Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu stärken, verpflichtet das Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 21 die dualen Systeme, finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss sich nach VerpackG an der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung orientieren, d. h. an den bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2021 und 2022 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen und über die Altglas-, Altpapier- und Leichtverpackungssammlung erfasst werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Die Praxis wurde auf Basis von Erhebungen bestimmt. Sortierer und Verwerter deutscher Verpackungsabfälle wurden nach aktueller Prozesstechnik und spezifischen Problemen bei der Sortierung und Verwertung und einer Einschätzung dazu befragt. Dabei wurde das Recycling von Behälterglas, Altpapier sowie Leichtstoffverpackungen betrachtet. UBA-TEXTE 11/2021 von Dehoust et al. diente als Grundlage für die verwendete Methode zur Ermittlung der Praxis. Der vorliegende Teilbericht 2 basiert in weiten Teilen auf dem Teilbericht 1 UBA-TEXTE 125/2022 "Praxis der Sortierung und Verwertung 2020/2021" von Grummt (2022). Dieser zweite Teilbericht identifiziert und beschreibt Änderungen in der Prozesstechnik und den Mengenströmen gegenüber den vergangenen Jahren sowie innovative technische Potenziale beim Recycling. Altpapiersortieranlagen sowie Aufbereiter und Verwerter von Weißblech- und Aluminiumverpackungen wurden erstmalig befragt. Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der ermittelten Praxis eingestuft. Die Ergebnisse aus der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des "Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG". Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Der Bericht ordnet zudem die von den Sortierern und Verwertern angegebenen Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung ein Quelle: Forschungsbericht
Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu stärken, verpflichtet das Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 21 die dualen Systeme, finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss sich nach VerpackG an der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung orientieren, d. h. an den bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Die Praxis wurde auf Basis einer Erhebung bestimmt. Sortierer und Verwerter deutscher Verpackungsabfälle wurden nach aktueller Prozesstechnik und spezifischen Problemen bei der Sortierung und Verwertung und einer Einschätzung dazu befragt. Dabei wurde das Recycling von Behälterglas, Altpapier sowie Leichtstoffverpackungen betrachtet. UBA TEXTE 11/2021 von Dehoust et al. diente als Grundlage für die verwendete Methode zur Ermittlung der Praxis. Darauf aufbauend beschreibt und identifiziert dieser Bericht Änderungen in der Prozesstechnik gegenüber dem Bezugsjahr 2019 sowie innovative technische Potenziale beim Recycling. Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der Praxis eingestuft. Die Ergebnisse aus der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des "Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG". Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Der Bericht ordnet zudem die von den Sortierern und Verwertern angegebenen Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung ein. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Erarbeitung und Abstimmung von Standards für eine naturverträgliche Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Wolfgang Peters, Umweltplanung durchgeführt. 1. Vorhabenziel Die nachhaltige Gestaltung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Energiemix erfordert als Grundlage eine naturverträgliche Ausgestaltung innerhalb der einzelnen Sparten. Im Rahmen des Projektes sollen Vorschläge für naturschutzfachliche und ökologische Mindeststandards für die Erzeugung sowie die Nutzung der verschiedenen sparten der EE sowie für ihre verschiedenen Nutzungsformen (Wärme, Strom und Kraftstoffe) erarbeitet werden. 2. Arbeitsplanung Die Erarbeitung der Anforderungen erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Wissens zu den Auswirkungen und Konflikten der Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien. Der Stand des Wissens wird systematisiert; daraus werden in abgestufter Konkretisierung Vorschläge für Standardsetzungen abgeleitet, die bezogen auf ausgewählte Konflikte beispielhaft in eintägigen Workshops mit unterschiedlichen Akteuren diskutiert werden. 3. Erfolgsaussichten Durch eine systematische Formulierung von aus den Zielen des Naturschutzes abgeleiteten Standards der Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien kann die zunehmende Diskussion um einen nachhaltigen und naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien wesentlich versachlicht werden.
Sowohl das Verpackungsgesetz (VerpackG) als auch die derzeitige Fassung der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung sehen vor, dass hochgradig recyclingfähige Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Verpackungen sollen dabei nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich recycelt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in den Jahren 2022/2023, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels umfangreicher Erhebungen ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG).
Das Projekt "Erarbeitung von konkretisierten Vorschlägen zu inhaltlich-methodischen Mindeststandards/ Fachkonventionen für die Entwicklung von naturschutzfachlichen Leitbildern auf der Ebene des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Landschaftspflege und Naturschutz durchgeführt. Die intensive naturschutzfachliche Diskussion der Leitbildthematik in den letzten Jahren hat eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und methodischer Ansätze zur Leitbildentwicklung hervorgebracht. Aus der Fülle aufgezeigter Aspekte ergeben sich in der Planungspraxis Schwierigkeiten für die Erarbeitung von Leitbildern, eine Einigung auf eine einheitliche Terminologie und die Formulierung methodisch-inhaltlicher Fachkonventionen stehen bislang noch aus. Diese Problematik stellt sich in besonderem Maße für die Landchaftsrahmenplanung und Landschaftsplanung, da diesen aufgrund ihrer Funktion eine zentrale Bedeutung für die Leitbildformulierung zukommt, für eine solche im Prozeß der Planaufstellung aber nur wenig freie Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem ist eine einheitliche Konventionierung der Leitbildentwicklung bereits durch die unterschiedliche rechtliche Regelung der Verbindlichkeit und Integration der Landschaftsplanung in den einzelnen Bundesländern erschwert. Die vorliegende Studie 'Erarbeitung von konkretisierten Vorschlägen zu inhaltlich- methodischen Mindeststandarts/ Fachkonventionen für die Entwicklung von naturschutzfachlichen Leitbildern auf der Ebene des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes' strukturiert über die Auswertung aktueller Veröffentlichungen wesentliche Aspekte zur Problemstellung und entwickelt daraus unter Benennung inhaltlicher Gesichtspunkte ein methodisches Grundgerüst für vorzuschlagende Mindeststandarts der Leitbildentwicklung. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung erfolgt über eine terminologische Klärung und Abgrenzung verwendeter Begrifflichkeiten, das Aufzeigen wesentlicher Funktionen von Leitbildern im Hinblick auf ihren Einsatz in Planungsprozessen des Naturschutzes und einer Zusammenstellung und Beurteilung bestehender Methoden der Leitbildentwicklung. Für die Formulierung von Fachkonventionen wird eine als 'Baukastenprinzip' benannte Vorgehensweise vorgeschlagen, die über einen Mindestsatz von Arbeitsschritten dem Anspruch einer einheitlichen Methodik und einer flexiblen Anpassung der Leitbildentwicklung an die Erfordernisse im Einzelfall der Planaufstellung gleichermaßen Rechnung trägt. Abschließend werden zu berücksichtigende Datengruppen angesprochen und grundlegende Kriterien für die Gewichtung einzelner Parameter im Prozeß des naturschutzfachlichen Zielabgleichs aufgezeigt.