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Wasserkraftanlage

Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.

WMS Wasserkraftanlage

Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Maßstab: 1:25000

Wasserkraft

Bei den großen Wasserkraftanlagen in Deutschland, welche fast ausschließlich zur Stromerzeugungen dienen, handelt es sich zum größten Teil um Laufwasserkraftwerke, bei den restlichen Anlagen um Speicherkraftwerke. Informationen zur Wasserkraft erhalten Sie unter den Links in der Rubrik "Verweise".

Binnenwasserstraßen: Abflüsse steuern und Wasserstände regeln

An den staugeregelten Bundeswasserstraßen ist eine genaue Einhaltung der vertraglich festgelegten Wasserstände erforderlich. Die Automatisierung hilft hier mit einer standardisierten Vorgehensweise und sorgt für einen reibungsfreien Betrieb. Effizient und erneuerbar: Wasser bewegt! Deutschland verfügt über ein wirtschaftlich leistungsfähiges Wasserstraßennetz, das die Seehäfen an Nord- und Ostsee mit den Binnenhäfen verbindet. Die 7.350 km Binnenwasserstraßen bestehen zu 25 Prozent aus Kanalstrecken, zu 35 Prozent aus frei fließenden und zu 40 Prozent aus staugeregelten Flussabschnitten. Im Zusammenhang mit dem Staustufenbau wurden an den größeren Flüssen vielfach Laufwasserkraftwerke errichtet, die mit der erneuerbaren Ressource Wasser Strom erzeugen. Zu den staugeregelten Bundeswasserstraßen mit Wasserkraftnutzung zählen Weser, Oberrhein, Neckar, Main, Mosel, Saar und Donau mit einer installierten Leistung von derzeit ca. 750 Megawatt. Damit wird mit den Laufwasserkraftwerken etwa so viel Energie erzeugt, wie alle Schiffstransporte auf dem Wasser verbrauchen (vgl. Verkehrsinvestitionsbericht 2008).

Sedimentologische und geochemische Untersuchung von Ablagerungen in den Stauraeumen der Kraftwerksstufen der Drau/Kaernten

Durch die kontinuierliche Zunahme der Sedimente in den Stauraeumen von Flusskraftwerken ergeben sich in zunehmendem Masse Schwierigkeiten hinsichtlich der Auflandung mit Geschiebe- und Schwebstoffmaterial. Ziel des vorliegenden Projektes ist eine exakte sedimentologische und geochemische Charakterisierung der Feinsedimente in den Stauraeumen. Dazu sollen Gesteinsbohrkerne aus den Stauraum-Ablagerungen und Schwebstoffe aus den Zubringern der Drau bzw. aus bestimmten Abschnitten der Drau selbst analysiert werden. Aus der Zusammensetzung der Ablagerungsprodukte koennen Beziehungen zum jeweiligen geologischen Einzugsgebiet sowie zu den Verwitterungsprodukten und Bodenbildung hergestellt werden. Durch tonmineralogische und geochemische Analysen bzw. rasterelektonenmikroskopische Untersuchungen des Mikrogefueges koennen Mineralum- und Neubildungen erfasst werden. Erst nach genauer Kenntnis der mineralogischen und chemischen Zusammensetzung der angelandeten Schwebstoffe koennte auch an eine eventuelle Weiterverwertung als mineralische Rohstoffe gedacht werden.

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage Eimühle in Ostrach-Habsthal

Der Betreiber Herr Luca Hemberle, Eimühle 1, 88356 Ostrach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Eimühle“ im Gewässer „Ostrach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 190/1, 421, 422, 423 Gemarkung Habsthal, Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Errichtung und Betrieb von Wasserkraftanlagen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Begleitdokumentation TBG Ablach-Kanzach, Steckbriefe Biotopkartierungen Umgebung, VO WSG „Eimühle Habsthal“ vom 04.07.1997, GEP Ostrach Okt. 2011, Objektinformationen Denkmalpflege B.-W, eigener fachlicher Kenntnis und Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Das Vorhaben zur Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes besteht im Wesentlichen aus drei baulichen Maßnahmen im Bereich der bestehenden Wasserkraftanlage „Eimühle“ am Gewässer „Ostrach“. Der Neubau eines Horizontalrechens mit Rechenreiniger wird an der Stelle des bisherigen Rechens angebracht. Die Fischabstiegsanlage verläuft auf einer Länge von ca. 12 m entlang des Turbinengebäudes und mündet in das Unterwasser der „Ostrach“. Der Fischaufstieg soll als Schlitzpass errichtet werden und überwindet eine Höhendifferenz von maximal 2,93 m auf einer Länge von ca. 67 m. Es erfolgt eine Flächeninanspruchnahme der neuen Anlagen von ca. 170 m² und ein Eingriff in den Boden mit ca. 155 m³, vor allem im Bereich der Böschung des Gewässers „Ostrach“ neben der „Eimühle“. Eine zusätzliche bzw. neue, dauerhafte Inanspruchnahme von Fläche und Boden findet in keinem umweltrelevanten Umfang statt. Während des Baus kann es zu den gängigen Lärm- und Schadstoffemissionen eines Baustellenbetriebs kommen. Der Untersuchungsraum ist durch das kanalartige Gewässer „Ostrach“ mit der Wasserkraftanlage als Flusskraftwerk, der Wohn- und gewerblichen Nutzung, der Verbindungsstraße von der L286 nach Einhart und den landwirtschaftlich genutzten Flächen vorbelastet. Die Erholungsfunktion von Anwohnern und Besuchern kann temporär durch Lärm- und Staubbelästigungen gemindert werden, Unterbrechung der Wegeverbindungen sind nicht zu erwarten. Das Vorhaben führt weder vorübergehend noch dauerhaft zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch, der Wohn- und Erholungsfunktion oder der landwirtschaftlichen Nutzungen. Durch die Nutzungen sind keine Lebensräume oder Funktionsbeziehungen mit besonderer Bedeutung für Pflanzen oder Tiere betroffen. Es erfolgen keine Auswirkungen auf die westlich und südöstlich gelegenen Biotope. Naturschutzfachliche Schutzkriterien sind nicht betroffen. Im Bereich des Baufeldes und der Anlage sind Gehölze zu entfernen, eine erhebliche dauerhafte Beeinträchtigung geht vom Vorhaben aufgrund der Art und Größe nicht aus. Entsprechend der artenschutzrechtlichen Begehung liegen keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vor. Bauzeitlich bedingte akustische und visuelle Störung auf verschiedene Tiergruppen, insbesondere der Vögel, werden durch bauzeitliche Beschränkungen auf weniger sensible Lebensphasen berücksichtigt. Änderungen am Gewässer „Ostrach“ erfolgen durch den Einbau der Ein- bzw. Auslassbauwerke, die Wassermenge bleibt insgesamt unverändert. Die Hochwassersituation wird nicht nachteilig verändert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. An der „Eimühle“ flussabwärts beginnt die Zone II des Trinkwasserschutzgebietes „Eimühle Habsthal“. Der zur Trinkwasserversorgung benötigte Tiefbrunnen Eimühle, Habsthal befindet sich ca. 380 m nördlich der Wasserkraftanlage. Der Eingriff in den Boden findet nur im Bereich des Gewässers und seinem Ufer statt. Das Risiko von stofflichen Einträgen in das Wasser und über den Boden in das Grundwasser besteht lediglich während der Umsetzungsphase und ist unter Einhaltung der gängigen Vorschriften, wie z.B. eines sorgfältigen Umgangs mit wasser-gefährdenden Stoffen, sehr gering. Erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht zu erwarten. Die Gebäude der Eimühle, insbesondere das Mühlengebäude, und die Wasserkraftanlage sind nach § 2 DSchG als Kulturdenkmale geschützt und haben siedlungs- und ortsgeschichtliche Bedeutung. Weder am Mühlengebäude noch an der Wasserkraftanlage erfolgen Änderungen, die sich auf den Bestand oder die Ansicht der Anlage auswirken. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

Errichtung und Betrieb Wasserkraftanlage an der Trettach, Ortsteil Dietersberg, Markt Oberstdorf

Zur Wasserkraftnutzung wird das Wasser an einem bestehenden Querbauwerk in der Trettach aufgestaut und über ein Fassungsbauwerk mit Kiesschleuse zum ca. 0,620km stromabwärts gelegenen Laufwasserkraftwerk abgeleitet. Die Rückleitung des Wassers in die Trettach erfolgt direkt unterhalb der Kraftwerkes. Zudem wird die ökologische Durchgängigkeit durch eine Fischaufstiegsanlage (Vertical-Slot-Pass) und eines Fischabstiegs sichergestellt. Antragsteller: Thomas Rietzler, Dietersberg 7, 87561 Oberstdorf

Wasserkraftanlage Bodemer Wehr in Zschopau an der Zschopau (Fluss-km 74,118) – Neubau eines Flusskraftwerks mit Wehrsanierung

Gz.: C46-0522/1108/26 Am 2. Juni 2020 wurde die Planfeststellung für die Errichtung eines neuen Flusskraftwerkes "Bodemer Wehr" in Zschopau an der Zschopau, Fluss-km: 74+118, beantragt. Es ist geplant, die vorhandene Wasserkraftanlage (WKA) Bodemer Wehr stillzulegen, die derzeit als Ausleitungskraftwerk in Zschopau an der Zschopau am Fluss-km: 74,118 betrieben wird. Anstelle des Ausleitungskraftwerkes soll ein neues Flusskraftwerk errich-tet werden. Hierbei ist vorgesehen, das 6,80 m hohe Wehr weiterhin zu nutzen und unmittelbar an diesem Wehr rechtsseitig das neue Flusskraftwerk zu bauen. Der feste Wehrkörper soll umfassend instandgesetzt werden, um auch weiterhin die notwendige Standsicherheit zu gewährleisten. Der vorhandene dreiteilige Schlauchwehraufsatz des Wehres wird entfernt und stattdessen wird eine neue zweiteilige bewegliche Wehrklappe als beweglicher Aufsatz installiert. Dies geht mit einem Rückbau der beiden Trennpfeiler einher. Die Oberkante der beiden neuen Stauklappen wird auf einer Höhe von 327,29 m ü. NHN16 liegen und damit dem derzeitigen Betriebsstauziel des Ausleitungskraftwerkes entsprechen. Im Zuge der Errichtung des neuen Flusskraftwerkes sollen im unmittelbaren Wehrbereich eine Fischaufstiegsanlage und eine Fischabstiegsanlage zur Sicherstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit sowie ein neuer Horizontalrechen als Fischschutzmaßnahme entstehen. Benennung der vorgesehenen Maßnahmen: - Instandsetzung der bestehenden Wehranlage einschließlich des Umbaus des Wehraufsatzes von einem dreifeldrigen Schlauchwehr in ein zweifeldriges Klappenwehr unter Beibehaltung des Betriebsstauzieles von 327,29 m ü. NHN16 und eines Maximalstauzieles von 327,39 m ü. NHN16, - Errichtung eines neuen rechtsseitigen Flusskraftwerkes in einem neuen Turbinenhaus (zwei vertikale Kaplan-Turbinen) unter Beibehaltung der Ableitmenge von 15 m³/s unmittelbar am Wehr, - Neubau einer rechtsseitigen Fischaufstiegsanlage in Form eines Schlitzpasses mit einer Dotationsmenge mit Q30 = 880 l/s und Q330 = 950 l/s, - Neubau einer rechtsseitigen Fischabstiegsanlage mit einer Beaufschlagung von insgesamt 448 l/s, - Einbau einer neuen Horizontalrechenanlage mit 15 mm lichter Stabweite, - Ausbau der vorhandenen Anlagentechnik im Turbinenhaus des – derzeit noch – bestehenden Ausleitungskraftwerkes (Stahlwasserbau mit Feinrechen und Schützen, Maschinentechnik mit Turbinen und Hydraulikanlagen, Elektrotechnik mit Generatoren, Schaltschränken und Transformator), Rückbau des Turbinenhauses über Geländeoberkante und Verfüllung seines Tiefgeschosses, - flussseitige Zumauerung des Freifluterkanals am alten Turbinenhaus, Verplombung der beiden Turbinenauslässe mit Beton, - Verfüllung des Obergrabens des bestehenden Ausleitungskraftwerkes, - Verlegung des Tischauer Baches im Mündungsbereich zur Zschopau auf einer Länge von ca. 15 m in einen rechten Seitenarm der Zschopau, - Umfassende Instandhaltung des Bodemer-Wehres: o Verfüllung lokaler Unterspülungen zwischen Fels und Gründungssohle Wehr mit Beton, o Vertikale Bauwerksinjektion mit hydraulischen Bindemitteln zur Abdichtung des Wehrkörpers, o Mauerfugensanierung und Ersatz fehlender Steine, o Dauerhafter Verschluss der beiden Grundablässe im Wehr mit Beton, o Vertikale Verankerung des Wehrkörpers mittels Zugpfählen gegen den Felsuntergrund.

Resiliente Abfluss- und Stauregelung der Wasserstraßen bei extremen Niederschlagsereignissen

Abflussprognosen zur Bewältigung von Extremwetterlagen Um das Transportaufkommen in Deutschland auch unter schwierigen Bedingungen zu bewältigen und dies aufrecht zu erhalten bzw. zu steigern, sind verkehrsträgerübergreifende Lösungsansätze notwendig. Ziel dieses Projekt ist es, die Resilienz und die Verfügbarkeit des Verkehrsträgers Wasserstraße bei extremen Wetterereignissen zu erhöhen. Aufgabenstellung und Ziel Etwa 3.000 km der Bundeswasserstraßen sind mit Staustufen ausgebaut, die meist aus einem beweglichen Wehr, einer Schleuse und einem Laufwasserkraftwerk bestehen. Durch das Ändern des Abflusses über das Kraftwerk und über das Wehr hält ein lokaler Regler den gewünschten Oberwasserstand innerhalb der vorgegebenen Stauzieltoleranz. Die Abfluss- und Stauregelung soll dabei mehrere, mitunter gegensätzliche Ziele erfüllen: Einhaltung des Stauziels innerhalb der festgelegten Toleranz, Verminderung von Abflussschwankungen, optimale Nutzung der Wasserkraft und Minimierung des Verschleißes der Wehrverschlüsse. Im Zuge des Klimawandels ist mit einer Zunahme extremer Wetterereignisse zu rechnen. Die Abfluss- und Stauregelung steht gerade in Niedrigwasserperioden vor wachsenden Herausforderungen. Schwankungen des Abflusses sind in diesen Phasen schwierig auszugleichen und Über- bzw. Unterschreitungen der Stauzieltoleranz sind nicht auszuschließen. Dadurch entsteht eine Gefahr für die Schifffahrt. Ziel des vorgestellten Vorhabens ist es, anhand einer fundierten Datenanalyse und der Methode des maschinellen Lernens Zusammenhänge zwischen Niederschlagsereignissen und Abflussschwankungen vertieft zu untersuchen. Zusätzlich sollen Abflussprognosen erstellt werden, welche die Abfluss- und Stauregelung unterstützen. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die Verwendung maschinellen Lernens für Abflussvorhersagen auf der Basis von Niederschlags- und Zuflussdaten stellt ein vielversprechendes Werkzeug für die WSV dar. Prognosen schaffen einen vorausschauenden Handlungsspielraum für die Abfluss- und Stauregelung, sodass starke Wasserstandsund Abflussschwankungen minimiert und damit die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt erhöht werden. Die Resilienz der Wasserstraße wird dadurch auch unter den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels gesteigert. Untersuchungsmethoden Das Verfahren wird exemplarisch an einer Stauhaltung der Mosel getestet. Die Niederschlagsdaten des Einzugsgebiets der Stauhaltung werden vom Deutschen Wetterdienst im Rahmen der Zusammenarbeit im BMDV-Expertennetzwerk bereitgestellt. Die Pegeldaten der oberliegenden Stauhaltung sowie die der untersuchten Stauhaltung selbst werden von der WSV zur Verfügung gestellt. In einem ersten Schritt werden die Pegeldaten untersucht. Anhand einer Kreuzkorrelation können Abhängigkeiten zwischen dem oberliegenden Pegel und dem Pegel in der untersuchten Stauhaltung aufgezeigt werden. In einem weiteren Schritt werden ebenfalls die Niederschlags- und Wehrdaten betrachtet und deren Zusammenhang mit den Pegeldaten untersucht. Zusätzlich wird eine Methode erarbeitet, um Wasserstandsschwankungen so zu filtern, dass die Werte möglichst unbeeinflusst von Schleusungen und Schifffahrt sind. Im Anschluss an die Aufbereitung der Daten wird nach einer geeigneten Methode des Maschinellen Lernens (ML) gesucht. Dabei werden unterschiedliche ML-Modelle in Python implementiert und trainiert. Der vielversprechendste Modelltyp soll weiter genutzt und mit unterschiedlichen Parametrierungen getestet werden. Hierbei wird immer auf einen Prognosezeitraum von drei Stunden hingearbeitet. Für die Abfluss- und Stauregelung ist eine dreistündige Prognose wünschenswert, um Schwankungen des Abflusses effektiv zu bewältigen.

Modernisierung der Wasserkraftanlage T 8 Horb Weitinger Mühle Eutingen i. G. - Weitingen

Vorgesehen ist die ökologische und technische Modernisierung der bestehenden Wasserkraftanlage. Künftig soll zu der bestehenden Turbine des Ausleitungskraftwerks die energetische Nutzung des Mindestwassers durch Installation einer Mindestwasserturbine erfolgen. Das bestehende Rampenbauwerk wird abgebaut und durch einen Fischaufstieg in der Vertical Slot Bauweise ersetzt. Hierdurch findet eine erhebliche Verbesserung der Durchgängigkeit statt. Eine naturnahe Bauweise ist wegen der am Standort sehr begrenzten Platzverhältnisse nicht möglich. Sowohl am Mindestwasserkraftwerk als auch an dem bestehenden Ausleitungskraftwerk sollen Schwenkklappen integriert werden, welche der Sicherstellung des Fischabstiegs dienen. Am neuen Kraftwerk ist der Einbau eines Horizontalrechens mit Stababständen von 15 mm und auto-matischer Rechenreinigungsmaschine in die Wehranlage geplant. Der neue Feinrechen am be-stehenden Kraftwerkseinlauf ist als Vertikalrechen und mit abgerundeten Stäben als Fischschonrechen ausgebildet mit einer maximalen lichten Stabweite von 15 mm. Zur Sicherstellung der Rechenreinigung und der sohlnahen Geschiebeweitergabe soll eine Doppelschützanlage in die Wehranlage eingebaut werden.

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