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Luftreinhaltepläne im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg sind nach § 47(1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Luftreinhaltepläne für die Städte erstellt worden, bei denen Grenzwertüberschreitungen nach der 22. bzw. 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen bzw. prognostiziert wurden. Im Dokument Luftreinhalteplanung unter mugv.brandenburg.de (im pdf-Format) sind die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst. Hier wird die Bedeutung der Luftreinhaltepläne für das Land Brandenburg beschrieben. Es werden Aussagen über Planinhalte getroffen und Beispiele der Luftreinhalteplanung benannt. Eine kartografische Übersicht über die Städte im Land Brandenburg mit Luftreinhalteplanung wird in der Karte unter mluk.brandenburg.de (im pdf-Format) gegeben. Die einzelnen Pläne sind unter mluk.brandenburg.de als pdf-Dokument downloadbar. Dort wird für die jeweilige Stadt die Ist-Belastung durch Luftschadstoffe betrachtet. Es erfolgt die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. In Prognoserechnungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.

Landesmessnetz zur Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern/ Luftmessnetz

Die Immissionsüberwachung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch den Betrieb eines landesweiten Luftmessnetzes gewährleistet. Entsprechend bestehender Gesetze werden folgende Aufgaben durchgeführt: -Überwachung von Grenzwerten -Ermittlung der städtischen und ländlichen Hintergrundbelastung -Ermittlung der Belastung an verkehrsbelasteten Standorten -Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industriebetrieben und Hafenanlagen -Beobachtung der Langzeitentwicklung -Ermittlung der Ursachen von Grenzwertverletzungen -Uberprüfung der Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung -Information der Öffentlichkeit entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien -Datenauswertung und Beurteilung entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien und nationaler Gesetze und Vorschriften -Datenaustausch -besondere Berichtspflichten bestehen gegenüber der EU -Entwicklung von Messtrategien -Einsatz verschiedenster Messverfahren und Kalibriertechniken Die stationären Messstationen sind entsprechend ihres Einsatzzweckes mit verschiedenen Messgeräten ausgestattet, mit denen es möglich ist, die kontinuierliche Überwachung der Luftschadstoffbelastung an Feinstaub (bis1998 Schwebstaub), Stickoxiden, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid kontinuierlich zu überwachen, zu erfassen und zeitnah hierüber zu berichten. Für die Ermittlung der Benzolkonzentrationen kommen an drei Standorten Passivsammler zum Einsatz. An einigen der Messstationen wurden darüber hinaus Geräte zur diskontinuierlichen Feinstaubsammlung installiert, um nach Laboranalysen Kenntnisse über die Inhaltsstoffe des Feinstaubs (z. B. PAK und Schwermetalle) zu gewinnen. Diese Daten werden gegenwärtig in 14 vollautomatisch betriebenen Messcontainern an folgenden Standorten gewonnen: verkehrsnah gelegene Messstationen in: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wolgast ländlich gelegene Messstationen: Gülzow, Göhlen, Löcknitz, Rostock-Stuthof, Leizen, Garz Messstationen im städtischen Hintergrund: Güstrow, Rostock-Warnemünde. Desweiteren wird ein NH3-Messnetz zur orientierenden Messung betrieben, um die Kenntnisse über die räumliche Variabilität der NH3-Immissonen im ländlichen Raum zu verbessern und damit wichtige Informationen z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu generieren.

Emissionskataster 2015

Die Emissionen von Luftschadstoffen werden in Berlin seit 1979 in regelmäßigen Abständen ermittelt und als Basis für Ausbreitungsrechnungen zur Luftreinhalteplanung genutzt. Die europäischen Luftqualitätsgrenz- und Zielwerte für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid, für die sehr kleinen Partikel (PM 2,5 ) und für Schwermetalle im Feinstaub (PM 10 ) werden in Berlin bereits sicher eingehalten. Dagegen werden die Tagesmittelgrenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) und der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) in Hauptverkehrsstraßen – trotz umgesetzter Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2011–2017 – teils deutlich überschritten. Das Emissionskataster basiert auf dem Betrachtungszeitraum 2015 und berücksichtigt die Emissionen der relevanten Luftschadstoffe, die vor allem für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans notwendig sind. Es werden folgende Verursachergruppen betrachtet: Bild: tomas - Fotolia.com Industrie Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV, die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Weitere Informationen Bild: Melica / Depositphotos.com Hausbrand / Kleingewerbe Die Quellgruppe Hausbrand beschreibt die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen für Berlin. Den Hauptteil der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen bilden die Haushalte sowie Feuerungsanlagen öffentlicher Einrichtungen und gewerblicher Unternehmen. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Kfz-Verkehr Für die Berechnung der Emissionen des Kfz-Verkehrs sind Daten zur Verkehrsmenge und Fahrleistung, Flottenzusammensetzung (Fahrzeugart und Emissionsstandard), Verkehrssituation (Geschwindigkeit, Stauanteil) und zum Betriebszustand des Motors (Kaltstartanteile) notwendig. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sonstige Quellen Sonstige Quellen von Emissionen sind Schienen-, Schiffs-, Flug- und Off-road-Verkehr sowie Emissionen von Baustellen. Weitere Informationen Karten Langjährige Entwicklung der Emissionen Karte Verkehrsbedingte Emissionen 2015 Daten­bereitstellung: Die Emissionsdaten stehen auf Anfrage in Form von Shape-Dateien zur Verfügung.

Archiv zur Luftreinhalteplanung

Bild: Dirk Laubner Luftreinhalteplan, 1. Fortschreibung Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2005-2010 wurde im Jahr 2013 erarbeitet und verabschiedet. Damit wurde die immer noch zu hohe Luftbelastung in Berlin weiter gesenkt. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 – 2010 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte einen Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Land Berlin vorgelegt, der Mitte August 2005 vom Senat verabschiedet wurde. An der Aufstellung des Luftreinhalteplans wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Weitere Informationen Bild: Christian Müller - Fotolia.com EU-Umweltprojekt HEAVEN Gemeinsam mit fünf weiteren europäischen Großstädten – Rom, Paris, Rotterdam, Prag und Leicester – beteiligt sich Berlin an dem von der Europäischen Kommission etwa zur Hälfte mitfinanzierten Projekt HEAVEN (Healthier Environment through Abatement of Vehicle Emissions and Noise). Weitere Informationen

Schadstoffausstoß – Emissionen

Verschiedene Verursacher sorgen in Berlin noch immer für “dicke Luft”. Hier erfahren Sie mehr über die Anteile verschiedener Quellen am Berliner Schadstoffausstoß aus dem Jahre 2015. Bild: Tom-Hanisch - Fotolia.com Emissionskataster 2015 Die Emissionen von Luftschadstoffen werden in Berlin seit 1979 in regelmäßigen Abständen ermittelt und als Basis für Ausbreitungsrechnungen zur Luftreinhalteplanung genutzt. Weitere Informationen Bild: MagMac83 / depositphotos.com Berichtspflichten Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Staubemissionen vermeiden Auf Baustellen sollen diffuse Staubemissionen, verursacht z.B. durch Abriss- und Steinschneidearbeiten sowie durch Aufwirbelungen, vermieden bzw. verringert werden. Hierzu werden Architekten, Bauunternehmen und Bauherren durch folgenden Leitfaden und Merkblätter informiert. Weitere Informationen Bild: BVG/Sven Lambert PM10-Emissionen von Straßenbahnen Wie hoch ist der Beitrag der Abriebemissionen der Straßenbahnen an der PM10-Belastung an Straßen? Dieser Frage ist in dem Projekt „Bestimmung der Abriebemissionen von Straßenbahnen“ auf den Grund gegangen worden. Der Beitrag liegt bei ca. 1 µg/m³ PM10 im Jahresmittel. Weitere Informationen Karten Langjährige Entwicklung der Emissionen Karte Verkehrsbedingte Emissionen 2015

Wirtschaftsverkehr in Berlin

In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Der Wirtschaftsverkehr nutzt alle verfügbaren Verkehrsträger unserer Stadt. Güter werden auf den Berliner Wasserstraßen, der Schiene, der Straße, auf dem Luftweg und durch Rohrleitungen bewegt. Die Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berliner Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher Berlins, beispielsweise durch: die Lieferung von Waren und Gütern für Handel und Industrie, dabei allein an mehr als 1.100 Supermärkte in Berlin die Versorgung der rund 800 Berliner Hotels und anderen Beherbergungsstätten sowie der ca. 9.400 gastronomischen Betriebe (Stand Februar 2020) die Zustellung von täglich durchschnittlich mehr als 400.000 Paketen durch geschätzt 2.500 Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)-Zustellfahrzeuge die Versorgung der Baustellen und der Transport des Bodenaushubs die Entsorgung von Abfällen und Recyclingmaterialien in Berlin, davon im Jahr 2019 rund 798.000 Tonnen Hausmüll und rund 103.000 Tonnen Bioabfall den Personenwirtschaftsverkehr der Beschäftigten, beispielsweise in rund 41.500 Berliner Unternehmen (2018) im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” Insbesondere der Wirtschaftsverkehr auf der Straße hat in den letzten Jahren stark an Umfang gewonnen. Lebensmittel, Textilien, Möbel, Maschinenteile, Haushaltsabfälle oder Bauelemente für Häuser – es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich deutlich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben dem unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region, verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. So erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Vor dem Hintergrund der verkehrsbedingten Umweltbelastungen und dem Klimawandel, der Luftreinhalteplanung und der Lärmaktionsplanung besteht Handlungsdruck im Wirtschaftsverkehr. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, die entsprechenden Ziele zu definieren, Rahmenbedingungen zu setzen und unterschiedliche Ansprüche abzuwägen, um einen funktionierenden, aber auch umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren. Planerische Grundlage Berlins ist das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK), welches als nachgeordnetes Planwerk den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont konkretisiert und entsprechende Maßnahmen und Konzepte formuliert. Eine neue Version dieses Planwerks befindet sich in der Finalisierung. Des Weiteren bildet das Zusammenwirken und ein intensiver Informationsaustausch zwischen Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, den Verladern, Entsorgern, den Netzbetreibern usw. eine wichtige Grundlage der Wirtschaftsverkehrsplanung. In Berlin wird dies bereits seit Langem gelebt. Eine besondere Rolle nimmt auch der Dialog mit dem Land Brandenburg ein, da gerade hier vielfältige Verknüpfungen (Infrastrukturplanung, Standorte, Verbände, Kammern, gemeinsame Clusterstrategie usw.) bestehen. Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Berliner Senat die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes vorgelegt. Weitere Informationen

Luftreinhalteplanung Übersicht zu den Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen in Sachsen-Anhalt Studien und Evaluierungen der Luftreinhaltepläne für die Ballungsräume Magdeburg und Halle (Saale) Informationen zu Umweltzonen

Rechtliche Grundlage auf dem Gebiet der Luftreinhalteplanung war bislang die europäische RICHTLINIE 2008/50/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und zu einer neuen Richtlinie zusammengefasst. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. November 2024 und der Inkraftsetzung am 10. Dezember 2024 liegt nunmehr die neue RICHTLINIE (EU) 2024/2881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Luftqualität und saubere Luft für Europa mit strengeren Luftqualitätszielen und Grundsätzen für eine gemeinsame Strategie zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor. Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt in den nächsten zwei Jahren mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) und der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 39. BImSchV ). Zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwertkriterien von Luftschadstoffen werden in den Rechtsnormen weiterhin Instrumentarien in Form von Luftqualitätsplänen, Luftqualitätsfahrplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen (vorherige Begriffsregelung: Luftreinhalte- und Aktionspläne) festgelegt, die bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte verursacherbezogene emissionsmindernde Maßnahmen zur kurzfristigen und dauerhaften Reduzierung der Luftschadstoffe beinhalten. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Pläne nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt in Sachsen-Anhalt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). letzte Aktualisierung: 15.01.2025

Luftqualität Emissionen Immissionen Industrieanlagen Luftreinhalteplanung Gerüche Fachpublikationen

Lufthygienisches Überwachungssystem Sachsen-Anhalt Mess- und Informationssystem Aktuelle Luftmesswerte Aktuelle Messstandorte Messnetzkonzeption Emissionen Emissionsüberwachung Emissionsmessungen Immissionen Überblick Luftüberwachungsmessnetz Sachsen-Anhalt Diskontinuierliche Messungen Industrieanlagen Berichtspflichten Anlagensicherheit Stand der Technik Anzeige-/Meldepflicht nach der 42. BImSchV Luftreinhalteplanung Übersicht für Sachsen-Anhalt Luftreinhaltepläne und Pläne für kurzfristige Maßnahmen Studien und Evaluierungen Gerüche Rechtliche Grundlagen Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen Fachpublikationen Immissionsschutzberichte Untersuchungsberichte Fachinformationen, Hinweise, Handlungsempfehlungen, Merkblätter

Abteilung 3: Immissionsschutz, Klima, Nachhaltigkeit Dezernat 31: Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen Dezernat 32: Lufthygienisches Überwachungssystem (LÜSA) Dezernat 33: Klima, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Umweltallianz

Führung des Emissionskatasters Luft Organisation des Anlageninformationssystems (LIS-A) Ermittlung und Bewertung von physikalischen Umwelteinwirkungen (Geräusche und Erschütterungen) sowie von Emissionen und Immissionen luftverunreinigender Stoffe Mitwirkung bei der Luftreinhalteplanung, Organisation der EU-Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Betrieb des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) zur Beurteilung der Luftqualität Aktive, zeitnahe und allgemeinverständliche Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Luftqualität Analyse und Bewertung besonderer Luftbelastungssituationen (z. B. Feinstaub- und Ozonepisoden) Auswertung von regionalen Klimamodelldaten zur zukünftigen Klimaentwicklung und Beschreibung von Klimaveränderungen mittels Klimawandelindikatoren Betreuung des Regionalen Klimainformationssystems ReKIS Analyse von Daten zu Treibhausgasemissionen und zum Emissionshandel Monitoring des Ausbaus der erneuerbaren Energien Betreuung der Geschäftsstelle der Umweltallianz Entwicklung der Umweltindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes

Alle öffentlichen Parkplätze auf einen Blick

Im November 2023 hatte die SenMVKU im Rahmen des Forschungsprojekts zum erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagementsystem (eUVM) einen Datensatz veröffentlicht, der alle Parkflächen im öffentlichen Straßenraum innerhalb des S-Bahnringes umfasst (s. Pressemitteilung vom 07.11.2023 ). Diesem Datensatz wurde nun ein weiterer hinzugefügt, sodass nun das gesamte Berliner Stadtgebiet abgedeckt ist. Im gesamten Berliner Raum existieren demnach 1.276.312 öffentliche Straßenparkplätze mit einer Fläche von ca. 14.600.000 m². Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Um die Zusammenhänge von Verkehrs- und Luftreinhalteplanung noch besser zu verstehen, wurden nun nachträglich öffentliche Parkplätze im Bereich außerhalb des Berliner S-Bahnringes kartiert. Der Datensatz unterstützt die Verkehrs- und Stadtplaner bei ihrer täglichen Arbeit, den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Wir können damit innerhalb weniger Sekunden erfahren, wie viele Parkplätze in einem Viertel existieren, oder welche Parkplätze von einer verkehrlichen Maßnahme betroffen sind. Bislang waren hierfür Zählungen vor Ort notwendig.“

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