Das Projekt "Zusammenstellung, Sichtung und Bewertung des Regelwerkes zum Lärmschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Ziel des Projektes ist, das komplexe System des Regelwerkes zum Lärmschutz so zu sichten und so zu ordnen, daß es handhabbar für die Praxis wird. Insbesondere soll das der Gesetzgebung zugrunde liegende System erläutert werden, wobei die Anwendung der Regelwerke für den Arbeitsplatz und die Maschine deutlich wird. Die Integration der europäischen Richtlinien und Normen wird vorgenommen.
Das Projekt "Erarbeitung und Erprobung von Planungs- und Realisierungskonzepten fuer eine schalltechnische Gestaltung von Bueroraeumen mit Bildschirm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Accon GmbH, Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik durchgeführt. Fuer die Bildschirmarbeit im Dienstleistungsbereich existieren zwar bisher einige Anforderungen (UVV Laerm, VDI-Richtlinien, ARBSTAETTV), es fehlen jedoch Planungskonzepte und Realisierungsmoeglichkeiten. Das Projekt soll Mess-, Rechen-, Bewertungs- und Prognoseverfahren fuer Arbeitsbereiche mit Bildschirmen anwenden, ueberpruefen und verbessern. Entwickelt und dargestellt werden sollen Planungs- und Gestaltungskonzepte, mit denen eine moeglichst grosse Zahl von Arbeitsbereichen mit Bildschirmarbeit schalltechnisch optimal geplant werden koennen. Konkrete Beispiele sollen in Handlungsanleitungen dargestellt werden.
Das Projekt "Auswirkungen normativer Anforderungen zum Laermschutz an Sportanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Accon GmbH, Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik durchgeführt. Mehr als 70 Prozent der Bevoelkerung fuehlen sich durch den Laerm belaestigt. Vielfach werden die Betroffenen durch mehrere Quellen (Strassen-, Schienen-, Flugverkehr, Gewerbe) gleichzeitig belastet. Beurteilungsverfahren, die von der Gesamtbelastung durch unterschiedliche Geraeuschquellen ausgehen, liegen bislang nicht vor. Sie sollen entwickelt werden, um eine Gesamtbewertung der Geraeuschsituation vornehmen zu koennen. In dieses Vorhaben sollen die physischen Auswirkungen des Laerms speziell in Hinblick auf Kombinatsbelastungen untersucht werden und zwar anhand einer Literaturstudie.
Das Projekt "LDBS" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Projektziele: 1. Ziel - 'Betrieb und Weiterentwicklung Lärmdatenbank Schweiz (LDBS)' - Gesamtschweizerisches Umweltmonitoring 'Lärm'. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojektes 'Lärmdatenbank Schweiz LDBS' (2004-2006) wird die Grundlage für ein effizientes und langfristiges Umweltbeobachtungssystem des BAFU im Bereich 'Lärm' etabliert, welche die Beurteilung, Überwachung und Informationstätigkeit zur gesamtschweizerischen Lärmbelastung auf nationaler und internationaler Ebene erlaubt und dem gesetzlichen Auftrag (USG, LSV) genügt. Dies beinhaltet die periodische Erfassung, Dokumentation, Analyse und Darstellung der gesamtschweizerischen Lärmsituation, kombiniert mit statistischen Informationen zur Bevölkerung, Wohnungen und Raumplanung. Gleichzeitig sind Analysen zur räumlichen und zeitlichen Entwicklung der Lärmbelastung sowie eine periodischen Aktualisierung der Datengrundlagen erforderlich. 2. Teilziele: Sicherstellung des EDV-Tools (GIS, Lärmberechnungsmodul CadnaA, Oracle-DB) und Datenbankmanagementsystems für ein Lärmmonitoring zur effizienten Erfassung, Verwaltung, Analyse und Präsentation lärmrelevanter Daten, basierend auf den aktualisierten Daten von Bund und Kantonen. Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des BUWAL gemäß Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutzverordnung (LSV). EU-kompatible Erhebung, Analyse und Lieferung von Lärmdaten ('Observatoire du Bruit', Beitritt zur EUA) sowie nationale Vergleichbarkeit mit der Lärmsituation in Europa (gemäß EU-Richtlinie 2002/49). Verbesserte Beurteilung, Messbarkeit und Überwachung der gesamtschweizerischen Lärmbelastung der räumlich-zeitlicher Entwicklung sowie der Wirksamkeit von Schutzmassnahmen. Optimierung und bessere Kontrollierbarkeit von aktuellen und zukünftigen Schutzmassnahmen; Entscheidungsgrundlagen verbessert, Handlungsbedarf des Bundes wird sichtbar. Verbesserung des Datenaustausches zwischen Vollzugsbehörden (Bund, Kantonen). Erleichterung bestehender Abläufe und effiziente Auftragserfüllung der Abt. Lärmbekämpfung. Verbesserte Kommunikation, Umweltreporting und Öffentlichkeitsarbeit. Produktive Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen.
Das Projekt "Prüfmodule für die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GWS Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung mbH durchgeführt. Ziel des Auftrages war es, zu prüfen, ob das Modell Panta Rhei in der Gesetzesfolgenabschätzung sinnvoll eingesetzt werden kann. Auch sollten generalisierende Aussagen zu den Randbedingungen (Ausbildung, Zeitbedarf, Mittelbedarf für Modellanpassungen) für den Einsatz des Modells getroffen werden. Die beispielhafte Anwendung auf das Fallbeispiel einer fiktiven Änderung der Lärmschutzverordnung (16. BImSchV) hat aussagekräftige Ergebnisse, vor allem zu den Beschäftigungseffekten und den Auswirkungen auf das Staatsdefizit, geliefert.
Das Projekt "Geraeuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung fuer immissionsschutztechnische Prognosen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Accon GmbH, Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik durchgeführt. Die Sportanlagenlaermschutzverordnung vom Juli 199l bildet die Grundlage zur Beurteilung von Sportgeraeuschen. Trotz dieser Regelung zeigt die Praxis bei der konkreten Beurteilung im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten. So ist es fuer die Prognoseberechnung von entscheidender Bedeutung, von welcher Geraeuschemission fuer die einzelnen Quellen einer Sportaktivitaet ausgegangen wird. Sind die Geraeuschemissionen der Quellen als Schallleistungspegel und die raeumliche Lage als Koordinatenangaben bekannt, so kann die Schallausbreitungsrechnung einfach durchgefuehrt werden. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden die Geraeuschemissionswerte an zahlreichen Sportanlagen fuer verschiedene Sportarten gemessen und auf diese Weise statistisch einigermassen abgesicherte Ergebnisse erzielt. An ausgewaehlten Beispielen wurden mit den gewonnenen Daten Prognoseberechnungen durchgefuehrt.
Das Projekt "Laermschutzbedingte Umsiedlungsmassnahmen: Nachuntersuchung und Dokumentation Umsiedlungsmassnahme Pferdsfeld und Eckweiler" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von STADT-BAU-PLAN durchgeführt. Am militaerischen Flugplatz Pferdsfeld sind unter Zugrundelegung einer BMI-Verordnung auf freiwilliger Basis Umsiedlungsmassnahmen von Flugplatzrandgemeinden aus Laermschutzgruenden vorgenommen worden. Das Vorhaben hat zum Ziel, die Gesamtzufriedenheit der betroffenen Bevoelkerung unter Beruecksichtigung der objektiven und subjektiven Kosten und Probleme differenziert zu erfassen und zu einer Bewertung von Umsiedlungsmassnahmen zu kommen. Planungshilfen und bei dieser Umsiedlungsaktion angefallenes Know-how sollen mit der Gesamtdokumentation, die die gesamte Massnahme umfasst, geliefert werden.
Das Projekt "Lärmschirme an Strassen - Akustische Quellenhöhe bei der Berechnung der Hinderniswirkung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Abteilung Akustik, Lärmbekämpfung durchgeführt. Bisher wurde in der Schweiz zur Dimensionierung von Lärmschirmen auf eine Formel des EMPA - Straßenlärmmodells StL-86 abgestützt. Die Verwendung der Formel setzt eigentlich voraus, dass die Höhe der Schallquelle von Straßenlärm 0.80 m beträgt. Die Höhe ist in der Eidenössichen. Lärmschutzverordnung LSV vorgeschrieben. In der Zwischenzeit ist mit der Einführung der entsprechenden internationalen Norm ISO 9613-2 ein modifizierter Ansatz für die Berechnung der akustischen Wirksamkeit von Lärmschirmen verfügbar geworden. Mit diesem Ansatz sind im Prinzip genauere Prognosen möglich. Der Vergleich mit der bisherigen StL-86 Formel ergibt deutliche Abweichungen von bis zu 2dB(A). Da die repräsentative Höhe der Schallquelle eine wichtige Eingabegröße in der Berechnung ist, stellt sich die Frage, ob die 0.80 m heute noch richtig sind. Neue EMPA Messungen an Straßenverkehrslärm bestärken die Vermutung, dass die bisher in StL-86 verwendete Quellenhöhe zu hoch angesetzt ist. Dementsprechend ist Vorsicht geboten, wenn in Zukunft die Hinderniswirkung nach der neuen ISO-Formel bestimmt wird, gleichzeitig aber die vermutlich zu große Quellenhöhe aus dem StL - 86 eingesetzt wird. Die Folgen wären eine deutliche Überdimensionierung der Wandhöhen. Die oben beschriebenen Vermutungen sollen quantifiziert werden, und die akustisch repräsentativen Quellenhöhe, getrennt für Personen- und Lastwagen messtechnisch ermittelt werden. Die Ergebnisse finden Eingang in Berechnungsverfahren für Straßenverkehrslärm.
Das Projekt "Verbesserung des Schiesslaerm-Modells" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sinus-Engineering durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Vollzug der Laermschutzverordnung sind die Genehmigkeitsanforderungen fuer Schiesslaermprognosen angestiegen. Das Projekt befasst sich mit der Optimierung folgender Komponenten des Schiesslaermmodells; Emission Stgw 57/Stgw 90; Schuetzenhausdaempfung; muendungsnahe Schallschutzmassnahmen; Reflexionen an Waldraendern, Gebaeuden und Hochbauten.
Das Projekt "Synthesebericht der Best practices aus den Erfahrungen in den Niederlanden bezüglich Anreizprogramm zur Förderung von lärmarmen Strassenbelägen (Kurztitel: Vertrag Best practice NL lärmarme Beläge)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Straßen (ASTRA) durchgeführt. Kurzbeschreibung: Seit Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung vor 20 Jahren sind die Straßeneigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, ihre übermäßig Lärm verursachenden Straßenabschnitte zu sanieren. Noch immer verbleibt jedoch ein erheblicher Lärmsanierungsbedarf auf dem Schweizer Straßennetz. Dies betrifft insbesondere die urbanen Gebiete mit hoher Siedlungsdichte. Aufgrund einer jüngst durchgeführten Umfrage bei den Kantonen werden die verbleibenden Sanierungskosten für die Straßenkategorien 'Haupt- und Übrige Straßen' auf CHF 1.75 Mia. geschätzt. Schon früh wurde erkannt, dass lärmarme Straßenbeläge als Emissionsbegrenzende Maßnahme sowohl im Sinne der Vorsorge (Art. 11 USG) als auch bei der lärmtechnischen Sanierung oberste Priorität haben. Sie stellen eine der wenigen, praktisch überall einsetzbaren Lärmschutzmassnahmen dar und beeinflussen weder die Verkehrssicherheit noch das Ortsbild. Den lärmarmen Straßenbelägen kommt auch in wirtschaftlicher Hinsicht große Bedeutung zu: bei konsequentem Einsatz dürfte bei den Sanierungsaufwendungen ein Sparpotenzial von mehreren 100 Mio. CHF ausgeschöpft werden. Die Bundesämter ASTRA und BAFU haben deshalb 2003 gemeinsam ein Umwelttechnologieprojekt lanciert (UTF 100.17.03). Die Zielsetzung war, gesicherte Erkenntnisse für den Einbau von dauerhaft lärmarmen Belägen im Innerortsbereich zu gewinnen und den Straßenbauern technische Empfehlungen in Form von typisierten Belagsrezepturen zur Verfügung zu stellen. Dieses Forschungsprojekt läuft Ende 2007 aus. Es zeichnet sich jedoch ab, dass weiterer Forschungsbedarf besteht, da zum heutigen Zeitpunkt nur wenige ausgewählte Belagsrezepturen den beiden Kriterien 'dauerhaft' und 'lärmarm' genügen können. Aus diesem Grund beabsichtigen die beiden Bundesämter, ein Folgeprojekt zu starten. Dabei ist es sehr nützlich, die Erfahrungen, die in den Niederlanden im Rahmen eines Anreizprogrammes gemacht wurden, in einem Synthesebericht zusammen zu fassen und als Grundlage für die weitere Projektplanung zu verwenden. Projektziele: Erstellung eines Syntheseberichtes der Best practices aus den Erfahrungen in den Niederlanden bezüglich Anreizprogramms zur Förderung von lärmarmen Straßenbelägen innerorts.
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Bund | 15 |
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