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Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz tritt zum 1. Januar in Kraft

Zum 1. Januar 2023 tritt das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Verbraucher*innen die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Lebensmittelbetrieben transparent zu machen. Staatssekretär für Verbraucherschutz Markus Kamrad : „Mit dem neuen Gesetz können sich die Berliner*innen vor einem Restaurantbesuch oder dem Einkauf zubereiteter Speisen informieren, wie die Hygienezustände im jeweiligen Betrieb sind – sichtbar am Eingang des Lokals und vorab im Internet. Mit der Transparenz der amtlichen Kontrollergebnisse können die Verbraucher*innen gut informiert entscheiden, wo sie Lebensmittel einkaufen oder verzehren. Gleichzeitig gibt das Lebensmittelüberwachungsbarometer den Lebensmittelbetrieben die Möglichkeit, ihren Kund*innen anhand offizieller Unterlagen zu zeigen, wie verantwortungsvoll und hygienisch sie bei der Lebensmittelverarbeitung agieren.“ Das Lebensmittelüberwachungsbarometer wird für die Verbraucher*innen in Form eines Balkendiagramms dargestellt. Dieses bildet einen Farbverlauf mit Farbanteilen von grün über gelb bis rot ab. Das jeweilige Kontrollergebnis wird darin mit einem Pfeil markiert. Die Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, das Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer unverzüglich nach Erhalt den Verbraucher*innen zugänglich zu machen. Bei Betrieben, die unmittelbar an Endverbraucher*innen abgeben, soll das Barometers an oder in der Nähe der Eingangstür angebracht werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht die Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer zusätzlich im Internet. Das Transparenzmodell hält die Lebensmittelunternehmer*innen an, ihre Betriebe im Einklang mit den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu betreiben. Ein durch die verpflichtende Regelung geschaffener Qualitätswettbewerb der Lebensmittelunternehmen untereinander führt nach Erfahrungen in anderen Ländern (beispielsweise Dänemark) zu insgesamt besseren Hygienezuständen. Das Gesetz gilt für alle Kontrollen, die ab dem 1. Januar 2023 von den Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der Bezirksämter durchgeführt werden.

SÖF: Entwicklung eines Nachhaltigen Lebensmittelgesetzes (NLG) als Analogie zum Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) der Energiewirtschaft

Das Projekt "SÖF: Entwicklung eines Nachhaltigen Lebensmittelgesetzes (NLG) als Analogie zum Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) der Energiewirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Mit diesem Vorhaben soll ein Instrument erarbeitet werden, welches die erfolgreichen Grundprinzipien des EEGs auf die Produktion landwirtschaftlicher Produkte überträgt. Durch die Einführung des Erneuerbaren-Energien Gesetzes hat die Energiewirtschaft einen großen Schritt hin zur nachhaltigen Stromproduktion geschafft. Durch die Einspeisegarantie und langfristig feste Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Quellen konnte der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 46% im Jahr 2020 erhöht werden. Durch die Umlage der Kosten auf die gesamte Stromproduktion blieben die Kosten für den Einzelnen gering. Das Zieldreieck der Landwirtschaft (Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit) stimmt mit dem der Energiewirtschaft überein. Grundidee ist es, analog zum EEG eine feste 'Einspeisevergütung' für nachhaltig produzierte Lebensmittel zu zahlen und Mehrkosten gegenüber den Marktpreisen in Form einer Umlage zu verteilen. Das Instrument trägt den Arbeitstitel Nachhaltiges Lebensmittel Gesetz (NLG). Im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt die Ausarbeitung des NLGs mit der Fokussierung auf den Handlungsbereich der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, wie eine gerechte und gesellschaftlich akzeptierte Finanzierung von Biodiversitäts-Leistungen ausgestaltet und umgesetzt werden kann. Bereits jetzt werden biodiversitätserhaltende und fördernde Maßnahmen über die Agrarpolitik oder über Vertragsnaturschutzprogramme, Moorschutzprogramme etc. vergütet. Das NLG trifft damit auf ein bereits bestehendes Förderinstrumentarium im Bereich der Biodiversität, was aber bisher in kaum einer Region zur Zielerreichung geführt hätte. Das Instrument soll als Blaupause für die Landwirtschaft entwickelt werden. Das heißt, bei der Ausgestaltung wird eine zukünftige Erweiterung auf die Handlungsbereiche Tierwohl, Klimaschutz, Wasserschutz etc. mitgedacht und berücksichtigt.

Teilprojekt A: Instrumentenentwicklung, Überprüfung, Ausgestaltung und Vereinbarkeit

Das Projekt "Teilprojekt A: Instrumentenentwicklung, Überprüfung, Ausgestaltung und Vereinbarkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Mit diesem Vorhaben soll ein Instrument erarbeitet werden, welches die erfolgreichen Grundprinzipien des EEGs auf die Produktion landwirtschaftlicher Produkte überträgt. Durch die Einführung des Erneuerbaren-Energien Gesetzes hat die Energiewirtschaft einen großen Schritt hin zur nachhaltigen Stromproduktion geschafft. Durch die Einspeisegarantie und langfristig feste Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Quellen konnte der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 46% im Jahr 2020 erhöht werden. Durch die Umlage der Kosten auf die gesamte Stromproduktion blieben die Kosten für den Einzelnen gering. Das Zieldreieck der Landwirtschaft (Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit) stimmt mit dem der Energiewirtschaft überein. Grundidee ist es, analog zum EEG eine feste 'Einspeisevergütung' für nachhaltig produzierte Lebensmittel zu zahlen und Mehrkosten gegenüber den Marktpreisen in Form einer Umlage zu verteilen. Das Instrument trägt den Arbeitstitel Nachhaltiges Lebensmittel Gesetz (NLG). Im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt die Ausarbeitung des NLGs mit der Fokussierung auf den Handlungsbereich der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, wie eine gerechte und gesellschaftlich akzeptierte Finanzierung von Biodiversitäts-Leistungen ausgestaltet und umgesetzt werden kann. Bereits jetzt werden biodiversitätserhaltende und fördernde Maßnahmen über die Agrarpolitik oder über Vertragsnaturschutzprogramme, Moorschutzprogramme etc. vergütet. Das NLG trifft damit auf ein bereits bestehendes Förderinstrumentarium im Bereich der Biodiversität, was aber bisher in kaum einer Region zur Zielerreichung geführt hätte. Das Instrument soll als Blaupause für die Landwirtschaft entwickelt werden. Das heißt, bei der Ausgestaltung wird eine zukünftige Erweiterung auf die Handlungsbereiche Tierwohl, Klimaschutz, Wasserschutz etc. mitgedacht und berücksichtigt.

Teilprojekt B: Biodiversitätsziele und Maßnahmen

Das Projekt "Teilprojekt B: Biodiversitätsziele und Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FiBL Projekte GmbH durchgeführt. Mit diesem Vorhaben soll ein Instrument erarbeitet werden, welches die erfolgreichen Grundprinzipien des EEGs auf die Produktion landwirtschaftlicher Produkte überträgt. Durch die Einführung des Erneuerbaren-Energien Gesetzes hat die Energiewirtschaft einen großen Schritt hin zur nachhaltigen Stromproduktion geschafft. Durch die Einspeisegarantie und langfristig feste Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Quellen konnte der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 46% im Jahr 2020 erhöht werden. Durch die Umlage der Kosten auf die gesamte Stromproduktion blieben die Kosten für den Einzelnen gering. Das Zieldreieck der Landwirtschaft (Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit) stimmt mit dem der Energiewirtschaft überein. Grundidee ist es, analog zum EEG eine feste 'Einspeisevergütung' für nachhaltig produzierte Lebensmittel zu zahlen und Mehrkosten gegenüber den Marktpreisen in Form einer Umlage zu verteilen. Das Instrument trägt den Arbeitstitel Nachhaltiges Lebensmittel Gesetz (NLG). Im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt die Ausarbeitung des NLGs mit der Fokussierung auf den Handlungsbereich der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, wie eine gerechte und gesellschaftlich akzeptierte Finanzierung von Biodiversitäts-Leistungen ausgestaltet und umgesetzt werden kann. Bereits jetzt werden biodiversitätserhaltende und fördernde Maßnahmen über die Agrarpolitik oder über Vertragsnaturschutzprogramme, Moorschutzprogramme etc. vergütet. Das NLG trifft damit auf ein bereits bestehendes Förderinstrumentarium im Bereich der Biodiversität, was aber bisher in kaum einer Region zur Zielerreichung geführt hätte. Das Instrument soll als Blaupause für die Landwirtschaft entwickelt werden. Das heißt, bei der Ausgestaltung wird eine zukünftige Erweiterung auf die Handlungsbereiche Tierwohl, Klimaschutz, Wasserschutz etc. mitgedacht und berücksichtigt.

Teilprojekt C: Biodiversitätsrichtlinien

Das Projekt "Teilprojekt C: Biodiversitätsrichtlinien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bioland Beratung GmbH durchgeführt. Mit diesem Vorhaben soll ein Instrument erarbeitet werden, welches die erfolgreichen Grundprinzipien des EEGs auf die Produktion landwirtschaftlicher Produkte überträgt. Durch die Einführung des Erneuerbaren-Energien Gesetzes hat die Energiewirtschaft einen großen Schritt hin zur nachhaltigen Stromproduktion geschafft. Durch die Einspeisegarantie und langfristig feste Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Quellen konnte der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 46% im Jahr 2020 erhöht werden. Durch die Umlage der Kosten auf die gesamte Stromproduktion blieben die Kosten für den Einzelnen gering. Das Zieldreieck der Landwirtschaft (Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit) stimmt mit dem der Energiewirtschaft überein. Grundidee ist es, analog zum EEG eine feste 'Einspeisevergütung' für nachhaltig produzierte Lebensmittel zu zahlen und Mehrkosten gegenüber den Marktpreisen in Form einer Umlage zu verteilen. Das Instrument trägt den Arbeitstitel Nachhaltiges Lebensmittel Gesetz (NLG). Im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt die Ausarbeitung des NLGs mit der Fokussierung auf den Handlungsbereich der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, wie eine gerechte und gesellschaftlich akzeptierte Finanzierung von Biodiversitäts-Leistungen ausgestaltet und umgesetzt werden kann. Bereits jetzt werden biodiversitätserhaltende und fördernde Maßnahmen über die Agrarpolitik oder über Vertragsnaturschutzprogramme, Moorschutzprogramme etc. vergütet. Das NLG trifft damit auf ein bereits bestehendes Förderinstrumentarium im Bereich der Biodiversität, was aber bisher in kaum einer Region zur Zielerreichung geführt hätte. Das Instrument soll als Blaupause für die Landwirtschaft entwickelt werden. Das heißt, bei der Ausgestaltung wird eine zukünftige Erweiterung auf die Handlungsbereiche Tierwohl, Klimaschutz, Wasserschutz etc. mitgedacht und berücksichtigt.

Schwermetalle in Kalbslebern - Vorkommen und Ursachen erhoehter Gehalte

Das Projekt "Schwermetalle in Kalbslebern - Vorkommen und Ursachen erhoehter Gehalte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Fleischforschung, Institut für Chemie und Physik durchgeführt. Es sollen an moeglichst homogenen verteilten Probennahmestellen Kalbsleberproben (lobus caudatus) am Schlachtband entnommen und auf ihre Gehalte an Kupfer, Zink, Blei und Cadmium untersucht werden. Festgestellt werden soll zum einen die Hoehe und Haeufigkeit zu hoher Kupfer- und Zinkgehalte und der Einfluss von Alter, Geschlecht und Aufzuchtart der Tiere, auf die Hoehe der Gehalte, zum anderen soll unverlaessliches Material fuer Aussagen zur wirklichen Schwermetallkonzentrationssituation bei Kalbslebern geschaffen werden und drittens soll kontrolliert werden, wie gut die gesetzlichen Umweltschutzmassnahmen greifen. Ziel, ist sicheres Datenmaterial fuer die Ableitung von Hoechstwerten in der Futtermittel- und Lebensmittelgesetzgebung zu schaffen.

Forschungsprojekte zur Forschung und Beurteilung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen

Das Projekt "Forschungsprojekte zur Forschung und Beurteilung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen durchgeführt. Die Europaeische Akademie GmbH (EA) widmet sich der wissenschaftlichen Untersuchung und Beurteilung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen und beantragt vier Projekte: Projekt 1 befasst sich mit der nachhaltigen Entwicklung und Innovation im Energiebereich. Projekt 2 wird die Dosiswirkungsbeziehungen im Niedrigdosisbereich untersuchen und eine Risikobeurteilung geben. Projekt 3 beschaeftigt sich mit den biomedizinischen, rechtlichen und philosophischen Problemen der Forschung an Embryonen in Europa. Projekt 4 untersucht die Entwicklung von Nahrungsmittelstandards im Hinblick auf eine europaeische Harmonisierung. (Naeheres entnehmen Sie bitte den beigefuegten Vorhabensbeschreibungen). Die Arbeit der Europaeischen Akademie GmbH vollzieht sich vor allem in Form von thematisch begrenzten und auf zweieinhalb Jahre befristeten Forschungsprojekten. Siehe hierzu bitte die jeweiligen Prospektbeschreibungen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der Europaeischen Akademie GmbH richten sich zunaechst an die einschlaegigen wissenschaftlichen Disziplinen. Siehe hierzu auch den allgemeinen Teil.

SÖF-Biodiwert: Entwicklung eines Nachhaltigen Lebensmittelgesetztes (NLG) als Analogie zum Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) der Energiewirtschaft

Das Projekt "SÖF-Biodiwert: Entwicklung eines Nachhaltigen Lebensmittelgesetztes (NLG) als Analogie zum Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) der Energiewirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, den gesellschaftlichen Transformationsprozess in der Landwirtschaft sowie im Handlungsfeld Ernährung zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Hierzu soll mit Landwirtschaftsvertretern und Akteuren der Zivilgesellschaft ein Politikinstrument entwickelt und bewertet werden, das in der Lage ist, eine Agrarwende zu initiieren. Forschungsgegenstand der Phase 1 sind die mögliche Ausgestaltung und Umsetzung einer gerechten und gesellschaftlich akzeptierten Finanzierung von Biodiversitätsleistungen sowie potentielle Übertragung von Erfahrungen und Instrumenten aus der Transformation des Energiesektors auf den Landwirtschaftssektor. Weiterhin wird ein Arbeitsprogramm für die zweite Phase erarbeitet. Durch die Einführung des Erneuerbaren-Energien Gesetztes (EEG) hat die Energiewirtschaft einen großen Schritt hin zur nachhaltigen Stromproduktion geschafft. Grundidee ist es, analog zum EEG eine feste 'Einspeisevergütung' für nachhaltig produzierte Lebensmittel zu zahlen und die Kostendifferenz zwischen Marktpreisen und Festpreisen in Form einer Umlage auf alle Produkte zu verteilen. Das Instrument trägt den Arbeitstitel Nachhaltiges Lebensmittel Gesetz - NLG. Ein solches Gesetz könnte eine zentrale Säule für einen Transformationsprozess in der Landwirtschaft werden. Diese These soll im Rahmen des hier vorgestellten Forschungsvorhabens differenziert untersucht werden. Am Ende sollen notwendige Umsetzungsschritte zur Implementierung eines solchen Instruments in die Praxis benannt werden. Dazu sollen folgende Forschungsfragen beantwortet werden: 1. Wie kann eine gerechte und gesellschaftlich akzeptierte Finanzierung von Biodiversität Leistungen ausgestaltet und umgesetzt werden? 2. Lassen sich Erfahrungen und Instrumente aus der Transformation des Energiesektors auf den Landwirtschaftssektor übertragen? 3. Können landwirtschaftliche Betriebe durch ein entsprechendes Instrument zum Schutz der Biodiversität angeregt werden?

Chemische Mittelprüfung - Produktchemie, Verbleib und Verhalten von PSM in der Umwelt und Rückstände auf Lebensmitteln

Das Projekt "Chemische Mittelprüfung - Produktchemie, Verbleib und Verhalten von PSM in der Umwelt und Rückstände auf Lebensmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsanstalt Agroscope, Changins-Wädenswil ACW Changins durchgeführt. 1. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zum Schutz von Kulturen gegen Schaderreger und zur Erhaltung der Qualität von Erntegütern ist auch in Zukunft unverzichtbar. Um mögliche Gefährdungen, die ein solcher Einsatz mit sich führen kann, abzuwenden oder zu minimieren, werden im staatlichen Zulassungsverfahren zur Prüfung von PSM detaillierte Sicherheits- und Nutzen-Risiko-Abwägungen vorgenommen. Die chemische Mittelprüfung bearbeitet dabei die vorwiegend chemischen Fragestellungen im Verfahren: Produktchemie (wertbestimmende Eigenschaften von Wirkstoffen und Zubereitungen); Umweltverhalten (Verbleib und Verhalten des Wirkstoffs in der Umwelt); Rückstande (Metabolismus von PSM-Wirkstoffen und Bildung von Rückständen auf Erntegütern). 2. Die Überprüfung der PSM-Produkte auf dem Markt obliegt grundsätzlich den Kantonen. Um ein koordiniertes und wirksames Vorgehen zu erreichen, werden Marktkontrollen zwischen BLW und den Kantonen abgesprochen und in Zusammenarbeit mit ACW durchgeführt. 3. Im Zuge der Umsetzung der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) werden auch bereits zugelassene PSM-Wirkstoffe und Produkte reevaluiert, wobei Reregistrierung von Produkten, gezielte Überprüfung von Wirkstoffen sowie Harmonisierung der Rückstandshöchstgehalte mit der EU Expertisen in allen drei Beurteilungsbereichen erfordern. 4. Bei Mittelprüfung und Reevaluation werden nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen angewendet resp. vollzogen, u.a. das Landwirtschaftsgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Lebensmittelgesetz und der FAO Code of Conduct (wertbestimmende Eigenschaften von PSM und Umweltverhalten). Dabei ist es wichtig, die internationalen Entwicklungen im Bereich der PSM-Beurteilung und Zulassung zu verfolgen und Erfahrungs- und Wissensaustausch, insbesondere mit europäischen Kollegialbehörden, aufrechtzuerhalten.

Einfluss des Einsatzes von Pflanzenbehandlungsmitteln auf die Genexpression in Pflanzen

Das Projekt "Einfluss des Einsatzes von Pflanzenbehandlungsmitteln auf die Genexpression in Pflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Gesundheit durchgeführt. Einfluss des Einsatzes von Pflanzenbehandlungsmitteln auf die Genexpression in Pflanzen. Mit dem vorliegenden Projekt soll abgeklaert werden, ob nach einem PBM Einsatz beobachtbare Ver-aenderungen im Muster der Genexpression feststellbar sind. Dazu soll Weizen nach Fungizidbehand-lung analysiert werden. Ein solches Projekt zur Sicherheitsbeurteilung von PBM und den behandelten Kulturen wird Wesentliches zur Kenntnis der Variabilitaet der Genexpression in Pflanzen in Bezug auf Umweltbedingungen, genetische Unterschiede zwischen Sorten sowie Folgen von chemischen Behandlungen beitragen koennen. Weiter wird dieses Projekt einen Beitrag liefern zur Diskussion um die Lebensmittelsicherheit von GVO. Ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von GVO ist das Konzept der Substanziellen Aequivalenz der gentechnisch veraenderten Pflanze mit der Ursprungspflanze. Die Produzenten muessen fuer eine Zulassung als Lebensmittel zeigen, dass die veraenderte Pflanze bezueglich ihrer 'Inhaltstoffe' unwesentlich veraendert wurde. Dies bezieht sich naturgemaess nur auf die bekannten Inhaltsstoffe. Dieses Konzept leidet bis heute daran, dass die Variabilitaet innerhalb einer Pflanzenspezies (zwischen Sorten, Anbauorten) nur ungenuegend erforscht ist. Dies fuehrt dazu, dass immer wieder Unsicherheit darueber entsteht, ob nun beobachtbare Unterschiede zwischen Pflanzenlinien durch genetische Veraenderungen verursacht werden, oder ob die Variabilitaet innerhalb der Spezies (genetisch oder durch variable Umwelteinfluesse) fuer diese Unterschiede verantwortlich ist.

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