Im Verbundvorhaben THOR gibt es zwei Teilvorhaben. Kerne des Verbundvorhabens sind sämtliche Belange der Waldbrandvorbeugung sowie der zielgruppenspezifische Wissenstransfer und praxisbezogene Umsetzungen. Im Teilvorhaben 2 werden insbesondere die bisherigen und neuen Erkenntnisse der Waldbrandvorbeugung in Form des Managements von Waldstrukturen bearbeitet. Dadurch sollen gefährdete Wälder gegen die Ausbreitung von Waldbränden stabilisiert werden. Schlüssel dafür ist die Gestaltung der horizontalen und vertikalen Qualität, Quantität und Verteilung des potenziellen Brennmaterials. Hinzu kommt das Vorhalten von Löschmitteln oder Strukturen für deren schnelle Bereitstellung in Wäldern.
<p>Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“) </p><p>Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor.</p><p>Entwicklung in Deutschland seit 1995</p><p>Zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).</p><p>Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht worden ist (siehe Abb. „Emissionen fluorierter Treibhausgase“, Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“ und Abb. „Quellen der Emissionen fluorierter Treibhausgase“).</p><p>In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase">Verordnung (EU) 2024/573</a> weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen, was sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken wird. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben stiegen bis 2019 und werden jetzt kontinuierlich sinken.</p><p>Bedeutung von F-Gasen</p><p>Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wirken sich je nach Substanz sehr stark auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> aus, der Effekt ist bis zu 23.500 (5.AR) bzw. 24.300 (6.AR) mal höher als bei Kohlendioxid. F-Gase sind daher Teil des Kyoto-Protokolls und der Nachfolgeregelungen.</p><p>Herkunft von F-Gasen</p><p>Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nebenprodukte#alphabar">Nebenprodukte</a> freigesetzt werden, zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>, die die stratosphärische Ozonschicht zerstören. <br><br>Fluorierte Treibhausgase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel verwendet. Um die Emissionen dieser Stoffe zu vermindern, ist es neben technischen Maßnahmen vor allem zielführend, die Stoffe gezielt zu ersetzen oder alternative Technologien einzusetzen.</p><p>Rechtsvorschriften</p><p>Fluorierte Treibhausgase unterliegen wegen ihres hohen Treibhauspotenzials europäischer und nationaler Reglementierung. Auf europäischer Ebene ist das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Treibhausgase in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase">Verordnung (EU) 2024/573</a> und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-richtlinie-zu-emissionen-aus-pkw-klimaanlagen">Richtlinie 2006/40/EG</a> geregelt.</p><p>Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/nationale-regelungen-zu-fluorierten-treibhausgasen">Treibhausgase</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91231https%3A//www.umweltbundesamt.de/node/91231#Chemikalien-Klimaschutzverordnung">Chemikalien-Klimaschutzverordnung</a>).</p>
<p>Die Verwendung einiger Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ist Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Regelungen. Langfristig ist demnach eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch Fragen aufwirft. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes soll hier Orientierung bieten.</p><p>Da die Verwendung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a> (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:</p><p>Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. </p><p>Den Leitfaden zum Nachlesen gibt es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/austausch-von-pfas-haltigen-feuerloeschschaeumen">hier</a>.</p>
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR
KLIMASCHUTZ, UMWELT,
ENERGIE UND MOBILITÄT
KLIMASCHUTZBERICHT 2022
ANHANG
Anhangverzeichnis
Anhangverzeichnis
Die Anhänge sind auf der Website des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie
und Mobilität zu finden: https://mkuem.rlp.de/en/service/publikationen
Methodenbeschreibung: Ermittlung der Treibhausgasemissionen ............................................ A4
Glossar................................................................................................................................................... A8
Abkürzungen ........................................................................................................................................ A10
Zeichenerklärungen............................................................................................................................. A11
Anhangtabellen ................................................................................................................................... A12
Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz:
Daten und weitere Informationen
AT 4.1.1 Ausgewählte Bestimmungsfaktoren des Energieverbrauchs und der
energiebedingten Emissionen 1990–2020 (Teil 1) ........................................... A12
AT 4.1.2 Ausgewählte Bestimmungsfaktoren des Energieverbrauchs und der
energiebedingten Emissionen 1990–2020 (Teil 2) ........................................... A13
AT 4.1.3 Preise 1995–2021 .................................................................................................... A14
AT 4.1.4 Wesentliche Energiedaten 2010–2020 .............................................................. A15
AT 4.1.5 Heizwerte der Energieträger und Faktoren für die Umrechnung von
spezifischen Mengeneinheiten in Wärmeeinheiten zur
Energiebilanz 2020 ................................................................................................. A16
AT 4.1.6 CO2-Emissionsfaktoren 2020 nach Energieträgern ......................................... A17
AT 4.1.7 Treibhausgasemissionen 1990–2020 nach Art der Gase ................................ A18
AT 4.2.1 Ausgewählte Indikatoren zu den CO2-Emissionen in Rheinland-Pfalz
und in Deutschland 1990–2020 .......................................................................... A19
AT 4.2.2 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 1990–2020
nach Energieträgern ............................................................................................... A20
AT 4.2.3 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 1990–2020
nach Emittentensektoren ........................................................................................... A21
AT 4.2.4 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 1990–2020
nach Energieträgern ............................................................................................... A22
AT 4.2.5 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 1990–2020
nach Emittentensektoren ..................................................................................... A23
A2
Anhangverzeichnis
AT 4.2.6 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2020 .............................................................. A24
AT 4.2.7 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2020 ..................... A25
AT 4.2.8 CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2019 ............................................................... A26
AT 4.2.9 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Quellenbilanz) 2019 ...................... A27
AT 4.2.10 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2020 ....................................................... A28
AT 4.2.11 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2020 .............. A29
AT 4.2.12 CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2019 ....................................................... A30
AT 4.2.13 Temperaturbereinigte CO2-Emissionen (Verursacherbilanz) 2019 .............. A31
AT 4.3.1 Methanemissionen 1990–2020 nach Sektoren ................................................ A32
AT 4.3.2 Lachgasemissionen 1990–2020 nach Sektoren ................................................ A33
AT 4.4.1 Treibhausgasemissionen 1990–2020 nach Sektoren ...................................... A34
AT 4.4.2 Hauptkategorien nach dem internationalen Berichtsformat (CRF) ............. A35
AT 4.4.3 Abgrenzung der Sektoren in der Treibhausgasberichterstattung .................. A36
Umsetzungsstand der einzelnen Klimaschutzkonzept-Maßnahmen
des Landes Rheinland-Pfalz
AT 5.1Handlungsfeld 1: Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) .................. A37
AT 5.2Handlungsfeld 2: Private Haushalte (PH) ............................................................ A38
AT 5.3Handlungsfeld 3: Industrie, prozessgebundene Emissionen (I) ........................ A39
AT 5.4Handlungsfeld 4: Strom und Wärmeerzeugung, Netze (SWN) ....................... A40
AT 5.5Handlungsfeld 5: Öffentliche Hand (ÖH) ............................................................ A41
AT 5.6Handlungsfeld 6: Abfall und Wasser (A) ............................................................... A42
AT 5.7Handlungsfeld 7: Verkehr (V) .................................................................................. A43
AT 5.8Handlungsfeld 8: Landnutzung (L) ......................................................................... A45
A3
Methodenbeschreibung
Methodenbeschreibung:
Ermittlung der Treibhausgasemissionenzung ermittelt das Thünen-Institut die nationalen
Emissionsinventare.3
Treibhausgasemissionen entstehen in erster Linie
bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern
zum Zweck der Energiegewinnung. Den wesent-
lichen Teil der Treibhausgase machen deswegen
die aus dem Energieverbrauch resultierenden
Emissionen aus (energiebedingte Emissionen).
Klimaschädliche Gase entstehen aber auch in an-
deren Bereichen, insbesondere bei verschiedenen
Produktionsprozessen in der Industrie und in der
Landwirtschaft. Das Monitoring über die Entwick-
lung der Treibhausgase in Rheinland-Pfalz umfasst
sowohl die Entwicklung der energiebedingten
Treibhausgasemissionen als auch die Entwicklung
der sonstigen Treibhausgasemissionen. Die Be-
richtspflichten sind in § 7 Landesklimaschutzge-
setz (LKSG) geregelt.Als wichtigste anthropogene, also durch den
Menschen verursachte, Treibhausgase sind neben
Kohlendioxid (CO2) vor allem Methan (CH4) und
Lachgas (Distickstoffoxid bzw. N2O) zu nennen.
Hinzu kommen weitere Gase, die sogenannten F-
Gase (fluorierte Treibhausgase), welche zum Teil
extrem klimawirksam sind. Mit der Hilfe von CO2-
Äquivalenzfaktoren werden die unterschiedlichen
Treibhausgase normiert und bezüglich ihrer Aus-
wirkungen auf das Klima miteinander vergleichbar
gemacht.
Bei der Darstellung der Treibhausgasemissionen
für Rheinland-Pfalz orientiert sich das Statisti-
sche Landesamt an den Methodenstandards des
Arbeitskreises Umweltökonomische Gesamtrech-
nungen der Länder (AK UGRdL). Maßgeblich für
den Nachweis ist der Entstehungsort der Emissio-
nen (Quellen- bzw. Territorialprinzip).1 Auf dieser
Basis liegen für alle Treibhausgase vergleichbare
und valide Daten vor. Die Berechnungen für die
Länderebene lehnen sich soweit wie möglich an
internationale Berichtsstandards und die Vorge-
hensweise des Umweltbundesamtes (UBA) an.
Das Umweltbundesamt (UBA) erstellt jährlich den
Nationalen Inventarbericht (National Inventory
Report – NIR) zum deutschen Treibhausgasin-
ventar, zu dem Deutschland als Vertragsstaat der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
(UNFCCC) verpflichtet ist.2 Für die Bereiche Land-
wirtschaft, Forstwirtschaft und andere Landnut-
1
Der Anteil des internationalen Flugverkehrs wird hierbei heraus-
gerechnet.
2 Weitere Informationen veröffentlicht das Umweltbundes-
amt auf seiner Homepage: https://www.umweltbundesamt.
de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/kli-
marahmenkonvention-der-vereinten-nationen-unfccc [Stand:
30. März 2022].
A4
Kohlendioxidemissionen machen in Deutschland
fast 90 Prozent der Treibhausgase aus und sind
damit die Hauptursache für den anthropogenen
Treibhausgaseffekt. Sie entstehen vor allem bei
der Verbrennung fossiler Energieträger wie Erdöl
und Erdgas für die Strom- und Wärmeerzeugung,
im Verkehr und in der Industrie. Methan entsteht
hauptsächlich in der Landwirtschaft (insbesondere
bei der Tierhaltung), aber auch bei der Abfallde-
ponierung und der Energieproduktion. Die bedeu-
tendste Quelle der Entstehung von Lachgas ist die
landwirtschaftliche Bodennutzung, insbesonde-
re durch die Verwendung von stickstoffhaltigem
Düngemittel. F-Gase werden für verschiedene
Produkte genutzt. Sie dienen z. B. als Kältemit-
tel in Kühl- und Klimaanlagen, als Treibmittel bei
Schaum- und Dämmstoffen sowie bei Aerosolen
oder als Feuerlöschmittel. Erst im Fall einer Frei-
setzung werden sie klimawirksam (z. B. bei der
nicht-fachgerechten Entsorgung von Altgeräten).4
Berechnungsstand
Der Berechnungsstand der Treibhausgasbilanzie-
rung in diesem Bericht ist September 2022. Durch
die Weiterentwicklung der Methodenstandards
3 Weitere Informationen veröffentlicht das Thünen-Institut auf
seiner Homepage: https://www.thuenen.de/de/ak/arbeitsberei-
che/emissionsinventare [Stand: 6. Juli 2022].
4 Eine detaillierte Beschreibung der Treibhausgasemissionen ver-
öffentlicht das Umweltbundesamt auf seiner Homepage: http://
www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klima-
schutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissio-
nen/die-treibhausgase [Stand: 24. März 2022].
Methodenbeschreibung
in den Arbeitskreisen der Länder und die Anpas-
sung der Emissionsfaktoren des Umweltbundes-
amts ergeben sich regelmäßig bei allen Arten von
Treibhausgasemissionen Änderungen, die sich
rückwirkend auch auf vergangene Berichtsjahre
auswirken können. Alle Angaben in diesem Be-
richt entsprechen dem aktuellen Berechnungs-
stand und können deshalb von vorhergehenden
Berichten und anderen Publikationen mit ande-
ren Berechnungsständen abweichen.
Kohlendioxidemissionen
Die Ermittlung der energiebedingten CO2-Emissi-
onen erfolgt nach einer auf der Ebene der Bundes-
länder im Länderarbeitskreis Energiebilanzen (LAK
Energiebilanzen) abgestimmten einheitlichen Me-
thodik.5 Die Berechnungsbasis bilden die Ergeb-
nisse aus der Bilanzierung der Energieverbräuche
der Länder. Es werden ausschließlich die Emissi-
onen aus dem Einsatz und der Verarbeitung der
fossilen Energieträger Kohle, Gas und Mineralöl
berücksichtigt. In die Berechnung der Emissionen
gehen spezifische, auf den Heizwert eines Energie-
trägers bezogene CO2-Faktoren ein. Diese stellt
das Umweltbundesamt differenziert nach Ener-
gieträgern und Einsatzbereichen zur Verfügung.
Aus der Energiebilanz werden grundsätzlich nur
diejenigen Bereiche einbezogen, in denen entwe-
der ein emissionswirksamer Umwandlungseinsatz
von Energieträgern stattfindet (wie bei den Kraft-
werken zur Strom- und Wärmeerzeugung) oder
Energieträger direkt für den Endverbrauch in der
Industrie, im Verkehr sowie den Haushalten und
im Bereich Gewerbe/Handel/Dienstleistungen
(„GHD") zum Einsatz kommen.
Beim Nachweis der energiebedingten CO2-Emissi-
onen wird zwischen den CO2-Emissionen aus der
sogenannten Quellenbilanz und aus der sogenann-
ten Verursacherbilanz unterschieden:
5 Der LAK Energiebilanzen veröffentlicht auf seiner Homepage
Daten zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen aller
Bundesländer sowie detaillierte Hintergrundinformationen zur
Methodik: http://www.lak-energiebilanzen.de [Stand: 24. März
2022]. Die Ergebnisse gehen in die Umweltökonomischen Ge-
samtrechnungen der Länder ein.
Die Quellenbilanz ist maßgeblich für das Treib-
hausgasmonitoring. Sie ermöglicht Aussagen über
die Gesamtmenge der im Land emittierten ener-
giebedingten CO2-Emissionen von der Entste-
hens- bzw. Aufkommensseite. Dabei werden auch
die Emissionen ausgewiesen, die beim Einsatz
fossiler Energieträger für die heimische Strom-
erzeugung entstehen – auch, wenn ein Teil der
produzierten Strommenge exportiert wird. Die
Emissionen aus Stromimporten bleiben dagegen
unberücksichtigt. Somit gibt es keine direkten
Rückschlüsse über die CO2-Emissionen der End-
energieverbraucher eines Landes. Rheinland-Pfalz
schneidet bei den nach der Quellenbilanz aus-
gewiesenen Emissionen als Stromimportland im
Vergleich zu den Strom exportierenden Ländern
gut ab. Indirekt verursacht das Land aber Emissio-
nen in den anderen Ländern.
Die Verursacherbilanz weist nach, wie viele
CO2-Emissionen in einem Land auf den End-
energieverbrauch zurückzuführen sind. Der End-
energieverbrauch umfasst die Verwendung von
Energieträgern in den einzelnen Verbrauchsberei-
chen (Industrie, Verkehr und Haushalte/GHD). In
der Verursacherbilanz werden die Emissionen aus
den Umwandlungsprozessen den Endverbrauchs-
bereichen zugeordnet, in denen sie verursacht
wurden. Für Strom erfolgt die Anrechnung der
Emissionsmenge, die dem Endverbrauch zuzu-
rechnen ist, auf der Grundlage des Brennstoff-
verbrauchs aller Stromerzeugungsanlagen in
Deutschland. Der Grund hierfür ist, dass keine aus-
reichenden Informationen über die Lieferverflech-
tungen zwischen den Bundesländern vorliegen. Es
wird ein Berechnungsfaktor verwendet – der so-
genannte Generalfaktor. Der Generalfaktor ergibt
sich als Quotient aus der Summe der Emissionen
der deutschen Stromerzeugungsanlagen, soweit
sie für den inländischen Verbrauch produzieren,
und der Summe des inländischen Stromendver-
brauchs (einschließlich der Stromimporte). Auf-
grund dieser modellhaften Vorgehensweise ist ein
direkter Zusammenhang mit den tatsächlich in
einem Bundesland angefallenen Emissionen, die
in der Quellenbilanz dargestellt werden, nicht ge-
A5
a.) Einige Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen gelten als persistent, biakkulmulierend und toxisch. Der Stoff PFOA (Perfluoroctansäure) sowie dessen Salze und Vorläuferverbindungen wurden bereits zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe vorgeschlagen, weitere Stoffe aus der Gruppe der Per- und polyfluorierte Substanzen wie z.B. PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) werden folgen und sind bereits Gegenstand der Verhandlungen unter Stockholm sowie verschiedener Regulierungen (u.a. REACH). Stoffe, die in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen wurden, sind damit auch Kandidaten der europäischen POP-Verordnung. Diese sieht für die Entsorgung von POPs enthaltenden Abfällen bestimmte Entsorgungsverfahren in Abhängigkeit von Grenzkonzentrationen vor. PFAS wurden in der Vergangenheit in der Automobil-, Elektronik-, Bau- und Luftfahrtindustrie sowie zur Herstellung von Fluorpolymeren z. B. PTFE eingesetzt. Einige PFAS fanden aufgrund ihrer wasser-, schmutz und ölabweisenden Eigenschaften beispielsweise Verwendung in Textilien, Bekleidung, Leder, Papier, Pappe, Farben, Lacken und Feuerlöschmitteln. PFAS werden bereits in allen Umweltsegmenten nachgewiesen, wobei oft unklar ist aus welchen Quellen die Stoffe in die Umwelt gelangen konnten. Ziel des Vorhabens ist es, mittels gezielter Laboranalysen branchenscharf die relevanten Stoffe und Konzentrationen in den einzelnen Abfallströmen zu ermitteln. Darauf aufbauend sollen Entsorgungsszenarien entwickelt werden, aus denen sich Art und Menge der ausgeschleusten bzw. im Wirtschaftskreislauf verbleibenden PFAS in Abhängigkeit von Konzentrationsgrenzen abschätzen lassen. b.) In Auswertung dieser Szenarien sollen für relevante Stoffe Grenzwertvorschläge für die gesetzlichen Regelwerke (Anhang IV der POP-Verordnung, Klärschlammverordnung) abgeleitet werden.
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