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Vorgehen bei der Untersuchung und Bergung der gefährlichen oder wassergefährdenden Ladung von Schiffswracks aus den zwei Weltkriegen - Konzeptstudie zur Entwicklung einer Bergungsstrategie

In der deutschen Nord- und Ostsee liegen tausende von Schiffswracks, von denen viele Wracks von Kriegsschiffen aus den Weltkriegen sind. Diese enthalten oftmals noch Munition und Treibstoff, so dass sie eine potentielle Quelle von Schadstoffen und Ölverschmutzung darstellen. Der vorliegende Bericht informiert über Arbeitsschritte zur Bergung von gefährlicher oder wassergefährdender Ladung aus Schiffswracks aus den zwei vergangenen Weltkriegen, zu Wrackdatenbanken und gibt Beispiele für erfolgreiche Bergungen. Auf dieser Basis kann eine Strategie und ein Handlungs- und Leitfaden zur systematischen Vorgehensweise bei der Identifizierung und Bergung solcher gefährlichen Ladungen aus Schiffswracks für Behörden und Bergungsunternehmen aufgestellt werden. Veröffentlicht in Texte | 103/2023.

Greenpeace: Protest gegen Tiefseebohrungen in der Arktis

Anfang August 2010 startete das Erkundungsschiff Esperanza ihre "Go Beyond Oil-Tour" mit 30 Greenpeace-Aktivisten an Bord von London, um gegen Tiefseebohrungen der britischen Ölfirma Cairn, die seit dem 1. Juli 2010 mit Genehmigung der grönländische Regierung vor der Westküste von Grönland bohrt, zu protestieren. Die Esperanza positionierte sich am 23. August 2010 in den Gewässern der Baffin Bay in Sichtweite der Bohrinsel Stena Don und des Bohrschiffs Stena Forth. Ein dänisches Kriegsschiff drohte einzugreifen, sollte die Esperanza in die Sicherheitszone von rund 500 Metern um die Bohrplätze eindringen.

US Kriegsschiff auf geschütztem Korallenriff aufgelaufen

Am 17. Januar 2013 lief der Minensucher USS Guardian in philippinischen Gewässern auf Grund. Das US Marineschiff setzte auf dem Tubbataha-Riff auf und zerstörte Teiles des Riffs. Das Riff liegt in der Marineschutzzone Tubbataha National Marine Park und ist als Unesco-Weltnaturerbe geschützt.

Riesiges Algenriff in Australien entdeckt

Wissenschaftler der James Cook University, der University of Sydney und der Queensland University of Technology haben am Great Barrier Reef ein weiteres riesiges Algenriff entdeckt. Die Wissenschaftler haben Daten der Royal Australian Navy ausgewertet, die den Meeresboden mit einer Art Laser-Radar (Lidar)untersucht hatte. Dabei entdeckten die Forscher in 20 bis 40 Meter Tiefe das mehr als 6.000 Quadratkilometer große Riff, wie sie im Fachjournal "Coral Reefs" vom 24. August 2016 berichten. "Wir wussten seit den 1970er- und 1980er-Jahren von diesen geologischen Strukturen im nördlichen Great Barrier Reef, aber ihre wahre Form, Größe und gewaltigen Ausmaße waren nie zuvor offenbart worden", sagte Robin Beaman von der James Cook University in Townsville. Das nun entdeckte Algenriff besteht aus 200 bis 300 Meter breiten und bis zu zehn Meter tiefen, kreisförmigen Hügeln. Es könnte Aufschluss darüber geben, welche Umweltfaktoren in den vergangenen 10.000 Jahren auf das Great Barrier Reef eingewirkt haben, hieß es von den Forschern.

Greenpeace Aktion gegen französische Atomtestserie

Greenpeace weitet seine Proteste auf die französischen Atomtests in Französisch-Polynesien aus. Wochenlang behaupten sie ihre Position 15 Seemeilen vor dem Atoll. Dann hören sie eine Explosion. Sie ahnen nicht, dass in ihrer Nähe bereits radioaktiver Staub niedergeht. 2 Stunden später rammt sie ein französisches Kriegsschiff in internationalen Gewässern. Die Crew muss sich aufgrund der Beschädigungen an ihrer Yacht nach Moruroa schleppen lassen.

Umweltgefährlicher Textilfarbstoff verboten

Der Textilfarbstoff "Navy Blue 018112" darf innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr zum Färben von Textil- oder Ledererzeugnissen verwendet oder verkauft werden. Das endgültige Verbot ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht worden. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis Juni 2004 in nationales Recht umzusetzen. Fast genau vor zehn Jahren hatte das Umweltbundesamt (UBA) nach der Prüfung des Stoffes im Rahmen des Chemikaliengesetzes ein solches Verbot gefordert.

Vorverkauf für das Konzert der Armenian Navy Band in Halle hat begonnen

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 249/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 249/04 Magdeburg, den 28. September 2004 Vorverkauf für das Konzert der Armenian Navy Band in Halle hat begonnen Armenien hat zwar kein Meer, aber das flotteste »Marinekorps« der Welt. Unter Beweis stellt dieses die Armenian Navy Band. Das Konzert zum Abschluss der Armenischen Kulturtage in Sachsen-Anhalt findet am 5. November 2004, 20.00 Uhr im neuen theater Halle statt. Karten gibt es bei den bekannten Vorkaufsstellen sowie an der Kasse des neuen Theaters, Tel.: 0345 ¿ 205 02 22 zum Preis von 11,50 ¿, ermäßigt für 7,50 ¿. In der für die Armenian Navy Band charakteristischen ¿avantgardistischen Folkmusik¿ werden Klänge aus der armenischen und anatolischen Tradition mit Elementen verschiedener musikalischer Richtungen wie Jazz verschmolzen. Neben Instrumenten wie der Posaune, Saxophon, Trompete sind traditionelle armenische wie Duduk, Zurna, Kemantscha und Kanun zu hören. Von den zwölf jungen armenischen Musikern zählen einige zu den besten, die es derzeit in Armenien gibt. Sie treten gemeinsam mit Arto Tunçboyaciyan auf. Seine einzigartige Stimme und seine phantasiereiche Perkussion, die mit dem hervorragenden Ensemble erklingt, vereinen Klänge der Vergangenheit und Gegenwart. Fremdes und Bekanntes fließen ineinander. Im Mai und Juni diesen Jahres stand ihre aktuelle CD Sounds of Our Life ¿ Part One: Natural Seeds auf Platz vier der World Music Charts Europe. Eine Veranstaltung im Rahmen von fokus|ARMENIEN. Armenische Kulturtage in Sachsen-Anhalt, 21. September bis 5. November 2004. Weitere Informationen: www.armenien-sachsen-anhalt.de Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/ Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de

Konzert der ARMENIAN NAVY BAND zum Abschluss der Armenischen Kulturtage in Sachsen-Anhalt

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 286/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 286/04 Magdeburg, den 5. November 2004 Konzert der ARMENIAN NAVY BAND zum Abschluss der Armenischen Kulturtage in Sachsen-Anhalt Mit einem Jazzkonzert der ARMENIAN NAVY BAND im halleschen neuen theater enden heute die Armenischen Kulturtage in Sachsen-Anhalt. An dem um 20.00 Uhr beginnenden Konzert nehmen die Botschafterin der Republik Armenien, I.E. Frau Karine Kazinian und der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz teil. Die ARMENIAN NAVY BAND wurde von Arto Tunçboyaciyan gegründet. Geboren in Galataria bei Istanbul in einer armen Schuhmacherfamilie armenisch-anatolischer Herkunft, spielte Musik schon früh eine große Rolle im Leben dieses charismatischen Komponisten und Sängers. Nach 30 Jahren auf allen großen Bühnen der Welt beschloss Arto Tunçboyaciyan 1998 - eine eigene Band zu gründen. Bereits zur ersten Probensession kamen dann zehn hervorragende und spielfreudige Musiker, die bis heute die ARMENIAN NAVY BAND (ANB) bilden. Die Besetzung reicht von traditionellen Folkinstrumenten wie Duduk, Zurna, Kemanche, Kanun bis zu zeitgenössisch-westlichen Instrumenten wie Posaune, Alt-, Tenor-, Sopransaxophone, Trompete, Bass, Schlagzeug, Keyboard und Piano. Die einzigartige Stimme, die fragilen Klänge der von ihm selbst entwickelten Bular, einer kleinen Laute , sowie die phantasiereiche Perkussion von Arto verschmelzen in diesem einzigartigen Ensemble und bringen den Klang der Erinnerung an die Vergangenheit und das heutige Lebensgefühl der Armenier zusammen. Bereits einige Monate später wurde 1999 die erste CD Bzdik Zinvor aufgenommen. Schon die erste Europatournee der ANB im Jahr 2000 durch Italien, Deutschland, Österreich und Spanien war ein großer Erfolg. Die darauf folgenden Konzerte führten die 12-köpfige Formation dann auch nach Frankreich, Belgien und Holland. Bei einem Stopp in Istanbul nahmen sie dann ihr zweites Album New Apricot auf. Seitdem ist die Band mit regelmäßigen Auslandsauftritten in zahlreichen europäischen Ländern und der Türkei zu Gast gewesen. Im Herbst 2003 wurde der erste Teil eines auf viele Jahre angelegten Klangprojektes realisiert: Sound of our Life - Part One: Natural Seeds . Dieses Album erschien im Frühjahr 2004 in Europa. Es ist ein fast einstündiges Werk für ANB, Chor und Streichorchester. Im Laufe der kommenden Jahre wird Arto Tunçboyaciyans musikalisches Tagebuch seine Fortschreibungen in weiteren CD Alben unter dem Titel "Sound of our Life" finden. Freie Karten sind an der Abendkasse des nt halle (Tel.: 0345 2050222) noch verfügbar. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/ Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de

Regel 1 Anwendung

Regel 1 Anwendung Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind. Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich übereinstimmen. Diese Regeln berühren nicht die von der Regierung eines Staates erlassenen Sondervorschriften über zusätzliche Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale für Kriegsschiffe und Fahrzeuge im Geleit oder über zusätzliche Positions- oder Signallichter oder Signalkörper für fischende Fahrzeuge in einer Fangflotte. Diese zusätzlichen Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale müssen nach Möglichkeit so beschaffen sein, dass sie nicht mit einem anderen, nach diesen Regeln zulässigen Licht, Signalkörper oder Schallsignal verwechselt werden können. Die Organisation kann für die Zwecke dieser Regeln Verkehrstrennungsgebiete festlegen. In allen Fällen, in denen eine Regierung feststellt, dass ein Fahrzeug besonderer Bauart oder Verwendung eine Regel über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen nicht in vollem Umfang befolgen kann, muss das Fahrzeug diejenigen sonstigen Bestimmungen über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über die Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen befolgen, die nach Auffassung der betreffenden Regierung diesen Regeln am nächsten kommen. Stand: 01. Juni 1983

§ 12 Einschränkungen

§ 12 Einschränkungen (1) Für Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4 bis 10, die eingeführt oder sonst in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht werden und die unter diese Verordnung fallen, sind § 4 Absatz 2 bis 4 und § 10 erst von dem Zeitpunkt an anzuwenden, an dem sie in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. (2) Die in dieser Verordnung festgelegten Grenzwerte für den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe, die aus Erdöl gewonnen werden, gelten nicht für Kraft- oder Brennstoffe zur Verwendung auf Kriegsschiffen und anderen zu militärischen Zwecken eingesetzten Schiffen. Stand: 14. Dezember 2010

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