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Informationssystem Lösemittelverordnung

Von der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie 1999/13/EG vom 11.03.1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung von organischen Lösemitteln entstehen (EU-VOC-RL), erlassen. Die EU-VOC-Richtlinie wurde als 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst. Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.

Lösemittelverordnung in Kraft getreten

In Deutschland ist die Lösemittelverordnung (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV) in Kraft getreten. Damit wurde die EG-Lösemittelrichtlinie (Richtlinie 1999/13/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung gilt ab sofort für neue Industrieanlagen und - mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2007 - auch für bestehende Anlagen. Ziel ist es, den Ausstoß von organischen Lösemitteln bei ihrer Anwendung um weitere 250.000 Tonnen im Jahr zu senken. Unter die Verordnung fallen sehr verschiedene Tätigkeiten, vom Lackieren, Drucken, Kleben über die Textilreinigung bis hin zur Herstellung von Schuhen und Arzneimitteln, wenn deren Lösemittelverbrauch einen branchenspezifischen Schwellenwert überschreitet.

Sicherung der Berichterstattung über Menge und Art der VOC-Emissionen aus Anlagen im Geltungsbereich der 31. BIMSchV für die Jahre 2008 und 2010

A) Problemstellung: Der 3. Berichtsfragebogen der EU-Kommission über die Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG (Lösemittelrichtlinie) für die Jahre 2008 und 2010 fordert unter anderem auf, konkrete Daten über Menge und Art der VOC-Emissionen bereitzustellen, die aus Anlagen im Geltungsbereich dieser Richtlinie freigesetzt werden. In Deutschland betrifft das ca. 9.300 Anlagen (ohne Kfz-Reparaturlackierung), davon ca. 130 IVU-Anlagen (Stand 2005). B) Handlungsbedarf (BMU; UBA): Um die Übermittlung der Daten an den BMU zu gewährleisten, muss geprüft werden, welche Voraussetzungen dazu in den einzelnen Bundesländern bestehen, vor allem vor dem Hintergrund der Umstrukturierung des Vollzugs in einzelnen Bundesländern. Es muss geprüft werden, welche Basisdaten grundsätzlich auch im Zusammenhang mit anderen Berichtspflichten genutzt werden können. C) Ziel des Vorhabens ist es, die o.g. Berichterstattung mit der erforderlichen Qualität zu sichern, dabei den Erfassungsaufwand in den Bundesländern auf ein erforderliches Mindestmaß zu begrenzen.

Definition of best available techniques (BAT) in Europe for surface treatment using organic solvents

Die EU-Kommission hat Ende des Jahres 2014 einen Informationsaustausches zu besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) begonnen ("Sevilla-Prozess"), um das BVT-Merkblatt für Anlagen der "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) zu überarbeiten. Ziel der Richtlinie und der BVT-Merkblätter sind harmonisierte Genehmigungsgrundlagen für die betroffenen Anlagen in allen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland beteiligt sich intensiv am Informationsaus-tausch, um die Anwendung hoher Umweltstandards europaweit zu fördern. Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie betrifft folgende Lösemittelanwender: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Im-prägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von > 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder > 200 t pro Jahr". Das Forschungsvorhaben ermittelt und dokumentiert den Stand der Technik in Anlagen in Deutschland. Von betroffenen Branchen wurden technische Informationen und Emissionsdaten aus Anlagen dokumentiert und bewertet, die entweder produktionsintegrierte Maßnahmen oder fortgeschrittene nachgeschaltete Emissionsminderungstechniken anwenden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat als nationale Koordinationsstelle im Sevilla-Prozess im April 2014 eine Expertengruppe aus Behörden, Industrie und Wissenschaft einberufen, die die Revisionsarbeiten begleitet. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden der Gruppe im Juni 2015 auf einem Fach-gespräch im UBA vorgestellt und mit ihr diskutiert. Kommentare der Gruppe wurden im Endbericht berücksichtigt. Quelle: Forschungsbericht

Umsetzung der novellierten 13. BImSchV (Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen-Verordnung) in Raffinerien und für Gasturbinen

Problemstellung: Die 13. BImSchV wurde im Juli 2004 novelliert. Wesentliche Neuerungen betreffen die Einbeziehung von Gasturbinen sowie die Bereitstellung von alternativen Vorgaben für die Regelung von Großfeuerungsanlagen in Raffinerien. Altanlagen müssen die Anforderungen der Verordnung bis zum Ablauf spezifischer Übergangsfristen erfüllen, es sei denn, dass sie verbindlich bis Ende 2012 stillgelegt werden Die neue Verordnung muss also in den kommenden Jahren durch die Bundesländer vollzogen werden hierzu müssen bundesseitig Anstrengungen verstärkt werden, diesen Vollzug effektiv zu unterstützen. B) Handlungsbedarf (BMU / UBA): Es wird daher erforderlich sein, das Thema Vollzug und Erfüllung zu bearbeiten. Hierfür sind die vorhandenen kollegialen Strukturen (IAI) intensiv zu nutzen (z.B. zur Klärung von Auslegungsfragen zu o.a. Regelungen). Es wird aber auch erforderlich sein, weitere Ebenen konstruktiver Unterstützung zu nutzen. Hierzu gehört auch die Begleitung im Rahmen eines Forschungsvorhabens. C) Als Ziele des Vorhabens sind folgende Arbeiten zu nennen: - Es werden ausgewählte Vollzugsfragen zunächst auf allgemeiner Ebene angesprochen, analysiert und aufbereitet - sodann sollen exemplarische Anwendungsbeispieleuntersucht und geprüft werden - damit soll eine verstärkte Unterstützung des Vollzugs der 13. BImSchV erreicht werden.

Pyrolysereaktor mit FLOX®-Feuerung zur dezentralen thermischen Klärschlammverwertung im kleinen Leistungsbereich bis 100 kWth

Ziel des Vorhabens ist es, eine wirtschaftlich konkurrenzfähige Lösung zur dezentralen thermischen Entsorgung von Klärschlämmen insbesondere für kleinere kommunale Kläranlagen im ländlichen Raum mit 10.000 bis 20.000 EW zu entwickeln. Diese Anforderungen wurden mit der Entwicklung eines Pyrolysereaktors mit nachgeschalteter FLOX®-Feuerung realisiert. Die Wärmeleistung der Feuerung liegt bei ca. 100 kWth. Mit dem Pyrolysereaktor können ca. 40 kg/h Trockensubstanz verarbeitet werden. Getrockneter Klärschlamm hat einen Energiegehalt von 9 - 13 MJ/kg. Damit wird die notwendige thermische Energie für den Pyrolyseprozess lediglich durch die im Schlamm enthaltene Energie gewonnen. Derzeit ist eine prototypische Anlage auf der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes 'Untere Selz' (AVUS) in Ingelheim mit einer Verarbeitungskapazität von ca. 300 t/a TS im Forschungsbetrieb. Die Verfahrensschritte lassen sich grob einteilen in: - Trocknung des entwässerten Klärschlamms z. B. mittels eines Solartrockners; - Thermische Klärschlammverwertung in einem Pyrolysereaktor mit FLOX®-Brenner; - Wärmeauskopplung zum Betrieb eines Trockners oder Unterstützung der Solartrocknung. Der Pyrolysereaktor ist als ein Rohr aus hochwarmfestem Stahl mit gasdichten Dosiereinrichtungen (Zellradschleusen) ausgebildet, in dem zwei ineinander kämmende Förderschnecken den Klärschlamm fördern, umwälzen und dieser dadurch gleichmäßig erwärmt wird. Das Reaktorrohr ist von einem Mantelrohr umgeben, in dem die heißen Rauchgase aus dem FLOX®-Brenner den Reaktor von Außen auf eine Temperatur von ca. 600 Grad Celsius aufheizen. Das im Reaktor entstehende Pyrolysegas wird ohne Kondensation der Kohlenwasserstoffe der nachgeschalteten FLOX®-Feuerung zugeführt. Bei der FLOX®-Feuerung wird durch interne Abgasrezirkulation der Inertgasanteil erhöht und die Ausbildung einer Flamme mit örtlichen Temperaturspitzen vermieden. Dadurch wird die Verbrennungstemperatur gleichmäßig in der gesamten Brennkammer bei ca. 1.000 Grad Celsius gehalten und thermische Stickoxidbildung vermieden. In Zukunft soll noch eine Wärmeauskopplung für den Betrieb einer KWK-Anlage mit Stirling- oder Dampfmotor ergänzt werden. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Rückstände aus der Pyrolyse von Klärschlamm für die Phosphatrückgewinnung eignen. Derzeitiger Projektstand ist, dass die Anlage aus mechanischer und steuerungstechnischer Hinsicht fertig gestellt und im Dauerbetrieb getestet wird. Dabei werden umfangreiche Analysen der Reststoffe sowie der Rauchgase gemäß der 17. BImSchV durchgeführt. Durch die Kombination aus Energiegewinnung im FLOX®-Brenner und der Nutzung der Wärme zur Pyrolyse, Trocknung und KWK kann eine vollständige Wärmenutzung erzielt und das Verfahren annähernd energieautark betrieben werden.

Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Arbeiten war die umweltfreundliche Modifizierung des Prozessschrittes der Verklebung von Polyurethanbauteilen mit Dekorfolien insbesondere für die Inneneinrichtung von Caravan, Flugzeug und Schiffen in Leichtbauweise. Zum Erreichen einer ausreichenden Haftung werden bis heute bei der Herstellung von Polyurethan-Profilen in diesem Industriebereich lösungsmittelhaltige Haftvermittler eingesetzt. Um die Umweltbelastung mit Lösungsmitteln, insbesondere auch chlorierten Kohlenwasserstoffen zu vermeiden, wurde der vollständige Ersatz von Haftvermittlern durch ein Atmosphärendruck-Plasma (AD-Plasma) als umweltfreundliches Reinigungs- und Aktivierungsverfahren untersucht. Fazit: Im Projekt konnte gezeigt werden, dass bei der Herstellung von Profilen in der Möbelindustrie die Primerung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen durch eine umweltfreundlichere AD-Plasma Vorbehandlung ersetzt werden kann. Durch die flexible Gestaltung der Plasmadüsen ist das Vorbehandeln auch von schwierigen Profilgeometrien möglich. Ein anschließendes Verkleben der Dekorfolien ist prozesssicher möglich. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ohne Plasmavorbehandlung kein prozesssicheres Kleben der Dekorfoilen realisiert werden kann. Das Ziel, Profil- und Möbelteile auf Basis von PU-Schäumen ohne Haftvermittler zu kleben ist erreicht worden. Der Einsatz chlorierter Kohlenwasserstoffe ist in diesem Industriebereich nicht mehr notwendig. Die VOC-Richtlinien können eingehalten werden und somit wird die Umwelt nachhaltig entlastet.

(U65) Lösungsmittelreduktion bei der Bergschuhherstellung - 1. Teil Datenerfassung und Erstellung von Lösungsansätzen

Der Forschungsbericht beschäftigt sich mit der Einhaltung der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) bei der Bergschuhherstellung in Bayern. Bei drei bedeutenden Unternehmen wurden die Produktionsprozesse im Hinblick auf den Einsatz lösungsmittelhaltiger Produkte und möglicher Alternativen analysiert. Trotz großer Bemühungen der Bergschuhhersteller, den Lösungsmitteleinsatz zu reduzieren, beträgt der durchschnittliche Verbrauch 90-120 g Lösungsmittel/Paar Schuhe. Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen an die Bergschuhe ist der Grenzwert der 31. BImSchV (25g Lösungsmittel/Paar Schuhe) auf absehbare Zeit nicht einzuhalten.

Einsatzoptimierung und Bewertung eines kombinierten NT-Plasma-Photooxidationsverfahrens zur Reduzierung lösemittelhaltiger Abluftströme aus Lackierereien

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Von dem Inkrafttreten der Lösemittelverordnung (31.BImSchV.) sind eine Vielzahl von KMU-Betrieben in Deutschland betroffen. Neben dem Einsatz von Primärmaßnahmen werden viele Unternehmen aus wirtschaftlichen und technischen Gründen sekundärseitige Abluftreinigungsmaßnahmen ergreifen müssen. Deshalb ist eine kostengünstige sekundärseitige Möglichkeit zur Abluftreinigung für KMU-Unternehmen notwendig. Ziel dieses Projektes war es daher, die Möglichkeit zur sekundärseitigen Minderung von Lösemittelemissionen durch ein von der Firma ECOPLAS Deutschland GmbH entwickeltes Niedertemperatur-Plasma-Photooxidationsverfahren (NTO-Technologie) in KMU-Betrieben zu untersuchen. Dieses Verfahren sollte die bei alleinigem Einsatz für das betrachtete Problem ineffiziente Verfahren von Adsorption oder Oxidation der Lösemittelemissionen zu einer voraussichtlich sehr effizienten und wirtschaftlichen kombinierten Abluftreinigungstechnologie zusammenführen. Fazit: Die im Rahmen des Projektes konzipierte und untersuchte NTO-Technologie ist sehr gut geeignet, die Abluftreinigungsprobleme der von der 31. BImSchV betroffenen KMU-Betriebe energie- und kosteneffizient zu lösen. In Kombination mit entsprechenden Primärmaßnahmen können erhebliche Minderungspotenziale für Lösemittelemissionen über gesetzliche Vorgaben hinaus realisiert werden. Die NTO-Technologie ist in Bezug auf die Kosten- und Minderungseffizienz vergleichbar mit Biofiltern und Biowäschern. Sie hat jedoch eine geringeren Platzbedarf, eine bessere und schnellere Verfügbarkeit und eine wesentlich größere Flexibilität im Hinblick auf die zu abzubauenden Lösemittel. Nachdem die NTO-Technologie charakterisiert wurde, ist in nächster Zeit mit der Realisierung einer Pilotanwendung zur rechnen. Die Firma Keller sieht ein großes Marktpotenzial für diese Technologie.

Aktualisierung und Ergänzung des Leitfadens zur Umsetzung der VOC-Verordnung in Druckereien

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg erstellt ÖKOPOL eine praktische Arbeitshilfe für die Druckindustrie. Damit können Druckereien die Vorgaben der Lösemittelverordnung rechtzeitig planen und umsetzen. Die Europäischen Union hat 1999 eine Lösemittelrichtlinie beschlossen, die in Deutschland im August 2001 als '31. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht in Kraft trat. Ziel der neuen Anforderungen ist es, das Entweichen flüchtiger organischer Kohlenwasserstoffe (die auch einfach 'Lösemittel oder 'VOC genannt werden) in Industrie und Gewerbe zu vermindern. Dazu sind neue Grenzwerte festgelegt worden, für Emissionen aus Schornsteinen und erstmals auch für Emissionen aus 'diffusen Quellen, also Fenstern, Türen, Lüftungen. Nur bestimmte Druckverfahren sind von der Verordnung betroffen, und auch diese nur, wenn sie einen bestimmten Jahresverbrauch aller Lösemittel überschreiten: der Heatset-Rollenoffset, der Flexo- und Verpackungs-Tiefdruck sowie der Rollensiebdruck wenn mehr als 15 t VOC/Jahr verbraucht werden, der Illustrationstiefdruck ab 25 t VOC Jahresverbrauch. Neue Grenzwerte müssen ab einem Jahresverbrauch von 5 t VOC/Jahr auch beim 'Kaschieren, also dem Auftragen von Klebstoff, und beim 'Laminieren, d.h. dem Verkleben von z.B. Aluminium-, Papier- oder Kunststofffolien, eingehalten werden. ( )Die Lösemittelverordnung stellt gegenüber der EU-Lösemittelrichtlinie zum Teil schärfere Anforderungen an die Anwender von VOC, weil Deutschland 1990 der größte europäische VOC-Verursacher nach Russland war, weil Deutschland aufgrund seiner geografischen Lage eine besonders hohe Verantwortung in der Europäischen Union hat (die Ozon bildenden Lösemittel werden bei jeder Windrichtung in bewohnte Gebiete transportiert), weil die Anforderungen der Lösemittelverordnung mit den neuen Grenzwerten der TA-Luft vom Mai 2002 übereinstimmen sollen. Der von ÖKOPOL erstellte Leitfaden für die Umsetzung der Lösemittelverordnung in Druckereien wird die wichtigsten für Druckereien geltenden Neuregelungen benennen, z.B. auch die Änderung der Genehmigungsverordnung (4. BImSchV) von 8/01 und die Neuregelung der TA-Luft von 5/02. Das baden-württembergische Umweltministerium hatte durch ÖKOPOL bereits im Jahr 2000 erste, exemplarische Lösemittelbilanzen in Heatset- und Flexodruckanlagen erstellen lassen. Dabei sind praxisgerechte Lösungen für die Anwendung der Verordnung im Betrieb erstellt worden, die Sie in unserem Projektbericht nachlesen können. Erfahrungen aus dem Projekt fließen in den neuen Leitfaden ein. Außerdem werden Praxisbeispiele für Lösemittelbilanzen aus Heatset- und Verpackungsdruckereien als Umsetzungsbeispiele aufgezeigt.

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