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Lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) für die Benehmensbeteiligung nach § 32 Luftverkehrsgesetz

Die vorliegende lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen „Berlin Brandenburg, BER“ ist unter engen inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben erfolgt. Die lärmfachliche Bewertung eines komplexen Flugroutensystems wurde in Deutschland bislang noch nie vorgenommen. Auch aus dem Ausland sind uns derartige Fälle nicht bekannt. Das Umweltbundesamt hat deshalb hierfür ein spezielles Lärmbewertungsverfahren entwickelt.

Bauschutzbereiche

Bauschutzbereiche Die Bauschutzbereiche (Flughafen Saarbrücken, Segelfluggelände Marpingen). Sie sind von öffentlichem Interesse, als zum einen, eine Baugenehmigung bei Bauanträgen zur Errichtung von Gebäuden, baulichen Anlagen, Freileitungen, Masten, Dämmen sowie anderen Anlagen und Geräten u.ä. unter bestimmten Bedingungen (Höhen, Entfernungen) nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt werden darf, bzw. bei einer anderen Genehmigungsbehörde diese die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen hat und zum anderen in den vorgenannten Fällen von Vorhaben, die keiner Bau- oder sonstigen Genehmigung bedürfen, die Luftfahrtbehörde die Genehmigung aus luftverkehrssicherheitlichen Gründen zu erteilen hat. (vgl. §§ 12 und 15 Luftverkehrsgesetz).

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen in Erndtebrück (ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG)

Das Unternehmen ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5 in 76135 Karlsruhe hat mit Datum vom 12.12.2023 letztmalig geändert am 11.03.2024, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von neun Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück an den Standorten WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von neun Windkraftanlagen Fabrikat: Nordex Windenergieanlagen Typen: N133/4.8 (mit Stahlturm TS83 und Fundament sowie Säge-zahnhinterkante) für WEA 1, WEA 2, WEA 5, WEA 9, N149/5.X (mit Stahlturm TS105-01 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 3, WEA 4, WEA 6, WEA 7 und N163/6.X (mit Stahlturm TS118-03 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 8 im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35 an den Standorten mit folgenden Koordinaten: Koordinaten in ETRS89/UTM-32N: WEA 1 Ost: 8,2376 Nord: 50,9547 WEA 2 Ost: 8,2229 Nord: 50,9620 WEA 3 Ost: 8,2368 Nord: 50,9614 WEA 4 Ost: 8,2477 Nord: 50,9607 WEA 5 Ost: 8,2192 Nord: 50,9660 WEA 6 Ost: 8,2179 Nord: 50,9706 WEA 7 Ost: 8,2300 Nord: 50,9697 WEA 8 Ost: 8,2426 Nord: 50,9712 WEA 9 Ost: 8,2367 Nord: 50,9742 mit den jeweiligen Abmessungen Anlagennummer | Typ| Nabenhöhe [m]| Rotorradius [m] | Elektrische Nennleistung [kW] WEA 1 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 2 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 3 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 4 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 5 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 6 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 7 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 8 N163/6.X 118,0 81,50 6800 WEA 9 N133/4.8 82,5 66,60 4800 2. die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen, interne Verkabelung im Windpark sowie Montage- und Lagerflächen an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7, WEA 8 und WEA 9 zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. die Baugenehmigung nach § 60 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (Landesbauordnung -BauO NRW 2018-) in der zurzeit gelten-den Fassung 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Das beantragte Vorhaben ist unter Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) genannt und bedarf daher grundsätzlich einer Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG.

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen in Bad Berleburg (Windpark Osterholz GmbH & Co. KG)

Die Firma Windpark Osterholz GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen, hat mit Datum vom 29.08.2024 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 29.08.2024), die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Ge-samthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Bad Berleburg, WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Weidenhausen, Flur: 3, Flurstück 119, WEA 2: 57319 Bad Berle-burg, Gemarkung: Dotzlar, Flur: 9, Flurstück 118 und WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Ge-markung: Hemschlar, Flur: 3, Flurstück 103, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von drei Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typen: Vestas V150-6.0 MW (mit Hybridturm Beton/Stahl CHT und Funda-ment sowie Sägezahnhinterkante) in 57319 Bad Berleburg, WEA 1: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Weidenhausen, Flur: 3, Flurstück 119, WEA 2: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Dotzlar, Flur: 9, Flurstück 118 und WEA 3: 57319 Bad Berleburg, Gemarkung: Hemschlar, Flur: 3, Flurstück 103. mit den jeweiligen Abmessungen Vestas V150-6,0 MW: Naben-Höhe: 125,00 m über Grund Gesamthöhe: 200,00 m Rotor-Durchmesser: 150,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 6.000 kW 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an WEA 1, WEA 2 und WEA 3 zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die drei Windkraftanlagen sollen im Kalenderjahr 2026 nach Beendigung des Genehmigungsverfahrens in Betrieb genommen werden. Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (S) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Grundsätzlich ist somit gemäß § 7 Abs. 2 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Das Vorhaben ist jedoch UVP-pflichtig, da die Antragstellerin gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Genehmigungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig erachtet hat. Unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV). Der UVP-Bericht ist als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt worden. Das Vorhaben bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen in Hilchenbach (Alterric Deutschland GmbH)

Die Firma Alterric Deutschland GmbH in 26605 Aurich, hat mit Datum vom 11.07.2023 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 11.07.2023), ergänzt mit Antrag vom 27.10.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Anlagen zur Nutzung von Wind-energie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von sieben Windkraftanlagen Fabrikat: ENERCON Typen: E-138 EP3 (mit Hybridturm Beton/Stahl CHT und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) in 57271 Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA 1 Rechts: 3442506,3 Hoch: 5650105,3 WEA 2 Rechts: 3442167,1 Hoch: 5650727,5 WEA 3 Rechts: 3441790,0 Hoch: 5651204,7 WEA 4 Rechts: 3440914,6 Hoch: 5651794,9 WEA 5 Rechts: 3441367,8 Hoch: 5651831,9 WEA 6 Rechts: 3441528,9 Hoch: 5652367,1 WEA 7 Rechts: 3441882,0 Hoch: 5652659,3 mit den jeweiligen Abmessungen ENERCON E-138 EP3-3,5 MW: Naben-Höhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 130,00 m über Grund WEA 2 = 110,00 m über Grund Gesamthöhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 200,00 m WEA 2 = 180,00 m Rotor-Durchmesser: 138,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 3.500 kW 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7 beanspruchter Flächen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Um-fang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (A) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für das Vorhaben besteht hier nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat und der Kreis Siegen-Wittgenstein das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Das Vorhaben bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.

Errichtung einer Unterstell- und Gerätehalle für Luftsportgeräte auf dem Ultraleichtflugplatz Gersdorf Ergebnis einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 Abs. 1, § 9 Abs.3 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 14.12.2 der Anlage 1 zum UVPG

Herr Jochen Frühauf, erster Vorsitzender des Betreibers des Ultraleichtflugplatzes Gersdorf (Fliegerfreunde Anlautertal e.V.) Kapellenweg 8, 91790 Raitenbuch, hat bei der Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern- eine Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung einer Unterstell- und Gerätehalle für Luftsportgeräte auf dem Ultraleichtflugplatz Gersdorf beantragt. Im nord-westlichen Bereich des auf Grundstück Fl.Nr. 570/1, Gemarkung Gersdorf, befindlichen bestehenden Sonderlandeplatzes ist die Errichtung einer erdgeschossigen Halle mit den Maßen 22,88 m x 12,50 m geplant. Das Gebäude soll dem Unterstellen von Luftsportgeräten (Ultraleicht- und Drachenflugzeuge) und Geräten dienen. Eine Lagerung von Treibstoffen oder anderen wassergefährdenden Stoffen ist nicht beabsichtigt

Errichtung eines Sonderlandeplatzes für den Betrieb von Rettungshubschraubern auf dem Dach des sog. Kopfbaues des Klinikums Neumarkt i.d.OPf.

Das Klinikum Neumarkt -Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.-, Nürnberger Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., hat bei der Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern- eine Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung eines Sonderlandeplatzes für den Betrieb von Rettungshubschraubern beantragt. Ein bestehendes Gebäude im nördlichen Teil des Klinikums Neumarkt soll aufgestockt und auf dessen Dach eine Hubschrauberplattform errichtet werden. Der bisher genutzte Bodenlandeplatz auf dem Klinikgelände wird aufgelassen. Vorgesehen ist der Betrieb ausschließlich mit Rettungshubschraubern, wobei nur jeweils ein Hubschrauber den Flugplatz benutzen kann. Auf dem Dachlandeplatz sollen Hubschrauber mit höchstzulässiger Abflugmasse von 6,0 t MTOM starten und landen. Es sind auch Rettungseinsätze bei Nacht vorgesehen

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WEA III) in 74238 Krautheim; Windpark Dörrenzimmern

Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, Braunsbergweg 5, 74676 Niedernhall, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA III) auf dem Flst. Nr. 382 der Gemarkung Oberginsbach, Stadt Krautheim, vom Typ Vestas V-162 mit einer Nabenhöhe von 148,00 m, einem Rotordurchmesser von 162,00 m und einer Gesamthöhe von 229,00 m bei einer Nennleistung von 5.600 kW. Für das Vorhaben wurde am 26.01.2023 ein Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG eingereicht. Inhalt des Vorbescheids soll die Prüfung der Vereinbarkeit mit zivilen und militärischen Belangen der Luftfahrt nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sein. Zusammen mit den in Betrieb befindlichen fünf Windkraftanlagen WEA 1- 5 auf den Flst. 511 und 506 in der Gemarkung Oberginsbach, Stadt Krautheim und Flst.185, 190 und 201, Gemeinde Dörrenzimmern, Stadt Ingelfingen und den beiden in Planung befindlichen Anlagen WEA I und II in der Stadt Ingelfingen, Gemarkung Dörrenzimmern, Flurstück 643 sowie in der Stadt Krautheim, Gemarkung Oberginsbach, Flurstück 440, soll die Windkraftanlage WEA III den Windpark Dörrenzimmern bilden. Die aufgeführten Anlagen werden durch drei unterschiedliche Vorhabenträger betrieben. Aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs, der notwendigen Berücksichtigung der Bestandsanlagen in einem sich später anschließenden Genehmigungsverfahren und sich überschneidender Einwirkungsbereiche handelt es sich kumulierende Vorhaben. Gem. § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m Ziff. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG ist bei Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WEA I) in 74238 Krautheim; Windpark Dörrenzimmern

Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, Braunsbergweg 5, 74676 Niedernhall, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA I) auf dem Flst. Nr. 440 der Gemarkung Oberginsbach, Stadt Krautheim, vom Typ Vestas V-162 mit einer Nabenhöhe von 166,00 m, einem Rotordurchmesser von 162,00 m und einer Gesamthöhe von 247,00 m bei einer Nennleistung von 5.600 kW. Für das Vorhaben wurde am 26.01.2023 ein Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG eingereicht. Inhalt des Vorbescheids soll die Prüfung der Vereinbarkeit mit zivilen und militärischen Belangen der Luftfahrt nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sein. Zusammen mit den in Betrieb befindlichen fünf Windkraftanlagen WEA 1- 5 auf den Flst. 511 und 506 in der Gemarkung Oberginsbach, Stadt Krautheim und Flst.185, 190 und 201, Gemeinde Dörrenzimmern, Stadt Ingelfingen und den beiden in Planung befindlichen Anlagen WEA II und III in der Stadt Ingelfingen, Gemarkung Dörrenzimmern, Flurstück 643 sowie in der Stadt Krautheim, Gemarkung Oberginsbach, Flurstück 382, soll die Windkraftanlage WEA I den Windpark Dörrenzimmern bilden. Die aufgeführten Anlagen werden durch drei unterschiedliche Vorhabenträger betrieben. Aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs, der notwendigen Berücksichtigung der Bestandsanlagen in einem sich später anschließenden Genehmigungsverfahren und sich überschneidender Einwirkungsbereiche handelt es sich kumulierende Vorhaben. Gem. § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m Ziff. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG ist bei Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WEA I) in 74238 Krautheim; Windpark Dörrenzimmern

Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, Braunsbergweg 5, 74676 Niedernhall, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA I) auf dem Flst. Nr. 440 der Gemarkung Oberginsbach, Stadt Krautheim, vom Typ Nordex N149/4.5 TCS 164 Vestas V-162 mit einer Nabenhöhe von 166,00 m, einem Rotordurchmesser von 162,00 m und einer Gesamthöhe von 247,00 m bei einer Nennleistung von 5.600 kW. Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG eingereicht. Inhalt des Vorbescheids soll die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit sein, ob das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) widerspricht, die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 8 BauGB stört und ob durch die Errichtung des Bauwerks militärischer und ziviler Belange nach § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gestört werden. Zusammen mit den in Betrieb befindlichen fünf Windkraftanlagen WEA 1- 5 auf den Flst. 511 und 506 in der Gemarkung Oberginsbach, Stadt Krautheim und Flst.185, 190 und 201, Gemeinde Dörrenzimmern, Stadt Ingelfingen und den beiden in Planung befindlichen Anlagen WEA II und III in der Stadt Ingelfingen, Gemarkung Dörrenzimmern, Flurstück 643 sowie in der Stadt Krautheim, Gemarkung Oberginsbach, Flurstück 382, soll die Windkraftanlage WEA I den Windpark Dörrenzimmern bilden. Die aufgeführten Anlagen werden durch drei unterschiedliche Vorhabenträger betrieben. Aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs, der notwendigen Berücksichtigung der Bestandsanlagen in einem sich später anschließenden Genehmigungsverfahren und sich überschneidender Einwirkungsbereiche handelt es sich kumulierende Vorhaben. Gem. § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m Ziff. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG ist bei Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

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