Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen ist eine möglichst saubere Luft sehr wichtig. Die Ausgabe 01/2017 der Zeitschrift UMID informiert über die vorläufigen Luftmessdaten der Länder und des Umweltbundesamtes ( UBA ) für das Jahr 2016 und diskutiert die Zusammenhänge von Luftbelastungen mit der Lungenerkrankung COPD. Ein weiterer Beitrag erläutert, wie es drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl um die Belastung von Wildpilzen mit radioaktivem Cäsium-137 steht. Außerdem stellt die neue Ausgabe die Informationsplattform IPCheM vor, mit der ein zentraler Zugang und umfangreiche Recherchemöglichkeiten zu Daten des chemischen Monitorings in Europa zur Verfügung stehen und berichtet über die Wirksamkeitsprüfung von Kopflausmitteln am Umweltbundesamt. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. Veröffentlicht in Broschüren.
Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim UBA (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB
42. BImSchV: Bis zum 20. August 2018 müssen Betreiber Informationen über bestehende Anlagen liefern Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde. Bis zum 20. August müssen Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Dies kann bundeseinheitlich im Portal https://kavka.bund.de/ erfolgen. Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Aerosole in die Außenluft freisetzen, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen und infolgedessen sogar zum Tod führen können. In den letzten Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu solchen Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm/Neu-Ulm. Am 19. August 2017 trat deshalb die 42. BImSchV in Kraft. Ziel ist es, solchen Ausbrüchen vorzubeugen. Sollte es dennoch zu einem Ausbruchsfall kommen, müssen die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben, um schnellst möglichst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können. In dieser Verordnung sind daher u.a. Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen enthalten, aus denen legionellenhaltige Aerosole emittiert werden können. Ergänzend definiert die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser und legt Anforderungen für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte und Anforderungen an die Überwachung der Anlagen fest. Weiterhin enthält sie eine Anzeigepflicht für Anlagen. Für bestehende Anlagen muss dieser Anzeigepflicht bis zum 20. August 2018 nachgekommen werden. Die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde und deren Umfang ergibt sich aus § 13 der 42. BImSchV. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Über das Portal KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV), erreichbar unter https://kavka.bund.de/ , kann diese Anzeige an die zuständige Behörde in einem bundeseinheitlichen Format erfolgen. Dort sind auch weitere Informationen zu Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden in den Bundesländern zu finden. Legionellen sind Bakterien, sie kommen in natürlichen Gewässern und Böden vor. Normalerweise stellen sie dort keine Gesundheitsgefahr dar. Werden Verdunstungsanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider nicht ordnungsgemäß betrieben, können sich Legionellen in den Anlagen übermäßig vermehren und über die Abluft freigesetzt werden. Werden die Bakterien über kleinste Wassertropfen (Aerosole) inhaliert und gelangen so in die Lunge, kann dies zu schweren Lungeninfektionen bis hin zum Tod führen.
UBA und BfR schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor salpetersäurehaltigem Kalk- und Rostlöser Das UBA untersagt im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung am 29.10.10 den Handel und den Verkauf des Reinigungsmittels Por Çöz. Das Produkt enthält mindestens 20 % Salpetersäure und stellt damit ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit dar. Das Verbot ist vorläufig und gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission. Der Kalk- und Rostlöser wird vorwiegend in Supermärkten mit türkischen Produkten angeboten. „Das UBA macht damit erstmalig von einer Regelung im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Gebrauch. Das Gesetz sieht ein vorläufiges Verbot von Wasch- und Reinigungsprodukten vor, sofern diese nachweislich ein Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hat die für die Überwachung zuständigen Bundesländer informiert und sie gebeten, das Verbot des Reinigers bei Importeuren und Händlern zu kontrollieren. Außerdem informierte das UBA die EU-Kommission sowie die anderen EU-Mitgliedstaaten, damit auch diese Maßnahmen ergreifen können. Grundlage dieser Entscheidung ist eine Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zu salpetersäurehaltigen Reinigungsprodukten. Im Ergebnis dieser Stellungnahme wird deutlich: „Spezielle Reiniger mit einem Salpetersäuregehalt über 20% stellen ein unverhältnismäßig großes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Neben der Ätzwirkung bei unmittelbarem Hautkontakt oder bei Verschlucken besteht auch ein gesundheitliches Risiko durch Einatmen von Salpetersäuredämpfen und den aus der Salpetersäure freigesetzten nitrosen Gasen (z.B. NO 2 ). Verwenden Menschen salpetersäurehaltige Reinigungsprodukte, können sich in der Innenraumluft bedenkliche Konzentrationen an Salpetersäure und nitrosen Gasen bilden. Unter bestimmten Bedingungen rufen diese Substanzen schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor. Das haben Modellrechungen des BfR ergeben. Deutsche Giftinformationszentren meldeten dem Bundesinstitut für Risikobewertung bereits 134 Fälle, bei denen Menschen durch salpetersäurehaltige Kalk- und Rostlöser zum Teil schwere Gesundheitsschäden erlitten. Das Einatmen von Salpetersäure-Dämpfen kann im Atemtrakt zu Schleimhautirritationen, Bronchialkatarrh, Lungenentzündung und nach einer typischen Latenzzeit von 3 bis zu 30 Stunden zum toxischen Lungenödem führen. Ein zusätzliches gesundheitliches Risiko besteht durch die Bildung von nitrosen Gasen, die unter bestimmten Bedingungen aus der Salpetersäure freigesetzt werden. In dem Gasgemisch finden sich Verbindungen, die akut toxisch oder krebserregend wirken können. 28.10.2010
Im Rahmen des Vorhabens wurde eine flächendeckende Erfassung der Hintergrund-Stickstoffdioxid (NO2)- Exposition der Bevölkerung in Deutschland mit anschließender Quantifizierung der einhergehenden Krankheitslasten durchgeführt. Im ersten Schritt wurden dazu NO2-Belastungskarten, die die Belastungssituation im Hintergrundniveau abbilden, für den Zeitraum der Jahre 2007 bis 2014 basierend auf den NO2-Modelldaten des Umweltbundesamtes und den NO2-Messdaten des Bundes und der Länder ausgewertet. Nachfolgend wurde die Verteilung der Bevölkerung auf NO2-Belastungsklassen für ganz Deutschland ermittelt. Die berechnete durchschnittliche bevölkerungsgewichtete NO2-Konzentration in den jeweiligen Belastungsklassen diente als Grundlage zur Berechnung der Krankheitslast für alle NO2-spezifischen Gesundheitsendpunkte. Es wurden Analysen zur zeitlichen Entwicklung der Belastung sowie der gesundheitlichen Effekte als auch zu den Unsicherheiten der erzielten Ergebnisse durchgeführt. Die für die Berechnung relevanten Gesundheitsendpunkte wurden im Rahmen einer systematischen Literaturrecherche identifiziert. Diese waren natürliche und ursachenspezifische Mortalität (Kurzzeit- und Langzeiteffekte), ursachenspezifische Krankenhauseinweisungen, Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, Herzinfarkt, Schlaganfall, ischämische Herzkrankheit, Lungenkrebs, Asthma, chronische Bronchitis, COPD (Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung), Frühgeburt und geringes Geburtsgewicht. Um die Evidenz des Zusammenhangs von NO2-Belastung und den aufgeführten Endpunkten bewerten zu können, wurde im Projekt ein Kriterienkatalog erarbeitet. Darauf basierend ergab sich starke Evidenz in Bezug auf Langzeiteffekte für die kardiovaskuläre Mortalität. In Bezug auf die Kurzzeiteffekte wiesen die Endpunkte Gesamtmortalität und respiratorische Mortalität starke Evidenz auf. Der in letzter Zeit stark an Bedeutung gewinnende Endpunkt Diabetes mellitus wurde mit moderater Evidenz bewertet. Unter Verwendung einer unteren Quantifizierungsgrenze von 10 µg/m³ NO2 wurden für das Jahr 2014 für die kardiovaskuläre Mortalität durch NO2-Langzeitexposition (basierend auf Jahresmittelwerten) 5.966 (95 %-Konfidenzintervall: 2.031 bis 9.893) attributable vorzeitige Todesfälle und 49.726 (16.929 bis 82.456) verlorene Lebensjahre geschätzt. Zwischen den Jahren 2007 und 2014 zeigte sich insgesamt ein leicht abnehmender Trend in Bezug auf die attributablen vorzeitigen Todesfälle. Wichtig ist dabei hervorzuheben, dass sich die hier vorgelegte Abschätzung der Krankheitslast ausschließlich auf die Hintergrund-Konzentrationen für NO2 stützt und somit höhere Konzentrationen, die sich vor allem in städtisch verkehrsnahen Gebieten finden, nicht berücksichtigt werden konnten. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2018.
UBA-Studie ordnet Gesundheitsbelastung durch Stickstoffdioxid in Deutschland ein Die NO2-Konzentrationen in der Außenluft in Deutschland führen zu erheblichen Gesundheitsbelastungen. Dies zeigt eine Studie des Umweltbundesamts (UBA). Demnach lassen sich für das Jahr 2014 statistisch etwa 6.000 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf die NO2-Hintergrund-Belastung im ländlichen und städtischen Raum zurückführen. Die Studie zeigt außerdem: Die Belastung mit Stickstoffdioxid steht im Zusammenhang mit Krankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Schlaganfall, der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) und Asthma. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Die Studie zeigt, wie sehr Stickstoffdioxid der Gesundheit in Deutschland schadet. Wir sollten alles unternehmen, damit unsere Luft sauber und gesund ist. Gerade in den verkehrsreichen Städten besteht Handlungsbedarf. Das hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Selbst Fahrverbote sind als letztes Mittel demnach möglich.“ Die Studie zeigt unter anderem, dass acht Prozent der bestehenden Diabetes mellitus-Erkrankungen in Deutschland im Jahr 2014 auf Stickstoffdioxid in der Außenluft zurückzuführen waren. Dies entspricht etwa 437.000 Krankheitsfällen. Bei bestehenden Asthmaerkrankungen liegt der prozentuale Anteil der Erkrankungen, die auf die Belastung mit NO2 zurückzuführen sind, mit rund 14 Prozent sogar noch höher. Dies entspricht etwa 439.000 Krankheitsfällen. Epidemiologische Studien ermöglichen zwar keine Aussagen über ursächliche Beziehungen. Jedoch liefern sie zahlreiche konsistente Ergebnisse über die statistischen Zusammenhänge zwischen negativen gesundheitlichen Auswirkungen und NO2-Belastungen. Für die im Rahmen der Studie verwendeten Modellrechnungen liegen dabei bewusst vorsichtige Annahmen zugrunde: Zum einen wurden nur Krankheiten berücksichtigt, die mit hoher Gewissheit in Zusammenhang mit Stickstoffdioxidbelastungen stehen. Zum anderen wurden für NO2-Belastungen unterhalb von 10 μg/m3 keine gesundheitlichen Auswirkungen berechnet, da hier aktuell nicht ausreichend verlässliche Studien vorliegen, die den Zusammenhang zwischen diesen niedrigen Konzentrationen und gesundheitlichen Effekten zweifelsfrei bestätigen. Zudem wurde für die Gesamtbevölkerung in Deutschland, aufgrund methodischer Limitationen, lediglich die NO2-Belastung des städtischen und ländlichen Hintergrunds berücksichtigt und bestehende Spitzenbelastungen an verkehrsreichen Straßen („Hot Spots“) nicht miteinbezogen. Um auch den Einfluss von Spitzenbelastungen beurteilen zu können, wurde zusätzlich der verkehrsbezogene Anteil an der Krankheitslast durch NO2 exemplarisch für ausgewählte Modellregionen sowohl in Ballungsgebieten als auch in einem Flächenland geschätzt. Hier ergibt sich eine Erhöhung der Krankheitslast um bis zu 50 Prozent gegenüber den Regionen, in denen nur die Hintergrundbelastung zugrunde gelegt wurde. „Dies belegt, dass die Zahl der Erkrankungen und Todesfälle im Zusammenhang mit Stickstoffdioxid an stark belasteten Standorten deutlich höher liegt“, so Krautzberger. Insgesamt sinkt die Belastung mit Stickstoffdioxid seit einigen Jahren leicht, allerdings werden die Grenzwerte vielerorts immer noch nicht eingehalten, wie auch die aktuellen Daten für das Jahr 2017 zeigen. „Eine bedeutende Ursache für schädliche Stickoxide in der Atemluft sind eindeutig Diesel-Pkw – auch außerhalb der hochbelasteten Straßen“, so Maria Krautzberger. Für die aktuelle Studie wurde eine Vielzahl bereits publizierter wissenschaftlicher Untersuchungen ausgewertet. Es wurde zunächst geprüft, für welche gesundheitlichen Auswirkungen verlässliche statistische Zusammenhänge mit NO2-Belastungen nachgewiesen wurden. Hierzu wurden epidemiologische Studien recherchiert, deren Ergebnisse auf die deutsche Bevölkerung übertragbar sind. Mess- und Modelldaten zur Stickstoffdioxid-Konzentration wurden mit Informationen zur Bevölkerungsdichte kombiniert. Die Verschneidung dieser Daten erlaubte eine Aussage über die Höhe der NO2-Belastungen, der die Menschen in Deutschland im Jahresdurchschnitt ausgesetzt waren. Verknüpft mit relevanten Statistiken zur Gesundheit der Bevölkerung (zum Beispiel der Todesursachenstatistik) und unter Nutzung des von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) entwickelten Konzepts zur Berechnung der umweltbedingten Krankheitslast (Environmental Burden of Disease) wurde berechnet, wie viele Erkrankungen und Todesfälle in Deutschland statistisch gesehen auf die Belastung durch Stickstoffdioxid zurückzuführen sind. Die Studie wurde für das UBA vom Helmholtz Zentrum München und der IVU Umwelt GmbH durchgeführt.
Liebe Leserin, lieber Leser, die Luft in vielen Städten muss besser werden. Da hilft es nicht, europaweit vorgeschriebene Messverfahren in Zweifel zu ziehen – der Ausstoß von Luftschadstoffen muss reduziert werden. Wie wichtig das für unsere Gesundheit ist, ist Thema dieser Newsletterausgabe. Auch in unserer Treibhausgasbilanz 2017 steht der Straßenverkehr im Fokus: Der Ausstoß klimaschädlicher Gase im Verkehrssektor ist erneut gestiegen, es waren mehr Autos, Lkw und Sattelzugmaschinen auf deutschen Straßen unterwegs als im Vorjahr. Eine Verkehrswende ist dringend notwendig, besonders in den Städten. Dies ist auch Thema unserer Fachtagung „kommunal mobil 2018“, die wir ebenfalls im vorliegenden Newsletter vorstellen wollen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Luftqualität: Stickstoffdioxid gravierendes Gesundheitsproblem Dieselautos sind eine wesentliche Quelle für Stickstoffdioxid. Quelle: Kara / Fotolia.com Die Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft ist in vielen deutschen Städten zu hoch. Dies ist vor allem durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil im Februar 2018 in den Fokus gerückt, welches den Städten und Kommunen zubilligt, zur Einhaltung des EU-Grenzwerts Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Dass die derzeitigen Konzentrationen der Gesundheit tatsächlich schaden, bestätigt eine neue Studie im Auftrag des UBA: Demnach sind anhand statistischer Berechnungen für das Jahr 2014 etwa 6.000 vorzeitige Todesfälle oder – anders ausgedrückt – rund 50.000 verlorene Lebensjahre aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Belastung durch Stickstoffdioxid zuzuordnen. Darüber hinaus besteht ein Zusammenhang mit Krankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Schlaganfall, der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) und Asthma. Rund 14 Prozent der Asthmaerkrankungen im Jahr 2014 sind auf die Belastung mit Stickstoffdioxid zurückzuführen. In den Medien wurde die Studie – gerade vor dem Hintergrund der hitzigen Debatte um Fahrverbote – vielfach in Zweifel gezogen. Doch auch nach allen Gegenargumenten können wir bestätigen: Die Ergebnisse sind wissenschaftlich tragfähig. Die angewandte Methode zur Berechnung umweltbedingter Krankheitslasten wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt. Die einbezogenen epidemiologischen Studien berücksichtigen in den mathematischen Modellen sogenannte „Störgrößen“, wie Rauchen oder Übergewicht, die natürlich ebenfalls Ursache für Krankheiten und vorzeitige Todesfälle sein können. Sie mögen die Gesundheit sogar stärker belasten als Stickstoffdioxid in der Außenluft, was jedoch in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt. Aufgabe der Umweltpolitik ist es, die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe zu schützen – denn atmen muss jeder, und unsere Luft soll gesund für alle sein, vom Baby bis zur Asthmatikerin mit vorgeschädigten Atemwegen. Ziel muss es deshalb sein, den bereits seit acht Jahren geltenden EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid endlich in allen deutschen Städten einzuhalten. Treibhausgasbilanz 2017 Deutschlandfunk zur aktuellen Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes (27.03.2018) Stickstoffdioxid-Studie: "Als ob das UBA ein Problem erfindet" UBA-Präsidentin Maria Krautzberger im Interview mit ZEIT ONLINE zu Krankheitslasten durch Stickstoffdioxid und der Kritik an der UBA-Studie (14.03.2018) Weniger Fahrverbote mit zwei blauen Plaketten UBA-Präsidentin Maria Krautzberger im Interview in der Süddeutschen Zeitung (06.03.2018) Härtere Regeln gegen Motorradlärm UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in der taz (26.02.2018)
Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von geneXplain GmbH durchgeführt. ExITox-2 hat zum Ziel eine integrierte Teststrategie (IATA) zu entwickeln, die Tierversuche mit wiederholter inhalativer Verabreichung ersetzt. Der in ExITox-1 entwickelte Read across Ansatz soll weiterentwickelt werden. Neben der Gruppe der Vinylester sollen in ExITox-2 vier neue Gruppen, die Lungenfibrose bzw. Lungenentzündung verursachen, getestet werden. Neue Aspekte sind: i) Integration von in vitro Daten aus Toxv21; ii) Abschätzung der Toxikokinetik mit Hilfe von PBPK- und QSAR Modellen; iii) Unterscheidung von Genexpressionsveränderungen bei geringen und hohen Dosen; iv) Analyse der microRNA; v) Bestätigung der Genexpressionsänderungen durch RTqPCR. Zur besseren Darstellung der Ergebnisse werden Mastersignalwege entwickelt, um zellspezifische Antworten von generellen Stressantworten zu unterscheiden. Die Integration dieser Ergebnisse in eine Test- und Bewertungsstrategie (IATA) soll zur Einschätzung der Toxizität einer inhalierbaren Chemikalie ohne Tierversuch führen. AP1 Stoffauswahl: Zwei Stoffgruppen sollen zu 'Fibrosis' und 'Inflammation' ausgewählt werden (M1.2), sowie Literaturdaten zu den Leitstoffen und Analoga identifiziert werden (M1.3). AP5 Bioinformatik Für 'Hyperplasie', 'Fibrose' und 'Entzündung' werden master pathways erstellt (M 5.1). Differentiell exprimierte Gene (DEG) werden bestimmt (M 5.2). Mit Hilfe der upstream Analyse werden gewebespezifische Masterregulatoren identifiziert (M 5.5). Daraus werden RAX spezifische Profile erstellt (M 5.6). AP6: Transfer der experimentellen Daten und Modelle in die IATA. Es werden die biologischen Profile innerhalb der Stoffgruppe (intra-group) und unter den Stoffgruppen (inter-group) verglichen (M 6.2), sowie zur Ermittlung von AOP und generellen Stressantworten die Stoffgruppen-spezifischen Profile mit den Daten aus M5.1 abgeglichen (M 6.3). Die Ergebnisse des Projektes werden in eine Bewertungsstrategie (IATA) integriert (M 6.4).
Das Projekt "Teilprojekt 2: Von der Zelle zum Organismus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) durchgeführt. Ziel dieses Verbundprojektes ist es, alternative Verfahren zu evaluieren, um mögliche adverse Effekte von Carbon Black Nanopartikeln (CBNP) nach wiederholter Exposition und bei vorgeschädigten Lungen vorherzusagen. CBNP mit unterschiedlichen Oberflächenmodifikationen (Beladung mit PAK, Nitroanthracen, Benzo(a)pyren) werden durch Gasphasensynthese in Anlehnung an die industriellen Herstellungsverfahren synthetisiert. In diesem Teilprojekt liegt der Fokus auf dem Einsatz von in vitro und ex vivo Modellen der Lunge für die Untersuchung der toxischen Effekte der Modellpartikel. Die mit diesen Alternativmethoden gewonnen Ergebnisse sollen in einem Inhalationsexperiment nach OECD 413 auf ihre Vorhersagefähigkeit überprüft werden. In AP1 ist das Ziel die Erarbeitung von SOPs zur Herstellung stabiler, steriler Suspensionen der CBNP-Modifikationen in physiologischen Medien. In AP2 werden in vitro Experimente mit Zellkulturen, die unter air-liquid Bedingungen gegenüber CBNP exponiert werden, durchgeführt. Eine Vorschädigung der Zellen soll dabei durch NO2-Exposition erzielt werden. In Experimenten mit Precision Cut Lung Slices (CBNP), die von Patienten mit bekannten Vorerkrankungen wie COPD gewonnen wurden, soll die Auswirkung einer Vorschädigung auf CBNP-Effekte auch im humanen ex vivo Modell untersucht werden. In AP4 wird eine nose-only Inhalationsstudie nach OECD 413 an der Ratte durchgeführt, um die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die in vivo Situation zu überprüfen.
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Boden | 96 |
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