Unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die EU das Instrumentarium zur Regulierung des Finanzmarktes weiterentwickelt und verschärft. Dieser Prozess hat auch Auswirkungen auf die Akteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt und ihre Handelsstrategien. Dieser Abschlussbericht versammelt die Ergebnisse von drei Analysen: (i) eine juristische Analyse der verschiedenen Änderungen in der EU-Finanzmarktregulierung, und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Akteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt; (ii) eine empirische Analyse der Akteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt, gestützt unter anderem auf eine Auswertung von 400 Unternehmen mit ETS-Bezug und ihrer Mitgliedschaften an den führenden Börsen für Emissionszertifikate, sowie ihren Konten im Europäischen Emissionshandelsregister, und (iii) die Auswertung einer Befragung unter den deutschen Anlagenbetreibern, die unter den EU-Emissionshandel fallen, zu ihren jeweiligen Handelsstrategien, ihren bevorzugten Zugangskanälen zum Kohlenstoffmarkt, und ihren Erwartungen für die zukünftige Entwicklung. Die unterschiedlichen Bestandteile des Projekts ergänzen sich zu dem Bild, das nur sehr wenige Marktakteure den Kohlenstoffmarkt in seiner gesamten Komplexität und Vielfalt nutzen, und dagegen ein großer Teil der Akteure eine sehr begrenzte, pragmatische Handelsstrategie verfolgt, die sich auf das nötigste beschränkt. Auch deshalb sind die Änderungen, die sich durch die Europäische Finanzmarktregulierung ergeben, letztlich nur für einen kleinen Teil der Marktakteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt relevant - der allerdings einen großen Teil des Handelsvolumens auf sich vereint. Quelle: Forschungsbericht
Um den wachsenden Anforderungen an Handelsmärkte gerecht zu werden, hat die EU schrittweise eine Reihe von Regelungen im Bereich der Marktaufsicht angepasst und erweitert, die sich auch auf den EU-Emissionshandel auswirken. Die bedeutendste Änderung für den EU-Emissionshandel ist dabei die Einordnung von Emissionsrechten1 unter den Begriff der Finanzinstrumente. Dadurch wird der Emissionshandel in Zukunft grundsätzlich den in der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II; Markets in Financial Instruments Directive) festgelegten Regularien der Finanzmarktordnung unterfallen. Neben MiFID II wurden auch die Regelungen gegen Marktmissbrauch (CRIM-MAD/MAR; Directive on Criminal Sanctions for Market Abuse/Regulation on Market Abuse) sowie Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (sogenannte 4. Anti-Geldwäsche Richtlinie) überarbeitet. Zudem wurde mit dem Erlass der Verordnung über OTCDerivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR; European Market Infrastructure Regulation) ein umfangreiches Regelwerk zur Regulierung des Derivate-Markts geschaffen. Bis auf die 4. Anti-Geldwäsche Richtlinie sind alle Regelwerke bereits in Kraft getreten. Soweit möglich, werden die neuen Regelungen sowie ihre potentiellen Auswirkungen auf die einzelnen Marktteilnehmer und Marktplätze in diesem Papier zusammenfassend dargestellt, diskutiert und vorläufig bewertet. Die konkrete Ausgestaltung einiger insbesondere auch für den Emissionshandel relevanter Punkte der MiFID II sowie der MAR befindet sich derzeit noch in einem Konsultations- und Gesetzgebungsprozess unter Koordination der ESMA (European Securities and Markets Authority), weshalb eine abschließende Beurteilung der Änderungen des regulatorischen Rahmens in diesem Papier nur bedingt möglich ist. Die Vorschriften der MiFID II werden ab 2017 europaweit Geltung finden. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teilprojekt: Investive Marktdesignoptionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion (IIP), Lehrstuhl für Energiewirtschaft durchgeführt. Das Vorhaben hat zum Ziel, wesentliche Erkenntnisse zu den genannten Kernfragen des Marktdesigns zu generieren und einen wichtigen Beitrag zur strukturierten Diskussion der zukünftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Strommarktes und der EE Förderung zu liefern. Dabei sollen insbesondere Aspekte der Investitionssicherheit für Erzeugungskapazitäten Berücksichtigung finden. Die zentrale, allgemeine Frage ist dabei, in welchem Ausmaß (u. a. regulatorisch beeinflussbare) Parameter des Marktdesigns das betriebswirtschaftliche Kalkül beeinflussen, so dass die Marktergebnisse kurzfristig und langfristig effizient sind. In der langfristigen, investiven Perspektive betrifft dies die Frage, ob die unsicheren Rahmenbedingungen sowie Marktparameter (Brennstoffpreise, langfristiges Niveau der Einspeisung aus dargebotsabhängigen EE) durch die Akteure mit einer effizienten Risikomanagementstrategie bewältigt werden können oder inwieweit das Marktdesign Risiken durch regulatorischen Eingriff minimieren muss. Zunächst sollen Modelle für ein Strommarktdesign mit sehr hohen Anteilen von EE ermittelt werden. Anschließend erfolgt die modellbasierte Analyse der identifizierten Designoptionen. Diese umfasst die integrierte Analyse von optimalem Investitions- und Dispatchverhalten, die Prüfung von investiven Marktdesignoptionen (bspw. Kapazitätsmärkte). Abschließend erfolgt eine Bewertung der Designoptionen.