Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls am 18. Oktober 2013. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden.
Die Vertragsstaaten des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen haben im Oktober 2013 im Konsens eine rechtlich verbindliche Regulierung von marinen Geo-Engineering-Techniken beschlossen. Die Regelung ist ein Meilenstein im internationalen Recht, erstens wegen der inhaltlichen Ausgestaltung, zweitens wegen der Vorbildfunktion auch für andere Bereiche des Climate Engineering. Der Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte vor, erläutert aber auch die Rahmenbedingungen des Verhandlungsprozesses, die diesen Erfolg ermöglichten. Quelle: http://beck-online.beck.de
<p> <p>Ab sofort gibt es weltweit rechtlich verbindliche Vorschriften zur Kontrolle des marinen Geo-Engineerings. Diese wurden am 18. Oktober 2013 von den Vertragsstaaten des „Londoner Protokolls zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ verabschiedet.</p> </p><p>Ab sofort gibt es weltweit rechtlich verbindliche Vorschriften zur Kontrolle des marinen Geo-Engineerings. Diese wurden am 18. Oktober 2013 von den Vertragsstaaten des „Londoner Protokolls zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ verabschiedet.</p><p> <p>Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere werden verboten. Erlaubt sind lediglich berechtigte Forschungsvorhaben. Vor Durchführung solcher Vorhaben müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die Regelung erlaubt es des Weiteren, in der Zukunft weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte.</p> </p><p>Informationen für...</p>
In der Bundesrepublik Deutschland fallen pro Jahr etwa 150000 Tonnen chlorierter Kohlenwasserstoffe als Abfallprodukt an. Mit den wachsenden Anspruechen an die Umweltfreundlichkeit von Abfallbeseitigungsmethoden wird die Zahl der moeglichen Verfahren zur Beseitigung dieser Stoffe immer geringer. Als umweltfreundlichste Methode hat sich ihre Verbrennung auf hoher See erwiesen. Einer der Gruende dafuer ist die Tatsache, dass Chlorwasserstoff, das mengenmaessig wichtigste Produkt dieses Prozesses, von Meerwasser aufgrund dessen grossen Saeurebindungsvermoegens neutralisiert wird, sofern er sich nach Aerosolbildung auf See niederschlaegt. Die Ausbreitungsvorgaenge in der maritimen Atmosphaere unterscheiden sich wesentlich von Abgasfahnen an Land. Auf Vorschlag des staendigen Beratergremiums ueber wissenschaftliche Aspekte (SACSA) der London-Konvention und von BMFT, BMV und BMI sind daher wissenschaftliche Untersuchungen ueber die raeumliche Verteilung des Chlorweasserstoffs eingeleitet worden. Voraussetzung fuer die Durchfuehrbarkeit dieser Arbeiten war die Entwicklung empflindlicher schneller, lokaler Messverfahren sowie eines Verfahrens zur Fernmessung von Chlorwasserstoff mit Lasern. Diese Entwicklungsarbeiten wurden im GKSS-Forschungszentrum erfolgreich abgeschlossen. Gegenwaertig werden in einzelnen Messfahrten Chlorwasserstoffverteilungen in den Fahnen von Verbrennungsschiffen aufgenommen, die im sog. gemeinsamenVerbrennungsgebiet der Nordsee suedlich der Doggerbank operieren. Die Ergebnisse sollen in Abhaengigkeit von den verschiedenen Wetterparametern u.a. ergeben, welche Anteile der Abgasfahne von der See aufgenommen und neutralisiert werden.