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Mehrwegquote bei Getränken weit von gesetzlichem Ziel entfernt

Mehrwegquote bei Getränken weit von gesetzlichem Ziel entfernt Im aktuellen Berichtsjahr 2022 hat die Mehrwegquote mit 33,5 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin deutlich verfehlt. Seit 2022 gilt die Pfandpflicht für nahezu alle Getränkesegmente, was sich auf die jährliche Erhebung des Anteils von Getränken in Mehrwegverpackungen auswirkt. Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht. Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Für das Jahr 2022 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 33,5 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich, die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 2022 unverändert 42,6 Prozent. In § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz ist als Ziel ein Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von 70 Prozent festgelegt. Diese Vorgabe wurde im Jahr 2022 erneut nicht erreicht. Das gesetzliche Ziel wurde um 36,5 Prozentpunkte unterschritten. Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch unserem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wiederbefüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden. Der Bericht zur Bundesweiten Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen mit Bezugsjahr 2022 gibt es hier zum nachlesen .

Verpackungsabfälle

Verpackungsabfälle In Deutschland fielen im Jahr 2021 19,7 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 4,9 % mehr als im Vorjahr an. 67,9 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Rückgang der Recyclingquote um 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022 und liegt vor allem an einem Verbrauchsanstieg bei Holzpackmitteln. Insgesamt wurden 96,3 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2021 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2021 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 19,7 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken (siehe Abb. „Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken“) haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken (Einweg und Mehrweg) Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 42,6 % der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2019 auf 18 Stück pro Einwohner, im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner und im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2019 bei 54 Kunststofftragetaschen, in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen und in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die in der Regel aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzen. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2021 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2021 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie muss bis 2025 die Recyclingquote bei Kunststoffen um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Bis 2030 müssen die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 6,6 Prozentpunkte und die Recyclingquote über alle Materialarten um 2,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2021 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,2 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle fiel nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2021 um 0,3 % auf 74,0 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten der stofflichen Verwertung im Jahr 2021 folgenden Werten (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen“: Holz 31,6 % Kunststoffe 48,4 % Aluminium 62,4 % Glas 80,3 % Papier und Karton 85,1 % Eisenhaltige Metalle 86,7 % Insgesamt 67,9 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (44,6 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,6 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Verwertungsquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Gesamtrecyclingquote bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde mit 52,3 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt. (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2022“).

Mehrwegflaschen

Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegvarianten Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region. Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen. Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk. Gewusst wie Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind. Mehrweg bevorzugen: Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“ oder am Blauen Engel. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent. Einweg vermeiden: „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent. Trinkwasser aus dem Wasserhahn: Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld. Achtung: Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab. Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE. Was Sie noch tun können: Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen. Klimaschutz durch Mehrweg Quelle: Öko-Institut e.V. Klimaschutz durch Mehrweg Quelle: Öko-Institut e.V. CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland Quelle: Öko-Institut e.V. Klimaschutz durch Mehrweg Klimaschutz durch Mehrweg CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland Hintergrund Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter: Bewertung der Pfandpflicht (UBA-Texte 20/2010) Verpackungsabfälle (UBA, Daten zur Umwelt) Quellen IFEU (2010): Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt . Blauer Engel - Mehrweg Quelle: Blauer Engel Mehrwegzeichen Quelle: Arbeitskreis Mehrweg GbR

Pressedossier Verpackungen und Verpackungsabfälle

Wie viel Verpackungsabfall wird recycelt und wie steht es um die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen? Wie kann ein Hersteller Verpackungen umweltfreundlich gestalten? Welchen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz unterliegt er? In unserem Pressedossier finden Sie einen Überblick über die Inhalte des Umweltbundesamtes zum Thema Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Erneut leichter Anstieg bei Getränken in Mehrwegverpackungen

Erneut leichter Anstieg bei Getränken in Mehrwegverpackungen Nach jahrelangem Rückgang zeigen Daten für 2020 das zweite Jahr in Folge einen leichten Anstieg des Mehrweganteils im Getränkebereich. Im aktuellen Berichtsjahr wird mit 43,1 Prozent in den bepfandeten Getränkesegmenten das gesetzliche Ziel von 70 Prozent Getränken in Mehrwegverpackungen jedoch erneut deutlich unterschritten. Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht. Für das Jahr 2020 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes erneut eine leichte Zunahme des Anteils von Mehrwegflaschen. Es wurden 43,1 Prozent der in Deutschland verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt. Gegenüber dem Vorjahr liegt der Wert 1,3 Prozentpunkte höher. Damit stieg der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten das zweite Jahr in Folge seit der Pfandeinführung für Einweggetränkeverpackungen im Jahr 2003 an. Bepfandete Getränkesegmente Die Mehrwegquote von 43,1 Prozent betrifft lediglich die Getränkesegmente, für die durch das Verpackungsgesetz in 2020 eine Einwegpfandpflicht bestand. Davon sind Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke umfasst. Diese machen etwa dreiviertel des Getränkeverbrauchs aus. Vor allem eine stärkere Nachfrage nach Wasser und Bier in Mehrwegflaschen ließ die Mehrwegquote ansteigen. Bei Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken sank der Anteil von Mehrweg auch im Jahr 2020. Die verstärkte Nachfrage nach Wasser in Mehrwegflaschen sorgte erneut für einen Rückgang des Anteils an Einwegkunststoffflaschen (minus 1,9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019). Trotzdem sind Einwegkunststoffflaschen mit 48,8 Prozent Anteil am Getränkeverbrauch und einer Stückzahl von 15,6 Milliarden Flaschen immer noch das am häufigsten verwendete Packmittel für Getränke in Deutschland. Die Studie zeigt auch, dass Mehrwegflaschen nicht allgemein, sondern nur solche aus Glas mit einem Plus von 2 Prozentpunkten stärker nachgefragt werden. Hingegen zeigt sich bei Mehrwegflaschen aus Kunststoff ein verringerter Verbrauch um 0,7 Prozentpunkte. Die GVM erklärt den Rückgang mit der aktuellen „Plastikdiskussion“. Einen starken Zuwachs bei Einweg gab es wiederholt mit einem Anstieg um 0,5 Prozentpunkte bei in Dosen abgefüllten Getränken, welche einen Marktanteil von 5,7 Prozent ausmachen. Bier ist weiterhin das Getränkesegment mit dem höchsten Mehrweganteil. Nach einem Rückgang in 2019 um 0,8 Prozentpunkte konnte 2020 ein Zuwachs um 0,4 Prozentpunkte auf 78,9 Prozent verzeichnet werden. Ebenso wie die Dosen legte auch der Getränkekarton in den bepfandeten Getränkesegmenten zu (plus 0,2 Prozentpunkte). Nicht-pfandpflichtige Getränkesegmente Hingegen ist bei den nicht-pfandpflichtigen Getränken, zu denen im Jahr 2020 unter anderem Säfte, Nektare, Wein, Sekt, Spirituosen und Milchgetränke zählten, der Mehrweganteil mit stabilen 4,6 Prozent deutlich niedriger als in den Segmenten mit Pfand. Die nicht pfandpflichtigen Getränke wurden hauptsächlich in Getränkekarton abgefüllt, deren Marktanteil hier um 1,3 Prozentpunkte zugenommen hat und bei 48,2 Prozent lag. Hinzu kommen Einwegglasflaschen mit einem Anteil von 26,0 Prozent und Einwegkunststoffflaschen, deren Marktanteil 16,3 Prozent betrug. Gesamtmarkt Bei Betrachtung aller Getränkesegmente, unabhängig von der Pfandpflicht, wird deutlich, dass der Mehrweganteil von 2015 bis 2018 um 2,0 Prozentpunkte von 34,5 Prozent auf 32,5 Prozent gesunken ist. In den darauffolgenden Jahren ist ein geringfügiger Anstieg des Mehrweganteils in 2019 um 0,4 Prozentpunkte und in 2020 um 0,6 Prozentpunkte auf 33,5 Prozent zu konstatieren. Treiber dieser Entwicklung sind die Zuwächse im bepfandeten Sektor, im nicht-pfandpflichtigen Sektor blieb der Mehrweganteil in den letzten 5 Jahren unverändert auf sehr niedrigem Niveau. Die Daten zeigen, es sind weitere Anstrengungen notwendig, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch unserem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wiederbefüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der leichte Anstieg bei Mehrweg der letzten Jahre deutlich gestärkt werden. Das Umweltbundesamt untersucht daher in einem Forschungsvorhaben Maßnahmen, um den Ausbau von ressourcenschonenden Mehrwegsystemen zu unterstützen und wird die Ergebnisse in Kürze veröffentlichen.

Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen

Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht

Mehrwegverpackungen und Mehrwegverpackungssysteme

Mehrwegverpackungen und Mehrwegverpackungssysteme Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Durch verschiedene gesetzliche Neuerungen werden Mehrwegverpackungen in der Europäischen Union und spezifisch in Deutschland mehr und mehr gefördert. Mehrwegverpackungen im Verpackungsgesetz Das Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Das VerpackG regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen. Das Ziel ist die Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt. Das VerpackG differenziert verschiedene Arten von Verpackungen; so werden Mehrwegverpackungen als eigene Kategorie behandelt. Definition Mehrwegverpackungen Eine Verpackung ist eine Mehrwegverpackung, wenn sie dazu konzipiert und bestimmt ist, „nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird“ (§ 3 Abs. 3 VerpackG). Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind, sind Einwegverpackungen (§ 3 Abs. 4 VerpackG). Wiederverwendbare Verpackungen, welche die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllen, weil für sie z.B. kein Anreizsystem zur Rücknahme wie ein Pfand vorhanden ist, sind daher keine Mehrwegverpackungen. Neue Registrierungspflicht für Mehrwegverpackungen Seit dem 01. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht für alle Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen. Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes ist derjenige Vertreiber, der mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Seit dem 01. Juli 2022 sind daher auch die Hersteller, die Mehrwegverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ( https://www.verpackungsregister.org/ ) zu registrieren. Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich zur Verminderung des Verbrauchs von Einwegverpackungen Die Einwegkunststoffrichtlinie hat das Ziel das Abfallaufkommen und den Eintrag in die Umwelt der Einwegkunststoffprodukte zu vermindern, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem, den Verbrauch von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, deren Inhalt z.B. für den Sofort-Verzehr bestimmt ist, und Einwegkunststoffgetränkebechern einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel zu vermindern. Die Minderungsvorgaben wurden in Deutschland durch eine Mehrwegangebotspflicht im Rahmen der letzten Novelle des VerpackG umgesetzt. Das Gesetz schreibt nun erstmals vor, dass Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien ab dem 01. Januar 2023 Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Bereich“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Diese darf nicht teurer als die Einwegverpackung sein, aber die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Die Letztvertreiber müssen auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln hinweisen. Mehrwegziel für den Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen und jährliche Berichterstattung Mit § 1 Abs. 3 VerpackG sollen Mehrwegverpackungen im Getränkebereich gestärkt werden, um Abfälle zu vermeiden. Das Ziel ist, einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Mehrwegförderung gibt das VerpackG seit 2019 ebenso wie die zuvor gültige Verpackungsverordnung vor, dass jährlich der Mehrweganteil im Getränkebereich berichtet werden muss. Das Umweltbundesamt lässt daher für die Bundesregierung jährlich eine bundesweite Datenerhebung zum Verbrauch von Getränken in Mehrwegverpackungen durchführen. Die Ergebnisse der Datenerhebung sind dabei von aktuellen Gesetzesentwicklungen wie beispielsweise der Ausweitung der Einwegpfandpflicht beeinflusst. Für die Erhebung werden Daten von einer Vielzahl von Quellen genutzt wie z.B. das Statistische Bundesamt, Getränkeverbände und Packmittelhersteller. Ihre Angaben werden verwendet, um den jährlichen Getränkeverbrauch in Deutschland für verschiedene Packmittel festzustellen. Im Jahr 2021 wurden die Daten für das Jahr 2019 veröffentlicht. So betrug der Anteil von Mehrwegverpackungen 41,8 Prozent in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Insgesamt ließ sich feststellen, dass der Einweganteil um 0,6 Prozent sank zum Vorteil von Mehrwegverpackungen. Allerdings wurde auch 2019 die Zielgröße für Mehrwegverpackungen von 70 Prozent im Getränkebereich verfehlt. Forschungsvorhaben zu Mehrwegverpackungen Als wissenschaftliche Behörde forscht das Umweltbundesamt zu zahlreichen Aspekten der Verpackungsvermeidung und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu möglichen Handlungsoptionen. Im Mai 2019 hat das Umweltbundesamt eine Studie zu der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr veröffentlicht. In dieser sind u.a. weiterführende Informationen zur Ökobilanz von Einweg- und Mehrwegbechern zu finden. Aktuell lässt das Umweltbundesamt im Forschungsvorhaben „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs“ untersuchen, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können und welche Potentiale für neue Mehrwegverpackungssysteme entlang der Lieferkette und im Handel bestehen. Im Vorhaben wird auch die Förderung und Optimierung von Mehrwegsystemen im Getränkebereich untersucht. Es sollen Empfehlungen für die Verbreitung und Förderung von Mehrwegverpackungen im Versandhandel erarbeitet werden.

Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen

Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben der § 1 und § 31 des Verpackungsgesetzes die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten sowie den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs wurden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, wobei die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2019 den Ausgangspunkt darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2019 in Deutschland 41,8 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte höher als der Mehrweganteil im Vorjahr, was durch Zuwächse bei Wasser in Mehrweggetränkeverpackungen zustande kommt. Veröffentlicht in Texte | 116/2021.

UBA aktuell - Nr.: 5/2021

Liebe Leser*innen, die Zeit drängt, um wirksamen Klimaschutz umzusetzen. Deshalb hat das UBA im September noch einmal eine Auswahl seiner Vorschläge für ein klimaneutrales Deutschland in einer Twitter-Kampagne vorgestellt. Mehr dazu in dieser Newsletterausgabe. Außerdem geht es unter anderem um die neuen Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese sind sehr ambitioniert und tragen den neuen Erkenntnissen der letzten zwei Jahrzehnte zu den gravierenden Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit Rechnung. Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Auch der im Mai 2021 von der EU-Kommission vorgelegte „Zero Pollution“-Aktionsplan ist begrüßenswert. In einem Scientific Opinion Paper hat das UBA einen Vorschlag erarbeitet, wie die „Zero Pollution Ambition“ themen- und regelungsübergreifend ausgestaltet werden kann, damit Wasser, Boden und Luft sowie unsere Gesundheit besser geschützt werden. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Jetzt loslegen für ein klimaneutrales Deutschland! Die UBA-Vorschläge für ein klimaneutrales Deutschland finden Sie auch auf Twitter unter #UBAklima. Quelle: Umweltbundesamt In den 2020er-Jahren müssen alle Weichen gestellt werden, damit Deutschland klimaneutral wird. Wie dies gelingen kann, dazu hat das UBA zahlreiche Vorschläge vorgelegt, zum Beispiel 2019 mit der RESCUE-Studie. Sie zeigt: Deutschland kann seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um rund 70 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Wir müssen jedoch sofort handeln und unsere Anstrengungen deutlich verstärken. Eine Auswahl der Vorschläge des UBA: Energiewende : Im Vergleich zum Jahr 2020 muss Deutschland pro Jahr viereinhalbmal so viele Windräder an Land bauen und doppelt so viele Photovoltaikanlagen auf den Dächern installieren. Verkehrswende : Mehr Fuß-, Rad-, Bus- und Bahnverkehr und weniger sowie klimafreundlichere Autos sind nötig – etwa durch einen Abbau umweltschädlicher Subventionen und mehr Platz und Investitionen in klimafreundliche Mobilität. Ernährungswende : Der Konsum tierischer Lebensmittel, wie Fleisch oder Milchprodukte, muss sinken. Fördern könnte dies die Politik etwa durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf tierische und die Absenkung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Lebensmittel. Klimafreundliche Industrie : Energie und Ressourcen müssen effizienter eingesetzt und der verbleibende Energiebedarf aus erneuerbarem Strom gedeckt werden oder, wenn nicht möglich, über Wasserstoff, der mit erneuerbarem Strom produziert wird. Wärmewende und energetische Gebäudesanierung : Der Energiebedarf von Gebäuden muss drastisch sinken. Hierfür müssen wir pro Jahr etwa 2,5 Prozent des Gebäudebestands sanieren – aktuell liegen wir bei nur 1 Prozent. Die Wärmeversorgung muss von Öl und Gas auf klimafreundliche Wärmenetze oder auf mit grünem Strom betriebene Wärmepumpen umgestellt werden. Nachhaltiger Konsum und Kreislaufwirtschaft : Produkte müssen länger halten, so lange wie möglich genutzt und am Ende ihrer Lebensdauer recycelt werden. Internationale Zusammenarbeit : Um die Klimakrise zu stoppen, braucht es Anstrengungen weltweit – vor allem in den G20-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört. Sie alleine verursachen 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen. Deutschland sollte deshalb mit anderen Ländern zusammenarbeiten und Meilensteine setzen, wie im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir sollten gegen jedes Zehntel Grad Erwärmung kämpfen“ UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland über die Klimakrise "Hitze ist für einige Teile unserer Bevölkerung extrem kritisch" Es muss nicht 50 Grad heiß werden, damit Gefahr für Leib und Leben besteht. Bereits ab 30 Grad kann Hitze kritisch werden. UBA-Experte Hans-Guido Mücke im Interview auf Spektrum.de. UBA-Zahl des Monats August 2021 Quelle: Umweltbundesamt Jahrelang ging in Deutschland der Anteil von Getränken, die in Mehrwegflaschen abgefüllt werden, zurück. Die aktuellen Daten zeigen für 2019 erstmals wieder einen Anstieg des Mehrweganteils im Getränkebereich. Mit 41,8 Prozent wird das gesetzliche Ziel von 70 Prozent jedoch deutlich unterschritten.

Mehrweganteil bei Getränken sinkt weiter

Mehrweganteil bei Getränken sinkt weiter Der Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Dies ist ein Prozentpunkt weniger als noch 2017. Sogar Dosenbier wird wieder mehr getrunken. Damit hat sich der Abwärtstrend der letzten Jahre fortgesetzt. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Jährlich wird der Getränkeverbrauch in Deutschland untersucht. Für das Jahr 2018 zeigen nun die aktuellen Daten erneut Verluste bei Mehrwegflaschen. Seit 2000 wurden Mehrwegflaschen in allen Getränkesegmenten stark von Einweg-Kunststoffflaschen verdrängt. Mittlerweile ist hier eine Marktsättigung eingetreten, die Anteile der Einwegflaschen steigen weniger stark. Jedoch gibt es neue Veränderungen hin zu Einweg. Bei Bier beispielsweise wurde seit Einführung der Pfandpflicht ein Mehrweganteil von über 80 Prozent erreicht. Da Bierdosen aber wieder mehr Absatz finden, lag auch bei Bier 2018 der Anteil von Mehrwegflaschen mit 79,5 Prozent unter 80 Prozent. Hingegen zeigten sich bei Wasser erste Auswirkungen der Diskussionen um zu hohen Verpackungsverbrauch. Hier stieg der Mehrweganteil um 0,7 Prozentpunkte. Mit 38,8 Prozent liegt er jedoch weit unter dem gesetzlich angestrebten Ziel. Der Bericht zeigt, dass immer mehr Getränkeabfüller eigene Individual-Flaschen verwenden, anstatt auf einheitliche Flaschen aus einem deutschlandweiten Pool zurückzugreifen. Im Bierbereich waren es 2012 noch 15 Prozent individualisierte Mehrwegflaschen. Bis 2017 stieg ihr Anteil jedoch erheblich um 27 Prozentpunkte auf 42 Prozent. Der Anteil der Individualflaschen bei den bepfandeten Getränken insgesamt liegt mit 43 Prozent in der gleichen Größenordnung. Beim regionalen Bier, das in der gleichen Stadt gebraut und getrunken wird, sind Individual-Flaschen unproblematisch. Hingegen können bei Individual-Mehrwegverpackungen mit weiten Transportentfernungen unnötige ⁠ CO2 ⁠-Emissionen entstehen. Da Mehrwegflaschen in der Regel nur dort zurückgenommen werden, wo diese Flaschenarten verkauft werden, sind große deutschlandweite Pools für Verbraucher*innen einfach zu handhaben. Eine Förderung von Mehrweg muss auch auf diese Entwicklung einwirken. Daher ist besonders zu begrüßen, dass sich vier Großbrauereien zur Einführung eines neuen gemeinsamen Flaschenpools mit einer 0,33-Liter-Longneck-Flaschen entschlossen haben und somit das Mehrwegsystem stärken. Ab dem nächsten Berichtsjahr 2019 gelten die Berechnungsregeln des neuen Verpackungsgesetzes. Dieses hat das Ziel von 70 Prozent Mehrweganteil gesetzt. In der aktuellen Studie wurde daher zusätzlich erstmals der Getränkeverbrauch nach den neuen Vorgaben ermittelt. Unter anderem hat sich mit der Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht auf kohlensäurehaltige Nektare und Erfrischungsgetränke mit einem Molkeanteil die Bezugsgröße für die Berechnung der Mehrwegquote verändert. Das Ergebnis: Nach den Berechnungsregeln auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes beträgt der tatsächliche Mehrweganteil sogar nur 41,1 Prozent. Das Umweltbundesamt prüft in einem gerade beginnenden Forschungsprojekt Maßnahmen wie zum Beispiel verbindliche Vertriebsquoten, Mehrwegzielquoten für Unternehmen mit aufkommensneutralem Bonus-/Malussystem, Verpackungssteuer bzw. -abgabe sowie andere rechtliche oder ökonomische Maßnahmen dahingehend, ob sie geeignet und effektiv sind, um den Mehrweganteil zu erhöhen.

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