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Die Managementregeln der Nachhaltigkeitsstrategie

Die Managementregeln der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind als zentraler Bestandteil der nationalen Nachhaltigkeitsarchitektur konzipiert. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2002 wurden sie nur geringfügig angepasst. Gleichzeitig bestehen erhebliche Überarbeitungsbedarfe, um die Regeln wirksamer und attraktiver zu machen. Trotz Anwendung in der Gesetzesfolgenabschätzung spielen die Regeln bei der Formulierung von Politiken und Strategien kaum eine Rolle, ihre Zusammenstellung wirkt mitunter beliebig, globale Bezüge und Wechselwirkungen werden nur unzureichend adressiert. Auf Basis einer Betrachtung der bisherigen Entwicklung und Nutzung der Regeln sowie ihrer Stärken und Schwächen im Kontext aktueller Herausforderungen macht dieser Bericht Empfehlungen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung auf inhaltlicher, kommunikativer und pro-zessualer Ebene, die unter anderem auf eine globalere und systemischere Perspektive, einen klareren Adressatenbezug und eine verbesserte Operationalisierung abzielen. Quelle: Forschungsbericht

Rechte zukuenftiger Generationen: Ihre Begruendung und ihre rechtliche Durchsetzung

Das Projekt "Rechte zukuenftiger Generationen: Ihre Begruendung und ihre rechtliche Durchsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Ethik in den Wissenschaften durchgeführt. Stand der Arbeit Die Arbeit ist abgeschlossen. Es wurden folgende Fragen untersucht und beantwortet: Zunaechst wurde die Frage untersucht wie man von gegenwaertigen Rechten zukuenftiger Generationen als gegenwaertig nicht-existenter Entitaeten sprechen kann. Dabei stellten sich als zu beantwortende Fragen: - Welche Wahrheitswerte haben deskriptive Saetze ueber zukuenftige Generationen? - Welche Wahrheitswerte haben normative Saetze ueber zukuenftige Generationen, insbesondere Saetze ueber Rechte zukuenftiger Generationen? - In welchem Verhaeltnis stehen Aussagen ueber Rechte und Aussagen ueber Gebote, insbesondere in zeitlicher Hinsicht? - In welchem Verhaeltnis stehen Rechte von Individuen und von Generationen als Gruppen? - Wie ist die Rede von Rechten nicht-existenter Menschen im juristischen Kontext zu beurteilen?: Gibt es gegenwaertige Rechte verstorbener Menschen? Gibt es ein Erbrecht des noch-nicht-gezeugten Menschen? Gibt es in den 'wrongful-life'-Faellen ein Recht aus Nicht-Existenz? Als Ergebnisse der zu diesen Fragen angestellten Ueberlegungen sind folgende Thesen zu nennen: - Deskriptive Saetze ueber zukuenftige Generationen sind in der Zeitform des Praesens indeterminiert. Ebenso sind normative Saetze indeterminiert. - Es ist nicht ersichtlich, wie willkuerlich zusammengestellten Gruppen von Menschen, wie Generationen es sind, spezifische Rechte zugesprochen werden koennen. - Gegenwaertige Rechte zukuenftiger Individuen lassen sich determiniert nicht formulieren. Ebensowenig ist die Behauptung, dass sie gegenwaertig keine Rechte haben, determiniert. Dies gilt unabhaengig davon, ob Aussagen ueber Rechte normative Basisaussagen sind oder Aussagen, die auf der Grundlage von Gebotsaussagen definiert sind. - Determiniert sind nur Aussagen ueber zukuenftige Rechte zukuenftiger Generationen. - Auch Zukuenftige Rechte koennen, soweit ihre Existenz vorhersehbar ist, auch schon in der Gegenwart, also vor ihrem Bestehen, normative Konsequenzen haben. Jedenfalls kann die Forderung, dass es verboten ist, Rechte zu verletzen, auch in diesem Sinne verstanden werden. - Auch innerhalb der Rechtsordnung der BRD ist es nicht erforderlich nicht-existenten Entitaeten Rechte zuzusprechen. Die angesprochenen Probleme lassen sich ohne die Einfuehrung einer solchen Rede bewaeltigen.

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