Das Projekt "Analyse der Ergebnisse des ESPON-Programms 2006 - Aussagen und Bedeutung für Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e.V. durchgeführt. Das ESPON-Programm 2006 diente der politiknahen Beobachtung europäischer Raumentwicklung und Raumentwicklungspolitik sowie der Etablierung eines europaweiten Forschungsnetzwerkes. Dieses hatte das Ziel, für verschiedene raumrelevante Themen grenzüberschreitende, gemeinsame Forschungsansätze zu entwickeln und zu realisieren. Die vorliegende Betrachtung zielt darauf ab, die dort erarbeiteten Ergebnisse aus der nationalen, deutschen Perspektive auszuwerten und so aufzubereiten, dass sie von zusätzlichem Nutzen für die deutschen Akteure sind. Zielsetzung: Die Analyse sollte somit mehreren Anforderungen gerecht werden: Es galt die Ziele und Strategien der deutschen Raumordnungspolitik mit jenen der europäischen Ebene, insbesondere der Territorialen Agenda, in Beziehung zu setzen. Die deutschen Leitbilder der Raumordnung und die Prioritäten der Territorialen Agenda stellten somit den thematischen Rahmen für die Betrachtung des ESPON-Programms 2006 aus deutscher Perspektive. - Die Analyse der Ergebnisse des ESPON-Programms 2006 dienten dem besseren Verständnis der ESPON Ergebnisse aus deutscher Sicht. Dieses Verständnis war die Grundlage für die effektive Nutzung der erzielten ESPON Ergebnisse auf den unterschiedlichen Ebenen deutscher Raumentwicklungspolitik, von Verwaltung und Wissenschaft. Die in der Analyse erlangten Erkenntnisse waren somit auch den relevanten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft in jeweils geeigneter Form nahe zu bringen. - Außerdem war das Herunterbrechen der europäischen ESPON Ergebnisse auf die nationale Ebene mit einer Perspektivenerweiterung verbunden. So zeigte sich immer wieder, dass das komparative Nebeneinander von Forschungserkenntnissen verschiedener räumlicher Ebenen dazu beiträgt, räumliche Interaktionen und Potenziale besser zu erkennen und Abläufe räumlicher Interventionen ex-post wie a priori besser einschätzen zu können. Diese Perspektivenerweiterung wurde erreicht, indem die Analyse gezielt der Frage der Einordnung der deutschen Städte und Regionen im europäischen Kontext nachgeht. Durch diese Betrachtungsweise gewinnen die ESPON Ergebnisse an Bedeutung, da sie auch für die nationalen räumlichen Strategien neue Impulse auslösen können. - Mit der Analyse der Ergebnisse des ESPON-Programms 2006 aus deutscher Perspektive verbunden ist außerdem eine Bewertung desselben. Die Zusammenführung der deutschen und europäischen raumentwicklungspolitischen Zielsetzungen mit den bisherigen ESPON Ergebnissen erlaubt die Identifizierung von thematischen Lücken und räumlichem Forschungsbedarf. Auf dieser Basis konnten fundierte Lehren für das ESPON-Programm 2013 gezogen werden.
Das Projekt "Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen der Raumordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH durchgeführt. In Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und planerischen Anforderungen kann durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen verstärkt beteiligt werden, wie diese Studie zeigt. Ausgangslage: Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Raumordnung war bislang in Deutschland nur in Einzelfällen von praktischer Bedeutung. Der wichtigste Grund für die Zurückhaltung bei der Öffentlichkeitsarbeit in der Raumordnungsplanung war, dass die Festlegungen in Raumordnungsplänen für Personen des Privatrechts bis zur Novellierung des Raumordnungsgesetzes 1998 (ROG) in keinem Fall rechtlich unmittelbar verbindlich waren. Seit dem Ende der 90er Jahre wächst die Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen der Raumordnung, wofür es im Wesentlichen zwei Gründe gibt: zum einen die umfassende Novellierung des ROG und die Pflicht der Länder, ihr Landesrecht an die geänderten Vorgaben des Bundesrechts anzupassen. Das Verhältnis des Raumordnungsrechts zu den Personen des Privatrechts ist durch materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Regelungen in wesentlichen Punkten im ROG neu gestaltet und den veränderten gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst worden. Zum anderen die Umsetzung der im Juni 2001 erlassenen europäischen Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-RL), bis zum 20.7.2004 in nationales Recht. Im Rahmen der Durchführung einer Umweltprüfung ist danach aufgrund von Art. 6 Plan-UP-RL künftig vor der Entscheidungsfindung eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf eines Raumordnungsplans erforderlich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Pflichtübung, vielmehr bietet sie Chancen für eine - ebenfalls im ROG geforderte - an der Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung und auf Umsetzung orientierte Raumordnung. Hinzu kommt die wachsende Bedeutung einer 'neuen Planungskultur' in der räumlichen Planung, die durch Adressatenorientierung, Dialog, Kooperation und Vermittlung auf den steuerungstheoretisch begründeten Wandel von einem hierarchischen zu einem kooperativen Verständnis staatl. Handelns reagiert. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben und planerischen Leitlinien ist es Ziel des Forschungsvorhabens, die juristischen und planungsmethodischen Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen der Raumordnung zu ermitteln. Die Analyse der derzeitigen Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen in der Landes- und Regionalplanung mündete in Empfehlungen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit in die rechtliche und planerische Praxis. Hierfür wurde ein 2-stufiges Beteiligungsmodell vorgeschlagen, das auf der 1 Stufe die rechtlichen Mindestanforderungen an das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung normiert. (Text gekürzt)
Das Projekt "Konkretisierung der Grundsätze der Raumordnung durch die Bundesraumordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Lehrstuhl für Öffentliches Recht durchgeführt. Mit dem neuen Bunderaumordnungsgesetz von 2008 wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es dem Bund gestattet, einen Raumordnungsplan zur Konkretisierung einzelner Grundsätze der Raumordnung aufzustellen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde untersucht, welche Möglichkeiten zur Förderung der räumlichen Entwicklung im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesraumordnungsplan konkret verbunden sind. Gegenstand und Ziel des Projekts: Die Aufgabe der Raumordnung obliegt in erster Linie der Raumordnung in den Ländern (vgl. ROG Abschnitt 2) und nur in beschränktem Umfang auch der Raumordnung im Bund. Ausgehend von den bundesgesetzlichen Grundsätzen wurden die Handlungsfelder der Raumordnung daraufhin überprüft, ob und inwieweit sie für eine Konkretisierung durch die Bundesraumordnung in Betracht kommen sowie ob und inwieweit eine Konkretisierung auf der Ebene der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgen kann. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stand der Raumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG, wonach das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und unter Beachtung der Beratungs- und Unterrichtungspflicht einzelne Grundsätze der Raumordnung nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten durch Grundsätze in einem Raumordnungsplan konkretisieren kann. Der Sinn und Zweck dieses neuartigen Instruments liegt darin, den bundesgesetzlichen Grundsätzen die ihnen zugedachte Bedeutung als Gewichtungsvorhaben in Bezug auf nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen und als Entscheidungs- und Beurteilungskriterien im Rahmen der Zielabweichung, der Umweltprüfung und der Raumverträglichkeitsprüfung und als Richtschnur für die Leitbildentwicklung zumindest insoweit zu erschließen, als dies für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums der Bundesrepublik von besonderer Bedeutung ist. Das Ziel des Projekts war, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und ausgehend von Sinn und Zweck des Paragraph 17 Abs. 1 ROG, zu ermitteln, von welchen Voraussetzungen die Raumordnungsplanung des Bundes zur Konkretisierung einzelner bundesgesetzlicher Grundsätze nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG abhängt und welche der in die Form bundesgesetzlicher Grundsätze der Raumordnung gekleideten Themenfelder sich für eine raumordnungsplanerische Konkretisierung auf der Bundesebene eignen, wie eine solche Konkretisierung aussehen kann und welche Möglichkeiten bestehen, die Verwirklichung der im Bundesraumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG konkretisierten Grundsätze zu fördern. (Text gekürzt)
Das Projekt "Die Bedeutung bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung für die Umweltpolitik - Analysen, Umsetzungsbeispiele, Handlungsansätze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Eine nachhaltige räumliche Planung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von flächenbezogenen Umweltzielen. Sie muss sich insbesondere folgenden aktuellen Herausforderungen stellen: - der Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien (Energiewende), - der räumlichen Anpassung an den Klimawandel, - der Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren (Flächenziel) - der Schaffung von Freiraumverbünden (Schutz der biologischen Vielfalt) - der Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes (Ressourcenschutz). Neben der räumlichen Gesamtplanung im Rahmen der Raumordnung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie z. B. die Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung oder die Landschaftsplanung, welche in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft sind. Ziel des Vorhabens ist es daher, Leitbilder und Instrumente bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und -ordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz angesichts der aktuellen Herausforderungen zu analysieren und zu bewerten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. Gesetzgebungsvorhaben - vor allem auch bzgl. deren Umsetzung in die Planungspraxis, z.B. im Rahmen der Landes- Raumordnung (Bsp. LEP NRW und LROP NI) - und den im März 2016 von der MKRO beschlossenen 'Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland' zu richten. Auch teilräumliche Strategien des Bundes, z.B. für den Küstenraum oder die Alpenregion, sollen einbezogen werden. Im Ergebnis gilt es, Handlungsansätze für die weitere Stärkung der Steuerungsfunktion der Raumordnung zu entwickeln und Strategien für die Weiterentwicklung der Umweltdimension in der raumbezogenen Planung aufzuzeigen. Ein zentraler Baustein des Vorhabens ist ein - BMUB/UBA-Workshop unter Einbeziehung wichtiger Akteure des Bundes und der Länder.
Das Projekt "Evaluierung 'Guter Beispiele' einer nachhaltigen Regionalentwicklung (Good practices II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Anhand einer bundesweiten Auswertung von Projekten einer nachhaltigen Regionalentwicklung wurden im Rahmen des Projektes Erfolgskriterien und Konfliktbereiche herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen für die deutsche Regionalentwicklung formuliert. Trotz der zahlreich vorhandenen Beschreibungen von Fallbeispielen und Zusammenstellungen von 'good' bzw. 'best practices' fehlt es an einer Aufarbeitung der Chancen und Grenzen sowie der Erfolgs- und Misserfolgsbedingungen nachhaltiger Regionalentwicklung. Erst auf der Grundlage einer solchen Analyse könnten entsprechende Strategien festgelegt und Handlungsempfehlungen für rahmensetzende Institutionen und die regionale Praxis ausgesprochen werden. Um dieses Defizit zu beheben, wurden in diesem Projekt auf der Basis der vorhandenen Informationen und Kernaspekte die Faktoren bestimmt, die für das Gelingen oder Scheitern regionaler Entwicklungsprozesse mit verantwortlich sind. Das MORO-Forschungsvorhaben 'Evaluierung 'Guter Beispiele' einer nachhaltigen Regionalentwicklung (Good practices II)' (GP II) knüpfte an das Projekt Good Practices I (GP I) an, das 1998 und 1999 im Rahmen des Wettbewerbs 'Regionen der Zukunft - regionale Agenden für eine nachhaltige Raum- und Stadtentwicklung' durchgeführt wurde. In dem Projekt GP I wurden auf der Grundlage eines Fragebogens über 420 lokale und regionale Projekte in einer Datenbank erfasst und analysiert. Aus diesen Projekten wurden nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren 60 'Gute Beispiele' einer nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene ausgewählt und in einem Handbuch präsentiert. Parallel wurde eine Internet-Projektbörse erstellt. Da die 1998 und 1999 in GP I erfassten Projekte bis zum Untersuchungszeitraum von GP II einem dynamischen Entwicklungsprozess unterlagen (z.B. gesetzte Ziele wurden erreicht oder verfehlt bzw. haben sich geändert; Instrumenteneinsatz, Akteurskonstellation und Organisationsform können sich verändert haben) sollten im Projekt Good Practice II die damals erfassten Ergebnisse mit Blick auf übertragbare Erfahrungen erneut überprüft werden. Aus den Ergebnissen der Status-quo Analyse, der Evaluierung und den zentralen Thesen wurden wesentliche Handlungsbedarfe für die Initiierung und Umsetzung einer nachhaltigen Regionalentwicklung abgeleitet.
Das Projekt "Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel: Vorpommern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regionaler Planungsverband Vorpommern durchgeführt. 1. Daten und Lage: Flächengröße: 6.775 km2 - Einwohnerzahl: 474.611 - Einwohnerdichte: ca. 70 Einwohner/km2 sinkt im küstenfernen Binnenland bis auf 20 - Raumstruktur: geprägt von Küsten- und Boddenlandschaft und agrarisch geprägtem Küstenhinterland, ca. 1.450 km Küstenlinie. Vorpommern ist die nordöstlichste Planungsregion Deutschlands an der Grenze zu Polen und besteht aus den vier Landkreisen Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen und Uecker-Randow sowie den beiden kreisfreien Städten Greifswald und Stralsund. 2. Vulnerabilität: In der Region besteht Vulnerabilität insbesondere aufgrund des zu erwartenden Meeresspiegelanstiegs, zudem in den Bereichen Tourismus (u.a. Verschlechterung der Wasserqualität der Ostsee durch Temperaturanstieg) sowie Natur und Landschaft (Gefährdung der naturräumlichen Ausstattung des Küstenbereiches / hoher Anteil an Schutzgebieten). 3. Inhaltliche Vorgehensweise: (a) Analyse: Regional differenzierte Betrachtung der Klimafolgen und des Anpassungsbedarfs - Bedarf zur Neu- und Weiterentwicklung von informellen und formellen Instrumenten. (b) Methodenentwicklung: Definition von vier Zielräumen mit spezifischen Handlungsanforderungen und -maßnahmen: - Räume für nachhaltige Siedlungsentwicklung - Räume für nachhaltige Küstenentwicklung - Räume zur Sicherung von Landschaftswasserhaushalt und Grundwasserneubildung - Räume für Freiraumentwicklung und Biodiversitätsschutz. (c) Maßnahmen: Schutz-, Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen. (d) Ergebnisse: Regionales Klimaanpassungsprogramm zur Stärkung der regionalen Resilienz - Qualitäts- und Prüfkriterien für raumrelevante Vorhaben ('KlimaCheck') - Integration in die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes. (e) Querschnittsaufgabe: Entwicklung von Instrumenten eines Klimawandel-Governance-Prozesses.
Das Projekt "Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel: Mittlerer Oberrhein / Nordschwarzwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regionalverband Nordschwarzwald durchgeführt. 1. Daten und Lage: Flächengröße: 4.470 km2 - Einwohnerzahl: 1,6 Mio. - Einwohnerdichte: ca. 358 Einw./km2 - Raumstruktur: Verdichtungsräume Karlsruhe/Pforzheim/Mühlacker. Die Regionen Nordschwarzwald und Mittlerer Oberrhein sind zwei der zwölf Planungsregionen Baden-Württembergs und umfassen drei Stadtkreise (Karlsruhe, Baden-Baden, Pforzheim) sowie 5 Landkreise (Karlsruhe, Rastatt, Enzkreis, Calw und Freudenstadt). 2. Vulnerabilität: Die Klimawandel-Betroffenheit ist insbesondere in den Themenfeldern Hitzebelastung in den Verdichtungsräumen Karlsruhe/Pforzheim/Mühlacker sowie Hochwasserereignisse am Oberrhein und in den engen Tallagen von Enz, Nagold, Würm hoch. 3. Inhaltliche Vorgehensweise: (a) Analyse - Erarbeitung und Aufarbeitung der Grundlagendaten zum Klimawandel - Aktualisierung und Vervollständigung der Fachdaten - Herausarbeitung der Folgen des Klimawandels - Schaffung gleichartiger und gleichwertiger Planungsgrundlagen für die Regionalplanung im gesamten Projektgebiet - Schaffung von Planungshilfen für die kommunale Planung. (b) Thematische Schwerpunkte: Siedlungsentwicklung - Tourismuswirtschaft - Land- und Forstwirtschaft. (c) Sensibilisierung und Mobilisierung: Aufbau eines tragfähigen Akteursnetzwerkes. (d) Weiterentwicklung des regionalplanerischen Instrumentariums: Abgestimmte raumordnerische Zielsetzungen zum Klimaschutz. (e) Erarbeitung eines Regionalen Aktionsprogramms: Planungsempfehlungen für die Regionalplanung und die kommunale Planung.
Das Projekt "Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel: Oberes Elbtal - Osterzgebirge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal,Osterzgebirge, Verbandsgeschäftsstelle durchgeführt. 1. Daten und Lage: Flächengröße: 3.434 km2 - Einwohnerzahl: 1.024.511 - Einwohnerdichte: ca. 300 Einwohner/km2 - Raumstruktur: Verdichtungsraum Dresden und ländlicher Raum. Die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge umfasst die Landeshauptstadt Dresden sowie die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. 2. Vulnerabilität: In der Region besteht eine hohe Vulnerabilität insbesondere durch zunehmende Trockenheit sowie Hochwasser und Erosion u.a. in Bezug auf Landwirtschaft, Tourismus, Gesundheit und Forstwirtschaft. 3. Inhaltliche Vorgehensweise: Unter dem Akronym KLIMAfit soll eine Raumentwicklungsstrategie zum Klimawandel entwickelt werden, die konkrete Lösungsansätze für die konsequente Umsetzung bestehender formeller Instrumente im Regionalplan und die Integration formeller und informeller Instrumente bei zunehmenden bzw. neuen Flächenkonkurrenzen modellhaft aufzeigt. (a) Formulierung eines Analysekonzeptes: Abschätzung und Bewertung von Risiken und Chancen - Beantwortung von Fragen der Akteursorientierung, Prozessgestaltung sowie Maßnahmenwahl und -umsetzung. (b) Durchführung einer Befragung regionaler Akteure zur Wirksamkeit regionalplanerischer Instrumente und Ableitung von Handlungsbedarf. (c) Vertiefende Untersuchungen zur Umsetzung und Wirksamkeit der Instrumente in zwei Teilregionen: Analyse und Bewertung der Änderung von Flächennutzungsstrukturen in der ILE-Region 'Dresdner Heidebogen' unter den Aspekten des Klimawandels - Initiierung von Projekten in der ILE-Region 'Silbernes Erzgebirge' zur Umsetzung von Erfordernissen des vorbeugenden Hochwasserschutzes - Betrachtung der Umsetzbarkeit der gebietsspezifischen Instrumente und - modellhafte Untersuchung anhand konkreter Projekte. (d) Formulierung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen.
Das Projekt "Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel: Landkreis Neumarkt / Oberpfalz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landkreis Neumarkt i.d.OPf. durchgeführt. 1. Daten und Lage: Flächengröße: 1344 km2 - Einwohnerzahl: 128.595 - Einwohnerdichte: ca. 94 Einwohner/km2 - Raumstruktur: Regierungsbezirk Oberpfalz, Fränkische Alb und Fränkisches Keuper-Lias Land. Der Landkreis ist stark landwirtschaftlich geprägt und verfügt mit seiner Lage im Dreieck zwischen den Verdichtungsräumen und Oberzentren Nürnberg/Fürth/Erlangen - Regensburg - Ingolstadt über eine günstige überregionale Erreichbarkeit. 2. Vulnerabilität: In der Region bestehen Anfälligkeiten gegenüber Auswirkungen des Klimawandels insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft (Sommertrockenheit und Waldbrandgefahr, Sturmschäden, Schädlingsverbreitung, Ernteverluste), im Naturschutz (Biodiversität und Biotope, Verdrängung angestammter Tier- und Pflanzengesellschaften) sowie im Bereich Siedlung und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit (nicht angepasste Bauweisen, Infrastrukturschäden, Überlastung von Abwasseranlagen, Wasserversorgung in Trockenperioden, hitzebedingte Krankheiten/Todesfälle). 3. Inhaltliche Vorgehensweise: Nach der Auswertung relevanter Planungsgrundlagen und der eingehenden Analyse regionaler Vulnerabilität und Anpassungspotenziale werden Ansatzpunkte zur Fortschreibung des Regionalplans erarbeitet. Hierzu werden unter Beteiligung relevanter Akteure drei Themengruppen gebildet: (a) Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit - Klimaangepasstes Siedlungsflächenmanagement, Hochwasserschutz und Wasserversorgungsmanagement. (b) Energien - Ausbau des Einsatzes regionaler / regenerativer Energieträger und Förderung der Energieeffizienz für Klimaschutz und -anpassung. (c) Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus - Anpassung der Bewirtschaftungsmethoden; Anpassung der Produktpalette, Grundwassermanagement, Beregnung, Biotopvernetzung, Anpassung der touristischen Infrastruktur. Ziel ist die querschnittsorientierte Bewusstseinsbildung und Aktivierung der Akteure sowie eine breite Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das Projekt "Regionaltypisches Bauen und Tourismus im UNESCO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landkreis Uckermark, Kreisverwaltung, Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftliche Infrastruktur, Tourismus durchgeführt. Im UNESCO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin kommt dem Erhalt der Kulturlandschaft eine besondere Bedeutung zu. Eindrucksvolle Zeugen einer wechselvollen, interessanten Bau- und Siedlungsgeschichte charakterisieren die Region und liefern eine beeindruckende Kulisse für eine steigende Zahl von Gästen, die ein naturnahes, authentisches und harmonisches Erholungs- bzw. Urlaubserlebnis im Biosphärenreservat suchen. In diesem Zusammenhang hat die Baukultur insbesondere für einen nachhaltigen, natur- und kulturerlebnisorientierten Tourismus in der strukturschwachen Region einen hohen Stellenwert. Innerhalb der Projektlaufzeit des Modellvorhabens sollen neue Wege entwickelt und erprobt werden, um die Lebensqualität im UNESCO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin durch die Inwertsetzung der Baukultur sowie durch die Sensibilisierung für das regionaltypische Bauen zu erhalten und durch die touristische Vermarktung zur Wertschöpfung beizutragen. Dies soll durch eine gemeinsame Leitbildentwicklung und eine Baukultur- und Tourismusstrategie gelingen, die von einer forcierten Kommunikation und Netzwerkarbeit begleitet wird. Die regionale Baukultur soll sich verstärkt in den aktuellen touristischen Marketingaktivitäten wieder finden.
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