Es handelt sich um einen Verbund bestehend aus 3 Projektpartnern: 1. Landkreis Nienburg/Weser (Koordinator), 2. Landkreis Gifhorn, 3. Universität Göttingen. Regionalverband Großraum Braunschweig wirkt als assoziierter Partner mit. Kommunen in Schrumpfungsregionen schaffen durch einen auf freiwilliger Basis verantworteten und organisierten kommunalen Innenentwicklungsfonds (KIF) einen finanziellen Gestaltungsspielraum, der der gezielten Unterstützung der Innenentwicklung und Sicherung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung im Rahmen der Daseinsvorsorge dient. Damit können in einer regionalen Solidargemeinschaft die Folgen des demografischen Wandels gestaltet und Innenentwicklung gefördert werden. Parallel zur Konzeptentwicklung und -erprobung wird untersucht, welche Anforderungen der Fonds aus regionalplanerischer Sicht erfüllen muss, wie das Instrument durch Ziele/Grundsätze der Raumordnung verankert werden kann und wie daraus Synergien und zusätzliche Anreize entwickelt werden können. Um die Übertragbarkeit zu sichern, werden Kommunen aus verschiedenen Bundesländern in die Entwicklung einbezogen. In den APs 1- 5 wird der Fondszuschnitt einschließlich rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen sowie die Verankerung in der Raumordnung erarbeitet. In den AP 6-9 erfolgt die Erprobung im Rahmen eines Planspiels mit Praxispartnern sowie eine Wirkungsanalyse. AP 10-13 enthält die Diskussion mit Reflexionspartnern zur Gewährleistung der Übertragbarkeit, eine wissenschaftliche Tagung und Dokumentation des Gesamtergebnisses in Form eines Handbuchs mit Leitfadencharakter.
Es handelt sich um einen Verbund bestehend aus 3 Teilprojekten. 1. Landkreis Nienburg/Weser (Koordinator), 2. Landkreis Gifhorn, 3. Universität Göttingen. Kommunen in Schrumpfungsregionen schaffen durch einen auf freiwilliger Basis verantworteten und organisierten kommunalen Innenentwicklungsfonds (KIF) einen zusätzlichen finanziellen Gestaltungsspielraum, der der gezielten Unterstützung der Innenentwicklung und Sicherung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung im Rahmen der Daseinsvorsorge dient. Damit können in einer regionalen Verantwortungsgemeinschaft die Folgen des demografischen Wandels gestaltet und Innenentwicklung gefördert werden. Parallel zur Konzeptentwicklung und -erprobung wird untersucht, welche Anforderungen der Fonds aus regionalplanerischer Sicht erfüllen muss, wie das Instrument durch Ziele/Grundsätze der Raumordnung verankert werden kann und wie daraus Synergien und zusätzliche Anreize entwickelt werden können. Um die Übertragbarkeit zu sichern, werden Kommunen aus verschiedenen Bundesländern in die Entwicklung einbezogen. In den APs 1- 5 wird der Fondszuschnitt einschließlich rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen sowie die Verankerung in der Raumordnung erarbeitet. In den AP 6-9 erfolgt die Erprobung im Rahmen eines Planspiels mit Praxispartnern sowie eine Wirkungsanalyse. AP 10-13 enthält die Diskussion mit Reflexionspartnern zur Gewährleistung der Übertragbarkeit, eine wissenschaftliche Tagung und Dokumentation des Gesamtergebnisses in Form eines Handbuchs mit Leitfadencharakter.
Naturschutzfachlich begruendete Massnahmen wurden in der anthropogen ueberpraegten Fliessgewaesserlandschaft (Ise-Niederung) umgesetzt. Die Einleitung einer Entwicklung, die zu den niederungstypischen Prozessen und Eigenschaften wie Retention, Dynamik und Vielfalt fuehren, stand im Vordergrund. Dabei wurde der eigendynamischen Entwicklung der Landschaft Vorrang vor der technischen Umgestaltung eingeraeumt. Alle Massnahmen wurden auf freiwilliger Grundlage mit den Betroffenen umgesetzt, so dass die Information und Kommunikation ein zentraler Bestandteil des Vorhabens war. Mittels einer offenen, sich in der Diskussion mit den Betroffenen weiterentwickelnden Planung lassen sich Naturschutzmassnahmen im grossen Umfang einleiten. In welchen zeitlichen Dimensionen und in welchen Qualitaeten sich eigendynamische Entwicklungen vollziehen, die auch zu einer standorttypischen Vielfalt fuehren, wird in einem aufwendigen Monitoringprogramm geklaert.