API src

Found 182 results.

Related terms

Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten?

In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie führt das länderübergreifende Lachsprogramm „ SALMO ALBIS “ alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammen. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

Bebauungsplaene Mandelbachtal/Ommersheim - In der Lach

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mandelbachtal (Saarland), Ortsteil Ommersheim:Bebauungsplan "In der Lach" der Gemeinde Mandelbachtal, Ortsteil Ommersheim

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Auflagen für Angelkarten Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Bebauungsplaene Mandelbachtal/Ommersheim - In der Lach 1.vereinfachte Aenderung

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mandelbachtal (Saarland), Ortsteil Ommersheim:Bebauungsplan "In der Lach 1.vereinfachte Aenderung" der Gemeinde Mandelbachtal, Ortsteil Ommersheim

LSG Kuhndorftal

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt südlich der Stadt Zeitz und umfaßt die Landschaft der Niederung des Wilden Baches. Es schließt das Waldgebiet des Knittelholzes ein und befindet sich zwischen den Ortslagen Kuhndorf, Nedissen und Rippicha in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Das Bild des LSG wird durch den Taleinschnitt des Wilden Baches einschließlich seiner kleinen Zuflüsse geprägt, der mit seinem mäandrierenden und unverbauten Gewässerlauf und den fast durchgängig vorhandenen bachbegleitenden Gehölzen einen hohen Grad an Naturnähe aufweist. In diesem Bereich wechseln kleinflächig Auengrünland, Staudenfluren und kleinere Feldgehölze mit Streuobstbeständen, schattigen Waldgebieten und mesophilen Grünlandbereichen mit Übergängen zu Magerrasen in den Hangbereichen. Die größeren, geschlossenen Waldgebiete, die überwiegend forstlich genutzt werden, sind das Knittelholz und das Spittelholz mit gut strukturierten Laubmischbeständen. Das Knittelholzgebiet wird gern von Erholungssuchenden aufgesucht. Das LSG wird außerhalb der schmalen Bachaue intensiv ackerbaulich genutzt. Randliche Siedlungsbebauungen sind im nördlichen LSG-Bereich in der Nähe zur Stadt Zeitz zu finden. Hier konzentrieren sich auch zahlreiche Streuobstwiesen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Bis zum 19. Jahrhundert war das Gebiet hauptsächlich durch ausgedehnte Waldflächen und Sumpfgebiete, vor allem im natürlichen Überschwemmungsgebiet der Bäche, gekennzeichnet. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse erfolgte aber auch relativ früh eine Besiedlung, was reiche ur- und frühgeschichtliche Funde belegen. Nach der Besiedlung durch germanische (Hermunduren, Thüringer) und slawische Stämme (Serben; das Gebiet gehörte zum Gau Puonzowa, die Hauptburg befand sich in Posa) wurde das Gebiet im 10. Jahrhundert von den sächsischen Königen erobert und dem Reich als Mark Zeitz angegliedert, wozu in Zeitz 967 ein Bistum gegründet und eine Burg errichtet wurden. Später gehörte das Gebiet den Wettinern und den Askaniern, größeren Einfluß erlangten ebenfalls die Klöster der Prämonstratenser und der Zisterzienser. Die weit verbreitete Form der Bodennutzung vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert war die Dreifelderwirtschaft. An gerodeten, meist südlich exponierten Hängen der größeren Flüsse, aber auch an kleineren Hängen südlich Zeitz, wurden seit dem 11. Jahrhundert Obst- und Weinbau betrieben. Der Weinbau bei Zeitz wurde im 18. Jahrhundert weitgehend aufgegeben, ehemalige Weinbauterrassen sind beispielsweise nordwestlich von Kuhndorf noch zu finden. Die Wasserkraft des Wilden Baches wurde früher genutzt, wie die allerdings stillgelegte Kuhndorfmühle zeigt. Gegenwärtig wird das Gebiet zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt, die Hochflächen meist als Acker und kleinere Flächen der Niederung als Grünland bzw. Streuobstwiesen. Wald- und Gehölzflächen nehmen derzeit einen Flächenanteil von etwa 20% ein. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Gebiet befindet sich im östlichen Randbereich des Thüringer Beckens. Die steilen Hänge beiderseits des Wilden Baches bestehen aus Gesteinen des Unteren Buntsandsteins. An den Oberhängen und auf den Hochflächen folgen diskordant darüber terrestrische und marin beeinflußte Sedimente eozänen bis oligozänen Alters mit eingelagerten Braunkohleflözen. Die quartären Bildungen der Hochflächen bestehen aus elsterkaltzeitlichen Schmelzwasserkiesen oder -sanden sowie der Oberen Elster-Grundmoräne. Ganz im Süden des LSG ist die Untere Elster-Grundmoräne nachgewiesen. Den hangenden Profilabschluß bildet weichselkaltzeitlicher Löß, der in flacheren Hangbereichen auch direkt auf präquartären Bildungen lagert. In dem Flußtal finden sich unter den holozänen Auensedimenten mächtige holozäne Schotter. Die Entstehung des Tales erklärt sich aus dem Zusammenspiel von fluviatiler Erosion und Auslaugung der Zechstein-Salze im Untergrund. Die vorkommenden Böden auf den Hochflächen sowie an den Talhängen bestehen aus Lößlehm, Berglöß bis Bergton über Buntsandstein. Durch diese Schichtung ist die Neigung zur Staunässe vorhanden, so daß Pseudogleye häufig sind. Daneben treten Parabraunerden aus skeletthaltigem Löß über skeletthaltigem Ton bis Pseudogley-Braunerden auf. Im Tal des Wilden Baches finden sich Gleye aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über fluviatilen Schottern. Die hydrologischen Verhältnisse sind durch das Fließgewässersystem des Knittelholz- und des Wilden Baches geprägt, die beide zum Einzugsgebiet der Weißen Elster gehören. Zwei Schichtquellen im Buntsandstein, die als hydrologische Naturdenkmale unter Schutz gestellt sind, befinden sich im LSG. Klimatisch liegt das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8°C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 595 mm. Pflanzen- und Tierwelt Das LSG weist aufgrund seiner reichen Biotopausstattung auch eine vielfältige und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt auf. Die Vegetation der Waldgebiete wird beispielsweise im Knittelholz durch naturnahe, rotbuchenreiche Traubeneichen-Hainbuchenwälder bestimmt, unter anderem mit Vorkommen von Großem Zweiblatt, Türkenbund-Lilie, Einbeere, Aronstab, Sanikel und Seidelbast. Weiterhin stocken eschen- oder bergahornreiche Schluchtwälder und Erlen-Eschen-Bachauenwälder im Gebiet. Ein höherer Nadelwaldanteil mit Kiefer und Lärche ist im Spittelholz zu finden. Im Offenland, an Waldrändern und auf Glatthaferwiesen trockenerer Ausbildung der Hangbereiche sind unter anderem Hain-Wachtelweizen, Hohe und Wiesen-Primel, Bärenschote oder Berg-Segge zu finden. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen des Zerbrechlichen Blasenfarns im Gebiet der Kuhndorfmühle. Fledermausarten, wie Mausohr, Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, weiterhin Wasserspitzmaus, Kleinäugige Wühlmaus und Siebenschläfer sind bedeutsame Vertreter der Säugetierfauna im Gebiet. Von den 1994 nachgewiesenen 67 Brutvogelarten im LSG sind Rebhuhn, Braunkehlchen und Wachtel im Offenland sowie Grauspecht, Wendehals, Gebirgsstelze, Raubwürger und Wacholderdrossel in Gewässer-, Wald- und Gehölzbereichen besonders erwähnenswert. Die Schmerle, eine bestandsgefährdete Fischart, kommt in den Bächen des Gebietes vor. Eine Feuchtwiese am westlichen Knittelholzrand stellt ein wertvolles Lurchhabitat dar. Teichmolch, Bergmolch, Grasfrosch und Erdkröte laichen im LSG, ehemalige Vorkommen der Gelbbauchunke sind erloschen. Glattnatter, Ringelnatter und Waldeidechse sind im Gebiet festgestellte Kriechtierarten. Die Wirbellosenfauna zeichnet sich insbesondere durch einen Artenreichtum an Tagfaltern, Heuschrecken und Landschnecken aus. Entwicklungsziele Der Schutzzweck des Gebietes besteht in der Sicherung des reich strukturierten Bachtales innerhalb weiträumiger Ackerflächen und der Erhaltung der Vielfalt ökologisch bedeutsamer Bereiche als Lebensraum seltener und bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Auch die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und des Biotopverbundes sowie des Landschaftscharakters für die Erholungsnutzung sind zu gewährleisten. Dazu zählen die Pflege der im Gebiet vorhandenen Naturdenkmale, der geschützten Biotope und des geschützten Parks. Die ökologisch durchgängigen, naturnahen Bachläufe einschließlich der sensiblen Quellgebiete, die standortgerechten, naturnahen Waldbestände und die Streuobstwiesen sind wichtige Schutzgüter des LSG. Das abwechslungsreiche Landschaftsbild sowie die reiche Naturausstattung in unmittelbarer Stadtnähe prädestinieren das LSG für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung. Exkursionsvorschläge Die reich gegliederte Landschaft des Kuhndorftales mit dem Wechsel zwischen Bachaue, Wiesen-, Wald- und Ackerflächen sowie den relativ großen Höhenunterschieden auf engem Raum bietet gerade in Stadtnähe zu Zeitz gute Erholungsmöglichkeiten. Hervorzuheben sind insbesondere der naturnahe Schluchtwald des Knittelholzes mit Knittelholzbach und Knittelholzquelle, die Kuhndorfmühle am Wilden Bach einschließlich des Quellgebietes in der unmittelbaren Nähe oder auch die guten Sichtbeziehungen von den höheren Bereichen aus in die Niederung oder zu den umliegenden Ortschaften. Das Gebiet ist durch mehrere, gut gekennzeichnete Wanderwege erschlossen. So führt ein Rundwanderweg von Zeitz-Rasberg entlang des Wilden Baches an der Kuhndorfmühle vorbei bis Kuhndorf und durch das Knittelholz zurück nach Zeitz; ein weiterer Weg erschließt den Bereich zwischen Röden und Kuhndorf. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

LSG Mosigkauer Heide

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt im Süden der Stadt Dessau und erfaßt die gleichnamigen Waldgebiete im Stadtkreis. Die Mosigkauer Heide bildet eine eigene Landschaftseinheit, ein geringer Anteil des LSG gehört zur Landschaftseinheit Dessauer Elbetal. Die Mosigkauer Heide ist eine nahezu ebene Hochfläche, die nur schwach von einigen Gewässern zertalt wurde. Das Gebiet ist, abgesehen vom Tal des Brambaches und einiger randlicher Flächen, vollständig bewaldet. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Während des 12./13. Jahrhundert waren die leichten Böden der Heide besiedelt und unter landwirtschaftlicher Nutzung. Die Siedlungen fielen aber später wüst und waren um 1549 bereits wieder vollständig von Wald bedeckt. Die Struktur der ehemaligen Wölbäcker ist jedoch noch zu erkennen. Eine besondere Bedeutung erlangte die Heide auch durch den Verlauf mittelalterlicher Heeres- und Handelsstraßen. An der Nordostspitze der Heide bei Haideburg trafen die Hohe Straße aus Nienberg kommend, die Salzstraße aus Halle und die Alte Leipziger Straße zusammen, um von hier aus vereint Mulde- und Elbeübergänge zu erreichen. Auf dieses alte Wegenetz geht die Gründung der Stadt Dessau, Erstnennung 1213, zurück. Seit dem 17. Jahrhundert diente die Heide als Jagdgebiet der anhaltischen Fürsten. Torhäuser, von denen noch zahlreiche erhalten sind, umgaben sie als Behausungen für Wildhüter und Förster. Im 18. Jahrhundert wurde ein Gatter zur Einpferchung des Wildes errichtet. Schon um 1500 führte man in der Heide eine geregelte Waldwirtschaft mit der Einteilung des Waldes in Haue und mit systematischer Walderneuerung ein. Von der mittelalterlichen Waldnutzung zeugen zahlreiche mächtige Hudeeichen, die heute vielfach in die Kiefernforste eingewachsen sind. „In den Weidenbüschen“ der Heide erwarb 1926 die Stadt Dessau die Speckinge nördlich der Hohen Straße, in der 1939 von der städtischen Gartenverwaltung ein Wegenetz zur Erschließung angelegt wurde. Noch heute hat dieses Gebiet besondere Bedeutung für die Naherholung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG gehört zum überwiegenden Teil zu einer pleistozänen Hochfläche, die durch eine mächtige und vielgestaltige elster- und saalekaltzeitliche Schichtenfolge charakterisiert ist. Die tertiären Ablagerungen im Liegenden werden diskordant von der Unteren Elster-Grundmoräne, örtlich auch von elster-kaltzeitlichen Vorschüttsanden und -kiesen überlagert. Weit verbreitet sind spätelsterkaltzeitliche Schmelzwassersande, die stellenweise die älteren quartären Bildungen abschneiden und direkten Kontakt zum Tertiär haben. Die frühsaalekaltzeitliche Schotterterrasse beziehungsweise Hauptterrasse der Mulde trennt das elsterglaziäre Stockwerk vom saaleglaziären, das hauptsächlich durch die anstehenden Schmelzwassersande vertreten ist. Eine Saale-Grundmoräne ist nur örtlich überliefert. Im Norden greift das LSG auf die weichselkaltzeitliche Niederterrasse der Elbe über. Die Mosigkauer Heide ist nach den hier vorkommenden Böden eine sandgeprägte Altmoränenlandschaft. Es dominieren podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand. Lokal sind diese Böden im tieferen Untergrund grundwasserbeeinflußt oder lehmunterlagert. An die inselhaften Geschiebelehmvorkommen sind Pseudogleye bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand oder Sandlöß über Geschiebelehm gebunden. Seltener kommen Braunerden bis Bänderfahlerde-Braunerden aus schwach schluffigem bis lehmigem Sand über Bändersand vor. In den Talungen sind Gleye und Gley-Braunerden verbreitet. Im Norden erfaßt das LSG die Wulfener Niederterrassen mit der Taube. Hier sind Gley-Braunerden und Gleye aus Sand beziehungsweise in den Rinnen Gleye aus lehmigem Sand bis Lehm ausgebildet. Die Standorte der Mosigkauer Heide sind überwiegend grundwasserfern. Im zentralen Bereich und nach Nordwesten entwässernd befinden sich jedoch Senken und Talungen mit flurnahem Grundwasser. Klimatisch wird das Gebiet vom trocken-warmen Elbetal und seinen Übergängen zu den Ackerlandschaften des mitteldeutschen Trockengebietes geprägt. Das LSG liegt im Klimagebiet des stark kontinental beeinflußten Binnentieflandes. In nordwestlicher Richtung nimmt der maritime Einfluß deutlich zu. Die Jahresmittel der Lufttemperatur liegen bei 8,6oC bis 9,0oC. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0oC bis -1oC und im Juli 18oC bis 19oC. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt bei zirka 550 mm. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation bestand aus Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Birkenwäldern. In den Tälern und Niederungen siedelten Erlenbruch- und Erlen-Eschenwälder. Die naturnahen Wälder sind heute weitgehend von Kiefernforsten ersetzt. Auf den Gley-, Anmoor- und Moorstandorten haben sich jedoch bemerkenswerte Pfeifengras-Birken-Eichen-, Erlen-Eschen- und Erlenbruchwälder erhalten. Diese Waldgesellschaften werden unter anderem im Naturschutzgebiet „Brambach“ geschützt. Eichen-Hainbuchenwälder blieben im Bereich der Speckinge und am Rand zum Muldetal in den Kümmerlingen erhalten. Die Waldgebiete werden durch das gehäufte Vorkommen von atlantisch verbreiteten Pflanzenarten wie Flügel-Ginster oder Salbei-Gamander gekennzeichnet. Besonders bemerkenswert sind wechseltrockene Magerrasen auf dem Flächennaturdenkmal „Raumerwiese“. Diese bilden eine sehr seltene Ausbildung des Mädesüß-Flaumhafer-Rasens, in dem zahlreiche seltene Arten, darunter Flügel-Ginster, Pracht-Nelke, Busch-Nelke, Weißes Fingerkraut oder Einfache Wiesenraute siedeln. Die Vogelwelt des Waldgebietes zeichnet sich durch Brutvogelarten aus wie Gartenrotschwanz, Singdrossel, Schwanzmeise, Weidenmeise, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke, Fitis, Turteltaube, Schwarz-, Mittel- und Kleinspecht sowie Mäusebussard und Rotmilan. Anfang der 1960er Jahre erlosch ein Baumbrutplatz des Wanderfalken. In den Kleingewässern laichen Teichmolch, Erdkröte, Gras-, Moor- und Wasserfrosch. Waldeidechse, Zauneidechse und Blindschleiche leben insbesondere an den Waldrändern. Als Besonderheiten der Insektenfauna treten in den Alteichen Heldböcke auf. Aus dem Waldgebiet sind zahlreiche seltene Schmetterlingsnachweise bekanntgeworden. Entwicklungsziele Das Landschaftsschutzgebiet soll als großer, geschlossener Waldkomplex gesichert werden. Die naturnahen Wälder sind zu erhalten und so zu bewirtschaften, daß ihre Struktur und Zusammensetzung nicht nachhaltig verändert wird. Die Kiefernforste sollten mittel- beziehungsweise langfristig zu der potentiell natürlichen Vegetation entsprechenden Mischwäldern und Laubmischwäldern umgewandelt werden. Dies sollte weitgehend kahlschlaglos durch Förderung des natürlich ankommenden Laubbaumunterwuchses erfolgen. Die zahlreich vorhandenen Hudeeichen sollen durch Freistellung in den Beständen erhalten werden. Die Feuchtgebiete in den Wäldern und die Täler sollen erhalten und nicht durch künstliche Gräben entwässert werden. Die Fließgewässer verbleiben in einem naturnahen Zustand. Das Gebiet dient als Wander- und Erholungsgebiet für die Stadt Dessau und die umliegenden Orte. Die Wegeerschließung des Gebietes ist zu sichern und für Fuß- und Radwanderer zu erweitern. Es bestehen Planungen, die sich anschließenden Waldgebiete der Mosigkauer Heide in den Landkreisen Köthen und Bitterfeld ebenfalls als LSG auszuweisen. Exkursionsvorschläge Wanderungen Ein ausgewiesener Wanderweg durch die Speckinge erlaubt einen reizvollen Spaziergang. Er ist besonders dazu geeignet, auf einem relativ kurzen Weg die abwechslungsreiche Landschaft der Speckinge mit dem Taubegraben zu erleben. Das Forsthaus Speckinge an der Hohen Straße ist Ausgangspunkt dafür. Ein Abstecher zum unweit gelegenen neugotischen Forsthaus Haideburg, ein Bauwerk im Dessau-Wörlitzer Gartenreich, wird empfohlen. Die Exkursionen durch die Mosigkauer Heide, die als Fußwanderungen, aber auch per Fahrrad möglich sind, können auf ausgewiesenen Wanderwegen erfolgen. Ausgangspunkt ist auch hier das Forsthaus Speckinge. Wanderziele können Diesdorf mit dem Jagddenkmal, die Diesdorfer Laube an einem barocken Wegestern mit einer alten Eibe, der Außenstadtteil Dessau-Kochstedt oder Dessau-Haideburg mit Waldbad, Wildgaststätte und dem interessanten Naturlehrpfad Kümmerlinge-Alte Leipziger Straße sein. Verschiedenes Wildgatter, Torhäuser und Forsthäuser Die Mosigkauer Heide war jahrhundertelang ein Wildpark im Besitz der anhaltischen Fürsten. Um 1900 werden 5 000 Stück Rot- und Damwild, 1 000 Stück Schwarzwild und ein mehrfaches an Rehwild angegeben. Die jährliche Abschußstrecke betrug damals 300 Stück Rot- und Damwild und 200 Stück Schwarzwild. Da es oft zu beträchtlichen Schäden auf den angrenzenden Äckern der Bauern kam, ließ Fürst Franz von Anhalt-Dessau um die gesamte Heide in einer Länge von 30 km ein Holzgatter errichten. Zwischen dem Torhaus Eichenbreite an der sogenannten Herzogsallee bis Haideburg stand anstelle des Zaunes ab 1880 eine etwa 2 m hohe Kiesmauer, deren Reste sich bis zum heutigen Tag erhalten haben. Die Straßen und Wege, die in den Wald hineinführten, wurden durch Gattertore und -türen versperrt. Daneben errichtete man, soweit sich dort keine Forsthäuser befanden, die sogenannten Torhäuser, die mit Forstbediensteten besetzt waren. Im Bereich des heutigen LSG waren dies das Torhaus Kochstedt, das Forsthaus Hohe Straße, das Forsthaus Speckinge, das Torhaus Eichenbreite, das Torhaus Lichtenau, das Jagdschloß Haideburg und das Torhaus Bocksbrändchen. Der fürstliche Wildpark wurde nach dem Ende des I. Weltkrieges aufgelöst. Das Waldgebiet der Mosigkauer Heide ging 1926 durch einen Vertrag zwischen dem Herzogshaus und dem Freistaat Anhalt in den Besitz des Staates über. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

LSG Thiergarten Annaburg

Gebietsbeschreibung Das LSG befindet sich im Südosten des Landkreises Wittenberg und schließt unmittelbar südlich an das Stadtgebiet von Annaburg an. Begrenzt wird das Gebiet im wesentlichen durch den Verlauf des historischen Mauergrabens, nur im Nordosten verläuft die Begrenzung entlang des Neugrabens. Es liegt in der Landschaftseinheit Annaburger Heide und Schwarzes-Elster-Tal. Zur Zeit wird der überwiegende Teil des LSG von großflächigen Waldgebieten eingenommen, sowohl von Laubmischwäldern als auch von Kiefernforsten. Im Norden des Gebietes befindet sich das Renaissanceschloß Annaburg mit seinen Nebengebäuden, dem sich westlich der sogenannte „Kleine Tiergarten“ anschließt, ein alter Laubwaldbestand mit einigen Hügelgräbern. An dem LSG liegen ein Industrie- und Gewerbegebiet und die aus Einfamilienhäusern bestehende „Siedlung Annaburg“, die in den 1930er Jahren entstand. Südlich vom Schloss schließen sich mehrgeschossige Plattenbauten, Kleingartenanlagen und ein Sportplatz an. Der östliche Bereich wird vor allem ackerbaulich genutzt. (1) Gegenüber der Gebietsbeschreibung im LSG-Buch S. 374–376 wurden durch die Neuverordnung des LSG Siedlungsflächen aus dem Gebiet herausgelöst, so dass Innenbereiche von Annaburg nun nicht mehr im neu festgesetzten LSG liegen. Die Gebietsbeschreibung ist aber weiterhin inhaltlich zutreffend. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Erste Zeugnisse für eine Besiedlung des Annaburger Raumes liefern Hügelgräber der Lausitzer Kultur im „Kleinen Tiergarten“. Im 12. Jahrhundert entstand eine frühdeutsche Burganlage. Befestigungen sind seit 1422 nachweisbar. Zu den größten und bekanntesten gehörte das Jagdschloß Friedrich des Weisen von Sachsen. Kurfürst Friedrich III. ließ zu Beginn des 16. Jahrhunderts den hölzernen Bau abreißen und errichtete einen massiven Bau. Dieses Jagdschloß Lochau, in der Nähe der Residenzstadt Wittenberg gelegen, zählte zu den beliebtesten Aufenthaltsorten des Kurfürsten. Nach dem Tod Friedrich des Weisen 1525 in Lochau wurde das Schloß nur noch zu gelegentlichen Jagdaufenthalten genutzt. In den Jahren 1572-1575 ließen der Kurfürst August I. und seine Frau Anna das heutige Schloß Annaburg errichten. Der Renaissancebau besteht aus dem Vorderschloß mit massiven Rundtürmen und dem von einem Wassergraben eingefaßten Hinterschloß. Zum Ensemble gehörten auch umfangreiche Gartenanlagen und ein Schloßteich. Der Mauergraben umgab einen Tiergarten zur herrschaftlichen Jagd. Im Dreißigjährigen Krieg wurde das Schloß geplündert und stark zerstört und diente in den nächsten Jahren Forstbeamten als Wohn- und Lagergebäude. Erst ab 1762 wurde das Schloß instandgesetzt und war dann bis 1921 Militär-Knaben-Erziehungsinstitut. Seitdem wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt und ist in den 1980er Jahren saniert worden. Im Gebiet des heutigen LSG stockten in der Vergangenheit überwiegend Eichenmischwälder, vereinzelt unterbrochen durch nasse Wiesenbereiche. Aufgrund der hohen Wilddichte ging in den Wäldern der Unterwuchs zurück, so daß relativ lichte Wälder mit Hudewaldcharakter entstanden, die in Resten im Gebiet des Kleinen Tiergartens und an der Züllsdorfer Straße noch zu erkennen sind. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden Teilflächen gerodet und landwirtschaftlich genutzt, so daß neben den Waldflächen ein höherer Anteil Wiesen und Acker entstand. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG befindet sich im westlichen Randbereich der Annaburger Heide. Seine grundlegende Formung erfolgte während des Warthestadiums der Saalekaltzeit, als hier die von Norden heranströmenden Schmelzwasser und die von Süden kommenden Flüsse im Breslau-Bremer Urstromtal gebündelt wurden. Es sedimentierten sich mächtige Sand- und Kiespakete (Talsande), die während der Weichselkaltzeit durch den verwilderten Lausitzer Strom nochmals eine Umlagerung (Niederterrasse) erfuhren. Das Relief ist bei Höhenlagen um 77 m über NN meist flach und neigt sich nur schwach in Richtung Nordwesten. In den Forsten am Südrand des LSG beleben bis 3 m hohe Dünen das Landschaftsbild. Der landwirtschaftlich genutzte Bereich im Nordosten wird von geringmächtigen holozänen Überschwemmungsablagerungen, sogenanntem Auenlehm, vereinzelt auch von moorigen Bildungen, bestimmt. Die ursprünglich sehr hohen Grundwasserstände sind durch Entwässerungsgräben stark abgesenkt worden. Die Vorflut verläuft über den Mauergraben und den Neugraben (erbaut 1576/77) zur Schwarzen Elster. Das LSG liegt im Breslau-Bremer Urstromtal. Die dominierenden Bodenformen sind Acker-Gley-Braunerden und Podsol-Gley-Braunerden, braune, grundwasserbeeinflußte Sandböden mit Eisenverlagerung. Außerdem kommen vor: Gleye aus lehmigem Auensand über Niederungssand und Schotter - ein Teil von Annaburg steht auf diesem Boden - und Regosole bis Podsole auf Dünen, braune, geringmächtige, karbonatfreie Sandböden. Das LSG befindet sich im Klimagebiet der Leipziger Tieflandsbucht und der Heidegebiete zwischen Mulde und Schwarzer Elster und ist charakterisiert durch mittlere Jahrestemperaturen von 8,4°C und mittlere Niederschlagssummen von 530 mm. Pflanzen- und Tierwelt Von besonderem ökologischen Wert sind in dem vor allem durch Siedlungen, Kiefernforste und landwirtschaftliche Nutzflächen geprägten Raum die alten Eichen-Mischbestände im Kleinen Tiergarten, die ein wertvoller Lebensraum unter anderem für gehölzbewohnende Vogelarten, Kleinsäuger und xylobionte Käferarten sind. Neben den bestehenden Laubbaumbeständen entwickeln sich die Kiefernforste natürlich und durch forstliche Tätigkeit zu stabileren Kiefern-Eichen-Mischbeständen. Von Bedeutung sind weiterhin kleinere feuchte Erlen- beziehungsweise Erlenbruchbestände südlich des Schlosses im Bereich der ehemaligen Teiche und am Mauergraben. Kleinflächig sind Reste artenreicher Feuchtwiesen entlang des Neugrabens zu finden, die ein abwechslungsreiches Mosaik aus Rohrglanzbeständen, Pfeifengras und mageren Bereichen mit hohem Schafgarbenanteil bilden. Auch die Wasserschwertlilie ist in den Gräben vertreten. Im Gebiet kommen typische Laubwaldpflanzen vor. Es konnten über 75 Großpilzarten nachgewiesen werden, unter den Pilzen sind Klapperschwamm, Leberpilz und Ungestreifter Tiegelteuerling erwähnenswert. Interessante Säuger des Neugrabenbereichs sind Biber und Fischotter. Mehrere Fledermausquartiere sind im LSG bekannt, so kommen neben Braunem und Grauem Langohr auch Bechsteinfledermaus und das vom Aussterben bedrohte Mausohr vor. Bemerkenswerte Vogelarten des Gebietes sind Rotmilan, Waldkauz, Hohltaube, Wendehals sowie Schwarz- und Grünspecht. An den Gräben ist der Eisvogel anzutreffen. Das Gesamtareal des Tiergartens ist ganzjährig Jagdgebiet des Habichts. Teichmolche und Erdkröten laichen in den vorhandenen Kleingewässern, die Ringelnatter kommt vor. Großer Eichenbock und der Rosenkäfer sind als auffällige Vertreter der Insektenwelt hervorzuheben. Sporadische Nachweise des Hirschkäfers und jüngste, reichliche Larvenfunde lassen hoffen, daß auch diese Art ihren ursprünglichen Lebensraum zurückerobert. Entwicklungsziele Vorrangige Entwicklungsziele für das LSG bestehen in der Sicherung und Entwicklung der naturnahen Laubmischbestände, insbesondere des Alteichenbestandes des Kleinen Tiergartens und der Erlengehölze in Schloßnähe sowie am Mauergraben, aber auch des Gehölzbestandes im Schloßpark. Durch Förderung der Naturverjüngung beziehungsweise gezielten Unterbau oder Aufforstung von Teilflächen ist der Anteil standortgerechter, naturnaher Waldbestände zu fördern. Die Acker- und Grünlandnutzung sind nach Möglichkeit zu extensivieren, Grünlandumbruch zugunsten der ackerbaulichen Nutzung sollte unterbleiben. Ein weiteres Entwicklungsziel besteht in der Anhebung des Grundwasserspiegels, um eine ständige Wasserführung der Fließgewässer zu ermöglichen und die Austrocknung der Bruchwaldflächen zu verhindern. Dadurch würde sich die in dem Gebiet vorhandene faunistische und floristische Artenvielfalt erhöhen. Von Bedeutung ist auch die Wahrung der historischen Bezüge einschließlich der Instandsetzung beziehungsweise -haltung der denkmalgeschützten Bauten und Objekte. Die vorhandene Bebauung sollte landschaftsverträglich eingebunden werden. Möglichkeiten für eine gebietskonforme und -verträgliche Erholungsnutzung durch die Besucherlenkung und Führungen werden entwickelt. Exkursionsvorschläge Die bedeutendste Sehenswürdigkeit des Gebietes ist die Schloßanlage Annaburg mit ihrem Renaissanceschloß, den Nebengebäuden und den Parkanlagen. Erst in jüngster Zeit wurde auch der Kleine Tiergarten, der aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung und der Stadtnähe besonders für die Erholungsnutzung geeignet ist, wieder dafür erschlossen. Das Wegenetz wurde unter Einbeziehung der vorhandenen Sehenswürdigkeiten, der Hügelgräber, der Alteichen, dem Förstergrab und dem Kriegerdenkmal verbessert. Rastplätze wurden angelegt, Hinweis- und Schautafeln, vor allem zur Erläuterung der vorhandenen Gehölze, wurden angebracht, so daß der Charakter eines kleinen Naturlehrpfades entstand. Ein Parkplatz für PKW und Busse befindet sich direkt am Kleinen Tiergarten, Ecke Torgauer und Züllsdorfer Straße. Führungen werden vom Fremdenverkehrsverein Annaburg organisiert. Verschiedenes Annaburger Schloß Die Annaburger Schloßanlage aus dem 16. Jahrhundert gliedert sich in drei Komplexe - Vorderschloß, Hinterschloß und Gartenanlagen. Das Vorderschloß stellt eine dem Hinterschloß nördlich vorgelagerte Dreiflügelanlage mit drei Stockwerken dar, die als Wirtschafts- und Stallgebäude sowie als Wohngebäude für Knechte und Mägde diente. Das vierstöckige Hinterschloß ist eine Vierflügelanlage mit Innenhof und offener Loggia, Eckbastionen und Volutengiebeln. Das Gebäude ist von einem Wassergraben eingefaßt, über den ursprünglich eine Zugbrücke zum Haupttor führte. Bemerkenswert ist der große Bergfried von 1585 im Innenhof mit einer glatten, stufenlosen Wendelschnecke. Das Hinterschloß diente als Wohn- und Repräsentationsbau, unter anderem befanden sich hier die Kurfürstenkapelle, eine Bibliothek, eine Druckerei, die Hofküche und die Hofapotheke. Zu den Gartenanlagen gehörten Kräuter- und Schloßgarten, der Tiergarten westlich der Schloßanlage sowie ein Schloßteich, verbunden mit einem umfangreichen Grabensystem und Fischteichen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

Braunkohlenplanänderung „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“

Am 28. Mai 2021 hat der Braunkohlenausschuss in seiner 160. Sitzung festgestellt, dass sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ wesentlich geändert haben. Die neue Leitentscheidung 2021 der Landesregierung sieht eine vorzeitige Beendigung des Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach bis 2029 vor. Es entsteht somit neben dem Bedarf an Rheinwasser für den Tagebausee Garzweiler zeitnah auch Bedarf für den Tagebausee Hambach und demnach für eine Trasse für dessen Zuleitung ab dem Jahr 2030. Der Braunkohlenausschuss hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans zu erstellen. In seiner 165. Sitzung vom 25.11.2022 hat dieser die Aufstellung des Braunkohlenplans beschlossen und demnach das Beteiligungsverfahren eröffnet. Im bereits genehmigten Braunkohlenplan wurde die Leitungstrasse zwischen einem Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rheinstrom-km 712,6 und dem RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf raumordnerisch gesichert. Mit der Änderung des Braunkohlenplans ist nun auch der Verlauf einer Leitungstrasse für die Zuführung von Rheinwasser bis zum Tagebau Hambach raumordnerisch zu sichern. Geplant ist, dass die Rheinwassertransportleitung für den Tagebausee Hambach mit der genehmigten Leitungstrasse für den Tagebausee Garzweiler im ersten Abschnitt als Bündelungsleitung geführt wird („Bündelungsleitung“), bevor ab einem Verteilbauwerk eine abzweigende Leitungstrasse zum Tagebau Hambach weiterführt. Im Bereich der Bündelungsleitung sind entsprechend die Rohrleitungssysteme zu erweitern, das Entnahme- und Pumpbauwerk am Rhein zu vergrößern sowie ein Bauwerk zur Reinigung der Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks (sog. „Hydroburst“) zu errichten. Zusätzlich ist die Errichtung eines Verteilbauwerkes erforderlich, um den weiteren Verlauf der Leitungen in Richtung Tagebau Garzweiler II („Garzweilerleitung“) und Tagebau Hambach („Hambachleitung“) trennen zu können. Das Verteilbauwerk soll dabei in einem Bereich der „Vollrather Höhe“ östlich von Frimmersdorf errichtet werden. Dort soll dann die Bündelungsleitung in die Garzweilerleitung sowie die Hambachleitung aufgeteilt werden. Der bereits durch den geltenden Braunkohlenplan raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf der Bündelungsleitung soll sich bis auf einzelne kleinräumige zeichnerische Anpassungen im Vergleich zur festgelegten und genehmigten Trassenführung im bestehenden Braunkohlenplan zur Rheinwassertransportleitung nicht ändern. Die raumordnerischen Festlegungen des Abschnitts der Garzweilerleitung müssen nicht geändert werden. Die Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen des Braunkohlenplans. Der bereits raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf kann im bestehenden Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Köln unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/braunkohlenplanung/aktuelle_braunkohlenplaene/plan_garzweiler_zwei_rheinwassertransportleitung/index.html Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ zum Tagebau Hambach beginnt mit dem Abzweig einschließlich des Verteilbauwerks im Bereich der Vollrather Höhe. Dieser Abschnitt soll durch die Änderung des Braunkohlenplans zusätzlich raumordnerisch gesichert werden. Die Trasse der Hambachleitung verläuft auf dem Gebiet der Gemeinden Rommerskirchen, Grevenbroich, Bergheim, Bedburg und Elsdorf in den Landkreisen Rhein-Kreis-Neuss und Rhein-Erft-Kreis. Bei dem zu ändernden Braunkohlenplan handelt es sich um einen Raumordnungsplan (§ 2 Abs. 1 LPlG). Für die Änderung eines Raumordnungsplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, Nr. 1.5 UVPG, § 2 Abs. 1 LPlG eine Strategische Umweltprüfung (Umweltprüfung) durchzuführen. Die Umweltprüfung wird gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt. Die Anforderungen an die Umweltprüfung ergeben sich insbesondere aus den §§ 8 ff. i.V.m. § 7 Abs. 7 ROG sowie den §§ 27 f. LPlG. Zugleich erfordert die Änderung des Vorhabens der Rheinwassertransportleitung eine vorhabenbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Rheinwassertransportleitung ist eine Rohrleitungsanlage zum Befördern von Wasser, die das Gebiet einer Gemeinde überschreitet (Wasserfernleitung). Ab einer Länge von 10 km ist für derartige Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG durchzuführen (§§ 52 Abs. 2a, 57c BBergG i.V.m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und Nr. 19.8.1 der Anlage 1 zum UVPG). Die Bergbautreibende (RWE Power AG) hat gemäß § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt, der am 19.07.2021 von der Bezirksregierung Köln positiv beschieden wurde. Für das Vorhaben besteht damit gemäß § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG die UVP-Pflicht. Die verfahrensrechtlichen Anforderungen ergeben sich insoweit aus den §§ 4 ff. UVPG. Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 165. Sitzung am 25.11.2022 beschlossen, dass die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen sind. Sowohl die Umweltprüfung als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung sind unselbständige Teile des Braunkohlenplanänderungsverfahrens (§ 27 Abs. 1 LPlG i.V.m. §§ 4, 33 UVPG). Die Anforderungen an das im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführende Beteiligungsverfahren ergeben sich aus den §§ 18 ff. UVPG. Diese Anforderungen reichen teilweise weiter als die Anforderungen an eine Umweltprüfung nach § 48 S. 1 UVPG i.V.m. § 9 ROG. Insbesondere sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung längere Äußerungsfristen und die Durchführung eines Erörterungstermins vorgesehen. Für das vom Braunkohlenausschuss beschlossene gemeinsame Verfahren werden vorliegend vorsorglich jeweils die strengeren Anforderungen herangezogen, um so eine möglichst umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. Die RWE Power AG hat einen UVP-Bericht gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 UVPG vorgelegt, der zugleich Angaben enthält, die von der Bezirksregierung im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG herangezogen werden können (kombinierter UP/UVP-Bericht). Darüber hinaus hat die RWE Power AG die folgenden Berichte vorgelegt: • Fachbeitrag Artenschutz einschließlich Ergebnisbericht „Faunistische Kartierungen 2022“ (mit Anlagen) • Fachbeitrag Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier • Fachbeitrag FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) • Fachbeitrag FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) • Fachbeitrag Lärmprognose • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie • Fachbeitrag Natur und Landschaft (mit Anlagen) • Fachbeitrag Archäologie (mit Anlagen) • Fachbeitrag Bodenschutzkonzept (mit Anlagen) • Fachbeitrag Bauverfahrensbeschreibung. Der Entwurf des Braunkohlenplanes einschließlich der zeichnerischen Darstellung, der von der Bergbautreibenden (RWE Power AG) vorgelegte kombinierte UP/UVP-Bericht mit den Angaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) zur Umweltprüfung einschließlich der vorstehend aufgeführten Berichte liegen im Zeitraum vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 15. März 2023 bei der Bezirksregierung Köln Raum K713 Zeughausstraße 2 – 10 50606 Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr aus. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden: https://url.nrw/mtcvcnwg Darüber hinaus werden die Unterlagen von den folgenden Kreisen (ausschließlich) elektronisch ausgelegt: Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Erft-Kreis Äußerungen (Einwendungen oder Stellungnahmen) zum Plan/Vorhaben können bis zum 17. April 2023 (einschließlich), • über das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1001915 • per Mail an die E-Mail braunkohlenplanung@brk.nrw.de • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln • per Fax der Bezirksregierung 0221 147 2905 • oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln vorgebracht werden Einwendungen und Stellungnahmen sollten unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummer und die Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Einwendungen und Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme an einem Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. Weitere wichtige Informationen: 1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden an die Bergbautreibende weitergeleitet und in einem Termin erörtert, der noch bekannt gemacht werden wird (Erörterungstermin). Diejenigen Personen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen oder Stellungnahmen – deren Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen sind, sollen diejenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Anstelle eines Erörterungstermins kann eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt werden. Auch in diesem Fall wird der Termin vorab bekannt gemacht. 2. Bei der Abgabe von Einwendungen oder Stellungnahmen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens persönliche Daten erhoben. Alle persönlichen Daten werden von der Bezirksregierung in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. 3. Die Träger öffentlicher Belange werden gesondert beteiligt. Auch deren Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 4. Gem. § 28 Abs. 3 LPlG wird der Braunkohlenausschuss nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens über die Aufstellung des Braunkohlenplans entscheiden. Der aufgestellte Braunkohlenplan bedarf noch der Genehmigung der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages (§ 29 Abs. 1 LPlG). 5. Diese Bekanntmachung kann gemäß § 27a VwVfG NRW zusätzlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter folgender Adresse eingesehen bzw. heruntergeladen werden: https://url.nrw/mtcvcnwg. Weiter ist diese Bekanntmachung auch auf dem UVP-Portal einsehbar unter der Adresse: https://www.uvp-verbund.de/startseite. 6. Ergänzend erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den folgenden Gemeinden: Dormagen, Rommerskirchen, Grevenbroich, Bedburg, Bergheim und Elsdorf. Die dortigen Auslegungen werden ebenfalls vorher ortsüblich bekannt gemacht. Sie können durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden; auch in diesem Fall soll daneben als zusätzliches Informationsangebot eine Auslegung erfolgen, soweit dies nach Feststellung der zuständigen Behörde den Umständen nach möglich ist (§ 3 Abs.1 PlanSiG). Soweit hiernach der Anschlag an einer Amtstafel oder die Auslegung zur Einsichtnahme vorgesehen ist, kann dies durch eine Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung im Internet ersetzt werden; zusätzlich wird in diesem Fall zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung erfolgen (§ 2 PlanSiG). Im Rahmen der dortigen Beteiligung können bei den Gemeinden ebenfalls Einwendungen erhoben und Stellungnahmen vorgelegt werden. Eine mehrfache Äußerung ist jedoch nicht erforderlich. Vielmehr werden alle fristgerecht entweder bei der Bezirksregierung oder bei den genannten Gemeinden eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen.

Früher Sandgrube, heute Lebensraum für Zauneidechse und Kreuzkröte

Steimbke – Aus dem Bereich der ehemaligen Sandentnahme in Klein Varlingen in der Samtgemeinde Steimbke lagen Nachweise von Zauneidechsen und Kreuzkröte vor. Doch die Fläche war über die Jahre mit Gehölzen zugewachsen, die Gewässer sowie die südexponierten Hänge lagen im Schatten. Die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) schlug deshalb zusammen mit den Landfrauen Nienburg vor, das Biotop aufzuwerten. Die Gemeinde Steimbke stimmte dem Vorhaben als Flächeneigentümer zu, sodass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Arbeiten im Gebiet zusammen mit der ÖSSM umsetzen konnte. Diese Arbeiten fanden im Rahmen des EU-geförderten Integrierten LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ statt. Aus dem Bereich der ehemaligen Sandentnahme in Klein Varlingen in der Samtgemeinde Steimbke lagen Nachweise von Zauneidechsen und Kreuzkröte vor. Doch die Fläche war über die Jahre mit Gehölzen zugewachsen, die Gewässer sowie die südexponierten Hänge lagen im Schatten. Die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) schlug deshalb zusammen mit den Landfrauen Nienburg vor, das Biotop aufzuwerten. Die Gemeinde Steimbke stimmte dem Vorhaben als Flächeneigentümer zu, sodass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Arbeiten im Gebiet zusammen mit der ÖSSM umsetzen konnte. Diese Arbeiten fanden im Rahmen des EU-geförderten Integrierten LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ statt. „Zauneidechsen brauchen ein kleinflächiges nebeneinander aus Licht und Schatten, Versteckplätzen und offenen Sandflächen, in denen Sie ihre Eier ablegen und von der Sonne ausbrüten lassen können“, erklärt Projektleiter Tom Kutter vom NLWKN. „Der Standort in Klein Varlingen war uns als Lebensraum von Kreuzkröte und Zauneidechse auch durch Hinweise der Landfrauen schon länger bekannt. Die kleine Heidefläche wurde bislang manuell freigehalten. Die Sandgrube selbst aber drohte aber durch ein Zuwachsen der Fläche und Verschattung durch hohe Bäume an den Rändern der Grube für die Arten verloren zu gehen und die Pflege war händisch nicht mehr zu bewältigen“, sagt Thomas Beuster von der ÖSSM. Kreuzkröte und Zauneidechse stehen unter strengen Schutz und sind in den Anhängen der Europäischen Fauna-Flora Habitat-Richtlinie aufgeführt. „Die Gemeinde hat das Vorhaben von Anfang an unterstützt“, so Thorsten Deede, Bürgermeister der Samtgemeinde Steimbke. Aus Mitteln des Integrierten EU LIFE Projektes Atlantische Sandlandschaften konnten im Jahr 2022 die Fläche von Gehölzen freigestellt und die Gewässer entschlammt werden. Die Arbeiten mit Forstmaschine und Bagger wurden durch einen eintägigen Freiwilligeneinsatz der ÖSSM unterstützt, um händisch günstige Strukturen für die kleinen Reptilien zu schaffen. Nun wurde auch eine Infotafel am Standort aufgestellt. „Die Infotafel soll die Besucher dafür sensibilisieren, sich in der Fläche umsichtig zu verhalten und den Kröten und Reptilien nicht zu nahe kommen“, betont Tom Kutter. Hundebesitzerinnen und – Besitzer werden zudem darum gebeten, ihre Hunde nicht in den flachen Amphibiengewässern baden zu lassen. Dies kann den empfindlichen Laich der Kreuzkröten schädigen. Die Gemeinde wird die Flächen weiterhin mit Unterstützung ihres Bauhofes offenhalten und weitere Pflegeeinsätze mit der ÖSSM abstimmen. Auch die Landfrauen sind vor Ort aktiv und begleiten das Projekt weiterhin. Hintergrund zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Hintergrund zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Integrierte LIFE-Projekt setzt Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in fast ganz Niedersachsen und weiten Teil Nordrhein-Westfalens um. Die beiden Bundesländer finanzieren 40 % des IP LIFE, die anderen 60 % werden durch die Europäische Kommission gefördert. Ansprechpersonen zum Projekt: Ansprechpersonen zum Projekt: Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer Thomas Beuster Hagenburger Str. 16 31547 Rehburg-Loccum E-Mail: beuster@oessm.org Tel. 05037-9670 NLWKN, IP LIFE „Atlantische Sandlandschaften“ Tom Kutter Tel: 0511/3034-3352 E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de Kleingewässer vor Freistellung der Sandentnahme (Foto: Tom Kutter / NLWKN) Eine Zauneidechse beim Sonnenbad (Foto: Tom Kutter / NLWKN)

1 2 3 4 517 18 19