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Aufbereitung und werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen

Abfrage von Art und Ausstattung der Anlage zur Aufarbeitung und Verwertung von Kunststoffen, sowie Art, Menge und Herkunft (regional, Wirtschaftsbereich) der eingesetzten Altkunststoffe.

Großtechnische Umsetzung eines Bioökonomie-Prozesses zur Verknüpfung von Agrarindustrie und Kunststoffverarbeitung durch die kontinuierliche Produktion eines neuartigen Biopolymers - Akronym: EVerA

Die traceless materials GmbH ist ein Bioökonomie Start-up Unternehmen, das im Jahr 2020 als Ausgründung der TU Hamburg hervorgegangen ist. Das Hauptgeschäftsfeld stellt die Entwicklung und Produktion des traceless Materials (rückstandslos biologisch abbaubares Material) für den Kunststoffverarbeitungsmarkt dar. Erklärtes Ziel ist, einen messbaren Beitrag zur Lösung der weltweiten Verschmutzung durch Kunststoffe zu leisten. Die traceless materials GmbH stellt mittels eines innovativen Verfahrens ein Material her, welches vergleichbare Eigenschaften wie Kunststoff besitzt. Es handelt sich dabei aber um eine neuartige Materialkategorie. Konventioneller Kunststoff wird in einem synthetischen Verfahren und zum Großteil aus fossilen Rohstoffen hergestellt. Der Rohstoff in diesem Projekt hingegen sind pflanzliche Reststoffe, welche nach der Extraktion der natürlichen Polymere noch als Futtermittel oder zur energetischen Verwertung genutzt werden können. Im Vorhaben soll eine Demonstrationsanlage mit einer Kapazität von mehreren Tausend Tonnen pro Jahr errichtet und betrieben werden. Im Herstellungsprozess des traceless Materials wird als Rohstoff ein pflanzlicher Reststoff verwendet, der als Nebenprodukt der industriellen Getreideverarbeitung anfällt. Mit einem zum Patent angemeldeten Verfahren werden daraus natürliche Polymere extrahiert und zu einem Granulat verarbeitet. Dieses Granulat kann mit gängigen Technologien der Kunststoffverarbeitung zu verschiedenen Produktanwendungen weiterverarbeitet werden, beispielsweise im Spritzguss oder der Extrusion. Das hergestellte Material könnte z.B. zur Herstellung von Einwegverpackungen und -produkten, welche leicht in die Umwelt gelangen oder sich nicht recyceln lassen, eingesetzt werden und so zur Verbrauchsminderung fossiler Rohstoffe beitragen. Damit soll auch die Umweltverschmutzung zurückgehen, da das Material sich rückstandslos abbaut und nicht schädlich für Flora und Fauna ist, wenn es unsachgemäß in der Umwelt entsorgt werden sollte. Produkte, die aus dem Material hergestellt werden, sind entweder über den Restmüll oder bei Verpackungen über den gelben Sack/die gelbe Tonne/Wertstofftonne zu entsorgen. In beiden Fällen werden sie energetisch verwertet, da der Marktanteil für eine sortenreine Sammlung und mechanisches Recycling derzeit zu gering ist. Eine Entsorgung über die Bioabfallsammlung ist nicht zulässig, auch wenn das Material zertifiziert gartenkompostierbar ist. Bei einer Kompostierung würde auch der energetische Nutzen verloren gehen. Bei einer jährlichen Produktionskapazität von mehreren Tausend Tonnen können nicht nur substantiell CO 2 -Emissionen und fossile Energieträger, sondern auch Wasser und Landressourcen eingespart werden. Das Verfahren ist für eine Vielzahl von Unternehmen der Chemie- und Kunststoffindustrie übertragbar. Da das Material auf den gängigen Anlagen der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzt werden kann, ist eine Übertragbarkeit ohne (hohen) Aufwand möglich. Weiterhin wird an der Übertragbarkeit dieses Verfahrens der Polymerextraktion auf andere Reststoffe von Getreide geforscht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: traceless materials GmbH Bundesland: Hamburg Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Textile Stoffkreisläufe

Zirkuläre Textilien können einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen und zum Klimaschutz leisten. Das im Berliner Abfallwirtschaftskonzept verankerte Leitbild Zero Waste bedeutet auch für Textilien eine Abkehr von Deponierung und Verbrennung zugunsten von Recycling und Wiederverwendung. Bestehende Materialien und Produkte will der Senat im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich teilen, reparieren, tauschen und recyceln. Einblicke in den Stand und bestehende Entwicklungen in diesem wichtigen Handlungsfeld geben die nachfolgend bereitgestellten Ergebnisse von Fachdialogen und Pilotprojekten. Der „ 3. Fachdialog zur öffentlichen Beschaffung von Dienstbekleidung in Berlin und Brandenburg: Konditionen für die Kreislaufführung? “ wurde am 11. Dezember 2024 in Potsdam federführend veranstaltet durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) und der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin. Im Fokus der Veranstaltung standen konkrete Fragen zum Aufbau und Funktionieren der Kreislaufführung von Dienstkleidung in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Außerdem informierten Vertreterinnen und Vertreter von BMUV, UBA, PtJ und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg über die in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie geplante Rahmensetzung, die Entwicklungen beim Blauen Engel sowie die aktuelle Förderlandschaft für Forschung, Entwicklung sowie Pilot-Projekte zur praktischen Erprobung. Zur vollständigen Dokumentation des 3. Fachdialogs Nachfolgend bereitgestellt sind Ergebnisse des von der Senatsumweltverwaltung in 2023 initiierten Pilotprojekts „Textilkreislauf Berlin“ und des 2. Fachdialogs zur nachhaltigen Bekleidungsbeschaffung in Berlin und Brandenburg am 16.10.2023 . Das Pilotprojekt zeigt die technische und ökonomische Machbarkeit auf, neue Textilprodukte für den Berliner Gebrauch bzw. Markt aus in Berlin gesammelten Alttextilien mittels werkstofflichem Recycling der Fasern herzustellen Die Re-Use Initiative liefert viele gute Antworten auf die Frage, wie Berlinerinnen und Berliner gemeinsam mit Politik und Wirtschaft die Mode- und Textilverschwendung stoppen und eine zirkuläre Kreislaufwirtschaft aufbauen können. Einen Überblick über wesentliche Ansätze bietet das Video „Zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Am 12. Oktober 2022 luden die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) gemeinsam mit der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin (KFBB) zum Fachdialog „Bekleidungsbeschaffung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte“ ein. Eine Vertreterin des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) moderierte die Veranstaltung und unterstützte deren Vorbereitung mit Rat und Tat. Die Vorträge können per Mail angefordert werden – E-Mail: umweltvertr.beschaffung@senmvku.berlin.de .

Abschätzung der Potenziale und Bewertung der Techniken des thermochemischen Kunststoffrecyclings

Im vorliegenden Bericht wurde das thermochemische Kunststoffrecycling auf Basis der Prozesse Verölung/Verflüssigung, Pyrolyse und Gasifizierung untersucht. Die Verfahren wurden detailliert untersucht und mittels Nutzenkorbmethode mit mechanischem Recycling und energetischer Verwertung verglichen. Diese zeigte, dass chemische Recyclingverfahren dem mechanischen Recycling hinsichtlich Energieverbrauch und THG-Emissionen deutlich und der Verwertung im Zementwerk moderat unterlegen sind. Veröffentlicht in Texte | 154/2024.

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2024

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2024 Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard 2024 berücksichtigt. Die Hintergründe zu Änderungen können dort ebenfalls eingesehen werden. Generelle Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der ZSVR . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: (1) Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, (2) Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, (3) Keine Recyclingunverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Der Mindeststandard 2024 berücksichtigt die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2022/2023 . Die neue Studie basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestimmt, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .

Verpackungsverbrauch 2021 erneut gestiegen

Verpackungsverbrauch 2021 erneut gestiegen Im Jahr 2021 stieg der Verpackungsverbrauch in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent bzw. um 0,91 Mio. Tonnen auf insgesamt 19,69 Mio. Tonnen. Davon wurde der überwiegende Teil (18,97 Mio. Tonnen) verwertet - 13,36 Mio. Tonnen stofflich und 5,59 Mio. Tonnen energetisch. Damit konnte Deutschland bereits 2021 die meisten europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2025 einhalten. Die Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt auch für das Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg der Verpackungsmengen in Deutschland. Die Studie ermittelte die Daten die Deutschland entsprechend der Verpackungsrichtlinie an die Europäische Kommission gemeldet hat. Die starke Zunahme des Verpackungsaufkommens ist insbesondere auf drei übergreifende Faktoren zurückzuführen. Nach dem Rückgang des Zukaufs von Holzpalletten im Jahr 2020 normalisierte sich dieser wieder, was zu einem starken Anstieg um 18,0 Prozent bei Holzverpackungen führte. Das Aufkommen von Kunststoffverpackungen stieg um 3,5 Prozent erneut deutlich an. Bei Papierverpackungen stieg das gewerbliche Aufkommen wieder auf ein Niveau vor dem Rückgang im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Vorjahr, was zu einem Anstieg um 3,3 Prozent führte. Die Studie liefert Daten auf einem stark aggregierten Niveau. Betrachtet man das Verpackungsaufkommen von privaten Endverbrauchern, so gab es im Jahr 2021 einen Anstieg der Verpackungsmengen um 0,7 Prozent auf 8,8 Millionen Tonnen. Dies ist vor allem auf die Zunahme bei Papierverpackungen um 87.600 Tonnen (+ 2,8 Prozent) auf 3,2 Millionen Tonnen zurückzuführen. Die steigende Marktbedeutung des Versandhandels führt zu einer starken Zunahme von Kartonagen, Versandtaschen und Packpapier sowie zu schwereren Primärverpackungen, um den gestiegenen Anforderungen für den Versand zu genügen. Auch die Zunahme von Verbunden auf Papierbasis verstärkt den Zuwachs bei Papierverpackungen. Die Studie ermittelte die Verwertungsquote entsprechend europäischer Vorgaben am Input in das letzte Recyclingverfahren. Die Gesamtrecyclingquote hat mit -0,2 Prozent leicht abgenommen, was insbesondere auf die starke Zunahme beim Aufkommen von Holzverpackungen mit ihrer geringen Recyclingquote zurückzuführen ist. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 67,9 Prozent dem letzten Recyclingprozess zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Die einzelnen Materialien erreichten folgende Recyclingquoten: Glas 80,3 % Papier, Pappe 85,1 % Eisenmetalle 86,7 % Aluminium 62,4 % Kunststoffe 48,4 % Holz 31,6 % Damit hält Deutschland bereits im Jahr 2021 die meisten europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2025 ein. Nur Kunststoffverpackungen lagen im Jahr 2021 noch 1,6 Prozent unter der Vorgabe für 2025. Seit dem Berichtsjahr 2020 ist die verwendete Quotenschnittstelle „Zuführung zum letzten Recyclingprozess“ zur Erhebung der Recyclingquoten verbindlich vorgegeben. Im Gegensatz zur bis dahin verwendeten Quotenschnittstelle führt sie dazu, dass Materialverluste bis zur Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden. Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit der alten Methode. Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits seit dem Berichtsjahr 2019 durchgeführt. Vergleicht man aber die Werte an der alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage) so würde die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen Wert von 73,4 Prozent (2020 73,7 Prozent) erreichen.

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen 2021/2022

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen 2021/2022 Verpackungen aus Metallen, Glas, Papier/Pappe und formstabilen Standardkunststoffen wurden in 2021/2022 im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin großflächig sortiert und recycelt. Eine Verschlechterung zeichnet sich für das Recycling von in der gelben Tonne entsorgten faserbasierten (Verbund-)Verpackungen ab. Die eingesetzte Technik für Sortierung und Recycling kann noch optimiert werden. Die Studie „ Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 “ basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von Verpackungen bestimmt. Die Analyse konzentriert sich auf das Recycling von Behälterglas, Papier/Pappe/Kartonagen und Leichtstoffverpackungen, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Grundsätzlich ergaben sich bei der Prozesstechnik und den Mengenströmen keine drastischen Änderungen gegenüber dem vorherigem Bezugszeitraum. Aktueller Stand der Technik Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der ermittelten Praxis eingestuft. Dabei werden aktuelle Entwicklungen beim Recycling berücksichtigt, welche bereits im industriellen Maßstab umgesetzt sind. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz von Nahinfrarot-Trennern in Glasaufbereitungsanlagen oder die Verwendung von Heißwäsche in Kunststoffrecyclinganlagen. Bei PET-Verwertern (PET – Polyethylenterephthalat) ist Heißwäsche weiterhin generelle Praxis. Mittlerweile gibt es auch PE- und PP-Recycler, die das Mahlgut heiß waschen, obwohl die Wäsche weiterhin überwiegend in der Praxis kalt ausgeführt wird. Es existieren bereits technische Ansätze im industriellen Maßstab, um die Sortierung und das Recycling von Verpackungen zu optimieren sowie die Rezyklatqualität zu erhöhen. Dennoch wurden die in 2021/2022 bestehenden technischen Möglichkeiten bei der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle noch nicht vollständig ausgeschöpft. Teilweise zeigte sich eine Diskrepanz zwischen dem Stand der Technik und der aktuellen Praxis. Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards können fortgeführt werden Die Ergebnisse der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des „ Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG “. Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Darüber hinaus ordnet der Bericht die von den Sortierern und Verwertern genannten Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen ein. Die erhobene Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 ergab, dass die Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards von 2022 auch im Jahr 2023 unverändert fortgeführt werden können. Erstmalig beinhaltet die Studie mengenbasierte Informationen über die von den Recyclinganlagen angegebenen Rezyklatanwendungen und ordnet diese im Sinne des Mindeststandards ein. Je nach Material sind die Rezyklatanwendungen verschieden. Neben Behälterglas (aus Glasscherben) und Wellpappenrohpapieren (aus faserbasierten Verpackungen) sind Spritzgussanwendungen und teilweise Extrusionsfolien (aus verschiedenen Kunststoffen) gängige Anwendungen für die beim Recycling erzeugten ⁠ Rezyklate ⁠. Erstmalig befragt wurden auch Altpapiersortieranlagen sowie Aufbereiter und Verwerter von Weißblech- und Aluminiumverpackungen zur aktuellen Prozesstechnik und zu Rezyklatanwendungen. Die Aluminiumaufbereiter und -verwerter nannten beispielsweise den Einsatz von Aluminiumrezyklat in Sekundärschmelzwerken, Feuerwerkskörpern, in der Automobilindustrie oder in Verpackungen.

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2023

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2023 Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Wesentliche Neuregelungen betreffen Glasverpackungen und Polyethylen (PE)-Folien größer DIN A4 . Glasanteile, die beispielsweise durch Lackierung oder Einfärbung einen optischen Transmissionsgrad von 10 Prozent unterschreiten, sind nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zuzurechnen. Damit wird auf Grundlage von aktuellen Praxisuntersuchungen nunmehr berücksichtigt, dass entsprechende Glasanteile bei der Glasaufbereitung nicht als Glas erkannt und deshalb ausgeschleust werden. Bei PE-Folien größer DIN A4 wird als neue Recyclingunverträglichkeit „Nitrocellulose-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ aufgenommen. Nitrocellulose (NC) erweist sich aufgrund ihrer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit als Beeinträchtigung für den mechanischen Recyclingprozess. In Untersuchungen wurden starke, atemwegsreizende Ausgasungen sowie ein unangenehmer Geruch und eine farbliche Veränderung der ⁠ Rezyklate ⁠ beobachtet. Deshalb haben sich ZSVR und UBA dazu entschlossen, NC-basierte Druckfarben zumindest im Zwischenlagendruck als Recyclingunverträglichkeit zu definieren. Weitere Änderungen erfolgten in Bezug auf faserbasierte Verpackungen, um die im Vorjahr eingeführten Regelungen zu konkretisieren und besser verständlich zu machen. Noch nicht aufgenommen wurde die in der öffentlichen Konsultation vorgestellte Umstrukturierung des Anhangs 1, der das Vorhandensein von Sortier- und Recyclinginfrastruktur für verschiedene Verpackungen beziehungsweise das Erfordernis für Einzelnachweise eines erfolgten Recyclings abbildet. Aufgrund der in zahlreichen Stellungnahmen geäußerten Aspekte haben ZSVR und UBA entschieden, das Thema zunächst zurückzustellen. Es ist beabsichtigt, erneut nach zweckmäßigen Lösungen zu suchen und dabei die vorgebrachten Aspekte nochmals vertieft zu prüfen. Weiterführende Informationen zum Mindeststandard Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard berücksichtigt. Nähere Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, Keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Die Anforderungen für diese Kriterien wurden entsprechend den Entwicklungen im Verpackungssektor aktualisiert und geschärft. Die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 wurden bereits berücksichtigt. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .

Verkaufsverpackungen nach der Sortierung: Deutschland,Jahre, Materialarten, Verwertungsarten

Verkaufsverpackungen nach der Sortierung: Deutschland,Jahre, Rücknahmearten, Verwertungsarten

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