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Rana temporaria Linnaeus, 1758 Grasfrosch Amphibien Vorwarnliste

Der Grasfrosch ist in ganz Deutschland verbreitet und in vielen Regionen durchaus die häufigste oder doch wenigstens eine der häufigsten Amphibienarten. Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum 2000 bis 2018 ist nach der Rasterfrequenz der Erdkröte die zweithöchste (67,41 %). Dadurch fällt der Grasfrosch in die Kriterienklasse „sehr häufig“. Größere Regionen ohne ein Vorkommen gibt es kaum. Lücken können aber aufgrund mangelnder Erfassung scheinbar oder bei intensiver Landnutzung gelegentlich auch real bestehen. Das wird vor allem bei lokalen und regionalen Erfassungen deutlich, ist aber auch in nationalen Verbreitungskarten (DGHT 2018) feststellbar. Der langfristige Bestandstrend wird anders als in der letzten Roten Liste als sehr starker Rückgang bewertet. Die noch vergleichsweise häufige Art hat in den letzten 130 Jahren enorme Bestandseinbußen erlitten, die auf über 90 % geschätzt werden. Der Grasfrosch war vor der Intensivierung der Landwirtschaft auch auf Äckern, Wiesen und Weiden eine offenbar massenhaft vorkommende Art (z. B. Landois 1890, Landois et al. 1892). Auf Äckern sind Grasfrösche jedoch seit sehr langer Zeit nicht mehr zu finden und selbst im Grünland sind sie zu einer seltenen Erscheinung geworden. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer Abnahme der Bestände ausgegangen, deren Ausmaß jedoch unbekannt ist: Trotz dieser Unsicherheit schätzen fast alle Experten und Expertinnen der Bundesländer den kurzfristigen Bestandstrend als eindeutig negativ ein. Eine geeignete Methode, um zukünftig bessere Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend zu erhalten, wäre die Bestands- und Bestandsentwicklungsschätzung mittels Laichballenzählungen (Schlüpmann 1981, 1988). Insgesamt ergibt sich die aktuelle Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Einschätzung des langfristigen Bestandstrends (RL 2009: „mäßiger Rückgang“), die mit der Berücksichtigung der genannten alten Quellen begründet wird, führt zu einer geänderten Gesamteinstufung der 2009 noch als „Ungefährdet“ gelisteten Art in die „Vorwarnliste“. Wie bei allen Amphibien spielt auch beim Grasfrosch der massive Verlust an Kleingewässern bis in die 1980er Jahre eine erhebliche Rolle (z. B. Ant & Bellinghoff 1980, Stangier 1988). Der Grasfrosch benötigt grasig-krautige Vegetation in seinen Landlebensräumen. In landwirtschaftlichen Gebieten findet er solche kaum noch. Äcker sind schon vor Jahrzehnten als Lebensraum ausgefallen. Auch die intensiv genutzten Wiesen sind als Lebensraum nahezu ungeeignet. Mechanisierung, Düngung und Pestizideinsatz sind ein bestehendes und offenbar immer noch wachsendes Problem für den Grasfrosch. In landwirtschaftlich geprägten Regionen sind die Rückgänge des Grasfroschs schon seit Jahrzehnten bemerkt worden (Schlüpmann 1981, Schlüpmann & Günther 1996). Dieser Trend hat sich mit der weiteren Intensivierung der Landwirtschaft verstärkt (Schlüpmann et al. 2011, Geiger et al. 2018 a, 2018 b). Durch diese Intensivierung, vor allem durch den Pestizideinsatz und die Düngung, hat ein massiver Habitat- und Strukturverlust eingesetzt, der die gesamte Biozönose inklusive des Beutetierspektrums betrifft. Daneben haben Grasfrösche beim Einsatz moderner Maschinen und Mäher kaum eine Überlebenschance. Auch die mechanisierte Forstwirtschaft, der Straßenverkehr, Aussetzungen von Fischen, die massiv angestiegenen Bestände des Wildschweins (Sus scrofa) und die gebietsweise vermehrte Prädation infolge der Ausbreitung des Waschbären (Procyon lotor) wirken sich negativ auf die Bestände aus. Bachrenaturierungen führten zu einem gebietsweise deutlichen Rückgang künstlicher Staugewässer und damit zu Verlusten von Laichhabitaten des Grasfroschs. Von Bibern (Castor fiber) geschaffene Stauteiche und deren Umgebung sind regional ein guter Ersatz (Dalback et al. 2014), doch reichen sie bislang nicht aus, um die beschriebenen negativen Entwicklungen landes- oder bundesweit auszugleichen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit ist für Laich und Larven des Grasfroschs vermehrt ein Problem. Die Erhaltung der Laichgewässer ist wie bei allen Amphibien auch für den Grasfrosch zentral. Beim Rückbau von künstlichen Staugewässern sollten, wo das möglich ist, Ruhewasserzonen in den Randbereichen der Bäche geschaffen werden. Staugewässer mit etablierten Amphibienpopulationen sollten solange erhalten werden, bis Ersatzlaichplätze zur Verfügung stehen. Extensiv genutzte Wiesen sowie Ackerrandstreifen sollten erhalten und gefördert werden. Breite Saumstrukturen an Wegen, stehenden und fließenden Gewässern sowie an Waldrändern müssen belassen werden. Von besonderer Bedeutung für den Schutz dieser Art ist, dass das Umpflügen solcher Strukturen verhindert wird. Die Pflege dieser Strukturen sollte extensiv erfolgen, ein Pestizideinsatz ist zu unterlassen und ein zurückhaltender Maschineneinsatz würde in vielen Fällen helfen.

Junge Lachse starten in die Zukunft: SGD Nord setzt Besatz in der Nette fort

Wie gelingt es, eine einst verschwundene Tierart dauerhaft wieder in heimischen Gewässern zu etablieren? An der Nette in Weißenthurm wurde nun ein weiterer wichtiger Baustein für die langfristige Wiederansiedlung des Lachses umgesetzt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Fischereibehörde sogenannte Sömmerlinge in den Fluss eingesetzt. Damit wird die natürliche Entwicklung der Lachsbestände in der Region gezielt unterstützt. Die Besatzmaßnahme wurde von SGD-Nord-Präsident Joachim Rodenkirch begleitet, der den Moment des Aussetzens der Jungfische vor Ort verfolgte. Für die Tiere beginnt damit eine lange Reise: Zunächst schwimmen sie durch die Nette in den Rhein, bevor sie weiter in die Nordsee und den Nordatlantik gelangen. Später kehren sie zum Laichen wieder in heimische Flüsse wie die Nette zurück. „Regelmäßige Besatzmaßnahmen sollen die biologische Vielfalt stärken und den Lachs dauerhaft wieder als heimische Art im Rheinsystem etablieren. Die in den vergangenen Jahren beobachtete Rückkehr und natürliche Reproduktion zeigen, dass die Maßnahmen greifen. Mit dem Besatz von mehr als 200.000 Junglachsen im Jahr 2026 und Investitionen von rund 120.000 Euro wird dieser Weg konsequent fortgeführt und der Bestand in Rheinland-Pfalz nachhaltig gestärkt“, erklärte SGD-Nord-Präsident Joachim Rodenkirch. Unterstützt wurde die Maßnahme von Dr. Jörg Schneider vom Büro für fisch- und gewässerökologische Studien, von engagierten Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Nette sowie den Experten der SGD Nord, die die Verteilung der Tiere in geeignete Habitate begleiten. Sorgfältige Vorbereitung auf den Start Vor dem Einsetzen der Tiere erfolgte eine behutsame Anpassung an die Bedingungen des Zielgewässers. Dabei wurde das Transportwasser schrittweise durch Wasser aus der Nette ersetzt, um Temperatur und Wasserqualität anzugleichen. Erst danach wurden die Junglachse mit speziellen Behältern schonend in geeignete Flussabschnitte eingebracht. Insbesondere flache, strömungsreiche Bereiche der Nette bieten den Jungfischen günstige Lebensbedingungen und ein rasch verfügbares natürliches Nahrungsangebot. Teil eines europäischen Wiederansiedlungsprogramms Die Wiederansiedlung des Lachses im Rheinsystem ist in einen europaweit ausgeschriebenen Rahmenvertrag eingebettet, der mit dem Danmarks Center for Vildlaks umgesetzt wird. Die eingesetzten Junglachse stammen von dänischen Rückkehrpopulationen und gelten als gut an das Rheinsystem angepasst. Durch die neue vertragliche Struktur konnten Lieferprozesse stabilisiert und Kosten reduziert werden, wodurch aktuell größere Stückzahlen als vorher verfügbar sind. Das Programm ist Teil eines internationalen Gemeinschaftsvorhabens der Rheinanliegerstaaten sowie einer Kooperation mit Nordrhein-Westfalen und Hessen. Im nördlichen Rheinland-Pfalz wird die Umsetzung durch die SGD Nord gesteuert.

Meeresfische (Elasmobranchii & Actinopterygii)

Die aktuelle Gesamtartenliste der Meeresfische umfasst 105 in den deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee etablierte Arten. Einen kleinen Teil der Roten Liste der Meeresfische machen sogenannte katadrome Arten aus. Dies sind Arten, die flussabwärts schwimmen, um sich anschließend im Meer fortzupflanzen, wie zum Beispiel der Europäische Aal. Die Laichplätze dieser stark gefährdeten Wanderfischart liegen in der Sargassosee östlich von Florida. Nach der Paarung und dem Ablaichen sterben die Elterntiere. Die Aal-Larven erreichen nach einer ca. dreijährigen Reise das Süßwasser, wo sie sich in den kommenden Jahren zu geschlechtsreifen Aalen weiterentwickeln und der Zyklus von neuem beginnt. Anadrome Arten, wie zum Beispiel der vom Aussterben bedrohte Lachs, sind Wanderfischarten, die zum Laichen vom Meer flussaufwärts in die Gewässer zurückkehren, in denen sie geschlüpft sind. Diese Arten werden aufgrund ihres Laichplatzes in der Roten Liste der Süßwasserfische und Neunaugen bewertet. Als bestandsgefährdet werden 10 % der Arten eingestuft. Zwei Arten, nämlich Meerengel und Stechrochen, gelten als ausgestorben oder verschollen. 64 % aller Arten werden aktuell noch als ungefährdet eingestuft, für 9 % ist die Datenlage für eine Einstufung unzureichend. Die restlichen Arten werden entweder auf der Vorwarnliste geführt (4 %) oder sind im deutschen Meeresareal extrem selten (12 %). Meeresfische sind hauptsächlich durch Überfischung, Umweltverschmutzung und die Erwärmung des Wassers im Zuge des Klimawandels bedroht. Sinnvolle Schutzmaßnahmen, wie die Ausweisung von Rückzugsgebieten, sollten idealerweise in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten umgesetzt werden. (Stand Juli 2023) Thiel, R.; Winkler, H.M.; Sarrazin, V.; Böttcher, U.; Dänhardt, A.; Dorow, M.; Dureuil, M.; George, M.; Kuhs, V.N.; Oesterwind, D.; Probst, W.N.; Schaarschmidt, T. & Vorberg, R. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen (Elasmobranchii, Actinopterygii & Petromyzontida) der marinen Gewässer Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (9): 119 S.

LSG Kuhndorftal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt südlich der Stadt Zeitz und umfaßt die Landschaft der Niederung des Wilden Baches. Es schließt das Waldgebiet des Knittelholzes ein und befindet sich zwischen den Ortslagen Kuhndorf, Nedissen und Rippicha in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Das Bild des LSG wird durch den Taleinschnitt des Wilden Baches einschließlich seiner kleinen Zuflüsse geprägt, der mit seinem mäandrierenden und unverbauten Gewässerlauf und den fast durchgängig vorhandenen bachbegleitenden Gehölzen einen hohen Grad an Naturnähe aufweist. In diesem Bereich wechseln kleinflächig Auengrünland, Staudenfluren und kleinere Feldgehölze mit Streuobstbeständen, schattigen Waldgebieten und mesophilen Grünlandbereichen mit Übergängen zu Magerrasen in den Hangbereichen. Die größeren, geschlossenen Waldgebiete, die überwiegend forstlich genutzt werden, sind das Knittelholz und das Spittelholz mit gut strukturierten Laubmischbeständen. Das Knittelholzgebiet wird gern von Erholungssuchenden aufgesucht. Das LSG wird außerhalb der schmalen Bachaue intensiv ackerbaulich genutzt. Randliche Siedlungsbebauungen sind im nördlichen LSG-Bereich in der Nähe zur Stadt Zeitz zu finden. Hier konzentrieren sich auch zahlreiche Streuobstwiesen. Bis zum 19. Jahrhundert war das Gebiet hauptsächlich durch ausgedehnte Waldflächen und Sumpfgebiete, vor allem im natürlichen Überschwemmungsgebiet der Bäche, gekennzeichnet. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse erfolgte aber auch relativ früh eine Besiedlung, was reiche ur- und frühgeschichtliche Funde belegen. Nach der Besiedlung durch germanische (Hermunduren, Thüringer) und slawische Stämme (Serben; das Gebiet gehörte zum Gau Puonzowa, die Hauptburg befand sich in Posa) wurde das Gebiet im 10. Jahrhundert von den sächsischen Königen erobert und dem Reich als Mark Zeitz angegliedert, wozu in Zeitz 967 ein Bistum gegründet und eine Burg errichtet wurden. Später gehörte das Gebiet den Wettinern und den Askaniern, größeren Einfluß erlangten ebenfalls die Klöster der Prämonstratenser und der Zisterzienser. Die weit verbreitete Form der Bodennutzung vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert war die Dreifelderwirtschaft. An gerodeten, meist südlich exponierten Hängen der größeren Flüsse, aber auch an kleineren Hängen südlich Zeitz, wurden seit dem 11. Jahrhundert Obst- und Weinbau betrieben. Der Weinbau bei Zeitz wurde im 18. Jahrhundert weitgehend aufgegeben, ehemalige Weinbauterrassen sind beispielsweise nordwestlich von Kuhndorf noch zu finden. Die Wasserkraft des Wilden Baches wurde früher genutzt, wie die allerdings stillgelegte Kuhndorfmühle zeigt. Gegenwärtig wird das Gebiet zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt, die Hochflächen meist als Acker und kleinere Flächen der Niederung als Grünland bzw. Streuobstwiesen. Wald- und Gehölzflächen nehmen derzeit einen Flächenanteil von etwa 20% ein. Das Gebiet befindet sich im östlichen Randbereich des Thüringer Beckens. Die steilen Hänge beiderseits des Wilden Baches bestehen aus Gesteinen des Unteren Buntsandsteins. An den Oberhängen und auf den Hochflächen folgen diskordant darüber terrestrische und marin beeinflußte Sedimente eozänen bis oligozänen Alters mit eingelagerten Braunkohleflözen. Die quartären Bildungen der Hochflächen bestehen aus elsterkaltzeitlichen Schmelzwasserkiesen oder -sanden sowie der Oberen Elster-Grundmoräne. Ganz im Süden des LSG ist die Untere Elster-Grundmoräne nachgewiesen. Den hangenden Profilabschluß bildet weichselkaltzeitlicher Löß, der in flacheren Hangbereichen auch direkt auf präquartären Bildungen lagert. In dem Flußtal finden sich unter den holozänen Auensedimenten mächtige holozäne Schotter. Die Entstehung des Tales erklärt sich aus dem Zusammenspiel von fluviatiler Erosion und Auslaugung der Zechstein-Salze im Untergrund. Die vorkommenden Böden auf den Hochflächen sowie an den Talhängen bestehen aus Lößlehm, Berglöß bis Bergton über Buntsandstein. Durch diese Schichtung ist die Neigung zur Staunässe vorhanden, so daß Pseudogleye häufig sind. Daneben treten Parabraunerden aus skeletthaltigem Löß über skeletthaltigem Ton bis Pseudogley-Braunerden auf. Im Tal des Wilden Baches finden sich Gleye aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über fluviatilen Schottern. Die hydrologischen Verhältnisse sind durch das Fließgewässersystem des Knittelholz- und des Wilden Baches geprägt, die beide zum Einzugsgebiet der Weißen Elster gehören. Zwei Schichtquellen im Buntsandstein, die als hydrologische Naturdenkmale unter Schutz gestellt sind, befinden sich im LSG. Klimatisch liegt das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8°C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 595 mm. Das LSG weist aufgrund seiner reichen Biotopausstattung auch eine vielfältige und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt auf. Die Vegetation der Waldgebiete wird beispielsweise im Knittelholz durch naturnahe, rotbuchenreiche Traubeneichen-Hainbuchenwälder bestimmt, unter anderem mit Vorkommen von Großem Zweiblatt, Türkenbund-Lilie, Einbeere, Aronstab, Sanikel und Seidelbast. Weiterhin stocken eschen- oder bergahornreiche Schluchtwälder und Erlen-Eschen-Bachauenwälder im Gebiet. Ein höherer Nadelwaldanteil mit Kiefer und Lärche ist im Spittelholz zu finden. Im Offenland, an Waldrändern und auf Glatthaferwiesen trockenerer Ausbildung der Hangbereiche sind unter anderem Hain-Wachtelweizen, Hohe und Wiesen-Primel, Bärenschote oder Berg-Segge zu finden. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen des Zerbrechlichen Blasenfarns im Gebiet der Kuhndorfmühle. Fledermausarten, wie Mausohr, Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, weiterhin Wasserspitzmaus, Kleinäugige Wühlmaus und Siebenschläfer sind bedeutsame Vertreter der Säugetierfauna im Gebiet. Von den 1994 nachgewiesenen 67 Brutvogelarten im LSG sind Rebhuhn, Braunkehlchen und Wachtel im Offenland sowie Grauspecht, Wendehals, Gebirgsstelze, Raubwürger und Wacholderdrossel in Gewässer-, Wald- und Gehölzbereichen besonders erwähnenswert. Die Schmerle, eine bestandsgefährdete Fischart, kommt in den Bächen des Gebietes vor. Eine Feuchtwiese am westlichen Knittelholzrand stellt ein wertvolles Lurchhabitat dar. Teichmolch, Bergmolch, Grasfrosch und Erdkröte laichen im LSG, ehemalige Vorkommen der Gelbbauchunke sind erloschen. Glattnatter, Ringelnatter und Waldeidechse sind im Gebiet festgestellte Kriechtierarten. Die Wirbellosenfauna zeichnet sich insbesondere durch einen Artenreichtum an Tagfaltern, Heuschrecken und Landschnecken aus. Der Schutzzweck des Gebietes besteht in der Sicherung des reich strukturierten Bachtales innerhalb weiträumiger Ackerflächen und der Erhaltung der Vielfalt ökologisch bedeutsamer Bereiche als Lebensraum seltener und bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Auch die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und des Biotopverbundes sowie des Landschaftscharakters für die Erholungsnutzung sind zu gewährleisten. Dazu zählen die Pflege der im Gebiet vorhandenen Naturdenkmale, der geschützten Biotope und des geschützten Parks. Die ökologisch durchgängigen, naturnahen Bachläufe einschließlich der sensiblen Quellgebiete, die standortgerechten, naturnahen Waldbestände und die Streuobstwiesen sind wichtige Schutzgüter des LSG. Das abwechslungsreiche Landschaftsbild sowie die reiche Naturausstattung in unmittelbarer Stadtnähe prädestinieren das LSG für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung. Die reich gegliederte Landschaft des Kuhndorftales mit dem Wechsel zwischen Bachaue, Wiesen-, Wald- und Ackerflächen sowie den relativ großen Höhenunterschieden auf engem Raum bietet gerade in Stadtnähe zu Zeitz gute Erholungsmöglichkeiten. Hervorzuheben sind insbesondere der naturnahe Schluchtwald des Knittelholzes mit Knittelholzbach und Knittelholzquelle, die Kuhndorfmühle am Wilden Bach einschließlich des Quellgebietes in der unmittelbaren Nähe oder auch die guten Sichtbeziehungen von den höheren Bereichen aus in die Niederung oder zu den umliegenden Ortschaften. Das Gebiet ist durch mehrere, gut gekennzeichnete Wanderwege erschlossen. So führt ein Rundwanderweg von Zeitz-Rasberg entlang des Wilden Baches an der Kuhndorfmühle vorbei bis Kuhndorf und durch das Knittelholz zurück nach Zeitz; ein weiterer Weg erschließt den Bereich zwischen Röden und Kuhndorf. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Population biology of Common Toads

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Im länderübergreifenden Lachsprogramm "SALMO ALBIS" werden alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammengeführt. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

Amphibien (Amphibia)

Die Anzahl der etablierten Amphibienarten ist in Deutschland mit 15 Froschlurcharten und 6 Schwanzlurcharten überschaubar. Zu den Froschlurchen zählen die Frösche, Kröten und Unken. Molche und Salamander werden aufgrund ihres Körperbaus als Schwanzlurche bezeichnet. Die Haut der Amphibien ist dünn und feucht. Sie enthält Schleimdrüsen, die ein Sekret absondern und damit die Tiere vor dem Vertrocknen an Land schützen. Obwohl ausgewachsene Amphibien Lungenatmer sind, können sie je nach Art einen Teil des Sauerstoffbedarfs über die Haut aufnehmen. Dies ermöglicht zum Beispiel dem Grasfrosch, die kalten Wintermonate am Boden von Gewässern zu verbringen. In dieser Zeit fährt er seinen Stoffwechsel herunter und stellt auf vollständige Hautatmung um. Manche Amphibienarten besitzen zudem Giftdrüsen. Sie sondern ein mehr oder weniger giftiges Hautsekret ab, welches die Tiere nicht nur vor Fressfeinden, sondern auch vor Pilzinfektionen und Bakterien schützt. Im Gegensatz zu den Reptilien müssen fast alle einheimischen Amphibienarten ein Gewässer zur Eiablage aufsuchen. Aus dem sogenannten Laich entwickeln sich die Larven, die in ihrer ersten Lebensphase als reine Wasserbewohner über Kiemen atmen. Ausgenommen davon ist der Alpensalamander, der bereits ein bis zwei voll entwickelte und über Lungen atmende Jungtiere zur Welt bringt. Von den 21 in Deutschland vorkommenden Amphibienarten wurden alle bis auf den vom Menschen eingeschleppten Nordamerikanischen Ochsenfrosch einer Gefährdungsanalyse unterzogen. 50 % der Amphibienarten wurden als bestandsgefährdet eingestuft, 30 % gelten noch als ungefährdet. Weitere 15 % der Arten befinden sich auf der Vorwarnliste. Für die Einschätzung der Gefährdungssituation des Seefroschs reichen die zugrundeliegenden Daten derzeit nicht aus. Ernstzunehmende Gefährdungsursachen sind unter anderem der Verlust von geeigneten Laichgewässern und Landlebensräumen durch Zerstörung oder Verschmutzung sowie die Zerschneidung der Wanderrouten durch die Flächeninanspruchnahme im Rahmen von Straßen- und Siedlungsbau. (Stand 8. Juni 2019) Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.

NSG Fauler See

Vogelfreunde schätzen das Gebiet um den Faulen See seit langem. 142 Vogelarten wurden hier beobachtet, 80 sogar regelmäßig. Nicht verwunderlich also, dass der Faule See zu den ältesten NSG Berlins gehört. Wie viele andere Berliner Gewässer verdankt auch dieses seine Existenz einem Toteisblock. Heute wird der See vorwiegend über Niederschlagswasser gespeist. Um das Austrocknen zu verhindern, wurde am Abfluss des Sees ein Stau errichtet. In seiner Entstehung durch parkgestalterische Pflanzungen beeinflusst, findet man im NSG vielfältige Waldbilder. Am Westufer beeindrucken einige über hundert Jahre alte Pappeln mit ihren Stammumfängen. Unzählige Holzbewohner und Baumpilze sind auf solche Altbäume angewiesen. Im See laichen Erdkröten, Moor- und Grasfrösche. Dieses im Stadtzentrum gelegene, von verkehrsreichen Straßen umgebene NSG ist eine Insel der Ruhe. Das NSG ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Schon von der Haltestelle “Stadion Buschallee” aus ist sein waldartiger Baumbestand nicht zu übersehen. Folgt man den Wegen, gelangt man zu einem der Eingänge, wo Informationstafeln einen kurzen Überblick über das Wegenetz liefern. Für einen Besuch eignen sich vornehmlich die Monate April bis Juni, dann ist das Vogelkonzert in den Morgen- und Abendstunden besonders eindrucksvoll. Im Sommer weisen die Rufe der Frösche den Weg zum im Zentrum liegenden See. Um diesen verläuft ein zur Seeseite eingezäunter Rundweg, der den Besucher vor herabfallendem Totholz und den See vor unnötigen Beeinträchtigungen schützen soll. Im Südosten des Sees wurde eine Beobachtungsplattform zur Wasservogelbeobachtung errichtet.

Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten?

In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten

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