API src

Found 74 results.

Related terms

Erste Bodenzustandserhebung im Wald (BZE Wald I)

Die bundesweite Bodenzustandserhebung im Wald (BZE Wald) ist Bestandteil des forstlichen Umweltmonitorings. Die BZE I erhob einmalig an ca. 1.800 Stichprobenpunkten den Zustand von Waldböden. Außer dem Waldboden wurden auch die Baumbestockung und der Kronenzustand untersucht. Verknüpfungen bestanden teilweise mit ICP Forests Level I und der Waldzustandserhebung (WZE). Verteilung Probenahmestandorte: 8 x 8 km-Raster (in manchen Bundesländern verdichtet) Probennahmemethode: • Probenentnahme und Aufbereitung nach BML 1990: Bundesweite Bodenzustandserhebung im Wald (BZE). Arbeitsanleitung, Bonn, Neuauflage 1994 • Satellitenbeprobung mit einem Bodenprofil am BZE-Mittelpunkt • Probenahme für die chemischen Analysen nach Tiefenstufen • Methodische Abweichungen einzelner Bundesländer von der gemeinsamen Arbeitsanleitung sind beschrieben in BMELV 2007: Ergebnisse der bundesweiten Bodenzustandserhebung im Wald I, Band 1 (1996, überarbeite Version von 2007) https://www.thuenen.de/de/bodenzustandserhebung. Entnahmetiefe(n): • 0 bis 5 cm • 5 bis 10 cm • 10 bis 30 cm • 30 bis 60 cm • 60 bis 90 cm • sofern möglich auch 90 bis 140 cm, 140 bis 200 cm Untersuchungsmethode(n): Analyse nach BML 1990: Bundesweite Bodenzustandserhebung im Wald (BZE). Arbeitsanleitung, Bonn, Neuauflage 1994 Arbeitsgruppen / Gremien: Bund-/Länder-AG BZE des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Räumliche Auflösung der bereitgestellten Daten: 4x4 km (aggregierte Kachel des JRC-Soil-Grids: http://eusoils.jrc.ec.europa.eu/library/reference_grids/reference_grids.cfm )

Forstliches Umweltmonitoring

Das Ziel einer naturnahen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung besteht in der Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit, Wachstum und Stabilität des Waldes. Um die Auswirkungen von Schadstoffeinträgen, Klimaänderungen, Wildschäden und anderen waldschädigenden Faktoren zu erfassen und zu analysieren, kommen verschiedene Waldmonitoringverfahren zur Anwendung: Die Waldzustandserhebung (WZE) zur Beurteilung der Waldgesundheit auf Grundlage des Kronenzustandes im langjährigen Vergleich und die Bodenzustandserhebung (BZE) zur periodischen Erfassung des chemischen Bodenzustandes, der Betrieb und Ausbau von forstlichen Dauerbeobachtungsflächen in repräsentativen sächsischen Waldökosystemen sowie das Kontrollzaunverfahren zur Erfassung von Wildverbiss. Die über diese Monitoringverfahren erhobenen Daten werden in dem im Aufbau befindlichen Fachinformationssystem "Boden-Standort-Umwelt" erfasst und verwaltet. Die Forstliche Umweltkontrolle im Walde erfolgt durch eine standardisierte Erhebung: einerseits durch Stichprobenverfahren auf einem festgelegten Stichprobenraster in Verbindung mit dem Level-I-Programm der Europäischen Union (Wald- und Bodenzustandserfassung); andererseits für Forstliche Dauerbeobachtungsflächen (DBF) im Rahmen der forstlichen Umweltkontrolle auf europäischer Ebene (= Level II der EU).

Die Kampagne

Berlin ist eine der grünsten Metropolen der Welt. Dafür sorgen auch die derzeit über 430.000 Bäume, die unsere Straßen säumen. In den vergangenen Jahren haben jedoch Krankheiten, Überalterung, Schädlingsbefall sowie Verletzungen an Rinde und Wurzelwerk dazu geführt, dass viele der Berliner Straßenbäume gefällt werden mussten. Ein Teil dieser Bäume konnte bislang aufgrund knapper Finanzmittel leider noch nicht nachgepflanzt werden. Das bedeutet eine gewaltige Lücke im Stadtbild – und einen deutlichen Verlust an Lebensqualität für uns alle. Zielsetzung Kampagnenprinzip Spendenbezirke Dauer der Kampagne Evaluation Um dieses Defizit zu mildern, hat der Berliner Senat im Jahr 2012 die Stadtbaumkampagne “Stadtbäume für Berlin” mit dem Ziel initiiert, zusätzliche Straßenbäume mit Hilfe von Spenden zu pflanzen. Die Richtlinien der Regierungspolitik für die 18. Wahlperiode von 2017 bestimmen, dass die Stadtbaumkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden soll. Insgesamt rund 3.000 Euro werden benötigt, damit ein Berliner Straßenbaum gepflanzt werden kann und die besonders intensive Pflege erhält, die er in den ersten Jahren benötigt. Mit einer Einzelbaumspende in Höhe von 500 Euro können Sie als Einzelperson oder Gemeinschaft für einen bestimmten Baum innerhalb einer Pflanzperiode spenden. Der Baum erhält dann ein Baumschild mit Ihrem Namen – wenn Sie es möchten. Beträge unter 500 Euro werden zu Sammelspenden zusammengefasst. Als Sammelspender können Sie den Bezirk bestimmen, in dem der von Ihnen bespendete Baum gepflanzt werden soll. Oder aber Sie spenden für einen Baum, der irgendwo in Berlin stehen wird. Generell gilt: Ganz gleich ob Einzelbaum- oder Sammelspende – sobald 500 Euro an Spendengeldern für einen Baum eingenommen wurden, gibt der Senat aus Mitteln des Landeshaushalts den Rest dazu. Auch in dieser Legislaturperiode werden im Rahmen der Stadtbaumkampagne zusätzliche Straßenbäume gepflanzt – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die Pflanzungen fanden/finden in allen Berliner Bezirken in folgender Gruppierung statt. Die Kampagne wurde am 7. November 2012 gestartet. Mit dem Regierungsprogramm 2017 wurde sie vorerst bis 2026 verlängert. Die Stadtbaumkampagne wurde im Jahr 2012 initiiert, um den Bestand an Bäumen auf öffentlichem Straßenland zu sichern. Es handelt sich bei der Kampagne um ein gemeinsames Projekt der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung und der Berliner Bezirksämter. Eine Untersuchung des Büros Wüstenhagen im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (heute Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) zur „Evaluierung von 480 im Rahmen der Stadtbaumkampagne Berlin gepflanzten Jungbäume“ (2015) hat die gute Arbeit der Stadtbaumkampagne belegt. Nach weiteren sieben Jahren wurde 2022 erneut die Evaluierung der Kampagnenpflanzungen beauftragt. Dieses Mal an das Büro Arbo-tec. Untersucht wurden dabei rund 1.000 Bäume der rund 3.500 bis Herbst 2022 im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzten Bäume. Die betreffenden Standorte wurden von dem Büro vorausgewählt. Vorgabe der Senatsverwaltung war es, dass Pflanzungen aller bisherigen Bauabschnitte (1. bis 20.) in den 12 Berliner Bezirken untersucht werden. Pro Bezirk wurden dabei insgesamt 80 Bäume sämtlicher Bauabschnitte und Baulose evaluiert. Diese 80 Bäume pro Bezirk wurden möglichst zu gleichen Teilen auf die jeweiligen 20 Bauabschnitte und 160 Baulose aufgeteilt. Ferner war es wichtig, viele verschiedene Baumarten in die Betrachtung mit einzubeziehen. Vorgabe war, dass die Evaluation die Vitalität der betreffenden Straßenbäume auf Grundlage des äußeren Erscheinungsbildes (allgemeiner Zustand Krone, Wurzelbereich und Stamm, vorhandenes Totholz, vorhandene Schaderreger, sonstige Besonderheiten) und des Pflegezustandes (Trockenheitsmerkmale, Baumschnitt, Zustand Baumscheibe, Baumböcke, Weiß-Anstrich) zu beurteilen und anhand von Listen und Fotos zu dokumentieren hat. Im Ergebnis bescheinigt die Evaluation den Pflanzungen der Stadtbaumkampagne eine hohe fachliche Qualität, belegt durch die sehr gute Vitalität der in den letzten 10 Jahren gepflanzten Straßenbäume. Da sich die bisherige Vorgehensweise bewährt habe, sei eine grundsätzlich andere Herangehensweise nicht notwendig, so das Ergebnis der Evaluierung. Es wird betont, dass die permanente Weiterentwicklung der Pflanzweise im Laufe der Jahre – wie beispielsweise die Verwendung von Ziegelsplitt, die Verwendung von Gießringen aus Kunststoff, die Abdeckung mit Splitt etc. – sicherlich zum großen Erfolg beigetragen hat. Auch derzeit werden weitere Verfahren, wie die Verwendung von Pflanzenkohle, Algensubstrat und Hydrogel getestet.

Zustand der Straßenbäume (Vitalität)

Methode CIR Straßenbaum-Zustandsbericht 2020 Ursachen der Straßenbaumschäden Straßenbaum-Zustandsberichte 2020, 2015, 2010 Unsere Straßenbäume sind vielfältigen Schadfaktoren ausgesetzt, die in Kombination auftreten und sich teilweise durch Wechselwirkungen verstärken. Um Erkenntnisse über den Zustand der Straßenbäume in der Berliner Innenstadt zu erhalten, wird seit über 40 Jahren turnusmäßig alle 5 Jahre die Bewertung anhand von Colorinfrarot (CIR) – Luftbildaufnahmen von dem Berliner Senat beauftragt. Die Ergebnisse werden im „Straßenbaum-Zustandsbericht Berliner Innenstadt“ zusammengefasst. Dieser Bericht stellt den Zustand der Straßenbäume nach den untersuchten innerstädtischen Bereichen sowie nach den Baumgattungen Linde, Ahorn, Rosskastanie und Platane dar. Ferner enthält der Bericht einen Vergleich mit den Ergebnissen der vorhergehenden Auswertungen. Nun liegt die Auswertung der Befliegung im Sommer 2020 vor. Der Vergleich der Straßenbaum-Zustandsberichte von 2015 und 2020 offenbart hinsichtlich der Kronenvitalität der Innenstadt-Straßenbäume einen deutlichen Trend zur Verschlechterung. Genaue Aussagen über die Ursachen der Schädigungen und über die Verkehrssicherheit von Bäumen können mit der Methode der Color-Infrarot-Luftbildauswertung allerdings nicht gewonnen werden. Die Methode, den Zustand der Straßenbäume anhand von Colorinfrarot-Luftbildern zu erfassen und zu bewerten, basiert darauf, dass die Bilder den jeweiligen Vitalitätszustand der Kronen durch Reflexionsunterschiede abbilden. Die unterschiedlichen Reflexionen werden beispielsweise durch Laubschädigungen und Laubverluste hervorgerufen. Um die Vitalität der Bäume anhand eines Luftbildes bewerten zu können, ist der Vergleich von Laubfarbe, Blattmasse, Kronenform und Verzweigung mit sogenannten Referenzbäumen notwendig. Diese Referenzbäume werden zum Zeitpunkt der Befliegung vor Ort vom Boden aus auf ihren Kronenzustand hin untersucht und im Hinblick auf Schadenssymptome und Besonderheiten beschrieben. Dieser sogenannte Interpretationsschlüssel dient dem folgenden Abgleich des vor Ort festgestellten Erscheinungsbildes mit dem des Luftbildes. Nur mit Hilfe dieses Abgleiches kann der Vitalitätszustand der Bäume anhand des CIR-Luftbildes bewertet werden. Für die CIR- Methode werden Stichproben-Bäume der Hauptbaumgattungen Linde, Ahorn, Rosskastanie und Platane in Stichprobengebieten bewertet und die Ergebnisse anschließend auf den Gesamtbestand aller bis zum Jahr 1990 gepflanzten Straßenbäume der Berliner Innenstadt statistisch hochgerechnet. Die Bewertung des Zustands der Bäume nimmt eine Einteilung in Kronenvitalitätsstufen vor. Die untersuchten Hauptbaumgattungen bilden zusammen mehr als 3/4 des Innenstadt-Straßenbaumbestandes. Weitere Gattungen konnten aufgrund ihrer geringen Bestandsanteile nicht berücksichtigt werden. Als Berliner Innenstadt gilt hierbei das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes, erweitert um die geschlossenen bebauten Bereiche der Alt-Bezirke Steglitz, Weißensee, Pankow und den kompletten Alt-Bezirk Wedding. Im Ergebnis der Zustandserfassung der Befliegung des Jahres 2020 ist bei den Straßenbäumen in fast allen Berliner Bezirken eine bedeutende Zustandsverschlechterung im Vergleich zu 2015 nachzuweisen. Damit ist leider festzustellen, dass sich der schon mit dem Straßenbaum-Zustandsbericht des Jahres 2015 aufgezeigte negative Trend fortgesetzt hat. Während im Jahre 2015 insgesamt rd. 52 % der untersuchten Bäume als nicht geschädigt eingestuft wurden, sind es für 2020 noch rd. 44 %. Im Einzelnen zeigen die Linden mit einem Anteil von rund 56 % nicht geschädigter Bäume wieder die beste Kronenvitalität (2015: rd. 60 %). Die Platane folgt mit einem Anteil von 30 % nicht geschädigter Bäume (2015: rd. 50 %). Die Rosskastanie weist rd. 11 % nicht geschädigte Stichprobenbäume auf (2015: 47 %) und der Ahorn rd. 29 % (2015: rd. 38 %). Damit gibt es insbesondere bei der Rosskastanie im Vergleich zu 2015 einen sehr deutlichen Trend zur Verschlechterung. Die jeweiligen Ursachen der Straßenbaumschäden sind durch das Luftbild nicht zu ermitteln. Ferner wirken verschiedene Schadfaktoren zusammen, so dass eine eindeutige Ursache ohne eine vorherige genaue Analyse nicht festgestellt werden kann. Die Verschlechterung des Kronenzustandes der innerstädtischen Berliner Straßenbäume zeigt aber, dass zumindest die Summe der schädigenden Einflüsse zugenommen hat. Diese dürften eine Mischung sein aus den Hauptfaktoren Stadtklima mit erhöhter Hitze, Trockenheit und Strahlung, verstärkt durch die Auswirkungen des Klimawandels, mechanische Schäden durch Bauarbeiten im Wurzelbereich und durch allgemeine Bautätigkeiten, Schädigungen durch Tausalz Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung und -verdichtung, Schäden durch Verkehrsunfälle und Verätzungen durch Hunde-Urin. Die Wetterextreme der letzten Jahre haben insbesondere durch die trocken-heiße Witterung mit zunehmender Strahlung die Bäume sehr gestresst und die sonstigen negativen Einflüsse verstärkt. Auch das Tausalz ist ein bedeutender Schadfaktor für die Straßenbäume der Berliner Innenstadt. Zwar wird nur bei bestimmten Wetterlagen Feuchtsalz auf bestimmten Straßen ausgebracht, doch dieses lagert sich im Boden an. Auch von privater Seite wird auf Gehwegen Tausalz gestreut, obwohl dieses verboten ist. Als Folge werden in den letzten Jahren – und besonders in den Sommern seit 2010 – wieder vermehrt tausalzbedingte Blattschadens-Symptome beobachtet, auch an jüngeren Straßenbäumen. Das Tausalz entfaltet seine negative Wirkung auf die Straßenbäume insbesondere bei hohem Wassermangel im Sommer, was wiederum durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt wird.

Schutz von Bäumen im Straßenland

Straßenbäume sind laut Berliner Straßengesetz Zubehör einer Straße. Demnach sind Straßenbaumpflanzungen vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Selbstverständlich gelten für den Straßenbaumbestand auch die Berliner Baumschutzverordnung und die sonstigen naturschutzrechtlichen Regelungen. Die Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum sind allerdings vielfältig. Insbesondere die Unternehmen der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Kabeltrassen etc.) und der Tiefbau (Fahrbahn, Geh- und Radwege etc.) führen immer wieder Baumaßnahmen im Bereich der Straßenbäume durch. Dabei werden oftmals unrechtmäßig auch sehr dicke Baumwurzeln abgetrennt, Anfahrschäden verursacht und Baumscheiben verdichtet oder verschmutzt, was regelmäßig zu Schädigungen am Baumbestand – insbesondere im Wurzelbereich – führt. Die Folgen für die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume können gravierend sein. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik und alternative, baumschonende Bauweisen werden trotz entsprechender Auflagen vielfach nicht durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Verfüllung der Baugruben, ohne dass ein Schaden am Baumbestand kommuniziert wird. Insofern bleiben Schädigungen oftmals verborgen, bis der betroffene Baum – der trotz starker Schäden voll begrünt sein kann – dann beispielsweise durch einen Sturm zu Fall gebracht wird. Das erfolgt teilweise erst Jahre nach Abschluss der Arbeiten. Der/Die Verursachende ist dann in der Regel nicht mehr zu ermitteln und/oder die Schuld nicht mehr nachzuweisen. Die dadurch verursachten monetären und ökologischen Schäden für das Land Berlin sind enorm. Trotz der Auflagen der Bezirksämter und der anerkannten Normen und Regelwerke wie der DIN 18920 und der Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen ( R SBB 2023, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ), die den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen zum Inhalt haben, mangelt es an der praktischen Umsetzung dieser Regelungen und der notwendigen Kontrolle der Bauarbeiten. Ein Baumbestand kann aber nur gedeihen und seine vielfältigen Wohlfahrtswirkungen voll entfalten, wenn ihm keine gravierenden Verletzungen zugefügt werden. Die nach den „Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen“ vom 12. Juli 2016 durchzuführenden Kontrollen des Baumzustandes können die Standsicherheit des Baumes nur sehr oberflächlich bewerten, da die durchgeführten Bauarbeiten im Bereich des Baumbestands und damit der Zustand der Bäume in der Regel nicht bekannt und die Schädigungen an der Krone und dem Stamm nicht immer sichtbar sind. Aus diesem Grund ist ein großer Teil von Baumstürzen nicht vorhersehbar. Der Berliner „Fachausschuss Stadtbäume” der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz hat ein informatives Faltblatt zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten im Straßenland erarbeitet, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ferner gibt es den Aushang (Grafik) „Schutz von Bäumen auf Baustellen” . Werden gravierende Schäden im Zusammenhang an Bäumen im Straßenland beobachtet, sind die jeweiligen bezirklichen Ordnungsämter bzw. die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter die richtigen Adressaten. Um in der Praxis den öffentlichen Baumbestand besser zu schützen und unkontrollierte Baumstürze zu vermeiden, ist eine sogenannte baumfachliche Baubegleitung für die Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen erforderlich. Diese hat bereits im Planungsstadium die Voruntersuchungen zum Schutz des Baumbestandes durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Schadensminimierung für Bäume zu formulieren, zu begleiten und zu kontrollieren, den Rückbau von Schutzeinrichtungen baumschonend zu gestalten, zu begleiten und zu kontrollieren und die gesamte Baumaßnahme im Hinblick auf den Baumschutz zu dokumentieren. Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB 2023), 2023 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Die R SBB 2023 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12), 2012 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Die ZTV A-StB 12 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, 2013, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Das Merkblatt ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Auch durch das Parken von Pkw auf einer Baumscheibe kommt es zu Schäden am Baum. Neben den direkten Beschädigungen der Wurzeln und des Stammes bewirkt das Gewicht des Fahrzeugs eine Verdichtung des Bodens. Dadurch kommt es für die Wurzeln zu Sauerstoffmangel, aber auch zu einem Mangel an Wasser- und Nährstoffen. Diese Schäden können zum Absterben des Baumes führen. Werden die Schäden nicht rechtzeitig erkannt, kann der Baum unkontrolliert umstürzen. Für das Beparken einer Baumscheibe wird daher ein Verwarnungsgeld erhoben. Baumstandorte sind keine Müllkippen. Durch Ablagerungen wird der Boden verdichtet und es können Bodenverunreinigen durch Schadstoffe auftreten.

Waldzustand: Kronenverlichtung

Waldzustand: Kronenverlichtung Wälder sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen vor Erosion und Lawinen, wirken regulierend im Wasserhaushalt, dienen dem Menschen als Ort für Erholung und liefern den Rohstoff Holz. Diese vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt und für den Menschen können nur gesunde Wälder erfüllen. Die Kronenverlichtung zeigt den Gesundheitszustand von Waldbäumen an. Ergebnisse der Waldzustandserhebung Die Abbildung „Entwicklung der mittleren Kronenverlichtung“ zeigt die ⁠ mittlere Kronenverlichtung ⁠ für die vier Hauptbaumarten in deutschen Wäldern sowie für die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“. Diese erfasst neben den Hauptbaumarten auch andere Laub- und Nadelbaumarten. Je kleiner die Werte für die Kronenverlichtung ausfallen – also je belaubter oder benadelter die Baumkronen – desto besser ist der Kronenzustand. Während bei den meisten Baumarten in den Jahren von 1990 bis 2017 überwiegend kein klarer Trend der Verbesserung oder Verschlechterung des Kronenzustands zu erkennen war, erhöhte sich die Kronenverlichtung in den Folgenjahren bis 2020 deutlich und ist auch aktuell auf einem vergleichbar hohen Niveau. Im Jahr 2023 lag die mittlere Kronenverlichtung der Buche bei 29 %; bei der Eiche bei 28 %. Die Fichte wies eine mittlere Kronenverlichtung von 29 % auf. Die Kiefer ist seit Beginn der 1990er Jahre die Hauptbaumart mit der geringsten Kronenverlichtung. Die mittlere Kronenverlichtung der Kiefer betrug im Jahr 2023 rund 22 %. Weitere Informationen zur Kronenverlichtung und zum Waldzustand finden Sie in den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠ BMEL ⁠) veröffentlichten Themenseite zur Waldzustandserhebung (WZE). Ursachen der Kronenverlichtung als Wirkungskomplex Generell lassen sich die Kronenverlichtung und andere Schadsymptome an Waldbäumen nicht eindeutig auf einzelne Einflussfaktoren zurückführen. Es ist davon auszugehen, dass immer verschiedene abiotische und biotische, also vom Menschen verursachte und natürliche Faktoren als Schadursachen zusammenwirken. Wichtige Einflussgrößen sind: Die atmosphärische ⁠ Deposition ⁠ (Ablagerung) von Stickstoff- und Schwefelverbindungen und die damit verbundenen Bodenveränderungen – vor allem ⁠ Versauerung ⁠ und ⁠ Eutrophierung ⁠ (Nährstoffanreicherung); die ⁠ Witterung ⁠ (zum Beispiel lange Trockenperioden); Insekten- und Krankheitsbefall; andere biologische Ursachen, wie die überdurchschnittliche Ausbildung von Früchten (zum Beispiel in sog. Mastjahren bei Eiche und Buche), die zur lichteren Ausbildung der Baumkrone führen; das Alter des Baumes: ältere Bäume sind in der Regel stärker verlichtet als jüngere. Im Jahr 2020 erreichte die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ den bislang höchsten Wert für die ⁠ mittlere Kronenverlichtung ⁠ seit Beginn der Erhebung im Jahr 1984. Durch die feuchtere Witterung des Jahres 2021 hat sich der Zustand der Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ leicht verbessert. Es ist jedoch nicht von einer generellen Erholung auszugehen, da die Waldökosysteme vielerorts langfristig geschädigt sind. Die mittlere Kronenverlichtung der Laubbäume liegt aktuell innerhalb der Schwankungsbreite der letzten 20 Jahre. Bei den Arten Kiefer und Fichte hat die mittlere Kronenverlichtung seit 2017 stark zugenommen. Die in einigen Regionen Deutschlands eingetretenen schweren Waldschäden durch ⁠ Dürre ⁠ und Schädlingsbefall werden durch den ⁠ Indikator ⁠ „mittlere Kronenverlichtung“ nicht abgebildet. Die noch nie so hohen Absterberaten der Fichte im Jahr 2020, wie in den Ergebnissen der Waldzustandserhebung 2020 dokumentiert, gaben jedoch einen Hinweis darauf. Methodik der Waldzustandsbewertung Die Bundesländer erheben jährlich den Waldzustand auf einem systematischen Stichprobennetz im Raster von 16 × 16 Quadratkilometer. Das Thünen-Institut für Waldökosysteme berechnet daraus das Ergebnis für Deutschland insgesamt. Um den Gesundheitszustand der einbezogenen Probebäume zu bewerten, schätzen Forstexperten vom Boden aus die Nadel- oder Blattverluste als Abweichungen von voll belaubten Baumkronen ein. Die ⁠ mittlere Kronenverlichtung ⁠ ist der gewichtete Mittelwert der in 5-Prozent-Stufen geschätzten Kronenverlichtung aller Probebäume. Daneben werden weitere Schadsymptome erfasst. Die Erhebung erfolgt nach dem bundesweit abgestimmten Leitfaden zur Waldzustandserhebung. Ein Teil der Daten wird an das Internationale Kooperativprogramm zur Bewertung und Überwachung der Wirkung von Luftschadstoffen auf Wälder (ICP Forests) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (⁠ UNECE ⁠) übermittelt. Das dafür europaweit abgestimmte Erhebungsverfahren wird in Teil IV des Methodenhandbuchs des ICP Forests näher beschrieben.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes mittlerweile nur noch eine untergeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Ein natürlicher Wald ist ein komplexes System. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen haben sich eine bestimmte Krautschicht, eine reich strukturierte Gehölzschicht und die entsprechende Fauna herausgebildet. Ein Forst wird dagegen über die wirtschaftlich nutzbare Hauptbaumschicht definiert. Die Art der Bestockung (Bepflanzung) richtet sich im Forst vor allem nach der Rentabilität, wobei der Boden nur ein Optimierungsfaktor ist. Wegen der leichteren Pflege und Ernte überwiegt der Altersklassenwald, in dem für eine Bezugsfläche jeweils nur eine Alters- bzw. Höhenschicht anzutreffen ist. Hinzu kommt häufig der Anbau von Monokulturen. Diese Forsten sind als naturfern einzustufen. In Berlin gibt es heute keine natürlichen Wälder mehr. Die Flächen sind geprägt durch eine mehr als hundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. Es existieren aber einige naturnah ausgebildete Waldgesellschaften. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Karte Alters- und Bestandesstruktur gibt dagegen den realen Bestand der Hauptbaumschicht wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Mit der naturgemäßen Waldbewirtschaftung wurde eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise festgeschrieben. In Ost-Berlin hatte die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes bis zur Wende Priorität. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Heute wird angestrebt, den Berliner Wald nach und nach zu einem florengerechten und naturnahen Wald zu entwickeln. Der Gesundheitszustand der Berliner Wälder ist als schlecht einzustufen, obwohl in den letzten Jahren eine leichte Zustandsverbesserung zu verzeichnen ist. In Berlin sind 18 % und in Brandenburg 14 % der Wälder laut Waldzustandserhebung von 1995 deutlich geschädigt (vgl. SenStadtUm 1995b und Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg 1995). Diese Anteile der Berliner und Brandenburger Wälder und Forste fallen unter die Schadstufen 2 bis 4, das bedeutet, dass hier über 25 % Nadel- bzw. Blattverlust an den Bäumen auftreten (vgl. Tab. 1). 1993 wurde mit 51 % deutlicher Schäden ein hohes Schadniveau bei den Eichen erreicht. Eine Ursache war die trockene Witterung im Jahr 1992. Durch die relativ niederschlagsreichen Frühjahre 1993 bis 1995 konnten sich die Eichen erholen. Der Anteil der Schadstufen 2 bis 4 liegt 1995 bei 22 % und damit ungefähr auf dem Schadniveau von 1992. Auch bei der Kiefer hat sich der Gesundheitszustand verbessert (vgl. Tab. 1). 1995 wurde der beste Kronenzustand seit 1983 erreicht. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grundwassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren im Grunewald und im Spandauer Forst. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1 800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der ”Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10 000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25 480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt soviel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung sinnvoll war, statt 71 000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150 000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570 000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ hohen Anteil von ca. 45jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe und Roteiche, horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Aufbau eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderpostion ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt; während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung gewirtschaftet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750 Jahr Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die falsche Baumartenwahl (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Ihre Verdrängung aus den Beständen ist eine der wesentlichen Aufgaben der Berliner Forsten. 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Die Holzerzeugung, sonst eine Hauptaufgabe der Forstwirtschaft, wird langfristig zugunsten der landeskulturellen und sozialen Funktionen in den Hintergrund treten. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Anbau standort- und florengerechter Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten, der Holzeinschlag erfolgt nach Erreichen der Zielstärke, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, kein Vollumbruch von Flächen und der Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 10 750 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen von Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Bisher wurden 9 179 ha dieser Flächen an die Berliner Forsten übergeben (Stand: Oktober 1995). Im Kartenblatt 4 sind die neuen Reviere Gorin, Stolpe und Wansdorf sowie die dem Revier Dreilinden zugeordnete Parforceheide dargestellt.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes eine nachgeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Wald ist ein komplexes, ökologisches System, dessen Wirkungszusammenhänge bis heute nur unzureichend bekannt sind. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen bilden sich die entsprechenden Kraut- und Strauchschichten sowie eine entsprechende Fauna aus. Die Wälder in Berlin sind nahezu vollständig künstlich begründet. Die Flächen sind geprägt durch eine mehr als hundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. In Abhängigkeit von Bestockungszuständen und Maßnahmen haben sie sich im Laufe des letzten Jahrhunderts sehr unterschiedlich entwickelt. Auf einem überwiegenden Teil der Flächen finden sich noch Reinbestände, in vielen Fällen hat sich jedoch durch die entsprechenden Pflegemaßnahmen wieder ein der natürlichen Vegetation nahekommender Zustand entwickelt. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Forstbetriebskarte gibt dagegen den aktuellen Zustand des Waldes wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Damit hat Berlin einen in der Bundesrepublik einmaligen Weg eingeschlagen, der der besonderen Situation der damals noch von einer Mauer umgebenen Stadt Rechnung trug. In Ost-Berlin hatte die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes bis zur Wende Priorität. Auch hier wurde jedoch entgegen den im übrigen Gebiet der DDR üblichen Verfahren mit verringerten Kahlschlagsgrößen und Nutzungsmengen gearbeitet. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Erklärtes Ziel dieser Waldbaurichtlinien ist es, den Berliner Wald nach und nach auf der gesamten Fläche zu einem naturnahen Wald aus standortgerechten, naturraumtypischen heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln. Damit wurde die nachhaltige Forstwirtschaft um wesentliche Aspekte des Natur- und Artenschutzes sowie der Natürlichkeit und des Strukturreichtums erweitert. Gesundheitszustand des Waldes Trotz extremer Witterungsverhältnisse in der Vegetationsperiode und anhaltender Insektenschäden bleibt der Waldzustand im Jahr 2003 in der Region Berlin – Brandenburg mit 12 Prozent deutlich geschädigter Waldfläche relativ gut. Bei relativer Konstanz des Schadniveaus der Nadelbaumarten steigen die Waldschäden bei den Laubbaumarten. Die Eichen bleiben die am stärksten geschädigte Baumartengruppe der Wälder in Berlin und Brandenburg. Nach einem Anstieg um 11 Prozentpunkte sind 2003 ein Drittel der Eichen deutlich geschädigt. In Berlin blieben die Waldschäden mit 25 % deutlichen Schäden relativ konstant, gegenüber der Gesamtregion aber auf erhöhtem Niveau. Auch der Anteil abgestorbener Bäume ist in Berlin im Jahr 2003 mit >1 % deutlich höher als in Brandenburg (0,3 %). Während die Nadelbäume seit 2001 eine Erholungstendenz zeigen, hat sich der Zustand der Laubbäume weiter verschlechtert. Die Kiefer hat sich weiter erholt. Die deutlichen Schäden haben um 3 Prozentpunkte auf 19 % abgenommen. Ein Viertel der Kiefern zeigt keine sichtbaren Schäden (Anstieg um 7 %-Punkte). Dagegen ist bei der Eiche gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der deutlichen Schäden um 14 %-Punkte auf 49 % zu verzeichnen. Der Flächenanteil gesunder Eichen sank von 12 % auf nur noch 2 %. In Brandenburg ist seit 8 Jahren kein weiterer Rückgang der Waldschäden zu verzeichnen. Seit 1999 stiegen die deutlichen Schäden kontinuierlich um 4 %-Punkte auf aktuell 11 %. Die Hälfte der Waldfläche bleibt aber auch 2003 ohne sichtbare Schäden. Die mittlere Kronenverlichtung ist mit 15 % noch relativ gering, in der Tendenz aber steigend. Die Nadelbaumarten haben 2003 wie im Vorjahr einen Flächenanteil von 9 % deutlichen Schäden. Seit 1999 steigt der Anteil deutlicher Schäden bei den Laubbäumen auf aktuell 24 Prozent. Für die Eichen wurde das schlechteste Ergebnis seit 1996 erfasst. Die deutlichen Schäden stiegen 2003 um 10 %-Punkte auf 31 %. Erstmals wurden nur 31 % Flächenanteil ohne sichtbare Schäden aufgenommen. Der Kronenzustand der Buchen hat sich nach der Fruktifikation im Vorjahr auf 17 % Flächenanteil deutlicher Schäden verbessert. Das Schadniveau älteren Buchen bleibt gegenüber den Nadelbaumarten erhöht und ohne erkennbare Tendenz. Territoriale Schwerpunkte mit überdurchschnittlich hohen Flächenanteilen deutlicher Schäden und steigender Tendenz der Waldschäden sind die Landkreise Barnim, Uckermark und Oberspreewald-Lausitz. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder vor dem 2. Weltkrieg Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grund-wassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren sowie Wasserflächen. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1 800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der “Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10 000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25 480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt soviel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung nachhaltig zu erbringen war, statt 71 000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150 000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570 000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. West-Berlin nach dem 2. Weltkrieg In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ übermäßig hohen Anteil von 50-70jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe, Spätblühende Traubenkirsche und Roteiche, horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Aufbau eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Ost-Berlin nach dem 2. Weltkrieg Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebsdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderposition ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt; während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung gewirtschaftet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Seit ca. Mitte der 90er Jahre ist die Konkurrenzkraft des Reitgrases jedoch wieder rückläufig. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750 Jahr Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die falsche Baumartenwahl (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Derzeit ist die Bekämpfung aus finanziellen Gründen nur noch auf Teilflächen möglich. 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Der Holzerzeugung, einer angesichts der CO 2 -Bindungsziele der Bundesrepublik sowie der verstärkten Verwendung nachhaltig erzeugbarer Rohstoffe immer noch aktuellen Funktion moderner Forstwirtschaft, wird in Berlin den landeskulturellen und sozialen Funktionen nachgeordnet. Gleichwohl erfüllt die Nutzung nicht nur die Funktion der Bereitstellung von Holz, sondern stellt auch eine wesentliche, auf großer Fläche wirksame Methode zur Erreichung der Ziele der Berliner Forsten im Hinblick auf die Entstehung eines struktur- und artenreichen Mischwaldes dar. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Anbau standortgerechter, naturraumtypischer heimischer Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten, der Holzeinschlag erfolgt nach Erreichen der Zielstärke, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 13.000 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen in Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Die Rückübertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin ist mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossen. Die südlich an Berlin angrenzenden Waldflächen im Bereich Ludwigsfelde/ Großbeeren/ Königs Wusterhausen wurden bis zum 01.01.2002 durch die Berliner Stadtgüter bewirtschaftet. Zum genannten Stichtag wurden auch diese Flächen durch die Berliner Forsten übernommen. Von den derzeit insgesamt ca. 28.000 ha, die durch die Berliner Forsten verwaltet werden, befinden sich ca. 17.000 ha innerhalb des Landes Berlin, ca. 11.000 ha im Land Brandenburg. Derzeitige Struktur der Berliner Forsten Seit Anfang 2004 gliedern sich die Berliner Forsten in die vier Forstämter Grunewald, Tegel, Pankow und Köpenick mit insgesamt 29 Revierförstereien. Die Flächen erstrecken sich über 65 km Nord-Süd-Ausdehnung und 70 km Ost-West-Ausdehnung (ohne Kyritz). Die Zusammensetzung der neuen Forstämter zeigt die folgende Tabelle: Die durchschnittliche Größe der Reviere beträgt ca. 980 ha.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes eine nachgeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Wald ist ein komplexes, ökologisches System, dessen Wirkungszusammenhänge bis heute nur unzureichend bekannt sind. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen bilden sich die entsprechenden Kraut- und Strauchschichten sowie eine entsprechende Fauna aus. Die Wälder in Berlin sind nahezu vollständig künstlich begründet. Die Flächen sind geprägt durch eine mehrhundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. In Abhängigkeit von Bestockungszuständen und Maßnahmen haben sie sich im Laufe des letzten Jahrhunderts sehr unterschiedlich entwickelt. Auf einem überwiegenden Teil der Flächen finden sich noch Reinbestände, in vielen Fällen hat sich jedoch durch die entsprechenden Pflegemaßnahmen wieder ein der naturnahen Vegetation sich nähernder Zustand entwickelt. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Forstbetriebskarte gibt dagegen den aktuellen Zustand des Waldes wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Damit hat Berlin einen in der Bundesrepublik einmaligen Weg eingeschlagen, der der besonderen Situation der damals noch von einer Mauer umgebenen Stadt Rechnung trug. Im damaligen Ost-Berlin waren die Vorgaben für die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar strenger. Auch hier wurde jedoch entgegen den im übrigen Gebiet der DDR üblichen Verfahren mit verringerten Kahlschlagsgrößen und Nutzungsmengen gearbeitet. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Erklärtes Ziel dieser Waldbaurichtlinien ist es, den Berliner Wald nach und nach auf der gesamten Fläche zu einem naturnahen Wald aus standortgerechten, naturraumtypischen heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln. Damit wurde die nachhaltige Forstwirtschaft um wesentliche Aspekte des Natur- und Artenschutzes sowie der Natürlichkeit und des Strukturreichtums erweitert. Gesundheitszustand des Waldes Seit Mitte der achtziger Jahre wurden Entwicklungsprozesse offenbar, die für die langfristige Stabilität von Wäldern als ernsthafte Bedrohung erkannt wurden. Sich im Bestand und Boden akkumulierende Immissionen insbesondere von Schwefeldioxid (SO 2 ) und Stickoxide (NO x ) führten zu Bodenversauerung, Nadelschädigungen und zum großflächigen Absterben gefährdeter Waldbestände. Die komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge erlangten unter der Überschrift „Waldsterben“ globale Aufmerksamkeit. Die Waldzustandserhebung dokumentiert die Waldgesundheit in einem bundesweit einheitlichen Verfahren. In Berlin wird die Waldzustandsentwicklung seit 1991 in einem einheitlichen Stichprobennetz beobachtet. Die Netzdichte variierte in den einzelnen Aufnahmejahren, seit 2001 wird der Kronenzustand der Waldbäume im 2 km x 2 km Netz an gegenwärtig 41 Stichprobenpunkten in den Landesgrenzen Berlins aufgenommen. Obwohl die Emissionen besonders kritischer Substanzen wie Schwefeloxide seit damals drastisch zurückgegangen sind, spielen für den Zustand der Wälder der historische und auch der aktuelle Schadstoffeintrag in die Ökosysteme nach wie vor eine wichtige Rolle. Die Stickstoffeinträge liegen immer noch über den kritischen Eintragsraten und zeigen weiterhin steigende Tendenz. Damit wird die Bodenversauerung weiter angetrieben und wichtige Nährelemente wie Kalzium und Magnesium mit dem Sickerwasser aus den Böden ausgewaschen. Dies spielt auf den überwiegend basenarmen Standorten der Berliner Forsten eine wichtige Rolle. Daneben führt der Stickstoffeintrag zu einer Veränderung der Bodenflora mit einer Zunahme stickstoffliebender Pflanzen. Auch klimatische Veränderungen haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand des Waldes. Konkrete Aussagen über die Reaktion bestimmter Baumarten z. B. bei sich verändernden Niederschlagswerten und –verteilung sind zwar nur schwer zu treffen. Ziemlich sicher kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Risiko von Witterungsextremen mit der Klimaerwärmung zunimmt. Die damit steigenden Risiken der Forstwirtschaft müssen durch Sorgfalt bei der Baumartenwahl, der Auswahl geeigneter Herkünfte, Prüfung der Standorteignung und Pflege der Waldbestände zum Aufbau vitaler, stresstoleranter Wälder berücksichtigt werden. Daraus abgeleitet folgen Berliner Forsten weiterhin dem Konzept, möglichst naturnahe und struktur- und artenreiche Waldbestände aus heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln, die eine hohe Widerstandsfähigkeit (Resilienz) gegenüber Umweltveränderungen zeigen. Der Erhaltung und Mehrung der Humusvorräte zur Steigerung der Speicherkapazität der Waldböden sowohl für Wasser als auch Nährstoffe kommt dabei in unserer Region große Bedeutung zu. Die bisherigen Fortschritte zur Reduzierung der Fremdstoffbelastung und zum Klimaschutz sind zur nachhaltigen Stabilisierung der Waldökosysteme in der Region bisher nicht ausreichend. Schwerpunkte für den Immissionsschutz müssen aus Sicht der Forstwirtschaft die Reduzierung der Stickstoff-Emissionen aus landwirtschaftlichen Quellen in Brandenburg und die Reduzierung der Emissionen von Vorläufersubstanzen der Ozonbildung vor allem aus verkehrsbedingten Emissionen sein. Hierbei hat der Ballungsraum Berlin besondere Verantwortung. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder vor dem 2. Weltkrieg Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grund-wassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren sowie Wasserflächen. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1.800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der “Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10.000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25.480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt so viel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung nachhaltig zu erbringen war, statt 71.000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150.000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570.000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. West-Berlin nach dem 2. Weltkrieg In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ übermäßig hohen Anteil von 50-70jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe, Spätblühende Traubenkirsche und Roteiche horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten sich auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Förderung eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Ost-Berlin nach dem 2. Weltkrieg Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebsdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderposition ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt, während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung in Regie der jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe gearbeitet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Seit ca. Mitte der 90er Jahre ist die Konkurrenzkraft des Reitgrases jedoch wieder rückläufig. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750-Jahr-Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die Schwierigkeit bei der Auswahl und Beschaffung geeigneten Pflanzgutes (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Aktuelle Situation 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Aktuell ist eine Bekämpfung aus finanziellen Gründen nur noch auf Teilflächen möglich und muss außerdem durch die Etablierung heimischer Baumarten über Naturverjüngung oder Pflanzung ergänzt werden, damit einmal gerodete Flächen nicht wieder besiedelt werden können. Die Holzerzeugung, einer angesichts der CO 2 -Bindungsziele der Bundesrepublik sowie der verstärkten Verwendung nachhaltig erzeugbarer Rohstoffe immer noch aktuellen Funktion moderner Forstwirtschaft, wird in Berlin den landeskulturellen und sozialen Funktionen nachgeordnet. Gleichwohl erfüllt die Nutzung nicht nur die Funktion der Bereitstellung von Holz, sondern stellt auch eine wesentliche, auf großer Fläche wirksame Methode zur Erreichung der Ziele der Berliner Forsten im Hinblick auf die Entstehung eines struktur- und artenreichen Mischwaldes dar. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Förderung standortgerechter, naturraumtypischer heimischer Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten unter Erhalt und Schaffung dauerwaldartiger Strukturen, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 13.000 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen in Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Die Rückübertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin ist mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossen. Die südlich an Berlin angrenzenden Waldflächen im Bereich Ludwigsfelde/ Großbeeren/ Königs Wusterhausen wurden bis zum 01.01.2002 durch die Berliner Stadtgüter bewirtschaftet. Zum genannten Stichtag wurden auch diese Flächen durch die Berliner Forsten übernommen. Von den derzeit insgesamt ca. 29.000 ha, die durch die Berliner Forsten verwaltet werden, befinden sich ca. 16.500 ha innerhalb des Landes Berlin, ca. 12.500 ha im Land Brandenburg. Neben bewaldeten Flächen sind in der Gesamtfläche ca. 3.000 ha Freiflächen unterschiedlichster Qualität enthalten. Sie umfassen Gewässer, feuchte und trockene Offenlandbereiche, Leitungstrassen und viele andere Lebensräume. Seit Juni 2002 sind die Berliner Wälder nach den Kriterien von FSC und Naturland zertifiziert. Damit wird die Einhaltung von strengen Maßstäben bei der Waldbewirtschaftung durch unabhängige Dritte jährlich überprüft und bestätigt. Derzeitige Struktur der Berliner Forsten Seit 2004 gliedern sich die Berliner Forsten in die vier Forstämter Grunewald, Tegel, Pankow und Köpenick mit insgesamt 28 Revierförstereien. Die Flächen erstrecken sich über 65 km Nord-Süd-Ausdehnung und 70 km Ost-West-Ausdehnung (ohne Kyritz). Die durchschnittliche Größe der Reviere beträgt ca. 980 ha.

Waldzustandsbericht 2022

Waldzustandsbericht 2022 1 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Wetterdienst bestätigt es: 2022 ist eines der wärmsten und trockensten Jahre seit 1881. Außerdem markiert das Jahr 2022 den bisherigen Höhepunkt einer nun seit mehreren Jahren andauernden Trockenperiode. Hohe Tagestemperaturen, wenig Regen, geringe Luftfeuchtigkeit und starke Winde: All diese Faktoren zusammen führen zu Dürreschäden und Ertragsverlusten in der Forst- und Landwirtschaft. Doch damit noch nicht genug: Zur besonderen Witterung kam in den vergangenen Jahren verstärkt die hohe bis sehr hohe Waldbrandgefährdung dazu. Wie vital unsere Bäume sind – dafür liefert uns der Zustand der Baumkrone Hinweise. Es ist eine ernstzunehmende Nachricht, dass die mittlere Kronenverlichtung unserer Wälder bei allen Baumarten angestiegen ist – im Vergleich zum Vorjahr von 26 auf 27 Prozent. Der Wert liegt zum fünften Mal in Folge über dem langjährigen Durchschnitt. Die häufigste Baumart im Bereich des Mittelgebirges ist die Fichte. Mit 66 Prozent ist der sichtbare Nadelverlust der Krone bei ihr besonders schwerwiegend. Bei der in Sachsen-Anhalt vorherrschenden Baumart – der älteren Kiefer – nahm die Kronenverlichtung geringfügig um zwei Prozentpunkte auf 23 Prozent zu. Was diese Zahl zeigt? Extreme Witterungsereignisse und ihre Folgeschäden mindern auch die Vitalität von Baumarten, die mit Trockenheit bisher gut umgehen konnten. Vielerorts geschwächt und anfällig für Schadorganismen ist trockenheitsbedingt auch der deutschlandweit am häufigsten vorkommende Laubbaum, die Buche. Bei älteren Buchen liegt der Blattverlust hierzulande bei 43 Prozent – und damit auf einem weiterhin sehr hohen Niveau. Sachsen-Anhalts Wälder sind nicht zuletzt geprägt durch eine zunehmende Zahl von Schadflächen und Schadholzmengen. Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts 2022 untermauern das. Es wird damit deutlicher denn je, wie wichtig nachhaltiges Handeln ist. Was ist dabei unsere zentrale Aufgabe? Wir müssen unsere Wälder fit für die Zukunft machen. Wir treiben den Waldumbau voran, um extremem Wetter und langanhaltender Trockenheit zu trotzen. Zu den Zielen des Waldumbaus in Sachsen-Anhalt gehört der Ersatz von Nadelbaumarten. In den Wäldern steigen soll insgesamt der Anteil von Laubholz. Vorrang dabei hat der Aufbau mehrschichtiger Mischwälder. Der Vorteil künftiger Waldgenerationen: Sie sollen sich gegenüber biotischen und abiotischen Schadereignissen als stabiler erweisen. Und sie sollen besser auf den Klimawandel reagieren können und die vielfältigen Funktionen des Waldes dadurch nachhaltig sichern. Unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer unterstützen wir beim Aufbau mehrschichtiger Mischwälder mit Fördermitteln. Gemeinsam packen wir den Waldumbau an. Ziel ist es, den Zustand unserer Wälder jedes Jahr zu verbessern. Ich bin sicher: Der Waldzustandsbericht ist insbesondere in diesem schweren Jahr für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine interessante Fachlektüre. Ich wünsche Ihnen interessante Einblicke beim Lesen. Ihr Sven Schulze Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Hauptergebnisse 4 Forstliches Umweltmonitoring 6 Ulrike Talkner, Caroline Klinck und Uwe Paar WZE-Ergebnisse für alle Baumarten 8 Caroline Klinck und Uwe Paar Kiefer 10 Fichte 12 Buche 14 Eiche 16 Andere Laub- und Nadelbäume 18 Witterung und Klima 20 Johannes Sutmöller Insekten und Pilze 26 Martin Rohde, Rainer Hurling, Gitta Langer, Johanna Bußkamp, Pavel Plašil und Ines Graw Stoffeinträge 29 Birte Scheler Auswirkungen großflächiger Schadflächen auf den Wasser- und Stoffhaushalt von Wäldern 32 Birte Scheler Alternative Baumarten – ein Lösungsbeitrag für die Klimaanpassung der Wälder in Sachsen-Anhalt? 35 Stefan Lieven, Franziska Fasse und Ralf-Volker Nagel Douglasie ist nicht gleich Douglasie – zur Bedeutung von Herkünften und genetischen Ressourcen 39 Aki Michael Höltken, Martin Hofmann und Wilfried Steiner Die dritte Bodenzustandserhebung im Wald (BZE III) hat begonnen 43 Jan Evers und Oliver van Straaten Foto: J. Evers Impressum 44 3

1 2 3 4 5 6 7 8