Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Westliche Altmarkplatten. Es umfaßt im wesentlichen den Arendsee, der mit 514 ha rund 77,5 % der LSG-Fläche einnimmt. Ein relativ schmaler Uferstreifen rings um den See vervollständigt das LSG. Im Süden grenzt die Ortschaft Arendsee mit ihrer Uferpromenade unmittelbar an das Gebiet. Der rundovale, buchtenlose Arendsee ist fast völlig von Wald umgeben. Er wird oftmals als ”Perle der Altmark” bezeichnet. Lediglich im Südosten grenzen die Bebauung der Stadt Arendsee und am Nordufer Felder und Wiesen bei Zießau an den See. Das Waldgebiet besteht vorwiegend aus forstlich geprägten reinen Kiefernbeständen. Es bildet im Süden und im Westen einen nur 150 bis 200 m breiten Gürtel, wogegen es im Osten und Nordosten weitflächiger ist. Die waldbestandenen Uferpartien im Süden und Westen sind steil ausgeprägt und erreichen mit den Sand-Bergen eine Höhe von 38,9 m über NN, während der Seespiegel bei 23 m über NN liegt. Am Hangfuß verläuft bei Arendsee die mit Linden und Eichen bestandene Uferpromenade, ein anschließender schmaler Uferstreifen ist mit Laubgehölzen bestanden. Er verbreitert sich westlich der Ortslage Arendsee und ist parkartig gestaltet. Das Nordufer des Sees ist flach. Kleine Ackerflächen und die sogenannte ”Försterwiese” als Grünland sind dort in das LSG einbezogen. Der am See vorhandene Schilfgürtel ist durch den Bau zahlreicher Bootsstege und durch die Schaffung von Zufahrten ebenso beeinträchtigt wie der Gehölzbestand an der Wochenendsiedlung und dem ehemaligen Zeltplatz. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Der Arendsee wurde im Jahr 822 zum ersten Mal genannt. Dabei wird berichtet, daß die Landschaft um den Arendsee zum Land der Sachsen gehörte und dem Gebiet der Slawen benachbart lag. Im 9. und 10. Jahrhundert ließen sich die Slawen dann auch in der Umgebung des Arendsees nieder. 1184 wurde mit dem Bau eines Benediktiner-Nonnenklosters begonnen, das bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts existierte. 1457 erhielt der Ort Arendsee Stadtrecht. Neben Handel und Handwerk bildeten Land- und Forstwirtschaft die wirtschaftliche Grundlage. Die ursprünglich in der Altmark vorhandenen großen Wälder wurden teilweise bereits zwischen dem 8. und 14. Jahrhundert, also in der Zeit der Landnahme bis zur Kolonisation, besonders auf den leicht zu bewirtschaftenden Sandböden gerodet und zu Acker umgenutzt. Die verbliebenen Wälder wurden beweidet. Es gab Zeiten, in denen sich die Wälder durch Nichtnutzung wieder ausdehnten, zum Beispiel im Dreißigjährigen Krieg. Auch die Zeit von 1750 bis 1850 war eine Flurwüstungsperiode. Ausgedehnte sogenannte ”Wölbackerfluren” unter Wald künden von dieser Zeit. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten auch Aufforstungen, jedoch vorwiegend nur mit Kiefer. Durch Schafhutung entstanden nutzungsbedingt auch größere Heideflächen. Der Arendsee selber wird aufgrund seines Fischreichtums seit langer Zeit fischereilich genutzt, in der jüngst zurückliegenden Zeit sogar recht intensiv. Industrie ist im unmittelbaren Umland nicht zu finden, an dem See hat sich zunehmend eine Erholungsnutzung entwickelt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Arendsee befindet sich geologisch gesehen im Bereich der Nordöstlichen Altmark-Scholle, die zur Norddeutschen Senke gehört. Der variszisch (vor ca. 325 Millionen Jahren) gefaltete altpaläozoische Untergrund ist entlang der herzynisch (von Südost nach Nordwest) verlaufenden Störungszonen zerblockt und abgesenkt worden, so daß er sich heute unter der permischen, mesozoischen und känozoischen Senkenfüllung in ca. 5 500 m Tiefe befindet. Die Senkenfüllung besteht im wesentlichen aus Bildungen des Tafeldeckgebirges, das vor zirka 250 Millionen Jahren im oberen Perm mit den Zechsteinschichten begann. Diese enthielten primär ca. 500-600 m mächtige Stein- und Kalisalze, die für das nachfolgende Strukturbild in der Altmark verantwortlich sind. Die tektonischen Bewegungen führten ab der Keuperzeit zur weiteren Zerblockung des postsalinaren Deckgebirges und zur Entstehung von Schwächezonen, insbesondere im Kreuzungsbereich der Störungen. Da die Zechsteinsalze plastisch reagieren, wanderten sie mit der zunehmenden Mächtigkeit des postsalinaren Deckgebirges aus Gebieten hoher Druckbeanspruchung zu den Schwächezonen ab, wo sie sich mit hohen Mächtigkeiten von zirka 3 000 m sammelten. Entlang einer rheinisch (von Südwest nach Nordost) verlaufenden Störungszone reihen sich die Salzstrukturen Jahrstedt-Ristedt, Poppau, Apenburg, Lüge und Arendsee ein, die ab dem Keuper aufstiegen. Nach dem Durchbruch der Salzstrukturen am Anfang der Kreide (Wealden) sind viele später mit Ablagerungen der Kreide, des Tertiärs und des Quartärs wieder bedeckt worden. Andere, wie zum Beispiel der Salzstock Arendsee, blieben weiterhin aktiv. Durch die anhaltende Aufwölbung an der Spitze des Salzstockes wurden jüngere Deckschichten immer wieder abgetragen. Im Pleistozän wurden die Salzbewegungen insbesondere während der Warmzeiten durch Druckentlastung nach dem Abschmelzen des Eises verstärkt. Eine Folge von periodischen Hebungen an der Spitze war die weitere Abtragung der Schichten, so daß die löslichen Salze ungeschützt nahe der Oberfläche dem Wasser ausgeliefert waren. Die Auslaugung der Salze ist wahrscheinlich in der Weichselkaltzeit durch mehrmaliges Auftauen des Dauerfrostbodens verstärkt worden, an der Spitze des Salzstockes bildete sich ein Gipshut mit Kavernen und Hohlräumen. Im Nordteil des heutigen Sees entstand im Spätglazial ein Einsenkungssee, der als ”Wendischer See” bekannt war. Darin lagerte sich ab der Allerödzeit Seekreide ab, die heute am Nordufer noch als weißer Streifen unter dem Wasser erkennbar ist. Das Einbrechen der restlichen Deckschichten über Hohlräumen führte zur Erweiterung des Sees im Holozän. Als Auslöser des ersten historisch erwähnten Einbruches wird ein Erdbeben im Jahre 815 im nördlichen Deutschland vermutet. Es folgten weitere große Erdfälle von 820 und 1685, die zur Vergrößerung der Seefläche und zu örtlichen trichterförmigen Vertiefungen (bis zu 50 m) in dem sehr unebenen Seeboden führten. Die Salzbewegungen beschränken sich heute nur auf den westsüdwestlichen Teil des Salzstockes. Die aufsteigenden Salze heben die Deckschichten, die hier das markante Steilufer bilden, weiter nach oben. Im Ort Arendsee und am Südwestufer (zum Teil unter den Dünen) sind saalekaltzeitliche Geschiebemergel und am Westufer miozäne kohleführende Sande an steilen Hängen zu beobachten. Dagegen versumpfen die flachen Seeufer im Norden und Nordosten und weisen damit auf eine relative Absenkung dieser Bereiche hin. Die Versumpfung wird allerdings durch die Anwehung der Dünensande von Nordosten begrenzt. Der Arendsee liegt auf der Westlichen Arendsee-Platte. Im Nordwesten grenzt er an die Niederung der östlichen Altmark, im Nordosten an die Lüchower Niederung. Der Ufersaum beinhaltet Gleye und teilweise humusreiche Gleye aus Sand. Im Bereich der Niederterrassen kommen hierzu lokal Niedermoore aus Torf und aus Torf über Mudde, inselhaft sind hier die Vorkommen der Podsol-Gley-Braunerden aus Flugsand über Niederungssand. In den Dünenbereichen der Lüchower Niederung und der westlichen Arendsee-Platte sind Eisenhumuspodsole bis Regosole aus Flugsand entwickelt. Auf der Arendsee-Platte dominieren im Randbereich des Sees Sandböden: Podsole bis Braunerde-Podsole aus Flugsand über tertiärem Sand und podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus periglaziärem Sand über Schmelzwassersand. Gering verbreitet sind Braunerde-Fahlerden bis Podsol-Fahlerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Auf der Arendsee-Platte dominieren im Randbereich des Sees Sandböden: Podsole bis Braunerde-Podsole aus Flugsand über tertiärem Sand und podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus periglaziärem Sand über Schmelzwassersand. Gering verbreitet sind Braunerde-Fahlerden bis Podsol-Fahlerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. In der gewässerarmen Landschaft der Altmark bildet der 514 ha große und durchschnittlich 29 m (max. 48,7 m) tiefe Arendsee das einzige größere Gewässer. Neben seiner großen Tiefe und einem geringen oberirdischen Zufluß wird er durch eine überaus lange Verweilzeit des Wassers von 114 Jahren gekennzeichnet. Seine Wasserbeschaffenheit ist eutroph, verursacht durch die Einleitung kommunaler Abwässer der Stadt Arendsee. Trotz Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage und durchgeführter Sanierungsmaßnahmen, wie Tiefenwasserableitung (seit 1976) und Zuführung von seeigener Kreide vom Nordufer (1995), hat sich der Trophiegrad noch nicht durchgreifend verbessert. Es ist sogar eine Zunahme der Phosphatbelastung festzustellen, die auf die starke Kotzufuhr durch die Scharen überwinternder Gänse zurückgeführt wird. Die beiden dem Arendsee zufließenden kleinen Fließgewässer, der Werftgraben aus Richtung Heiligenfelde-Gestien und der von Genzien kommende Kanal, sind verrohrt. Ein Abfluß erfolgt über das Tiefenrohr in den Mühlengraben bei Schrampe. Klimatisch liegt das Gebiet um den Arendsee im Übergangsbereich zwischen dem atlantischen Seeklima und dem mitteldeutschen Binnenklima, wobei die große Wasserfläche kleinklimatisch eine temperaturausgleichende Wirkung ausübt. Mit 578 mm durchschnittlichem Jahresniederschlag weist das Gebiet die höchste Niederschlagsmenge der Altmark auf. Die Jahresmitteltemperaturen betragen ca. 8,5 oC (Mittel: Juli 17,5 oC, Januar 0 oC). Pflanzen- und Tierwelt Neben der Wasservegetation ist für das Gebiet um den Arendsee der Hainsimsen-Rotbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation anzusehen. Von Nordwesten her erreichten die Erlen-Bruchwälder der Lüchower Niederung das Seegebiet. Die forstliche Überprägung der Wälder bewirkte jedoch ein Überwiegen der reinen Kiefernforste, so daß diese Baumart zu rund 75 Prozent die Baumartenzusammensetzung bestimmt. Zu einem geringen Anteil finden sich Schwarz-Erle vermischt mit Weiden- und Pappelarten sowie Birke und Aspe in einem kleinen bruchartigen Gebiet zwischen See und Seeuferweg. Das Grünland ist als Wirtschaftsgrünland ausgebildet, lediglich die ”Försterwiese” ist artenreicher. In der Uferzone des Sees stockt ein Binsengürtel, vorwiegend aus Flatter-Binse bestehend. In flachen Wasserzonen kommen Wasserschlauch und Froschbiß vor. Das Röhricht wird aus Schilf sowie Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben gebildet, in seinen Randzonen wachsen Gemeiner Froschlöffel, Ästiger Igelkolben und Pfeilkraut. Die Sumpf-Sitter, eine selten gewordene Wiesenorchidee, wächst in einer Wiese an der Fischerei Kagel. Die Tierwelt wird bestimmt durch die Vogelwelt, von der besonders die Wasservögel sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler und Wintergäste auftreten. Vor allem Saat- und Bleßgänse in großer Zahl und Singschwäne überwintern im Gebiet und nutzen den See, solange er eisfrei ist, als Schlafgewässer. Stockente, Höckerschwan, Bleßralle, Wasserralle, Rohrweihe, Schilf- und Teichrohrsänger sowie Rohrammer brüten im Röhricht. In der Nähe des Arendsees befinden sich auch zwei Storchenhorste. Eine Graureiherkolonie mit etwa 15 Brutpaaren besteht an der Fischerei Kagel. Der Fischreichtum des Sees animiert durchziehende Fischadler zum Verweilen, und auch überwinternde Seeadler finden reichlich Nahrung. In den Uferwäldern brüten Mäusebussarde und eine Reihe von Kleinvogelarten, wie Nachtigall, Zilpzalp und Baumpieper. In den Uferregionen und angrenzenden Waldgebieten trifft man die Säugetierarten Reh, Wildschwein, Fuchs, Steinmarder, Iltis und Hermelin sowie Igel, Eichhörnchen, Bisamratte und die Fledermausarten Braunes Langohr, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und Rauhhautfledermaus. Von den Kriechtieren kommen die Zauneidechse in den offenen, trockenen Bereichen und die Ringelnatter unmittelbar am See vor. Kammolch, Teichmolch, Erdkröte und Teichfrosch sind nachgewiesene Lurcharten. Die Fischfauna ist mit 12 einheimischen Arten relativ artenarm, als Besonderheit kommen die Große und Kleine Maräne vor. Darüber hinaus hat der durch Besatz geförderte Karpfen wirtschaftliche Bedeutung. In früheren Jahren sind aus Ostasien stammende sestonfressende Silberkarpfen eingesetzt worden. Entwicklungsziele Die kontinuierliche Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des Arendsees ist die wichtigste Aufgabe im LSG. Die begonnenen Sanierungsmaßnahmen sind fortzusetzen, um besonders die sommerlichen Blaualgenmassenentwicklungen zurückzudrängen. Jegliche Abwassereinleitungen aus landwirtschaftlichen Betrieben oder Lagerstätten sind zu unterbinden. Zur Erhaltung der floristischen Vielfalt ist die ”Försterwiese” bei Zießau als Mähwiese ohne zusätzliche Mineraldüngung zu nutzen. Die reinen Kiefernbestände in den Uferwäldern am See sollten schrittweise in Bestände aus standortgerechten Laubbaumarten umgewandelt werden, jedoch ohne Kahlschläge. Der Waldbestand an den Steilhängen ist wegen der akuten Erosionsgefahr als Schutzwald zu erhalten und von Hiebsmaßnahmen zu verschonen. Die Uferbereiche des Arendsees in der Ortschaft Arendsee und bei Schrampe sind weiter mit Weiden und Erlen zu bepflanzen. Eine weitere Bebauung der Uferbereiche, insbesondere zwischen Strandweg und Ufer, ist zu vermeiden. Eine freie Begehbarkeit des Ufers ist zu erreichen, aufgestellte Zäune sind schrittweise zu entfernen. Vorhandene Müllablagerungen sind zu beseitigen. Der Baumbestand der Allee an der Strandpromenade ist zu ergänzen. Gezielter Entwicklung bedarf das Erholungswesen. Badebetrieb, Bootsverkehr und Fahrgastschiffahrt dürfen nicht zu ökologischen Schäden, zum Beispiel am Schilfgürtel, führen. Die Anzahl der kleinen Bootsstege sollte minimiert werden. Ein Rundwanderweg um den See ist zu gestalten und zu pflegen. Exkursionsvorschläge Für kleinere Spaziergänge ist die Uferpromenade in Arendsee geeignet. Längere Wanderungen können entlang des Seeufers unternommen werden, wobei ausdauernde Wanderer eine Umrundung des Arendsees durchführen können. Diese führt vom Ort Arendsee westwärts zum Steilufer, von wo sich ein besonderer Blick über die Seefläche bietet. Vorbei am ”Schramper Eck” ist am Nordufer zunächst entweder ein Weg durch Feld und Wiese oder die Straße über Friedrichsmilde und Zießau zu wählen, bevor am Nordost- und Ostufer der Weg durch den Wald führt. Auch kürzere Strecken, etwa nach Genzien oder nach Gestien mit Blick vom ”Weinberg”, bieten sich an. Anziehungspunkte im Ort Arendsee bilden die Ruine des 1184/1208 errichteten Benediktiner-Nonnenklosters sowie die Klosterkirche als einer der schönsten romanischen Backsteinbauten der Altmark mit bemerkenswerter Ausstattung. Auch das Heimatmuseum im früheren Klosterhospital mit Exponaten zur Geschichte der Stadt und des Sees sowie zur Flora und Fauna des Gebietes, denkmalgeschützte Bauten in der Stadt, besonders Fachwerkhäuser aus dem Neuaufbau nach dem Stadtbrand von 1831 oder die Destillieranlage der ehemaligen Kornbrennerei sowie eine Bockmühle sollten Aufmerksamkeit finden. Bemerkenswerte Dorfkirchen befinden sich in mehreren Ortschaften der Umgebung, so in Kaulitz, Kläden und Leppin, die von Arendsee aus erreichbar sind. Verschiedenes Maränen im Arendsee Die Kleine Maräne (Coregonus albula) ist mit einer Fangmenge von 10 bis 12 t/Jahr einen wichtigen Wirtschaftsfisch der Arendseer Berufsfischer. Maränen sind sauerstoffbedürftige Kaltwasserfische, die klare, tiefe Seen bewohnen und sich von Plankton ernähren. Sie laichen erst im Spätherbst, wenn nach Eintritt der Homothermie in der gesamten Wassermasse der Seen eine gleichmäßig niedrige Temperatur zwischen 7 und 4° C herrscht. Neben der Kleinen Maräne kommt im Arendsee auch ein kleiner Bestand der Großen Maräne (Coregonus lavaretus) vor. Der Maränenbestand des Arendsees stammt vermutlich aus Besatzmaßnahmen, da der Arendsee ein relativ junges Gewässer ist. Während die Große Maräne durch Besatz aus dem Schaalsee vor dem 1. Weltkrieg in den Arendsee gekommen ist, stammt die Kleine Maräne aus dem Enzigsee bei Nörenberg in Hinterpommern. Von dort wurden in den Jahren 1928 bis 1945 alljährlich viele Millionen Stück Brutbesatz in den Arendsee gebracht und ein fischereilich nutzbarer Maränenbestand aufgebaut. In einer Brutanstalt werden heute ”Arendseemaränen” gezogen und von vielen Fischern Nord- und Mitteldeutschlands für Besatzmaßnahmen erworben. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Gebietsbeschreibung Das LSG umfaßt den linksseitigen, nördlichen Teil der Überflutungsaue der Elbe, die hier teilweise als NSG ausgewiesen ist, und den östlichen Teil der Niederung ihres Nebenflusses Aland. Mit dem LSG werden weite Teile der Landschaftseinheit Werbener Elbetal erfaßt. Außerdem gehört der nordöstliche Randbereich der Landschaftseinheit Westliche Altmarkplatten zum Schutzgebiet. Die flache Elbeaue wird durch große Grünlandflächen geprägt, die als Rinderweide und durch Mahd genutzt werden. Darüber hinaus bestimmen zahlreiche Flutmulden und Altwasser, aber auch Feuchtgebüsche, Baumgruppen und Einzelbäume das Landschaftsbild. Ökologisch wertvolle Teile dieser Aue sind bei Beuster als NSG gesichert. Ein weiterer Teil im Elbeknie in der Gemarkung Aulosen (Garbe), der einen der letzten größeren Hartholzauenwälder des Elbetals umfaßt, ist ebenfalls als NSG ausgewiesen. Charakteristisch sind in bestimmten Abschnitten die großflächigen Qualmwasserbereiche hinter dem Deich. Der Flußlauf des Aland unterhalb Seehausen ist zwar an einigen Stellen sehr schmal eingedeicht, zeichnet sich aber durch eine naturnahe Fluß- und Auengliederung aus. Prall- und Gleithangbildungen, Schlammbänke, Altwasser, Kolke, Röhrichte, Flutrinnen tragen zur Strukturvielfalt des Gebietes bei. Der Bereich zwischen den Elbe- und Alanddeichen ist vorwiegend ackerbaulich geprägt, nur auf inselartigen Dünenerhöhungen stocken arme Kiefernforste. Zwischen Seehausen und Wittenberge quert die B 189 mit der großen Elbebrücke das Gebiet und zerschneidet die Weite der Landschaft. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse einer Ackerbaukultur in der Altmark stammen von der Alttiefstichkeramik. Siedlungsspuren der Jungsteinzeit sind im LSG nur nördlich von Schönberg und entlang des Allerarmes zwischen Geestgottberg und Beuster vorhanden, die Elbe- und Alandniederungen waren demnach weitestgehend unbesiedelt. Dies änderte sich auch in den folgenden Perioden nicht. Während die jungsteinzeitliche Besiedlung entlang dem Zehrengraben recht dicht war, nahm sie dort in der Bronzezeit zunächst ab und verdichtete sich in der Eisenzeit bei Groß Garz und Krüden am Südrand des LSG. Eine Siedlungskammer kristallisierte sich während der Eisenzeit nördlich von Schönberg heraus, die während der römischen Kaiserzeit erhalten blieb und dort in einer Befestigung ihren politischen und wirtschaftlichen Mittelpunkt besaß. Auch die Siedlungskammer bei Krüden blieb bis in die römischen Kaiserzeit hinein erhalten. Eine Siedlung der späten Eisenzeit und römischen Kaiserzeit ist auch bei Wahrenberg belegt. Bildete die Aller bislang die Grenze der vorgeschichtlichen Besiedlung, so wurde diese mit der Siedlung bei Wahrenberg erstmals nach Norden überschritten. Überschwemmungsschichten auf diesem Wohnplatz belegen, wie gefährlich das Siedeln in der Niederung war. Erst im Mittelalter wurde das Gebiet zwischen Aller und Elbe stärker als Siedlungsraum genutzt, und es wurden nun auch nördlich und östlich von Beuster Siedlungen gegründet. Aus der Zeit der slawischen Besiedlung der Altmark stammt ein gegenüber von Scharpenhufe am Aland errichteter Burgwall. Im 12. Jahrhundert ließen sich holländische Kolonisten in der Wischeniederung nieder und gründeten Seehausen, das 1151 das Stadtrecht verliehen bekam. Etwa um 1005 wurde gegenüber der Havelmündung die heutige Kleinstadt Werben als Uferburg gegründet, deren Bewohner durch Ackerwirtschaft, Handwerk und Fischerei zu bescheidenem Wohlstand kamen und die über eine Elbefähre Verbindung zur rechtsseitig gelegenen Stadt Havelberg hatten. Katastrophale Überflutungen ereigneten sich 1771 und 1909. Etwa ab 1180 wurden zwar erste Ringdeiche um die Ansiedlungen angelegt, die dann später im Mittelalter verbunden wurden. Ein systematischer Deichbau als konzipierte Hochwasserschutzanlage begann aber erst mit der Existenz des preußischen Staates. Neben den Maßnahmen zum Hochwasserschutz setzten auch Maßnahmen zum Ausbau von Wasserverkehrswegen ein. Um 1550 begann man, Verbindungskanäle zu bauen. Die Kleinstaaterei in Deutschland mit der Vielzahl politischer Grenzen bedingte, daß an der Elbe selbst erst nach dem Wiener Kongreß 1815 größere Maßnahmen ”zur Beseitigung von Hindernissen” durchgeführt wurden. In einer ”Elbschifffahrt-Additional-Akte” von 1844 wurden Maßnahmen zur Erreichung einer Tiefe in der Elbe von drei rheinischen Fuß (= 0,94 m) vereinbart. Mit einem Reichsgesetz von 1911 wurde dann eine Niedrigwasserregulierung der Elbe unterhalb der Saalemündung von 1,25 m festgelegt. Mit dem Deichbau erreichte man das Ziel, das großflächige Überflutungsgrünland intensiver nutzen zu können. Ab 1958/60 wurde durch eine großangelegte Meliorationskampagne das ”Notstandsgebiet” Wische entwässert. Eine leistungsfähige Viehwirtschaft mit stabiler Futtergrundlage wurde zu Lasten der ökologischen Bedeutung der Elbeaue entwickelt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG gehört zur Elbetalniederung. Es umfaßt einen Teil des hier von Ostsüdost nach Westnordwest verlaufenden Urstromtales der Elbe, welches den Schmelzwässern des Warthestadiums der Saalevereisung und der Weichselvereisung als Abflußbahn diente. Der oberflächennahe Untergrund besteht aus weichselkaltzeitlichen Schmelzwassersanden. Sie sind im Mittel 20 m mächtig. In diesen Talsandkomplex wurden durch Erosion im Holozän bis zu 7 m tiefe Rinnen eingeschnitten, die erneut mit sandigen bis kiesigen Sedimenten, in Altarmen aber auch mit Gyttjen, gefüllt wurden. Bedeckt wird die gesamte Fläche von einer lückenlos verbreiteten holozänen Auenlehmdecke (”Elbschlick”). Die Mächtigkeit der Schlickdecke als Stillwassersediment alter Elbearme und als Überflutungssediment mit teilweiser Erosion älterer Ablagerungen kann von wenigen Dezimetern bis sechs Meter schwanken. Das LSG liegt in der Bodenlandschaft der Wische und nördlichen Elbeaue. In weiten Bereichen der Aue dominieren Pseudogley-Vegas, Pseudogley-Tschernitzen und Gley-Pseudogleye aus tonigen Auensubstraten (Lehm über Ton, toniger Lehm bis Ton). In Rinnen kommen Gley-Vegas aus Auenlehm und auf Inseln Vegas aus Auenlehm sowie Gleye bis Paternien aus lehmigem Auensand über Sand vor. Der Grundwasserspiegel weist starke jahreszeitliche Schwankungen auf, die enge Beziehungen zur Wasserführung der Vorfluter besitzen. Im Mittel liegt er 2-3 m unter Gelände. In Extremsituationen kann er auf 6-7 m unter Gelände abfallen bzw. geländegleich ansteigen (Qualmwasser bei sandigen Sedimenten). Die hydrologischen Bedingungen werden im LSG von Elbe und Aland bestimmt. Die ehemals großflächigen Überflutungen sind durch die Deichbautätigkeit des Menschen auf schmale Gebiete (besonders am Aland) begrenzt, so daß allenfalls Qualmwasserbildungen die innendeichs gelegenen Flächen beeinflussen können. So wurde auch die gesamte ”Garbeniederung” im Elbeknie vor der Landesgrenze völlig ausgedeicht. Größere Staubauwerke (zum Beispiel Abschlußbauwerk am Aland) verhindern auch den gegenseitigen Rückstau der beiden Flüsse im Mündungsgebiet des Aland. Ein Vergleich der Stromkarten der Elbe bei Wahrenberg zeigt die Veränderungen der Struktur der Elbe in der Zeit von 1866 bis 1916 zeigt die Veränderungen der Struktur des Flusses, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Binnenschiffahrt durchgeführt worden sind: Stromteilungen und Inseln verschwanden, Altwasser wurden abgetrennt und durch den Buhnenbau die Mäandrierung des Flusses verhindert. In der Aue sind zahlreiche Altwasser vorhanden, die jedoch zunehmend verschlammen und verlanden. Im Interesse der Bewirtschaftung der Wiesen wurden Wiesengräben zur schnellen Entwässerung angelegt. Klimatisch liegt das LSG im Übergangsbereich zwischen atlantischem Seeklima und binnenländischem Kontinentalklima, wird aber kleinklimatisch von der Elbeaue als Kaltluftentstehungsgebiet geprägt, das sich unter anderem durch Nebelhäufigkeit auszeichnet. Pflanzen- und Tierwelt Wie in der gesamten Elbeaue ist auch im LSG der Hartholzauenwald (Eichen-Ulmen-Auenwald), abgelöst vom Weichholzauenwald in Ufernähe, die potentiell natürliche Vegetation. Der Hartholzauenwald ist aber rezent nur noch im bereits beschriebenen NSG „Garbe-Alandniederung“ vorhanden. Einzelne Solitäreichen sind Relikte, Weißdorn-Schlehen-Gebüsche auf geringfügig höheren Standorten sind sozusagen Sukzessionsstadien. Der Weichholzauenwald existiert oftmals nur in sehr kleinen Resten als Silberweiden-Gruppen oder Mandel- und Purpurweidengebüsche, vermischt mit Korb- und Bruch-Weide. Lediglich am Unterlauf des Aland, insbesondere nahe des Ortes Wanzer, treten größere Bestände alter Silber- und Bruch-Weiden- sowie Mandelweiden-Gebüsche auf. Das Elbeufer wird von Hochstauden- und anuellen Uferfluren, zum Beispiel der Spitzkletten-Uferflur, gesäumt. Die Alandufer sind mit Rohrglanzgras- und Wasserschwaden-Röhricht bestanden. Stellenweise finden sich auch Seggenbestände aus Ufer-, Steif-, Schlank- und Sumpf-Segge. An den flachen Ufern der Altwasser wachsen kleinere Röhrichte aus Schilf, mitunter auch Kalmus, Schmalblättrigem Rohrkolben, Teichsimse, Wasser-Sumpfkresse, Breitblättrigem Merk und Schwanenblume. Giftiger Hahnenfuß, Schwarzfrüchtiger Zweizahn und Wasserpfeffer kommen an den schlammigen Stellen vor. Das Grünland der Elbeaue ist durch die langjährige intensive Beweidung zu artenarmem Wirtschaftsgrünland degradiert. In feuchteren Senken finden sich aber auch Rasenschmielen-Wiesen, in den Flutrinnen Knickfuchsschwanz-Flutrasen. Auch in der Alandniederung sind die Grünlandbestände recht artenarm. Die Segetalflora auf den in das LSG einbezogenen Feldern ist abhängig von Bewirtschaftungsintensität und Fruchtfolge und weist im wesentlichen nur Arten der Vogelmieren-Windhalm-Gesellschaft auf. Auf einigen Flächen wurde der Acker-Hahenfuß nachgewiesen. Die Tierwelt des LSG ist entsprechend des vielgestaltigen Habitatangebotes in einer großen Artenvielfalt anzutreffen. Neben den für Auenwälder und Überflutungswiesen typischen Säugerarten sind auch Elbebiber und Fischotter wieder in diesem Elbeabschnitt festgestellt worden. Die Vogelwelt weist das für naturnahe Flußauen charakteristische artenreiche Spektrum auf. Der Auenwald der Garbe-Alandniederung ist Lebensraum für Greifvogel-, Eulen-, Tauben-, Specht-, Drossel-, Meisen-, Grasmücken-, Baumläufer- und Laubsängerarten sowie für die Nachtigall. Auf dem Grünland sind Kiebitz, Brachvogel, Uferschnepfe und Bekassine neben Feldlerche, Schafstelze, Braunkehlchen und Feldschwirl typische Brutvögel. Auch Brandgans und Austernfischer kommen vereinzelt vor. Für die in der Umgebung brütenden Weißstörche ist die Elbe-Alandniederung ein wichtiger Nahrungsraum. Mit 19 Horstpaaren (1998) ist Wahrenberg das storchenreichste Dorf in Sachsen-Anhalt. Auf der nördlichen Elbeseite befindet sich mit Rühstädt der mit über 30 Brutpaaren storchenreichste Ort Deutschlands. Zu den Durchzugszeiten weilen große Schwärme nordischer Saat- und Bleßgänse sowie Sing- und Zwergschwäne, aber auch Kraniche im Gebiet. Die vielen Gewässer bieten Enten, Tauchern, Rallen und anderen Wasservögeln Brutraum. Sowohl der das LSG begrenzende Elbeabschnitt als auch der Aland sind fischartenreiche Gewässer. Aktuelle Erfassungen brachten Nachweise von bis zu 25 Arten, darunter mit Rapfen, Zope, Quappe, Hasel und Döbel in der Elbe sowie Steinbeißer und Schlammpeitzger im Aland auch landesweit gefährdete Arten. Das LSG ist Lebensraum einer artenreichen Insektenfauna, insbesondere der an Feuchtgebiete gebundenen Libellen, so auch der beiden erst in jüngster Zeit auftretenden Arten Asiatische Keiljungfer und Südliche Mosaikjungfer. Entwicklungsziele Die Erhaltung und die Entwicklung der natürlichen Flußauenlandschaft mit ihrer typischen Dynamik sind die wichtigsten Ziele im LSG. Dazu wäre die Wiederanbindung jetzt ausgedeichter Bereiche, zum Beispiel bei Beuster oder der Bereich der Garbe zwischen Wahrenberg und der Landesgrenze, an die aktuelle Überflutungsaue erforderlich. Aus ökologischer Sicht, zur Erhaltung der Funktion des Gebietes als Lebensraum einer flußauentypischen Tier- und Pflanzenwelt ein Stauregime für das Gesamtgebiet zu konzipieren und umzusetzen, das die Entstehung eines Mosaiks von Wasserflächen und überschwemmungsfreien Geländerücken gewährleistet. In der Zeit von Oktober bis April sollten die Siele grundsätzlich geschlossen bleiben, um optimale Rastbedingungen für Gastvögel zu schaffen. Für das Frühjahr und den Sommer ist eine minimal erforderliche Stauhöhe mit der Landwirtschaft abzustimmen. Die Schließung des Abschlußbauwerkes am Aland bei Elbe-Hochwasser sollte erst geschehen, wenn Teile der Alandniederung überflutet sind. Die besonders im Bereich um Seehausen begradigten und verbauten Strecken des Aland sind langfristig zu renaturieren beziehungsweise es sind Bedingungen zur freien Laufentwicklung zu schaffen. Die ökologische Durchgängigkeit des Aland ist wieder herzustellen. An Staueinrichtungen, die erhalten bleiben müssen, sind Fischaufstiegshilfen zu errichten. Die in dem LSG vorhandenen Gehölze, besonders die im Ackerbereich wachsenden, sind langfristig zu erhalten. Ihr Baumartenspektrum ist kontinuierlich einem standortgerechten, naturnahen anzunähern. Eine extensivere Bewirtschaftung des Grünlandes, insbesondere des Überflutungsgrünlandes, ist im Interesse des Artenschutzes erforderlich, das heißt zur Erhöhung des Anteils blühender Kräuter und zum Schutz der Bodenbrüter. Die Minimierung des Mineraldüngereinsatzes auf dem Grünland ist auch als Beitrag zur Verminderung der Eutrophierung der Altwasser notwendig. Exkursionsvorschläge Das LSG kann auf Fußwanderungen durch die Wiesenaue zum Strom erlebt werden. Als Ausgangspunkte für derartige Wanderungen durch die Elbeaue können die Orte Werben, Beuster, Losenrade (mit dem Blick auf die Silhouette von Wittenberge) oder Wahrenberg gewählt werden. Die Alandniederung ist am besten durch eine Wanderung auf dem Deich zu erkunden. In der altmärkischen, im 12. Jahrhundert gegründeten Kleinstadt Seehausen sind verschiedene Baudenkmale zu besichtigen, wie die Petrikirche als ältestes Baudenkmal der Stadt mit zwei 62 m hohen Türmen, der zweigeschossige Fachwerkbau der Propstei, die Reste der Stadtbefestigung aus dem 15. Jahrhundert und der Backsteinbau der Heiliggeistkapelle. Von hier aus können auch Kurzwanderungen in die nicht zum LSG gehörende Umgebung von Seehausen, zum Beispiel in die Rossower Berge, unternommen werden. Weitere Ziele im LSG sind die Orte Werben und Wahrenberg. In Werben an der Elbe können das Elbetor mit dem Heimatmuseum (Ausstellung zur Stadtgeschichte), die Johanniskirche mit Glasmalereien und Grabplatten, das 200 Jahre alte Rathaus und eine spätromanische Kapelle besichtigt werden. In Wahrenberg, das unmittelbar am Elbeufer liegt, ist eine barocke Kirche mit stattlichem Fachwerkturm bemerkenswert. Darüber hinaus können vom Gebiet aus auch Fahrten zum gegenüberliegenden Elbeufer unternommen werden, zum Beispiel in die Stadt Wittenberge oder das ”Storchendorf” Rühstädt. Verschiedenes Auswirkungen von Wasserbaumaßnahmen auf die Auenstruktur Die Hochwasserschutzdeiche des Mittelalters bedeuteten noch keine gravierenden Einschränkungen der Auendynamik, da es ständig zu Hinterströmungen oder Deichbrüchen kam. Erst mit dem durchgängigen Deichbau ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die aktive Überflutungsaue im heutigen Regierungsbezirk Magdeburg von 220 000 ha auf 35 000 ha, also auf nur noch 16 % verringert. Damit wurden Gebiete mit auentypischer Flora und Fauna der Stromdynamik entzogen. Der überwiegende Anteil der nun hochwassergeschützten Flächen wurde in Acker umgewandelt. Innerhalb der verbliebenen Überflutungsaue, also zwischen den Deichen, hatte der Fluß zunächst noch eine gewisse Eigendynamik, die eine Seitenerosion und damit Mäandrierung zuließ. Als aber in den letzten 150 Jahren der Strom den Erfordernissen der sich entwickelnden Schiffahrt angepaßt wurde, erforderte dies besonders eine Niedrigwasserbündelung durch den Bau von Buhnen. Dadurch verschwanden große Strombreiten, Engstellen mit Abbrüchen, mit Weiden bewachsene Sandbänke, Stromteilungen oder Wechsel des Stromstrichs von einem Ufer zum anderen. Die bisher in eine Seitenerosion abgeleitete Kraft des Stromes konnte nach Festlegung des Stromstriches nur noch in die Tiefe wirken und verursacht nunmehr eine Tiefenerosion, die zum Beispiel bei Magdeburg eine Vertiefung der Flußsohle von 1874 bis 1963 um 2,10 m und bei Niegripp um 2,05 m hervorrief. Insgesamt führen also diese Maßnahmen zur Verhinderung der Mäandrierung und der Neubildung von Altarmen und -wassern sowie durch die Eintiefung zu veränderten hydraulischen Beziehungen zum Grundwasser und damit zu einem gestörten Wasserhaushalt der umliegenden Aue. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 07.10.2019
Seit dem Jahre 2020 unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar, im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Verein THE BLUE MIND e.V., Meereswissenschaften und Umweltschutz auch an diejenigen Orte zu tragen, die weitab vom Meer liegen. Dies konnte auch mit der Beschaffung eines Fahrzeuges, dem sogenannten MeerMobil geschehen, welches die Arbeit der Meeresbiologinnen mit vielfältigen Funktionen unterstützt. Da Meeresschutz im Alltag anfängt, wird mit Hilfe von Lehrfilmen, Experimenten, Schulungen und Workshops speziell Kinder zu einem nachhaltigen Handeln angeregt ― an der Nordsee ebenso wie im Saarland. Dazu werden Schulen und Unterrichtseinheiten angeboten, die auf die Vorkenntnisse der jeweiligen Altersgruppen zugeschnitten sind. Zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele (SDG`s) hält der Verein Vorträge und veranstaltet Seminare sowie Exkursionen in Grund- und weiterführenden Schulen zu relevanten Themen wie z.B. der Plastikvermüllung bzw. Plastikvermeidung, der Überfischung und der globalen Erwärmung.
Anlage 5 - Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen (zu § 34) Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken. 1. Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33 Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben: 1.1 Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes, 1.2 Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes, 1.3 Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs, 1.4 Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei, 1.5 Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb, 1.6 Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes, 1.7 Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes, 1.8 Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang, 1.9 Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen, 1.10 Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben, 1.11 Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung, 1.12 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord, 1.13 Instandhaltung, 1.14 Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und 1.15 Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben. 2. Allgemeine Ausbildungsziele Nautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen. 3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen: 3.1 Navigation 3.1.1 Terrestrische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kursbestimmung Standlinien, Schiffsorte und Koppeln Loxodromische und orthodromische Navigation x x Stromnavigation Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und Betonnungssysteme Kompasskontrollverfahren Grundlagen der Gezeiten 3.1.2 Astronomische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Standlinien und Schiffsorte x Orientierung am Sternenhimmel x Kompasskontrollverfahren x 3.1.3 Technische Navigation Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallausbreitung im Wasser Grundverfahren der Ortung unter Wasser x Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder x Auswertung der Messergebnisse von Lot- und Fahrtmessanlagen Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation Satellitennavigationsverfahren Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA -Anlagen ECDIS , Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung x Bridgeteam Management x Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise 3.2 Seeschifffahrtsrecht 3.2.1 Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Flaggenrecht x Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und Umweltschutz SOLAS x Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere ( MARPOL ) Internationale und nationale Verkehrsvorschriften ( KVR ) Fischereirecht Seevölkerrecht x Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch Schiffsregisterordnung x Konsular-, Pass- und Ausländerrecht x Strandordnung Amtliche Schiffspapiere Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zuständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben x Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht x 3.3 Seemannschaft 3.3.1 Sicherheitstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Brandschutz, Brandbekämpfung Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei Schiffsunfällen Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen 3.3.2 Ladungs- und Fangtechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und Langleinenfischerei Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und Laschenverstärkung Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und Berechnung Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord Ladungs- und Seetüchtigkeit Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und Ballastverteilung Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes 3.3.3 Konstruktion und Bau des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände x Fischverarbeitungsanlagen x Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifikation Bau- und Reparaturaufsicht x 3.3.4 Stabilität und Trimm des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm Einflüsse auf die Stabilität x Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes x 3.3.5 Manövrieren Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des Fanggerätes Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen x Manövriereigenschaften, Manövrierversuche und Manöverunterlagen Anker- und Schleppmanöver Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeresgrund x 3.4 Schiffsbetriebstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kraft- und Antriebsmaschinen x Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz Lesen von technischen Zeichnungen Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise x Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation x Hydraulik x Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung x x 3.5 Meteorologie und Ozeanographie Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie Aufbereitung meteorologischer und ozeanographischer Informationen Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise x Wetterlagen und Wetterentwicklungen Typische Wetterlagen und Klimate 3.6 Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Mariner Lebensraum Nutzfischarten Nachhaltige Fischerei Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCP Postmortale Veränderungen, Totenstarre ( Rigor mortes ) Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der Temperatur Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware, Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Frosten 3.7 Nachrichtenwesen und Funkverkehr Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch Allgemeines Betriebszeugnis für Funker ( GOC ) x Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker ( ROC ) 3.8 Medizinische Behandlung von Verletzten und Erkrankungen Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Diagnose und Behandlung x Grundlagen der Schifffahrtsmedizin Anatomie x Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie x Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel x Maritime Medizin-Verordnung x Funkärztliche Beratung Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung x Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut x Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen x Nerven- und psychische Erkrankungen, Suchtprobleme x Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc. ) x Vergiftungen x Medizinische Probleme bei Seenot Tropenkrankheiten x x Unfallmeldungen x Erweiterte Erste Hilfe Kursus x x 3.9 Personalführung Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Soziales Verhalten x Personalführung x Aufgaben des Vorgesetzten x Führungsmittel und Führungsstil x Gruppenprobleme x Beurteilung von Mitarbeitern x Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz x Konfliktmanagement 3.10 Betriebswirtschaft Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunternehmen x Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt x Preisbildung auf den Seefischmärkten (nur allgemeine Informationen) x Internationale und nationale Fischereipolitik x Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, Fischerei x Reedereikosten und -leistungen x 3.11 Englisch Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Englische Fachsprache Seefahrtstandardvokabular x Seeprotest und Berichte x Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischereirechtliche Bestimmungen) x Stand: 31. Juli 2021
Liebe Leserinnen und Leser, obwohl sich der Klimawandel sehr unterschiedlich auf einzelne Regionen und Sektoren auswirkt, gibt es doch generelle Leitlinien, an denen sich Akteure bei der Vorsorge gegen Klimaschäden orientieren können. Die Internationale Normungsorganisation (ISO) hat nun erstmal einen standardisierten Ansatz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht. Die Inhalte und Struktur der neuen Norm ISO 14090 stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Noch mehr aktuelle Aktivitäten zur Anpassung an Klimafolgen in den Bundesländern, Kommunen, der Forschung und Praxis erfahren Sie in unserem Newsletter. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Neue internationale Norm unterstützt bei Anpassung an Klimafolgen Durch den Klimawandel ist in Deutschland zukünftig mit häufigeren Starkregenereignissen zu rechnen. Quelle: Gina Sanders / Fotolia.com Neben Maßnahmen zum Klimaschutz rückt auch die systematisch geplante Anpassung an die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zunehmend in den Fokus von Entscheidungsträgern – sowohl in Städten und Gemeinden als auch in Unternehmen. Eine neue Norm der Internationalen Normungsorganisation (ISO) gibt nun Hilfestellung, wie gute Anpassung schrittweise umgesetzt werden kann. Die ISO 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ unterstützt Organisationen dabei, die Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten und Pläne für eine effektive Anpassung aufzustellen. Jede Organisation, unabhängig von ihrer Größe oder Art, wird ermuntert, die neue Norm anzuwenden. Nationaler Dialog: Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge Das Umweltbundesamt und das Umweltministerium veranstalten vom 26.-27. November 2019 den Nationalen Dialog "Klimawandelfolgen in Deutschland - Bereit zu handeln für bessere Vorsorge" in Berlin. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellen auf dem Nationalen Dialog erstmals ausgewählte Ergebnisse des Monitoringberichts 2019 der Öffentlichkeit vor. Mit Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen und mit nicht-staatlichen Akteuren einschließlich der Zivilgesellschaft ewrden der erreichte Stand, die Handlungserfordernisse und die Perspektiven der Klimawandelanpassung diskutiert. UBA-Webinar: Politikrelevante Erkenntnisse aus dem IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima (SROCC) Der neuste Sonderbericht des Weltklimarats IPPC zeigt: Der Klimawandel hat schon heute gravierende Folgen für die Meere und Polargebiete. Die Ozeane erwärmen und versauern zunehmend, die Zahl der marinen Hitzewellen steigt, der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich. Zu den politikrelevanten Inhalten des Sonderberichts veranstaltet das UBA ein Webinar am 25.10.2019 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Es richtet sich an Expertinnen und Experten aus Deutschland mit Vorwissen zum Klimaschutz, dem Ozean und der Kryosphäre, die in der Information und Beratung von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft tätig sind. City Climate Finance Gap Funds: Förderfonds für klimagerechte urbane Infrastruktur Mit mindestens 100 Millionen Euro fördern der Globale Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie sowie die Regierungen Deutschlands und Luxemburgs künftig klimagerechte urbane Infrastrukturprojekte. Der City Climate Finance Gap Funds soll helfen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu dessen Minderung in mindestens 12 Städten pro Jahr von der Ideenphase in die konkrete Umsetzung zu überführen. Insgesamt soll er Investitionen in Höhe von mindestens vier Milliarden Euro erschließen. Nationaler Waldgipfel diskutiert über Maßnahmen gegen klimabedingte Waldschäden Für ein mindestens 500 Millionen Euro schweres Wiederaufforstungsprogramm für Mischwälder, unter anderem mit standortangepassten Baumarten, hat sich Bundeswaldministerin Julia Klöckner ausgesprochen. Im Rahmen des Nationalen Waldgipfels betonte die Ministerin die besondere Bedeutung der Wälder für den Klimaschutz und die ernste Lage nach den Dürresommern 2018 und 2019. Zuvor forderte der Deutsche Verband Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) drastische Klimaschutzmaßnahmen und eine rasche und aktive Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Mit waldbaulichen Maßnahmen wie Pflanzung, Saat sowie natürlichen Prozessen der Wiederbewaldung und Naturverjüngung sollen demnach Mischbestände mit verschiedenen Baumarten und Herkünften begründet werden, die sowohl an das herrschende als auch das zukünftige Klima angepasst sind. Die aktuelle Diskussion um die richtige Klimaanpassung der Wälder will der DVFFA mit einer wissenschaftlichen Perspektive versachlichen. Hessische Landesregierung stellt Schutzmaßnahmen für Wälder im Klimawandel vor Mit einem umfangreichen Sofortprogramm will die Landesregierung in Wiesbaden die hessischen Wälder vor den Folgen des Klimawandels schützen. Der Plan sieht bis 2023 Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro vor. Unter anderem sollen private und kommunale Waldeigentümer 25 Millionen Euro erhalten, um Sturm- und Trockenheitsschäden zu beheben. Ein 12-Punkte-Plan fördert außerdem Maßnahmen zur Aufforstung und zur Anpassung des Waldes an Klimaveränderungen. So sollen in den kommenden Jahren 100 Millionen Bäume gepflanzt werden. Rheinland-Pfalz: Verbesserungen bei Hochwasserschutz und Trinkwasserinfrastruktur Zwei zu wesentlichen Teilen aus Landesmitteln finanzierte Projekte zur Klimafolgenanpassung hat die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im August gewürdigt. In Koblenz weihte die Ministerin den letzten Bauabschnitt einer Hochwasserschutzanlage für drei Stadtteile ein, dessen Gesamtkosten von rund 55 Millionen Euro zu über 90 Prozent aus Landesmitteln kommen. In dem Ort Traben-Trarbach übergab Höfken einen Förderbescheid über acht Millionen Euro für den Bau einer zukunftsfähigen Trinkwasserinfrastruktur für die Region. Neues Beratungsprogramm zur kommunalen Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen Im Rahmen des Programms "Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW" steht Nordrhein-Westfalen seinen Kommunen ab sofort bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützend zur Seite. Bereits bestehende Klimaanpassungsstrategien sollen so weiterentwickelt werden. Kommunen ohne oder mit nur wenigen Anpassungsaktivitäten will das Land sensibilisieren und bedarfsorientiert unterstützen. Durch das Programm soll das Thema Klimafolgenanpassung als Bestandteil kommunalen Handelns etabliert werden. Hessisches Umweltministerium unterstützt Städte bei der Abkühlung in heißeren Sommern Ein neuer Handlungsleitfaden zeigt Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz Maßnahmen auf, mit denen sie sich dem Klimawandel besser anpassen können. Er basiert auf der Studie "Klimprax Stadtklima", die in Wiesbaden und Mainz Stadtteile untersucht hat, in denen empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder und ältere Menschen im Sommer besonders unter der Hitze leiden. Der Leitfaden empfiehlt konkrete Maßnahmen, die Städte bei der Infrastrukturplanung berücksichtigen können. Dazu gehören etwa Grünflächen und Parks, Trinkwasserbrunnen und Schattenplätze. WWF warnt: Meeresspiegelanstieg gefährdet Küsten Die Umweltschutzorganisation World Wide Fund for Nature (WWF) fordert umfassende Gesetze zur Minderung von Treibhausgasemissionen, um den Anstieg der Meeresspiegel an den deutschen Nord- und Ostseeküsten zu verlangsamen. Daneben fordert die Organisation für die Ostseeküste und das Wattenmeer Schritte zur Klimafolgenanpassung. Bei einem zu schnellen Meeresspiegelanstieg drohten ansonsten der Verlust von Wattflächen, eine zunehmende Erosion an Küsten und Inseln sowie ein höheres Sturmflutrisiko. Statt harter Schutzbauten aus Stein oder Beton plädiert der WWF für weichen, naturnahen Küstenschutz, beispielsweise durch Sandaufspülungen oder die Verlegung der Deichlinie. Stadtgrün wertschätzen: Finanziellen Nutzen von Grünflächen in Städten verdeutlichen Urbane Grünflächen können Klimafolgen lindern, die Luftqualität verbessern und das Wohlbefinden steigern. Auf kommunaler Ebene fehlen jedoch häufig die Argumente für den Wert urbaner Grünflächen. Das Forschungsprojekt „Stadtgrün wertschätzen“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) will das mit einem neuen Tool ändern, das den ökonomischen Wert von Stadtgrün in konkreten Euro-Beträge beziffern. Fazit: Der ökologische Nutzen von Grünflächen ist Millionen wert. Das Tool wurde bereits in Leipzig, Karlsruhe, Augsburg und Nürnberg getestet. Neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau" Eine anwendungsorientierte Arbeitshilfe, mit der kommunale Planer im Rahmen städtischer Bauvorhaben konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen können, ist die neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau". Mit insgesamt acht in verschiedenen deutschen Fallstudienstädten erprobten Werkzeugen und Prozessen versammelt sie eine Auswahl beispielhafter Anregungen für Infrastrukturmaßnahmen. Die Toolbox ist im Rahmen des Forschungsprojekts "Klimaresilienter Stadtumbau" entstanden, das unter anderem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert wird. Holzbau im Klimawandel: Holzbauten trotzen der Erderwärmung Gebäude aus Holz können den derzeit prognostizierten klimatischen Bedingungen der kommenden rund 100 Jahre standhalten. Das ist das Fazit einer aktuellen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI). Demnach lassen die Änderungen des Klimas bis zum Jahr 2115 keine bauphysikalischen Schäden an Holzbauten erwarten. Für die zukünftige Bauplanung haben die Forschenden außerdem Empfehlungen zum Schutz vor Hitze, Holzschädlingen und Extremwetterereignissen wie Sturm und Starkregen entwickelt. Portalorgan Lunge − der Einfluss des Klimawandels auf tödliche Lungenerkrankungen Menschen mit Erkrankungen der Lunge reagieren besonders empfindlich auf direkte und indirekte Folgen des Klimawandels. Mediziner bezeichnen die Lunge daher auch als "Portalorgan" für die Auswirkungen von extremer Hitze oder Trockenheit. Der Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und einer höheren Sterblichkeit war Thema beim 22. Deutschen Lungentag in Potsdam. Eine Erderwärmung von einem Grad Celsius führe unter älteren Europäern zu einer Mortalitätssteigerung durch Lungenkrankheiten von 3,6 Prozent; unter Senioren seien es bis zu 6,4 Prozent. Mit Künstlicher Intelligenz vom Satellitenbild zum Trinkwasserkonzept Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wollen Bodeneigenschaften mittels einer Künstlichen Intelligenz und ohne Bodenproben bestimmen, um damit Trinkwasserkonzepte für Städte zu entwickeln. Dazu trainieren sie eine Künstliche Intelligenz, die allein aus Satelliten- und Luftbildern verlässliche Informationen über Faktoren wie Bodenfeuchte, Vegetation oder Bodenzusammensetzung etwa im Einzugsgebiet von Flüssen ermittelt. Besonders in Wassermangelregionen sind solche Informationen für die Umsetzung von Trinkwasserkonzepten in Städten unerlässlich. Investitionen in die Vorsorge vor Klimaschäden lohnen sich Weltweite Investitionen in die Klimafolgenanpassung in Höhe von 1,8 Billionen Dollar zwischen 2020 und 2030 könnten Nettogewinne von 7,1 Billionen Dollar generieren. Das rechnet die Globale Kommission für Anpassung in einer neuen Studie vor. Investitionen in Frühwarnsysteme, klimaresistente Infrastruktur, Trockenlandwirtschaft, Mangrovenschutz und Wasserressourcen könnten demnach künftige Verluste abfedern. Verringerte Risiken bei steigender Produktivität und Innovation sorgen darüber hinaus für wirtschaftliche Effekte. Hinzu kommen positive Folgen für Gesellschaft und Umwelt. UBA-Studie: Natürliche Regenwasserverdunstung hat großes Potential zur Kühlung in Stadt und Umland Die Nutzung von Regenwasser für die Verdunstungskühlung in Städten ist ein noch relativ neuer Ansatz bei der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel. In drei Fallstudien hat das UBA untersucht, wie sich entsprechende Techniken und Verfahren auf Gebäude-, Quartiers- und Gesamtstadtebene auf das thermische Wohlbefinden von Menschen auswirken können und welche energetischen Einsparungen sich daraus potenziell ergeben. Darüber hinaus stellt das UBA Kommunen sowie dem Gesetzgeber verschiedene Handlungsempfehlungen zur Verfügung. EEA-Berichte zu nachhaltigem Wandel und EU-Landwirtschaft Die Europäische Umweltagentur (EEA) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit politisch und praktisch umsetzen lässt. Ein neuer Bericht gibt verschiedene Anregungen zur erfolgreichen Koordinierung von Transitionsprozessen. In einem weiteren Papier prognostiziert die EEA negative Folgen für die EU-Landwirtschaft durch Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse. Zwar rechnet sie mit besseren Ernten durch längere Vegetationsphasen im Norden. Unter dem Strich überwiegen jedoch Ertragsrückgänge anderswo. Leitfaden der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften: Wie sich Städte auf extreme Hitze vorbereiten können Ein neuer Ratgeber des Klimazentrums der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) soll Städten und Kommunen dabei helfen, die Folgen von Hitzewellen zu entschärfen. Laut IFRC gehören die Extremwetterereignisse zwar zu den tödlichsten überhaupt, sind aber voraussehbar. Unter anderem gibt das Dokument Hinweise zum Aufbau von Warnsystemen sowie zur gezielten Stärkung der Gesundheitssysteme. Auch zu den Themen Stadtplanung, Gebäude und Verkehr macht das Papier konkrete Vorschläge, die zu einem gesünderen Stadtklima beitragen können. Klimawandel bedroht genetische Vielfalt der europäischen Pflanzenwelt Viele europäische Pflanzenarten sind laut einer Studie unter Leitung des Max-Planck-Instituts (MPI) für Entwicklungsbiologie vom Klimawandel bedroht. Die Forschenden zeigten, dass nur wenige Exemplare der Ackerschmalwand (Arabidopsis thaliana) über die nötigen genetischen Voraussetzungen verfügen, um gegen die für Süd- und Südosteuropa prognostizierte Hitze und Trockenheit zu bestehen. Damit werde die genetische Vielfalt in diesen Gegenden deutlich schrumpfen. Der Befund lässt sich dem MPI zufolge sehr wahrscheinlich auf andere Pflanzenarten übertragen.
Gemeinsam für den Schutz der Meere Artenvielfalt und Lebensräume in den Meeren müssen weltweit besser geschützt werden – darauf macht der Welttag der Ozeane am 8. Juni aufmerksam. Gemeinsam mit anderen Bundes- und Länderbehörden arbeitet das UBA an einem umfassenden und effektiveren Schutz der Meere, denn auch Nord- und Ostsee sind in keinem guten Zustand. Ein Umdenken zugunsten einer nachhaltig positiven Entwicklung erfordert auch im Meeresschutz weltweite Kooperationen. Die Meere und Ozeane bedecken etwa 70 Prozent der Oberfläche unseres Planeten und regulieren das Klima sowie den Stoffhaushalt der Erde. Sie bieten Nahrung und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Für uns Menschen spielen sie eine große Rolle als Transportwege für die Seeschifffahrt, aber auch im Bereich der Energiegewinnung, der Nahrungsversorgung, der Extraktion von Rohstoffen und des Tourismus. Der Schutz der Meere ist weltweit eine zentrale Aufgabe, um deren essentielle Funktionen zu erhalten. Der „World Oceans Day“ wurde 2009 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um auf die Situation der Meere aufmerksam zu machen, und wird seitdem jährlich am 8. Juni begangen. Für den umfassenden Schutz der Meere muss die Staatengemeinschaft größere Anstrengungen unternehmen. Wichtig ist dafür die Einbindung regionaler, nationaler sowie lokaler Akteure. Die Kooperation mit anderen Küstenstaaten findet meist im Rahmen von regionalen Meeresübereinkommen statt. Deutschland arbeitet engagiert für den Schutz der Ostsee beim Helsinki Übereinkommen (HELCOM) und für den Schutz der Nordsee beim Oslo-Paris Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks ( OSPAR ) mit. Aber auch die Abstimmung auf europäischer Ebene ist essentiell, denn auch der gute Umweltzustand der europäischen Meere ist längst nicht erreicht. Die Berichte zum Zustand der deutschen Meeresgewässer, die jüngst für die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erstellt wurden, machen das sehr deutlich. Um die Zusammenarbeit über alle Ebenen hinweg zu verbessern, hat ein Konsortium aus IASS (Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung) und Partnerinstituten im Auftrag des Umweltbundesamtes das Format des „ Marine Regions Forum “ entwickelt. Die erste Veranstaltung dieser Reihe findet vom 30.09. bis 02.10.2019 in Berlin statt. Die Entwicklung und Durchführung des Forums wird eng durch das Bundesumweltministerium und die EU-Kommission begleitet. Das Forum soll einen Austausch zwischen Repräsentanten regionaler Meeresübereinkommen, interessierter Staaten und internationaler Organisationen ermöglichen. Ziel ist es, den Transfer zwischen den theoretischen Verhandlungen und den praktischen Umsetzungsebenen auszubauen. Es sollen dabei gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet werden, um einen guten Umweltzustand der Meere zu erreichen. Neben dem auch in den Medien omnipräsenten Thema Meeresmüll und der Beziehung zwischen Klimawandel und den Meeren stehen vor allem Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 im Fokus. Ausgangspunkt für das Projekt „Marine Regions Forum“ war die UN Oceans Conference im Juni 2017, auf der sich Staaten und Organisationen im Rahmen der Nachhaltigkeitsagenda 2030 durch „freiwillige Verpflichtungen“ zum Schutz der Meere bekannten. Seit 2015 besteht die Agenda 2030 als weltweites Abkommen für nachhaltige Entwicklung. Von den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goal, SDG) befasst sich Nr. 14 mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Meere . Wichtige Themen unter diesem SDG sind unter anderem Eutrophierung , Meeresmüll, Ozeanversauerung, aber auch Schutzgebiete und nachhaltige Fischerei. Meeresschutz kann Jede und Jeder von uns durch eigenes Handeln unterstützen. Dabei geht es nicht nur um unseren Einfluss als Privatperson beim Einkauf oder bei der Entsorgung. Auch unsere Entscheidungen für umweltbewusste und nachhaltige Konzepte im Unternehmen, im Verein oder als politische Vertretung von Gemeinden und Städten sind relevant. So können wir gemeinsam den Eintrag von beispielsweise schädlich wirkender Stoffe, Düngemittel oder Müll in die Meere verringern und damit zum Erhalt der Ökosysteme beitragen. Mehr Informationen dazu auf der UBA-Themenseite zum Meeresschutz .
Welttag der Ozeane: Nord- und Ostsee brauchen unseren Schutz Um die besonderen Lebensräume der Meere zu erhalten, kann jede und jeder etwas tun. Zum Welttag der Ozeane am 8. Juni machen neue Motivkarten des Umweltbundesamtes auf Herausforderungen beim Schutz der Ozeane aufmerksam. Das Umweltbundesamt möchte mit der Aktion „Meeresschutz geht uns alle an!“ in Form frei verfügbarer Postkarten (FreeCards) sowohl Gäste als auch Anwohnerinnen und Anwohner für den Schutz der Meere sensibilisieren und Anregungen zum Mitmachen geben. In Cafés, Kneipen, Bibliotheken oder auch Universitäten sollen die Karten Interesse erzeugen und zur Auseinandersetzung mit fünf ausgewählten Meeresschutzthemen anregen. Neben dem derzeit häufig in den Medien thematisierten Meeresmüll wurden dafür die Themen Unterwasserlärm und nicht-einheimische Arten, aber auch das Zuviel an Nährstoffen („Eutrophierung“) oder Arzneimitteln grafisch mit einem Augenzwinkern aufbereitet. Zusammen mit sechs weiteren Themenfeldern wurden diese in der 2008 verabschiedeten EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) adressiert und mit einem Ziel zur Verbesserung des Zustands der europäischen Meere versehen. Die verschiedenen Maßnahmen zur Reduktion der Belastungen und der Zustand der Meere werden in nationalen Berichten an die EU regelmäßig dokumentiert und sind der Öffentlichkeit zugänglich. Die Berichte zeigen: es bleibt noch viel zu tun, um eine gesunde Meeresumwelt wieder herzustellen und zu erhalten. Und Sie können mitmachen! Um den Meeresschutz zu unterstützen, sollte sich jede und jeder bewusst machen, dass unser Handeln Auswirkungen hat. Dabei geht es nicht nur um unseren Einfluss als Privatperson und Verbraucher beim Einkauf oder bei der Entsorgung. Auch unsere Entscheidungen im Unternehmen, im Verein oder als politische Vertretung von Gemeinden und Städten sind relevant dafür, ob zum Beispiel schädliche Stoffe die Meere verunreinigen oder welche Lebewesen an unseren Meeresküsten künftig zu finden sind. Seit zehn Jahren setzt die Umsetzung der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Maßstäbe für den Erhalt der europäischen Meere, auch für Nord- und Ostsee. Die Meeresgewässer sind noch immer durch menschliche Aktivitäten über Gebühr belastet. Energiegewinnung, Rohstoffförderung, Seeschifffahrt und Fischerei belasten die Meere. Aber auch Einträge von Land, wie Müll, Nähr- oder Schadstoffe, beeinträchtigen die Tiere und Pflanzen im Meer und an der Küste. Der „World Oceans Day“ wurde 2009 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um auf die Situation der Meere aufmerksam zu machen, und wird seitdem jährlich am 8. Juni begangen. Die Meere und Ozeane bedecken den größten Teil unseres Planeten und regulieren das Klima sowie den Stoffhaushalt der Erde. Sie bieten Nahrung und Lebensraum für vielfältige Tier- und Pflanzenarten. Für uns Menschen spielen sie als Transportwege für die Seeschifffahrt eine große Rolle, aber auch im Bereich der Energiegewinnung, der Fischerei und des Tourismus. In der Feriensaison kommen jedes Jahr mehrere Millionen Gäste an die deutsche Nord- und Ostseeküste.
In dem aktuellen Themenauszug der Umweltforschungsdatenbank sind Forschungsprojekte zum Thema Klimawandel und zu den Folgen für Meere und Ozeane zusammengestellt, die seit 2006 neu begonnen wurden. Ergänzt wird die Dokumentation durch eine Auswertung zur Forschungsstruktur: Wie entwickelt sich die Forschung? Wer forscht? Wer finanziert die Forschung? Veröffentlicht in Dokumentationen | 03/2017.
In dem aktuellen Themenauszug der Umweltforschungsdatenbank sind Forschungsprojekte zum Thema Klimawandel und zu den Folgen für Meere und Ozeane zusammengestellt, die seit 2006 neu begonnen wurden. Ergänzt wird die Dokumentation durch eine Auswertung zur Forschungsstruktur: Wie entwickelt sich die Forschung? Wer forscht? Wer finanziert die Forschung?
Neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes zu "Perspektiven der europäischen Meerespolitik" Unsere Meere bedecken etwa 70 Prozent der Erdoberfläche und spielen - wie auch die Regenwälder - eine wichtige Rolle für Mensch und Umwelt. Die Meere sind Nahrungsquelle, sie sind Regulator für das Klima unserer Erde, sie bergen gewaltige Energieressourcen und sind Ursprung allen Lebens. Der Schutz der Meere ist deshalb besonders wichtig. Dabei geht es nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA) vor allem darum, den Meeresschutz über Ländergrenzen hinweg zu bündeln und zu koordinieren. Mit der Betrachtung einzelner Sektoren - etwa Fischerei, Verkehr oder Tourismus - ist es nicht getan: „Wir brauchen eine integrative Betrachtungsweise, um die vielfältigen Probleme der Meere zielgerichtet lösen zu können. Nur so erreichen wir einen auf Dauer wirksamen Meeresschutz”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Meeresschutzpolitik Europas sowie Vorschläge zur weiteren Verbesserung liefert das neue UBA-Hintergrundpapier. Unsere Meere haben zahlreiche Funktionen: Sie sind Nahrungsquelle für Mensch und Tier, sie regulieren den Klima -, Temperatur-, Kohlendioxid- und Sauerstoffhaushalt der Erde, sie bergen Energieressourcen - wie Öl, Gas oder Wellen und Strömung, sie sind Rohstoffquelle - etwa für Manganknollen, Erzschlämme, Sand oder Kies - und Lieferanten für Naturheilstoffe und Grundstoffe für Arzneimittel sowie Kosmetika. Die Meere sind Transportweg für die Seeschifffahrt und als Erholungsrüume wichtig für den Tourismus. Die starke Nutzung der Meere birgt große Gefahren für die Meeresökosysteme - etwa Überfischung, Einträge gefährlicher Stoffe, Überdüngung, Einschleppung fremder Arten sowie Verluste bestimmter Arten und Lebensräume. Zudem leiden die Meere unter den Folgen des Klimawandels - wie Anstieg der Wassertemperaturen und des Meeresspiegels sowie Versauerung durch den Eintrag des Treibhausgases CO 2 . Um die Meere vor diesen Gefahren zu schützen und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten, bedarf es eines innovativen Schutzkonzeptes. Die EU-Kommission machte im Jahr 2006 mit dem Grünbuch sowie im Jahr 2007 mit dem Blaubuch Vorschläge zur künftigen europäischen Meerespolitik - und zwar sektorübergreifend. Sie setzte damit die Meerespolitik erstmals oben auf ihre Agenda. Das UBA begrüßt diese Anstrengungen. Jedoch fehlt es noch immer an einer ausgewogenen Balance zwischen Nutzung und Schutz der europäischen Meere, da die Nutzungsaspekte die Vorstellungen zur künftigen EU-Meerespolitik nach wie vor dominieren. Auch die kurz vor der Verabschiedung stehende Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, welche zur Umweltsäule der EU-Meerespolitik werden soll, bleibt - aus Sicht des UBA - wegen ihrer sehr allgemeinen Ausformulierung in wesentlichen Punkten hinter den Anforderungen an einen anspruchsvollen Meeresschutz zurück. Der von der Helsinki-Kommission im November 2007 verabschiedete HELCOM-Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan (BSAP)) stellt sich als europaweit erster regionaler Aktionsplan zum Schutz eines Meeresgewässers im Sinne der zukünftigen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie dar. Er stellt die Anforderungen des Meereökosystems Ostsee in den Mittelpunkt und formuliert individuelle MaÃnahmen zu dessen Schutz. 06.06.2008
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