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Chemisches Kunststoff-Recycling

Die RAMPF Eco Solutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Pirmasens ist ein Fachunternehmen für chemische Lösungen zur Herstellung hochwertiger alternativer Polyole. Kernkompetenz ist die Herstellung maßgeschneiderter alternativer Polyole aus Produktionsreststoffen aus der Produktion von Polyurethan (kurz: PUR). PUR ist eine auf Basis von Rohöl hergestellte Gruppe von Kunststoffen, welche häufig Anwendung in Matratzen, Möbelpolsterungen, Teppichen, Lacken, Schuhen, Autoteilen oder Dämmschäumen findet. Es handelt sich dabei um sogenannte duroplastische Kunststoffe, welche im Gegensatz zu thermoplastischen Kunststoffen schwer oder nur eingeschränkt werkstofflich (mechanisch) recycelt werden können. Das mechanische PUR-Recycling ist derzeit vorherrschend. Dafür müssen die Kunststoffabfälle nach der jeweiligen PUR-Kunststoffart sortiert, gereinigt und zerkleinert werden. Anschließend werden sie verklebt (z. B. zu Platten) oder vermahlen als Zuschlagstoff eingesetzt. Allerdings ist der Einsatz dieser mechanischen Verfahren stark beschränkt, da die Qualität der Recyclatprodukte in der Regel minderwertiger ist und die Absatzmärkte für diese Produkte sehr beschränkt sind. In diesem Projekt soll eine Demonstrationsanlage für das Recycling der größten Applikationen von PUR-Kunststoffabfällen (Weich- und Hartschäume mit insg. 52 Prozent Marktanteil am Gesamt-PUR) aufgebaut werden. Diese PUR-Abfälle (z. B. Sandwich‐Elemente, Isolierschäume, Möbel, Autositze, Matratzen) werden nicht mechanisch in nennenswerten Mengen recycelt und gehen daher derzeit in die energetische Verwertung. In diesem Vorhaben sollen zwei unterschiedliche Solvolyseverfahren (jeweils angepasst auf Hartschaum- bzw. Weichschaum-PUR) umgesetzt werden. Bei der Solvolyse von PUR wird der Kunststoff mittels eines Lösungsmittels (z. B. mit Glykol bzw. einer Säure) gespalten. Als Endprodukt entsteht ein Recyclat‐Polyol, welches direkt wieder als Rohstoff bei der PUR‐Herstellung eingesetzt werden kann. Dieses Recyclat-Polyol entspricht in den Eigenschaften Virgin-Polyol, also dem konventionellen Rohstoff für die PUR-Herstellung (Primärrohstoff), für dessen Produktion immer Erdöl benötigt wird. Mit dem PUR-Recycling wird folglich der Erdölbedarf in der Produktion reduziert. Neben der Vermeidung der Verbrennung von PUR-Abfällen ergibt sich durch die geplante Herstellung von etwa 15.000 Tonnen Recyclat-Polyol pro Jahr eine THG-Emissionsminderung von rund 60.000 Tonnen CO 2 ‐Äquivalenten pro Jahr (im Vergleich zur Herstellung der gleichen Menge Virgin-Polyol). Darüber hinaus kommt bei diesem Projekt der Ressourceneinsparung eine übergeordnete Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und Defossilisierung der Industrie. Denn durch das Recycling bisher nicht recycelbarer Kunststoffabfälle werden primäre fossile Rohstoffe eingespart. Damit soll das Projekt aufzeigen, dass diese Art des Recyclings für die eingesetzten sowie weitere Abfälle geeignet ist und sich wirtschaftlich darstellen lässt. Das Projekt hat daher Modellcharakter für das chemische PUR-Recycling. Die Übertragbarkeit auf andere PUR‐Kunststoffe (Elastomere, technische Formteile wie Lenkräder, Gehäuse usw.) und generell auf andere Kunststoff-Typen (PET, PC, PA, Bio-Polymere) ist möglich und soll auch im Rahmen des Projektes erörtert werden. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Rampf Eco Solutions GmbH & Co. KG Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Wesentliche Änderung einer Sonderabfallverbrennungsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage am Standort 15806 Zossen OT Schöneiche; Vorhaben-ID Süd-G07024

Die Firma Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH, Tschudistraße 3 in 14476 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Am Galluner Kanal, 15806 Zossen OT Schöneiche in der Gemarkung Gallun, Flur 3, Flurstück 409 die Sonderabfallverbrennungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 90 Tonnen pro Tag wesentlich zu ändern. Weiterhin wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - den Neubau und Betrieb der neuen Verbrennungslinie mit Drehrohrofen und Kesselanlage, - die Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 135 Tonnen pro Tag, - den Neubau und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage und eines 40 m hohen Schornsteins, - den Neubau und Betrieb von Silo-Anlagen für Filterrückstände aus der Rauchgasreinigung und für Betriebsmittel, - die Erweiterung des vorhandenen Bunkers um eine 4. Bunkerkassette, - die Erhöhung der Abfalllagermengen von 1 705 Tonnen auf 2 055 Tonnen, - den Neubau Vorbehandlungsanlage (mechanische Aufbereitung), - den Neubau einer überdachten Stellfläche für Heiß-Sonderchargen, - den Neubau eines Turbinengebäudes mit Luftkondensator und Wasser-Dampf-Kreislauf, - den Neubau von Betriebsgebäuden für EMSR-Technik, Drucklufterzeugung, Netzersatzaggregat etc., - den Bau neuer Verkehrsflächen (Anlagenumfahrung, Andienung Abfall) sowie - die Neuordnung des Leergutlagers. Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.1 GE und 8.12.1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie das Versickern von Niederschlagswasser. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Diese umfasst die Errichtung und den Betrieb der neuen Rauchgasreinigung inklusive der dazugehörigen Siloanlagen. Die Inbetriebnahme der neuen Rauchgasreinigung ist im Juli 2026 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der neuen zweiten Verbrennungslinie mit Drehrohrofen inklusive der Nebenanlagen ist voraussichtlich im Dezember 2028 vorgesehen.

Informationen zu ausgewählten Abfallarten Mineralische Abfälle POP-haltige Abfälle Verpackungsabfälle Bioabfälle Lebensmittelabfälle Abfälle aus Behandlungsanlagen Elektroaltgeräte Altmedikamente

Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.

Ergänzung der Batterierecycling-Anlage (hydrometallurgische Behandlung), Mercedes-Benz AG Kuppenheim

Die Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 1, 76456 Kuppenheim, beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Ergänzung der Batterierecycling-Anlage am Standort Kuppenheim. Im Wesentlichen soll die bereits genehmigte mechanische Behandlung von Fahrzeugantriebsbatterien (sogenanntes Frontend) um die hydrometallurgische Behandlung (sogenanntes Backend) ergänzt werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 10 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie den Nummern 8.8.1.2 G, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren (§ 10 BImSchG) durch. Die Inbetriebnahme ist nach der Genehmigungserteilung und Errichtung der Anlage vorgesehen.

Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg

Die Firma Bauer Resources GmbH, BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 24.04.2018 zuletzt vervollständigt am 01.02.2024 die Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg am Standort Hovestraße 66, 20539 Hamburg in Hamburg-Mitte, Gemarkung Veddel, auf dem Flurstück 1220 beantragt. Parallel hierzu wurde durch die Bauer Resources GmbH für denselben Standort die Änderung der Wasserrechtlichen Erlaubnis Nr. 16 AI 7 am 15.11.2023 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Abwasserwirtschaft, beantragt. Die Unterlagen wurden zuletzt am 09.02.2024 vervollständigt. Die Firma beabsichtigt die Anlage durch die Neubeantragung der biologischen Behandlung zu erweitern. Der Bereich zur mechanischen Aufbereitung soll durch eine bauliche Abtrennung und die Installation einer Anlage zur Absaugung und Reinigung der Abluft aus dem Aufbereitungsbereich geändert werden. Mit der Änderung werden zudem Anpassungen im Abfallartenkatalog, neue Geräte zur mechanischen Aufbereitung und weitere bauliche Änderungen wie die Aufstellung eines Schwarz-Weiß-Containers und eines Aufenthaltscontainers beantragt. Mit der Änderung wird auch die Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Direkt- und Indirekteinleitungen angepasst. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7.1.1, Verfahrensart G, 8.11.2.1, Verfahrensart G und Nr. 8.12.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Ziffer 1 IZÜV erforderlich.

Wesentliche Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren in der Stadt 25813 Husum (Kreis Nordfriesland) AZ: G40/2023/168

Der Vorhabenträger plant die Erweiterung und Erneuerung der mechanischen Reinigung des Abwassers aus der Kuttelei

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM2,5)

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM2,5) Die wichtigsten Fakten Die ⁠ PM2,5 ⁠-Belastung der Bevölkerung oberhalb von 10 µg/m³ im Jahresmittel (Zwischenziel 4 der neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorgansiation (⁠ WHO ⁠) aus dem Jahr 2021, entspricht dem alten Richtwert der WHO aus dem Jahr 2005) ist in Deutschland seit 2010 deutlich zurückgegangen. Jedoch war zwischen 2010 und 2021 nahezu die gesamte Bevölkerung einer Feinstaubbelastung oberhalb des aktuellen WHO-Richtwertes für PM2,5 (von 5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Für einen verbesserten Gesundheitsschutz sind daher national und europaweit weitere Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland erforderlich. Welche Bedeutung hat der Indikator? Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe „Feinstaub“ ). Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der ⁠ Atmosphäre ⁠ durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet. Der ⁠ Indikator ⁠ erfasst die durchschnittliche jährliche ⁠ PM2,5 ⁠-Belastung in Deutschland im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher dürfte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Zeitraum von 2010 bis 2021 war annähernd die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen ⁠ WHO ⁠-Richtwertes für ⁠ PM2,5 ⁠ (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist in dieser Zeit leicht von 81,7 Mio. auf 83,2 Mio. Personen angestiegen, allein zurückzuführen auf das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum. Gleichzeitig ging der Anteil der Bevölkerung mit einer PM2,5-⁠ Exposition ⁠ oberhalb des Zwischenziels 4 der WHO (10 µg/m³ im Jahresmittel) von 81,7 Mio. in 2010 auf 23,5 Mio. Personen in 2021 zurück (entsprechend ca. 28,2 % der Bevölkerung). Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt haben. Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in Deutschland u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitreichendere Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter abzusenken. Aktuell wird die EU-Luftqualitäts-Richtlinie (EU-RL 2008/50/EG) überarbeitet mit dem Ziel, sich zukünftig enger an den WHO-Empfehlungen zu orientieren. Derzeit wird der Vorschlag für einen neuen EU-Grenzwert für PM2,5 ab 2030 von 10 µg/m³ im Jahresmittel diskutert, der dem Zwischenziel 4 der WHO entsprechen würde. Wie wird der Indikator berechnet? Für den ⁠ Indikator ⁠ werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit ⁠ PM2,5 ⁠-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des ⁠ UBA ⁠ kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM2,5-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist in Kienzler et al. 2024 (UMID 1/2024; im Druck) beschrieben.

AMELAG Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung

AMELAG Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von SARS-CoV-2 und anderen Erregern im Abwasser. Das interdisziplinäre Team setzt direkt den One-Health Gedanken um: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah aufgearbeitet, zusammengeführt und öffentlich bereitgestellt. Gemeinsam für die Gesundheit aller Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) und das Robert Koch-Institut (⁠ RKI ⁠) erfassen im Kooperationsvorhaben „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ (AMELAG), ob und in welcher Häufigkeit SARS-CoV-2-Virusgenfragmente an knapp 170 Kläranlagen deutschlandweit im Abwasser vorkommen. So kann die lokale Verbreitung von Viren wie SARS-CoV-2 und möglichen Virusvarianten zeitnah erfasst und beurteilt werden. An diesem durch das Bundesministerium für Gesundheit (⁠ BMG ⁠) geförderten Kooperationsprojekt sind auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠), der Sanitätsdienst der Bundeswehr sowie für Gesundheit und Abwasser verantwortliche Behörden der 16 Bundesländer beteiligt, darüber hinaus Kläranlagenbetreibende, Labore, Logistikunternehmen sowie zahlreiche weitere Forschungseinrichtungen und Universitäten. Das AMELAG-Vorhaben setzt beispielhaft den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnten One-Health Gedanken um: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlichster Fachdisziplinen arbeiten hier täglich kollaborativ und intersektoral zusammen. Nur so können die Expertisen aus den Bereichen Umwelt- und Naturwissenschaften, Gesundheitswissenschaften und öffentlicher Gesundheit, Data Science und Statistik das Abwasser als eine verlässliche Datenquelle für die Information der Öffentlichkeit und eine evidenzbasierte Politikberatung erschließen. Ablauf der Abwassersurveillance in AMELAG Verschiedene Krankheitserreger und deren Abbauprodukte reichern sich in menschlichen Ausscheidungen (z.B. Stuhl und Speichel) an und gelangen in das Abwasser. Abwasserproben werden mehrmals pro Woche am Zulauf von Kläranlagen entnommen. In der Regel wird nach der ersten mechanischen Reinigung, dem Rechen und dem Sandfang, automatisiert eine 24h-Mischprobe gewonnen. Diese Proben werden gekühlt in ein Labor transportiert und mit geeigneten Anreicherungsmethoden aufbereitet. Die Erbinformation (⁠ DNA ⁠/⁠ RNA ⁠) wird anschließend extrahiert und die vorhandenen Virusgenfragmente mittels der Polymerase-Kettenreaktion (engl. polymerase chain reaction, PCR) quantitativ erfasst. Neben den Routinemessungen der SARS-CoV-2-Genfragmente werden am Umweltbundesamt auch verschiedene weitere Methoden zum Nachweis klinisch relevanter Infektionserreger (z. B. Influenzavirus A/B) entwickelt und etabliert. Nach einer Datenprüfung hinsichtlich Qualität und Plausibilität, werden die Monitoringdaten von den datenliefernden Stellen in die eigens dazu eingerichtete Datenbank „Pathogene im Abwasser“ ( PiA-Monitor ) am Umweltbundesamt eingepflegt und verwaltet. Dort werden sie weiterverarbeitet, um witterungsbedingte Schwankungen des Rohabwasserstroms auszugleichen („Normalisierung“). Die normalisierten Datenwerte werden anschließend vom ⁠ RKI ⁠ als Verlaufskurve dargestellt, einer Trendberechnung unterzogen und im AMELAG-Wochenbericht sowie im Infektionsradar durch RKI und ⁠ BMG ⁠ veröffentlicht. Zusammen mit anderen Surveillance-Systemen wird eine epidemiologische Bewertung vorgenommen, die wiederum das Ableiten von Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Menschen und eine evidenzbasierte Politikberatung unterstützt. Link zum AMELAG-Erklärvideo: Was ist Abwassersurveillance (Youtube-Link) Wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung am ⁠ UBA ⁠ Erarbeitung von Verfahren für den Nachweis von Infektionserregern und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) in Abwasserproben – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Mikrobiologische Risiken Es werden Konzepte für Methoden zum belastbaren Nachweis von relevanten Infektionserregern (einschließlich deren Antibiotikaresistenzen) in Abwasserproben entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf Enterobakterien mit klinisch wichtigen Antibiotikaresistenzen. Um diese in den Abwasserproben zu identifizieren wird ein mehrstufiger Screening-Prozess entwickelt, der sowohl auf den direkten Nachweis der lebendigen Bakterien wie auch auf den Nachweis von Resistenzgenen und weiteren Sequenzinformationen abzielt. Hierbei kommen unter anderem massenspektrometrische Messmethoden, die Bestimmung der minimalen Hemmkonzentrationen gegenüber antibiotischen Wirkstoffen sowie molekularbiologische und sequenzbasierte Verfahren zum Einsatz. Methodenentwicklung und Etablierung von Nachweisverfahren von weiteren Public Health-relevanten viralen Erregern – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Mikrobiologische Risiken Es werden Influenza A/B-Virusgenfragmente mittels molekularbiologischer Labormethoden nachgewiesen und die Ergebnisse evaluiert. Die Methoden werden für eine mögliche Implementierung in die Routine der Abwassersurveillance vorbereitet. Im Weiteren werden im Rahmen von AMELAG mittels verschiedener Aufbereitungs- und Extraktionsmethoden neue Verfahren zum Nachweis für weitere respiratorische und gastrointestinale Erreger, die sich im Abwasser befinden, entwickelt und erprobt. Je nach Beschaffenheit und Eigenschaften der Erreger sind verschiedene Aufbereitungsmethoden zur Anreicherung und Extraktion der Nukleinsäuren erforderlich. Dazu werden u. a. verschiedene Konzentrationsverfahren verglichen, Versuchsreihen mit Abwasserproben konzipiert, denen inaktivierte Viren oder virale Nukleinsäure zugesetzt wurden und es findet eine Validierung der Verfahren statt. Des Weiteren werden Versuche zur Ermittlung der Bestimmungsgrenzen durchgeführt. Ziel ist es, qualitätsgesicherte und valide Labormethoden zu entwickeln, die schrittweise durch fortlaufende Optimierung und Harmonisierung im Rahmen der Abwassersurveillance angewendet werden können. Laborharmonisierung / Standardisierung / Vergleichsuntersuchungen – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren Die derzeit gemessenen Konzentrationen von SARS-CoV-2 im Abwasser werden im Rahmen von AMELAG von über 20 unterschiedlichen Laboren ermittelt. Dabei kommen unterschiedliche Methoden u. a. hinsichtlich Aufkonzentrierung der Probe, Extraktion der Viren-⁠ RNA ⁠, in der PCR nachgewiesene Gensequenzen sowie der verwendeten PCR-Analytik zum Einsatz. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wird durch das ⁠ UBA ⁠ eine Identifizierung und Clusterung der Labormethoden durchgeführt und anschließend eine Harmonisierung angestrebt. Da davon auszugehen ist, dass verschiedene Methoden zu vergleichbaren Analytikergebnissen führen, soll eine Qualitätsbewertung der Daten mit Bezug zur jeweiligen Analytik durchgeführt werden. Das soll auch der Vorbereitung und Konzipierung eines Vergleichsversuches dienen, der ebenfalls im Rahmen des AMELAG Projekts durchgeführt werden wird. Dieser soll u.a. zur Ermittlung von Bestimmungsgrenzen dienen. In Erweiterung des Nachweisspektrums werden weitere, das öffentliche Gesundheitswesen betreffende Erreger wie Influenza und RSV, für die Laborroutine getestet und etabliert. Spurenstoffanalytik zur Untersuchung der Eignung weiterer Normalisierungsparameter – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren Bei der Ermittlung der Viruslast im Abwasser muss eine „Normalisierung“ der ermittelten Viruslast erfolgen. „Normalisierung“ bedeutet, dass versucht wird die Schwankungen der Abwassermenge und damit auch der Zusammensetzung der Abwasserbestandteile auszugleichen. Je besser man normalisieren kann, umso besser kann die Viruslast in Relation zum Bevölkerungsanteil berechnet werden. Statt der Möglichkeit einer Normalisierung durch die mittlere Durchflussrate, Quantifizierung von Surrogatviren oder üblichen Begleitparametern wie Leitfähigkeit und Ammonium, sollen in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durch Spurenstoffanalytik weitere Möglichkeiten und Parameter für eine Normalisierung an verschiedenen Kläranlagenstandorten ausgetestet werden. Hierbei kommen spezielle, hochdurchsatzfähige Testverfahren (ELISA) zur Anwendung, die zur hochempfindlichen Messung von Arzneimittelrückständen, Inhaltsstoffen und Stoffwechselprodukten modifiziert wurden. Die einzelnen Spurenstoffe werden bezüglich ihrer Eignung als humane Fäkalindikatoren exemplarisch an den jeweiligen Standorten evaluiert. Datenplausibilisierung und Normalisierung – Forschung am Umweltbundesamt im Fachgebiet Abwassertechnikforschung, Abwasserentsorgung Die Konzentration von SARS-CoV-2 im Abwasser kann durch Veränderungen der Abwasserzusammensetzung beispielsweise durch Regenereignisse stark beeinflusst werden. Die Trenderkennung wird dadurch erschwert. Die Durchflussrate ist ein gängiger Parameter um diese Schwankungen in der Abwasserzusammensetzung abzubilden. Es gibt allerdings auch eine Reihe alternativer Parameter und weiterer Möglichkeiten. Daher entwickelt das UBA Methoden, die eine Beurteilung unterschiedlicher Plausibilisierungs- und Normalisierungsansätze ermöglichen. Das Ziel soll eine objektive, standortspezifische Bewertung der unterschiedlichen Parameter sein und wie durch die Verwendung des entsprechenden Ansatzes die Trenderkennung verbessert werden kann. Zusammenfassend werden am UBA für die Abwassersurveillance notwendige technische Verfahrensabläufe entwickelt, weiter optimiert, harmonisiert und im Rahmen von Technischen Leitfäden dokumentiert. Dies betrifft die Probenahme, Labormethoden, Logistikkonzepte und den Bereich der Datenverarbeitung und -übermittlung an das ⁠ RKI ⁠. Darüber hinaus engagiert sich das UBA im Bereich der Normung.

Weiterentwicklung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung (MBA) mit den Zielen der Optimierung der Ressourceneffizienz und Minimierung von Treibhausgasemissionen

Die Studie beschreibt den aktuellen Stand der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung in Deutschland, wobei alle vier klassischen Verfahrensvarianten analysiert werden: die mechanisch-biologische Behandlung mit Rotte bzw. mit Vergärung sowie die mechanische Behandlung mit biologischer Trocknung/Stabilisierung (MBS) bzw. mit physikalisch-thermischer Trocknung (MPS). Anhand der erfassten Daten wird für jede der Varianten die Energieeffizienz in Form des Netto-Primärwirkungsgrades (bezogen auf den Energiegehalt des Abfalls) ermittelt und eine ökobilanzielle Bewertung (Klimabilanz) durchgeführt. Darüber hinaus werden Optionen zur Weiterentwicklung und Optimierung der Anlagen identifiziert. Veröffentlicht in Texte | 156/2023.

Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)"

Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" Von 1991 bis 1999 führte das BfS das Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" durch. Mit diesem Projekt wurden die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus, die sich nicht mehr im Besitz der Wismut GmbH befinden, und die Hinterlassenschaften des historischen Bergbaus systematisch erfasst, orientierend untersucht und radiologisch bewertet. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) übernahm 1991 als vereinigungsbedingte Sonderaufgabe die Ermittlung der aus bergbaulicher Tätigkeit in Gegenwart natürlicher Radioaktivität stammende Umweltradioaktivität in den neuen Bundesländern. Daher führte das BfS im Zeitraum von 1991 bis 1999 das Projekt " Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster) " durch. BfS -Projekt untersuchte Bergbau-Hinterlassenschaften auf Radioaktivität Mit diesem Projekt wurden die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus, die sich nicht mehr im Besitz der Wismut GmbH befinden, und die Hinterlassenschaften des historischen Bergbaus systematisch erfasst, orientierend untersucht und radiologisch bewertet. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Objekte: Aufbereitungsanlagen (Anlagen zur Abtrennung und Verarbeitung des nutzbaren Materials durch mechanische, chemische oder metallurgische Verfahren einschließlich der Betriebsgelände und der dazugehörigen Betriebsflächen Industrielle Absetzanlagen (Becken zur Deponierung von Rückständen (Tailings) und zur Reinigung wässriger Prozessmedien aus Aufbereitungsanlagen), Halden (Aufschüttungen von beim Bergbau oder der mechanischen Erzaufbereitung angefallenen Bergen (Abraum) oder von Rückständen aus der metallurgischen Verarbeitung (Schlacken)), Schürfe (bergmännisch geschaffene Aufschlüsse mit geringer Teufe und geringer Fläche zur Erkundung von Erzvorkommen oder nutzbaren Rohstoffen), Stollen (horizontale bergmännische Auffahrungen), Schächte (vertikale bergmännische Auffahrungen), Restlöcher, Hohlräume (unverfüllte Tagebaurestlöcher oder Hohlräume), Anlagen (nicht rekultivierte Betriebsflächen und möglicherweise nicht dekontaminierte Bergbauanlagen wie Erzbunker, Uranerzkistenlager, wassertechnische Anlagen etc. ) und Erzverladestellen (nicht auf Betriebsgelände befindliche Flächen, auf denen Uranerz umgeladen wurde). Daneben war die Identifizierung von bergbaulich beeinflussten Flächen in der Umgebung der oben angegebenen Objekte von besonderem Interesse, für die Maßnahmen zur Verminderung oder Beseitigung der Strahlenexposition der Bevölkerung erforderlich sind. Untersuchungen konzentrierten sich auf "Verdachtsflächen" Im Ergebnis des Projektes wurden diejenigen Hinterlassenschaften identifiziert, für die Strahlenexpositionen oberhalb von einem Millisievert ( mSv ) pro Jahr nicht ausgeschlossen werden können und für die daher weitere Untersuchungen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen oder Nutzungseinschränkungen in Erwägung zu ziehen sind. Um die finanziellen Mittel effizient einzusetzen, wurden die Untersuchungen auf sogenannte " Verdachtsflächen " konzentriert. Das sind die Gebiete, in denen nach Informationen aus bereits vorhandenen Quellen (Bergämter, geologische Unterlagen) die Mehrzahl der bergbaulichen Objekte mit Verdacht auf radioaktive Kontaminationen zu erwarten waren. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen wurden in der Datenbank "A.LAS.KA." und dem "Fachinformationssystem bergbaubedingte Umweltradioaktivität" (FbU) gespeichert und in verdachtsflächenbezogenen Berichten ausführlich diskutiert. Die Daten und Informationen stehen den für den Vollzug des Strahlenschutzrechtes zuständigen Behörden der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verfügung. Parallel zum Projekt "Altlastenkataster" führte das BfS ein Messprogramm zur Untersuchung der Strahlenexposition durch Radon in der Freiluft durch. Dabei zeigte sich, dass zwar in unmittelbarer Nähe bergbaulicher Anlagen gegenüber dem natürlichen Untergrund deutlich erhöhte Radonkonzentrationen auftreten können, eine großräumige Beeinflussung aber nicht besteht. Details dazu können dem Bericht "Ergebnisse der Radonmessungen in der bodennahen Luft der Bergbaugebiete" (BfS-SW-05-09) entnommen werden. Stand: 08.04.2024

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