<p> Verkehrssektor emittiert relevante Mengen Ultrafeiner Partikel</p><p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p><p>Wie hoch sind die Emissionen Ultrafeiner Partikel im Verkehr und woher stammen sie?</p><p>Zum Verkehrssektor zählen der straßengebundene Verkehr, der Luftverkehr, der Schiffsverkehr, der schienengebundene Verkehr und auch mobile Maschinen und Geräte (non-road). Die Kenntnisse über UFP-Emissionen aus Messungen sind in verschiedenen Bereichen des Verkehrs unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Straßen- und Luftverkehr wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> der Partikelanzahl (PN) über Grenzwerte gesetzlich begrenzt. Hier liegen mehr Messdaten zu UFP-Emissionen im Abgas als für andere Verkehrsbereich vor. Diese gemessenen Emissionen stellten eine solide Basis für die Ermittlung von UFP-Emissionsfaktoren im abgeschlossenen Forschungsvorhaben dar. Bei mobilen Maschinen, Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen bestehen zwar auch teilweise PN-Grenzwerte, aber vor allem für ältere Motoren liegen kaum Messdaten zur Partikelanzahl vor. Auch die Literaturrecherche lieferte dazu nur unzureichend Informationen. Daher mussten die UFP-Emissionen dieser Bereiche mithilfe von Analogieschlüssen zum Straßenverkehr abgeschätzt werden.</p><p>Demnach verursachten im Jahr 2022 mobile Maschinen und Geräte (NRMM), zu denen beispielsweise Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher gehören, den größten Anteil an den UFP-Emissionen, gefolgt vom Straßenverkehr und dem Luftverkehr. Bahn (Dieselloks) und Binnenschifffahrt hatten einen deutlich geringeren Anteil am gesamten UFP-Ausstoß und werden deshalb bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt.</p><p>Wie wird sich der Ausstoß in Zukunft entwickeln?</p><p>Die Modellrechnung in Form von Szenarien zeigt für das Jahr 2030 gegenüber 2022 eine Reduktion der UFP-Emissionen des Verkehrs um 36 Prozent, da sich die Emissionen vor allem im Straßenverkehr, und in geringerem Maße auch bei NRMM, infolge der strengeren Abgasnormen und der Flottenerneuerung reduzieren. Der Anstieg von Flugbewegungen und damit des Kraftstoffverbrauchs hat im Luftverkehr einen Anstieg der UFP-Emissionen zur Folge.</p><p>Wie können die Emissionen gesenkt werden?</p><p>Die Studie liefert auf Basis der Ergebnisse Vorschläge für Maßnahmen und Instrumente für die einzelnen Verkehrsbereiche, um die UFP-Emissionen in Zukunft weiter zu senken:</p><p>Im <strong>Straßenverkehr</strong> können Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie (als neues Instrument) die Ausweisung von Zero-Emission-Zones in die nur Fahrzeuge ohne schädliche Abgasemissionen, wie beispielsweise E-Autos, einfahren dürfen, die Emissionen von UFP reduzieren. Zudem spielt die periodische technische Inspektion (PTI) / Hauptuntersuchung eine wichtige Rolle, da Fahrzeuge mit unentdeckten Schäden oder Manipulationen am Partikelfilter je Kilometer etwa hundert Mal mehr UFP emittieren als Fahrzeuge mit funktionierendem Filter. Eine verlässliche und preiswerte On-Board-Sensorik für die kontinuierliche Messung der Partikelanzahl im Fahrbetrieb ist bislang nicht verfügbar, so dass die Überprüfung als Teil der Hauptuntersuchung sehr wesentlich für eine erfolgreiche Identifizierung von defekten und manipulierten Partikelfiltern ist und bleiben wird.</p><p>Für <strong>mobile Maschine und Geräte</strong> sind Maßnahmen am effektivsten, die dazu führen, dass mehrheitlich Fahrzeuge mit Partikelfiltern in den Bestand kommen (Partikelfilternachrüstung, Stilllegung von Altfahrzeugen).</p><p>Im <strong>Luftverkehr</strong> wurden vor allem die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen und strenge Emissionsgrenzwerte für neue Triebwerke als zielführende Maßnahmen identifiziert.</p><p>Der Einfluss von <strong>Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen</strong> am Gesamt-UFP-Aufkommen aus Abgasen spielen nach Einschätzung der Autorinnen*Autoren nur eine untergeordnete Rolle, so dass keine Maßnahmen vorgeschlagen werden.</p><p>Welchen weiteren Forschungsbedarf gibt es?</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ultrafeine-partikel-aus-abgasemissionen-aller">Studie</a> zeigt großen Bedarf an Messdaten von UFP, um anstelle von wissenschaftlich fundierten Annahmen mit gesicherten Daten rechnen zu können. Sie weist auch darauf hin, dass diese Studie sich nicht mit den Sekundärpartikeln oder mit Abriebemissionen von Bremsen und Reifen beschäftigt hat. Sekundärpartikel entstehen durch Nukleation (Bildung neuer Partikel) aus kondensierbaren Gasen. Dies geschieht zum Beispiel. beim Abkühlen des heißen Abgases nach dem Verlassen des Endrohrs in die kältere Umgebungsluft. Die emittierten leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe kondensieren dann an Tröpfchen und bilden sehr kleine Partikel in der Luft.</p><p>Ebenso bedarf es noch einem Vergleich mit anderen Sektoren, um die Menge an UFP aus dem Verkehr gegenüber anderen Quellen konkret einordnen zu können. Denn überall, wo Verbrennungsprozesse auftreten (Verkehr, Kraftwerke, Heizungs- und Industrieanlagen, Holz- und Biomasseverbrennung) entstehen auch ultrafeine Partikel.</p>
<p>Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.</p><p>Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a> Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris.</p><p>Laut der <a href="https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/data/data-viewers/greenhouse-gases-viewer">Europäischen Umweltagentur</a> lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a> Inventar der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>. Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>) Sektor.</p><p>Die für 2020 gesteckten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele">Ziele der EU</a> wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt.</p><p>Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert.</p><p>EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ </p><p>Um dem internationalen Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52018DC0773">Ein sauberer Planet für alle</a>“. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a> neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist.<br>Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal.</p><p>EU Green Deal</p><p>Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren <a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de">EU Green Deal</a>. Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>, Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen.</p><p>Energieunion und Governance-Verordnung</p><p>Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie "<a href="https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-strategy/energy-union_en">Energieunion</a>" ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. <br>Zur Stärkung dieser und insbesondere um die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>- und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?toc=OJ:L:2018:328:TOC&uri=uriserv:OJ.L_.2018.328.01.0001.01.ENG">Governance-Verordnung</a> erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können.</p><p>Nationale Energie- und Klimaschutzpläne</p><p>Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten <a href="https://commission.europa.eu/energy-climate-change-environment/implementation-eu-countries/energy-and-climate-governance-and-reporting/national-long-term-strategies_en">Nationalen Energie und Klimaschutzpläne</a> der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen#Berichterstattung">Projektionsbericht</a> einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1600339518571&uri=COM:2020:564:FIN">EU-weite Analyse</a> der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde.</p><p>EU-Klimaschutzgesetz</p><p>Im Juli 2021 wurde das <a href="https://climate.ec.europa.eu/eu-action/european-green-deal/european-climate-law_de">EU-Klimagesetz</a> beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik.<br>Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren.</p><p>Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten <a href="https://climate.ec.europa.eu/eu-action/climate-strategies-targets/2040-climate-target_en?prefLang=de&etrans=de">Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040</a> mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des <a href="https://climate-advisory-board.europa.eu/reports-and-publications/scientific-advice-for-the-determination-of-an-eu-wide-2040">European Scientific Advisory Board on Climate Change</a>, welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/setting-an-ambitious-eu-climate-target-for-the-year">UBA empfiehlt</a> eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann.</p><p>Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft.</p><p>Fit-for-55</p><p>Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen.</p><p>Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0557">Erneuerbare-Energien-Richtlinie</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0558">Energieeffizienz-Richtlinie</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0802">Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0803">Gasrichtlinie</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0804">Gasverordnung</a>, die <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Reform-Perspektiven/Schutz-vor-carbon-leakage/schutz-vor-carbon-leakage_artikel.html">EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus</a>.</p><p>Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0559">Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe</a>, die Initiative „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0561">RefuelEU Aviation</a>“ und die Initiative „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0562">FuelEU Maritime</a>“.</p><p>REPower EU</p><p>Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „<a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/repowereu-affordable-secure-and-sustainable-energy-europe_en">REPower EU</a>“-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien:</p><p>So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.</p>
<p>Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen.</p><p>1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner</p><p>1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst?</p><p>Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO2. Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung.</p><p>Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO2-Rechner möchte das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden.</p><p>1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt?</p><p>Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes.</p><p>Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein.</p><p>1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl?</p><p>Beim CO2-Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vorkette#alphabar">Vorkette</a> (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe.</p><p><strong>Wichtig zu beachten:</strong> Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/das-gebaeudeenergiegesetz-ihr-weg-zu-einer-heizung/">Gebäudeenergiegesetz (GEG)</a> verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen.</p><p>Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch">Heizungstausch</a>“.</p><p>1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)?</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO2-Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden.</p><p>Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen & Bauen</a> nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>Die Nutzung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Totholz#alphabar">Totholz</a> aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden.</p><p>1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? </p><p>Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen.</p><p>Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO2-Produktspeicher erhöhen.</p><p>Die Ausweisung der direkten CO2-Emissionen im CO2-Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen.</p><p>1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? </p><p>Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO2 sofort frei und erhöht damit die CO2-Konzentration der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>. Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO2 wieder gebunden wird.</p><p>Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO2-Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO2-Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung:</p><p>Vor diesem Hintergrund folgt der CO2-Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO2-Emissionen) und Einnahmen (hier: CO2-Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden.</p><p>1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht?</p><p>Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO2 getrennt zu erfassen und zu betrachten.</p><p>Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO2-Äquivalente (CO2e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO2e aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO2-Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO2-Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt.</p><p>1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz?</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz).</p><p>Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO2, bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände.</p><p>Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens.</p><p>Für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> ist es wichtig, den gesamten CO2-Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschutz-wald-nachhaltige-holznutzung-2021/">Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland</a>“ und „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/netto-null-in-2045-ausbau-der-senken-durch/">Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte</a>“ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft.</p><p>2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie</p><p>2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung?</p><p>Nein, der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a> erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert.</p><p>Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a> sowie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen/">Portal zu Wärmepumpen</a>. Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt).</p><p>2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren?</p><p>Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a>).</p><p>2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? </p><p>In den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen & Bauen</a> nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? </p><p>Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermedaemmung-fenster/">Wärmedämmung</a>. Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden.</p><p>Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf.</p><p>Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Umwelttipps zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a> sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen/">Portal zu Wärmepumpen</a>.</p><p>2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte?</p><p>Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO2-Bepreisung von Holzenergie abgegeben.</p><p>Doch auch ohne eine CO2-Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits.</p><p>3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner</p><p>3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? </p><p>Der <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen.</p><p>3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten?</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">Datenschutzerklärung des Rechners</a> (auf der Seite ganz unten)).</p><p>Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/footprint#panel-calc">Speicherung aktiv zustimmen</a>. Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist.</p><p>Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-als-wissenschaftliches">Bilanzen für Forschungszwecke</a>.</p><p>3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema?</p><p>Allgemeine Informationen zum CO2-Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> selbst sowie in der Publikation „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen</a>“. Das UBA-Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einsatzmoeglichkeiten-des-uba-co2-rechners-in">Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen</a>“ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf.</p><p>Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ansatz-zur-neubewertung-von-co2-emissionen-aus-der">Ansatz zur Neubewertung von CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung</a>“, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-der-energetischen-nutzung-forstlicher">Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK)</a>“.</p><p>Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps">UBA-Umwelttipps</a> (z. B. zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen & Bauen</a>) sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen">Publikationsdatenbank des UBA</a>.</p>
Neben der Emission des Treibhausgases CO2 trägt der Luftverkehr durch eine Reihe von Nicht-CO2-Effekten zur Klimaänderung bei. Die bisherige Berechnung dieser Effekte mittels eines konstanten Faktors (der CO2-Abgas-Emissionen) ist sehr ungenau, da die Höhe dieser Effekte distanz- flugtyp-, wetter- und ortsabhängig ist. Zudem herrscht kein fachlicher Konsens hinsichtlich der Größe dieses Faktors. Da die Berechnung der Nicht-CO2-Effekte aller Einzelflüge zu komplex und nicht fortschreibbar ist, wird im Rahmen eines von der Fachbereich V betreuten Projektes 3720 42 502 0 'Untersuchung der praktischen Umsetzung der Einbindung von Nicht-CO2-Treibhausgas-Effekten des Luftverkehrs in das EU-ETS einschließlich Clusteranalyse' eine Methode zur Klassifizierung von Flugverbindungen nach ihrer Klimawirkung (z.B. regionsabhängig, höhenabhängig etc.) mit dazugehörigen klassenspezifischen Regressionen für CO2-Äquivalente erarbeitet. Das jetzige Vorhaben hat zur Zielstellung, diese Methode im UBA-'Daten- und Rechenmodell motorisierter Verkehr' (TREMOD) umzusetzen. Hierzu sind die in TREMOD eingehenden Luftverkehrs-Daten des Statistischen Bundesamtes entsprechend aufzubereiten, ggf. zu erweitern, die o.g. Methodik zu implementieren und eine Ausgabe von aus Nicht-CO2-Effekten resultierenden Treibhausgas-Emissionen (in CO2-Äquivalenten) in der bisherigen Differenzierung des Luftverkehrs in TREMOD vorzusehen.
Der Luftverkehr verursacht neben CO2 weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse, deren Klimawirksamkeit aufgrund der großen Höhen, in denen sie stattfinden, noch einmal deutlich höher ist als die des CO2 allein. Aktuell werden diese Nicht-CO2-Effekte im Europäischen Emissionshandelssystem noch nicht berücksichtig. Im Forschungsvorhaben 'Möglichkeiten der Einbindung von Nicht-CO2-Effekten am Beispiel EU-ETS / CORSIA' wurde jedoch untersucht, wie sie verursachergerecht eingebunden werden können und es wurden entsprechende Vorschläge erarbeitet. Der Abschlussbericht (englisch) dieses Forschungsvorhabens kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/integration-of-non-co2-effects-of-aviation-in-the Im aktuellen Forschungsvorhaben sollen die erarbeiteten Vorschläge zur Datenerfassung und -aufbereitung auf Seiten der Fluggesellschaften sowie zur Datenprüfung auf Seiten der Behörden nun praktisch erprobt werden. Weiterhin soll ein Berechnungstool erstellt und dem UBA zur Verfügung gestellt werden, mit welchem die Nicht-CO2-Effekte von Einzelflügen differenziert geschätzt werden können. Es soll ein Konzept erarbeitet werden, wie die Berechnung der Nicht-CO2-Effekte im UBA-Modell 'TREMOD' auf Basis dieses Tools auf eine wissenschaftlich fundiertere Grundlage gestellt werden kann. Die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs und Vorschläge, wie sie angegangen werden können, sind auch Gegenstand eines Berichtes, den die Europäische Kommission im November 2020 veröffentlicht hat. Dieser Bericht kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/clima/news/updated-analysis-non-co2-effects-aviation-en
a) Im Rahmen dieses Vorhabens sollen zwei Trends, die im Rahmen des Horizon Scanning 2.0 Projektes (FKZ 3715 11 1080; Laufzeit 2015 bis 2018) identifiziert worden sind, systematisch hinsichtlich ihrer positiven und negativen Auswirkungen auf die Umwelt analysiert werden. Im Fokus stehen ausdrücklich auch soziokulturelle Wirkungen, die indirekt auf die Umwelt zurück wirken. In diesem Projekt sollen nun in enger Abstimmung mit BMUB zwei besonders relevante Trends aus dem Horizon Scanning Prozess ausgewählt und weiter vertieft werden (ähnlich der Methodik des Vorhabens 'Analyse der Wirkungen von umweltrelevanten Trends auf die Umweltpolitik mit Hilfe der Methode der Trendanalyse' FKZ: 3714 17 1020) und daraus Empfehlungen für die Politikberatung des BMUB abgeleitet werden. Mögliche Trendthemen: Bisherige Horizon Scanning Aktivitäten haben gezeigt, dass z. B. die zunehmende Verbreitung von Drohnen mit verschiedenen Umweltwirkungen einhergeht z. B. steigenden Produktion von Fluggeräten, Zunahme des Flugverkehrs, aber auch Chancen für die Umwelt, z. B. durch neue Möglichkeiten in der Datenerhebung und evtl. geringere Emissionen. Dies wäre ein mögliches Trendthema. b) Die Ergebnisse der Trendanalysen werden in öffentlichkeitswirksamen Trendberichten publiziert, damit auch eine breitere Fachöffentlichkeit über die Chancen und Risiken, die mit bestimmten Trends einhergehen, informiert werden. Für die interne Verwendung werden zu jedem Trendbericht darüber hinaus noch Papiere mit Forschungs- und Politikempfehlungen erstellt. Trendanalysen sind dann erfolgreich, wenn sie erstens einen Überblick über sämtliche Umweltwirkungen geben und zweitens Kolleginnen und Kollegen in BMUB und UBA sowie Externe so informieren, dass sie mit den Erkenntnissen in strukturierter Weise weiterarbeiten können. Daher soll im Rahmen dieses Vorhabens auch auf den Transfer der Ergebnisse ein großer Wert gelegt werden, etwa durch die Veranstaltung zweier öffentlichkeitswirksamer Themenkonferenzen.
Für das Erreichen der nationalen und europäischen Klimaziele ist es notwendig, dass politische Instrumente implementiert werden, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Über die dynamische Entwicklung des EU-Emissionshandel (EU-ETS) werden die Emissionen in den Sektoren Energiewirtschaft, Flugverkehr und Industrie langfristig teurer und lagen zuletzt Anfang Januar 2022 bei 85 €/t CO2 [1]. Zusätzlich dazu verpflichtet das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) alle Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen, die nicht vom EU-ETS erfasst sind, die Kosten für die CO2-Emissionen zu tragen, sodass auch die Sektoren Wärmeerzeugung und Verkehr mit einem CO2-Preis belegt sind. Das vorliegende Gutachten soll daher genau an diesem Punkt wissenschaftlich ansetzen. Es hat zum Ziel, für definierte Fallbeispiele zu beurteilen, wo aus dem Zusammenspiel zwischen dem CO2-Preis des nEHS von 35 €/t CO2 (nationalen Emissionshandelssystem) und möglichen Preisvorteilen des Biomasseeinsatz Kostenvorteile entstehen, die einen Energieträger-Switch aus ökonomischen Gründen bewirken. Zu diesem Zweck wird für jedes Fallbeispiel die Kostenstruktur für den Betrieb mit fossilen Brenn- oder Kraftstoffen sowie für deren Umstellung auf biomasse-basierte Energieträger aufgestellt und der Einfluss der CO2-Bepreisung nach dem nEHS untersucht. Im Ergebnis kann ein CO2-Preis bestimmt werden, der zum Kostengleichgewicht zwischen beiden Optionen führt. Das Sachverständigen-Gutachten soll darüber hinaus mögliche Sensitivitäten auf diesen Effekt prüfen. Daher werden im Rahmen der Analysen verschiedene Optionen für die Emissionsbemessung untersucht: - Null-Emissionen (mit Nachhaltigkeitszertifikaten) - realen Emissionen (brennstoffbezogene Emissionen) - RED II-Emissionen Neben der Emissionsbewertung stellen die spezifischen Brennstoffkosten für die Energieträger eine wesentliche Einflussgröße für die Analysen dar. Die Auswirkungen der aktuell (Stand: August 2022) hoch dynamische Energiepreisentwicklung wird abschließend im Rahmen einer Preissensitivitätsanalyse bestimmt.
a) Das Klimaabkommen von Paris setzt das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Dazu soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das macht eine globale Energiewende nötig. Aufgrund des prognostizierten weiter stark wachsenden See- und Luftverkehrs und der damit verbundenen Emissionen können die internationalen Klimaschutzziele nur erreicht werden, wenn auch die Energieversorgung dieser Sektoren verändert wird. Strombasierte Kraftstoffe auf Basis von Erneuerbaren Energien werden zurzeit weder im Luft- noch im Seeverkehr derzeit ausreichend diskutiert oder zur kommerziellen Nutzung vorbereitet. Es sind Prognosen für den Energiebedarf der beiden Sektoren zu ermitteln und sollen konkrete, praxistaugliche Vorschläge erarbeitet werden, wie die nationale und internationale Diskussion zum Einsatz der o.g. Kraftstoffe begonnen werden kann. Weitere Energieeffizienzmaßnahmen (bspw. Windenergie im Seeverkehr) sind zu berücksichtigen. Dabei sind sowohl die etablierten Institutionen (z.B. ICAO, IMO) und Prozesse wie auch verschiedene Instrumente (fiskalische, ordnungsrechtliche etc.) zu analysieren und entsprechende Vorschläge zu erstellen. Dabei sollen die notwendigen Gesetzgebungsinitiativen identifiziert werden, die es ermöglichen, den Luft- und Seeverkehr langfristig klimaneutral zu gestalten, ohne dabei andere ökologische Fragen (z.B. der Luftreinhaltung) zu vernachlässigen. Die Arbeiten sind eng mit thematisch verwandten Vorhaben im UBA (z.B. Treibhausgasneutrales Deutschland, RTD, klimaoptimiertes Flugzeugdesign) durchzuführen. b) Erstellung einer Roadmap zur Bedarfsermittlung u. Etablierung strombasierter Kraftstoffe auf Basis von Erneuerbaren Energien im Luft- und Seeverkehr, um aufzuzeigen, wie der Flug- und Seeverkehr seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele von 1,5/ 2,0 Grad leisten kann.
<p>Tourismus spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Beispielsweise durch den Verbrauch von Energie und den Ausstoß von Luftschadstoffen belastet er die Umwelt. Tourismus wird somit zu einem komplexen Themenfeld, innerhalb welchem zahlreiche Bereiche wie Mobilität, Unterbringung und Verpflegung im Verhältnis zu Umweltbelastungen und -auswirkungen betrachtet werden müssen.</p><p>Bedeutung des Tourismus</p><p>Tourismus hat in Deutschland eine hohe Bedeutung sowohl für Reisende als auch ökonomisch. Rund 70 Millionen längere Reisen (ab fünf Tagen) werden von Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands jährlich unternommen. Die deutsche Tourismuswirtschaft trug 2016 mit 2016 mit 100 Milliarden Euro (4,4 Prozent) erheblich zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Insgesamt 2,9 Millionen Erwerbstätige waren 2016 im Tourismus beschäftigt. (vgl.: <a href="http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/tourismuspolitischer-bericht.html">Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017</a>). <br>Auch weltweit ist Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsbereich, der jeder elften Person einen Arbeitsplatz bietet.</p><p>Tourismus beeinflusst beinahe alle Bereiche der Umwelt. Eine Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes kam im Jahr 2002 zu einer qualitativen Abschätzung der Umweltauswirkungen. Während der An- und Abreise kommt es insbesondere zum Verbrauch von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>, Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen, Beeinträchtigung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> sowie zu Lärmemissionen. Unterkünfte haben insbesondere im Bereich der Flächeninanspruchnahme einen Einfluss auf die Umwelt und Freizeitaktivitäten wirken sich besonders stark auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> aus.</p><p>Diese generellen Aussagen haben auch heute noch Bestand. Quantitative Erhebungen zu den Umweltauswirkungen des Wirtschaftsbereiches Tourismus liegen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht vor.</p><p>Eine Tabelle, die die Schwere der Umweltauswirkungen verschiedener, touristischer Aktivitäten darstellt.</p><p> Umweltbelastungen ermitteln und Umweltauswirkungen verringern</p><p>Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die Umweltauswirkungen des Tourismus zu spezifizieren sowie Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung zu empfehlen. Zusätzlich sollen Veränderungen der Umweltauswirkungen mittels zutreffender Indikatoren evaluiert werden. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig, da die Tourismuswirtschaft ein wachsender Bereich ist. Lag die Gesamtzahl der in der amtlichen Statistik erfassten Übernachtungen im Jahr 2006 bei 351,2 Millionen, stieg sie bis zum Jahr 2016 auf 447,2 Millionen an (vgl.: <a href="http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/tourismuspolitischer-bericht.html">Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017</a>). Das Umweltbundesamt setzt sich im Rahmen von interdisziplinären Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen des Tourismus und Minderungsmöglichkeiten auseinander.</p><p>Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2), der durch touristisch bedingten Verkehr entsteht, trägt maßgeblich zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> bei. Hauptsächlich sind dabei Reisen mit dem Pkw, Reisebus, Schiff oder Flugzeug zu erwähnen. Reisen mit dem Flugzeug spielen eine besonders schwerwiegende Rolle. Dies liegt daran, dass sie neben dem CO2 in der üblichen Reiseflughöhe noch weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse verursachen, deren Klimawirksamkeit deutlich höher ist, als die des CO2 allein. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten#textpart-3">Beispielhaft sind Emissionen von Stickoxiden </a>oder die vom Luftverkehr verursachte Wolkenbildung zu nennen. Kondensstreifen, die selbst schon eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawirkung#alphabar">Klimawirkung</a> haben, können diese noch verstärken, wenn sie sich in Zirruswolken umwandeln. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand beträgt die Klimawirkung dieser „Nicht-CO2-Effekte“ noch einmal das Doppelte des CO2 allein.</p><p>Die Tourismuswirtschaft wird sich in Zukunft auf veränderte Rahmenbedingungen in Folge des Klimawandels einstellen und sich entsprechend anpassen müssen. Die Betroffenheit von Destinationen und Anbietern wird hierbei vielfältig sein. Das Umweltbundesamt befasst sich ausführlich im Rahmen seiner Forschungen mit diesem Thema. Die Untersuchung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vulnerabilitt#alphabar">Vulnerabilität</a> Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsfhigkeit#alphabar">Anpassungsfähigkeit</a>. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Informationen zu Anpassungsnotwendigkeiten, Beispiele für Maßnahmen sowie Hinweise zur Umsetzung wurden erarbeitet und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anpassung-an-den-klimawandel-die-zukunft-im">Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten“</a> vorgestellt.</p><p>Luftverschmutzung wird durch den Tourismus aus verschiedenen Quellen erzeugt z.B. Verkehr zu Land, Wasser und in der Luft sowie durch Heizen, insbesondere mit Kleinfeuerungsanlagen, und auch im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesund-umweltfreundlich-grillen">Freien beim Grillen</a> und bei Lagerfeuern. Auch können von einigen Freizeitaktivitäten Luftverschmutzungen ausgehen, dies ist z.B. auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/feinstaub-auf-holi-festivals-alarmierende-werte-bei">Holi-Festivals</a>, auf denen Farbpulver in die Luft geworfen wird, der Fall; es entstehen zum Teil sehr hohe Feinstaubbelastungen. Dies trifft ebenfalls auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/feinstaub-durch-silvesterfeuerwerk">Feuerwerke </a>zu, die im Rahmen von touristischen Veranstaltungen durchgeführt werden. Durch Beeinträchtigung der Luftzirkulation kann es zudem zu einer Anreicherung der emittierten Luftschadstoffe in Bodennähe kommen.</p><p>Wasser, egal ob Fluss, See oder Meer, hat für Reisende eine hohe Anziehungskraft. Immerhin 46 Prozent aller deutschen Reisenden suchten in ihrem Urlaub im Jahr 2015 Sonne, Strand und Meer auf. In Regionen, in denen Wasser knapp ist, wird der Wasserverbrauch zu einem Problem. Vielfach muss das Wasser aufwändig aufbereitet oder kostenintensiv mit Tankschiffen oder Tankwagen herangefahren oder aus Meerwasser gewonnen werden. Im Falle von Wasserknappheit entsteht eine Konkurrenz insbesondere zwischen Tourismus, dem Trinkwasserbedarf der lokalen Bevölkerung und der Landwirtschaft. Der Tourismus selbst kann sowohl für zu hohe Wasserentnahmen als auch für Gewässerverschmutzung (z.B. durch vermehrtes Abwasseraufkommen) verantwortlich sein. Im Winter hingegen kommen weitere problematische Wassernutzungen hinzu, z.B. Beschneiung von Skipisten unter Einsatz von Zusatzstoffen.</p><p>Für Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und andere Tourismusinfrastrukturen werden neue Gebäude errichtet und dabei Böden versiegelt. Zusätzlich werden Parkplätze eingerichtet und Außenanlagen gestaltet, was ebenfalls Fläche in Anspruch nimmt und zu einer weiteren Versiegelung oder Verdichtung von Böden führt. Zudem wird die Bodenstruktur verändert oder es werden Fremdmaterialien aufgebracht. All dies führt zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oder das Kleinklima, sodass u.a. das Risiko für Überflutungen und Überhitzung im Sommer steigt.</p><p>Touristische Infrastrukturen haben einen direkten Einfluss auf das Landschaftsbild bzw. das Stadtbild. Auffällig ist dies insbesondere immer dann, wenn die Architektur sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten und Bautraditionen orientiert. Zudem sucht ein Tourismusinvestor für sein Gebäude in der Regel die Nähe zur Landschaft und Natur, um hier schöne Ausblicke für die Gäste zu gewährleisten und kurze Wege zu attraktiven Orten, seien es Strände, Sehenswürdigkeiten oder Aussichtspunkte, zu gewährleisten. In Berggebieten werden zur Steigerung der touristischen Attraktivität Bergbahnen errichtet, Flächen für Parkplätze planiert und an Rad- und Wanderwegen werden Sitzbänke, Abfalleimer und Wegweiser installiert.</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> wird beeinträchtigt durch Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Bodenveränderungen, Eingriffe in Küsten- und Uferbereich durch Anlage von Badestellen, Freizeiteinrichtungen (z.B. Marinas) und Beherbergungseinrichtungen. Zudem sind unterschiedliche Biotopformen zum Erhalt einer vielfältigen Biodiversität nötig. Über den Verlust von Biodiversität durch den Tourismus liegen derzeit keine quantifizierten Erkenntnisse vor, möglicherweise kann dies auch nicht exakt hergeleitet werden. Unabhängig davon enthält die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/forschen/umwelt-beobachten/biodiversitaet/strategien-schutz-der-biodiversitaet">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt </a>umfangreiche Maßnahmen, die im Bereich des Tourismus ergriffen werden sollen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten.</p><p>Die beschriebenen Umweltbelastungen haben in der Regel immer einen mittelbaren oder unmittelbaren, lang- oder kurzfristigen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Es ist nicht bekannt, welcher Anteil der Gesundheitsrisiken auf den Tourismus zurückzuführen ist. Ebenso schwer abschätzbar ist, ob eine solche Differenzierung möglich ist. Besonders schwerwiegend sind Gesundheitsrisiken, die aus der Luftverschmutzung und durch Lärmemissionen resultieren. Weitere potentielle Gesundheitsrisiken entstehen durch die interkontinentale Ausbreitung von Schädlingen (wie z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bettwanzen-erkennen-vorbeugen-bekaempfen">Bettwanzen</a>) und Vektoren (Tiere, die Krankheitserreger übertragen können, wie z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/achtung-tigermuecke">Mücken</a>). Zudem kann häufiger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/34119">Sonnenbrand </a>zur Entstehung von Hautkrebs beitragen. Einzelne mit touristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Aktivitäten können sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Zu diesen Sachverhalten zählen wechselnder Druck (Flugzeug, Tauchen), Anpassungsschwierigkeiten an andere Klimazonen, Zeitverschiebungen, Gesundheitsgefährdungen durch Klimaanlagen oder die Verträglichkeit regionaler Lebensmittel. Spezielle, insbesondere lokal auftretende Infektionskrankheiten können zudem durch schlechte Badegewässerqualitäten und mangelnde Hygiene auftreten.</p><p>Tourismus ist Mitverursacher des Klimawandels. Gleichzeitig ist er auch von den Folgen der Klimaveränderungen betroffen. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-laenderebene/handlungsfeld-tourismus">Tourismuswirtschaft </a>Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/klimawirkungsketten-umweltbundesamt-2016">Wirkungskette </a>zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das/handlungsfelder/tourismuswirtschaft">Indikatoren </a>zur Beurteilung der Veränderungen.</p><p>Nachhaltige Mobilität im Tourismus erfordert belastbare Daten</p><p>Die Wahl der Verkehrsmittel durch Touristinnen und Touristen – bei An- und Abreise sowie vor Ort – hat einen entscheidenden Einfluss auf die Umwelt- und Klimabilanz touristischer Aktivitäten. Um effektive Maßnahmen für eine klima- und umweltfreundlichere Mobilitätsgestaltung entwickeln und bewerten zu können, sind fundierte, regionale und nationale Daten unerlässlich. Bisher sind solche Daten jedoch nur punktuell verfügbar.</p><p>Im Rahmen eines Projekts im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde daher im Jahresverlauf 2025 eine strukturierte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/uebersicht-datenquellen-zur-touristischen">Übersicht über vorhandene Datenquellen zur touristischen Verkehrsmittelwahl</a> zusammengestellt, basierend auf einer Befragung von Tourismus-Expertinnen und -Experten. Die Sammlung umfasst Quellen, die nach Erhebungsart kategorisiert sind:</p><p>Diese Übersicht richtet sich an Verwaltungen, Tourismusorganisationen, Verkehrsunternehmen, Forschungseinrichtungen und politische Entscheidungsträger*innen, die ihre Mobilitätsstrategien datenbasiert weiterentwickeln möchten. Sie bietet eine erste Orientierung, welche Erhebungen und Auswertungen zur Verkehrsmittelwahl bereits vorliegen und kann als Anstoß dienen, eigene Erhebungen zu planen oder bestehende Datenbestände systematisch zu erschließen.</p><p>Wir laden alle Akteurinnen und Akteure herzlich ein, weitere Datenquellen zu benennen, die Informationen zur touristischen Verkehrsmittelwahl aus den letzten 10 Jahren enthalten – insbesondere auch aus Regionen, in denen bisher wenige Informationen verfügbar sind. Relevant sind zum Beispiel Studien zur An- und Abreisemobilität, zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vor Ort oder zu Potenzialen klimafreundlicher Alternativen. Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet I 2.1 über die Mailadresse FGL-I2 [dot] 1 [at] uba [dot] de.</p><p>Empfehlungen für Reisende</p><p>Auf der Seite des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/urlaubsreisen">Verbraucherratgebers „Umweltbewusst reisen“</a> sind die wichtigsten Tipps für einen umweltschonenden Urlaub für Reisende zusammengefasst.<br>Die Möglichkeiten, die entstehenden Treibhausgasemissionen einer Reise zu kompensieren sind vielfältig. Auf der Seite des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaschonend-in-die-ferien">Verbraucherratgebers „Kompensation von Treibhausgasemissionen“</a> finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema. Um bei der Vielzahl der Kompensationsmöglichkeiten einen Überblick zu behalten, gibt es den „Gold Standard“. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Seite der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde">UBA-Siegelkunde</a>.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-laenderebene/handlungsfeld-tourismus"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-handlungsfeld-tourismus"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/uba-stellt-konzept-fuer-umweltschonendes-fliegen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/fernbus-statt-auto-schont-luft-klima"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten#textpart-1"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/antarktisreisende"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/arktis/menschen-in-der-arktis/wirtschaftszweige#textpart-1"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/studie-untersucht-zertifizierungen-fuer"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/nachhaltige-veranstaltungen"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/erholung-tourismus-am-renaturierten-fluss#textpart-1"><i></i> zum Artikel</a> </p>
Der Luftverkehr verursacht neben dem CO2 weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse (Nicht-CO2-Effekte), deren Klimawirksamkeit aufgrund der großen Höhen, in denen sie ausgestoßen werden bzw. stattfinden, noch einmal deutlich höher ist, als die des CO2 allein. Die Nicht-CO2-Effekte werden in bestehenden und aktuell geplanten Emissionshandelssystemen (z.B. EU-ETS) bzw. marktbasierten Maßnahmen (MBM, z.B. CORSIA) zur Regulierung von klimawirksamen Luftverkehrsemissionen aber noch nicht berücksichtigt. Gegenstand dieses Forschungsprojekts ist die Erarbeitung von Vorschlägen, wie Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in ETS oder MBM eingebunden werden können.
| Organisation | Count |
|---|---|
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|---|---|
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