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Blue Community

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22. März 2018 ist Berlin Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Das Land Berlin verpflichtet sich damit nachhaltig zu folgenden Grundsätzen: Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers sowie der Berliner Flüsse und Seen Förderung von Berliner Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser Pflege von internationalen Partnerschaften, betreffend die oben genannten Ziele Die Initiative Blue Community hat ihren Ursprung in Kanada. Gegründet wurde sie dort durch den größten zivilgesellschaftlichen Verband Kanadas, den „Council of Canadians“, der sich für soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit einsetzt. Als Blue Community legt eine Stadt oder Gemeinde die Selbstverpflichtung ab, die oben genannten Grundsätze zu verfolgen. Um diese Ziele umzusetzen, arbeiten in den Blue Communities mehrere Akteure aus z.B. Stadtverwaltung, lokalen Wasserversorgern, Universitäten, Schulen, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Inzwischen sind mehrere Dutzend Städte Teil des in Kanada gegründeten Netzwerks, darunter Montreal, Los Angeles, Bern, Brüssel und in Deutschland unter anderem München, Augsburg und Berlin. Im Jahr 2025 lautet das Motto: „GLACIER PRESERVATION“ – „ERHALT DER GLETSCHER“. Die Gletscher schmelzen rasch, stören den Wasserfluss und sind durch Überschwemmungen, Dürren und den Anstieg des Meeresspiegels für Millionen von Menschen von Bedeutung. Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Gletscherschwund sind für den Schutz von Gemeinschaften und Ökosystemen von entscheidender Bedeutung. Der Weltwassertag 2025 konzentriert sich auf den Gletscherschutz und betont die Notwendigkeit globalen Handelns für einen nachhaltigen Umgang mit Schmelzwasser und die Reduzierung von Emissionen, um lebenswichtige Wasserressourcen für die Zukunft zu sichern. (Quelle: www.unwater.org/our-work/world-water-day ) Im Auftrag der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) wurden zwei Kurzfilme zum Thema Blue Community produziert, welche am Weltwassertag 2021 ihre Premiere feierten. Wir möchten Sie herzlich einladen, die Ziele und Aktivitäten der Blue Community näher kennenzulernen und die Videos in Ihren Netzwerken zu teilen. Im ersten Film wird der Frage nachgegangen „Was ist eine Blue Community?“ und im zweiten Film wird eines der Ziele, „Förderung von Leitungswasser vor Flaschenwasser“ , näher vorgestellt.

Gegen das Vergessen: Verein Mahnmal Koblenz erinnerte in der SGD Nord an den ehemaligen Regierungsvizepräsidenten Alfred Knieper

Oft sind es persönliche Geschichten, die einem die unglaubliche Grausamkeit und Ungerechtigkeit der Nationalsozialisten am deutlichsten vor Augen führen. So auch im Falle des ehemaligen stellvertretenden Regierungspräsidenten Alfred Knieper. An sein Leben und Wirken erinnerte Joachim Hennig vom Förderverein Mahnmal Koblenz jüngst mit einem eindrücklichen Vortrag in der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. In seinem Vortrag sprach Joachim Hennig, stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins, über die bewegte Biografie des 1909 in Zell an der Mosel geborenen Gewerkschafters. Im Alter von 15 Jahren begann dieser als Keramikarbeiter in Höhr-Grenzhausen und trat zwei Jahre später der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) bei. Nach der Machtübernahme 1933 nahmen die Nationalsozialisten Alfred Knieper aufgrund seiner politischen Überzeugungen zweimal fest und brachten ihn in „Schutzhaft“. Am 1. September 1939 wurde er schließlich im Rahmen der sogenannten A-Kartei-Aktion in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt, wo er sich in der Tuberkulose-Station als Pfleger sehr engagierte. Nach seiner Befreiung wurde Alfred Knieper 1946 unter Peter Altmeier zum Regierungsvizepräsidenten des früheren Regierungsbezirks Montabaur ernannt. Im Zuge des Adenauer-Erlasses legte er seine Parteiämter nieder und trat aus der KPD aus. Bis zu seinem Tod im Jahr 1973 setzte er sich als Zeitzeuge dafür ein, über die Grausamkeiten des NS-Regimes zu berichten. Wichtiger Beitrag zum Wiederaufbau der Region „Alfred Knieper war nach dem Zweiten Weltkrieg maßgeblich daran beteiligt, die Grundlagen für eine funktionierende Verwaltung und die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu schaffen“, betonte Prof. Dr. Martin Kaschny, Vizepräsident der SGD Nord, in seiner Begrüßungsrede. Doch Alfred Kniepers demokratisches Engagement, so Martin Kaschny weiter, startete bereits früher, in den verhängnisvollen 1930er-Jahren. Damals trat er mutig für Demokratie und Menschenrechte ein und musste dafür einen sehr hohen persönlichen Preis zahlen. Der Vortrag in der SGD Nord ist Teil der Veranstaltungsreihe „Koblenz erinnert: 80 Jahre Kriegsende und Befreiung“ der Stadt Koblenz. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Fördervereins Mahnmal Koblenz sowie auf der Internetseite der Partnerschaft für Demokratie Koblenz zu finden.

Wasser und Geologie

Das Internetportal “Wasser und Geologie” möchte Sie über die fachlichen Zusammenhänge und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes informieren und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes vermitteln, die erforderlich sind, um die Gewässer in ihrer ökologischen Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern. Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Abwasser Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Weitere Informationen Bild: silverjohn / depositphotos.com Blue Community Berlin ist Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Europäische Wasserrahmenrichtlinie In den vergangenen Jahren konnten wichtige Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen werden in den nächsten Jahren ergriffen. Hier wird ein Überblick über die WRRL und die Umsetzung der Richtlinie in Berlin gegeben. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Geologie Planungsgrundlagen für die Wasserversorgung, Bauwerksgründung und Geothermie-Nutzung. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasser Die Hydrogeologie befasst sich mit der Sicherung der Grundwasservorkommen als wichtigste Quelle des Trinkwassers. Zusätzlich sind hydrogeologische Untersuchungen vielfach Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Grundwasserbenutzung Berlin gewinnt sein Trinkwasser aus Grundwasser, so dass die dafür genutzten Gebiete einem besonderen Schutz unterliegen und als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. Der Schutz des Grundwassers stellt daher innerhalb urbaner Räume eine besondere Herausforderung dar. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Regenwasser Von natürlichen unversiegelten Flächen verdunstet ein Großteil des Regenwassers, ein weiterer Teil versickert. Mit zunehmender Versiegelung steigt der Oberflächenabfluss. Weitere Informationen Bild: Berliner Feuerwehr / Diday Media Starkregen und Überflutungen In Berlin können starke Regenfälle in kurzer Zeit große Mengen Wasser in die Stadt bringen, so dass Straßen, Keller oder Senken überflutet werden und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur entstehen können. Weitere Informationen Bild: Berliner Feuerwehr Hochwasser Hochwasser ist ein vom Wetter abhängiges natürliches Ereignis. Für rund 26 km der Gesamtlänge der Fließgewässer in Berlin besteht ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Niedrigwasser Niedrigwasserereignisse werden durch zu geringe Niederschläge und/oder erhöhte Temperaturen verursacht, in dessen Folge die Wasservorräte in Seen, Flüssen und im Grundwasser reduziert werden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Masterplan Wasser Der Masterplan Wasser versteht sich als Zukunftsstrategie für die Berliner Wasserwirtschaft und verfolgt drei Ziele: Sichere Trinkwasserversorgung, verbesserter Gewässerschutz und Ausbau und Modernisierung der Abwasserentsorgung. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Oberflächengewässer Berlins Die Wasserlandschaft Berlins ist gekennzeichnet durch mehrere große und viele kleine Fließgewässer, meist natürlichen Ursprungs, jedoch auch künstlicher Natur sowie zahlreiche Seen, Teiche, Pfuhle und Weiher. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserschutzgebiete Insgesamt sind in Berlin rund 212 km² als Trinkwasserschutzgebiet durch Wasserschutzgebietsverordnungen ausgewiesen. Zum Schutz des Grundwassers sind in den Wasserschutzgebietsverordnungen in einem umfangreichen Katalog Ver- und Gebote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung festgelegt worden. Weitere Informationen Genehmigungs- und Überwachungsdaten In einem halbjährlichen Turnus werden hier Umweltinformationen im PDF-Format eingestellt. Weitere Informationen Publikationen Hier stellen wir Ihnen Publikationen zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Merkblätter und Hinweise Hier stellen wir Ihnen Merkblätter und Hinweise zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Wasserportal Berlin Messdaten aus dem Landesmessnetz der Berliner Oberflächengewässer sowie Hochwasserwarnungen. Zum Wasserportal Regen­wasser­agentur Erfahren Sie, warum dezentrale Regen­wasserbewirt­schaftung für Berlin wichtig ist und welche Rolle die Berliner Regen­wasserragentur spielt. Zur Regen­wasser­agentur Ergänzender Länderbericht Berlins zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der Flußgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022 bis 2027 Zum Bericht Geologisches Auskunftsportal Über das geologische Auskunftsportal sind die Informationen zur Geologie, dem Baugrund und den Grundwasserständen der Berliner Landesgeologie abrufbar. Zur Baugrund- und Grundwasserauskunft

Termine und Veranstaltungen Frühere Veranstaltungen Hinweise auf externe Veranstaltungen Energieeffizienz-Roadshow Sachsen-Anhalt in Arneburg Fokus Energieeffizienz - die praktische Umsetzung in Unternehmen

Im Folgenden finden Sie Hinweise auf externe Veranstaltungen sowie weiterführende Informationen: UN Global Compact Netzwerk | online | kostenfrei 02. Juni 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte | online | kostenfrei 03. Juni 2025 | 10:30 - 12:00 Uhr Weitere Informationen FNR | online | kostenfrei 04. Juni 2025 | 10:00 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 06. Juni 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen Veranstaltung der LENA Sachsen-Anhalt | AMS Arneburger Maschinen- und Stahlbau GmbH, Werbener Straße 5, 39596 Arneburg | kostenfrei 12. Juni 2025 | 16:30 - 18:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 12. Juni 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen Veranstaltung von LENA Sachsen-Anhalt und Altmarkkreis Salzwedel | DEBA Badsysteme GmbH Fuchsberger Straße, 29410 Hansestadt Salzwedel | kostenfrei 19. Juni 2025 | ab 13:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 25. Juni 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen KliMa Wirtschaft | online | kostenfrei 26. Juni 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen Event von Projekt KliMaWirtschaft | Online | Kostenfrei 16. September 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 16. September 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | online | kostenfrei 23. September 2025 | 10:30 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 07. Oktober 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 14. Oktober 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | online | kostenfrei 04. November 2025 | 10:30 - 12:00 Uhr Weitere Informationen UN Global Compact | online | kostenfrei 18. November 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr Weitere Informationen

Gegen das Vergessen: Verein Mahnmal Koblenz erinnerte in der SGD Nord an das Schicksal von SPD-Funktionär Johann Dötsch

Oft sind es persönliche Geschichten, die einem die unglaubliche Grausamkeit und Ungerechtigkeit der Nationalsozialisten am deutlichsten vor Augen führen. So auch im Falle des Mitbegründers der Koblenzer SPD, Johann Dötsch. An sein Leben und Wirken erinnerte Joachim Hennig vom Förderverein Mahnmal Koblenz jüngst mit einem eindrücklichen Vortrag in der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. In seinem Vortrag sprach Joachim Hennig, stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins, über die bewegte Biografie des SPD-Funktionärs. Dieser wurde 1890 in Metternich, dem heutigen Koblenzer Stadtteil, geboren. Nach einer Maurerlehre und einem Einsatz als Soldat im Ersten Weltkrieg engagierte sich Johann Dötsch in der Weimarer Republik tatkräftig als Sozialdemokrat in mehreren Ämtern und Positionen. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten kam er 1933 wiederholt in „Schutzhaft“. Am 1. September 1939 wurde er dann bei der sogenannten A-Kartei-Aktion festgenommen und in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt. Mahnendes Beispiel „Johann Dötsch steht beispielhaft für jene, die unter großen persönlichen Opfern für Demokratie und Menschenrechte eintraten. Ihre Schicksale – geprägt von Verfolgung, KZ-Haft und unermüdlichem Einsatz für ihre Überzeugungen – mahnen uns, wachsam zu bleiben und die erkämpften demokratischen Werte zu schützen“, betonte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis in seiner Begrüßungsrede. Tagebuch über „Todesmarsch“ Nach der Evakuierung des Konzentrationslagers wurde Johann Dötsch von den Nationalsozialisten auf einen „Todesmarsch“ gezwungen, in der Nähe von Schwerin dann jedoch befreit. Über den „Todesmarsch“ schrieb er anschließend sein „Tagebuch gegen das Vergessen“. Dieses wurde bei der Veranstaltung in der SGD Nord in Form eines Radiobeitrags des MDR thematisiert. Johann Dötsch kehrte schließlich schwer krank nach Koblenz zurück und wurde Präsidialdirektor der kurzzeitig bestehenden Provinz Rheinland/Hessen-Nassau. Ein Jahr später, 1946, starb er an den Folgen der erlittenen KZ-Haft. Heute ist für ihn in Koblenz-Metternich ein Stolperstein verlegt. Der Vortrag in der SGD Nord ist Teil der Veranstaltungsreihe „Koblenz erinnert: 80 Jahre Kriegsende und Befreiung“ der Stadt Koblenz. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Fördervereins Mahnmal Koblenz sowie auf der Internetseite der Partnerschaft für Demokratie Koblenz zu finden.

Deliktische Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern (⁠ Klima ⁠, Luft, ⁠ Biodiversität ⁠, etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind. Veröffentlicht in Texte | 171/2024.

Abfallrechtliche Produktverantwortung Produktverantwortung – dritter Teil des KrWG (§§ 23 ff) BattG ElektroG AltfahrzeugV Verpackungsgesetz (VerpackG)

Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023

Newsletter Zero Waste, Nr. 19

Zum 13. Mal wurden herausragende Nachhaltigkeitsprojekte mit dem Green Buddy Award ausgezeichnet. Aus einer Rekordzahl von 88 Bewerbungen wurden sieben innovative Unternehmen in sechs Kategorien ausgewählt, die technische oder soziale Projekte mit besonders positivem Einfluss auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft entwickeln. Damit möchte der Green Buddy Award das Bewusstsein für Umwelt- und Klimafragen stärken und Inspirationsquelle für Nachhaltigkeitsbestrebungen weiterer Unternehmen sein. In der Kategorie „Abfallvermeidung/ Reduce, Reuse und Recycle“ geht der Preis der Berliner Stadtreinigung an den Delikatessen Requisiten Fundus Berlin, der Requisiten und Ausstattungsgegenstände für Film- und Kinoproduktionen und Veranstaltungen verleiht. Zur Verpackung der Requisiten werden individualisierte Euroboxen genutzt. Die preistragenden Unternehmen und Projekte werden auf der Website des Bezirksamtes Tempelhof vorgestellt. Green Buddy Award 2024 Pressemitteilung Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) rief im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) im November 2023 zum Wettbewerb der Besten Aktion zur Abfallvermeidung auf. Die Gewinnerinnen und Gewinner wurden im Mai auf der Fachmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft (IFAT) ausgezeichnet. Dazu zählt auch die Kampagne Re-Use Berlin der Senatsumweltverwaltung und ihr Auftritt auf der Messe „Grüne Woche“ mit einem dritten Platz. Auf der größten Publikumsmesse Deutschlands erreichte Re-Use Berlin zusammen mit 24 Partnerinnen und Partnern der Re-Use Bewegung und dem Angebot an Verkauf von Re-Use- und Upcyclingprodukten, Ausstellungen, Workshops für Alt und Jung, einer Radiosendung zum Thema Lebensmittelrettung u.v.m. zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Während der Preisverleihung wurde bereits für die nächste EWAV im November 2024 rund um das Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und viele neue Aktionen geworben. VKU: Pressemitteilung „Re-Use Berlin“ auf der Grünen Woche Seit Juli 2023 ist die Zero-Waste-Agentur als Impulsgeberin, Vernetzerin und Macherin in Berlin am Start. Ihr Ziel: In Berlin Kräfte bündeln, Synergien unter Akteuren zu schaffen und Berlinerinnen und Berliner für Abfallvermeidung und Ressourcenschonung zu sensibilisieren. Inzwischen ist viel passiert: Das Team rund um die Leiterin Meike Al-Habash ist gewachsen. Die Agentur hat eine aktive Präsenz bei Veranstaltungen, Fachdialogen und Konferenzen. Regelmäßige Akteurstreffen und Task Forces zu den Themen „Abfallarme Veranstaltungen“ und „Zero Waste in den Bezirken“ wurden initiiert. Die Kommunikationskanäle der Agentur bieten Information und Inspiration für Bürgerinnen und Bürger und Akteure, u.a. zum Thema Fördermöglichkeiten. In Planung sind u.a. die Zero-Waste-Aktionswochen. Mehr Informationen unter dem folgenden Link: Zero-Waste-Agentur Am 6. Juli veranstaltet die NochMall ein Sommer-Event unter dem Motto „Fashion NochMall (er)leben“. Die NochMall ist das erste kommunale Kaufhaus für Gebrauchtwaren in Berlin. Das Sommer-Event findet von 10 – 18 Uhr in der NochMall statt. Auf dem bunten Programm steht eine Kleidertauschparty, ein Fashion-Bingo, eine Info-Ausstellung, Präsentationen und vieles mehr. Dazu laden Workshops unter anderem zu Textildruck, Kleidungsreparatur und Sticken mit der Stickmaschine von 11 – 16 Uhr zum Mitmachen ein. Detaillierte Informationen zum Programm stehen unter dem folgenden Link zur Verfügung: NochMall Sommer-Event Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verfolgt seit 2020 die Umsetzung eines Kiez-eigenen Zero-Waste-Konzepts. Um dieses zu unterstützen, legt die Berliner Stadtreinigung (BSR) in Kooperation mit dem Bezirk die Sauberkeitskampagne #DontLitterWhatYouLove erneut auf. Was bereits im letzten Sommer Erfolg hatte, soll auch dieses Jahr speziell an touristischen Hotspots Touristinnen und Touristen sowie Anwohnende für Sauberkeit im Kiez sensibilisieren und zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen motivieren. Die Kampagne läuft bis zum 17. Juli und ist neben Großflächenplakaten und Litfaßsäulen auch im Späti-TV und auf Müllfahrzeugen zu sehen. Mehr Informationen zur #DontLitterWhatYouLove-Kampagne: BSR: Pressemitteilung BSR: Kampagne Viele wertvolle Ressourcen wie Gold, Silber, Kupfer und Platin stecken ungenutzt in alten Handys in der Schublade. Währenddessen werden für neue Geräte unter umwelt- und gesundheitsschädlichen Bedingungen neue Ressourcen abgebaut. Ein wichtiger Schritt für weniger Ressourcenabbau ist die Rückgewinnung der wertvollen Ressourcen durch fachgerechtes Recycling alter Handys. Dies schützt die Umwelt und Menschenrechte in den Abbaugebieten. Der Bezirk Reinickendorf beteiligt sich nun in Kooperation mit dem INKOTA-netzwerk e.V. an der Handy-Aktion Berlin-Brandenburg. Alte Mobiltelefone ohne Akku können bei den Pförtnern des Rathauses Reinickendorf abgegeben werden. Die Erlöse der Sammelaktion fließen in das Projekt „Wasser kennt keine Grenzen“ der Partnerorganisationen von INKOTA in El Salvador und Guatemala. Damit wird die dortige Arbeit gegen Wasserverschmutzung, verursacht durch den Abbau von Rohstoffen, unterstützt. Handy-Aktion: Pressemitteilung INKOTA-netzwerk e.V. Bei strahlendem Sonnenschein fand die Woche der Umwelt am 4. Und 5. Juni unter dem Motto „Zusammen für Klimaneutralität“ im Park von Schloss Bellevue statt. Zahlreiche Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten, sowie Organisationen und Interessierte waren vor Ort und diskutierten über Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Auch die Zero-Waste-Agentur war zusammen mit der NochMall am Stand der BSR vertreten. Es konnten gute Gespräche geführt, Inspirationen gesammelt und Kontakte geknüpft werden. Zudem nahm Maike Al-Habash von der Zero-Waste-Agentur am Fachdialog „Kräfte bündeln für die Mehrwegwende“ teil, der von ProjectTogether und CircularFutures organisiert wurde. Bericht des Bundespräsidenten Bericht der Zero Waste Agentur Die ReUse-Holzwerkstatt von BAUFACHFRAU Berlin e.V. bietet jeden Dienstag und Mittwoch von 15 bis 19 Uhr im Haus der Materialisierung (HdM) kostenlose Workshops an. Diese fördern die Wiederverwendung von Gebrauchtmaterialien und vermitteln praktische Kenntnisse zur Holzverarbeitung und Reparatur von Holzmöbeln. Die ReUse-Holzwerkstatt ist Teil des Projekts ‚Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung‘. Sie wird gefördert im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK2030) durch die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Zur gleichen Zeit hat ebenfalls der Zero Waste Bau- und Kreativmarkt im HdM geöffnet. Dieser bietet mit ständig wechselndem Sortiment verschiedenste gerettete Materialien von Latten und Stoffen bis hin zu Farben, Dekorationen und vielem mehr an. Kontakt der ReUse-Holzwerkstatt: E-Mail: hikk@baufachfrau-berlin.de BAUFACHFRAU Berlin e.V.: Re-Use Holzwerkstatt Haus der Materialisierung Noch bis zum 25. August ist die Gruppenausstellung MITKUNSTZENTRALE / Materielle Kollaborationen im ZAK (Zentrum für Aktuelle Kunst) in Spandau geöffnet. Die Ausstellung versteht sich als Teil der Initiativen und Projekte des Hauses der Statistik / Haus der Materialisierung, zugleich als Atelier, Labor, Projektraum, Ausstellungsort und Diskussionsforum für die drängenden Fragen urbaner gesellschaftlicher Zukunft aus künstlerischer und gestalterischer Perspektive, auch mit Blick auf ein Umdenken vom Verbrauch hin zu Re-Use. Die Ausstellung ist Fr-Mi von 10-17 Uhr und Do 13-20 Uhr geöffnet. Ausstellung: Mitkunstzentrale Am 24. Juli 2024 wird die Plattform des Netzwerks Qualitätsreparatur im Rahmen einer Pressekonferenz gelauncht. Diese soll die Reparatur von Gegenständen, ob eigenständig unter Anleitung oder durch professionelle Hände, noch niedrigschwelliger machen und damit Ressourcenschutz fördern. Sie wird einen Überblick zu Berliner Reparaturbetriebe und -initiativen geben, ihre Leistungen beschreiben und generelle Informationen zum Thema Reparatur anbieten.

BiodivERsA - ACORN, Umweltpolitische Instrumente für Biodiversitäts- und Klimaschutz in Wertschöpfungsketten mit Multi-Level-Governance (EPICC)

Das Projekt "BiodivERsA - ACORN, Umweltpolitische Instrumente für Biodiversitäts- und Klimaschutz in Wertschöpfungsketten mit Multi-Level-Governance (EPICC)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V..

Deliktische Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern (Klima, Luft, Biodiversität, etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind.

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