Das Projekt "Erstellung eines Freiraumentwicklungs- und Grünordnungsplans auf gesamtstädtischer Ebene, Mülheim an der Ruhr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Kommunal- und Regionalplanung Büro Essen durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung des gesamtstädtischen Freiraumentwicklungs- und Grünordnungsplans der Stadt Mülheim a.d. Ruhr aus dem Jahr 1991. Dieser Plan versteht sich als integratives Konzept zur Verbindung der stadtplanerisch relevanten Pläne mit dem Landschaftsplan und weiteren ökologischen Grundlagen und Gutachten. Neben der Integration des Kartenwerks in ein geografisches Informationssystem, ist die wesentliche Kernfrage in der Zusammenführung aktueller, jedoch häufig auf unterschiedlichen methodischen Ansätzen und räumlicher Relevanz basierender Fachplanungen zu sehen. Aufbauend auf einer ersten Grundlagenanalyse, Freiraumtypisierung und Betrachtung der verschiedenen Freiraumfunktionen wird eine Konzeption des Freiraumsystems der Gesamtstadt entworfen. Allgemeine Ziele zur Freiraumerhaltung und -entwicklung werden ebenso erarbeitet wie spezifische Zielangaben für die verschiedenen Freiraumtypen und -funktionen. Das Vorhaben mündet in der Abgrenzung und Benennung von wesentlichen Handlungsbereichen sowie in einem Handlungskonzept mit der Darstellung des geeigneten Umsetzungs-Prozentinstrumentariums und möglicher Maßnahmen.
Das Projekt "Entwicklung von Modellen zur Identifizierung von Schadstoffquellen - insbesondere im Verkehrsbereich - im Rahmen der 22. BImSchV - Dokumentation, Weiterentwicklung, Validierung und Maßnahmenplanung für ein bundeseinheitliches Vorgehen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie Universität Berlin, Institut für Meteorologie WE03 durchgeführt. A) Problemstellung: Zur Umsetzung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinien wurden das BImSchG und die 22. BImSchV novelliert. Nach Paragraph 47 BImSchG sind die Länder verpflichtet, in Gebieten mit hoher Luftbelastung Luftreinhalte- und/oder Aktionspläne zu erarbeiten, um die Einhaltung der Grenzwerte zu den festgesetzten Terminen sicherzustellen. Einzelheiten regelt die 22. BImSchV. Um Entscheidungsgrundlagen für die Auswahl der notwendigen Maßnahmen zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, die Quelle der Schadstoffe sowie die Auswirkung der Maßnahmen auf die Schadstoffkonzentrationen in den belasteten Gebieten zu kennen. Modelle sind die einzigen Werkzeuge, mit denen man diese Entscheidungsgrundlagen schaffen kann. 3) Handlungsbedarf: Mit dem UFOPLAN-Vorhaben 29943246 wurde die Entwicklung eines derartigen Beurteilungssystems begonnen. Die bisher vorgelegten Ergebnisse haben bereits in mehreren Fachgesprächen eine hohe Resonanz sowohl bei BMU als auch bei den Länderbehörden gefunden. Beim Vollzug der 22. BImSchV und zur Gewährleistung einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise benötigen die Länder Modellrechnungen, die ihnen Informationen über die länder- und staatenübergreifende Hintergrundbelastung liefern sowie eine räumlich differenzierte Beurteilung der Maßnahmenwirksamkeit (großräumig, regional, lokal) ermöglicht. Dies gilt insbesondere für die vom Verkehr verursachte Feinstaub(einschließlich Ruß)- und Stickstoffbelastung. Hier besteht der größte Handlungsbedarf, da die zukünftigen Grenzwerte in Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen heute z.T. noch deutlich überschritten sind. C) Ziel des Vorhabens ist vorrangig die Verbesserung der Modellierung von Feinstaub(PM-10)-Belastungen, insbesondere durch Einbeziehung der sekundären Bildung organischer Aerosole und wolkenphysikalischer Prozesse, Aktualisierung der Emissionsdatenbasis, Weiterentwicklung der Kombination von Messungen und Rechenergebnissen, Dokumentation des Modellsystems, Bezugnahme auf Ergebnisse der Grundlagenforschung, soweit diese für die praktische Anwendung geeignet sind, und Beurteilung von Maßnahmenoptionen.
Das Projekt "Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Mit diesem Projekt wird die in der Aufstellung sog. Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) und Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) liegende dritte Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus juristischer und planerischer Sicht beleuchtet und in das System des deutschen Planungsrechts eingeordnet. Mit der Verpflichtung zur Aufstellung entsprechender Pläne schreibt die WRRL den Mitgliedstaaten den Weg zur Verwirklichung der Umweltqualitätsziele des Art. 4 WRRL vor, die einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den Gewässern der EU fordern. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Steuerungspotenziale des neuen Planungsinstrumentariums der WRRL auszuloten und im Gesamtsystem des Raum- und Fachplanungsrechts zu verorten. Dabei soll es im Besonderen darum gehen, die Handlungsmöglichkeiten in der Fläche, d. h. im gesamten Flusseinzugsgebiet aufzuzeigen und zu den bestehenden Planungsinstrumenten in Beziehung zu setzen, um ein räumlich abgestimmtes Vorgehen im gesamten Flusseinzugsgebiet zu erreichen. Hierzu gehört die Betrachtung der Planungsinstrumente der einzelnen Fachsektoren, der räumlichen Planung und der Umweltfolgeprüfungen. Da es sich im Verhältnis der Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu den Fach- und Gesamtplanungen sowie Umweltfolgeprüfungen um Instrumente mit überlappenden Steuerungsaufgaben und -potenzialen handelt, ist die Herausarbeitung von Überschneidungsbereichen sowie von Zielkonflikten von entscheidender Bedeutung. Hierbei gilt es einerseits, Synergieeffekte bei der Formulierung und Umsetzung der Pläne zu erkennen. Andererseits sind aber auch Reibungsflächen innerhalb des Umweltplanungssystems zu identifizieren, um Konflikten frühzeitig gegensteuern zu können. Auf diese Weise sollen die Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie mit den bereits etablierten Planungs- und Prüfinstrumenten vernetzt und im Wege einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in das deutsche Planungssystem eingebunden werden. Zugleich sind aber auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden Planungsinstrumentariums - etwa im Rahmen der Erarbeitung des UGB - aufzugreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sowohl für die rechts-, planungs- und umweltwissenschaftliche Forschung als auch für den Rechtsanwender, der mit der praktischen Umsetzung der WRRL befasst ist (z. B. in Bundes- und Landesbehörden oder Kommunen), von Bedeutung.
Das Projekt "ERGO - Effektive Risikoabschätzung zur Gefährdung des Trinkwassers durch Altlasten im Oberrheingraben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Hydrologie durchgeführt. Durch das Institut für Hydrologie Freiburg (IHF) wird im Auftrag der AWBR eine Ermittlung des Gefährdungspotentials von Altlasten im Oberrheingraben für die Wasserversorgungsunternehmen durchgeführt. In dem Projekt ERGO soll die allgemeine Gefährdungslage für Wasserversorgungen im Oberrheingraben vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen (BBodSchV, EU-Wasserrahmenrichtlinie, Liste prioritärer Stoffe, neue Fassung der Trinkwasserverordnung) abgeschätzt werden. Daraus wird eine Handlungsanweisung für ein effektives Vorgehen festgelegt, die es erlaubt, spezifische Gefährdungszonen für einzelne Wasserversorgungen gezielt zu erkennen und eine Abfolge von abgestuften Maßnahmen vorzuschlagen. Das IHF koordiniert das Projekt und konzentriert sich wissenschaftlich auf die Charakterisierung von Fließsystemen und Hydrodynamik, während das TZW die hydrochemische und mikrobiologische Charakterisierung der Aquifere und die Bewertung der beteiligten chemischen Stoffe hinsichtlich Abbaubarkeit und Gefährdungspotential übernimmt. Im Rahmen des ERGO-Projektes werden Techniken zur Ermittlung der Altersstruktur aus Grundwassermodellen und Isotopendaten entwickelt. Hierfür wurde die Grundwasser-Modellierung mit Analytischen Elementen (AEM) mit Grundwasser-Datierungstechniken im Zartener Becken erstmals erprobt.
Das Projekt "Nationale Luftreinhaltestrategie - Umsetzung der EU-Anforderungen - Teilprojekt: Entwicklung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von ultrafeinen Partikeln (Nanopartikel)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (IFT), Abteilung Physik durchgeführt. A) Problemstellung: Durch den jüngst eingeleiteten, aber über einen Zeitraum von 20 Jahren konzipierten CAFE-Prozess hat die Kommission den Weg hin zu einer wirkungsbasierten, integrierten, kosteneffizienten Luftreinhaltepolitik, die permanent zu beobachten und regelmäßig zu überarbeiten ist, beschritten. Dieser Prozess muss national umgesetzt und permanent begleitet werden, um die EU-seitig festgelegten Termine einhalten zu können. Dabei sind auch die sich EU-seitig ergebenden Anforderungen mit den nationalen Erfordernissen in Einklang zu bringen. B) Handlungsbedarf für die Bundesrepublik Deutschland besteht in allen, von CAFE angesprochenen Bereichen, z.B. Verbesserung der Messung und Bewertung der Luftqualität und ihrer Parameter, die richtlinienkonforme Qualifizierung des Berichts- und Informationswesens und die Konzeption und Umsetzung von Nationalen Plänen (NEC-Rili) zur Einhaltung von Luftqualitätszielen und Emissionshöchstmengen. Die zu erarbeitenden Vorschläge dienen auch der Information der Kommission zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten (2003), der Erarbeitung einer deutschen Position für den in den Richtlinien vorgesehenen Revisionsprozess (2004). C) Ziele des Vorhabens sind schwerpunktmäßig: - Herkunft von ultrafeinen Partikeln (Nanopartikel); - Entwicklung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von ultrafeinen Partiklen im Rahmen der Richtlinie 1999/30/EG, insbesondere in Bezug auf den dortigen Art. 10, Bericht und Revision, in dem neben PM 2,5 auch andere Partikelfraktionen erwähnt werden (Zitat: Ferner wird die Kommission, soweit angebracht, besondere Aufmerksamkeit auf die Festlegung der PM2,5-Grenzwerte oder auch der Grenzwerte für andere Partikelfraktionen verwenden ...).
Das Projekt "Multivariate Auswertungen der Wirkungen stofflicher Belastungen und weiterer Stressoren auf Gewässerorganismen (Multivariate Auswertung in der Gewässerökologie)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Fachbereich 32 - Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie durchgeführt. Die Lebensgemeinschaft eines Gewässers wird häufig durch multiple Belastungen beeinträchtigt. Falls die Biozönose gemäß den Definitionen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) keinen guten ökologischen Zustand aufweist, sind Maßnahmen zur fristgerechten Erreichung des guten ökologischen Zustands durchzuführen. Derzeit werden einzelne Belastungsfaktoren, wie Spurenstoffe, Nährstoffe und hydromorphologische Beeinträchtigungen, bewertet und der Maßnahmenplanung zugrunde gelegt. Für eine effiziente Maßnahmenplanung ist es aber wichtig, den Anteil der einzelnen Belastungsfaktoren an der Gesamtbelastung, die auf die Lebensgemeinschaft einwirkt, zu kennen. Mit diesem Wissen können Maßnahmen unter Berücksichtigung des größtmöglichen Kosten-Nutzen-Effekts priorisiert werden. Dies gilt vor allem für die Bewertung der Spurenstoffbelastung im Gewässer, da die Maßnahmen zu deren Reduzierung besonders kostenintensiv sind. Das Projekt ?Multivariate Auswertungen der Wirkungen stofflicher Belastungen und weiterer Stressoren auf Gewässerorganismen? soll hier ansetzen und mit Hilfe multivariater statistischer Verfahren eine umfassende Analyse und Bewertung der Zusammenhänge zwischen der chemischen Belastung und weiteren gleichzeitig wirkenden Stressoren einerseits und den Auswirkungen dieser multiplen Stressoren auf die biologischen Komponenten der Lebensgemeinschaft andererseits durchführen. Als Grundlage für diese Auswertungen werden sowohl räumlich als auch zeitlich hochaufgelöste Daten für die Belastungsfaktoren wie auch für die betrachteten biologischen Komponenten benötigt. Die umfangreichen physikalisch-chemischen, strukturellen und biologischen Monitoringdaten, die vom LANUV für die Umsetzung der WRRL in NRW erhoben wurden, bilden hierfür eine geeignete Datengrundlage. Sie werden durch dem Land NRW zur Verfügung gestellten Daten kooperierender sondergesetzlicher Wasserverbände ergänzt. Durch die multivariaten Auswertungen können die Belastungssituationen in den Gewässern in NRW präziser charakterisiert werden. Neben der Untersuchung und Quantifizierung des Einflusses der verschiedenen Stressoren auf die Gewässerlebensgemeinschaft kann die Auswirkung verschiedener Maßnahmen, z.B. der Einfluss der Nachrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen, überschlägig abgeschätzt werden.
Das Projekt "Entwicklung eines trilateralen Bewirtschaftungsplans für das Pilotflussgebiet Lausitzer Neiße gemäß Wasserrahmenrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt. Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie sind nach der Bestandsaufnahme gem. Art. 5 die folgenden fachlichen Elemente zur Vorbereitung der Erstellung der Bewirtschaftungspläne durchzuführen: - Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne. An internationalen Flusseinzugsgebieten, wie z.B. der Oder und ihrem Nebenfluss Lausitzer Neiße sind diese Aufgaben gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten Tschechien und Polen durchzuführen. Dies erfordert gemeinsame Vorgehensweisen und zusätzlich den erstmaligen Einsatz fachlich innovativer Methodiken. Die Lausitzer Neiße ist internationales Pilotflussgebiet im Rahmen der COMMON-Implementation Strategy der EU. Ziel des Vorhabens ist: Mit Schwerpunkt auf dem Bearbeitungsgebiet Lausitzer Neiße soll - beispielgebend für weitere internationale Flusseinzugsgebiete eine mit den tschechischen und polnischen Behörden koordinierte Bearbeitung der genannten Aufgaben erfolgen.
Das Projekt "Strategien zur Umsetzung der Anforderungen und Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie insbesondere zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Institut für Hygiene und Umwelt (HU) durchgeführt. A) Problemstellung: Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG ordnet den europäischen Gewässerschutz neu und verlangt in Artikel 11 (3) l) bis spätestens 2009 die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen u.a. für Systeme zur Frühwarnung, im Falle von Unfällen, die nach vernünftiger Einschätzung nicht vorhersehbar waren. Zur praktischen Umsetzung dieser WRRL-Anforderungen sind geeignete Strategien zu entwickeln, die den unterschiedlichen Stand des Gewässerschutzes bei der Früherkennung störfallbedingter Gewässereinträge im nationalen und EU-weiten Kontext berücksichtigen. B) Handlungsbedarf: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Überwachungsstrategien für mögliche Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen auf einem sehr unterschiedlichen Stand. Hier ist die Beschreibung von Mindestanforderungen erforderlich und eine EU-weite Harmonisierung der Überwachungsmaßnahmen anzustreben, um in den großen europäischen Flusseinzugsgebieten ein optimiertes Schadensmanagement sicherzustellen. C) Ziel des Vorhabens: Das Projekt zeigt Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung des Artikel 11 (3) l) der WRRL auf. Dabei sollen konkrete Vorschläge für Systeme zur Prävention/Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen und zur Früherkennung/Frühwarnung bei unvorhersehbaren Ereignissen und Störfällen erarbeitet werden. Daraus wird ein Handlungskonzept erarbeitet, das auf die möglichen spezifischen Folgen der unerwarteten Gewässerverschmutzungen für unterschiedliche Nutzungen der Gewässer abgestimmt sein soll. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, für welche weiteren Vorgaben/Ziele der WRRL solche Früherkennungssysteme sinnvoll eingesetzt werden können.
Das Projekt "Evaluation verkehrspolitischer Konzepte und Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr durchgeführt. Verkehrspolitische Konzepte und Maßnahmen bilden die Grundlage des konkreten verkehrsplanerischen Handelns und erfordern auf Grund ihrer Komplexität und der mit der Umsetzung verbundenen Auswirkungen (ökonomisch, verkehrlich, ökologisch, sozial etc.) differenzierte Wirkungsanalysen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes werden daher: - der derzeitige Stand der Wissenschaft in der verkehrsbezogenen wie auch der allgemeinen Evaluationsforschung analysiert, - Vorgaben, Standards und Hinweise für verkehrsbezogene Evaluationen herausgearbeitet, - Verhaltenseffekte und die sie bewirkenden sozialen und psychologischen Mechanismen dargestellt, - empirisch belastbare Kenntnisse über die Wirkungen verkehrspolitischer und verkehrsplanerischer Konzepte/Maßnahmen zusammengestellt, bewertet und auf Aussagendefizite untersucht, - Erfahrungen und Erkenntnisse von Evaluationen aus der Planungspraxis aufbereitet und bewertet, - Leitlinien für die planungspraktische Evaluation entwickelt und getestet.
Origin | Count |
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Bund | 9 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 9 |
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Language | Count |
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Deutsch | 9 |
Resource type | Count |
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Keine | 5 |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 7 |
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Mensch & Umwelt | 9 |
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