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DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Kurzbeschreibung BKV hat mit Unterstützung vom Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs - FCIO, von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., von PlasticsEurope Deutschland e.V. und vom Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen im VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. ein Modell entwickelt, das erstmals eine systematische Erfassung der Haupteintragsquellen von nicht ordnungsgemäß entsorgten Kunststoffabfällen (Littering) in die Meere ermöglicht und die für die Reduzierung und Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Nordsee erforderliche Faktenbasis liefert. In dem Modell werden dominante Quellen und Pfade zum Eintrag von Kunststoff-Litter in die Meere identifiziert. Die entwickelte Methodik berücksichtigt dabei Makro- und Mikrokunststoffe. Die hinterlegte Datenbank erlaubt eine leichte und flexible Anpassung von Variablen und Berechnungen im Modell. Die im Modell verwendeten Faktoren sowie die zugrunde gelegten Annahmen werden kontinuierlich verifiziert und weiterentwickelt. Zunächst wurden nur die Eintragsstrukturen/-pfade der Nordsee und hier nur Land-Sourced Litter betrachtet. Eine Ausdehnung des Modells auf andere Meere und ggf. auf Sea-Sourced Litter ist vorgesehen. In dem Bericht finden sich keine Aussagen im Hinblick auf die Entwicklung von Strategien und Lösungsansätzen zur Vermeidung einer weiteren Vermüllung der Meere. Jedoch können die Ergebnisse des Modells einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Dies ist für die Umsetzung der Maßnahme UZ5-04 der MSRL von Bedeutung. Ergebnisse Das Modell setzt sich aus einem Bericht und einem Handbuch zusammen. Es ist kostenfrei erhältlich. Es gibt eine deutsche und eine englische Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung kann auf der BKV-Website bestellt werden: Link siehe Website
Kurzbeschreibung Seit Sommer 2019 gibt es ein neues Angebot zum Thema „Müll in unseren Meeren“ im Multimar Wattforum in Tönning- das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Wir alle kennen die Bilder von vermüllten Stränden, Müllstrudeln in den Ozeanen oder an Müll verendeten Tieren. Aber welche Auswirkungen hat das auf das Ökosystem Wattenmeer? Wie gefährlich ist eigentlich Mikroplastik? Und was hat das mit uns zu tun? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des „Forscherlabors Meeresmüll“ im Multimar Wattforum. Inhalte und Methoden, die in den aktuellen Fachanforderungen der Fächer Biologie, Naturwissenschaften, Geografie und Weltkunde verankert sind, werden aufgegriffen. Es richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der 3. bis 10. Jahrgangsstufen, ist aber auf Anfrage auch für andere (Lern-) Gruppen, wie z.B. Familien buchbar. Bei einer spannenden, themenbezogenen Führung durch die Ausstellung des Multimar Wattforums lernen die Schülerinnen und Schüler die angrenzende Nordsee als Lebensraum kennen, der durch die Vermüllung gefährdet ist. In dem anschließenden praktischen Teil im Schullabor wird die Gruppe selbst aktiv und führt anschaulich aufbereitete Versuche durch, um Ursachen und Folgen von Mülleinträgen in den marinen Lebensraum zu untersuchen. Die Versuche sind an die jeweiligen Klassenstufen angepasst. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen geboten, um den eigenen Lebensstil sowie den Umgang mit Konsumgütern zu hinterfragen und Ideen für abfallarme Alternativen zu entwickeln. Mit dem neuen Bildungsangebot zum Thema „Meersmüll“ soll ein Beitr ag dazu geleistet werden, ein stärkeres Bewusstsein für das Problem der Verschmutzung unserer Meere zu schaffen und Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung des Meeresschutzes zu sensibilisieren. Das Multimar Wattforum in Tönning ist das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Wattenmeer in Schleswig-Holstein. Es verbindet die vielfältigen Phänomene des Wattenmeeres und seiner Bewohner mit schulischen Lerninhalten und bietet für alle Klassenstufen diverse Bildungsangebote.
Ziel des Vorhabens ist es, mehr rechtswissenschaftliche Forschungsbeiträge zu der Frage anzustoßen, wie das Umweltrecht und die Umweltrechtswissenschaft auf die sich wandelnden umweltpolitischen Herausforderungen reagieren sollen und wie sich Struktur und Systematik des (nicht nur nationalen) Umweltrechts ändern müssen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Referenzrahmen sollen dabei u. a. die vom UBA i. R. des Horizon Scanning identifizierten Zukunftsthemen (z.B. Digitalisierung, Entgrenzung...) sein, aber auch schon jetzt vorhersehbare globale Veränderungen wie das Überschreiten planetarer Belastungsgrenzen, Insektensterben, Schadstoffkumulationen, Vermüllung etc.). Die Identifizierung der Fragestellungen ist Teil der Forschungsarbeit. Es stellen sich vor diesem Hintergrund viele Fragen, z.B. welchen Beitrag das Recht zu den erforderlichen Veränderungen der globalen Governance leisten kann, wie das Umweltrecht die erforderlichen Anpassungsprozesse im sog. Anthropozän steuern und begleiten kann und wie das Recht die Transformation der Gesellschaft hin zu Nachhaltigkeit unterstützen kann. Das Vorhaben fragt auch, ob die Umweltrechtswissenschaft angesichts dieser dringenden Fragen neue, auch stärker inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze verfolgen muss. Es soll zudem nicht nur ein Nachdenken über diese Fragen, sondern auch die erforderlichen Veränderungen (Lernprozesse, Umsteuerungsversuche) anstoßen. Dazu soll es u. a. zeigen, wo solche Veränderungen bereits sichtbar sind und welche davon als good practice dienen können und erste Weiterentwicklungsansätze aufzeigen. Der nationale und internationale Austausch innerhalb der Rechtswissenschaft und mit anderen Disziplinen dazu soll durch mehrere, ggf. themenspezifische Veranstaltungen gefördert und in geeigneten Veröffentlichungen festgehalten werden.
Die Studie nimmt eine rechtliche Analyse der Bestimmungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) der EKRL im Hinblick auf ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten vor. Insbesondere zielt sie darauf ab, den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln. In einem ersten Schritt wird das EHV-Konzept der EKRL mit dem EHV-Konzept in anderen Teilen des EU-Abfallrechts verglichen. Die Studie analysiert auch die Übereinstimmung der EHVBestimmungen der EKRL mit höherrangigem EU-Recht. Der Schwerpunkt dieser Analyse liegt auf jenen Aspekten, die im Vergleich zu anderen EU-Rechtsvorschriften EHV Neuheiten darstellen, und wirft rechtliche Fragen auf, die bisher nicht behandelt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung von Abfällen der relevanten EK-Produkte. Ein zweites Ziel der Studie war die Analyse potenziell relevanter EHV-Maßnahmen für die acht verschiedenen EK-Produkte, die unter Art. 8 der EK-Richtlinie in Bezug auf Sammlung, Transport, Behandlung, Aufräumarbeit und Sensibilisierung fallen. Dasselbe galt für die einschlägigen Bestimmungen für Fanggeräte. Auf der Grundlage von Überprüfungen einschlägiger Literatur und ergänzender Experteninterviews, bildeten diese Daten die Grundlage für die Analyse (1), welche EHV-Maßnahmen wirksam sein könnten; (2) welche Kosten möglicherweise mit diesen Maßnahmen verbunden sein könnten; und (3) wer für i) die Durchführung und ii) die Kosten für diese Maßnahmen verantwortlich sein sollte. Ein dritter und letzter Teil stellt zwei Vorschläge für einen spezifischen Mechanismus (Fonds) zur Umsetzung der EHV-Bestimmungen der EKRL vor.
Teilplan Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ABFALLWIRTSCHAFTSPLAN RHEINLAND-PFALZ 2022 Teilplan Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle Titelfoto: © Christoph Schladt Die Fotos der Bildmontage entstanden während der Ausstellung „Upcycling :: ReUse | Wiederver- wenden statt Wegwerfen“ am 08.03.2022. Veranstalter der Ausstellung war die Stiftung Baukul- tur Rheinland-Pfalz. Die Gestaltung der Ausstellung erfolgte durch Studentinnen und Studenten der Hochschule Mainz, Fachrichtung Innenarchitektur unter der Leitung von Prof. Bernd Benning- hoff. Im Kurs „Entwurf Objekt“, haben die Studierenden die Aufgabe, ein Objekt unter bestimmten Vorgaben zu entwerfen. Entweder wird eine bestimmte Nutzung vorgegeben, beispielsweise Leuchten oder es gibt eine Materialvorgabe und das Objekt ist frei wählbar. Im Wintersemester 2021/2022 waren diese Objekte aus bereits benutzten Materialien/Produkten zu entwerfen und herzustellen. So entstanden Leuchten aus Luftfiltern, CDs oder Kaffeekapseln, Sessel aus texti- len Werbebannern oder Regale aus Wabenpappe. Die Bildmontage der Titelseite zeigt Objekte der Studierenden Charlotte Nesseler (Leuchten aus gebrauchten Ventilatoren) und Dana Berg (Leuchten aus alten Leiterplatten). ABFALLWIRTSCHAFTSPLAN RHEINLAND-PFALZ 2022 Teilplan Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle November 2022 Unter Mitarbeit von: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Tel.: 06131/6033-0 Fax: 06131/1432966 E-Mail: presse@lfu.rlp.de www.lfu.rlp.de SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz Tel.: 06131/98298-0 Fax: 06131/98298-22 E-Mail: info@sam-rlp.de www. sam-rlp.de IMPRESSUM Herausgeber:Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Bearbeitung:ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, Wilckensstraße 3, 69120 Heidelberg Telefon +49 6221 4767-0 Telefax +49 6221 4767-19 E-Mail info@ifeu.de Internet www.ifeu.de Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH Werner-Eisenberg-Weg 1 37213 Witzenhausen Telefon +49 5542 9380-0 Telefax +49 5542 9380-77 E-Mail info@witzenhausen-institut.de Internet www.witzenhausen-institut.de Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Telefon +49 6131 6033-0 Telefax +49 6131 1433195 E-Mail poststelle@lfu.rlp.de Internet www.lfu.rlp.de © 02.08.2022 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers AWP Rheinland-Pfalz – Teilplan Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle 2022 INHALTSVERZEICHNIS TEIL A: STAND UND ZIELE DER SIEDLUNGSABFALLWIRT- SCHAFT IN RHEINLAND-PFALZ 1Allgemeines1 2Ziele und abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen5 2.1Abfallwirtschaftliche Ziele5 2.2Maßnahmen des Landes8 2.2.1 2.2.28 9 2.3 3 Zielsetzung des Abfallwirtschaftsplans Maßnahmen zur Abfallvermeidung sowie zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form der Vermüllung 3.1 3.2 4 Siedlungsabfälle und andere Abfälle Mineralische Bauabfälle 10 15 Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten15 Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form der Vermüllung21 Darstellung der Abfallarten25 4.1Siedlungsabfälle in Rheinland-Pfalz30 4.1.131 31 32 34 34 36 37 37 38 39 40 41 42 43 44 44 45 Restabfälle 4.1.1.1 Häusliche Restabfälle 4.1.1.2 Sperrabfälle 4.1.2 Bioabfälle 4.1.2.1 Biotonnenabfälle 4.1.2.2 Gartenabfälle 4.1.2.3 Lebensmittelabfälle 4.1.3 Papier, Pappe und Karton (PPK) 4.1.4 Glas 4.1.5 LVP (Verpackungen) 4.1.6 Kunststoffe 4.1.7 Metalle 4.1.8 Holz 4.1.9 Textilien 4.1.10 Elektro- und Elektronikaltgeräte 4.1.11 Altbatterien und Akkumulatoren 4.1.12 Hausabfallähnliche Gewerbeabfälle MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ
Im vorliegenden Projekt sollen repräsentative Untersuchungsverfahren und -strategien für ein integratives Systemverständnis von relevanten Kunststoffeintragspfaden in das Umweltkompartiment Wasser erfolgen. Dabei sind auch Einträge und Verbleib in die Umweltkompartimente Boden und Luft von Relevanz. Es wird davon ausgegangen, dass die relevanten Kunststoffeinträge entweder direkt als Mikroplastik (MP), d. h. als Partikel kleiner als 5 mm in die Umwelt gelangen oder durch ihre altersbedingte Versprödung zu MP fragmentieren. Relevante Partikelformen sind: Folienfragmente aus Littering, Fasern aus textilen Wasch- und Abriebprozessen und Partikel aus Reifenabrieb. In diesem Zusammenhang wird SmartMembranes Silizium-Filter mit definierten Porengrößen und Porendichten herstellen und bei Bedarf entsprechende Ätzprozesse anpassen oder neu entwickeln. Aufgrund des spröden Materialverhaltens von Silizium sind die Filter als Bauteile für die erforderliche Festigkeit zu dimensionieren, um vorzeitiges Versagen auszuschließen und die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Dazu kommen, wie für spröde Materialien üblich, probabilistische Methoden zum Einsatz. Die Festigkeit als mechanische Eigenschaft wird für verschiedene Filtergeometrien und Lochdichten mit Hilfe von Bruchtests bei Projektpartnern bewertet. Damit können die Filterstrukturen hinsichtlich ihrer mechanischen Beanspruchbarkeit optimiert werden.
<p>Am 3. Juli trat eine Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft. Ziel: Abfallvermeidung und mehr Recycling. So wurden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, die besonders oft in der Umwelt landen. Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen wird ausgeweitet. Im To-Go-Bereich müssen Mehrwegverpackungen angeboten werden. Und: Service- und Versandverpackungen werden besser eingebunden.</p><p>Die <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s1699.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1699.pdf%27%5D__1625040942599">Novelle des Verpackungsgesetzes</a> setzt unter anderem EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um. Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:</p><p>Einwegverpackungen von außer Haus verzehrten Mahlzeiten und Getränken sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel, wie Zigarettenstummel, Luftballonstäbe und einige Haushalts- und Hygieneprodukte werden oft nicht richtig entsorgt. Deshalb gehören diese Produkte zu den Abfällen, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Ab 3. Juli 2021 dürfen deshalb unter anderem folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden: Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen und Luftballonstäbe sowie Getränkebecher einschließlich Deckeln und To-Go-Lebensmittelbehältnisse aus expandiertem Polystyrol. Mit der sog. <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0095.pdf%27%5D__1625141594422">Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)</a> setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 um.</p><p>Weiterhin erlaubt sind u.a. andere Getränkebecher sowie Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Tampons und Tabakprodukte mit Filter – diese müssen zukünftig aber gemäß der <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2024.pdf%27%5D__1624955113538">Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)</a> entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine einheitliche Kennzeichnung tragen, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufklärt (Kennzeichnungsdetails siehe <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02020R2151-20201218">Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151</a> der Kommission vom 17. Dezember 2020).</p><p>Ab dem 3. Juli 2024 dürfen bis zu drei Liter fassende Getränkebehälter aus Kunststoff grundsätzlich nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn deren Verschlüsse aus Kunststoff fest mit dem Getränkebehälter verbunden sind. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse aus Unachtsamkeit in der Umwelt landen.</p><p>Die Pfandpflicht wird auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen ausgeweitet. Damit sollen die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen erhöht und ihre Entsorgung in der Umwelt (sogenanntes Littering) reduziert werden. Bisherige Ausnahmen von der Pfandpflicht, unter anderem für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen, fallen damit weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.</p><p>Angebote von Essen und Getränken zum Mitnehmen führten zu einem steigenden Anfall von Einwegverpackungen. Durch die Corona-Pandemie und die Schließung der Gastronomie wurde dieser Trend weiter verschärft. Das Gesetz schreibt nun erstmals vor, ab 2023 Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Segment“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten, die nicht teurer als die Einwegverpackung sein darf. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.</p><p>Schon jetzt bietet der Markt viele Mehrweglösungen an. Besonders umweltfreundliche Systeme können mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/gewerbe-kommune/mehrwegsysteme-to-go-fuer-lebensmittel-und-getraenke">Umweltzeichen Blauer Engel </a>ausgezeichnet werden. Zur Implementierung von Mehrwegsystemen, zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen und zu anderen Fragen, unterstützt der Blaue Engel mit umfangreichen Informationen für die Gastronomie und die Kommunen (siehe Publikationen). Hinweise zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen sind auch auf der vom Bundesumweltministerium geförderten Seite <a href="https://www.esseninmehrweg.de/hygiene-mehrweg/">Essen in Mehrweg</a> zu finden.</p><p>Angesichts des stark angestiegenen Online-Handels, in dem ausländische Inverkehrbringer von Verpackungen mitunter kein Entgelt an ein duales System für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen in Deutschland zahlen, wurde nunmehr eine Prüfpflicht unter anderem für elektronische Marktplätze eingeführt: Marktplatzbetreiber dürfen nur Anbieter zulassen, die sich mit ihren Verpackungen an einem System beteiligt haben. Verstöße werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst und an die zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörden in den Ländern gemeldet.</p><p>In Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie schreibt das Verpackungsgesetz zudem die Verwendung von recyceltem Kunststoff vor: 25 Prozent ab dem Jahr 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen und 30 Prozent ab dem Jahr 2030 für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Damit werden Ressourcen geschont und das Recycling gestärkt.</p><p>Um die Durchsetzung der Regelungen des Verpackungsgesetzes zu erleichtern und sicherzustellen, dass sämtliche Hersteller der Verantwortung für ihre Verpackungen nachkommen, wurden zudem neue Normen zur Datenerhebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgenommen und die Registrierungspflicht zum 1. Juli 2022 auf alle Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen ausgeweitet. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, wie Bechern an der Frischetheke, und Hersteller von Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, sondern in Industrie, Handel und Gewerbe, müssen sich nun registrieren. Bei der Registrierung müssen Hersteller die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsarten angeben. Dadurch kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister in einem Datenabgleich erkennen, wenn Hersteller systembeteiligungspflichtige Verpackungen auf den Markt bringen, ohne für deren Entsorgung aufzukommen.</p>
Ausgangssituation: In den Jahren 2005 und 2006 wurde ein UFOPLAN-Projekt zur Analyse der Schwermetallgehalte in Batterien durchgeführt (FKZ 205 35 312, Abschlussbericht: deutsch: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3350.pdf , englisch: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3351.pdf) durchgeführt. Dabei wurde eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes für Quecksilber in Batterien festgestellt. Bei der Verwertung von Altbatterien treten jedoch nach Aussage von Batterie-Sammlern und -Verwertern immer noch Altbatterien mit erhöhten Quecksilber-Gehalten auf. Als Quellen werden Plagiate, 'Billigimporte' und in 'Billigstgeräten' eingebaute Batterien vermutet. Mit Inkrafttreten des Batteriegesetzes im Jahr 2009 wurden außerdem ein Cadmium-Grenzwert für Gerätebatterien eingeführt und die Kennzeichnungsschwellenwerte für Cadmium und Blei verschärft. Verschiedene Batterien aus der 2005/2006er Untersuchung wiesen Analysenwerte auf, die die neuen verschärften Anforderungen überschreiten würden. Dass die derzeitige Sammelquote für Gerätebatterien bei gut 40 Prozent liegt, bedeutet auch, dass immer noch viele Gerätebatterien nicht getrennt erfasst und verwertet werden. Damit können die enthaltenen Schwermetalle mittelbar über den Hausmüll oder unmittelbar durch achtloses Wegwerfen ('Littering') in die Umwelt eingetragen werden Ziel des Projektes ist es, eine qualitative Situationsbeschreibung der Umsetzung der Produktverantwortung nach dem Batteriegesetz (BattG) hinsichtlich der Schwermetallgehalte (Quecksilber, Cadmium und Blei) in Batterien zu erhalten. Dazu soll eine für die relevanten Sektoren möglichst repräsentative Stichprobe mit besonderem Augenmerk auf potenziell problematische Quellen zu untersucht werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 58 |
| Land | 18 |
| Weitere | 29 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 22 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 48 |
| unbekannt | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 74 |
| Offen | 26 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 92 |
| Englisch | 19 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 38 |
| Keine | 30 |
| Webseite | 46 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 69 |
| Lebewesen und Lebensräume | 95 |
| Luft | 62 |
| Mensch und Umwelt | 98 |
| Wasser | 70 |
| Weitere | 103 |