Das Flurbereinigungsverfahren Bernkastel-Braunes hat eine Gesamtgröße von ca. 8ha. Es wurde angeordnet, um Maßnahmen zur Herstellung einer erstmaligen bzw. ausreichenden Erschließung der Rebflächen und Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie Herrichtung der Rebflächen zur maschinellen Bewirtschaftung umzusetzen. Ziel ist darüber hinaus die Arrondierung von Flächen sowie eine bessere Gestaltung der Flurstücksformen. Viele ehemalige Rebflächen sind mittlerweile brachgefallen und sollen reaktiviert werden. Auf der anderen Seite sollen verbuschte Weinbergsbrachen freigestellt und ein Beweidungsprojekt zur dauerhaften Offenhaltung initiiert werden. Durch die Freistellung und/oder Sanierung alter Trockenmauern sowie Neubau von Trockenmauern werden vorhandene Lebensräume für wärmeliebende Arten und Insekten aufgewertet und gesichert.
Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber sind für Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro vorgesehen. Umweltschutz in der Landwirtschaft Agrarlandschaften nehmen einen großen Teil der Gesamtfläche Deutschlands ein. Ihnen kommt daher eine besondere Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Kulturlandschaft zu. Neben anderen Zielen ist es auch Ziel der deutschen und der europäischen Agrarpolitik, die Umweltbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu verringern und eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung zu verwirklichen. Auf diese Weise sollen Wasser, Boden und Luft sowie wildlebende Pflanzen und Tiere geschützt und in der Vergangenheit entstandene Belastungen möglichst abgebaut werden. Struktur der Agrarpolitik der EU Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden. Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim BMEL : Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland . Ökoregelungen in der ersten Säule Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. BMEL 2019 ). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer. Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die ELER-Verordnung der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder- „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) festgelegt. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im GAK-Rahmenplan Der Förderbereich 4 (Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege) des GAK-Rahmenplans 2024 bis 2027 gliedert sich in folgende Maßnahmengruppen: Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren bei Acker- und Dauerkulturen sowie besonders nachhaltiger Verfahren bei extensiven Obstbeständen Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Nicht-produktiver investiver Naturschutz Vertragsnaturschutz Schutz vor Schäden durch den Wolf Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen Finanzmittel für die zweite Säule der GAP Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“). Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im GAP-Strategieplan (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer Themenseite oder den Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung . ___ * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf Weiterführende Informationen BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union GAK Rahmenpläne Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027
LaFIS®-GEOFOTO ist eine App, mit der landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen-Anhalt unterstützt werden, die einen Antrag auf flächen- oder tierbezogene Agrarförderung stellen. Die kostenfreie App erlaubt es, georeferenzierte Fotos landwirtschaftlicher Parzellen, der angebauten Kultur und der landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu erstellen und direkt bei dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Während der Aufnahmen werden geographische Koordinaten der Fotoaufnahme gespeichert. Damit können die Fotos eindeutig den betrieblichen Parzellen zugeordnet werden. Die Aufnahmen dienen der Nachweisführung über erfüllte Bedingungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen. schneller Austausch mit dem Amt direkt vom Feldrand aus Besuche des Amtes werden deutlich reduziert deutliche Zeitersparnis für alle Beteiligten schnelle Rückkopplung im elektronischen Agrarantrag nach Bewertung des Fotos durch das Amt der Antrag kann unmittelbar angepasst werden das Risiko von Kürzungen und Sanktionen des Antrags kann reduziert werden Mitwirken kann die Ablehnung von Sachverhalten bereits im Vorhinein verhindern langwierige Widerspruchsverfahren können vermieden werden Wurde durch die Satellitenflächenüberwachung kein eindeutiges Ergebnis erzielt, erhalten Nutzer per Smartphone einen Fotoauftrag. Dieser Fotoauftrag bezieht sich zunächst auf den Nachweis einer angebauten Kulturart, einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Mindesttätigkeit auf Grünland bzw. Bracheflächen. Für den Nachweis müssen an der konkreten Parzelle entsprechende Fotos aufgenommen und hochgeladen werden. Bereits früher mit der App aufgenommene Fotos können einem solchen Fotoauftrag zugeordnet und eingereicht werden. LaFIS®-GEOFOTO kann Nutzer auch zu einer Parzelle navigieren. Werden Fotoaufträge bearbeitet und entsprechende Fotos über LaFIS®-GEOFOTO eingereicht, bewerten die zuständigen ALFF in Sachsen-Anhalt diese. Sind die eingereichten Fotos aufschlussreich, können Unstimmigkeiten geklärt und Antragsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Eine Vor-Ort-Kontrolle des ALFF ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Das spart viel Zeit! Werden Fotoaufträge bearbeitet und entsprechende Fotos über LaFIS®-GEOFOTO eingereicht, bewerten die zuständigen ALFF in Sachsen-Anhalt diese. Sind die eingereichten Fotos aufschlussreich, können Unstimmigkeiten geklärt und Antragsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Antragstellende auf Agrarförderung in Sachsen-Anhalt sind verpflichtet, im Rahmen der Kontrollen mitzuwirken und angeforderte Belege vorzulegen. Insbesondere haben sie gegenüber den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten die erforderliche Unterstützung bei der Erstellung georeferenzierter Fotos mit dem vorgegebenen Verfahren LaFIS®-GEOFOTO zu gewährleisten. Die Authentifizierung in der App erfolgt analog zum Antragsprogramm-Profil Inet durch die Betriebsnummer (BNRZD) sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Die folgenden Videos zeigen, wie LaFIS-GEOFOTO installiert und Fotoaufträge in der App bearbeitet werden können. Die fachliche Anleitung zu LaFIS-GEOFOTO (barrierefreie Datei) bietet Nutzern ausführlichere Hinweise, wie die App effektiv genutzt werden kann. LaFIS®-GEOFOTO kann auf dem Smartphone kostenfrei genutzt werden. Die App steht zum Download in den folgenden Stores zur Verfügung: Positionssignal Gyroskop E-Kompass Betriebssystem: Android 10 (oder höher) oder iOS 14.7 (oder höher) Die Termine und Kontaktdaten für die Hotline werden aktuell unter Elektronischer Agrarantrag (sachsen-anhalt.de) → Neuigkeiten veröffentlicht. Sie können sich auch jederzeit an Ihr zuständiges Amt wenden. Ausführliche Informationen zum Datenschutz in LaFIS®-GEOFOTO
Wittmar. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Die Asse ist seit langem als herausragender Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bekannt. „Dennoch gibt es auch hier immer wieder Neues und Besonderes zu entdecken“, betont Leonard Schmalhaus vom Landesweiten Artenschutz des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Das Rötliche Fingerkraut zum Beispiel, das neben anderen seltenen Arten wie die Schwarze Platterbse oder dem Kicher-Tragant unter den am Wochenende gemachten Funden heraussticht. Auch das Weiße Fingerkraut und das Immenblatt konnten im Zuge der Exkursion nachgewiesen werden. Beide Arten sind in Niedersachsen nur aus der Asse bekannt. Für Begeisterung bei den zahlreichen angereisten Expertinnen und Experten für Pflanzen und verschiedene Tiergruppen sorgte auch die Wiederentdeckung eines großen Bestandes des Spießblättrigen Tännelkrautes auf einer Ackerbrache. Die Pflanze ist in Norddeutschland überaus selten und konnte an der Asse zuletzt 1984 gefunden werden. Der NLWKN hatte im Rahmen der niedersächsischen Arten-Erfassungsprogramme zur sogenannten Kartierung – der Erfassung naturschutzfachlicher Daten auf einer Fläche – eingeladen. Beteiligt war auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel. „Der besondere Artenreichtum der Asse ist im Wesentlichen auf die vielfältigen geologischen Bedingungen und die Grenzlage zwischen atlantischem und kontinentalem Klima zurückzuführen“, weiß Schmalhaus. Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Neben den 350 entdeckten Pflanzenarten konnten auch seltene Tierarten im Rahmen der Exkursion am Wochenende hier nachgewiesen werden. Die Zusammenstellung aller gefundenen Tierarten wird zwar noch etwas dauern. Einige besondere Funde lassen sich dennoch bereits benennen: Die Wulstige Kornschnecke etwa, für die ein Vorkommen auf einem Magerrasen am Südhang bestätigt werden konnte. Die Art lebt hier weit nördlich ihres Hauptareals und ist für diesen Fundort seit dem 19. Jahrhundert dokumentiert. Auf den Mauerresten der Asseburg ließ sich zudem ein seltener Schmetterling, der Große Fuchs, beobachten. Erst der dritte Nachweis ihrer Art im Land war der Fund der Zierlichen Habichtsfliege. Diese Raubfliege ist sonst viel weiter südlich verbreitet. Etwas irreführend ist der Name der Spanischen Fliege, die ebenfalls gefunden wurde und für Begeisterung sorgte. „Hierbei handelt es sich um einen metallisch grün-glänzend Ölkäfer, der sich in den Nestern von Wildbienen entwickelt“, erklärt Walter Wimmer, Leiter der Betriebsstelle Süd des NLWKN in Braunschweig. Die Art gilt hierzulande als sehr selten. Ebenfalls bislang nur wenige Male wurde der Bronzegrüne Rosenkäfer in Niedersachsen gefunden. Das stattliche Tier saß neben einer Faulhöhle an einer Buche, in der er sich vermutlich entwickelt hatte. „Neben weiteren Arten unterstreicht dieser Fund, wie wichtig das ausreichende Vorhandensein entsprechender Bäume und Strukturen in unseren Wäldern ist“, so Wimmer. Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Der NLWKN bündelt als Fachbehörde für Naturschutz Daten zum Vorkommen von Arten in Niedersachsen, die dadurch für diverse Naturschutzaufgaben zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Arten-Erfassungsprogramme sind auch zahlreiche Ehrenamtliche im Land aktiv. Wer sich mit bestimmten Arten auskennt und an der landesweiten Erfassung mitwirken möchte, kann seine Funde online über das Niedersächsische Webbasierte Artenerfassungs-Portal, kurz NIWAP, melden ( https://www.nlwkn.niedersachsen.de/187602.html ). Der Bronzegrüne Rosenkäfer wurde erst wenige Male in Niedersachsen nachgewiesen (Foto: Walter Wimmer/NLWKN). Wiederfund nach 40 Jahren: das Spießblättrige Tännelkraut (Foto: Rahel Faber).
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt im Bereich der Landschaftseinheit Altmarkheiden. Es erstreckt sich über etwa 12 km in Ost-West- und etwa 10 km in Nord-Süd-Richtung zwischen den Orten Klötze, Kakerbeck, Engersen, Berge und Quarnebeck. Im Südwesten grenzt es an die Landschaftseinheit Drömling und das gleichnamige LSG unmittelbar an. Das Landschaftsschutzgebiet wird durch eine hügelige, überwiegend bewaldete Endmoränenlandschaft geprägt. Das Relief ist mit Höhenunterschieden zwischen 35 m über NN bei Wiepke und 160 m über NN am Langenberg für die Verhältnisse der Altmark beträchtlich. Die Hellberge bei Zichtau weisen mit dem Langenberg die höchste Erhebung der Altmark auf und gaben der Gegend den Namen ”Altmärkische Schweiz”. Bei klarer Wetterlage bietet sich von hier ein prächtiger Rundblick über die Altmark bis hin nach Salzwedel, Stendal und über die im Südwesten liegende Niederung des Drömlings. Neben den Hellbergen sind der Dachsberg (140 m über NN), der Stakenberg (148 m über NN) und die Bauerberge charakteristische Anhöhen. Im nordöstlichen Teil des LSG fällt das Gelände von den Bauerbergen mit 109 m über NN auf 50 m über NN am Auslauf des Langen Grundes bei Kakerbeck ab. Der Begriff ”Grund” ist typisch für die relativ engen und steilen Trockentäler im Zichtauer Gebiet. Die Täler Bauergrund, Klötzer Grund, Güntersgrund, Langer Grund, Biergrund und andere machen das Landschaftserleben besonders abwechslungsreich und schaffen sehr unterschiedliche Lebensräume. Die Flächennutzung wird zu rund 60 % durch Forste und rund 40 % durch Landwirtschaft geprägt. Die Waldflächen werden von großflächigen, kraut- und straucharmen Kiefernforsten dominiert. Größere Laubwälder sind im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz, bei Zichtau, Wiepke und Jemmeritz vorhanden. Seinen besonderen Reiz erhält das Waldgebiet durch einen häufigen Wechsel der Baumarten und den zum Teil mehrstufigen Waldaufbau. Lichte Kiefernforste wechseln mit Eichen-, Lärchen- bis hin zu dunklen Fichten-, Douglasien- und Buchenforsten ab. Im Bereich der ehemaligen Förstereien Döllnitz und Zartau öffnen sich die Wälder zu kleinen, ackerbaulich genutzten Freiflächen. Zwischen den Klötzer Bergen im Westen und den Hellbergen im Osten erstreckt sich bei den Ortschaften Schwiesau und Breitenfeld eine durch intensiven Ackerbau geprägte Senke. Daneben befinden sich östlich von Zichtau und am Ostrand von Klötze landwirtschaftliche Flächen innerhalb des LSG. Vor allem bei Zichtau erhält die Landschaft durch einen kleinräumigen Wald-, Feld- und Grünlandwechsel sowie straßenbegleitende Obstbaumreihen und zahlreiche alte Eichen und Linden einen besonderen Reiz. Die Ackerflächen bei Klötze werden durch einzelne Hecken gegliedert. Stehende Gewässer größeren Umfangs sind im LSG nicht vorhanden. In Zichtau und nördlich von Schwiesau sind Stauteiche und in den Wäldern vereinzelt kleine Waldtümpel vorhanden Bei Klötze entspringt der Rehwiesenbach. Die Ortschaften des LSG weisen gewachsene, kaum gestörte Dorfbilder und landschaftsästhetisch wertvolle Ortsrandbereiche auf. Nur vereinzelt, so in Schwiesau, stören größere Stallanlagen am Ortsrand das Landschaftsbild. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Steingeräte bei Groß Engersen belegen die Anwesenheit des Menschen der Altsteinzeit auf dem Gebiet des heutigen LSG. Die Fundstellen der Jungsteinzeit liegen in Randlage um den Klötzer und Zichtauer Forst bei Zichtau und Wiepke, Quarnebeck und südlich von Kakerbeck in lockerer Streuung an kleinen Bächen. Beigaben eines Grabfundes der Kugelamphorenkultur bei Estedt deutet auf die Nutzung des Gebietes für die Viehhaltung hin. Die einzige im LSG gelegene Siedlung der Bronzezeit befand sich bei Schwiesau am Lauf des südlich von Kakerbeck aus dem Schwiesauer Forst austretenden Baches. Diese war bis in die Eisenzeit hinein bewohnt, wobei in nächster Nähe eine zweite Siedlung entstand. Weitere Fundstellen sind von Zichtau, Wiepke und Quarnebeck bekannt, wo drei Gräberfelder gefunden wurden. Die römische Kaiserzeit ist nur durch drei Fundstellen belegt, von denen eine am östlichen Stadtrand von Klötze liegt, eine andere südwestlich von Kakerbeck und die dritte bei Groß Engersen nahe der B71 zum Vorschein kam. Im Bereich der Altmarkheiden kam es im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters zu einer intensiven Rodungsphase. In den großflächigen Wäldern entstanden Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Im 14. Jahrhundert und später während des Dreißigjährigen Krieges wurden viele Ansiedlungen wieder wüst und ehemals ackerbaulich genutzte Flächen wurden aufgegeben. Heute zeugen die charakteristischen Wölbäcker in den Wäldern, vor allem bei Quarnebeck, von der früheren Ackernutzung der jetzigen Forstflächen. Die Wälder wurden bis hinein in das 18. Jahrhundert zur Waldweide genutzt, wie zahlreiche alte Hudeeichen im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bezeugen. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen im Jahre 1815 begann die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Zur Markierung der Wege wurden Eichen gepflanzt, von denen heute noch einige als alte Überhälter vorhanden sind. Die dominierende Flächennutzung ist noch heute die Forstwirtschaft. Auf reicheren Böden haben sich besonders um Schwiesau und Breitenfeld landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten, die überwiegend durch intensiven Ackerbau geprägt werden. Vor allem im Bereich der Ortsränder wird Grünlandnutzung betrieben. Der Abbau des Moränenmaterials der Hellberge ließ bei Wiepke einige Mergelgruben entstehen, die heute als Flächenhaftes Naturdenkmal unter Schutz stehen. Heute hat das LSG auch als Naherholungsgebiet eine Bedeutung. Vor allem die Hellberge bei Zichtau sind ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer. In Zichtau befinden sich ein weitbekanntes Jugendcampingzentrum mit einem Hüttenlager und das idyllisch gelegene modernisierte Waldbad. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG liegt im Bereich mehrerer Endmoränenstaffeln (Rückzugsstaffeln) des Warthestadiums der Saalekaltzeit. Die Endmoränenzüge gehören zur Letzlinger (Haupt-) Randlage. Den Endmoränen sind ausgedehnte Sanderflächen vorgelagert. Die quartären Sedimente sind über 100 m mächtig. Die Schichtenfolge beginnt mit elster-kaltzeitlichen Schmelzwassersanden und Geschiebemergeln, die im Durchschnitt 10 bis 40 m mächtig sind. In einer Ziegeleigrube bei Altjemmeritz wurden elsterzeitliche Geschiebemergel abgebaut. Südlich der Linie Schwiesau-Wiepke und nordöstlich Breitenfelde fehlen Sedimente der Elsterkaltzeit. Auf diese Schichten folgen zirka 20 m glazilimnische bis limnisch-fluviatile Sande mit Einschaltungen von Schluff, Mudden sowie Torf der Holsteinwarmzeit. Lokal beinhalten sie fossile Böden. Die Sande und Schluffe sind bis auf wenige Erosionsfenster flächendeckend vorhanden. Während der Saalekaltzeit wurden Endmoränen mit eingeschuppten Tertiärschollen, das heißt glaukonithaltige Sande und bei Wiepke Mergel, abgesetzt, die später während des Warthestadials der Saalekaltzeit noch einmal vom Eis überfahren wurden. Ihr heutiger Aufbau ist durch Stauchung, Verschuppung und Faltung gestört. Die tertiären Sande wurden durch spätere Schmelzwässer nach Norden umgelagert. Saalezeitlicher Geschiebelehm bildet zwei breite Zungen von Wernstedt über Wiebke nach Engersen und im westlichen Teil von Kakerbeck bis südlich Klötze. Oberflächennah kommt er jedoch nur inselhaft vor. Zwischen Zichtau und Jemmeritz sind beide Zungen durch Schmelzwassersand unterbrochern, in den die Bäke ihr Tal gegraben hat. Die Mächtigkeit des Geschiebelehms ist gering und beträgt selten über drei Meter. Während der Eemwarmzeit wurden östlich Engersen und im Wiebker Bachtal der unteren Milde-Niederung Mudden und Torfe abgesetzt, während sich auf den umliegenden Hochflächen tiefentwickelte Lessiveé-Böden zu bilden begannen, deren Reste als Bändersande das Profil der heutigen Böden im LSG prägen. Während der Weichselkaltzeit wurden sandig-schluffige, durch Windablagerung und Frostwechselprozesse geprägte ”periglaziale Deckschichten” gebildet. Sie bestehen aus Flottsand, Lößsand, Sandlöß und Geschiebedecksand sowie aus lehmig-sandigen Fließerden. In diesen Zeitraum fällt auch die Entwicklung der heutigen Trockentäler. Während des Holozäns kam es erneut zur Moorbildung, die auch in den kleineren Tälern wirkte. In den Tälern und Niederungen wurden kolluviale und fluviatile Lehme und lehmige Sande abgesetzt. Auf brachliegenden Äckern kam es wahrscheinlich im Mittelalter zur Ausblasung von Sand und zur Bildung von lokalen Flugsandfeldern und Dünen. Im LSG dominieren Sandböden, deren Ertragsfähigkeit mit der Bindigkeit und Mächtigkeit der äolischen Deckschicht und dem Anteil der lehmigen Bänder im Untergrund wächst. Verbreitet sind podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Geschiebedecksand bis Flottsand über Schmelzwassersand. Ökologisch günstiger sind Braunerde-Fahlerden und Braunerde-Bänderfahlerden aus Lößsand bis Sandlöß über Schmelzwassersand oder über Geschiebelehm zu bewerten. Podsole sind selten und an das Vorkommen von Flugsanddecken und Dünen gebunden. Staunasse Böden kommen sehr untergeordnet in Muldenlagen der Hochflächen vor. In den wasserführenden Tälern der Bäke, der Purnitz und ihren Seitentälern am Wiebker Bach sind Gleye in sandigen und lehmigen Substraten und Niedermoore, selten Hang- bis Quellmoore, entwickelt. In Quellgebieten am Ostrand der Zichtauer Berge und am Westrand der Hellberge entspringen zahlreiche kleine Wasserläufe. Am Osthang des Staken- und Dachsberges entspringt der Wiepker Bach, der in seinem Oberlauf weitgehend naturnah erhalten ist. Hauptquellgebiet des Wiepker Baches ist das bekannte urwüchsige kleine Quellmoor ”Elf Quellen”. Am Westhang der Hellberge liegen in der Mulde um Schwiesau die Quellgebiete von Bäke und Tarnefitzer Elbe. Die Zichtauer Bäke entspringt nördlich von Zichtau in einem mit Erlen und Eschen bestockten Quellmoor. Die Tarnefitzer Elbe entwässert nach Süden zur Ohre, die Bäke nach Norden zur Unteren Milde. Beide Bäche sind im Oberlauf naturfern ausgebaut. Erst unterhalb des sogenannten Schwiesauer Flachteiches ist die Bäke naturnah erhalten. Sie wird hier von einem etwa 200 m breiten Grünlandstreifen begleitet und weist längere natürliche Abschnitte mit Mäanderbildung auf. Bis Altjemmeritz verläuft die Bäke in einem reizvollen, waldgesäumten, durch Grünland und das Jemmeritzer Moor geprägten Tal. Die Klötzer Berge und der Zichtauer Forst liegen im Übergangsbereich zwischen subatlantischem und subkontinentalem Klima. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,8°C, der mittlere Niederschlag liegt mit 620 bis 640 mm deutlich über dem der Umgebung. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation wird im LSG auf den grundwasserfernen Standorten durch Buchenwälder mäßig bodensaurer Standorte geprägt. Dies sind vor allem der Flattergras-Buchenwald und auf besonders flachgründigen Rankern der Dünenstandorte auch Drahtschmielen-Buchenwald. Die heute dominierende Wald-Kiefer dürfte in dem noch subozeanisch geprägten Klima der Altmark keine natürlichen Standorte haben. Auf den grundwassernahen Standorten würden auf Gleyböden Pfeifengras-Eichenwälder im Wechsel mit Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern stocken. Bei ganzjährig hoch anstehendem Grundwasser in Bachnähe sind auch Erlen-Eschenwälder sowie kleinflächig Erlen- und Birkenbruchwälder zu erwarten. Vereinzelt sind an den Waldrändern kleinflächige Magerrasen als Reste der einstmals ausgedehnten Heidelandschaften erhalten. Charakteristische und teilweise gefährdete Pflanzenarten sind hier Dorniger Hauhechel und Gemeine Kuhschelle. Im Klötzer Forst dominiert heute die Kiefer mit 62 % der Bestockung. Eichen nehmen 16 %, Lärchen 8 %, Fichten und Buchen jeweils 6 %, Douglasien 2 % und sonstige Laubhölzer 1 % der Forstfläche ein. Die Kiefernforste sind überwiegend kraut- und straucharm. Altbestände weisen eine reichere Krautschicht mit Adlerfarn und Heidelbeere auf. Von Bedeutung sind die Vorkommen des Keulen-Bärlapps. Vor allem im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bestehen wertvolle Laubwälder mit zahlreichen alten Trauben-Eichen und Rot-Buchen. Es handelt sich um den größten naturnahen Laubwaldbestand in weitem Umkreis. Die Altholzbestände, vor allem die alten Buchen, stellen für die Altmark seltene Strukturen mit einer hohen Bedeutung für Höhlenbrüter dar. Eine der wertvollsten Flächen innerhalb des LSG ist das Naturschutzgebiet „Jemmeritzer Moor“. Es liegt 1,5 km südlich von Altjemmeritz im Tal der Bäke und hat eine Fläche von 20,56 ha. Es wird durch einen Preiselbeer-Kiefern-Fichtenwald mit Pfeifengras und Tiefland-Fichte charakterisiert. Das Vorkommen der Fichte wird als autochthon angesehen. Durch einen Windbruch im Jahre 1972 entstanden baumfreie Flächen, auf denen heute an vernäßten Standorten Braunseggensümpfe mit Igel-Segge und Grau-Segge ausgebildet sind. Erwähnenswert ist auch das Vorkommen von Rippenfarn. Durch seine Lage am Fuß einer Endmoräne bestehen im Gebiet quellige Bereiche, die von Rispenseggen-Ried und Quellfluren bestanden sind. Die Bachufer sind von Großseggenrieden mit der Sumpf-Segge und Uferstaudenfluren mit Echtem Springkraut, Bitterem Schaumkraut und Sumpf-Haarstrang bestanden. In der Bäke ist initial die Berlen-Gesellschaft entwickelt. Gefährdete Pflanzenarten des LSG sind im Bereich Schwiesau Sumpf-Schafgarbe, Wassernabel, Breitblättriger Merk, Stumpfblütige Binse und Teich-Wasserstern. Im Bäketal wurden daneben Mittleres Hexenkraut, Acker-Filzkraut, Schwarz-Pappel, Einfacher Igelkolben, Sumpf-Sternmiere, Bauernsenf und Gelbe Wiesenraute sowie Rankender Lerchensporn nachgewiesen. Die Wälder sind Einstandsgebiet von Schwarz-, Reh-, Rot- und Damwild. Auch Muffelwild sowie Dachs kommen vor. Bisher wurden neun verschiedene Fledermausarten nachgewiesen, wovon der mehrjährige Nachweis eines Paarungsreviers des Kleinen Abendseglers auf der Höhe des Langen Berges von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist. Als Brutvögel kommen in den Wäldern unter anderem Mäusebussard, Grün- und Schwarzspecht, Rotmilan, Sperber sowie Kolkrabe vor. Der Neuntöter tritt an den Waldrändern auf. An der Wiepker Mühle brütet der Weißstorch. Nachgewiesene Reptilien sind Zauneidechse, die auf den Magerrasen und an sonnigen Waldrändern auftritt, Waldeidechse und Kreuzotter, die im Jemmeritzer Moor vorkommen, sowie Blindschleiche. An Amphibien wurden Kamm- und Teichmolch, Grasfrosch und Erdkröte, im Bereich Breitenfelde-Schwiesau Knoblauchkröte und Laubfrosch und an der Bäke Kreuzkröte und Feuersalamander festgestellt. Das Jemmeritzer Moor birgt eines der wenigen Flachlandvorkommen des Feuersalamanders. Für die Fischfauna der Bäke sind Bachneunauge und Bachforelle nachgewiesen worden. Lebensraum des Hirschkäfers sind die alten Hudeeichen. Im Bäketal wurden die gefährdeten Heuschreckenarten Sumpfschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Kurzflügelige Schwertschrecke, Große Goldschrecke und Feld-Grashüpfer nachgewiesen. Entwicklungsziele Das LSG soll in erster Linie der Erhaltung der großflächigen Wälder im Bereich des landschaftlich reizvollen Endmoränenzuges zwischen Klötze und Gardelegen dienen. Mit den Wäldern ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, ein charakteristischer Ausschnitt der Altmark und ein wertvoller Lebensraum wildlebender Pflanzen- und Tierarten zu sichern. Die Weiterentwicklung eines naturverträglichen Tourismus geschieht unter Schonung ökologisch sensibler Bereiche wie des NSG „Jemmeritzer Moor“, der Quellbereiche und der naturnahen Bachläufe. Das Wanderwegenetz ist bereits ausreichend entwickelt. Die Forste sind langfristig in naturnahe Wälder, die vor allem durch die Rot-Buche dominiert werden, umzubauen. Die Nutzung sollte möglichst durch Einzelstammentnahme erfolgen. Im Bereich der Waldränder sind Waldmäntel aus standortgerechten Straucharten zu entwickeln. Lichtungen innerhalb der Wälder, die als Grünland oder kleinflächige Äcker genutzt werden, und die historischen Wölbäcker unter Wald wären zu erhalten. Alteichen sind als wertvolle Lebensräume einer artenreichen Insektenfauna zu schützen und nicht zu nutzen. Im Bereich der Quellen, Bachtälchen und des NSG „Jemmeritzer Moor“ sollte auf eine Bewirtschaftung verzichtet werden. Die landwirtschaftlichen Flächen können durch Anlage von Hecken, Baumreihen und Flurgehölzen gegliedert und damit landschaftsästhetisch und ökologisch aufgewertet werden. Die noch naturnah erhaltenen Fließstrecken der Bäke und Wiepker Bach sind zu erhalten. An den ausgebauten Abschnitten der Tarnefitzer Elbe und der Bäke könnte die Nutzung im Schonstreifen extensiviert werden. Zumindest einseitige Gehölzstreifen aus Schwarz-Erle sind im Randstreifen anzulegen. Langfristig sollten die ausgebauten Fließgewässer unter Entwicklung eines geschwungenen Verlaufs und natürlichen Profils wieder renaturiert werden. Die gewachsenen und charakteristischen Dorfbilder und Siedlungsränder sind zu erhalten. Störende Objekte, zum Beispiel die Stallanlagen bei Schwiesau, könnten eingegrünt werden. Exkursionsvorschläge Klötzer Forst Von Klötze aus geht es in südöstliche Richtung in den Klötzer Forst bis zum ehemaligen Forsthaus Döllnitz. Durch die Laubwälder im Bereich Döllnitz gelangt man nach Süden zum Schwarzen Berg. Von hier aus kann man nach Nordwesten über den bis zu 120 m hohen Endmoränenzug nach Klötze zurückkehren. Von Klötze aus geht es in nordöstliche Richtung in den nördlichen Teil des Klötzer Forstes. Bei Pansau biegt man nach Osten von der Kreisstraße in den Forst ab. Der Weg führt durch das Quellgebiet des Rehwiesenbaches nach Nordosten durch Laubwälder und über Anhöhen. Zurück in südliche Richtung gelangt man zum 125 m hohen Krügerberg und von dort in westlicher Richtung zurück nach Klötze. Zichtauer Berge Von Zichtau aus wandert man nach Süden durch die Hellberge auf den Gr. Stakenberg und weiter auf den Langenberg. Von hier steigt man nach Osten ab und geht am Fuß der Hellberge nach Norden bis Wiepke. Von Wiepke kehrt man in westliche Richtung nach Zichtau zurück. Von Zichtau aus gelangt man in nordwestliche Richtung auf die bis 118 m hohen Anhöhen des Spitzberges. Weiter führt der Weg nach Nordwesten zum Bachtälchen der Bäke und zum Jemmeritzer Moor. Von hier kann man in einer erst nach Osten und weiter nach Süden geführten Schleife zurück nach Zichtau wandern. Von Zichtau aus nach Norden führt der Weg in die Bauerberge zu ”Himmel und Hölle”. Ziemlich steil steigen die Pfade hier vom Fuß der Endmoräne aus dem engen Grund der ”Hölle” auf die Kuppe der Endmoräne in den ”Himmel”. Hier liegt ein großer Findling der Saaleeiszeit (Naturdenkmal). Der Sage nach befand sich hier eine germanische Thingstätte. Verschiedene Wege führen weiter zum Gedenkstein ”Friedrichsruh” mit plattdeutscher Inschrift. Weiter geht es zur ”Lindenbreite” oder zurück nach Zichtau. Von Wiepke aus geht man an der Wassermühle und später am Naturdenkmal ”Rieseneiche von Verchel” vorbei zum Quellmoor des Wiepker Baches, den ”Elf Quellen”, einem alten Buchenhallenwald. Auf Umwegen zurück nach Wiepke oder Zichtau. Unmittelbar um Zichtau zeugt ein artenreicher Mischwald mit verschiedenen exotischen Holzarten, Zypressen, Eiben und Wacholder von dem Versuch, hier einen Landschaftspark oder ein Arboretum zu gestalten. Die sachsen-anhaltische Straße der Romanik quert das LSG zwischen Wiepke und Klötze. Die nächstgelegenen bedeutenden Baudenkmäler befinden sich im unweit der Südgrenze des Schutzgebietes gelegenen Gardelegen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Das Flurbereinigungsverfahren Leiwen (Bubental) hat eine Gesamtgröße von 83 ha und gliedert sich in 73 ha weinbaulich genutzten Flächen, wovon 21 ha auf die Steillage und 52 ha auf die Direktzuglagen entfallen sowie 10 ha sonstige Flächen. Ziel des Bodenordnungsverfahrens ist es, im Zuge der Neugestaltung des Verfahrensgebietes größere Bewirtschaftungseinheiten in den Rebflächen zu bilden und die Voraussetzungen für die maschinelle Bewirtschaftung im Seil- oder Direktzug zu schaffen. Es soll ein Ausgleich geschaffen werden zwischen den Interessen des Weinbaus und den Belangen von Arten- und Biotopschutz und dem Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes. Weitere Ziele des Bodenordnungsverfahrens sind: - Herrichtung der neuen Flächen für die maschinelle Bewirtschaftung z.B. durch Beseitigung von Wirtschaftserschwernissen, - Ertüchtigung und Verbreiterung des landwirtschaftlichen Wegenetzes, - Nutzungsentflechtung von Rebflächen und Brachflächen unter Erhalt einer zusammenhängenden Kernlage und Erstellung eines Nutzungskonzepts für die künftig nicht mehr weinbaulich genutzten Grundstücke.
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Vorhabensgegenstand ist der Ersatzneubau/ Neubau der 110-kV-Freileitung "Schuby – Schuby/West" (LH-13-106/ LH-13-106E). Die Schleswig-Holstein Netz AG (kurz: SHNG) plant aufgrund der steigenden Einspeisung Erneuerbarer Energien (EE) im nordwestlichen Schleswig-Holstein den Anschluss des bestehenden 110-kV-Netzes der SHNG mit dem 380-kV-Netz der TenneT TSO GmbH (kurz: TTG). Zu diesem Zweck soll das im Bau befindliche Umspannwerk (kurz: UW) Schuby/West über eine neu zu errichtende 110-kV-Leitung mit dem bestehenden UW Schub verbunden werden. Das bereits im Bau befindliche Gesamtvorhaben (Errichtung einer 110-kV-Freileitung) unterlag aufgrund seiner Länge von weniger als 5 km einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 (2) UVPG. Allerdings wurde aufgrund zu prognostizierender kumulierender Wirkungen durch die derzeit im Bau befindliche 380-kV-Freileitung "Audorf - Flensburg" im sich überlagernden Wirkraum eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 UVPG) durchgeführt. Für dieses Vorhaben wird eine Planänderung vor Fertigstellung vorgesehen. Bedingt durch einen zeitlichen Verzug beim Umbau der Portale des UW Schuby, ist die Kabelanbindung zwischen dem UW und dem ersten Freileitungsprovisorium der Leitung Nr. 106 nördlich der Bundesstraße B201 länger als bislang vorgesehen zu nutzen. Hierfür wird eine zusätzliche, temporäre Baufläche von ca. 380 m2 östlich angrenzend an den Maststandort 1N (106) benötigt. Diese befindet sich auf einer noch nicht für die Planung vorgesehenen Restfläche (Ackerbrache), welche zur Nutzung in das Vorhaben eingebunden wird. Durch die Umplanung der Wasserhaltung an Mast 3 (106E) die Ergänzung einer schmalen, temporären Arbeitsfläche von ca. 110 m Länge und 2,5 m Breite nördlich des Weideweges vorgesehen. Die geplante Schlauchleitung nutzt hierbei zur Querung der Straße das planfestgestellte Schutzgerüst und verläuft im Spannfeld 2N – 3N bis zu einem vorhandenen Einleitungsschacht des verrohrten Nördlichen Schubygrabens (Gewässer 30.15.00 des Wasser- und Bodenverbandes Schuby-Silberstedt).
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 12.05.2020 hat die Planfeststellungsbehörde die vom Vorhabenträger (VT) beantragte Maßnahme ACEF 3 „Anlage von Feldlerchenfenstern“ genehmigt. Damit sollten die durch die Baumaßnahme mit dem Verlust von Ackerflächen einhergehenden Beschränkungen des Lebensraumes der Feldlerchen kompensiert werden. Es war vorgesehen, 24 20 m2 große Flächen anzulegen, die als sogenannte Fehlstellen in Getreideäckern (z.B. Mais, Wintergetreide), die während der Aussaat der Kultur durch Anheben der Sämaschine oder nachträglich durch mechanisches Freistellen wie Grubbern oder Fräsen, Lebensraum für Feldlerchen bieten. Der VThat für die Flächen keine Bauerlaubnis erhalten. Die Eingriffe in die wirtschaftliche Flächenverfügbarkeit sind sehr hoch. Der VT hat daher eine 10,6 ha große Ackerfläche (Flurstück 318, Flur 1 in der Gemarkung Rietz) im Bereich der geplanten Bau- und vormaligen Ausgleichsmaßnahme erworben. Die Fläche des bisherigen Intensivackers wird in eine Ackerbrache umgewandelt. . Der innere Bereich mit einer Fläche von ca. 5 ha bietet Lebensraum für die Feldlerche. Der äußere Bereich der Ackerbrache (Bereich mit Störwirkungen für Feldlerchen durch nachbarschaftliche Einflüsse) wird ein Blühpflanzenangebot für Insekten und ein Nistangebot für andere Vogelarten bieten. Bis zur Umsetzung dieser Maßnahme wird der VT weiter die zunächst Planfestgestellte durchführen. Die Maßnahme ist gleichwertig und nach KSG klimaneutral im Vergleich zu der zunächst planfestgestellten ACEF 3-Maßnahme. Schutzgüter werden nicht zusätzlich beansprucht. Die Maßnahmeänderung ist kein Vorhaben im Sinne des UVPG. Eine erneute UVP für "B 102 OU Schmerzke" ist nicht erforderlich.
Die Calculus GmbH, 17368 Penzlin, plant die Erweiterung des Kiessandtagebaus Pomellen Nord in der Gemeinde Nadrensee im Landkreis Vorpommern-Greifswald um eine Abbaufläche von ca. 3,8 ha. Mit der Erweiterung der Abbaufläche auf insgesamt 24,8 ha ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 dd) UVP-V Bergbau und Anlage 1 Nr. 2.1.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Der Abbau ist ausschließlich im Trockenschnitt auf überwiegend brachliegender Ackerfläche geplant. Der kleinflächige Eingriff in den geschützten Sandmagerrasen wird im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ausgeglichen. Der Nutzungszeitraum wird mit 2 Jahren angegeben. Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung wird der offene Tagebauraum vorübergehend der offenen Sukzession überlassen. Perspektivisch soll nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens die Nassgewinnung erfolgen und ein Landschaftssee entstehen.
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