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Kommission begrüßt Annahme der Vorschriften zur maritimen Raumordnung durch das Parlament

Am 17. April 2014 stimmte das Europäische Parlament der Richtlinie für die maritime Raumplanung zu, die den Mitgliedstaaten helfen soll, die verschiedenen Tätigkeiten auf See besser zu koordinieren und hierdurch sicherzustellen, dass sie so effizient und nachhaltig wie möglich ausgeübt werden. Angesichts des rasch zunehmenden Bedarfs an Meeresgebieten für neue Tätigkeiten in Bereichen von den erneuerbaren Energien bis hin zur Aquakultur ist es notwendig, die meeresbezogenen Tätigkeiten auf See besser zu planen und zu koordinieren. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen an die Erstellung maritimer Raumordnungspläne. In diesen Plänen werden alle derzeit ausgeübten menschlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Festland und Meer erfasst und es wird festgestellt, wie sie sich am effektivsten regeln lassen.

Umweltbelange der Meeresraumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes

Trotz anfänglicher Bedenken gegenüber einer Raumordnung auf dem Meer wurden inzwischen in Deutschland die notwendigen rechtlichen Regelungen geschaffen und auf dieser Grundlage maritime Raumordnungspläne aufgestellt. Die Herausforderung für die Zukunft ist, die Nutzung des maritimen Raums weiter zu optimieren, um die vielfältigen wirtschaftlichen und soziale Belange mit dem Schutz der Meeresumwelt noch besser in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere für den begrenzten Raum der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Geplant ist, die Raumordnungspläne des Bundes für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee auf der Grundlage zukünftiger Bedarfs- und Schutzanforderungen fortzuschreiben. Ziel des vorliegenden F+E-Vorhabens ist es, Entscheidungsträgern und Interessensvertretern aus dem Umweltbereich geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsansätze zur Verfügung zu stellen, damit die Belange des Umweltschutzes entsprechend ihrer Bedeutung bei der Fortschreibung der Raumordnungspläne in der AWZ mit zugehöriger Strategischer Umweltprüfung in wirksame raumplanerische Ziele und Grundsätze umgesetzt werden können. Dabei sind negative Auswirkungen der verschiedenen Meeresnutzungen auf die Schutzgüter der Meeresumwelt zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Flächen in ausreichendem Maße für umweltrelevante Funktionen zu sichern und der Meeresraum insgesamt sparsam und effizient zu nutzen. Quelle: Forschungsbericht

Strategien und Szenarien zur Raumnutzung in den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen in Nordsee und Ostsee (mit ergänzendem Rechtsgutachten zu 'Offshore-Windkraftanlagen')

Das Projekt "Strategien und Szenarien zur Raumnutzung in den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen in Nordsee und Ostsee (mit ergänzendem Rechtsgutachten zu 'Offshore-Windkraftanlagen')" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von K & M Consult, Büro für räumliche Planung und Entwicklung in Küstenzonen und Meeren durchgeführt. Flächen für Windenergieparks in den deutschen Meereszonen sollen zukünftig im Rahmen eines Integrierten Küstenzonenmanagements festgelegt werden. Dafür muss das bestehende Raumplanungssystem auf Küste und Meer erweitert werden. Bisher wurde das Meer politisch weitestgehend als Verkehrsraum und schützenswerter Naturraum angesehen, in dem Schifffahrt, Fischerei und Tourismus stattfinden. Die küstennahen Meereszonen unterliegen jedoch einem starken Nutzungsdruck. Schiffsverkehr, Fischerei, Krabben- und Muschelfang, Marikulturen, Energiegewinnung, Versorgungsleitungen, militärische Nutzungen, Tourismus und Natur- und Umweltschutz erhöhen mit ihren jeweiligen Ansprüchen den Druck auf die Meere, Inseln und Küstenräume und führen häufig zu Nutzungskonflikten. Bereits heute sind Nord- und Ostsee intensiv genutzte Räume. Es zeichnet sich ab, dass eine Reihe von neuen Nutzungsansprüchen andere Folgenutzungen mit entsprechenden Raumansprüchen hervorrufen. Bereits zum Zeitpunkt des Projektes lag dem Bund eine Reihe von Anträgen für Offshore-Windkraftanlagen vor. Mit der Zulassung solcher und weiterer Nutzungen wird aus dem Naturschutz-Raum 'Küste und Meer' ein Entwicklungs-Raum. Ein solcher Entwicklungsraum erfordert vorausschauende räumliche Planung. Hieraus entsteht ein Bedarf an Entscheidungshilfen, um die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung einerseits nicht aufzuhalten und sie andererseits nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit steuern zu können. Im Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 3.12.2001 heißt es daher: - Die norddeutschen Küstenländer werden gebeten, den Geltungsbereich ihrer Raumordnungspläne auf die 12-Seemeilen-Zone des Meeres auszudehnen. Es sollte eine entsprechende Anpassung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung erfolgen. - Der Bund wird gebeten, innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone in Abstimmung mit den Ländern und den Nachbarstaaten eine Raumentwicklungsstrategie zu erarbeiten. - Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde der Forschungsauftrag 'Szenarien und Strategien zur Raumnutzung in den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen in Nordsee und Ostsee' vergeben. Dieses Projekt schloss an ein Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) an, welches die 'Raumnutzung in den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen in Nordsee und Ostsee' untersucht und die komplexe Raumstruktur des Meeres deutlich gemacht hatte. Auf einem Workshop am 28.10.2002 in Hannover wurden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens und eines ergänzenden Rechtsgutachtens mit dem Titel 'Ausweisung von besonderen Eignungsgebieten für Offshore-Windkraftanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) - Wahrung möglicher Belange der Bundesraumordnung' der Fachöffentlichkeit vorgestellt und mit einem breiten Expertenkreis diskutiert. (Text gekürzt)

Lösungsansätze für die Berücksichtigung der Umweltbelange, der Schutzziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und des Ökosystemansatzes bei der Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

Das Projekt "Lösungsansätze für die Berücksichtigung der Umweltbelange, der Schutzziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und des Ökosystemansatzes bei der Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Die Raumordnungspläne des Bundes für die deutsche AWZ in der Nord- und Ostsee (Paragraph 17, Abs.3 ROG) sollen auf der Grundlage einer Evaluierung zukünftiger Bedarfsanforderungen fortgeschrieben werden (siehe u.a. Energiekonzept der Bunderegierung 2010). Ein zunehmender Nutzungsdruck auf den Meeresraum ist dabei nicht nur durch den Ausbau der klimaschutzorientierten Offshore Windenergie, sondern auch durch die Rohstoffgewinnung und die Schifffahrt zu erwarten. Die Federführung hat das BMVBS mit Unterstützung des BSH. BMU, UBA und BfN sind im Rahmen der Behördenbeteiligung und Ressortabstimmung eingebunden und gehalten, die Umweltbelange in der Zuständigkeit des Umweltressorts konsistent zu vertreten. Ziel des Vorhabens ist es, dem Umweltressort Informations- und Berwertungsgrundlagen sowie Lösungsansätze zur Verfügung zu stellen, um die Umweltbelange in seiner Zuständigkeit entsprechend ihrer Bedeutung bei der Fortschreibung der Raumordnung in der AWZ zu verankern. Dabei sind raumrelevante Konflikte zwischen verschiedenen Meeresnutzungen und Schutzgütern der Meeresumwelt zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Flächen in ausreichendem Maße für umweltrelevante Funktionen zu sichern und Meeresflächen sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen. Gestaltungsspielräume sind vor allem zur gesamträumlichen Steuerung einer umweltverträglichen Windenergienutzung, zur Festlegung von raumordnerischen Vorranggebieten für den Meeresschutz und zur Umsetzung der unter der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) festgelegten Schutzziele auf der Basis des Ökosystemansatzes aufzuzeigen. Das Vorhaben soll sich auch mit den möglichen Auswirkungen der im Sommer 2012 vorliegenden EU-Regelungen zur maritimen Raumordnung (in Verbindung mit dem integrierten Küstenzonenmanagement-IKZM) befassen. Bei Bedarf ist das Umweltressort bei seinen Aufgaben auch mittels kurzfristiger Expertisen zu unterstützen. Ein Beirat soll das Vorhaben begleiten.

Vorhaben: Datengrundlagen für Meeresraumordnungsprozesse in der Ostsee

Das Projekt "Vorhaben: Datengrundlagen für Meeresraumordnungsprozesse in der Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Ostseeforschung durchgeführt. Das europäische Verbundprojekt BASMATI möchte ein innovatives und integratives Serviceprogramm (Decision-Support Tool) entwickeln, welches Entscheidern und Akteuren im Umfeld der Maritimen Raumplanung (MSP) helfen soll, Vorteile, Konflikte oder Alternativen im Planungsprozess besser bewerten zu können. Die Grundlage bildet ein ökosystembasierter Ansatz sowie Ergebnisse aus vorangegangener Forschung und aktuellen strategischen Bemühungen auf lokaler und regionaler Ebene. Damit alle Stufen des Planungsprozesses abgedeckt werden können, müssen Elemente wie Datensammlung und Datenaustausch, integrative Analysen dem ökosystembasierten Ansatz entsprechend sowie die interaktive Einbindung der Entscheidungsträger einbezogen werden. Nach einer Auswahl der zur Verfügung stehenden Daten gemeinsam mit Entscheidungsträgern sollen diese dahingehend überprüft werden, inwieweit sie den geforderten Anforderungen genügen und welche Konsequenzen sich daraus für die Aussagekraft eines Raumordnungsplans ableiten lassen. Außerdem sollen mögliche zukünftige Entwicklungen (z. B. in Bezug auf Änderungen durch Klimawandel) für die Region dargestellt und als Szenario-Daten in Raumordnungsprozesse mit aufgenommen werden. Des Weiteren sollen in einer begleitenden Fallstudie in der südlichen Ostsee potentielle Gebiete für Marikultur untersucht werden. Interaktionen mit anderen raumrelevanten Nutzungen, Effekte auf Ökosystemdienstleistungen, insbesondere auf regulierende und unterstützende Ökosystemdienstleistungen wie z. B. die Filtrationsleistung, sollen betrachtet werden. In Bezug auf Erkenntnisse zu Muschelfarmen ist ein Austausch mit BONUS-OPTIMUS angedacht. Das europäische Verbundprojekt BASMATI wurde im Rahmen der BONUS-Ausschreibung 'BLUE BALTIC' eingereicht und ist dem BONUS Förderschwerpunkt 4.3. 'Maritime spatial planning from local to Baltic Sea region scale' zugeordnet. Durch die Förderung von Projekten im Rahmen von 'BONUS - Artikel 185' soll die Vernetzung der marinen Forschung im Ostseeraum auf europäischer Ebene unterstützt werden. BASMATI fokussiert auf die Etablierung eines 'Decision-Support-Systems', durch das die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in der marinen Raumordnung und allen Phasen des Planungsprozesses gefördert werden soll. Das Projekt liefert einen Beitrag zu den im BMBF-Programm 'Forschung für nachhaltige Entwicklung - FONA3' genannten Zielen zur Vorsorgeforschung in den Bereichen 'Küsten-, Meeres- und Polarforschung' sowie 'Biodiversität und Ökosysteme'.

Baltic LINes (Ostseeraum) - Abstimmung maritimer Raumordnungspläne der Ostseeanrainer

Das Projekt "Baltic LINes (Ostseeraum) - Abstimmung maritimer Raumordnungspläne der Ostseeanrainer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie durchgeführt. Bei der Nutzung der Ostsee herrscht große Konkurrenz, angefacht von vielen oft gegensätzlichen Interessen. Die Interessen der verschiedenen Akteure werden abgewogen, um beispielsweise den Einfluss auf die Umwelt zu minimieren oder Planungsvorhaben der Nachbarstaaten nicht zu widersprechen. Baltic LINes wird zu einer besseren Abstimmung von linearen Infrastrukturen in den maritimen Raumordnungsplänen der Ostseeanrainerstaaten beitragen.

Machbarkeitsstudie für einen integrativen Aufbau eines datengestützten Informationssystems für die Raumordnung auf dem Meer und das Integrierte Küstenzonenmanagement

Das Projekt "Machbarkeitsstudie für einen integrativen Aufbau eines datengestützten Informationssystems für die Raumordnung auf dem Meer und das Integrierte Küstenzonenmanagement" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt. Teil 1 der Machbarkeitsstudie zeigt, wie und welche konkreten Daten- und Informationsquellen für den Beispielraum der deutschen Ostsee erschlossen und im Rahmen eines integrativen Ausbaus eines datengestützten Informationssystems für die Raumordnung auf dem Meer und für das integrierte Küstenzonenmanagement zugänglich gemacht werden können. Anlass: Die Intensivierung der Nutzung der deutschen Meeresgebiete einschließlich sich verstärkender Konkurrenzen und Konflikte zwischen den Nutzungen und ökologischen Gegebenheiten erfordert für raumordnerische Aufgaben, für die Planung, für Genehmigungsverfahren, für den vorsorglichen Schutz der Umwelt und IKZM-Prozesse entsprechende Daten- und Informationsgrundlagen. Insbesondere für den Offshore-Bereich liegen nur wenige Daten und Informationen vor, die häufig für spezifische Fragestellungen erarbeitet wurden und demnach für Planungsaufgaben einer Ergänzung und Aufarbeitung bedürfen. Aufgrund der teils sehr unterschiedlichen Aufgaben und Rahmenbedingungen der für das Meeresgebiet zuständigen Fachressorts sowie mit Untersuchungen in Nord- und Ostsee beschäftigten Institutionen ist es bisher nicht gelungen, einen integrativen, vernetzenden Ansatz für ein Informationssystem zu etablieren. Die Daten- und Informationshaltung auf jeder Ebene erfolgt in unterschiedlicher Art und Weise (Unterschiede hinsichtlich Datenstruktur, Zuständigkeit, räumlicher Zuschnitt, Erfassungs- und Darstellungsmaßstab usw.). Daraus ergibt sich das Erfordernis, dass ein übergreifendes Informationssystem anhand spezifischer Schnittstellen flexibel aufgebaut sein muss, da verschiedene Zugriffsmöglichkeiten auf unterschiedliche Ebenen der Erfassung und Aufbereitung von Daten und Informationen realisiert werden müssen. Zielsetzung und Gegenstand des Projektes: Die Studie evaluierte, ob und wie digitale GIS-gestützte Produkte zur Unterstützung verschiedener Planungsprozesse, insbesondere im Rahmen einer Raumordnung auf dem Meer sowie des Integrierten Küstenzonenmanagements, über den bisherigen Stand weiterentwickelt und verbessert werden können um so den komplexen und fachübergreifenden Anforderungen besser gerecht zu werden.

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