Das Projekt "Genehmigung der Linienführung gem. Paragraph 37 Abs.6 StrWG NW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Auf der Grundlage des sog. Bedarfsplans für Bundes- oder Landesstraßen erarbeitet die Straßenbauverwaltung die Linienbestimmung für eine Straße. Im Verfahren zur Bestimmung der Linienführung beteiligt die Straßenbaubehörde in Nordrhein-Westfalen - unter Verzicht auf ein projektbezogenes Raumordnungsverfahren und ein GEP-Änderungsverfahren - die Regionalplanung als Träger öffentlicher Belange. Das Verkehrsministerium genehmigt gem. Paragraph 37 Abs.6 S.1 StrWG NW die abgestimmte Planung für Landstraßen in der Baulast der Landschaftsverbände. Dabei kann es die Genehmigung gem. Paragraph 37 Abs.6 S.2 StrWG NW versagen, wenn das Vorhaben mit der Planung des Landes nicht in Einklang steht. Fraglich ist, wie der Begriff der Planung des Landes in Paragraph 37 Abs.6 S.2 StrWG NW auszulegen ist. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob bei der Auslegung des Begriffs neben den Aspekten der Landesplanung auch natur- und wasserschutzrechtliche Aspekte Berücksichtigung finden können, die zu einer Versagung der Genehmigung führen können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Verzichts auf eine raumordnerische Projektprüfung in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen.
Der Amtliche Straßeninformationsdienst Sachsen-Anhalt (ASID ST) ist eine Online-Informationsplattform für Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen. In einer Karten-App bündelt der Dienst frei zugängliche Informationen zu(m): * Straßennetz * Ingenieurbauwerken, wie Brücken und Tunnel * Verkehrsmengen * Baustellen und Umleitungen * Baumbestand, einschließlich Alleen * Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS)
Das Projekt "Anforderungen an die Bundesverkehrswegeplanung und die Verkehrsentwicklungsplanung der Länder zur Erfüllung der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkunge bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL ..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschafts- und Umweltplanung durchgeführt. Das FuE-Vorhaben verfolgt das Ziel, die Anforderungen der SUP-Richtlinie in die Bundesverkehrswegeplanung und der Verkehrsplanung der Länder zu integrieren. Die bisherigen Planungsabläufe werden mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur SUP und FFH-VP abgeglichen. Abschließend erfolgt dann die Entwicklung eines optimierten Ansatzes zur Integration der SUP und der FFH-VP in die Bundes- und Landesverkehrsentwicklungsplanung.
Das Projekt "WLS Report 61: GIRAT Erstellung einer GIS-unterstützten Datenbank als Instrument der Risikoanalyse im Bereich der Tauernnordrandstörung zwischen Taxenbach und Lend" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Alpine Naturgefahren durchgeführt. Aufgrund ihrer Lage in der Schluchtstrecke der Salzach, einem sog. 'epigenetischen Taldurchbruch', sind die L 273 Eschenauer Landesstraße, B 311 Pinzgauer Straße sowie L 266 Embacher Landesstraße und L 270 Lender Landesstraße vielfältigen Bewegungen ausgesetzt. Beide Talflanken im Salzachtal zwischen Taxenbach und Lend sind sowohl von tiefgreifenden als auch von seichtgründigen Bewegungen erfasst. Die genaue Lage der 13 Messstellen des Amtes der Salzburger Landesregierung sowie die Ergebnisse der im Untersuchungsgebiet durchgeführten Vermessungen und Bohrungen sollen ebenso wie vorhandene Verschiebungs- und Setzungskurven in ein digitales Höhenmodell integriert werden. Damit soll ein rasch verfügbares digitales Instrument erstellt werden, das bei auftretenden Problemen an Straßen und Brückenbauwerken eine adäquate Reaktion erlaubt.