Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Das Kartenwerk zeigt Vorkommen nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe Nordrhein-Westfalens. Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor. Verfügbare Themen zu den drei Lockergesteins-Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Sand, Ton/Schluff: Verbreitung und Mächtigkeit des Rohstoffkörpers (Blatt 1), Mächtigkeit der Überlagerung (Blatt 2), Vorkommen von Zwischenmitteln (Anzahl, Mächtigkeit und Tiefenlage von Einlagerungen im Rohstoffkörper) sowie Basis des Rohstoffkörpers (Blatt 3).
Die L. Wackler Wwe. Nachf. GmbH in Hühndorfer Höhe 18, 01723 Wilsdruff bean-tragte mit Datum vom 20. Dezember 2024 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225) geän-dert worden ist, für die wesentliche Änderung des Gefahrstofflagers in Hühndorfer Höhe 18, 01723 Wilsdruff. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach den Nummern 9.3.1, 9.1.2 und 9.2.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist. Gegenstand des Antrags ist die Einlagerung von Stoffen die der Nummer 30 des Anhangs 2 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und der Lagerklasse 5.1B nach TRGS 510 zugeordnet werden können. Eine Änderung der Gesamtlagerkapazität ist nicht beantragt.
Der Unternehmer plant die Erweiterung des in Umsetzung befindlichen Kiessandtagebaus Charlottenthal. Der Beschluss für den Rohstoffabbau im Tagebau Charlottenthal datiert vom 20.09.2006. Im Zuge lagerstättengeologischer Untersuchungen wurden nördlich / nordwestlich des bestehenden Tagebaus förderwürdige Kiese und Sande nachgewiesen. Der Unternehmer beabsichtigt, diese Vorräte in einer Größenordnung von ca. 2,5 Mio. t im Trockenschnitt abzubauen. Dazu soll der Tagebau in nördliche bis nordwestliche Richtung um etwa 14,8 ha über die bestehende Planfeststellungsgrenze hinaus erweitert werden. Die Erweiterungsfläche soll nach Abbau der gewinnbaren Vorräte durch Einlagerung von unbelasteten Fremdböden und tagebaueigenem Abraum wieder nutzbar gemacht werden. Es ist die annähernde Wiederherstellung des Geländereliefs wie vor Abbaubeginn und eine landwirtschaftliche Folgenutzung vorgesehen. Die Folgenutzung der übrigen Teile des Tagebaus - geplant ist die Herrichtung von überwiegend nährstoffarmen Rohboden-Sukzessionsflächen im Sinne des Naturschutzes - soll weitgehend unverändert bleiben und ggf. im Detail an die tatsächliche Situation bzw. sich abzeichnende Änderungen angepasst werden. Durch die Gewinnung zusätzlicher Rohstoffvorräte ist von einer Verlängerung der Laufzeit des Vorhabens voraussichtlich bis zum Jahr 2040 auszugehen.
Die Global Helicopter Service GmbH, Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, beantragte mit Schreiben vom 26.11.2020 die Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Landeplatzes für besondere Zwecke zur Durchführung von Starts und Landungen mit Hubschraubern (Hubschraubersonderlandeplatz) nach Sichtflugregeln bei Tage auf dem Firmengelände der GHS im Gewerbegebiet „An der Leobendorferstr. II“ in Kirchanschöring. Der genehmigungsgegenständliche Hubschraubersonderlandeplatz soll der Durchführung von geschäftlichen An- und Abflügen der Antragstellerin sowie anderer natürlicher und juristischer Personen nach vorheriger Genehmigung (PPR) durch die GHS sowie Triebwerksprobeläufen am Boden im Rahmen von Wartungstätigkeiten dienen. Jährlich sollen maximal 120 Flugbewegungen (60 Starts und 60 Landungen) zum Zweck der Wartung, Einlagerung und Überführung von Hubschraubern durchgeführt werden. Die Gesamtzeit der bodengebundenen Triebwerksprobeläufe soll wöchentlich max. 120 Minuten betragen.
Die Endlagersuche in der Schweiz Informationen zum Stand des Verfahrens Dezember 2024 Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Abbildungen: BASE und genannte Quellen Druck: Schloemer & Partner GmbH, Düren Stand: Dezember 2024 GZ: B 1 – BASE – BASE3201/004#0042 Die dauerhaft sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle stellt nicht nur in Deutschland eine Herausforderung und Aufgabe dar. Auch im Nachbarland Schweiz wird bereits seit dem Jahr 2008 nach geeigneten Endlagerstandorten tief im Untergrund gesucht. Die in Frage kommenden Gesteinsschichten für ein Endlager sind in der Grenzregion zu Deutschland anzufinden. Das ergaben umfangreiche Untersuchungen des Schweizer Untergrunds. Im September 2022 hat die Schweizer Vorhabenträgerin schließlich bekannt gegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Das Gebiet liegt im Kanton Zürich unweit der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg). Zusätzlich sehen die Pläne vor, dass auf dem Gelände des Zwischenlagers Würenlingen im Kanton Aargau – ebenfalls in unmittelbarer Grenznähe – eine Verpackungsanlage errichtet werden soll, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umverpackt werden. Von dort sollen sie zum Endlager transportiert werden. Inhalt Überblick: Die Endlagersuche in der Schweiz 4 Aktueller Stand der Endlagersuche und nächste Schritte 6 Ein Schweizer Endlager an der Grenze zu Deutschland 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren 10 Einbindung deutscher Expertise in das Verfahren 12 Abfallmengen, Einlagerung und Endlagersicherheit 14 Weiterführende Informationsangebote und Hinweise 15 Im November 2024 hat die Vorhabenträgerin die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für diese Vorschläge vorgelegt. Damit beginnt ein neuer Abschnitt im Schweizer Suchverfahren: Die fachliche Überprüfung der Vorschläge. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der vorgeschlagene Endlagerstandort alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt und den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt, wird die Genehmigung erteilt. Von deutscher Seite wird dieser Prozess eng begleitet, denn die potenziellen Auswirkungen eines Tiefenlagers machen nicht an der Grenze Halt. Dafür tauschen sich die Bundesebene, das Land Baden-Württemberg und die Landkreise und Gemeinden in der Region miteinander aus und stellen fachliche Expertise bereit. Dabei gilt es, auf die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzubauen, die sich seit Beginn des Verfahrens etabliert hat. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet das Verfahren als zuständige Fachbehörde und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei betrachtet das BASE alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit. Mit der vorliegenden Broschüre informiert das BASE über den Stand des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit – insbesondere auf deutscher Seite. 3
“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. siehe Gehölzliste im Kapitel “12.1 Verwendung heimischer Pflanzenarten” der Broschüre “Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden” Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Infomationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten
Die Fa. TLR Tanklager Raunheim GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung ihrer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von flüssigen brennbaren Stoffen in 65479 Raunheim, Kreis Groß-Gerau Gemarkung: Raunheim, Flur: 013 Flurstück: 36/12. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 3 Tanks mit einer maximalen Lagerkapazität von je 40.000 m³ für die Lagerung von Ottokraftstoff zur „EBV-Einlagerung“. Für den Bauabschnitt „Fundamente“ wurde zusätzlich ein Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Betriebsbereich gemäß dem zweiten Ab-schnitt der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV). Das Vorhaben unterliegt den erweiterten Pflichten der 12. BImSchV. Die Anlage soll am Ende des Jahres 2021 in Betrieb genommen wer-den. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Aufgrund der Überschreitung der Mengenschwelle der Nr. 9.2.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben auch nach § 9 Abs. 2 UVPG die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e621 – 3/4 – DEA 7 -
Die Evonik Logistics Services GmbH hat mit Datum vom 31.08.2021, zuletzt ergänzt am 26.07.2023 , einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Hochregallagers durch Erweiterung des gelagerten Stoffumfangs und damit Wechsel zur Nr. 9.3.1 (Nr. 30) der 4 BImSchV auf dem Betriebsgelände Goldschmidtstraße 100 in 45127 Essen gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: 1) Mengenerhöhung der LGK 6.1 auf insgesamt ≤ 2.100 t, Lager fällt zukünftig unter die 9.3.1 Anhang 1 in Verbindung mit Nr. 30 der 4. BImSchV, 2) Verzicht auf die Lagerklasse 4.2, Selbsterhitzungsstoffe mit den H-Sätzen H250, 251 oder 252 3) Einlagerung von Stoff 2.10 Bis(2-dimethyl)-methylamin (CAS-Nr. 3030-47-5) nach Anhang 1 der 12. BImSchV mit einer maximal Menge von < 2.000 t 4) Beschränkung des Gefahrenpotentials von toxischen Flüssigkeiten auf einen QTOX Wert ≤ 4 mbar/ppm 5) Zusammenlagerung des Stoffes DABCO CRISTALLIN Ident.-Nr. 5063086 der LGK 4.1 B mit entzündbaren Flüssigkeiten der LGK 3 im Lagerbereich C15.002. Demontage der Sackumfüllung 6) Die Gesamtmenge von 2.100 t an Stoffen der Gefahrenkategorien H1, H2, H3 und 2.10 wird nicht überschritten
Die Firma STAG GmbH beabsichtigt, die bestehende Interimslösung (Flüssiggas - Batterieanlage mit 6 x 2,9 t oberirdisch mit 2 Stück Verdampfer) durch einen Großbehälter 62 m3 zu ersetzen. Die Flüssiggasanlage besteht aus einem Lagerbehälter mit einem Nutzinhalt von 62.000 I (ca. 28,7 t, unterirdische Einlagerung).
Origin | Count |
---|---|
Bund | 1488 |
Land | 68 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 1186 |
Kartendienst | 1 |
Text | 274 |
Umweltprüfung | 21 |
unbekannt | 68 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 339 |
offen | 1212 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1375 |
Englisch | 267 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 1 |
Datei | 6 |
Dokument | 74 |
Keine | 1147 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 342 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 1027 |
Lebewesen & Lebensräume | 1089 |
Luft | 731 |
Mensch & Umwelt | 1554 |
Wasser | 709 |
Weitere | 1437 |