s/lizensierung/Lizenzierung/gi
Gebiete zum Ausbringen von Baggergut einschließlich genehmigter Zeiten und Mengen; Flächenshape
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge
Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.
LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS WebGIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS WebGIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Hierbei werden Eingriffe als Punkt und Kompensationsflächen als Polygone dargestellt. Die Maßnahmen sind in den Sachdaten den Kompensationsflächen zugeordnet. Es wird die gesamte Kette vom Eingriff zur zugeordneten Kompensation mit den Maßnahmen dargestellt.
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge.
Dieser Bericht ist Teil des Ressortforschungsplan Vorhabens "REACH-Weiterentwicklung", das basierend auf Analysen verschiedener REACH-Prozesse sowie angrenzender Fragestellungen (Substitution, Nachhaltige Chemie, Vorsorgeprinzip, Erzeugnisse, Kosten-Nutzen Analysen, Sozio-Ökomische Analysen, Finanzierung der ECHA) Optionen für eine Verbesserung der (Umsetzung der) REACH-Verordnung entwickelt. In diesem Bericht werden die Schnittstellen zwischen den Prozessen Registrierung, Dossierbewertung, Stoffbewertung, Zulassung und Beschränkung beschrieben und bezüglich des intendierten Zusammenspiels, der beobachteten Defizite und Herausforderungen sowie Verbesserungsmöglichkeiten analysiert. Auf dieser Grundlage werden die zentralen Defizite und Verbesserungsoptionen zusammengefasst. Insgesamt funktionieren die Schnittstellen zwischen den Verfahren ausreichend gut, wobei einige Verbesserungspotenziale im Bereich der Dossier- und Stoffbewertung identifiziert wurden. Der Mangel an Daten über Stoffeigenschaften und Verwendungen in ausreichend hoher Qualität und Detailtiefe in den Registrierungsdossiers ist ein übergreifendes Defizit, welches sich auf alle Prozesse direkt oder indirekt negativ auswirkt. Quelle: Forschungsbericht
Genehmigungsdaten von Abfallentsorgungsanlagen (AEA).
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