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FH-Impuls 2016 I: Crashsicherheit von H2-Speichern und Wasserstofffahrzeugen (CRAVE)

Ganzheitlich realitätsnahe neuartige Prüfmethoden, innovative Brandschutzmaßnahmen in mech. Umweltsimulationen für die Entwicklung von Batterien, Ganzheitlich realitätsnahe neuartige Prüfmethoden und innovative Brandschutzmaßnahmen in mechanischen Umweltsimulationen für die Entwicklung und Verifikation von Elektromobilitätsbatterien

LURCH - PFClean: Innovatives modulares System zur nachhaltigen Reduzierung von PFAS-Kontaminanten aus Boden und Grundwasser, Teilprojekt 5

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Löschsysteme und Havariekonzepte für den sicheren Umgang mit Batteriebränden über den gesamten Produktlebenszyklus, Löschsysteme und Havariekonzepte für den sicheren Umgang mit Batteriebränden über den gesamten Produktlebenszyklus

Erarbeitung, Optimierung und Umsetzung von Präventions- und Nachsorgestrategien zum Schutz der Wälder gegen Waldbrände, Teilvorhaben 2: Infrastrukturelle Maßnahmen, Einrichtungen und Lehrobjekte zur Waldbrandvorbeugung

Im Verbundvorhaben THOR gibt es zwei Teilvorhaben. Kerne des Verbundvorhabens sind sämtliche Belange der Waldbrandvorbeugung sowie der zielgruppenspezifische Wissenstransfer und praxisbezogene Umsetzungen. Im Teilvorhaben 2 werden insbesondere die bisherigen und neuen Erkenntnisse der Waldbrandvorbeugung in Form des Managements von Waldstrukturen bearbeitet. Dadurch sollen gefährdete Wälder gegen die Ausbreitung von Waldbränden stabilisiert werden. Schlüssel dafür ist die Gestaltung der horizontalen und vertikalen Qualität, Quantität und Verteilung des potenziellen Brennmaterials. Hinzu kommt das Vorhalten von Löschmitteln oder Strukturen für deren schnelle Bereitstellung in Wäldern.

Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“)

<p>Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“) </p><p>Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor.</p><p>Entwicklung in Deutschland seit 1995</p><p>Zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).</p><p>Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht worden ist (siehe Abb. „Emissionen fluorierter Treibhausgase“, Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“ und Abb. „Quellen der Emissionen fluorierter Treibhausgase“).</p><p>In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase">Verordnung (EU) 2024/573</a> weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen, was sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken wird. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben stiegen bis 2019 und werden jetzt kontinuierlich sinken.</p><p>Bedeutung von F-Gasen</p><p>Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wirken sich je nach Substanz sehr stark auf das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ aus, der Effekt ist bis zu 23.500 (5.AR) bzw. 24.300 (6.AR) mal höher als bei Kohlendioxid. F-Gase sind daher Teil des Kyoto-Protokolls und der Nachfolgeregelungen.</p><p>Herkunft von F-Gasen</p><p>Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nebenprodukte#alphabar">Nebenprodukte</a>⁠ freigesetzt werden, zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>⁠, die die stratosphärische Ozonschicht zerstören. <br><br>Fluorierte Treibhausgase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel verwendet. Um die Emissionen dieser Stoffe zu vermindern, ist es neben technischen Maßnahmen vor allem zielführend, die Stoffe gezielt zu ersetzen oder alternative Technologien einzusetzen.</p><p>Rechtsvorschriften</p><p>Fluorierte Treibhausgase unterliegen wegen ihres hohen Treibhauspotenzials europäischer und nationaler Reglementierung. Auf europäischer Ebene ist das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Treibhausgase in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase">Verordnung (EU) 2024/573</a> und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-richtlinie-zu-emissionen-aus-pkw-klimaanlagen">Richtlinie 2006/40/EG</a> geregelt.</p><p>Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/nationale-regelungen-zu-fluorierten-treibhausgasen">Treibhausgase</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91231https%3A//www.umweltbundesamt.de/node/91231#Chemikalien-Klimaschutzverordnung">Chemikalien-Klimaschutzverordnung</a>).</p>

PFAS-haltige Feuerlöschschäume: Leitfaden soll Orientierung geben

<p>Die Verwendung einiger Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ist Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Regelungen. Langfristig ist demnach eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch Fragen aufwirft. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes soll hier Orientierung bieten.</p><p>Da die Verwendung von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠ (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:</p><p>Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.&nbsp;</p><p>Den Leitfaden zum Nachlesen gibt es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/austausch-von-pfas-haltigen-feuerloeschschaeumen">hier</a>.</p>

Klimaschutzbericht 2022 - Anhang

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT KLIMASCHUTZBERICHT 2022 ANHANG Anhangverzeichnis Anhangverzeichnis Die Anhänge sind auf der Website des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zu finden: https://mkuem.rlp.de/en/service/publikationen Methodenbeschreibung: Ermittlung der Treibhausgasemissionen ............................................ A4 Glossar................................................................................................................................................... A8 Abkürzungen ........................................................................................................................................ A10 Zeichenerklärungen............................................................................................................................. A11 Anhangtabellen ................................................................................................................................... A12 Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz: Daten und weitere Informationen AT 4.1.1 Ausgewählte Bestimmungsfaktoren des Energieverbrauchs und der energiebedingten Emissionen 1990–2020 (Teil 1) ........................................... A12 AT 4.1.2 Ausgewählte Bestimmungsfaktoren des Energieverbrauchs und der energiebedingten Emissionen 1990–2020 (Teil 2) ........................................... A13 AT 4.1.3 Preise 1995–2021 .................................................................................................... A14 AT 4.1.4 Wesentliche Energiedaten 2010–2020 .............................................................. A15 AT 4.1.5 Heizwerte der Energieträger und Faktoren für die Umrechnung von spezifischen Mengeneinheiten in Wärmeeinheiten zur Energiebilanz 2020 ................................................................................................. A16 AT 4.1.6 CO2-Emissionsfaktoren 2020 nach Energieträgern ......................................... A17 AT 4.1.7 Treibhausgasemissionen 1990–2020 nach Art der Gase ................................ A18 AT 4.2.1 Ausgewählte Indikatoren zu den CO2-Emissionen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland 1990–2020 .......................................................................... A19 AT 4.2.2 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 1990–2020 nach Energieträgern ............................................................................................... A20 AT 4.2.3 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 1990–2020 nach Emittentensektoren ........................................................................................... A21 AT 4.2.4 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 1990–2020 nach Energieträgern ............................................................................................... A22 AT 4.2.5 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 1990–2020 nach Emittentensektoren ..................................................................................... A23 A2 Anhangverzeichnis AT 4.2.6 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2020 .............................................................. A24 AT 4.2.7 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2020 ..................... A25 AT 4.2.8 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2019 ............................................................... A26 AT 4.2.9 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2019 ...................... A27 AT 4.2.10 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2020 ....................................................... A28 AT 4.2.11 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2020 .............. A29 AT 4.2.12 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2019 ....................................................... A30 AT 4.2.13 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2019 .............. A31 AT 4.3.1 Methanemissionen 1990–2020 nach Sektoren ................................................ A32 AT 4.3.2 Lachgasemissionen 1990–2020 nach Sektoren ................................................ A33 AT 4.4.1 Treibhausgasemissionen 1990–2020 nach Sektoren ...................................... A34 AT 4.4.2 Hauptkategorien nach dem internationalen Berichtsformat (CRF) ............. A35 AT 4.4.3 Abgrenzung der Sektoren in der Treibhausgasberichterstattung .................. A36 Umsetzungsstand der einzelnen Klimaschutzkonzept-Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz AT 5.1Handlungsfeld 1: Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) .................. A37 AT 5.2Handlungsfeld 2: Private Haushalte (PH) ............................................................ A38 AT 5.3Handlungsfeld 3: Industrie, prozessgebundene Emissionen (I) ........................ A39 AT 5.4Handlungsfeld 4: Strom und Wärmeerzeugung, Netze (SWN) ....................... A40 AT 5.5Handlungsfeld 5: Öffentliche Hand (ÖH) ............................................................ A41 AT 5.6Handlungsfeld 6: Abfall und Wasser (A) ............................................................... A42 AT 5.7Handlungsfeld 7: Verkehr (V) .................................................................................. A43 AT 5.8Handlungsfeld 8: Landnutzung (L) ......................................................................... A45 A3 Methodenbeschreibung Methodenbeschreibung: Ermittlung der Treibhausgasemissionenzung ermittelt das Thünen-Institut die nationalen Emissionsinventare.3 Treibhausgasemissionen entstehen in erster Linie bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern zum Zweck der Energiegewinnung. Den wesent- lichen Teil der Treibhausgase machen deswegen die aus dem Energieverbrauch resultierenden Emissionen aus (energiebedingte Emissionen). Klimaschädliche Gase entstehen aber auch in an- deren Bereichen, insbesondere bei verschiedenen Produktionsprozessen in der Industrie und in der Landwirtschaft. Das Monitoring über die Entwick- lung der Treibhausgase in Rheinland-Pfalz umfasst sowohl die Entwicklung der energiebedingten Treibhausgasemissionen als auch die Entwicklung der sonstigen Treibhausgasemissionen. Die Be- richtspflichten sind in § 7 Landesklimaschutzge- setz (LKSG) geregelt.Als wichtigste anthropogene, also durch den Menschen verursachte, Treibhausgase sind neben Kohlendioxid (CO2) vor allem Methan (CH4) und Lachgas (Distickstoffoxid bzw. N2O) zu nennen. Hinzu kommen weitere Gase, die sogenannten F- Gase (fluorierte Treibhausgase), welche zum Teil extrem klimawirksam sind. Mit der Hilfe von CO2- Äquivalenzfaktoren werden die unterschiedlichen Treibhausgase normiert und bezüglich ihrer Aus- wirkungen auf das Klima miteinander vergleichbar gemacht. Bei der Darstellung der Treibhausgasemissionen für Rheinland-Pfalz orientiert sich das Statisti- sche Landesamt an den Methodenstandards des Arbeitskreises Umweltökonomische Gesamtrech- nungen der Länder (AK UGRdL). Maßgeblich für den Nachweis ist der Entstehungsort der Emissio- nen (Quellen- bzw. Territorialprinzip).1 Auf dieser Basis liegen für alle Treibhausgase vergleichbare und valide Daten vor. Die Berechnungen für die Länderebene lehnen sich soweit wie möglich an internationale Berichtsstandards und die Vorge- hensweise des Umweltbundesamtes (UBA) an. Das Umweltbundesamt (UBA) erstellt jährlich den Nationalen Inventarbericht (National Inventory Report – NIR) zum deutschen Treibhausgasin- ventar, zu dem Deutschland als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) verpflichtet ist.2 Für die Bereiche Land- wirtschaft, Forstwirtschaft und andere Landnut- 1 Der Anteil des internationalen Flugverkehrs wird hierbei heraus- gerechnet. 2 Weitere Informationen veröffentlicht das Umweltbundes- amt auf seiner Homepage: https://www.umweltbundesamt. de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/kli- marahmenkonvention-der-vereinten-nationen-unfccc [Stand: 30. März 2022]. A4 Kohlendioxidemissionen machen in Deutschland fast 90 Prozent der Treibhausgase aus und sind damit die Hauptursache für den anthropogenen Treibhausgaseffekt. Sie entstehen vor allem bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Erdöl und Erdgas für die Strom- und Wärmeerzeugung, im Verkehr und in der Industrie. Methan entsteht hauptsächlich in der Landwirtschaft (insbesondere bei der Tierhaltung), aber auch bei der Abfallde- ponierung und der Energieproduktion. Die bedeu- tendste Quelle der Entstehung von Lachgas ist die landwirtschaftliche Bodennutzung, insbesonde- re durch die Verwendung von stickstoffhaltigem Düngemittel. F-Gase werden für verschiedene Produkte genutzt. Sie dienen z. B. als Kältemit- tel in Kühl- und Klimaanlagen, als Treibmittel bei Schaum- und Dämmstoffen sowie bei Aerosolen oder als Feuerlöschmittel. Erst im Fall einer Frei- setzung werden sie klimawirksam (z. B. bei der nicht-fachgerechten Entsorgung von Altgeräten).4 Berechnungsstand Der Berechnungsstand der Treibhausgasbilanzie- rung in diesem Bericht ist September 2022. Durch die Weiterentwicklung der Methodenstandards 3 Weitere Informationen veröffentlicht das Thünen-Institut auf seiner Homepage: https://www.thuenen.de/de/ak/arbeitsberei- che/emissionsinventare [Stand: 6. Juli 2022]. 4 Eine detaillierte Beschreibung der Treibhausgasemissionen ver- öffentlicht das Umweltbundesamt auf seiner Homepage: http:// www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klima- schutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissio- nen/die-treibhausgase [Stand: 24. März 2022]. Methodenbeschreibung in den Arbeitskreisen der Länder und die Anpas- sung der Emissionsfaktoren des Umweltbundes- amts ergeben sich regelmäßig bei allen Arten von Treibhausgasemissionen Änderungen, die sich rückwirkend auch auf vergangene Berichtsjahre auswirken können. Alle Angaben in diesem Be- richt entsprechen dem aktuellen Berechnungs- stand und können deshalb von vorhergehenden Berichten und anderen Publikationen mit ande- ren Berechnungsständen abweichen. Kohlendioxidemissionen Die Ermittlung der energiebedingten CO2-Emissi- onen erfolgt nach einer auf der Ebene der Bundes- länder im Länderarbeitskreis Energiebilanzen (LAK Energiebilanzen) abgestimmten einheitlichen Me- thodik.5 Die Berechnungsbasis bilden die Ergeb- nisse aus der Bilanzierung der Energieverbräuche der Länder. Es werden ausschließlich die Emissi- onen aus dem Einsatz und der Verarbeitung der fossilen Energieträger Kohle, Gas und Mineralöl berücksichtigt. In die Berechnung der Emissionen gehen spezifische, auf den Heizwert eines Energie- trägers bezogene CO2-Faktoren ein. Diese stellt das Umweltbundesamt differenziert nach Ener- gieträgern und Einsatzbereichen zur Verfügung. Aus der Energiebilanz werden grundsätzlich nur diejenigen Bereiche einbezogen, in denen entwe- der ein emissionswirksamer Umwandlungseinsatz von Energieträgern stattfindet (wie bei den Kraft- werken zur Strom- und Wärmeerzeugung) oder Energieträger direkt für den Endverbrauch in der Industrie, im Verkehr sowie den Haushalten und im Bereich Gewerbe/Handel/Dienstleistungen („GHD") zum Einsatz kommen. Beim Nachweis der energiebedingten CO2-Emissi- onen wird zwischen den CO2-Emissionen aus der sogenannten Quellenbilanz und aus der sogenann- ten Verursacherbilanz unterschieden: 5 Der LAK Energiebilanzen veröffentlicht auf seiner Homepage Daten zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen aller Bundesländer sowie detaillierte Hintergrundinformationen zur Methodik: http://www.lak-energiebilanzen.de [Stand: 24. März 2022]. Die Ergebnisse gehen in die Umweltökonomischen Ge- samtrechnungen der Länder ein. Die Quellenbilanz ist maßgeblich für das Treib- hausgasmonitoring. Sie ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge der im Land emittierten ener- giebedingten CO2-Emissionen von der Entste- hens- bzw. Aufkommensseite. Dabei werden auch die Emissionen ausgewiesen, die beim Einsatz fossiler Energieträger für die heimische Strom- erzeugung entstehen – auch, wenn ein Teil der produzierten Strommenge exportiert wird. Die Emissionen aus Stromimporten bleiben dagegen unberücksichtigt. Somit gibt es keine direkten Rückschlüsse über die CO2-Emissionen der End- energieverbraucher eines Landes. Rheinland-Pfalz schneidet bei den nach der Quellenbilanz aus- gewiesenen Emissionen als Stromimportland im Vergleich zu den Strom exportierenden Ländern gut ab. Indirekt verursacht das Land aber Emissio- nen in den anderen Ländern. Die Verursacherbilanz weist nach, wie viele CO2-Emissionen in einem Land auf den End- energieverbrauch zurückzuführen sind. Der End- energieverbrauch umfasst die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchsberei- chen (Industrie, Verkehr und Haushalte/GHD). In der Verursacherbilanz werden die Emissionen aus den Umwandlungsprozessen den Endverbrauchs- bereichen zugeordnet, in denen sie verursacht wurden. Für Strom erfolgt die Anrechnung der Emissionsmenge, die dem Endverbrauch zuzu- rechnen ist, auf der Grundlage des Brennstoff- verbrauchs aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Der Grund hierfür ist, dass keine aus- reichenden Informationen über die Lieferverflech- tungen zwischen den Bundesländern vorliegen. Es wird ein Berechnungsfaktor verwendet – der so- genannte Generalfaktor. Der Generalfaktor ergibt sich als Quotient aus der Summe der Emissionen der deutschen Stromerzeugungsanlagen, soweit sie für den inländischen Verbrauch produzieren, und der Summe des inländischen Stromendver- brauchs (einschließlich der Stromimporte). Auf- grund dieser modellhaften Vorgehensweise ist ein direkter Zusammenhang mit den tatsächlich in einem Bundesland angefallenen Emissionen, die in der Quellenbilanz dargestellt werden, nicht ge- A5

Untersuchung des Vorkommens von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Abfallströmen

a.) Einige Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen gelten als persistent, biakkulmulierend und toxisch. Der Stoff PFOA (Perfluoroctansäure) sowie dessen Salze und Vorläuferverbindungen wurden bereits zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe vorgeschlagen, weitere Stoffe aus der Gruppe der Per- und polyfluorierte Substanzen wie z.B. PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) werden folgen und sind bereits Gegenstand der Verhandlungen unter Stockholm sowie verschiedener Regulierungen (u.a. REACH). Stoffe, die in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen wurden, sind damit auch Kandidaten der europäischen POP-Verordnung. Diese sieht für die Entsorgung von POPs enthaltenden Abfällen bestimmte Entsorgungsverfahren in Abhängigkeit von Grenzkonzentrationen vor. PFAS wurden in der Vergangenheit in der Automobil-, Elektronik-, Bau- und Luftfahrtindustrie sowie zur Herstellung von Fluorpolymeren z. B. PTFE eingesetzt. Einige PFAS fanden aufgrund ihrer wasser-, schmutz und ölabweisenden Eigenschaften beispielsweise Verwendung in Textilien, Bekleidung, Leder, Papier, Pappe, Farben, Lacken und Feuerlöschmitteln. PFAS werden bereits in allen Umweltsegmenten nachgewiesen, wobei oft unklar ist aus welchen Quellen die Stoffe in die Umwelt gelangen konnten. Ziel des Vorhabens ist es, mittels gezielter Laboranalysen branchenscharf die relevanten Stoffe und Konzentrationen in den einzelnen Abfallströmen zu ermitteln. Darauf aufbauend sollen Entsorgungsszenarien entwickelt werden, aus denen sich Art und Menge der ausgeschleusten bzw. im Wirtschaftskreislauf verbleibenden PFAS in Abhängigkeit von Konzentrationsgrenzen abschätzen lassen. b.) In Auswertung dieser Szenarien sollen für relevante Stoffe Grenzwertvorschläge für die gesetzlichen Regelwerke (Anhang IV der POP-Verordnung, Klärschlammverordnung) abgeleitet werden.

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