Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das UBA Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.
Die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH führt für das Umweltbundesamt ( UBA ) seit 1978 jährlich die bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfüllung von Getränken durch. In Folge der 3. Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung(VerpackV) vom 24.05.2005 (3. Novelle der VerpackV) stehen seit dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr Mehrwegquoten, sondern die Überprüfung des Anteils der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (im Folgenden abgekürzt: MövE-Verpackungen) in Verkehr gebrachten Getränke im Mittelpunkt. Mit dieser Studie wurde nun zum achten Mal eine Berechnung des Anteils der MövE-Verpackungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 66/2014.
Nur Bier wird vor allem in Mehrwegflaschen verkauft Im Jahr 2017 wurden nur rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Der Anteil von Mehrwegflaschen lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Jahres 2016. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA). Damit liegt der Mehrweganteil nach wie vor deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Kurze Transportwege und Mehrwegverpackungen sind wichtig, um Umweltbelastungen und Abfälle zu vermeiden. Dafür brauchen wir gut funktionierende Mehrwegsysteme. Alle Supermärkte und Verkaufsstellen von Getränken sollten möglichst viele Getränke in Mehrwegflaschen anbieten und so dazu beitragen, weniger Abfälle zu erzeugen.“ Die meisten Getränke werden mittlerweile in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil liegt bei etwa 52 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von circa 4 Prozent. Getränkekartons und Standbodenbeutel haben einen Anteil von etwa 1,5 Prozent. Einwegglasflaschen liegen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten bei deutlich unter einem Prozent. Der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. 2010 lag er noch bei 48 Prozent. Da Getränkeverpackungen mehr als ein Viertel der deutschen Verpackungsabfälle ausmachen, würde ein höherer Mehrweganteil den Verpackungsabfall auch insgesamt deutlich reduzieren. Aus Umweltschutzsicht ist Mehrweg der bessere Weg: Glasmehrwegflaschen können 50-mal und PET-Mehrwegflaschen 20-mal befüllt werden. Mehrwegflaschen aus der Region schneiden wegen geringer Transportemissionen aus Umweltschutzsicht am besten ab. Sie vermeiden unnötige Abfälle und sparen Energie und Rohstoffe. Maria Krautzberger: „Nicht alle Handelsunternehmen bieten Mehrwegflaschen an. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird der Umweltschutz beim Einkauf so unnötig schwer gemacht. Je mehr Abfüller und Händler Mehrwegflaschen verwenden, desto besser funktioniert das Mehrwegsystem. Dies geht am besten mit Mehrwegpoolflaschen, aus denen sich viele Abfüller bedienen können und die von jedem befüllt werden können. Das ist für die Umwelt besser als individuell gestaltete Flaschen- und Kästen, die nur ein Abfüller zurücknimmt.“ Eine Ausnahme bei den geringen Mehrweganteilen bildet allein Bier, wo der Mehrweganteil bis heute noch bei knapp 82 Prozent liegt. Doch auch hier wird öfter zu Einwegflaschen und Dosen gegriffen: 2010 lag der Mehrweganteil noch bei gut 88 Prozent. Das Umweltbundesamt untersucht in einem im Ressortforschungsplan 2020 angelegten Projekt mögliche Maßnahmen zur Steigerung des Mehrweganteils.
Die Verpackungsverordnung nennt als Zielgröße für Massengetränke den Anteil von 80 v. H. für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Verpackungen (MövE). Im Rahmen dieser Studie wurde untersucht, welcher Anteil im Jahr 2011 erreicht worden ist. Der Anteil der MövE-Verpackungen liegt 2011 bei 48,3 % und ist damit um 1,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Rückgänge betreffen alle Getränkebereiche. Der Mehrweganteil beträgt 2011 nur noch 46,7 % und ist damit um 1,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Insgesamt spielen die ökologisch vorteilhaften Einweg-Verpackungen mit 1,6 % Anteil nur eine geringe Rolle, vorzugsweise in den Getränkesegmenten ohne CO2 . Der Anteil verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte. Der Verbrauch von Getränken in sonstigen Einweg-Verpackungen wächst vor allem bei Erfrischungsgetränken und Mineralwasser weiter stark an. Veröffentlicht in Texte | 73/2013.
Bußgeldverhängung durch Länder muss Fahrt aufnehmen und Hersteller müssen mehr Verpackungen vermeiden Der Start des neuen Verpackungsregisters ist aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) bislang sehr gut verlaufen. „Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat das Verpackungsregister schnell und professionell aufgebaut. Nach dem erfolgreichen Start ist es nun an der Zeit, dass die Hersteller mehr Anstrengungen in die Vermeidung von Verpackungen investieren. Auch sollten die Bundesländer jetzt deutlich stärker ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen, Trittbrettfahrer, die sich einer Registrierung entziehen, mit Bußgeldern zu verfolgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Im neuen Verpackungsregister können Unternehmen und Verbraucher sehen, welche Verpackungshersteller registriert sind und sich, wie gesetzlich vorgesehen, an den Kosten der Verwertung beteiligen. Das neue Verpackungsregister hatte am 1. Januar 2019 seine Arbeit aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2019 besteht auch die Pflicht für Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Dem sind bislang rund 170.000 Unternehmen nachgekommen. Trotz intensiver Informationsarbeit sind die Registrierungen und die Beteiligungsmengen aber noch nicht ausreichend. Manche Hersteller zahlen weiterhin keine oder zu wenig Entgelte für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat wirksame Mechanismen eingerichtet, mit denen sie kontrolliert, welche Hersteller und Systeme ihren Pflichten nicht ausreichend nachkommen. „Damit ist die Basis für eine konsequente Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten durch die Länder geschaffen. Die Bundesländer müssen nun aktiv werden und diese Ordnungswidrigkeiten konsequent mit dem dafür nötigen Personal verfolgen.“, sagte Maria Krautzberger. Aus Sicht des Umweltschutzes bestehen noch weitere wichtige Baustellen: An erster Stelle die Verpackungsvermeidung. Der Verpackungsverbrauch liegt in Deutschland auf dem historisch höchsten Stand und steigt weiter an. Für eine Trendumkehr sind vor allem Hersteller und Erstinverkehrbringer, wie der Online-Handel, gefragt. Verpackungen sollten auf das notwendige Maß beschränkt und mehr Mehrwegverpackungssysteme etabliert werden. Gerade bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2017 nur noch 42,2 Prozent. Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten beispielsweise Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-„To-Go“-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen materialsparend und recyclingfreundlich konzipiert sein. Soweit möglich, sollten sie auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten viele Nicht-Lebensmittelverpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Damit Hersteller ihre Verpackungen recyclingfähiger gestalten, müssen laut Verpackungsgesetz die dualen Systeme den Herstellern Anreize setzen. Zur Unterstützung haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das UBA den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlicht. Dieser zeigt, wann eine Verpackung gut recyclingfähig ist. Hersteller und Handel nutzen den Mindeststandard bereits als wichtige Orientierung. Inwieweit die Anreizsetzung durch die dualen Systeme zu besser recyclingfähigen Verpackungen führt, wird das UBA fortlaufend evaluieren. Wenn die Wirksamkeit der Regelung nicht ausreichend sein sollte, wird das UBA Vorschläge zur Nachregulierung erarbeiten. Das UBA rät den Herstellern schon heute, auf bestimmte Verpackungsformen, die die Verwertung stark erschweren, völlig zu verzichten. Dazu gehören etwa Etiketten, die die gesamte Verpackung ummanteln (sogenannte Full-sleeve-Etiketten) oder mit Ruß schwarz eingefärbte Kunststoffverpackungen – bei beiden können die Sortieranlagen das Material nicht richtig erkennen und es dann nicht richtig recyceln. Auch Verbraucher könnten beim Einkauf gezielt auf solche Verpackungen verzichten und auf andere Produkte ausweichen.
Onlineplattformen sollen bei Einhaltung des Verpackungsgesetzes mitarbeiten Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. "Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden", so UBA-Präsident Dirk Messner. Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für Herstellerinnen und Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung beteiligt. Bislang haben sich knapp 200.000 Unternehmen registriert, das ist ein Zuwachs von gut 17 Prozent gegenüber 2019. Damit kommen heute rund drei Mal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach, wie noch vor vier Jahren. Durch das neue Verpackungsgesetz ist die Verpackungsentsorgung in Bewegung geraten. Ein sehr hoher Anteil – derzeit rund 80 bis 90 Prozent – der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen geht auch tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung. Bei Kunststoffverpackungen wurden 2019 rund 58,5 Prozent werkstofflich verwertet und damit eine gut 50 Prozent größere Menge als im Vorjahr. "Unsere Verpackungen werden in sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Dirk Messner. Das Verpackungsgesetz leistet so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz . Denn jede Tonne Kunststoff, die wir als Werkstoff recyceln, spart etwa zwei Tonnen CO 2 . Hochgerechnet auf die Gesamtmenge des werkstofflich recycelten Kunststoffs in Deutschland ergibt sich eine Einsparung von etwa 900.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. 2018 fielen in Deutschland einschließlich Gewerbe 18,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 227,5 kg pro Kopf. 8,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall fallen allein bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern an, was 107,2 kg pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr entspricht. Es gibt Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern, so Dirk Messner: "Viele Produkte können auch mit weniger Verpackung oder sogar unverpackt verkauft werden, etwa große Teile des Obst- und Gemüsesortiments im Supermarkt." Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-"To-Go"-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Hier geht der Trend genau in die falsche Richtung: Bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Eine Trendumkehr ist dringend nötig und auch möglich. So sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes Discounter Getränke auch in Mehrwegflaschen anbieten, zu gleichen oder niedrigeren Preisen als Einweg. Auch im Online-Handel könnten deutlich mehr Mehrweg-Versandverpackungen zum Einsatz kommen, die von den Kundinnen und Kunden kostenlos zurückgeschickt werden können. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen nicht nur materialsparend designt sein, sondern auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten auch viel mehr Verpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. "Ich sehe da deutlich mehr Potentiale. Auch bei Pflanztöpfen, Paletten oder Baumarktartikeln können deutlich mehr Rezyklate eingesetzt werden. Dass Verpackungen aus recycelten Verpackungsabfällen aus der gelben Tonne die Regel werden, sollte unser Ziel sein. Nur so können wir Kreisläufe schließen und den Bedarf an Rohstoffen reduzieren", so Dirk Messner. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Auch der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Europäischen Green Deal zielt darauf ab, die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.
Die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH führt für das Umweltbundesamt ( UBA ) seit 1978 jährlich die bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfüllung von Getränken durch. In Folge der 3. Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung(VerpackV) vom 24.05.2005 (3. Novelle der VerpackV) stehen seit dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr Mehrwegquoten, sondern die Überprüfung des Anteils der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (im Folgenden abgekürzt: MövE-Verpackungen) in Verkehr gebrachten Getränke im Mittelpunkt. Veröffentlicht in Texte | 13/2013.
Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben der § 1 und § 31 des Verpackungsgesetzes die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten sowie den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs wurden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, wobei die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2019 den Ausgangspunkt darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2019 in Deutschland 41,8 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte höher als der Mehrweganteil im Vorjahr, was durch Zuwächse bei Wasser in Mehrweggetränkeverpackungen zustande kommt. Veröffentlicht in Texte | 116/2021.
In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand. Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.
Mehrwegflaschen schonen natürliche Ressourcen, vermeiden Verpackungsmüll und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei. Deutschland verfügt (noch) über das größte und vielfältigste Mehrwegsystem der Welt im Getränkebereich. Das sind die Kernbotschaften der am 13. Juni 2017 in Berlin vorgestellten Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), dem Verband des deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH), dem Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (EHV) und dem Verband der Privaten Brauereien Deutschlands bestehende „Mehrweg-Allianz“ Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative ist es, Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen.
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