Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Die Lackmann Phymetric GmbH, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 18.12.2023, hier eingegangen am 22.12.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs E-138 EP3 E3 mit 160 m Nabenhöhe, 229,13 m Gesamthöhe und einer Leistung von 4,26 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 2: Gemarkung Löwen, Flur 2, Flurstücke 67,68 (Az.: 43.0002/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 20.12.2024 wurde der Lackmann Phymetric GmbH die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich be-kannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier.
Die Lackmann Phymetric GmbH, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 18.12.2023, hier eingegangen am 22.12.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs E-160 EP 5 E3 R1 mit 166,60 m Nabenhöhe, 246,60 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,56 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 1: Gemarkung Löwen, Flur 5, Flurstück 106 (Az.: 43.0001/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 20.12.2024 wurde der Lackmann Phymetric GmbH die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich be-kannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier.
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Ausführungsphase Die Löwenbrücke ist eine unter Denkmalschutz stehende Fußgängerbrücke, die 1838 nach einem Entwurf von Ludwig Ferdinand Hesse als erste Hängeseilbrücke Berlins im Tiergarten erbaut wurde. Der hölzerne Überbau der Brücke ist an Seilen aufgehängt, die an ihren Enden in den Mäulern von gusseisernen Löwenplastiken verankert sind. Diese Skulpturen wurden vom Bildhauer Christian Friedrich Tieck hergestellt und sind noch im Original erhalten. In den 1830er Jahren kam es im Zuge eines Verschönerungsplans, der vom Gartenkünstler Peter Joseph Lenné entwickelt wurde, zur Trockenlegung des zum Teil stark sumpfigen Waldes im Tiergarten. Um einen geregelten Wasserabfluss zu gewährleisten, wurden Teiche und Bachläufe angelegt, wodurch der Bau mehrerer Brücken erforderlich wurde. Der Standort der Löwenbrücke befindet sich zwischen der heutigen Straße des 17. Juni, der Fasanerieallee und dem Landwehrkanal. Die Löwenbrücke musste auf Grund von Bauwerksschäden bis auf die Widerlager mit den darauf befindlichen Löwenskulpturen rückgebaut werden. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Im Laufe der Geschichte der Löwenbrücke wurden regelmäßig Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, die vor allem in der Erneuerung von Teilen der Holzkonstruktion aufgrund ihrer Fäulnisanfälligkeit bestanden. Während des Zweiten Weltkrieges wurde die Brücke zerstört. Ausschließlich die Widerlager mit den darauf befindlichen Löwenskulpturen blieben erhalten. Im Jahr 1957 fand der Wiederaufbau der Löwenbrücke statt, allerdings wurden gegenüber dem Erscheinungsbild der Brücke von 1838 einige Veränderungen vorgenommen. In den Jahren nach dem Wiederaufbau fanden regelmäßig Bauwerksprüfungen statt. Dabei wurden Schäden an den Querträgern, am Widerlager, am Aussteifungsverband, am Geländer sowie am Belag festgestellt. Diese Mängel beeinträchtigten die Standsicherheit und damit auch nachhaltig die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke. Nach der letzten Bauwerksprüfung errechnete sich eine Zustandsnote von 3,3 für die Brücke. Gemäß DIN 1076 definiert sich die Zustandsnote 3,0 bis 3,4 als „nicht ausreichender Zustand“. Aufgrund des feststellbaren Bauwerkszustandes wurde ein denkmalgerechter Ersatzneubau veranlasst. Der Entwurf zum Wiederaufbau der Löwenbrücke soll die Anforderungen des Denkmalschutzes in Anlehnung an den historischen Entwurf von 1838 mit den aktuellen gültigen Vorschriften für Standsicherheit und Verkehrssicherheit kombinieren. Um den Erhalt der historischen Löwenskulpturen zu gewährleisten, wurden restauratorische Untersuchungen am Bauwerk vorgenommen, um u. a. den Zustand der Verankerungskonstruktion festzustellen. Die Untersuchungen ergaben, dass einer Wiederverwendung der Löwen aus Gusseisen für die Rekonstruktion der Löwenbrücke nichts entgegensteht. Die Postamente und Flügelmauern der Löwenbrücke wurden bereits im Zuge des Wiederaufbaus infolge der Kriegszerstörungen neu errichtet, sodass eine Aufbereitung aus restauratorischer Sicht unbedenklich ist. Unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Regelungen wird angestrebt, die Hängeseilbrücke in ihrem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dieser beinhaltet u. a. den Einbau des Bohlenbelags in Längsrichtung, die Ausführung des Geländers als Holzfachwerk, die Wahl von beidseits je zwei parallel geführten Tragseilen sowie eine angepasste Farbgebung. Diese sieht, wie im Originalzustand von 1838, eine Bronzierung der Löwen und einen hellgelben Ölanstrich der weiteren Brückenelemente vor. Voraussichtliche Bauzeit: II. Quartal 2023 bis I. Quartal 2025 Im Frühjahr 2024 wurden diejenigen Teile der vorhandenen Widerlager abgebrochen, die bei der materialbezogenen Prüfung im Jahr 2023 als nicht mehr ausreichend tragfähig erkannt wurden. In enger Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt wurden die zu verwendenden Materialien und Farben für die Klinker, Putze und die Sandsteine festgelegt. Anschließend konnten die Bauarbeiten zur Herstellung der Tiefgründung beginnen. Aufgrund neuer Lastansätze und eines im Vergleich zum ursprünglichen Bauwerk schwereren Überbaus müssen die Kräfte aus den Tragseilen der Hängebrücke über eine Stahltraverse in Mikropfähle geleitet werden. Die neuen Traversen wurden bereits eingebaut und mit Zementsuspension vergossen. Darauf aufbauend wurden die Postamente der Widerlager in ihren ursprünglichen Abmaßen wiederhergestellt, sodass auf der Baustelle nun alles für die Ankunft des neuen Überbaus mit den Tragseilen und den restaurierten Löwenskulpturen vorbereitet ist. Unabhängig von den Vorgängen auf der Baustelle im Tiergarten werden zeitgleich in verschiedenen Werkstätten die Löwen restauriert, sowie der Brückenüberbau aus Holz mit Stahleinlagen und die Tragseile als offene Spiralseile hergestellt. Aufgrund der besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes war es notwendig, spezielle Genehmigungen für die bautechnische Umsetzung zu erhalten. Diese Zulassungen wurden vor Beginn der Herstellung der Brückenbauteile beantragt. Während der Herstellung des Überbaus und der Seile werden die Materialien geprüft, so dass eine Zulassung erteilt werden kann. In diesem Prozess befindet sich das Projekt zum aktuellen Zeitpunkt. Nach dem Projektablaufplan sollen alle vorgefertigten Bauteile im IV. Quartal 2024 zur Baustelle transportiert und von einem Mobilkran eingehoben werden. Nach dem Einhub des Überbaus, der Aufstellung der vier Löwen und der Verbindung der Seile mit dem Überbau und den Rückverankerungen beginnt die Feinausrichtung der Bauteile zueinander. Nach Abschluss der Montagetätigkeit und der Feinausrichtung wird die Last des Überbaus von den Seilen aufgenommen und über Umlenksättel die sich in den Löwenskulpturen befinden an die Stahltraverse und die Tiefgründung weitergegeben. Zur Absicherung der theoretischen Berechnungsmodelle nach der Finiten-Elemente-Methode, werden anschließend Belastungstest an dem Brückenneubau durchgeführt, um das Tragverhalten der über 150 Jahre alten gusseisernen Löwen zu überprüfen. Anschließend erfolgen noch die Arbeiten an den angrenzenden Wegen und deren Anpassung an den Bestand. Die Löwenbrücke befindet sich zwischen der heutigen Straße des 17. Juni, der Fasanerieallee und dem Landwehrkanal. Seit der Sperrung der Brücke im Jahr 2008 müssen Fußgänger und Radfahrer auf die Nutzung umliegender Wege im Tiergartenpark wie bspw. dem Großen Weg zurückgreifen. Bisher kam es während der Bauarbeiten nur zu Sperrungen der unmittelbaren Bereiche an der Löwenbrücke und dem Bereich einer Liegewiese für die Baustelleneinrichtungsfläche. Im geplanten Montagezeitraum (IV. Quartal 2024) muss mit kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen auf den Wegen im Bereich der Löwenbrücke gerechnet werden.
Stellenausschreibung Nr. 07/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht frühestens zum 01.06.2024 am Standort Magdeburg eine Sachbearbeitung (m/w/d) Hochwasservorhersagemodelle Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Für die Sicherstellung des Hochwassermelde- und Hochwasservorhersagedienstes im Land Sach- sen-Anhalt betreibt der Gewässerkundliche Landesdienst im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) die Hochwasservorhersagezentrale Sachsen-Anhalt (HVZ). Die Kernaufgabe der HVZ ist die ständige Analyse der hydrologischen und meteorologischen Lage mittels der Bewertung aktueller Meldungen des Deutschen Wetterdienstes und der Nachbarländer im Zusammenhang mit der Überwachung der Wasserstände und Durchflüsse hochwasserrelevanter Pe- gel. Zur Erfüllung dieser Kernaufgabe werden in der HVZ derzeitig 6 Wasserstands-/Hochwasservor- hersagemodelle betrieben. Diese stellen eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der hydrolo- gischen Lage im Normalfall als auch im Hochwasserfall dar. Dementsprechend ist die Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung dieser Modelle von großer Bedeutung. Aufgabenschwerpunkte: Fachadministration, Konzeption, Planung, Koordination und Umsetzung von wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen zur Ergänzung, Effektivierung und Modernisierung der landeseige- nen Hochwasservorhersagemodelle und des Prognosesystems KALYPSO Konzeption, Planung und Aufbau eines landesweiten Hochwasservorhersagemodells und zukünf- tiger Redundanzmodelle Analyse und Anwendung der Produkte des DWD (z. B. Ensemble-Vorhersagen, SINFONIE-Pro- dukte, etc.) zur Implementierung in die Hochwasservorhersagemodelle Wissenschaftliche Analyse der Unsicherheiten der Vorhersagemodelle und der Gesamtvorher- sageunsicherheit im Nachgang jedes Hochwassers Aufbau eines Hochwasserfrühwarnsystems Schulung, Beratung und Betreuung für die Anwendung der Hochwasservorhersagemodelle Wahrnehmung und Absicherung des Bereitschaftsdienstes als Hydrologe vom Dienst und Anwendung der Wasserstands- und Hochwasservorhersagemodelle Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Master/Diplom) Hydrologie, Wasserwirtschaft, Wasserbau, Umwelt- oder Ingenieurwissenschaften mit dem Schwerpunkt Hydrologie, Water Engineering oder einer vergleichbaren Fachrichtung Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Hydrologie, der Niederschlags-Abflussmodellierung und der hydrodynamisch-nummerischen Modellierung anwendungsbereite IT-Kenntnisse speziell GIS (ArcGIS, Q-GIS o.ä.) sowie MS Office-Anwendungen Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Bereitschaft zum Einsatz als Hydrologe vom Dienst (Rufbereitschaftsdienst – auch an Wochen- enden und Feiertagen; ca. im 6 Wochen Rhythmus). Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Berufserfahrung im Bereich der Hydrologie und im Umgang mit Niederschlags-Abflussmodellen und hydrodynamisch-nummerischen Modellen Erfahrung in der Hochwasservorhersage Wir setzen außerdem voraus, dass Sie eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, im Hochwasserfall nach Erfordernis zusätzliche Aufgaben im Sachbereich übernehmen. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen, sowie der personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Län- der (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgelt- gruppe 13. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbe- halt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewer- bung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nach- weise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu ent- nehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) sen- den Sie bitte bis zum 19.06.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 07/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht wer- den. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder Herr Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Stellenausschreibung Nr. 07/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht frühestens zum 01.06.2024 am Standort Magdeburg eine Sachbearbeitung (m/w/d) Hochwasservorhersagemodelle Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Für die Sicherstellung des Hochwassermelde- und Hochwasservorhersagedienstes im Land Sach- sen-Anhalt betreibt der Gewässerkundliche Landesdienst im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) die Hochwasservorhersagezentrale Sachsen-Anhalt (HVZ). Die Kernaufgabe der HVZ ist die ständige Analyse der hydrologischen und meteorologischen Lage mittels der Bewertung aktueller Meldungen des Deutschen Wetterdienstes und der Nachbarländer im Zusammenhang mit der Überwachung der Wasserstände und Durchflüsse hochwasserrelevanter Pe- gel. Zur Erfüllung dieser Kernaufgabe werden in der HVZ derzeitig 6 Wasserstands-/Hochwasservor- hersagemodelle betrieben. Diese stellen eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der hydrolo- gischen Lage im Normalfall als auch im Hochwasserfall dar. Dementsprechend ist die Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung dieser Modelle von großer Bedeutung. Aufgabenschwerpunkte: Fachadministration, Konzeption, Planung, Koordination und Umsetzung von wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen zur Ergänzung, Effektivierung und Modernisierung der landeseige- nen Hochwasservorhersagemodelle und des Prognosesystems KALYPSO Konzeption, Planung und Aufbau eines landesweiten Hochwasservorhersagemodells und zukünf- tiger Redundanzmodelle Analyse und Anwendung der Produkte des DWD (z. B. Ensemble-Vorhersagen, SINFONIE-Pro- dukte, etc.) zur Implementierung in die Hochwasservorhersagemodelle Wissenschaftliche Analyse der Unsicherheiten der Vorhersagemodelle und der Gesamtvorher- sageunsicherheit im Nachgang jedes Hochwassers Aufbau eines Hochwasserfrühwarnsystems Schulung, Beratung und Betreuung für die Anwendung der Hochwasservorhersagemodelle Wahrnehmung und Absicherung des Bereitschaftsdienstes als Hydrologe vom Dienst und Anwendung der Wasserstands- und Hochwasservorhersagemodelle Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Master/Diplom) Hydrologie, Wasserwirtschaft, Wasserbau, Umwelt- oder Ingenieurwissenschaften mit dem Schwerpunkt Hydrologie, Water Engineering oder einer vergleichbaren Fachrichtung Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Hydrologie, der Niederschlags-Abflussmodellierung und der hydrodynamisch-nummerischen Modellierung anwendungsbereite IT-Kenntnisse speziell GIS (ArcGIS, Q-GIS o.ä.) sowie MS Office-Anwendungen Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Bereitschaft zum Einsatz als Hydrologe vom Dienst (Rufbereitschaftsdienst – auch an Wochen- enden und Feiertagen; ca. im 6 Wochen Rhythmus). Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Berufserfahrung im Bereich der Hydrologie und im Umgang mit Niederschlags-Abflussmodellen und hydrodynamisch-nummerischen Modellen Erfahrung in der Hochwasservorhersage Wir setzen außerdem voraus, dass Sie eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, im Hochwasserfall nach Erfordernis zusätzliche Aufgaben im Sachbereich übernehmen. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen, sowie der personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Län- der (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgelt- gruppe 13. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbe- halt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewer- bung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nach- weise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu ent- nehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) sen- den Sie bitte bis zum 19.05.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 07/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht wer- den. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder Herr Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
- Diebstähle aus Handtaschen in Märkten der Städte Schönebeck, Bernburg und Calbe - 2 E-Bikes aus Kellern in Aschersleben gestohlen - Calbe (Taschendiebstahl) Am Mittwochvormittag wurde, im LIDL-Markt, das Portmonee einer 67-Jährigen aus ihrer Handtasche entwendet. Die Rentnerin hatte die Tasche, während des Einkaufs im Einkaufswagen abgelegt und offenbar kurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. Im Portmonee befand sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Bernburg (Taschendiebstahl) Am Dienstagnachmittag wurde, im ALDI-Markt, das Portmonee einer 52-Jährigen aus ihrer Handtasche entwendet. Die Frau hatte die Tasche, während des Einkaufs im Einkaufswagen abgelegt und offenbar kurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. Im Portmonee befand sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Bernburg (Taschendiebstahl) Am Dienstagnachmittag wurde, im ALDI-Markt, das Portmonee einer 41-Jährigen entwendet. Die Frau hatte das Portmonee, während des Einkaufs auf der Kühltheke abgelegt und offenbar kurz aus den Augen gelassen. Kurze Zeit später bemerkte sie den Diebstahl. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. Im Portmonee befand sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Schönebeck (Taschendiebstahl) Am Dienstagnachmittag wurde, im NETTO-Markt, das Portmonee einer 77-Jährigen entwendet. Die Rentnerin hatte die Tasche, während des Einkaufs im Einkaufswagen abgelegt und offenbar kurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. Im Portmonee befand sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin , dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Aschersleben (Einbruchsdiebstahl) Am Dienstagnachmittag wurde ein Einbruch in den Keller eines Mehrfamilienhauses in der Valentina-Tereschkowa-Straße gemeldet. Unbekannte Täter hatten sich widerrechtlich Zugang zum Haus verschafft und danach offenbar zielgerichtet aus dem Keller ein E-Bike der Marke Zündapp entwendet. Das Vorhängeschloss des Kellers wurde entfernt und konnte nicht gefunden werden. Nach einer gemeinsamen Absuche des Kellers stellte der Mieter noch den Diebstahl eines älteren Flachbildfernsehers fest. Der entstandene Stehlschaden wurde mit etwa 1.000.-€ beziffert. Ein weiterer Einbruch mit dem Diebstahl eines E-Bikes wurde aus der Halberstädter Straße gemeldet. Auch hier wurde der Keller aufgebrochen und offenbar gezielt das E-Bike der Marke Leopard entwendet. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und entsprechende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
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