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Schutz der Meere: Wie kann er gelingen?

Schutz der Meere: Wie kann er gelingen? Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠BMUV⁠) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠BMUV⁠) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Das UBA setzt sich für intakte Meere ein; sie sind heute wichtiger denn je. Sie wirken global als "Puffer" für Klimaveränderungen, beherbergen eine faszinierende Artenvielfalt, sind Nahrungs- und Rohstoffquellen, Siedlungs- und Erholungsräume sowie Transportwege. Gleichzeitig ist die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee zu vielen menschlichen Aktivitäten ausgesetzt und daher in keinem guten Zustand. Die Meere und Ozeane sind für alles Leben auf der Erde entscheidend. Sie produzieren die Hälfte des globalen Sauerstoffs, beheimaten etwa 80 Prozent aller Tierarten und bedecken fast Dreiviertel der Erdoberfläche. Die Meere spielen eine Schlüsselrolle im ⁠ Klimasystem ⁠, da sie über den natürlichen Gasaustausch etwa ein Drittel des vom Menschen verursachten Kohlendioxids (⁠ CO2 ⁠) aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ aufnehmen. Gleichzeitig sind sie wichtige Komponenten des weltweiten Wasserkreislaufs und verteilen Wärme über ihre Strömungen. Aus der Ferne erscheinen die Meere endlos und unberührt. Doch bei näherer Betrachtung wird klar, dass gerade in Küstennähe Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume durch menschliche Nutzungen erheblich beeinträchtigt sind. Viele Schadstoffe und zu viele Nährstoffe aus Kommunen, Industrie und der Landwirtschaft gelangen über die Flüsse, direkte Einleitungen und den Luftweg in die Meere und haben schädliche Auswirkungen auf das Meeresökosystem. Aber auch auf der hohen See wirken sich menschliche Aktivitäten, wie der globale Schiffsverkehr , die industrielle Aquakultur, der Tiefseebergbau oder der Ausbau der Offshore-Energiegewinnung negativ auf die Meeresumwelt aus. Abfälle, vor allem aus Kunststoffen einschließlich Mikroplastik, sind allgegenwärtig. Unterwasserlärm stört und schädigt insbesondere Wale, Delfine und Fische. In der Vergangenheit wurden unsere heimischen Meere auch als Halde für Altmunition genutzt, deren giftige Sprengstoffe und chemischen Kampfstoffe inzwischen im Meerwasser, Sediment und in den Lebewesen nachweisbar sind. Hinzu kommt der fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehende zunehmende Erwärmung und ⁠ Versauerung ⁠, die als zusätzliche globale Effekte auf die Meeresökosysteme wirken, genauso wie technologische Eingriffe durch marines Geo-Engineering mit ungewissen Folgen für die Meeresumwelt. Seit Jahrzehnten werden Veränderungen regelmäßig dokumentiert , was zu einem umfassenden Wissen über menschliche Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Meere geführt hat. Auf Basis der erhobenen Daten wird der biologische , chemische und physikalische Zustand der Meeresumwelt auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene bewertet. Es hat sich dabei gezeigt, dass ein schlechter Zustand der Meere und Küsten auch negative Auswirkungen auf deren Produktivität und andere, für die Menschheit wichtige, Funktionen hat. Dabei können intakte Meeres- und Küstenökosysteme eine wichtige Rolle sowohl beim ⁠ Klimaschutz ⁠ als auch für die Klimaanpassung spielen und wichtige Beiträge zum Wohlergehen der Menschen leisten, unter anderem im Sinne der Nahrungsversorgung, des Transports und der Erholung. Das trifft auch auf die Polarmeere zu, denen eine besondere Rolle im Klimasystem zukommt und die für die globale Meeresströmungen ein wichtiger „Motor“ sind. Das Umweltbundesamt arbeitet seit Jahrzehnten daran mit, den Zustand der Meere zu bestimmen und die Belastungen der Meere zu reduzieren und ist unter anderem auch Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für wissenschaftliche Projekte des marinen Geo-Engineerings. Besonders relevant sind Konzepte und Maßnahmen für den Schutz der Meere im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen für die Ostsee ( HELCOM ) und den Nordostatlantik einschließlich der Nordsee ( OSPAR ). Auf europäischer Ebene zielt zudem die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) auf die Erreichung eines guten Umweltzustands ab. Dafür stellen sich die Behörden des Bundes und der Küstenbundesländer gemeinsam den unterschiedlichen Herausforderungen und Regelungen („ Meeresgovernance “), um den Schutz der Meere zu verbessern und Nutzungen nachhaltiger zu gestalten. Eine besondere Herausforderung wird es zukünftig sein, die stetig wachsende "blaue Wirtschaft" mit dem Schutz der Meere in Einklang zu bringen, um das Gleichgewicht zwischen Nutzung und Schutz unter dem Einfluss des fortschreitenden Klimawandels zu wahren oder wiederherzustellen. ⁠ Nachhaltigkeit ⁠, Vorsorgeprinzip und ein ganzheitlicher, ökosystemarer Ansatz müssen die Grundlage unseres Handelns sein, und die verschiedenen Nutzungen müssen kumulativ, also gesamtheitlich, bewertet und reguliert werden. Der Schutz der Meeresumwelt ist nicht zuletzt auch für die Menschheit lebensnotwendig und jede Anstrengung wert.

Geo-Engineering: Kommerzielle Düngung der Meere endlich verboten

Erstmals rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet – Forschung weiter möglich Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls bereits am 18. Oktober 2013; die Beschlüsse sind nun öffentlich einsehbar. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. „Die internationale Vereinbarung ist ein Meilenstein in der Kontrolle des Geo-Engineerings und regelt erstmals wirksam Experimente zur technischen Beeinflussung des Klimawandels. Dass die Neuregelung im Konsens angenommen wurde, unterstreicht die politische Bedeutung der neuen Vorschriften.“ sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), das an den Verhandlungen intensiv beteiligt war. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden. Auslöser der langwierigen internationalen Verhandlungen war ein Antrag der Firma Planktos aus dem Jahr 2007. Diese plante vor den Galapagos-Inseln ein kommerzielles Meeresdüngungsprojekt durchzuführen, um den ⁠ Klimawandel ⁠ einzudämmen, obwohl die Wirksamkeit derartiger Eingriffe nicht belegt ist. Bis 2010 einigten sich die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls dann auf rechtlich unverbindliche Kontrollinstrumente solcher Projekte. 2012 wurde ein weiteres, höchst umstrittenes Düngungsprojekt vor der Westküste Kanadas durchgeführt. Die bisherigen Absprachen wurden allerdings vollständig missachtet – für die Vertragsstaaten ein wichtiger Grund, sich nun auf verbindliche Regelungen zu einigen. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Das internationale Verbot kommerzieller Climate- und Geo-Engineeringaktivitäten und die wirksame Kontrolle der Forschungsprojekte ist völlig richtig. Wir wissen schlicht zu wenig über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Aus Gründen der Vorsorge sollten wir Experimente an unserem Planeten nur streng kontrolliert zu Forschungszwecken und in kleinen Schritten zulassen. Die neuen Vorschriften des Londoner Protokolls tragen dem Rechnung – und sind so Vorbild für das internationale Umweltrecht allgemein.“ Eine wesentliche Neuerung der Beschlüsse ist, dass in Zukunft neben der Ozeandüngung auch andere marine Geo-Engineering Maßnahmen leichter einer Kontrolle unterstellt werden können. Die Neuregelung legt zudem Kriterien fest, die bei der Prüfung der Umweltauswirkungen zu berück¬sichtigen sind. Schließlich wurden erstmalig verbindliche Kriterien bestimmt, durch die Forschungsvorhaben von kommerziellen Aktivitäten unterschieden werden können. „Diese Kriterien können auch im Bereich des sonstigen Ressourcenschutzes helfen, negative Umwelteffekte fragwürdiger wissenschaftlicher Aktivitäten – etwa des angeblich wissenschaftlichen Walfangs durch Japan – zu verringern“, betont Thomas Holzmann. Stichwort Geo-Engineering: Der Begriff Geo-Engineering beschreibt Konzepte, die den Klimawandel durch großtechnische Eingriffe in die globalen ökologischen Abläufe zu bremsen versuchen. Eine viel diskutierte Methode ist die Ozeandüngung. Die Idee: Durch Zugabe großer Mengen von Eisenverbindungen in das Meerwasser wird eine großflächige Algenblüte erzeugt. Das in den Algen gebundene ⁠ CO2 ⁠ wird nach deren Absterben zum Meeresboden transportiert. Damit soll es in großen Ozeantiefen fest gebunden, der ⁠ Atmosphäre ⁠ entzogen und so nicht mehr klimawirksam sein. Derzeit bestehen allerdings breite Zweifel an der Wirksamkeit der Ozeandüngung. Der Bericht der 35. Vertragsstaatenkonferenz des London Protokolls enthält weitere Informationen zu den Verhandlungen (unter Section 4) und zu den entsprechenden Neuregelungen (unter Annex 4).

Rechtsverbindliche Regulierung von marinem Geo-Engineering unter London Protokoll

Die Vertragsstaaten des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen haben im Oktober 2013 im Konsens eine rechtlich verbindliche Regulierung von marinen Geo-Engineering-Techniken beschlossen. Die Regelung ist ein Meilenstein im internationalen Recht, erstens wegen der inhaltlichen Ausgestaltung, zweitens wegen der Vorbildfunktion auch für andere Bereiche des Climate Engineering. Der Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte vor, erläutert aber auch die Rahmenbedingungen des Verhandlungsprozesses, die diesen Erfolg ermöglichten. Quelle: http://beck-online.beck.de

Climate Engineering-Maßnahmen: Erstmals internationale Kontrolle

Climate Engineering-Maßnahmen: Erstmals internationale Kontrolle Ab sofort gibt es weltweit rechtlich verbindliche Vorschriften zur Kontrolle des marinen Geo-Engineerings. Diese wurden am 18. Oktober 2013 von den Vertragsstaaten des „Londoner Protokolls zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ verabschiedet. Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere werden verboten. Erlaubt sind lediglich berechtigte Forschungsvorhaben. Vor Durchführung solcher Vorhaben müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die Regelung erlaubt es des Weiteren, in der Zukunft weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte.

Vorhaben: Analyse der technischen, ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, der potenziellen Risiken sowie des Zusatznutzens

Das Projekt "Vorhaben: Analyse der technischen, ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, der potenziellen Risiken sowie des Zusatznutzens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Fachgruppe öffentliches Recht, Lehrstuhl für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht durchgeführt. Test-ArtUp-C bildet den rechtswissenschaftlichen Teil des Gesamtprojekts Test-ArtUp. Es untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs zum Zweck der CO2-Entfernung. Es zielt zum einen darauf ab, Rechtsklarheit hinsichtlich der Zu-lässigkeit sowohl von Feldexperimenten als auch von etwaigen großskaligen Einsätzen zu gewinnen; zum anderen analysiert es Wege einer Integration von Artificial Upwelling in das internationale Meeresumweltschutz- und Klimaschutzrecht, um Kollisionen zwischen der CO2-Entnahme und an-deren legitimen Meeresnutzungen sowie den Belangen des Meeresumwelt- und Biodiversitäts-schutzes zu vermeiden. Um diese Ziele zu erreichen, analysiert das Projekt in einem ersten Schritt die Anwendbarkeit und ggf. Folgen des für Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach dem Protokoll von 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) und - insbesondere - dem Hohe See-Einbringungsgesetz geltenden Genehmigungsregimes auf Mechanismen zur künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs. Der zweite Teil des Projekts behandelt die völker-rechtliche Regulierung von Mechanismen zur künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs jenseits der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Grundlagen und Reichweite der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt über Geräte und Installationen, die zu Zwecken der Erhöhung des künstlichen Auftriebs eingesetzt werden, sowie die Anwendbarkeit des Regimes der wissenschaftlichen Meeresforschung auf Artificial Upwelling untersucht. Schließlich beschäftigt sich das Projekt mit dem Konzept der Ocean Governance als Mechanismus zur Integration von Artificial Upwelling in das geltende Meeresumweltschutz- und Klimaschutzrecht.

Vorhaben: Rechtliche und ethische Bewertungsmaßstäbe für marine Kohlenstoffdioxid-Entfernung

Das Projekt "Vorhaben: Rechtliche und ethische Bewertungsmaßstäbe für marine Kohlenstoffdioxid-Entfernung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Philosophische Fakultät, Lehrstuhl Philosophie und Ethik der Umwelt, Philosophisches Seminar durchgeführt. Innerhalb von ASMASYS wird ein transdisziplinärer Bewertungsrahmen für marine CDR-Optionen als Basis für eine einheitliche Bewertung der verschiedenen marinen CDR-Optionen entwickelt werden. Besonderes Augenmerk wird auf nicht-naturwissenschaftliche Aspekte gelegt, einschließlich Kriterien, die rechtliche, soziale und ethische Aspekte sowie politische Rahmenbedingungen und politikimmanente Mechanismen berücksichtigen. Der aktuelle Wissensstand zu einigen marinen CDR-Optionen, die nicht von den Verbundprojekten der DAM-Mission abgedeckt werden, wird zusammengestellt, einschließlich der jüngsten Fortschritte und Entwicklungen in anderen internationalen Initiativen. Die in der Mission betrachteten marinen CDR-Optionen werden anhand des entwickelten Bewertungsrahmens detailliert bewertet. Hierauf aufbauend wird eine Zwischensynthese erstellt und es werden mögliche neue Richtungen für die 2. Förderphase der Forschungsmission identifiziert. Das Teilvorhaben zur rechtlichen und ethischen Bewertung (ASMASYS-D) zielt auf die Erarbeitung eines normativen Bewertungsrahmens für marine CDR-Optionen. Dazu wird das Teilvorhaben rechtliche (Task 1.2) und ethische (Task 1.3) Bewertungsmaßstäbe entwickeln. Zum einen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erforschung und potenziell großtechnischen Anwendung von CDR-Optionen bewertet, einschließlich der Regelungen, die für die Anreicherung der Alkalinität in der Ost- und Nordsee gelten. Abhängig von den Erkenntnissen werden Empfehlungen für Änderungen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen formuliert. Zum anderen werden Kriterien für die ethische Bewertung mariner CDR-Methoden hinsichtlich Fairness (Verteilungsgerechtigkeit) und Legitimität (politische Gerechtigkeit) erarbeitet und erprobt. Zudem werden konkrete Werturteile von Laien und Stakeholdern daraufhin analysiert, ob sich aus ihnen zusätzliche Bewertungskriterien herausarbeiten lassen.

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