Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf der Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm und gibt ihn zur Anhörung gemäß §§ 6 Absatz 4 und 8 Absatz 1 Landesplanungsgesetz frei.
Der Ministerrat beschließt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 5 des Landesplanungsgesetzes (LPIG) im Benehmen mit dem Ausschuss für Inneres, Sport und Landesplanung des Landtags die Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) sowie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 7 LPIG die Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung des LEP IV).
„Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIP) zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt – vom Todesstreifen zur Lebenslinie, Teilleistung naturschutzfachliche Planung sowie Grundlagenerhebung baulicher Grenzrelikte“ Im Zeitraum von Mai 2021 bis Dezember 2024 wird für das Nationale Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt gemäß § 7 (Abs.1) des „Gesetzes zur Unterschutzstellung des Grünen Bandes auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt“ ein Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan erstellt. Im Rahmen der Planerstellung werden ab Juli 2021 Grundlagendaten im Bereich des Grünen Bandes erhoben. Es werden naturschutzfachliche Untersuchungen (Kartierungen von Biotopen, FFH-Lebensraumtypen und Arten) sowie eine Bestandsaufnahme von baulichen Grenzrelikten der ehemaligen innerdeutschen Grenze durchgeführt. „Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“ (§ 24 Absatz 4 BNatSchG) Demnach sind unter der Schutzgebietskategorie „Nationales Naturmonument“ national herausragende Naturerscheinungen mit landesgeschichtlicher, landeskultureller Bedeutung zu verstehen. Nationales Naturmonument (NNM) „Grünes Band Sachsen-Anhalt-Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ Die Schutzwürdigkeit des NNM „Grünes Band“ ergibt sich aus 2 Merkmalen, die nach dem Grünen-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt (GBG LSA) gleichrangig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sind. Das sind zum einen seine kulturhistorische und landeskundliche Bedeutung, zum anderen die besondere Eigenart und Seltenheit der Landschaft, durch die sich das Nationale Naturmonument „Grünes Band“ zieht. Als Erinnerungslandschaft stellt es ein einzigartiges Zeugnis deutscher Geschichte für zukünftige Generationen dar. Als bedeutendes Biotopverbundsystem vernetzt es europäische, nationale und innerdeutsche Regionen. Innerhalb des Grünen Bandes können vielfältige, bedrohte Lebensräume bewahrt und gefährdete Pflanzen- und Tierarten erhalten und geschützt werden. In den kommenden 5 Jahren werden Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, die dem Ziel dienen, Naturschutz und Erinnerungskultur aufeinander abzustimmen und das Gebiet im Sinne seines Schutzzweckes zu entwickeln, aber auch um einen schonenden, naturnahen Tourismus erlebbar zu machen. Der ehemalige Todesstreifen wird zur Lebenslinie, in der Geschichtsbewusstsein wach gehalten und dem Überleben von ca. 1200 bedrohten Arten eine Chance geboten wird. Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA vom 28. Oktober 2019; GVBl. LSA, 346) Anlage 1 (7 Übersichtskarten und 426 einzelne Kartenblätter) Anlage 2 (Liste der Flurstücke) Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Sonderheft Grünes Band (PDF) Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 54. Jahrgang 2017 Sonderheft; ISSN 0940-6638 Letzte Aktualisierung 24.04.2023
Im Rahmen der Raumbeobachtung erfassen und bewerten die Regionalen Planungsgemeinschaften gemäß § 19 Landesplanungsgesetz Land Sachsen-Anhalt fortlaufend die für die Planungsregionen raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen. Die Raumbeobachtung umfasst auch die Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Umsetzung des Raumordnungsplans. Die Ergebnisse der Raumbeobachtung werden über elektronische Medien bereitgestellt. Sie dienen den Behörden und Kommunen als Planungsdaten.
Zum Aufbau von Verbundsystemen gibt es zahlreiche Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene sowie auf Landesebene. Die folgenden Tabellen stellen eine Auswahl an Gesetzen, Übereinkommen, Verträgen und Programmen dar, die die Grundlage für den Aufbau und die Entwicklung von Verbundsystemen bilden. 1979 Bonner Konvention 1979 EU-Vogelschutzrichtlinie 1992 FFH-Richtlinie 1992 Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) 1998 EU-Biodiversitätsstrategie 2000 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1992 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) ”Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung” Entschließung der 21. MKRO 1992: Die MKRO hält es für erforderlich, ausgehend von größeren Gebieten, die der weitgehend ungestörten Erhaltung und Entwicklung von Fauna und Flora dienen sollen und raumordnerisch wie auch naturschutzrechtlich zu sichern sind, ein funktional zusammenhängendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume aufzubauen. 1992 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 05.06.1992 über die biologische Vielfalt 1995 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) Entschließung zur ”Integration des Netzes besonderer Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie in die ökologischen Verbundsysteme der Länder” 2002 Bundesregierung: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung 2002/ 2009 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1994 Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts 1995 Landtagsbeschluss zur Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Programm zur Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Fließgewässerrogramm des Landes Sachsen-Anhalt 1998 Landesplanungsgesetz (LPlG) 2004/ 2010 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) Letzte Aktualisierung: 15.04.2020
Seit dem Jahr 2019 werden in der Flächensparoffensive Maßnahmen der einzelnen Fachressorts der bayerischen Landesregierung gebündelt. Zu nennen sind zum Beispiel das Landesentwicklungsprogramm, die Städtebau- und Wohnraumförderung, Planungshilfen für die Bauleitplanung, die Dorferneuerung und die integrierte ländliche Entwicklung. Im bayerischen Landesplanungsgesetz (Art. 6, Grundsätze der Raumordnung) wurde im Jahr 2021 ein Richtwert von 5 ha Flächenneuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen pro Tag bis 2030 verankert. Im Jahr 2022 lag dieser Wert noch bei 12,2 ha pro Tag. Verschiedene Förderprogramme und gesetzliche Regelungen zielen auf eine Erleichterung der Innenentwicklung. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Werkzeuge und Datenbanken entwickelt, die die Gemeinden bei einer flächensparenden Siedlungsentwicklung unterstützen sollen. Von Seiten des Umweltressorts sind eine Flächenmanagement-Datenbank, der Folgekosten-Schätzer und eine Best-Practice-Sammlung von Beispielen für eine flächensparende und bodenschonende Siedlungsentwicklung zu nennen. Viele Maßnahmen fokussieren auf die Bewusstseinsbildung und Kommunikation. So adressiert die Ausstellung „Wie wohnen? Wo leben? Flächen sparen – Qualität gewinnen“ künftige Bauherren und Wohnungssuchende. Im Herbst 2025 wurde unter dem Motto „Raum für Zukunft: Mehrwert durch Flächeneffizienz“ ein Kongress der Bayerischen Flächensparoffensive durchgeführt. Internetangebot Flächensparoffensive Broschüre Flächensparoffensive Bayerisches Landesplanungsgesetz
Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf der Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm und gibt ihn zur Anhörung gemäß §§ 6 Absatz 4 und 8 Absatz 1 Landesplanungsgesetz frei.
Der Ministerrat beschließt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 5 des Landesplanungsgesetzes (LPIG) im Benehmen mit dem Ausschuss für Inneres, Sport und Landesplanung des Landtags die Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) sowie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 7 LPIG die Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung des LEP IV).
LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Angebote der Servicestelle Erneuerbare Energien für Sachsen-Anhalt ERNEUERBARE ENERGIEN UND WERTSCHÖPFUNG www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Servicestelle Erneuerbare Energien LENA unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort • Fachliche Beratung zu erneuerbaren Energien, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Projekten zu unterstützen • Förderung des Austauschs zwischen Kommunen, Unternehmen und weiteren Akteuren durch Veranstaltungen, Workshops und Netzwerk- treffen Die Servicestelle Erneuerbare Energien setzt sich für ein Gelingen der Energiewende vor Ort ein. Mit ihrer Arbeit unterstützt sie Kommunen, Unter- nehmen und private Haushalte bei der Planung und Umsetzung von Projekten, mit dem Fokus auf erneuerbare Energien. Von diesem Ausbauprozess sollen alle Akteure vor Ort profitieren und die Wert- schöpfung der Region gesteigert werden. Die LENA arbeitet daran, die Vorteile des Ausbaus erneuer- barer Energien aufzuzeigen, um die Akzeptanz und den Rückhalt in der Bevölkerung für den Bau von Wind- oder Solaranlagen zu stärken. Leitthemen • Ausbau von erneuerbaren Energien • Steigerung der lokalen Wertschöpfung • kommunale und bürgerschaftliche Teilhabe Unsere Arbeitsmaterialien finden Sie hier: lsaurl.de/ServicestelleEE Als Initiative des Landes Sachsen-Anhalt sind unsere Angebote und Leistungen für Sie kostenfrei. Dialog und Beratungsformate für die Kommunikation mit beteiligten Akteuren • Unterstützung von Diskussionsrunden zwischen Kommunen, Bürgern, Unternehmen und anderen Akteuren, um gemeinsame Ziele zu definieren und Konflikte frühzeitig zu lösen • Veranstaltung von Austausch- und Informations- formaten, die gezielt auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Akteure ausgerichtet sind, um Wissen zu vermitteln und den Austausch zu fördern • Bereitstellung individueller Beratungsformate, wie z.B. Einzelberatungen oder Arbeitsgruppen vor Ort, um spezifische Anliegen und Heraus- forderungen von Akteuren bei der Umsetzung von Energieprojekten zu adressieren Fachliche und strategische Beratung bei erneuerbaren Energieprojekten • Expertise zu verschiedenen Technologien der erneuerbaren Energien, einschließlich Solar-, Wind- und Bioenergie, um Kommunen bei der Auswahl spezifischer Lösungen zu unterstützen • Begleitung von der Idee bis zur Realisierung erneuerbarer Energieprojekte, einschließ- lich Beratung zur Projektkommunikation, Genehmigungsfragen und Bürgerbeteiligung Begleitung beim Aufbau von Energie gesellschaften und -genossenschaften • Unterstützung bei der Entwicklung von Energiegesellschaften und -genossen- schaften, einschließlich der recht- lichen und organisatorischen Struktur sowie der Finanzierungsmöglichkeiten • Begleitung der Kommunen und Initiativen bei der Gründung von Energiegesellschaften und -genossen- schaften, einschließlich der Moderation von Gründungsprozessen • Vernetzung der Bürgerenergie- initiativen durch das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt Netzwerkarbeit und länder übergreifende Zusammenarbeit • Förderung der Vernetzung von Kommunen, Unternehmen und anderen relevanten Akteuren im Bereich erneuerbare Energien, um Synergien zu schaffen und den Wissenstransfer zu stärken • Länderübergreifender Erfahrungsaus- tausch und Entwicklung von Arbeits- materialien Bereitstellung von Informationen und Beratung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Technologien • Vermittlung von Informationen über Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die für die Planung und Umsetzung von Projekten im Bereich erneuer- bare Energien relevant sind • Unterstützung bei der Interpretation und Anwendung gesetzlicher Vorgaben, um Kommunen und andere Akteure bei der rechtssicheren Umsetzung ihrer Energieprojekte zu begleiten • Beratung zu Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf laufende oder geplante Projekte, um eine voraus- schauende Projektbegleitung zu ermöglichen Ansprechpartner für alle beteiligten Akteure • Zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Bürger, Unternehmen und andere Akteure, die Informationen, Unter- stützung oder Vernetzung im Bereich erneuerbare Energien suchen • Unterstützung bei der Kontaktauf- nahme und Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren, z. B. zwischen Kommunen und Projektentwicklern, um gemeinsame Energieprojekte erfolgreich zu realisieren
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 18 |
| Kommune | 1 |
| Land | 16 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 15 |
| Text | 14 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 24 |
| Offen | 17 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 42 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 19 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 35 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 41 |
| Wasser | 9 |
| Weitere | 42 |