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Environmental Due Diligence in EU Law

The debate on sustainability related corporate due diligence obligations in global value chains has recently gained considerable momentum, in particular at EU level. However, so far, it has been dominated by the focus on human rights due diligence. By contrast, relatively little attention has been paid to the specifics of a stand-alone environmental due diligence obligation. This paper examines how environmental due diligence can be designed and integrated in EU legislation applicable to undertakings in the European Union. It provides an overview of conceivable concepts for designing the material scope of environmental due diligence and examines how the issue has been solved in the Draft for a Directive on Corporate Due Diligence and Corporate Accountability adopted by the European Parliament in March 2021. Veröffentlicht in Texte | 97/2021.

Cost allocation and incentive mechanisms for environmental, climate protection and resource conservation along global supply chains - Analysis of the cotton, tin, natural rubber, coffee and iron ore supply chains

This report analyses the functioning, power structures and institutional framework of five global supply chains with high environmental and human rights risks: cotton for ready-made garments, tin for solder products, natural rubber for car tyres, coffee for consumption and iron ore for quality steel in the automotive industry. The report finds significant power imbalances in most of the supply chains examined, from the buyers at the end to the producers at the beginning of the chains. Overall, the current institutional framework currently provides hardly any incentives for environmental and climate protection. However, regulatory and market developments in the purchasing countries of the global North (including China) could change this in the future. Veröffentlicht in Texte | 06/2024.

Umweltschutz in Gesetz zu globalen Lieferketten integrieren

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von ⁠ Klima ⁠ und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“ Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung - Zwischenbericht

Durch die Globalisierung spielen Unternehmen weltweit eine immer größere Rolle im Kontext von Politik, Umwelt und Gesellschaft. Unternehmen sind für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung damit einerseits unabdingbar. Gleichzeitig werden ihnen immer wieder Umweltschäden, Menschenrechtsverletzungen und unethische Geschäftspraktiken vorgeworfen. In diesem Zusammenhang hat das Konzept der Sorgfaltspflichten („due diligence“) in jüngeren Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Zwischenbericht aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ (FKZ 3718 13 102 0) widmet sich einer ausführlichen Analyse bestehender Standards und Rechtsvorschriften zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Er liefert zudem eine theoretische Einordnung des Konzepts, stellt Zusammenhänge zu Umweltmanagementsystemen und Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung her und zeigt anhand von Fallbeispielen die vielfältigen Verknüpfungen zwischen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Achtung von Menschenrechten auf. Der Bericht richtet sich an Akteure aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Veröffentlicht in Texte | 102/2019.

Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung

Von international tätigen Unternehmen wird zunehmend erwartet, dass sie die Risiken für Mensch und Umwelt entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten erkennen und angemessen adressieren, um damit ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Der vorliegende Bericht gibt Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung insbesondere umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Der erste Teil des Berichtes zeigt Möglichkeiten auf, wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten in nationale Aktionspläne, Branchen- und Multistakeholder-Initiativen, Umweltmanagementsysteme oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards eingehen können. Der zweite Berichtsteil untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht im deutschen Recht geregelt werden kann. Im Ergebnis wird ein branchen- und schutzgutübergreifendes Gesetz empfohlen, das sowohl Menschenrechte als auch Umweltbelange umfasst. Veröffentlicht in Texte | 138/2020.

Wasser Resolution der UN

Die Vereinten Nationen haben den Anspruch auf sauberes Wasser in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte am 28. Juli 2010 aufgenommen. Damit ist der Zugang zu sauberem Wasser jetzt ein Menschenrecht. In der Vollversammlung der 192 Mitgliedsstaaten, von denen 163 anwesend waren, wurde eine entsprechende Resolution mit der Mehrheit von 122 Stimmen angenommen. Bolivien hatte den Vorschlag vorgelegt, der von 33 anderen Staaten unterstützt wurde. 41 Staaten enthielten sich bei der Abstimmung.

WWF Beschwerde gegen Bohrungen im Virunga Nationalpark angenommen

Die nationale Kontaktstelle für OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in Großbritannien nahm die Beschwerde des WWF gegen die britische Ölfirma SOCO International plc an und kündigte am 14. Februar 2014 eine Prüfung des Sachverhalts an. Der WWF wirft dem Unternehmen vor, mit seinen Plänen zur Erkundung und Förderung von Ölvorkommen im Virunga Nationalpark Umwelt- und Menschenrechte systematisch zu unterlaufen und dort lebende Menschen und Tiere bewusst grossen Gefahren auszusetzen.

Friedensnobelpreis für Wangari Maathai

Als erste Afrikanerin erhält die kenianische Umweltschützerin Wangari Maathai den Friedensnobelpreis. Die 64-Jährige ist stellvertretende Umweltministerin ihres Landes und engagiert sich auch für Menschenrechte und Demokratie. Mehr als 30 Millionen Bäume haben vor allem Frauen seit 1977 in Kenia gepflanzt. Damals gründete Wangari Maathai die Green Belt Movement. "Wir haben eine besondere Verantwortung für das Ökosystem dieses Planeten. Indem wir andere Arten schützen, sichern wir unser eigenes Überleben."

Philippinen strebt weltweit erstes Verfahren wegen Klimagerechtigkeit gegen 50 große Fossilkonzerne an

Am 4. Dezember 2015 während des Klimagipfels in Paris kündigte die philippinische Menschenrechtskommission an, dass sie am 10. Dezember 2015 ein Verfahren gegen 50 internationale Fossil- und Zementkonzerne wegen ihrer Verantwortung für den Klimawandel aufnehmen wird. Im Focus befinden sich die grössten Emittenten von Treibhausgasen in Investorenbesitz: unter anderem Chevron, ExxonMobil, BP, Royal Dutch Shell und ConocoPhillips. Grundlage ist die Studie „Carbon Majors“ des Climate Mitigation Service von 2014. Darin wurden die größten Verursacher von Kohlenstoffdioxid und Methan von 1854 bis 2010 ermittelt. Sie zeigt, dass 90 Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas, Kohle und Zementproduktion für 63 Prozent der globalen industriellen CO2-Emissionen zwischen 1854 und 2010 verantwortlich sind. Taifun-Opfer und Umweltorganisationen hatten eine Petition bei der philippinischen Menschenrechtskommission eingereicht.

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