Das 'Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) -Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für die Identifikation und Priorisierung von wirksamen Maßnahmen und Liste der prioritären Maßnahmen zur Verbesserung desPräventiven Hochwasserschutzes'wurde bei der 83. Umweltministerkonferenz am 24.10.2014 in Heidelberg beschlossen. Die Priorisierung der Maßnahmen soll jährlich durch die LAWA und Vertreter des Bundes unter anderem entsprechend den Kriterien Realisierbarkeit, Effizienz und Wirkung für den Naturraum festgelegt werden. Das Vorhaben soll dazu dienen, die von den Ländern gemeldeten Maßnahmen flussgebietsweise im Hinblick auf ihre Wirksamkeit einzeln und im Verbund zu plausibilisieren. Damit sollen gemeinsame Ansätze zur Wirkungsabschätzung der Maßnahmen bundesweit erarbeitet werden. Vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen soll eine Datengrundlage für eine mögliche Priorisierung der Maßnahmen im Zeitverlauf geschaffen werden. Darüber hinaus soll der Bund befähigt werden, eigene Vorstellungen bzgl. möglicher überregionaler Hochwasserschutzmaßnahmen zu entwickeln & ggf. im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Programms in den Prozess einzuspeisen.Damit ist das Projekt geeignet, wesentliche Informationen für einen effizienten Hochwasserschutz und zielgenauen Mitteleinsatz zu liefern und somit den Bund wesentlich bei der Koordinierungsfunktion im Rahmen der Umsetzung des NHWSP zu unterstützen und zu stärken. Es ist eine enge fachliche Abstimmung mit den Ländern geplant. Hierzu wird ein Projektbeirat eingerichtet.
Ziel des Vorhabens ist es aufzuzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Management-Strukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminations- und Schulungsmaßnahmen trägt das Projekt auch zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und zur Pflege internationaler Kooperationen bei. Das ITAS befasst sich weiter mit der Frage, wie über die sehr langen Zeiträume, über die ein Zwischenlager betrieben sowie ein Tiefenlager gebaut, gefüllt und geschlossen wird, Entscheidungsfähigkeit erhalten bleiben kann. Diese so genannte 'Long-term Governance' umfasst sowohl die Frage des technischen Kompetenzerhalts als auch die Frage, wie sich die zuständigen Institutionen an wandelnde Rahmenbedingungen anpassen können, damit auch in mehreren Jahrhunderten bei Entscheidungen noch das Gemeinwohl im Vordergrund steht. Dabei werden die Rollen und das Zusammenwirken von Behörden, politischen Entscheidungsträgern, der Industrie und der interessierten Öffentlichkeit untersucht.
Ziel des Vorhabens ist es, aufzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Managementstrukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminationsmaßnahmen trägt das Projekt zudem zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und Pflege internationaler Kooperationen bei. In dem Forschungsverbund fokussiert das Forschungszentrum für Umweltpolitik / Freie Universität Berlin insbesondere die Themenfelder 'Regulierung und Interdependenzen'. In diesem Kontext werden die Einflüsse, Pfadabhängigkeiten, Konflikte sowie politischen Veränderungen bei der Zwischen- und Endlagerung analysiert.
Des Weiteren werden die Wechselwirkungen zwischen den Institutionen auf den unterschiedlichen politisch-territorialen Ebenen (Kommunen, Bundesländer, Bund, EU und internationale Ebene) ebenso wie die Wechselwirkungen verschiedener Politikinstrumente untersucht.
Mit dem neuen Bunderaumordnungsgesetz von 2008 wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es dem Bund gestattet, einen Raumordnungsplan zur Konkretisierung einzelner Grundsätze der Raumordnung aufzustellen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde untersucht, welche Möglichkeiten zur Förderung der räumlichen Entwicklung im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesraumordnungsplan konkret verbunden sind. Gegenstand und Ziel des Projekts: Die Aufgabe der Raumordnung obliegt in erster Linie der Raumordnung in den Ländern (vgl. ROG Abschnitt 2) und nur in beschränktem Umfang auch der Raumordnung im Bund. Ausgehend von den bundesgesetzlichen Grundsätzen wurden die Handlungsfelder der Raumordnung daraufhin überprüft, ob und inwieweit sie für eine Konkretisierung durch die Bundesraumordnung in Betracht kommen sowie ob und inwieweit eine Konkretisierung auf der Ebene der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgen kann. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stand der Raumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG, wonach das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und unter Beachtung der Beratungs- und Unterrichtungspflicht einzelne Grundsätze der Raumordnung nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten durch Grundsätze in einem Raumordnungsplan konkretisieren kann. Der Sinn und Zweck dieses neuartigen Instruments liegt darin, den bundesgesetzlichen Grundsätzen die ihnen zugedachte Bedeutung als Gewichtungsvorhaben in Bezug auf nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen und als Entscheidungs- und Beurteilungskriterien im Rahmen der Zielabweichung, der Umweltprüfung und der Raumverträglichkeitsprüfung und als Richtschnur für die Leitbildentwicklung zumindest insoweit zu erschließen, als dies für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums der Bundesrepublik von besonderer Bedeutung ist. Das Ziel des Projekts war, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und ausgehend von Sinn und Zweck des Paragraph 17 Abs. 1 ROG, zu ermitteln, von welchen Voraussetzungen die Raumordnungsplanung des Bundes zur Konkretisierung einzelner bundesgesetzlicher Grundsätze nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG abhängt und welche der in die Form bundesgesetzlicher Grundsätze der Raumordnung gekleideten Themenfelder sich für eine raumordnungsplanerische Konkretisierung auf der Bundesebene eignen, wie eine solche Konkretisierung aussehen kann und welche Möglichkeiten bestehen, die Verwirklichung der im Bundesraumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG konkretisierten Grundsätze zu fördern. (Text gekürzt)
Die Bundesregierung beabsichtigt einen beschleunigten Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. 2011 schufen die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) die gesetzlichen Grundlagen dafür. Der Ausbau des Übertragungsnetzes soll nicht nur rechtssicher und effizient, sondern auch umweltverträglich und transparent erfolgen. Das Vorhaben soll das Spannungsverhältnis zwischen Beschleunigung und Umweltschutz untersuchen auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Erfahrungen mit der Umsetzung. Zu berücksichtigen sind Beiträge und Erörterungen bei der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, insbesondere die Stellungnahmen der Umweltseite. Untersuchungsgegenstände: Geht der Ansatz des beschleunigten Netzausbaus de facto zu Lasten von Umweltbelangen? Welchen Umwelt-, Ressourcenschutz- und Klimanutzen bringt das neue Planungs- und Genehmigungsverfahren unter weitgehender Konzentration der Entscheidungskompetenzen auf eine Bundesbehörde sowie eine Gerichtsinstanz? Wird Beschleunigung erreicht? Welchen Stellenwert erlangt der Umwelt- und Ressourcenschutz? Wo liegen die verfahrensrechtlichen und faktischen Grenzen bzw. Hemmnisse der 'neuen' Elemente des mehrstufigen Verfahrens (z.B. Auswahl und Prüfung von Alternativen im Rahmen der Umwelt- und der Raumverträglichkeitsprüfung, Einbezug und Berücksichtigung der Länderinteressen, potenzielle Konflikte zwischen Umweltschutzgütern); Verknüpfung formeller und Informelle Beteiligungselemente (Beteiligung / Information der Umweltverbände). Welche Rechtsfragen verzögern den Netzausbau, welche Lösungsansätze sind denkbar, was ist auf mehrstufige (kaskadenförmige) Verfahren übertragbar?