 in der Datei aufgeführt.</p> <p>In maschinenlesbarer Form enthält die CSV-Datei Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei.</p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr</p>
<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2022.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Dieser Datensatz enthält:</p> <ol> <li>Eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2022 als Excel-Datei im Format XLSX. In der Datei werden außerdem die Vergleichsdaten seit 2018 aufgeführt.</li> <li>Einem Link zur Abfallbilanz als interaktive Webseite mit weiteren Erläuterungen zu den Zahlen.</li> </ol> <p>Die maschinenlesbare Excel-Datei enthält Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der interaktiven Abfallbilanz.</p> <p>Eine Visualisierung dieser Daten finden Sie u.A. im <a href="https://klimadashboard.ms/sammlung/suffizienz-weniger-ist-mehr">Klimadashboard Münster</a> in der Kachel <a href="https://klimadashboard.ms/share/climate-garbage">"Abfall pro Kopf"</a></p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr, AWM, Bericht</p>
Plangenehmigungsverfahren gemäß § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Anpassung der Emissionsgrenzwerte an die 44. BImSchV auf der Zentraldeponie Datteln Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) betreibt auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.12.1974 und des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.08.2017 sowie weiterer Änderungsgenehmigungen die Zentraldeponie Datteln. Derzeit wird die Emissionsmessung durch die Ordnungsverfügung vom 05.12.2006 geregelt. Diese regelt, in Nebenbestimmungen, die zu messenden Parameter, Messhäufigkeit und -bedingungen. Hiermit wurde die TA Luft in der Fassung von 2002 umgesetzt.
Bild: GEBAV GmbH Behandlung gefährlicher Abfälle Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern. Weitere Informationen Bild: studioM / Depositphotos.com Lebensmittelwertschätzung und Ausweitung der Biotonne in Berlin Knapp sechzig Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen in privaten Haushalten. Ein großer Teil dieser Lebensmittelverschwendung könnte vermieden werden. Die Senatsumweltverwaltung möchte die Berlinerinnen und Berliner dafür mobilisieren, vermeidbare Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Weitere Informationen Bild: shmeljov/Depositphotos.com Umsetzung einer klimaverträglichen Biomasseverwertung Im Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2010 wird bestimmt, dass durch nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung biogener Abfälle aus dem Land Berlin relevante CO₂-Einsparungen erzielt werden sollen. Weitere Informationen Bild: Joerg Farys / Berlin Partner KEK – ein kostenfreies Serviceangebot für Unternehmen Die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb – kurz KEK – bietet Unternehmen Beratungen, Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie Workshops. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich Mehrwegangebote zu konsumieren. Weitere Informationen Bild: OECD (2020), The Circular Economy in Cities and Regions: Synthesis Report, OECD Urban Studies, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/10ac6ae4-en OECD-Programm zur Kreislaufwirtschaft in Städten und Regionen Die OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) fördert den Übergang zur Kreislaufwirtschaft mit Governance-Analysen, sowie Empfehlungen und Aktionsplänen. Der Bericht wurde im November 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen Bild: KompetenzZentrum Wasser Berlin gGmbH Phosphorpotenziale im Land Berlin Das Land Berlin hat im Abfallwirtschaftskonzept 2010 bis 2020 das Phosphorrecycling aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen zum abfallwirtschaftlichen Ziel erklärt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Beton (Recyclingbeton) Berlin strebt an, künftig bei allen öffentlichen Hochbauvorhaben RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Ziegel (Recycling-Ziegel) In der veröffentlichten Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz der Berliner Stoffströme wurde u.a. ermittelt, dass durch den Einsatz von RC-Material ein relevanter Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz geleistet werden kann. Weitere Informationen Bild: MUEG Recycling von Gips Ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten ermöglicht in Berlin das Recycling von Gips. Weitere Informationen Bild: phillloch / Depositphotos.com ReparaturBONUS Berlin: Gemeinsam Verantwortung übernehmen! Das Land Berlin startet den ReparaturBONUS, ein neues Förderprogramm für die Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten. Mit diesem Bonus werden die nachhaltige Nutzung von Geräten gefördert und wertvolle Ressourcen geschont. Berlinerinnen und Berliner können den Bonus ganz einfach online beantragen. Weitere Informationen Bild: BSR Aufbau eines Netzwerks von Reparaturbetrieben Das Vorhaben, ein Netzwerk von Reparaturbetrieben mit gesicherten und festliegenden Qualitätskriterien aufzubauen und dauerhaft zu etablieren, wird in einer Machbarkeitsstudie geprüft. Weitere Informationen Re-Use Berlin Wiederverwenden statt Wegwerfen. Re-Use Berlin, eine Zero-Waste-Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, will Wiederverwendung fördern und Abfall reduzieren. Weitere Informationen Bild: u.e.c. Berlin Hochwertige Verwertung von gemischten Gewerbe- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: Matej Kastelic Zero Waste an Schulen Es wird ein modular aufgebautes Angebot für Berliner Schulen zum Thema "Zero Waste" angeboten. Neben der Sensibilisierung für die Themenbereiche Abfallvermeidung, Ressourcenschutz, Recycling und Kreislaufwirtschaft geht es auch darum, konkrete Maßnahmen an den Schulen durchzuführen. Weitere Informationen Bild: Tegel Projekt GmbH / rendertaxi Zero Waste Stadtquartiere Gestaltung neuer und Umgestaltung bestehender Stadtquartiere in Hinblick auf Ressourceneffizienz. Der vorliegende Leitfaden bietet Unterstützung, alle notwendigen ressourcenschonenden Anforderungen frühzeitig in den Fokus zu rücken und in den Entwicklungs- und Planungsprozess zu integrieren. Weitere Informationen Bild: Arnold und Gladisch Objektplanung Generalplanung GmbH Zero Waste Wohnungsbau Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft startet ein von der Senatsumweltverwaltung gefördertes Pilotprojekt zum kreislaufgerechten und nachhaltigen Geschosswohnungsbau. Weitere Informationen Bild: www.marcvorwerk.de Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine unabhängige Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll die dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die Berlinerinnen und Berliner bei der Vermeidung von Abfällen zu unterstützen. Weitere Informationen
Onlineshopping: Tipps für den umweltbewussten Einkauf im Internet Nachhaltig online shoppen: Daran sollten Sie sich orientieren Egal, wo Sie einkaufen: Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produkte. Nehmen Sie sich Zeit für die Produktauswahl und vermeiden Sie so Retouren. Bestellen Sie – wenn möglich – Waren gebündelt und vermeiden Sie Spontankäufe von einzelnen Produkten. Lassen Sie ihr Paket nicht warten (nutzen Sie Pick-up-Points). Nutzen Sie – wenn möglich – Mehrwegverpackungen oder lassen Sie sich Produkte ohne zusätzliche Versandverpackungen senden. Gewusst wie Einfach von der Couch zu Hause über den Laptop oder unterwegs mit dem Smartphone zu shoppen, ist für uns zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Das Überraschende dabei: Das Onlineshoppen kann unter bestimmten Umständen sogar emissionsärmer als der Einkauf im stationären Handel sein. Im konkreten Einzelfall lässt sich das allerdings nur selten genau beurteilen, welche Einkaufsvariante aus Umweltsicht die bessere wäre. In den folgenden Tipps erfahren Sie deshalb, wie Sie den Onlineeinkauf selbst umweltfreundlicher gestalten können. Umweltfreundliche Produkte bevorzugen: Für den Onlinehandel gilt das gleiche wie für den stationären Handel: Die meisten Umweltbelastungen eines Produktes entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung, weniger jedoch beim Transport. Bevorzugen Sie deshalb auch beim Onlinekauf umweltfreundliche Produkte und achten Sie – unabhängig vom Einkaufsort – auf eine umweltschonende Nutzung. Informieren Sie sich vor dem Kauf, worauf bei einzelnen Produkten aus Umweltsicht besonders zu achten ist. In unseren UBA-Umwelttipps finden Sie hierzu viele konkrete Hinweise. Achten Sie auf Umweltsiegel . Nutzen Sie Onlineshops, die sich auf umweltfreundliche Produkte spezialisiert haben und z. B. nur zertifizierte nachhaltige Produkte anbieten. Nutzen Sie das reichhaltige Angebot von Online-Secondhandbörsen. Im Bereich Elektronik gibt es beispielsweise diverse Händler, die Refurbished-Geräte anbieten. Dabei handelt es sich um generalüberholte Gebrauchtware mit Garantie. Auch fürs Leihen, Tauschen, Teilen und Reparieren bieten Onlineplattformen bequeme Lösungen an. Retouren vermeiden durch bewusste Auswahl: Da im Onlinehandel die Ware nicht angefasst, ausprobiert und geprüft werden kann, kommt es häufig zu Rücksendungen. Die Retourenquoten sind besonders bei Kleidungsstücken und Schuhen sehr hoch. Dadurch werden das Transportaufkommen und zum Teil der Verpackungsverbrauch und der Ausschuss erhöht. Achten Sie deshalb bei Ihrem Einkauf im Internet darauf, sich vorab genau über das gewünschte Produkt zu informieren. Lesen Sie die Produktbeschreibungen und schauen Sie sich Fotos und Darstellungen der Produkte an. Wenn Sie Kleidung oder Schuhe bestellen, nutzen Sie Größentabellen. So vermeiden Sie Käufe von nicht passender Kleidung oder Schuhen. Vergleichen Sie z. B. die Größenangaben auch mit realen Produkten bei Ihnen zu Hause. Lesen Sie außerdem Bewertungen von anderen Kundinnen und Kunden. Diese geben oft gute Einschätzungen und Einsichten zu den Vor- und Nachteilen der Produkte. Kaufen Sie im Zweifelsfall lieber vor Ort. So vermeiden Sie Retouren und unterstützen den Einzelhandel in Ihrer Umgebung. Gebündelt bestellen: Werden zwei Bücher in einem Paket geliefert, verursacht das natürlich weniger Transportaufwand, als wenn jedes Buch einzeln verschickt wird. Wann immer möglich, sollten Sie deshalb: Bestellungen bündeln, einzelne Spontankäufe vermeiden und möglichst nur bei einem Händler bestellen (wobei dies manchmal gar nicht so einfach zu erkennen ist, da insbesondere bei größeren Online-Portalen die Ware oft von verschiedenen Händlern angeboten und versendet wird). In der Regel führen die Versandkosten dazu, dass diese Tipps automatisch berücksichtigt werden. Bei neuen Büchern oder bei Versandhändlern, die grundsätzlich versandkostenfrei liefern, ist die Verlockung zu Einzelbestellungen hingegen groß. Eine weitere Möglichkeit zur Bündelung von Bestellungen ist es, im Freundeskreis, mit Nachbar*innen oder im Kollegium gemeinsam zu bestellen. ACHTUNG : Lassen Sie sich nicht durch Schwellenwerte für die versandkostenfreie Lieferung zu zusätzlichen, nicht wirklich benötigten Bestellungen verleiten. Lassen Sie ihr Paket nicht warten: Für die Transportemissionen eines Pakets ist überraschenderweise weniger der gesamte Transportweg als vor allem die sogenannte "letzte Meile" entscheidend, also der Transport der Pakete vom letzten Paketzentrum bis zu Ihnen nach Hause. Besonders ungünstig ist es hier, wenn Zustellversuche erfolglos sind und diese "letzte Meile" deshalb wiederholt werden muss. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie das Paket beim ersten Zustellversuch erreicht: Lassen Sie Ihre Pakete in sogenannte Pick-up-Points, wie Paketstationen oder Paketshops in Ihrer Nähe liefern. Diese Einstellung können Sie bei vielen Anbietern auch dauerhaft speichern. So werden Emissionen eingespart, da die Lieferdienste weniger Stationen anfahren müssen. Sie sollten die alternativen Zustellorte gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, auch einige ÖPNV – Haltestellen haben mittlerweile Paketstationen integriert. Eine Extra-Fahrt mit dem Pkw würde der Umwelt mehr schaden als eine Zustellung durch die Paket-Dienstleister. Ermöglichen Sie dem Zustelldienst das Ablegen der Ware oder die Zustellung bei Nachbarn für den Fall, dass Sie nicht zu Hause sind. Das lässt sich bei vielen Anbietern auch kurzfristig online anpassen. Für eine effiziente Zustellung ist allerdings Planungssicherheit von Vorteil. Mehrwegverpackungen nutzen: Einige Onlineshops bieten an, ihre Ware in Mehrwegversandverpackungen oder in der Originalverpackung ohne Extra-Versandverpackung zu senden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Sie verringern dadurch den durch Versandverpackungen entstehenden Abfall und schonen Ressourcen. Verwenden Sie gegebenenfalls Kartons und Verpackungsmaterialien wieder. Was Sie noch tun können: Online umweltfreundliche Produkte finden: In vielen Produktbereichen ist das Angebot an umweltfreundlichen Produktalternativen vor Ort nicht immer (in ausreichender Vielfalt) vorhanden. Nutzen Sie in diesem Fall das vielfältige Onlineangebot, um umweltfreundlichere Produkte zu finden. Expresslieferungen vermeiden: Expresslieferungen haben in der Regel nicht nur deutlich höhere Versandkosten, sondern führen auch zu höheren Transportemissionen, da Fahrten nicht optimal geplant werden. Bestellen Sie deshalb rechtzeitig im Voraus und nutzen Sie möglichst den Standardversand. Reparatur vor Neukauf: Einige Onlineshops bieten zu ihrer Ware bereits Reparaturanleitungen an oder kooperieren mit Dienstleistern, die die Reparaturen übernehmen. Auf die Versandadresse achten: Deutschsprachige Internetseite, aber die Lieferung aus den USA oder China? Das Internet macht es auch bei Produkten möglich, bei denen man es auf den ersten Blick nicht vermutet. Achten Sie deshalb möglichst darauf, dass die Lieferung nicht aus Übersee erfolgt. Prüfen Sie hierzu die Versandadresse, um so unnötige Ferntransporte – möglicherweise sogar mit dem Flugzeug – zu vermeiden. Seien Sie kritisch gegenüber Werbung: Viele Internetseiten finanzieren sich durch Werbung. Umso wichtiger ist es, sich immer wieder zu fragen: "Brauche ich das Produkt wirklich?" Nehmen Sie sich Zeit, um über die Notwendigkeit und den Nutzen eines neuen Produktes zu entscheiden. So sparen Sie Geld und schonen die Umwelt. Hintergrund Umweltsituation: Der Umsatz im Onlinehandel ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Insbesondere während der Corona-Pandemie gab es sprunghafte Anstiege und auch im Jahr 2023 ist der Umsatz nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie gesunken. 2023 lag der Umsatz rund 44,3% höher als 2019 vor der Pandemie 1 . Das hat Folgen für die Umwelt und das Wohlbefinden von Menschen, insbesondere in Ballungsräumen. Denn das erhöhte Transportaufkommen führt zu einer höheren Beanspruchung der Infrastruktur. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Nutzung von Nachfülloptionen, der Kauf von nachhaltigeren Produkten und die Nutzung von Secondhand-Angeboten hat zugenommen. Bücher und Bekleidung sind online die beliebtesten Secondhand-Produkte. Wird Ware retourniert, was im Jahr 2018 bei jedem siebten ausgelieferten Paket der Fall war, ist der Transport doppelt so aufwendig, zudem kommt es vor, dass retournierte Ware entsorgt wird . 2022 sagten laut Bitkom bereits 70 Prozent der befragten Online-Käufer*innen, sie schickten weniger Waren zurück und knapp die Hälfte (47 Prozent) achtet nach eigenen Angaben auf möglichst kurze Lieferwege, um die Umwelt zu schonen 2 . Gesetzeslage: Das Recht auf Widerruf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt bei fast allen online bestellten Waren. Demnach haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Innerhalb dieser Frist können die Käufer*innen die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden, müssen aber den Widerruf der Bestellung schriftlich erklären. Viele Online-Marktplätze oder Shops bieten dafür Retourenscheine oder Formulare im Kundenportal an oder legen sie bereits der Sendung bei. Der Kaufpreis wird erstattet, die Kosten für die Retouren können aber den Käufer*innen auferlegt werden. Im Oktober 2020 ist außerdem ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das sich gegen die Vernichtung von Retouren oder Neuware richtet. Bisher fehlt jedoch eine Rechtsverordnung und somit gibt es noch keine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung für die Händler. Verbraucher*innen sollen auch gegen bestimmte unerlaubte Werbe- und Marketing- oder Geschäftspraktiken geschützt werden. In den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken fallen irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen, zum Beispiel wenn falsche Angaben zur Dauer von Rabattaktionen oder Lieferbeständen gemacht werden, die Verbraucher*innen täuschen können. Marktbeobachtung: Um den Onlinehandel weniger umweltschädlich zu gestalten, gibt es bereits Ideen für umweltfreundliche Zustellmöglichkeiten. Paketstationen sind beispielsweise in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Zurzeit (Stand Februar 2025) betreibt DHL bundesweit über 15.000 Packstationen 3 . Online-Plattformen betreiben bereits eigene Abhol-Stationen. Der Anteil an elektrisch angetriebener Lieferfahrzeuge wird voraussichtlich weiter steigen. Auch Micro Hubs (kleine Zwischenlager), Lastenräder und Ähnliches sollen vermehrt eingesetzt werden. Einige Online-Shops setzen bereits Mehrweg-Versandverpackungen ein. Quellen: 1 Netto-Angabe ohne Umsatzsteuer; Handelsverband Deutschland (2024): HDE Online-Monitor 2024; downloadbar unter https://einzelhandel.de/images/Online_Monitor_2024_1305_WEB.pdf ; zuletzt abgerufen am 25.02.2025 2 Bitkom e.V., Presseinformation vom 21.10.2021: Retouren: Onlinehändler erhalten jede siebte Bestellung zurück; https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Retouren-jede-siebte-Bestellung ; zuletzt abgerufen am 1.11.2023 3 DHL Packstation ; zuletzt abgerufen 25.02.2025
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder c) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen kann; 2. Genehmigungen für Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, gegen Entscheidungen nach § 17 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder Zulassungen für Betriebspläne nach § 57d Absatz 1 des Bundesberggesetzes; 2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen; 3. Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz; 4. Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach a) Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder b) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann; ausgenommen hiervon sind Pläne und Programme, über deren Annahme durch formelles Gesetz entschieden wird; 5. Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, und 6. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung oder Durchführung von Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 5, die der Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union dienen. Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben 1. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, 2. § 17 Absatz 3 Satz 3 bis 5 und § 19 Absatz 2 Satz 5 bis 7 des Standortauswahlgesetzes sowie 3. § 15 Absatz 3 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist. (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602). (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet. (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf 1. den Zustand von Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Umweltinformationsgesetzes oder 2. Faktoren im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes beziehen.
Was sind Alttextilien? Wie werden Alttextilien gesammelt? Was ist bei der Abgabe von Alttextilien zu beachten? Links und Hinweise Daten Hinweis für Gewerbliche Sammler Unter Alttextilien sind zu verstehen: Bekleidung und Schuhe Heimtextilien, wie Handtücher, Tischdecken, Gardinen und Vorhänge, Bettwäsche und Bettwaren, Taschen, Rucksäcke und Accessoires, wie Gürtel, Mützen, Schals, Handschuhe Nicht als Textilien sind zu verstehen: Matratzen, Polster, Teppiche oder Auslegware. Diese müssen über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden (Recyclinghöfe der BSR, Kieztage, oder Sperrmüllabholung). Textilien mit elektronischen Funktionen, wie Licht- und Heizelementen oder sonstige elektronische Funktionen, müssen als Elektrogeräte entsorgt werden. Für Alttextilien gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Pflicht zur getrennten Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in Berlin die BSR. Diese Pflicht leitet sich aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie her. Da in Deutschland und Berlin seit Jahrzehnten ein etabliertes System der Altkleidersammlung bereits besteht, ergibt sich durch die Vorgabe zur getrennten Sammlung von Alttextilien zum 01. Januar 2025 keine Änderung. Alttextilien werden in Deutschland größtenteils in sogenannten Altkleider-Depotcontainern gesammelt. Diese stehen meist auf öffentlichen Flächen, teilweise auch privaten Flächen wie Supermarktparkplätzen und Recyclinghöfen der BSR ( Hinweise zu Standorten ). Teilweise bieten auch Bekleidungsunternehmen eine Abgabe für Alttextilien im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme in ihren Filialen an. Die Alttextilsammlung ist in der Regel kostenlos und finanziert sich durch den Verkauf von noch tragbaren Alttextilien als Secondhand-Kleidung. Der Verkauf ist jedoch vom stark schwankenden Markt für Secondhand-Kleidung abhängig. Für das Aufstellen von Altkleidercontainern ist eine Genehmigung des Grundstückeigentümers notwendig. Für öffentlichen Flächen sind die Bezirksämter zuständig. Je nach Marktlage werden immer wieder auch illegale, also nicht genehmigte Container aufgestellt. Die Alttextilien werden von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern selbst oder durch beauftragte Firmen erfasst und dann sortiert. Diese Sortierung läuft händisch ab und ist nur sehr begrenzt mit Maschinen automatisierbar. Nach der Sortierung können die hochwertigen und tragbaren Alttextilien als Secondhand-Kleidung im In- und Ausland verkauft werden. Die sauberen, nicht tragbaren oder beschädigten Alttextilien können stofflich verwertet also recycelt werden, um Dämmmaterial, Malerflies oder Putzlappen herzustellen. Nicht geeignet für das Recycling sind Textilien mit vielen Fasergemischen (Baumwolle, Polyester, Elasthan, Wolle, …). Diese und andere nicht tragbare und nicht stofflich verwertbare Alttextilien müssen teuer energetisch verwertet oder beseitigt werden. Die Kosten dafür tragen die Sammler. Bei der Entsorgung von Alttextilien ist Folgendes zu berücksichtigen: Alttextilien müssen sauber und gewaschen sein. Alttextilien müssen in Plastiktüten (Müllbeutel) geschützt gegen Feuchtigkeit und Verschmutzungen in die Depotcontainer eingeworfen werden. Nur so können sie wieder als Secondhand-Textilien genutzt werden. Schuhe müssen paarweise als Bündel eingeworfen werden. Bitte volle Altkleider-Container nicht überfüllen . Werden Alttextilien neben den Containern abgelegt, ist eine Verwertung unmöglich, da diese absehbar Verschmutzt werden. Bei Kleiderspenden an wohltätige Organisation ist zu beachten, dass nur tragbare und benötigte Kleidung abgegeben wird. Die Organisationen müssen nicht tragbare und nicht benötigte Kleidung auf eigene Kosten entsorgen. Bitte fragen Sie vorher, ob und welche Bedarfe bestehen! Tipps und Hinweise BSR Abfall ABC (Altkleider) A-Gain-Guide gibt Hinweise zu Reparatur und Verwertung von Alttextilien ReMap gibt Hinweise zu Standorten und Reparatur- & Secondhandläden und direkt Annahmestellen für Kleiderspenden Rücknahme in der NochMall Rücknahme bei Kieztagen Rücknahme ist auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr möglich Standorte von Altkleidercontainer Übersicht der Altkleidercontainer der gemeinnützigen Alttextilsammler im Verband Fairwertung Karte mit Altkleidercontainern über den A-GAIN-GUIDE BSR Recyclinghöfe Nicht alle Berliner Bezirke genehmigen Stellflächen für Altkleidercontainer auf öffentlichem Flächen. Grund dafür sind meist die häufigen Verschmutzungen der Standorte. Bezirk Mitte Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Annahmestellen für direkte Kleiderspenden Annahmestellen der Berliner Stadtmission (bitte unbedingt die Hinweise und Bedarfe berücksichtigen) Spenden statt wegwerfen (Auflistung von Einrichtungen und Bedarfen, sortiert nach Bezirken) Auch einige Kleidungsunternehmen nehmen freiwillig in ihren Filialen Alttextilien zurück. In der Berliner Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz (SKU-Bilanz) sind die abgeschätzten Sammelmengen von Alttextilien und deren Verwertungswege und Umweltauswirkungen für die jeweils geraden Jahre berichtet. In den Berliner Abfallbilanzen (für die ungeraden Jahre verfügbar) werden nur die Mengen aufgeführt, die von der BSR gesammelt worden sind. Zu den Abfallbilanzen des Landes Berlin Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler müssen, vor dem Beginn ihrer Sammlung ein Anzeigeverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchlaufen. Weitere Informationen
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
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